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Thomas L. Kemmerich

FDP 16.03.2023 Sitzungen 7/104

b) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der hier vorliegende Gesetzentwurf steht im Kontext der Energiepreisentwicklung/-explosion, die wir seit der Zeit im Herbst 2021 zu beobachten haben. Man muss sich mal vergewissern, dass die kriegerische Auseinandersetzung auf dem Gebiet der Ukraine das dann sicherlich noch mal befördert hat, aber die Ursachen für die Preisentwicklung liegen weiter zurück. Das hat mit den Füllständen aus dem Jahr 2021 zu tun. Das hat auch mit der Unfähigkeit des von Herrn Habeck geführten Wirtschaftsministeriums zu tun, nicht frühzeitig auf die Gaskrise zu reagieren oder die Füllstände aufzufüllen. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zurzeit – wenn mir das erlaubt ist und die Reaktion das auch provoziert – feiern wir gerade 63 Prozent Füllstände der Gasspeicher. Normal ist zu diesem Zeitpunkt des Jahres ein Füllstand von ca. 20 Prozent. Die restlichen 43 Prozent hat dieses Land sehr, sehr teuer mit falsch initiierten Einkäufen bezahlt. (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gazprom und ihre Anteilseigner!) Ja, gut, dann gehen wir zurück auf das Jahr 2011, auf den auch durch die Grünen provozierten voreilig und falsch organisierten Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Ich denke, das muss man noch mal zum Thema machen, dass wir das weiternutzen, damit nämlich genau das, worüber wir heute eigentlich diskutieren, nämlich Folgen ausgleichen zu müssen, von falschen Entscheidungen im Wege der Energiewende, im Wege der Ausstattung dieser Volkswirtschaft mit energetischen Produkten, auch mit der Leugnung, weiter auf fossile Energien angewiesen zu sein, dass wir das nun zulasten des Steuerzahlers teuer ausgleichen müssen. Der Gesetzentwurf, der hier vorliegt, nimmt vor, dass das, was längst überfällig war, auch dort ankommt, wo es hingehört, nämlich bei vielerlei betroffenen Institutionen, Kommunen, Schulen, Kindergärten. Hier sind pauschale Lösungen gefunden. Da kann ich nur in Richtung Finanzministerium sagen, das ist endlich mal einfach bürokratisch und damit auch schnell, aber – noch mal ganz ausdrücklich – längst überfällig. (Beifall Gruppe der FDP) Wir haben alle die Diskussionen gehört, wir haben Demonstrationen miterlebt, wo die Betroffenen sich wirklich Sorgen gemacht haben, wie sie durch den Winter kommen, erstens mit der Versorgung durch Gas und zweitens bezahlbar, damit die Institutionen auch erhalten bleiben. Insofern holen wir hier nach, was längst überfällig ist. Jetzt ist der Winter rum, wie gesagt, wir erleben, dass er nicht nur mild war, sondern dass sich die Gaslage auch entgegen dieser teilweise panikartigen Vorankündigungen ganz vernünftig entwickelt hat. Das ist nicht nur der milde Winter, das ist auch den normalen Verbräuchen und leider eben auch der Zurückhaltung bzw. den rezessiven Tendenzen in der Industrie geschuldet. Es ist einfach weniger produziert worden. Und für die geringere Produktion und die sich zurückentwickelnde Volkswirtschaft sollte sich keiner feiern. Wir erleben, dass sich große Industrien leider aus Deutschland zurückziehen. Wir haben in Thüringen auch Schließungen, Insolvenzen erlebt, und ich befürchte, das ist noch nicht das berühmte Ende der Fahnenstange, sondern das wird weitergehen. Das ist konjunkturell kein guter Ausblick. (Beifall Gruppe der FDP) Deshalb ist das nur ein Teil der Vision, die wir hier haben, das jetzt etwas auszugleichen, was diejenigen, die den Ausgleich erhalten, auch nicht verschuldet haben und brauchen, um ihren Betrieb aufrechterhalten zu können. Zum Gesetzentwurf der CDU, zur Änderung: Ja, wir erleben, dass die Hilfsgelder, die wir gemeinschaftlich hier beschlossen haben, bei den Betroffenen nicht ankommen. Es ist zunächst natürlich mal zu nennen, was ich eingangs gesagt habe, dass die Energiepreisexplosion sich heute nicht mehr so intensiv darstellt, wie wir das vor einem halben Jahr befürchten mussten oder wie sie sich dort abzeichnete. Bitte erinnern Sie sich noch alle, dass letztlich grassierte, dass eine Gaspreisentwicklung oder -explosion von bis zu dem Zehnfachen der Vorjahreswerte zu befürchten war. Wir haben jetzt durch Gaspreisbremsen, aber auch durch Entwicklungen der Märkte teilweise Gaspreise an den Spotmärkten, die unterhalb des Niveaus liegen, das wir zu Beginn der kriegerischen Auseinandersetzungen haben verzeichnen können. Das entspricht ungefähr dem Preisniveau aus dem Herbst 2021. Wir sind aber noch lange nicht durch, wie gesagt, wenn es nach den Grünen geht, wollen wir die AKWs abschalten. Das wird die Lage noch mal verschärfen. Wir sehen auf den Märkten, dass wir einen steigenden CO -Ausstoß haben; das ist durch 2 die Wiederingangsetzung von Braun- und Steinkohlekraftwerken zur Deckung der Stromlücken. Das ist keine gute Entwicklung. Der eigentliche Verursacher von der gestiegenen CO -Emission ist nicht, 2 wie es häufig behauptet wird, Volker Wissing mit seinen Verkehrswerten, sondern das ist der Strommarkt, und das hat Herr Habeck zu verantworten. Worum es der CDU hier geht – das ist sehr begrüßenswert –, ist, dass man sagt, wir müssen die Gelder für die betroffenen Unternehmen leichter erreichbar machen, nicht um sie – sagen wir mal – aus dem Fenster heraus zu schmeißen, sondern um den betroffenen Unternehmen wirklich zu ermöglichen, an die Gelder zu gelangen. Ein Fehlerinstrument ist der Begriff der drohenden Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit, was viele Unternehmen bewogen hat, genau diesen Tatbestand nicht in Anspruch zu nehmen, denn wenn sie einen solchen Antrag stellen, ist ihre Bonität im Keller, die Schufa stellt die Ampeln auf Rot und die Kreditwürdigkeit der Unternehmen ist nicht mehr gegeben und damit ist die wirtschaftliche Existenz nicht mehr nur gefährdet, sondern wahrscheinlich aufgelöst. Insofern ist es ein untaugliches Instrument. Wir haben jetzt hier eine mildere Zugangsberechtigung. Man muss auch noch mal sehen, dass man vielleicht in der Diskussion, die wir im Ausschuss führen, darüber sprechen kann, ob die Verdoppelung wirklich das einzig sinnvolle Instrument ist. Man muss eigentlich sehen, wie viel Prozent der Energieeinsatz innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens ausmacht. Es gibt Unternehmen, die bei einer Verdoppelung trotzdem noch von 1 auf 2 Prozent springen, es gibt aber Unternehmen – wie ein Lackierbetrieb im Handwerksbereich oder eine Konditorei, die über den Gasofen ihre Produkte herstellt –, wo die Energie natürlich einen ganz anderen Faktor in der Gewinn- und Verlustrechnung darstellt. Da kann auch eine 50-prozentige Steigerung schon eine große wirtschaftliche Existenz gefährden. Insofern, eine gute Initiative. Die Initiative der Landesregierung ist überfällig. Insofern werden wir einer Ausschussüberweisung zustimmen. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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