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Denny Möller

SPD 16.03.2023 Sitzungen 7/104

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Danke, sehr geehrte Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen am Livestream! Der eingebrachte Gesetzentwurf der FDP – ich weiß nicht, Frau Meißner, ob ich die Einschätzung so teilen kann, dass das die richtige Initiative aus der Folge ist, dass es ein Problem gibt. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Geben Sie sich einen Ruck!) Dass wir über die Thematik sprechen müssen, auch als Land und hier als Gesetzgeber, dem stimme ich zu. Man kann es auch etwas drastischer sagen: Betroffene, aber auch Leistungserbringer, selbst Leistungsträger nehmen das ja in den Mund, dass wir in Thüringen in der Ausführung der Eingliederungshilfe 22 unterschiedliche Formen haben. Die Zahlen, die Frau Meißner gerade beim Thema „Personenzentrierte Komplexleistungen“ genannt hat, spiegeln das auch ein Stück weit wider. Wir sind in der Summe leider noch relativ weit davon entfernt, die Intention des Bundesteilhabegesetzes in allen Facetten in Thüringen auch umgesetzt zu sehen. Gleichzeitig wissen wir aber, dass diese Arbeitsteilung zwischen kommunaler Seite und Landesseite nach einem sehr ausführlichen Prozess in der Diskussion zwischen allen Beteiligten entstanden ist. Die jetzige Gesetzgebung ist keine, die einfach nur auf dem grünen Tisch vorgegeben wurde, sondern die am Ende des Tages zwischen Kommunen, Leistungserbringern, also den freien Trägern, bis hin zu den Vertretern der Betroffenen gemeinsam als ein gangbarer Weg entwickelt wurde. Der hat viele Stolpersteine, die zum Schluss dazu führen, dass der Eindruck entsteht, dass wir in jedem Landkreis, jeder kreisfreien Stadt eine andere Art und Weise der Eingliederungshilfegewährung haben. Das ist die Problemstellung, der würde ich mich so ein Stück weit anschließen, was auch die Kollegen der FDP deutlich gemacht haben. Was der Gesetzentwurf allerdings macht, ist, aus meiner Sicht die völlig falsche Schlussfolgerung zu ziehen, weil es keine Frage der Bürokratie für sich ist, sondern tatsächlich die Frage: Mit welcher Ressource ist die Eingliederungshilfe vor Ort in den Sozialämtern bereit, sich der Problemstellung zu nähern, und mit welcher Intensität und mit welcher Offenheit die dabei ist, mit Fragen der integrierten Teilhabeplanung und mit neuen Ideen der Eingliederungshilfe umzugehen? Das ist die Fragestellung. Deswegen halte ich es für falsch, wenn wir jetzt per Gesetzesschlussstrich zum Beispiel die ganze Frage einer überregionalen Planung, die Frage der Qualitätsentwicklung wegstreichen mit dem vermeintlichen Ziel, Bürokratie abzubauen. Ich befürchte, wenn wir diesen Weg gehen, zementieren wir immer mehr, in jedem Sozialamt eine andere Form der Eingliederungshilfegewährung in Thüringen umzusetzen, was, insbesondere bei den Betroffenen, noch zu mehr Unmut und zu Ungerechtigkeitsbehandlungsgefühlen führen wird. Das ist die Situation. Nicht weniger als diese Komplexität hat dieses Thema. Deswegen bin ich auch dafür, lassen Sie es uns im Sozialausschuss ausführlich besprechen, lassen Sie uns eine gemeinsame Anhörung machen, nicht nur der Spitzenverbände, auch einzelner Akteure, und lassen Sie uns gemeinsam auf die Suche gehen, wie wir aus einzelnen Problemen tatsächlich Problemfälle so identifizieren können, wo wir handeln müssen, und dann im zweiten Schritt darüber nachdenken, ob wir tatsächlich gesetzlich was oder in den Abläufen, Ausstattungen unserer Landesbehörden ändern müssen. All das ist die Offenheit. Ich sehe bei dem Entschließungsantrag, den die FDP vorgelegt hat, schon Potenzial, über die Inhalte sprechen zu müssen, aber ich sehe da einen großen Widerspruch zu dem, was hier im Gesetzentwurf steht. Von daher freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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