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Thomas L. Kemmerich

FDP 16.03.2023 Sitzungen 7/104

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer, Zuhörer auf der Tribüne! Wir haben uns ja eben in der Kantine schon gesehen. Schön, dass Sie noch ein bisschen Zeit gefunden haben, um ein sichtlich spannendes Thema zu diskutieren. Ich weiß, dass uns viele auch via modernen Medien zuhören, denn es geht um eine vielfältige Medienlandschaft im Freistaat Thüringen. Sehr verehrte Frau Mitteldorf, Thüringen hat das restriktivste Mediengesetz in der Bundesrepublik Deutschland. Warum das so bleiben soll, diese Antwort bleiben Sie hier schuldig und verwehren sich auch einer Ausschussdiskussion, in der wir Ihre Punkte, Ihre Kritik hätten klären können, um dem Gesetz eine moderne Fassung zu geben, um nicht Letzter in dem Reigen der Bundesländer zu sein und ähnliche Entwicklungen, wie Kollege Herrgott schon erläutert hat, nachzuvollziehen, die die Medienlandschaft nur weiter ausdünnen. Wie ist denn zurzeit die Situation? Wir haben ein zurückgehendes Angebot an Print-Angeboten, die Verteilung wird zusehends schwieriger. Das hat auch noch andere Gründe, dass wir die Flucht aus den Abos haben, dass die Zustellung teurer geworden ist. Der Zuschauerrückgang in dem einzig verfügbaren Tagesmedium, „Thüringen Journal“, ist zu betrachten. All das hindert uns ja auch, unsere politischen Botschaften an den Mann und die Frau zu bringen, die am Ende am Wahltag entscheiden. Wir beklagen uns oft bei vielen, gerade regionalen, Wahlen über zusehends rückläufige Beteiligungszahlen, aber etwas zu tun, gerade um die politischen Angebote modern zu verkaufen, modern an die Bürgerinnen und Bürger zu bringen, da verweigern Sie sich hier in der Diskussion. Natürlich muss man beachten, dass sich hier kein Monopolist ein weiteres Monopol schafft. Die FUNKE Mediengruppe, die hier genannt worden ist, ist nicht der Monopolist. In ganz Thüringen ist sie sehr marktbeeinflussend. Da muss man durchaus Achtung haben, was nun tatsächlich passiert. Aber es komplett zu versagen, sodass eine solche Beteiligung nicht mehr möglich gemacht wird oder in Zukunft nicht mehr möglich sein sollte, ist nicht mehr zeitgemäß. In anderen Bundesländern, wie gesagt – ich wiederhole das gern –, ist dies längst gelockert. Ein Argument, warum Sie sich der Lockerung verstellen, ist nicht genannt worden. Angesichts des gestiegenen Konkurrenzdrucks und vieler weiterer Effekte durch die Digitalisierung und der Medienkonvergenz fällt dieses Gesetz, was wir heute haben, aus der Zeit. Wir müssen es deshalb anpacken. Die Kooperation bei privaten Anbietern muss in größerem Umfang möglich sein, möglich werden, um auch in Thüringen weiterhin die Medienvielfalt zu gewährleisten. Wir haben gerade in den jüngeren Jahrgängen ein komplett verschobenes Medienverhalten. Die meisten jungen Menschen im Alter zwischen 8 und 38 oder 10 und 40 – wie man es immer benennen will –, die schauen überhaupt kein Fernsehen mehr. Die Streamen von früh bis spät. Ich erinnere nur an Kollege Özdemirs Werbeverbot für zuckerträchtige Mittel in der werbeträchtigen Zeit zwischen 6.00 Uhr und 23.00 Uhr. Da guckt kein Jugendlicher Fernsehen. Das geht völlig an der Realität vorbei. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr gute Idee übrigens! Das gilt ja nicht nur für das Fernsehen!) Ja, Frau Henfling, vielleicht gucken Ihre Kinder noch Fernsehen, ich weiß es nicht, es interessiert mich auch nicht. Aber genau deshalb sollten wir doch mal genau darauf schauen, dass dem Nutzer die Produkte gefallen und nicht uns hier als Parlament. Mit der Arroganz, mit der dieses Gesetz nicht an den Ausschuss überwiesen worden ist, und wenn Sie einfach jetzt pauschal sagen, es gibt keine neuen Argumente, dann kann ich nur sagen, Sie haben sich noch nicht mal die Mühe gemacht, diesen zuzuhören. Deshalb haben wir das Gesetz hier vorliegen, wie es vorliegt. Wir verweisen auf unseren Antrag „Medienland Thüringen - Perspektive 2030“, der – Gott sei Dank – im Ausschuss diskutiert wird, wo wir auch diese Thematik noch mal diskutieren und ausrollen wollen: Ist es wichtig und richtig, dass dieses Landesmediengesetz liberalisiert wird, dass die Liberalisierung auch in der Tendenz vorgenommen wird, wie die CDU es hier vorschlägt? Wir werden diesem Gesetzentwurf deshalb heute zustimmen und beklagen noch mal, dass wir nicht weiter haben kommen können, als bis zum heutigen Zeitpunkt. Aber ich denke, dies wird nicht die letzte Initiative sein, hier ein modernes Thüringen zu schaffen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP)

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