thueringer-landtag.de ↗

Ute Bergner

fraktionslos 16.03.2023 Sitzungen 7/104

Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, das in der 6. Legislaturperiode in vielen Punkten verschärfte Vergabegesetz steht seitdem bei Auftragnehmern und gebern ‑ ständig in Kritik. Deshalb hatte der Landtag die Landesregierung mit der Evaluation beauftragt. Ein entsprechendes Gutachten liegt dem vorliegenden Gesetzentwurf der CDU zugrunde. Dies ist gut so, denn so werden die Probleme von Fachleuten bewertet und beim Namen benannt. Allerdings wissen wir schon lange, dass dieses Gesetz zur Verhinderung, mindestens aber zur Verzögerung dringender Investitionen des Landes und der Kommunen führt. Wenn Haushaltstitel für Investitionen nicht ausgeschöpft wurden, war die Begründung oft, es gab keine Angebote. Dies ist ursächlich dem Vergabegesetz geschuldet. Denn wenn Unternehmen sich die Auftraggeber aussuchen können, wie es aufgrund der wirtschaftlichen Lage seit einigen Jahren der Fall ist, stehen öffentliche Auftraggeber hintenan. Kaum ein Unternehmen will sich freiwillig den Wust an Formblättern antun. Nun ist dies mit dem Evaluierungsbericht auch amtlich und es gibt noch viele weitere Kritikpunkte. Allerdings stellt sich mir die Frage, wieso das Wirtschaftsministerium nicht selbst diese Novelle angestoßen hat, wissend um die Mängel des Gesetzes. Wieso muss die CDU hier aktiv werden, wenn es Ihre Aufgabe ist, Herr Minister Tiefensee, die Mängel Ihres Gesetzes zu beseitigen? (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Spätestens nach der Vorlage des Evaluierungsberichts hätte das geschehen müssen. Daher ist der Gesetzentwurf der CDU ausdrücklich zu begrüßen und ich stimme der Ausschussüberweisung gern zu, denn diese ist auch nötig, weil in diesem Gesetzentwurf, so wichtig er auch ist, noch viel Luft nach oben ist. Ich zitiere aus Abschnitt C, „Alternativen“: „Im Sinne einer noch drastischeren Verschlankung könnten weitere Regelungen vollständig entfallen.“ Die werden dann aufgezählt. Weiter heißt es: „Die Wirkung der Reform könnte damit gegebenenfalls noch weiter gesteigert werden, würde das Ziel der Vorlage eines möglichst einigungsfähigen Vorschlags jedoch verfehlen.“ In vorauseilendem Gehorsam vergibt sich so die CDU die Möglichkeit, für das bestmögliche Gesetz zu sorgen. Ich hoffe sehr, dass dies im Ausschuss noch zu heilen ist. Sowohl die öffentliche Hand als auch die Unternehmen brauchen das. Unser Land braucht ein schlankes Vergabegesetz, damit der Investitionsrückstau abgebaut wird. Danke. (Beifall CDU)

Alle Reden von Ute Bergner Protokoll ↗