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Thomas L. Kemmerich

FDP 16.03.2023 Sitzungen 7/104

Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kollegen und Kolleginnen, zu später Stunde eine, ich denke, sehr wichtige Angelegenheit für den Freistaat Thüringen: das Vergabegesetz. Nach einem ersten Entwurf, den wir gerade schon diskutiert haben, der leider parlamentarisch keine Fortsetzung gefunden hat, und dem Eingeständnis der CDU, die damals das heute geltende Vergabegesetz gemeinsam mit der SPD auf den Weg gebracht hat, versuchen wir nun, einen gordischen Knoten zu durchschlagen, der allenthalben – das haben die Anhörung und insbesondere die Evaluierung gezeigt – als Hemmschuh zur schnellen Vergabe und damit zur Sicherung der Infrastruktur des Freistaats, der Leistungsfähigkeit des Freistaats, auch der Sanierungsstaubehebung des Freistaats gesehen wird. An vielen Punkten tut er uns schon seit Monaten und Wochen und Jahren weh und er wird umso brisanter, als wir zurzeit vor einem Konjunktureinbruch stehen, sodass insbesondere die Handwerkerschaft, die Gewerbetreibenden mehr und mehr wieder darauf angewiesen sein werden, von der öffentlichen Hand Aufträge zu bekommen. Wir haben – das ist auch mit Ausfluss dieses sehr restriktiven Vergabegesetzes – zusehends mehr erlebt, dass Handwerksbetriebe, kleine Gewerbetreibende, also nicht größer organisierte Betriebe, aufgrund der sehr umfangreichen Bürokratie von öffentlichen Vergaben ferngeblieben sind. Insofern unterstützen wir dieses Vorhaben und werden einer Überweisung an den Wirtschaftsausschuss zustimmen. Für uns Freie Demokraten sind der Bürokratieabbau und die Reduzierung der Überregulierung in diesem Freistaat das oberste Ziel. Mit diesem Gesetzentwurf, sofern er beschlossen werden sollte, wäre ein erster Schritt gelungen. (Beifall Gruppe der FDP) Unsere Position hat sich nicht geändert: Das Thüringer Vergabeverfahren muss deutlich schlanker werden, die Reduzierung von Formblättern und Erklärungen ist unerlässlich. Die ökologischen und sozialen Aspekte, politischen Ziele gehören an die richtige Stelle, sie müssen raus aus dem Vergabeverfahren in die Vertragsbedingungen, nicht vor die Klammer, sondern hinter die Klammer. (Beifall Gruppe der FDP) Die Anforderungen in den Vergabeverfahren müssen sowohl für die Vergabestellen und die Unternehmer praktisch umsetzbar und prüfbar sein, die vergabefremden Kriterien müssen raus aus dem Vergabeverfahren und in den Zeitraum der Umsetzung. (Beifall Gruppe der FDP) Unter Punkt 4.2. „Bürokratie schnell abbauen und Verfahren vereinfachen“ wird eine sinnvolle Möglichkeit, das Vergabeverfahren zu verschlanken, wiedergegeben – das Bestbieterprinzip. Dies heißt, dass der Bieter, der nach der Angebotswertung für den Zuschlag in Betracht kommt, die erforderlichen Formblätter und Erklärungen abzugeben hat. Das nennen wir Bürokratieabbau. (Beifall Gruppe der FDP) Aber einen Kritikpunkt müssen wir anbringen – ich zitiere aus der Evaluierung –: „Vergabestellen und Unternehmen kritisieren im Rahmen der Evaluierung den Mehraufwand durch die Vielzahl der einzureichenden Formblätter und Erklärungen. Nach umfassender Prüfung verschiedener Optionen zum Bürokratieabbau wird hierfür das ‚Bestbieterprinzip‘ empfohlen,“ – und jetzt kommt es – „da weitergehende Maßnahmen vor dem Hintergrund der dezentralen Struktur und Organisation in den Vergabestellen, vermutlich zu einer Überforderung der für die Beschaffung zuständigen Mitarbeiter führen könnten.“ (Beifall Gruppe der FDP) Interessanter Aspekt: Bürokratieabbau führt zu Überforderung der Beschäftigten. Das müssen wir diskutieren. Denn es haben über 84 Prozent in den Landesvergabestellen geäußert – bei den kommunalen Auftraggebern sogar 91 Prozent –, dass die Entwicklung des bürokratischen Aufwands zunehmend bis deutlich als Kritikpunkt empfunden wird. Also, glauben Sie wirklich, dass, wenn wir reformieren, wir die Beschäftigten überfordern? Ich denke nicht. Also zusammenfassend: Das Vergabegesetz muss entrümpelt werden, und zwar schleunigst. Schwierigkeiten im gesamten Verfahren sind zu reduzieren. Es muss einfacher und rechtssicher gestaltet werden. Die Attraktivität, an öffentlichen Vergaben teilzunehmen, muss gesteigert werden, damit es für die Thüringer Unternehmer wieder ein Anreiz wird, an der öffentlichen Vergabe teilzunehmen, und ein wirklicher Wettbewerb entsteht. Wir kennen das, oftmals liegt nur ein Gebot vor und dem muss man schon hinterhertelefonieren. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie haben noch gar nichts zum Gesetzentwurf gesagt, Herr Kemmerich!) Eins ist wichtig: Wir müssen den jungen Unternehmen und den Start-ups auch den Zugang zu den öffentlichen Aufträgen ermöglichen. Oftmals werden Sie durch das Kriterium der Erfahrungen ausgeschlossen. Es ist ein großes Werk. Ich hoffe, dass wir schnell im Ausschuss zu einer Entscheidung kommen, denn die öffentliche Hand, unsere soziale Umgebung wartet auf Sanierung, Innovation und Neugestaltung. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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