Maik Kowalleck
Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen En er giepreispauschale an Versorgungsempfänger im Freistaat Thüringen
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist gut, dass wir heute die gesetzliche Grundlage schaffen, um nun auch Gerechtigkeit für unsere Versorgungsempfänger, das heißt unsere Ruhestandsbeamtinnen und ‑ beamten, in Thüringen zu schaffen. Denn eines steht fest: Die hohen Energiekosten haben eben auch die Menschen im Ruhestand und unterscheiden nicht nach Rente oder Pension. Beide Gruppen müssen gleichermaßen entlastet werden, alles andere ist ungerecht. Doch gehen wir an dieser Stelle noch mal einen Schritt zurück, um zu verdeutlichen, warum wir heute das vorliegende Gesetz beraten. Das dritte Maßnahmenpaket der Ampel im Bund zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten von September 2022 sah die Zahlung einer Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro mit einer Gesamtbelastung für den Bund in Höhe von insgesamt 13,8 Milliarden Euro vor. Das klang im ersten Moment für alle recht gut. Erwerbstätige erhielten bereits im September ihre einmalige Pauschale. Auf den zweiten Blick jedoch wurde deutlich, dass die Regelung einige Ungerechtigkeiten beinhaltete. Nichterwerbstätige sollten die 300 Euro Entlastung zunächst nicht erhalten. Darunter fallen eben Rentner, Auszubildende ohne Vergütung, Studenten und eben auch die Versorgungsempfänger. Daraufhin folgten auf Druck seitens der Opposition und der betroffenen Verbände zahlreiche Nachbesserungen. Im Dezember wurden nach großer Empörung auch Rentnerinnen und Rentner mit 300 Euro bedacht und ganz aktuell gibt es das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz. Das regelt, dass insgesamt 3,4 Millionen Studenten und Berufsfachschüler über ein staatliches Onlineportal Energiepauschalen beantragen können, in diesem Fall jedoch nur 200 Euro. Die öffentliche Diskussion dazu kennen Sie alle. Nun zu den Versorgungsempfängern. Der Bund steuerte hier für seine Ruhestandsbeamten recht schnell nach, sodass diese Energiepreispauschale bereits im Dezember fließen konnte. Ob, wann und wie eine Energiepauschale auch an Versorgungsempfänger der Bundesländer gezahlt werden soll, entscheiden die Länder aufgrund der Zuständigkeiten im föderalen System jeweils selbst. Der Freistaat ist deshalb an dieser Stelle in der Pflicht. Mittlerweile haben – mit Ausnahme von Sachsen, Bayern und Thüringen – alle Bundesländer nachgesteuert und die Pauschale bereits auch an ihre Versorgungsempfänger gezahlt. In Thüringen wurde der entsprechende Gesetzentwurf eingebracht und zur Weiterberatung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. In der Berichterstattung haben wir schon gehört, dass nach entsprechender Anhörung und Diskussion in dem Ausschuss die Überweisung hier und die Beratung an dieser Stelle erfolgt. Diese ergab im Wesentlichen eine Bestätigung des Entwurfs und wir dürfen ihn nun schlussendlich hier heute auf den Weg bringen, damit die Zahlung im April für Mai an unsere Versorgungsempfänger in Thüringen rausgehen kann. An dieser Stelle ist es auch wichtig – wir hatten die Diskussion auch gestern im Plenum –, dass weiterhin beachtet werden muss, wie die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land unterstützt werden können. Da ist es wichtig, dass wir nicht nur hinsichtlich der Energiepreispauschalen darauf achten, dass diejenigen unterstützt werden, die Unterstützung brauchen, sondern dass wir auch zukünftig in diesem Land sehen, wohin die Reise geht und wo wir unterstützen können. Unsere Fraktion hat klar gesagt: Es ist keine Lösung, Öl- und Gasheizungen zu verbieten, sondern wir müssen sehen, wie die Menschen in unserem Land zukünftig unterstützt werden und wie sie vernünftig heizen können.
(Beifall CDU)
Deswegen auch unsere Initiative; die Unterschriftensammlung, die momentan durchgeführt wird, zeigt auch, dass die Menschen hier Sorgen haben und ganz genau wissen, dass sie die Unterstützung brauchen. Das dürfen auch keine leeren Reden vonseiten der Bundesregierung sein, sondern die Bundesregierung muss hier klar helfen und eine Politik für die Menschen und nicht gegen die Menschen machen. Das ist uns wichtig, hier auch noch mal zu unterstützen und zu sagen: Wir brauchen ordentliche Energiepolitik in diesem Land, auf Bundesebene und natürlich auch in Thüringen. Dafür stehen wir als CDU-Fraktion. Danke schön.
(Beifall CDU)
