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Franziska Baum

FDP 16.03.2023 Sitzungen 7/104

Fragestunde

Zukunft des Wohnheims des Thüringenkollegs Das Thüringenkolleg ist die einzige kostenfreie öffentliche Bildungseinrichtung im Freistaat, an der das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg erworben werden kann. Für die Vollzeitbeschulung werden den Absolventen des Bildungsgangs kostengünstige Wohnheimplätze in Weimar zur Verfügung gestellt. Medienberichten ist zu entnehmen, dass das Schulamt Mittelthüringen nun untersagt hat, Mietverträge für Neuzugänge abzuschließen. Grund sei, dass die Räumlichkeiten vom Schulamt selbst genutzt werden sollen. Zu Beginn der Anmeldung zum neuen Schuljahr ist damit unklar, unter welchen Bedingungen die Kollegiaten die Angebote des Thüringenkollegs wahrnehmen können. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie wird der zusätzliche Raumbedarf, insbesondere unter Angabe der nunmehr geplanten Nutzung der Räumlichkeiten des Wohnheims, durch das Schulamt Mittelthüringen gerechtfertigt? 2. Hat das Schulamt Mittelthüringen Alternativen, zum Beispiel andere Räumlichkeiten oder flexible Arbeitsplätze, zur Nutzung des Internatsgebäudes erwogen? 3. Darf das Thüringenkolleg aktuell Schüler aufnehmen, die einen Internatsplatz benötigen? 4. In welcher Form ist mit einer neuen Unterbringungslösung der Kollegiaten, insbesondere auch im Hinblick darauf, wie der Umbau der Räume zeitlich vonstattengehen soll, zu rechnen?

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