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Georg Maier

16.03.2023 Sitzungen 7/104

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, vielen Dank, dass ich zu diesem Thema auch kurz ausführen darf. Der Gesetzentwurf zu den begehbaren Warenautomaten und deren Öffnung an Sonn- und Feiertagen wird heute hier in zweiter Beratung behandelt. In der letzten Beratung hat der Staatssekretär Sie über eine Arbeitsgruppe zu dieser Thematik informiert, hierzu würde ich gern kurz ausführen. Vertreter der Thüringer Staatskanzlei, des Wirtschaftsministeriums, des Infrastruktur- und Landwirtschaftsministeriums sowie des Sozialministeriums und meines Hauses kamen Mitte Februar zusammen, um zunächst eine rechtssichere und zeitgemäße Einordnung der durchaus umstrittenen Thematik vorzubereiten und Handlungsvorschläge zu unterbreiten. Sachstand ist, dass die Häuser im Rahmen ihrer fachlichen Kontakte die Kirchen, die Handlungsverbände, die Sozialpartner und Gewerkschaften, wie auch die kommunalen Spitzenverbände, treffen oder einbinden, um deren Auffassung zu sammeln und zu bewerten, um sie in den Meinungsbildungsprozess der Landesregierung einfließen zu lassen. Ich möchte Ihnen nur ganz kurz die Fragestellungen, die damit berührt sind, skizzieren. Zum einen geht es darum, den Schutz des Feiertags im Blick zu behalten. Es besteht die Gefahr, dass der Feiertag immer mehr zu einem normalen Arbeitstag wird, wenn immer mehr Schutzmechanismen geschliffen werden. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Dies könnte am Ende die Folge haben, dass jeder Tag ein Werktag wird. Deswegen wird es weiter notwendig sein, dass mögliche Lösungen vorhandene Schutzmechanismen achten. Andererseits gibt es meines Erachtens auch Gründe, die dafürsprechen, solche Entwicklungen für die leichtere und bessere Versorgung der Bevölkerung gerade auch im ländlichen Raum in einem gewissen Umfang zu ermöglichen. Außerdem ist zu beachten, dass der Schutz von Mitarbeitenden nicht aus den Augen verloren wird. Für einen rechtssicheren Betrieb entsprechender Automaten besteht daher eine Konfliktlinie zwischen dem Ladenschlussgesetz und Feiertagsgesetz. Dies macht deutlich, dass der Gesetzentwurf der AfD weder ausgereift ist noch vollständig die Thematik erfasst. Ich rege an, dass das für das Feiertagsgesetz derzeit federführende Thüringer Innenministerium im Innen- und Kommunalausschuss am 20. April einen Zwischenbericht der AG vorlegt, auf dessen Basis zunächst eine Bewertung vorgenommen sowie das weitere Vorgehen hinsichtlich dieses Themenkomplexes erarbeitet wird. Dies dient sodann als Handlungsgrundlage zur weiteren parlamentarischen Befassung. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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