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Karola Stange

Die Linke 16.03.2023 Sitzungen 7/104

Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuhörerinnen auf den Tribünen, wir freuen uns sehr, dass wir Ihnen heute als rot-rot-grüne Koalition den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes in Drucksache 7/7463 kurz vorstellen können. Im Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz wird für blinde, taubblinde und gehörlose Menschen der sogenannte Nachteilsausgleich, das sogenannte Sinnesbehindertengeld, geregelt. Das Gesetz hat eine sehr umfangreiche inhaltliche Historie. Ich will nur erinnern, dass unter CDU-Regierung es schon mal abgeschafft worden ist und sich die Behindertenverbände darum gekümmert haben, dass es wieder eingeführt wird – deren Engagement und Druck ist es zu verdanken. In der Fassung aus dem Jahr 2010, zuletzt geändert im Jahr 2018 durch die rot-rot-grüne Landesregierung, wurden in den zurückliegenden Jahren Beträge in Höhe von 400 Euro für Blinde, Taubblindengeld in Höhe von 500 Euro und Gehörlosengeld in Höhe von 100 Euro erstmalig gezahlt. Wenn Sie mir also richtig zugehört haben, wissen Sie, dass es dringend notwendig ist, jetzt dieses Sinnesbehindertengeld endlich anzupassen und somit auch darauf zu reagieren, was sich in den zurückliegenden Jahren, nicht nur wegen Corona, sondern auch aufgrund von Inflationssteigerungen, an Mehrausgaben für die Betroffenen abgezeichnet hat. An der Stelle möchte ich mich herzlich bei den Verbänden bedanken, die sich mit uns in den zurückliegenden Monaten aktiv mit diesem Thema befasst haben. Sie haben uns am Rand eines parlamentarischen Frühstücks noch mal darauf aufmerksam gemacht, dass es an der Zeit ist, das Sinnesbehindertengeld endlich anzupassen. Wir als rot-rot-grüne Koalition haben deswegen schon Vorsorge getragen und im verabschiedeten Haushalt für 2023 diesbezüglich Geld eingestellt, was jetzt natürlich auch in Gesetzesform umgesetzt werden muss. Ich denke, mit dem jetzt vorliegenden Vorschlag zur Änderung des Sinnesbehindertengelds, der Anpassung der Beträge für blinde Menschen in Höhe von 72 Euro, für Gehörlose in Höhe von 36 Euro, haben wir einen ersten Schritt gemacht. Wir sind darüber informiert worden, dass natürlich das Sinnesbehindertengeld nicht einfach nur genommen und auf die hohe Kante gelegt wird, sondern damit werden natürlich auch die Mehrausgaben beglichen. Ich erinnere an der Stelle daran, dass die Gebärdendolmetscherleistungen in den zurückliegenden Monaten von knapp 45 Euro auf 75 Euro je Stunde gestiegen sind, und das ist, glaube ich, auch für eine gute Bezahlung von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern ein wichtiges Signal. Wir wissen auch, dass gehörlose Menschen in den zurückliegenden Jahren erhöhte Ausgaben zum Beispiel bei Ringschleifen von ehemals 530 Euro auf 825 Euro haben erleben müssen. Also, wir brauchen nach fünf Jahren eine Erhöhung des Sinnesbehindertennachteilsausgleichs hier in Thüringen, damit wir im Vergleich der anderen Bundesländer nicht nur schritthalten, sondern im guten Mittelmaß auch den Takt mit angeben können. Ich weiß, es wird die eine oder andere Diskussion um die unterschiedlichen Höhen der heute vorgelegten Nachteilsausgleiche geben. Das ist nun mal so in einer Koalition, wir haben uns auf diese Beträge geeinigt. Ich denke, in einer durchzuführenden Anhörung, die in Form einer schriftlichen Anhörung, aber auch von den Betroffenenverbänden in einer mündlichen Anhörung im Sozialausschuss von uns vorgeschlagen werden soll, können wir noch mal Argumente und Ideen austauschen. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich weiß, die Menschen, die davon betroffen sind, und das sind im Fall von blinden Menschen 1.311, im Fall von taubblinden Menschen 30 und Gehörlöse 1.711 nach heutiger Statistik, warten darauf, dass der Gesetzentwurf in Kraft tritt. Wir gehen davon aus, dass zum 01.07. erstmals die angepassten erhöhten Beiträge gezahlt werden. Somit bitte ich noch mal alle darum, es in den Sozialausschuss zu überweisen, dass wir somit als Gesetzgeber die Möglichkeit schaffen, den betroffenen Personen endlich die Zahlbeträge ab 1. Juli zur Verfügung zu stellen. Darum bitte ich um die Überweisung. Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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