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Prof. Dr. Hoff

16.03.2023 Sitzungen 7/104

Fragestunde

Ich hatte in der Antwort zu Frage 3 deutlich gemacht, erstens, dass das Gremium sich seit dem 8. Februar dann auch noch in der Folge getroffen hat und es keine formelle Frist zur Abgabe der Empfehlung gibt – von der Geschäftsordnung sprach ich nicht –, sich die Frist zur Abgabe einer Empfehlung aber erstens aus der Prüfung des konkreten Sachverhaltes ergibt, aus den entsprechenden Sachverhaltsprüfungen und Erörterung im Gremium, gleichzeitig unter der Berücksichtigung, dass noch eine Kabinettsbefassung erfolgen muss und wann der Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme vorgesehen ist. Ich hatte in der Beantwortung vorhergehend deutlich gemacht, dass sie uns für den Herbst angekündigt worden ist. Insofern würde ich die Frage so beantworten, dass ich den Sachverhalt hier noch mal dargestellt habe. Sollte es weitere Informationen zur Fristsetzung geben, würden wir Ihnen die selbstverständlich zur Verfügung stellen. Ich sehe aber keine, die über die mündliche Beantwortung, wie ich Sie Ihnen dargestellt habe, hinausgehen.

Protokoll ↗