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Prof. Dr. Hoff

16.03.2023 Sitzungen 7/104

Fragestunde

Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich beantworte die Mündliche Anfrage für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die ehemalige Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz hat mit Schreiben vom 12. Januar 2023 eine entsprechende Anzeige erstattet und über die mögliche Aufnahme einer solchen Tätigkeit informiert. Sie hat in dem Schreiben zum möglichen Arbeitgeber, Betätigungsfeld sowie Inhalt der möglichen Tätigkeit informiert. Falls Sie die Nachfrage stellen sollten, ob ein entsprechender Arbeitsvertrag oder Ähnliches bei uns vorliegen sollte, dann will ich schon prophylaktisch antworten, dass entsprechende Dokumente innerhalb der Staatskanzlei nicht vorliegen, gleichwohl die Ernsthaftigkeit des Angebots von der Landesregierung nicht bezweifelt wird. Zu Frage 2: Die ehemalige Ministerin im TMUEN hat in dem oben genannten Schreiben darüber informiert, dass ihr eine entsprechende Beschäftigung, voraussichtlich beginnend im Herbst dieses Jahres, unter dem Vorbehalt der erforderlichen Gremienentscheidungen in Aussicht gestellt worden ist. Darüber, zu welchem Zeitpunkt ihr ein entsprechendes Angebot zugegangen ist, liegen keine Informationen vor. Zu Frage 3: Das Gremium nach § 5c Thüringer Ministergesetz hat zu dem Sachverhalt am 8. Februar 2023 und in dessen Folge bereits mehrfach beraten. Es gibt keine formelle Frist zur Abgabe der Empfehlung. Diese ergibt sich in jedem Einzelfall letztlich aus den erforderlichen Sachverhaltsprüfungen und Erörterungen im Gremium unter Berücksichtigung einer nachfolgenden Kabinettbefassung sowie dem angestrebten Tätigkeitsbeginn. Insofern kann ich Ihnen den konkreten Zeitpunkt, wann eine Entscheidung vorliegt, zum jetzigen Zeitpunkt nicht nennen. Zu Frage 4: Vertreter eines Verbandes der Entsorgungs-, Rohstoff-, Recycling- und Wasserwirtschaft mit Sitz in Berlin – ich gehe davon aus, dass der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft, BDE, gemeint ist –, haben sich seit dem Jahr 2014 in acht Fällen an das TMUEN, also das Umweltministerium, und in zwei Fällen an die Thüringer Staatskanzlei gewandt. Das geschah in aller Regel im Rahmen von Rechtsetzungsverfahren mit dem Ziel, die Verbandsposition über die jeweiligen Landesministerien bzw. über die Staatskanzlei in den Prozess einfließen zu lassen. Sofern es sich dabei um Lobbyarbeit zu Rechtsetzungsverfahren handelte, wurden diese geprüft und zur Kenntnis genommen, wie das gemeinhin der Fall ist. Also das ist ein regelmäßiger Vorgang, dass sich Verbände – insbesondere vor Bundesratsentscheidungen etc. – auch an die Staatskanzlei und Fachressorts wenden. Sofern es sich um konkrete Fragestellungen handelte, wurden diese durch die Fachebene beantwortet. Ich könnte jetzt die Einzelfälle zwischen 2014 und 2017 vorlesen. Ich würde die aber auch – wenn das gewünscht ist – einfach als Übersicht zur Verfügung stellen. Sie signalisieren das. Dann würden wir das im Nachgang schriftlich zur Verfügung stellen und damit habe ich die Fragen beantwortet.

Protokoll ↗