Dirk Bergner
Energie-Plan für Thüringen: Vorhandene Flächen besser nutzen – Thüringer „Energieautobahnen“ umsetzen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, zunächst einmal Respekt an die Kollegen der CDU für ihre Antragskaskade zu ihrem Energieplan für Thüringen – ein schönes Stilmittel, das Sie sich da bei uns abgeschaut haben.
(Beifall Gruppe der FDP)
(Heiterkeit CDU)
Freilich merke ich an, dass Sie den Vorwurf dabei vorgebracht hatten oder jedes Mal den Vorwurf brachten, wenn die FDP mehrere Anträge zu einem Thema einbrachte, dass wir das Thema künstlich aufblähen würden,
(Beifall Gruppe der FDP)
aber, wie hat einst Adenauer gesagt?, „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern.“ Kommen wir zum Inhalt Ihres Antrags, zu Punkt I: Es steht außer Frage, dass wir beim Thema „Dekarbonisierung und Energiewende“ technologieoffen und mit unterschiedlichen Bausteinen vorgehen müssen. Die Idee, entlang von Autobahnen sowie Bundes- und Landesstraßen Anlagen der Energieerzeugung anzusiedeln, ist grundsätzlich nicht falsch. Die Bündelung von Eingriffen und Belastungen in Umwelt und für Bürger ist natürlich eine der Hauptaufgaben einer geordneten Landesplanung. Nicht umsonst werden auch Verkehrswege und Trassen gebündelt, beispielsweise die A 71 und die Schnellfahrstrecke Erfurt–Nürnberg. Trassenbündelung – das darf ich an der Stelle auch mal sagen – ist nichts Neues, das wurde vor 30 Jahren bereits im Grundstudium gelehrt. Insofern ist da in der Vergangenheit – und auch das ist in dem Antrag deutlich – sehr viel verpasst worden.
(Beifall Gruppe der FDP)
Zu Punkt II, meine Damen und Herren: Werte Kollegen der Union, Ihre Prüfbitte aus Drucksache 7/5148 ist erst ein Jahr alt. Also Sie können doch da nicht erwarten, dass die Landesregierung sich tatsächlich bemüht, Beschlüsse dieses Parlaments umzusetzen, wenn sie von der Opposition stammen.
(Beifall CDU, AfD, Gruppe der FDP)
Eigentlich müssten Sie mittlerweile schlauer sein. So sind auch viele Ihrer Projekte, die Ihnen R2G im Zuge der Haushaltsverhandlungen zugesichert hat, doch immer irgendwie an fehlender Motivation der Minderheitsregierung in der Umsetzung gescheitert. Dann kommen wir zu Punkt III: An dieser Stelle möchte ich die Landesregierung dann doch mal in Schutz nehmen. Ihre Forderung nach einer umfassenden Prüfung eines 150 Meter breiten Korridors entlang der Thüringer Autobahnen sowie Bundesund Landesstraßen bis zum 31. März 2023 ist mehr als utopisch, selbst wenn man das Datum der Einreichung Ihres Antrags zugrunde legen würde. Nun zeigt der Kalender heute den 16. März. Das heißt, Sie geben – ohne die Änderung dieses Antrags natürlich – den zuständigen Stellen noch rund 14 Tage Zeit. Ich hoffe, Sie verfahren mit Ihren eigenen Mitarbeitern in der Fraktion nicht so, meine Damen und Herren. Die Forderung nach einer Potenzialanalyse an sich können wir indes unterstützen, auch wenn wir da Hindernisse sehen – das ist heute in der Debatte schon mit aufgekommen – durch das Abstandsgebot nach § 9 Bundesfernstraßengesetz – Bauliche Anlagen an Bundesfernstraßen –, das eben Mindestabstände zu den Straßen festschreibt. Zusammenfassend lässt sich dennoch sagen: Wir sehen Potenzial in diesem Antrag, wenn auch noch etlichen Gesprächsbedarf. Insofern würden wir einer Überweisung an die Ausschüsse oder an einen Ausschuss nicht im Wege stehen. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall Gruppe der FDP)
