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Prof. Dr. Speitkamp

16.03.2023 Sitzungen 7/104

Fragestunde

Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Tischner beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Auf Basis der Meldedaten der Thüringer Jugendämter zum Stichtag 15. September 2022 wurden in Kindertageseinrichtungen 1.630 Kinder, deren Eltern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, betreut. Die 1.630 Betreuungsplätze für Kinder, deren Eltern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sind in den regulären Meldezahlen bereits enthalten und stellen somit keinen zusätzlichen Bedarf an Kitaplätzen mit der entsprechenden Personalbindung dar. Bei den aus der Ukraine geflüchteten Kindern ist davon auszugehen, dass die erfassten Kinder einen Aufenthaltsstatus nach § 24 Aufenthaltsgesetz erhalten haben. Mit Ihrem Einverständnis würde ich eine tabellarische Übersicht zu der Anzahl schutzsuchender Kinder aus der Ukraine im Alter von 0 bis 3 sowie 3 bis Schuleintritt mit Stand 15. April 2022, 15. September 2022 sowie 31. Dezember 2022 zu Protokoll geben. Ausgehend von den verfügbaren Daten zu den Platzkapazitäten in Thüringer Kindergärten zum 1. März 2022 gab es 105.043 genehmigte Kindergartenplätze, von denen 90.928 Plätze tatsächlich belegt waren. Das entspricht einer Auslastung von ca. 86,6 Prozent. Insoweit gab es freie Kapazitäten von 14.115 Kita-Plätzen. Es ist davon auszugehen, dass landesweit gesehen ausreichend Kindergartenplätze für schutzsuchende Kinder aus der Ukraine vorhanden sind. Im Schulbereich stellt sich die Situation wie folgt dar: Seit der zwölften Kalenderwoche 2022 werden von den Ländern der Bundesrepublik Deutschland die aus der Ukraine geflüchteten Schülerinnen und Schüler an deutschen Schulen wöchentlich erfasst. Geflüchtete Kinder und Jugendliche aus anderen Regionen der Welt werden nicht separat erfasst. Insofern beziehen sich die nachfolgenden Angaben ausschließlich auf aus der Ukraine geflüchtete Schülerinnen und Schüler an Thüringer Schulen. In der zehnten Kalenderwoche wurden 5.197 aus der Ukraine geflüchtete Schülerinnen und Schüler, die eine Thüringer Schule besuchen, durch das Migrationsmonitoring erfasst; die erbetene Verteilung nach Schulträgern würde ich wiederum mit Ihrem Einverständnis in tabellarischer Übersicht zu Protokoll geben. Zu beachten ist dabei, dass nicht alle Schulen regelmäßig eine Meldung ihrer Schülerinnen und Schüler abgeben. Thüringen verfolgt bei der Beschulung von Schülerinnen und Schülern einen zumindest befristet teilintegrativen Ansatz, das heißt, die Schülerinnen und Schüler erhalten Unterricht in Deutsch als Zweitsprache – DaZ –, bei geringen oder keinen Kenntnissen in der deutschen Sprache nach Möglichkeit auch in einem Intensivsprachkurs, und nehmen in der verbleibenden Unterrichtszeit am Unterricht in ihrer Regelklasse teil. Für die Unterrichtsabsicherung wird das Personal herangezogen, das an den Schulen für die Beschulung aller Schülerinnen und Schüler zur Verfügung steht. Stellenausschreibungen und Einstellungen in den Thüringer Schuldienst durch die staatlichen Schulämter erfolgen mit Bezug auf die konkrete Schulart, Schule und das Fach bzw. die Fächerkombination, aber nicht mit Bezug auf eine bestimmte Schülergruppe. Zur Absicherung des DaZ-Unterrichts haben die staatlichen Schulämter die Möglichkeit, befristete Stellen als DaZ-Lehrkraft auszuschreiben. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Anfrage kann vom TMBJS nicht angegeben werden, wie viele Lehrkräfte mit einer Qualifikation für DaZ die staatlichen Schulämter seit Februar 2022 eingestellt haben. Statistisch erfasst wird durch das TMBJS die Zahl der ukrainischen pädagogischen Fachkräfte, die von den staatlichen Schulämtern in den Thüringer Schuldienst eingestellt werden und wurden. Mit Stand 1. März 2023 wurden insgesamt 48 pädagogische Fachkräfte eingestellt, darunter 41 Lehrerinnen und Lehrer, fünf pädagogische Assistenzen und zwei Erzieherinnen und Erzieher. Etwa 40 Einstellungen von Lehrerinnen und Lehrern werden aktuell geprüft. Zu Frage 2: Die Zahl der aus der Ukraine geflüchteten Schülerinnen und Schüler ist sehr dynamisch. Reichen insbesondere in den kreisfreien Städten, aber auch in den kreisangehörigen Städten die Platzkapazitäten zur Aufnahme von aus der Ukraine geflüchteten Schülerinnen und Schülern an einzelnen Schulen nicht aus, prüfen die staatlichen Schulämter die Möglichkeit der Aufnahme in anderen Schulen, ggf. auch bei anderen Schulträgern. Eine Aufschlüsselung nach Schulträgern ist aus diesem Grund nicht möglich. Mit Stand 7. März 2023 meldeten die staatlichen Schulämter folgenden Sachstand: Schulamt Mittelthüringen – aktuell keine Wartelisten, Kapazitäten an einzelnen Standorten erschöpft; Nordthüringen – aktuell keine Wartelisten, Kapazitäten an einzelnen Standorten und in einzelnen Schularten erschöpft; Ostthüringen – 72 noch nicht vermittelte Schülerinnen und Schüler, insbesondere in der kreisfreien Stadt Gera Kapazitäten erschöpft; Südthüringen – aktuell keine Wartelisten, Kapazitäten an einzelnen Standorten in einzelnen Schularten erschöpft; Westthüringen – aktuell keine Wartelisten, Kapazitäten in der Stadt Gotha weitgehend erschöpft. Zu Frage 3: Der Betreuungsanspruch nach § 2 Thüringer Kindergartengesetz richtet sich nicht an die Landesregierung, sondern an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, § 3 Abs. 1 Thüringer Kindergartengesetz. Die bedarfsgerechte Platzbereitstellung ist eine Pflichtaufgabe, die die jeweiligen Wohnsitzgemeinden im eigenen Wirkungskreis nach § 3 Abs. 2 Thüringer Kindergartengesetz wahrnehmen. Mithilfe der Bedarfsplanung realisieren die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit den Wohnsitzgemeinden ein möglichst ausgeglichenes, an den Bedarfen orientiertes Angebot an Kindergartenplätzen. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat vor diesem Hintergrund keine Kenntnisse über Wartelisten in Thüringer Kindergärten. Zu Frage 4: Für Kinder in Thüringen sind landesweit zurzeit ausreichende Plätze in den Kindertageseinrichtungen vorhanden. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Falls es regional in einzelnen Jugendamtsbereichen zu Engpässen kommen würde, können die Kommunen bzw. Träger der Einrichtungen Beratung durch das für die Aufsicht über die Einrichtung zuständige Fachreferat erhalten. Vor Ort werden dann gemeinsam Fragen geklärt, um den Kindern einen Betreuungsplatz zu ermöglichen. Im Schulbereich wird in ressortübergreifenden Abstimmungen und Beratungen mit den staatlichen Schulämtern, den Schulträgern, dem BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – und der Bundesagentur für Arbeit die Verzahnung der unterschiedlichen Angebote im Sinne einer Entlastung der Schulen vorangetrieben. Durch die Einstellung pädagogischer Assistenzen erhalten Schulen zusätzliche Unterstützung. Mit dem Projekt „DaZ online“ – aktuell im Schulamtsbereich Westthüringen in der Pilotphase – wird gegenwärtig ein schulortübergreifendes digitales Unterrichtsangebot im DaZ-Bereich erprobt, das perspektivisch, insbesondere Schulen im ländlichen Raum, die Unterbreitung von DaZ-Unterricht erleichtern kann. Weitere Möglichkeiten der Absicherung der Beschulung aller Kinder und Jugendlichen werden geprüft, so unter anderem die Aufschließung weiterer Personenkreise für Unterricht und unterrichtsbegleitende Maßnahmen, die stärkere Einbindung digitaler Unterrichtsangebote und die Einrichtung weiterer Intensivsprachkurse. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗