Dr. Vogel
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Gäste, gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung. Auf dem in Rede stehenden Gelände im Industriegebiet Ronneburg-Ost plant der Zweckverband zur kommunalen Klärschlammverwertung Thüringen, KKT, die Errichtung einer Klärschlammmonoverbrennungsanlage. Eine Anlage zur Phosphorrückgewinnung aus der Klärschlammasche ist dort nicht geplant. Die Mündliche Anfrage 7/7357 des Abgeordneten Bergner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Im Zweckverband zur kommunalen Klärschlammverwertung Thüringen, KKT, sind 241 Kläranlagen von 18 Zweckverbänden zusammengeschlossen. 2021 wurden ca. 16.642 Megagramm, also 16.642 Tonnen Trockenmasse Klärschlamm erzeugt. Davon wurden ca. 44,1 Prozent thermisch, ca. 13,4 Prozent direkt in der Landwirtschaft, ca. 25,4 Prozent als Klärschlammkompost in der Landwirtschaft, ca. 8,1 Prozent als Klärschlammkompost im Landschaftsbau verwertet und ca. 9,1 Prozent vererdet. Zu den Kosten pro Jahr für die einzelnen Kläranlagen bzw. der Zweckverbände des KKT hat die Landesregierung keine Kenntnis. Die einzelnen Werte für die Zweckverbände sind tabellarisch dargestellt und die Tabelle stelle ich Ihnen im Nachgang schriftlich zur Verfügung, weil sie doch sehr umfangreich ist. Zu Frage 2: Die Phosphorrückgewinnung ist eine gesetzliche Anforderung aus der Klärschlammverordnung. Sie gilt für Kläranlagen über 100.000 Einwohnerwerte zum 01.01.2029 und für Kläranlagen über 50.000 Einwohnerwerte zum 01.01.2032. Die Aufgabenträger erfüllen die Phosphorrückgewinnung und den damit zusammenhängenden Aufbau von Anlagen in kommunaler Eigenverantwortung. Für die Landesregierung gibt es keinen Grund, an der Notwendigkeit zu zweifeln, wenn der Zweckverband sich in Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zum Bau einer Klärschlammverbrennungsanlage entschließt. Zu Frage 3: Die nach der Klärschlammverordnung geforderte Phosphorrückgewinnung besteht verfahrenstechnisch im Regelfall aus zwei getrennten Verfahrensschritten, nämlich in der eigentlichen Klärschlammverbrennung und der anschließenden Phosphorrückgewinnung. Am Standort Raitzhain ist nach Information der Presse nur eine Anlage für die Klärschlammmonoverbrennung geplant. Zu einer Anlagenplanung bzw. zu konkreten technologischen Verfahren für die Phosphorrückgewinnung aus der Klärschlammasche am Standort Raitzhain ist bisher nichts bekannt. Dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz liegt kein Antrag zur Genehmigung vor. Auch ein Vorgespräch oder Ähnliches hat noch nicht stattgefunden. Daher sind seriöse Aussagen zu Gefahren bzw. Beeinträchtigungen nicht möglich. Zu Frage 4: Die Umweltbelastung des Anlagenbetriebs wird im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren geprüft. Eine mögliche Umweltbelastung durch Transportvorgänge in Raitzhain wird im UVP-Verfahren geprüft. Zum Stand des Genehmigungsverfahrens in der erforderlichen vorgeschalteten Umweltverträglichkeitsprüfung verweise ich auf die eben erteilte Antwort zu Frage 3. Vielen Dank.
