Olaf Müller
b) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Gäste! Leider ist Herr Kemmerich jetzt nicht mehr im Haus oder vielleicht nicht mehr im Saal, im Haus schon noch, aber dennoch auch an ihn gerichtet: Der Atomausstieg wurde am 01.07.2011 durch eine Mehrheit der Fraktionen von FDP und CDU im Deutschen Bundestag beschlossen. So viel zum Punkt Fake News.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Seit mehreren Jahren erleben wir, dass die Gase, die wir zum Heizen eingesetzt haben, bei einem Konzern, der sich Gazprom nennt, eingelagert und zwischengespeichert worden sind. Ein russischer Eigentümer hatte es geschafft, in den zurückliegenden Jahren die maßgeblichen deutschen Gasspeicher zu erwerben. Dieses erfolgte vor dem Hintergrund, der Markt wird es regeln, und die Regelungen haben wir gesehen, Gazprom wurde – was die Speicherkapazitäten angeht – enteignet. Sehr geehrte Damen und Herren, wir erinnern uns, es ist ziemlich genau ein Jahr her, dass Putins Russland die Ukraine, ein freies und demokratisches Land, mit einem Angriffskrieg überzogen hat, um es in seinen Einflussbereich einzugliedern. In der Folge mussten wir erleben, was eine durch die CDU geführte Bundesregierung verfehlte Energiepolitik – nämlich das Setzen auf vermeintlich billiges russisches Erdgas – nun bedeutet. Russland hat schon 2021 begonnen, den Export von Erdgas nach Westeuropa und in die Bundesrepublik zu reduzieren. In der Folge stiegen die Preise schon vor Beginn des Ukrainekriegs deutlich an und schnellten im Sommer letzten Jahres auf bisher unbekannte Höhen. Im vergangenen Jahr haben wir, unter anderem auch mit den Stimmen der CDU, das Corona-Sondervermögen in die Hilfen zur Bewältigung der Energiekrise und zur Überwindung der Folgen der Coronapandemie gewandelt. Damit sollten Zahlungen zur Erstattung von Mehrausgaben für Betriebswirtschaftsausgaben der Landkreise und kreisfreien Städte aufgrund gestiegener Energiekosten geleistet werden. Der Wirtschaftsplan sieht dafür 50 Millionen Euro zur Unterstützung vor. Weitere 50 Millionen Euro stehen zudem als Heizkostenzuschüsse an Träger von Schulen, Kindertageseinrichtungen und anderen frühkindlichen Betreuungsangeboten zur Verfügung. Aus dem vorgenannten Gesetz und der Veranschlagung im Wirtschaftsplan des Sondervermögens ergeben sich weder für die Kommunen noch für die Schulträger direkte Leistungsansprüche. Hier hat sich eine Schwachstelle im bestehenden Gesetz aufgetan. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir einen Weg schaffen, um auch den zuvor genannten Zahlungsempfängern die erforderlichen Hilfen zukommen lassen zu können. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht hierfür vor, dass pauschal nach dem Verteilungsschlüssel der kreislich allgemeinen Schlüsselzuweisungen des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes gezahlt wird. So erreichen wir eine schnelle, zielgerichtete, rechtssichere und bürokratiearme Ausreichung. Die zur Verfügung stehenden Mittel des Sondervermögens sowie die im Wirtschaftsplan enthaltenen Heizkostenzuschüsse an Kommunen für Sportstätten werden pauschal nach der Anzahl der Schüler, der betreuten Kinder bzw. der Einwohner an Kommunen, an Träger der Schulen in freier Trägerschaft ausgezahlt. Ebenfalls ist dies eine schnelle, zielgerichtete, rechtsichere und bürokratiearme Methode, die verfügbaren Mittel tatsächlich unter die Leute zu bringen. Der Antrag der CDU verfolgt ein ähnliches Ziel, den Kreis der Zuweisungsberechtigten zu erweitern, und wir sollten beide Anträge im Haushaltsund Finanzausschuss weiter beraten. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
