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Janine Merz

SPD 16.03.2023 Sitzungen 7/104

b) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zunächst von Rot-Rot-Grün sollen Unschärfen in dem Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetz ausgeräumt und notwendige Konkretisierungen vorgenommen werden. Denn auf diesem Weg wollen wir eine rechtssichere Auszahlung der Energiehilfen aus dem Sondervermögen an die Anspruchsberechtigten ermöglichen. Dies war und ist durch die gesetzlichen Formulierungen momentan auf Basis von Richtlinien eben nicht immer möglich. Konkret geht es hier um die Mittel an die kommunale Familie. Da gibt es zum einen die 50 Millionen für die Landkreise und kreisfreien Städte zur Abfederung der Mehrausgaben aufgrund von Energiepreissteigerungen. Hinzu kommen weitere Millionenhilfen für Schulträger, Sportstätten und Kindertageseinrichtungen. Zusammengenommen ermöglichen wir mit dem Gesetzentwurf die Auszahlung von 87 Millionen Euro. Das ist im Kern das einzige Ziel von Rot-RotGrün mit diesem Gesetzentwurf, das darin besteht: Rechtssicherheit für die Auszahlung der Energiehilfen an die kommunale Familie. Sehr geehrte Damen und Herren, dass mit der Bereitstellung der Hilfen im Sondervermögen immer eine gewisse Erwartungshaltung verbunden ist, können wir nachvollziehen. Ob es aber immer besser ist, wenn wir uns jetzt zum dritten Mal seit Oktober 2022 an das Sondervermögensgesetz, an das Richtungsgesetz setzen, wie von der CDU nun vorgelegt, da bin ich mir nicht sicher. Die letzten Änderungen haben leider nicht zur zielgenauen Ausführung des Gesetzentwurfs beigetragen. Denn es ist oft diese Mentalität von politischer bis hysterischer Ungeduld, die bei der Ausreichung von öffentlichen Mitteln und Hilfen für Probleme sorgt – immer nur schnell und auf den öffentlichen Effekt haschend und sich am Ende wundern, warum Fehler entstehen. Wichtig war am Ende meist nur, dass „CDU“ über dem Gesetz steht. Ob der Gesetzestext im Vollzug umsetzbar ist, hat trotz mehrerer entsprechender Hinweise – auch von uns – oft nicht interessiert. Aber, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, die vorliegenden Gesetzentwürfe werden im weiteren parlamentarischen Verfahren einen anderen, besseren Weg nehmen, das hoffe ich, und ich beantrage daher die Überweisung der beiden Gesetzentwürfe an den Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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