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Beate Meißner

CDU 16.03.2023 Sitzungen 7/104

Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Kollegen, werte Zuschauer auch an den Bildschirmen! Ich hoffe, dass diese Reden zu diesem TOP auch entsprechend barrierefrei übertragen werden. Denn es geht nicht nur darum, über Menschen mit Behinderung zu reden, sondern sie letztendlich auch daran teilhaben zu lassen. (Beifall CDU) Ich hoffe, dass der Thüringer Landtag damit vorbildlich vorangeht, denn diese Debatte heute hier ist eine sehr wichtige. Wer jetzt annimmt, dass wir hier als Oppositionsfraktion die große Gegenrede halten, der täuscht sich, denn eine Entscheidung zur Erhöhung dieses Nachteilsausgleichs wurde schon im Rahmen der Haushaltsberatungen getroffen. Und wir als CDUFraktion haben im Rahmen dessen erhöhte Mittel im Sozialhaushalt eingestellt, damit dieses Gesetz hier heute nicht nur diskutiert wird, sondern letztendlich auch schnell in die Tat umgesetzt werden kann. (Beifall CDU) Das heißt allerdings nicht, dass wir als CDU-Fraktion diesen Gesetzentwurf jetzt ohne Kommentierung und ohne Korrekturen passieren lassen wollen. Ich kann Ihnen sagen: Wir stehen dieser Erhöhung des Sinnesbehindertengelds für Blinde von 400 auf 472 Euro sowie des Nachteilsausgleichs für Gehörlose von 100 auf 136 Euro und für Taubblinde von 500 auf 608 Euro offen gegenüber. Aber: Finanzieller Nachteilsausgleich ist das eine. Es geht darüber hinaus um viel, viel mehr und das genannte Frühstück, was wir hier mit den Betroffenen im Landtag hatten, hat das eigentlich gezeigt. Und ich weiß, Rot-Rot-Grün lässt keine Gelegenheit aus, uns Fehler der Vergangenheit unter die Nase zu reiben. Aber wir haben in der Vergangenheit auch hier im Landtag Initiativen eingebracht, die Rot-Rot-Grün abgelehnt hat. So möchte ich in diesem Zusammenhang darauf verweisen, dass wir, als wir das letzte Mal das Gesetz hier im Landtag angepackt haben, nämlich im Jahr 2018, einen Entschließungsantrag eingebracht haben, mit dem wir uns nicht nur für die Erhöhung ausgesprochen, sondern auch gesagt haben: Es geht darum, die Beratungsstrukturen zu stärken und nachhaltig zu sichern. Und es geht auch darum, es zu ermöglichen, dass sich Taubblinde, Gehörlose und Blinde ehrenamtlich engagieren können. Dieses Problem ist immer noch nicht gelöst und das passt auch zum damaligen Abstimmungsverhalten, denn in namentlicher Abstimmung hatten sich damals 44 Mitglieder des Landtags für ein Nein zu unserem Antrag ausgesprochen und 37 für ein Ja. Ich brauche Ihnen nicht sagen, wer das war, aber wir werden jetzt im Ausschuss genau auch an diesen Stellen nachschauen, ob wir das Gesetz da nicht auch verändern können, um letztendlich eine umfassende Verbesserung für die Betroffenen auf den Weg zu bringen. (Beifall CDU) Es ist kein Almosen, das diese Betroffenen über das Gesetz bekommen, sondern es ist ein gerechter Nachteilsausgleich für die Mehraufwendungen, die Menschen mit diesen Behinderungen haben. Hilfsmittel in diesem Bereich sind nicht nur teurer, sie sind auch durch die Inflation teurer geworden. Deswegen ist es notwendig und nur gerecht, diese Zahlungen zu erhöhen. Thüringen kann dabei nicht an die Spitze gehen, aber wir sollten uns am Durchschnitt der Erhöhung bzw. der Zahlungen von Deutschland messen lassen. Das werden wir deswegen auch im Ausschuss an dieser Stelle diskutieren. Ja, es sind in der Vergangenheit Fehler gemacht worden und die Kürzung beim Blindengeld ist etwas, was wir als CDU im Nachhinein als falsch festgestellt haben. Man kann es nicht rückgängig machen, aber ich finde es ehrlich gesagt ungerecht, diese lange Zeit nicht zu nutzen, um auch zuzugestehen, dass man in der Politik falsche Entscheidungen trifft. Deswegen hoffe ich, dass wir uns im Ausschuss nicht an der Vergangenheit festhangeln, sondern im Sinne der Betroffenen nach vorn schauen und deswegen ein Gesetz verabschieden, was zeitgemäß ist und letztendlich den Betroffenen Hilfe bringt. (Beifall CDU) Ich möchte für die CDU-Fraktion deswegen beantragen, dass dieser Gesetzentwurf an den Sozialausschuss, aber auch an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen wird, denn es sind nicht unerhebliche Gelder, die hier gebunden werden, und auch die Verantwortung für unsere nachfolgenden Generationen ist es wert, es auch bei den Haushältern zu diskutieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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