Wolfgang Tiefensee
b) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne! Ich will in Ergänzung dessen, was Minister Maier vorgetragen hat, einen Punkt herausgreifen, der das Wirtschaftsministerium explizit betrifft, und zwar zwei Sätze im Begründungstext des CDU-Antrags. Ich beziehe mich auf die Begründung zu 1., und hier ist zu lesen: „Auch seien die vom Landtag gesetzten Kriterien zur Ausgestaltung des Existenzsicherungsprogramms sehr eng gefasst. Trotz dieser Erkenntnis, hat es die Regierung unterlassen, dem Landtag einen konkreten Vorschlag zur Änderung des Gesetzes und zur Lockerung der vorgegebenen Kriterien zu unterbreiten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll diesem Versäumnis begegnet werden.“ Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat kein Versäumnis, die Landesregierung hat aktuell gehandelt. Ich will ganz kurz, um die Redezeit nicht zu sehr zu verlängern, auf Folgendes hinweisen: Ich bin dem Landtag sehr dankbar, dass er Mitte Oktober das Sondervermögen erweitert hat. Ich bin dem Landtag dankbar, dass der Haushalts- und Finanzausschuss auf der Basis der Kriterien der Existenzgefährdung durch Überschuldung bzw. drohende Insolvenz 120 Millionen ins Gesetz bzw. in den Wirtschaftsplan geschrieben hat. Mitte Oktober verabschiedet, hat der Freistaat Thüringen zum 1. Dezember das Existenzsicherungsprogramm auf den Weg gebracht. Es gibt kein anderes Bundesland, dass das in dieser Schnelligkeit geschafft hat.
(Beifall SPD)
Oder sollte ich sagen: Es gibt kaum ein Bundesland, das überhaupt eigene Landesmittel in die Hand nimmt, um Unternehmen zu stützen. Es wird viel geredet, viel diskutiert, aber es kommt wenig dabei raus. Minister Maier hat bereits darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz und die Verankerung im Wirtschaftsplan der Situation im Sommer bzw. im Herbst geschuldet waren. Diese Situation hat sich mittlerweile verändert. Weshalb trete ich noch mal ans Pult? Meine Damen und Herren, parallel zur Verabschiedung des Existenzsicherungsprogramms am 01.12. mit der Freischaltung der entsprechenden Plattform hat der Bund einerseits durch die Ministerpräsidentenkonferenz und andererseits durch das Wirtschaftsministerium angekündigt, für kleine und mittelständige Unternehmen einen Härtefallfonds aufzulegen. Das hat er getan. Wir haben im November als Wirtschaftsministerkonferenz Eckpunkte vereinbart. Bei einer solchen Konferenz ist der Wirtschaftsminister quasi Zuhörender, Mitdiskutant, aber nicht Beschließender. Wir haben diese Eckpunkte auf den Weg gebracht und in der Hoffnung, dass es zum 1. Januar startet, hat das Wirtschaftsministerium am Ende – leider, leider – entschieden, doch einen ganz anderen Weg zu wählen. Aber, meine Damen und Herren, wir sind jetzt mit dem Bund und auch mit dem Haushaltausschuss des Bundestags einig, wie dieses Programm gestaltet werden wird. Ich werde die Abgeordneten des Wirtschaftsausschusses Ende dieser Woche, spätestens Anfang der nächsten Woche darüber unterrichten, was die Ressortabstimmung in unserer Regierung ergeben hat. Wir werden also, meine Damen und Herren – das ist gerichtet an die CDU –, einen Fonds von reichlich 26 Millionen Bundesgeld haben, der mit völlig anderen Kriterien versehen ist. Beispielsweise werden das EBIT und die Absenkung des EBITs eine Rolle spielen, auch die Frage, inwieweit die Energiekosten quotal gestiegen sind usw. Es macht aus diesem Grund keinen Sinn, unsere 120 Millionen von den Kriterien zu befreien, weil wir dann im Laufe der Zeit sehen werden – und da bitte ich dann den Haushalts- und Finanzausschuss, zu gegebener Zeit darüber zu beraten –, ob diese 26,5 Millionen des Bundes ausreichen. Wir gehen davon aus, aber wir wissen es nicht. Die Situation hat Minister Maier beschrieben, viele Unternehmen brauchen diese Hilfe mittlerweile nicht mehr. Summa summarum, weil es diese parallelen Verhandlungen des Bundes gegeben hat, hat es keinen Sinn gehabt, an das Existenzsicherungsprogramm oder dessen Kriterien heranzugehen. In der neuen Richtlinie werden Sie drei Komponenten finden, nämlich das Existenzsicherungsprogramm, Hilfen für KMU und Hilfen für energieintensive KMU. Diese Richtlinie wird im Einklang mit dem Bund dieses Problem heilen, das Sie hier vermeintlich sehen. Im Übrigen sage ich einmal mehr: Das Entscheidende wird sein, ob wir uns jetzt auf den Weg machen und Unternehmerinnen und Unternehmer so aufstellen, dass sie im nächsten, spätestens im übernächsten Winter ihre Energieeffizienz gesteigert, ihren Energieverbrauch gesenkt, ihre Energieträger umgestellt haben, damit wir nicht weiterhin flankierendes Steuergeld in Form von Zuschüssen oder Krediten benötigen, um den Unternehmen unter die Arme zu greifen. Das haben wir auf einen guten Weg gebracht, denke ich. Die Diskussion läuft. Es bedarf also, meine Damen und Herren, in diesem Begründungstext keines Fingerzeigs auf die Regierung. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
