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Birgit Pommer

16.03.2023 Sitzungen 7/104

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet ‑ Livestream. Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Frau Abgeordnete Güngör und Herr Abgeordneter Urbach betraut. Für diese Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Blechschmidt, Frau Abgeordnete Engel, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Montag, Herr Abgeordneter Worm, Frau Abgeordnete Wahl, Herr Minister Prof. Hoff – zeitweise – und Herr Minister Holter. Gestatten Sie mir noch einmal einen allgemeinen Hinweis, den ich gestern schon erwähnt habe: Ich habe Sie gestern darüber informiert, dass die MDRBerichterstattung von der Tribüne aus informiert. Der Probeversuch wird heute im Zeitfenster zwischen 15.30 Uhr und 16.30 Uhr stattfinden. Folgende Hinweise ergehen zur Tagesordnung; bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung wurden folgende Übereinkünfte erzielt: Der Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 5 soll heute in erster und zweiter Beratung behandelt werden, sofern dieser nicht an einen Ausschuss überwiesen wird. Gestatten Sie mir deshalb in diesem Zusammenhang folgenden Hinweis: Dem Landtag obliegt im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens auch die Verantwortung, zu prüfen, ob eine Anhörungspflicht aufgrund von Artikel 91 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 79 Abs. 3 der Geschäftsordnung besteht. Sollte die Verfahrensfrage mit Ja beantwortet werden, wäre eine Ausschussüberweisung unumgänglich. Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 7/7533 soll gemeinsam mit dem Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 4 aufgerufen werden. Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 7/7450 soll gemeinsam mit dem Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 31 am morgigen Freitag aufgerufen werden. Die Wahl zu Tagesordnungspunkt 19 soll am morgigen Freitag nach der Mittagspause durchgeführt werden. Weiterhin wurde der Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/5352 als neuer Punkt 33 a auf die Tagesordnung genommen. Die Tagesordnungspunkte 26, 30 und 39 wurden von der Tagesordnung abgesetzt. Diese Punkte werden auf die vorläufige Tagesordnung der nächsten planmäßigen Plenarsitzungen gesetzt. Zu Tagesordnungspunkt 28 wird ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/7548 elektronisch bereitgestellt und verteilt. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann eröffne ich die Tagesordnung und rufe auf Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6784 - korrigierte Neufassung dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/7518 ZWEITE BERATUNG Frau Abgeordnete Merz aus dem Haushalts- und Finanzausschuss erhält das Wort zur Berichterstattung. Bitte, Sie haben das Wort.

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