Ute Bergner
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, auch bei dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es um ein immer wiederkehrendes Thema: überbordende Bürokratie. Wie wir sehen, ist bei Leistungen zur Wiedereingliederungshilfe von Menschen mit Behinderungen oder solchen, denen Behinderung droht, das Landesverwaltungsamt schon bei niedrigen Eurobeträgen in der Lage, getroffene Vereinbarungen zwischen dem örtlichen Träger und dem Betroffenen zu kippen. In der Praxis wird von einem örtlichen Träger mit Kenntnis der Bedingungen vor Ort über die Leistungen entschieden. Dies ist gut und richtig so, denn dieser Träger weiß am besten darüber Bescheid, welche Bedingungen vor Ort herrschen. Dann allerdings wird der Vorgang vom Landesverwaltungsamt geprüft, von einer Stelle also, die vom Geschehen vor Ort sehr weit entfernt ist und somit die Gründe für Details der Entscheidung oft nicht nachvollziehen kann. Das alles erfolgt auf dem Rücken der betroffenen Menschen. Ich muss sagen, ich habe es als Arbeitgeber mehrfach erlebt, wie Kollegen nach schwerer Krankheit wieder eingegliedert werden sollten und welch bürokratischer Aufwand betrieben worden ist, den ich teilweise für diese Menschen als menschenverachtend empfunden habe, wie da der Amtsschimmel gewiehert hat. Ich denke, das Landesverwaltungsamt sollte dann eingreifen, wenn es zu Unstimmigkeiten kommt. Ansonsten, denke ich, ist es ganz wichtig, dass im Sozialausschuss darüber beraten wird, wie wir hier schnelle und praktikable Hilfe für Menschen bei der Wiedereingliederung anbieten sollten. Deshalb stimme ich dafür, dass dieser Vorschlag in den Sozialausschuss überwiesen wird. Danke.
