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Georg Maier

16.03.2023 Sitzungen 7/104

Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der vorliegende Gesetzentwurf soll es Thüringer Kommunen und Landkreisen ermöglichen, die Sitzungen vorberatender Ausschüsse öffentlich stattfinden zu lassen, sofern der Gemeinde-, Stadtrat oder Kreistag keine abweichende Regelung in der Geschäftsordnung trifft. Nach der derzeitigen Regelung in § 43 Abs. 1 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung sind Sitzungen vorberatender Ausschüsse – wie schon mehrfach erwähnt hier – ausschließlich nicht öffentlich. Ich möchte das hier deshalb kurz betonen, da die aktuelle Regelung trotz des eindeutigen Wortlauts zuletzt in der Praxis teilweise Fragen aufwarf und einzelne Kommunen sie nicht auf Ausschüsse angewendet haben, die sowohl vorberatend als auch beschließend tätig sind. Eine Neuregelung der Nichtöffentlichkeit bzw. Öffentlichkeit vorberatender Ausschusssitzungen wurde bereits mehrfach hier im Landtag debattiert – so auch heute – und diskutiert. So hatten die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom 8. Juli 2020 in Drucksache 7/1188 vorgeschlagen, dass auch die Sitzungen vorberatender Ausschüsse grundsätzlich öffentlich sein sollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Anhörung im Innen- und Kommunalausschuss ergab ein uneinheitliches Bild. Von einigen Anzuhörenden wurden die Neuregelungen vorbehaltlos begrüßt, die kommunalen Spitzenverbände wiederum lehnten die Gesetzesänderung im Namen des überwiegenden Teils ihrer Mitglieder ab, da hierfür – nach ihrer Wahrnehmung – kein Bedarf in der kommunalen Praxis bestünde. Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus Sicht der Landesregierung steht es außer Frage, dass die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen der Kommunalordnung den Gemeinden und Landkreisen die Möglichkeit eröffnet, auch die Sitzung der vorberatenden Ausschüsse öffentlich mit größtmöglicher Transparenz und Nachvollziehbarkeit für die Einwohnerinnen und Einwohner durchzuführen. Andererseits dient die derzeitige Nichtöffentlichkeit der vorberatenden Ausschüsse einem unbefangenen Meinungsaustausch zwischen den Gemeinde- und Stadtratsbzw. Kreistagsmitgliedern. Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit kann auch dadurch gewährleistet werden – so die Meinung einiger, die angehört wurden –, dass die eigentliche und abschließende Beratung in der öffentlichen Sitzung des Gemeinde-, Stadtrats und Kreistags stattfindet. Öffentliche Sitzungen der vorberatenden Ausschüsse könnten dazu führen, dass zu den dort zu beratenden Angelegenheiten vermehrt Zusammenkünfte, Beratungen und Absprachen außerhalb der gesetzlich geregelten kommunalen Gremienarbeit stattfinden. Deshalb wird die Entscheidung, ob vorberatende Ausschüsse öffentlich tagen sollen oder nicht, sicherlich von den zu beratenden Themen und Gegenständen abhängen. Gerade bei kontrovers diskutierten Entscheidungen mit einer grundsätzlichen Bedeutung für die jeweilige Gebietskörperschaft kann die offene Beratung zu einer größeren Akzeptanz der Entscheidung vor Ort beitragen. Der Vorwurf, wesentliche Fragen hinter verschlossenen Türen zu beraten, kann so von Anfang an entkräftet werden. Dem entspricht die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit zur Entscheidung der Kommunen über die Öffentlichkeit der vorberatenden Ausschüsse. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Innen- und Kommunalausschuss sprach sich in seiner Beschlussempfehlung für Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf aus. Das im Rahmen der Anhörung vorgetragene Für und Wider wird nun hier durch Sie bewertet und abgewogen. Die abschließende Entscheidung obliegt natürlich dem Hohen Haus. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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