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Birgit Pommer

16.03.2023 Sitzungen 7/104

b) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Um das Wort für die Landesregierung hat Frau Ministerin Taubert gebeten. Bitte. Es kommt nicht so häufig vor, liebe Schülerinnen und Schüler, es ist ganz selten, dass sich drei Ministerinnen und Minister zu diesem Thema melden. Der Innenminister hat sehr gut und auch ausführlich und in Abstimmung mit dem Finanzministerium die Dinge zunächst mal auf den Tisch gelegt. Aber ich möchte den Schülerinnen und Schülern das, was Herr Kowalleck gesagt hat, verbildlichen. Er wollte damit zum Ausdruck bringen, dass die CDU einen Mangel heilen möchte. Ich möchte es so formulieren, ich denke, dass Sie alle begeisterte Mathematikschülerinnen und ‑ schüler sind, dass Sie mit Sachaufgaben gut betraut sind, und die Aufgabe des Landtags, die an die Landesregierung mit diesem Sondervermögen gestellt wurde, war: Ich habe zwei Blöcke, die passen nicht zusammen, das heißt, die Aufgabe ist nicht lösbar, und ich gebe Ihnen 45 Minuten Zeit, diese Aufgabe zu lösen. Denn auf der einen Seite ist das ein Corona-Sondervermögen, ein Vermögen, das nur ganz akute Notlagen absichern sollte und auch noch soll, es ist noch ein Corona-Sondervermögen. Auf der anderen Seite wollte der Landtag, natürlich auch die Landesregierung, Betrieben, Institutionen und letztlich auch Schulträgern helfen, dass man, wenn man zu hohe Energierechnungen hat, die erst einmal bezahlen kann, dass man gut durch das Jahr kommt. Nun muss man wissen, dass die Kommunen nicht insolvent gehen können, deswegen nur bei den Unternehmen. Deswegen hatten wir tatsächlich ein Problem, das nicht so einfach lösbar ist. Herr Kowalleck, es ist nicht so gewesen, dass es hieß: Mach das mal schnell und dann geht das auch. Sie wollten es auch noch unbürokratisch lösen. Wenn ich aber, das wissen wir aus der Coronakrise, einem Unternehmen Geld gebe, habe ich Rahmenbedingungen geschaffen, wann darf der Wirtschaftsminister oder die TAB das auszahlen. Das müsste ich auch auf die Kommunen übertragen. Das heißt, ich hätte sagen müssen, welche Kommune hat im Jahr 2022 definitiv seine Energierechnung nicht bezahlen können, und da wären wir zu dem Schluss gekommen, es wäre keine gewesen – also eine nicht lösbare Aufgabe. Ich möchte einen Hinweis zu dem Gesetzentwurf geben, den die CDU jetzt eingebracht hat. Herr Tiefensee hat schon mal sehr plastisch einiges besprochen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir im Finanzausschuss im öffentlichen Teil zum Sondervermögen einen Antrag eines Abgeordneten hatten, der nach einem Wortprotokoll gefragt hat. Der Abgeordnete hatte nicht umsonst nach dem Wortprotokoll gefragt, sondern ich interpretiere jetzt mal, mutmaße, dass er auf die Abgeordnetenrechte abgestellt hat. Und wenn Sie jetzt so, wie das Gesetz mit allen Mängeln, die Herr Tiefensee aufgegeben hat, nämlich, wir müssen jetzt Einzelprüfung, wir können keine Pauschalprüfung machen, nichts geht mehr, sondern es muss eine absolute Einzelprüfung stattfinden mit Verwendungsnachweisprüfung usw.: Wir wissen momentan noch gar nicht, welche Abgrenzung Sie möchten, das müssen Sie bitte noch darlegen. Aber achten Sie bitte darauf, dass die Rechte der Abgeordneten im Thüringer Landtag nicht dadurch noch mal mehr eingeschränkt werden. Beachten Sie die Urteile, zumindest das Urteil von Mecklenburg-Vorpommern zu dem Sondervermögen, das dort beklagt wurde. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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