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Prof. Dr. Schönig

16.03.2023 Sitzungen 7/104

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Liebscher beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erfolgte am 19. Februar 2023. Zu Frage 2: Die Umsetzung wird über die Förderrichtlinie für den Studierendenwohnraumbau des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft nach Maßgabe des Landeshaushalts angestrebt. Zu Frage 3: Nach Artikel 2 der Verwaltungsvereinbarung stehen dem Land Thüringen nach dem Königsteiner Schlüssel für das Jahr 2019 vom 21. April 2021 anteilig 13.160.550 Euro aus dem Programm zur Verfügung. Zu Frage 4: Nach Artikel 3 Abs. 2 der Verwaltungsvereinbarung können die Mittel für folgende Maßnahmenkomplexe eingesetzt werden: Schaffung neuer Wohnheimplätze durch Neu-, Aus- oder Umbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von Wohnheimplätzen innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung, also Ersterwerb, und zweitens Modernisierung von Wohnheimplätzen. Gegenwärtig befindet sich das zuständige Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft in der Abstimmung mit dem Studierendenwerk Thüringen über vorgesehene Maßnahmen mit Förderung gemäß der Verwaltungsvereinbarung. Vielen Dank.

Protokoll ↗