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Dr. Vogel

16.03.2023 Sitzungen 7/104

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuhörer und Gäste, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die gemäß Richtlinie Wolf/Luchs in Thüringen anerkannten Prüfungen für Herdenschutzhunde werden nach Bedarf und Art der Prüfung direkt im jeweiligen Betrieb durchgeführt. Prüfungen, in denen die Herdenschutzhunde in einer Fremdherde geprüft werden, sollen in einem nahegelegenen Betrieb stattfinden, um den Aufwand für beide Tierhalter bzw. Halter der Herdenschutzhunde möglichst gering zu halten. Zu Frage 2: Die Mitarbeiterinnen des Kompetenzzentrums Wolf/Biber/Luchs beraten Halter von Herdenschutzhunden im Bedarfsfall. Anknüpfungspunkt für die Beratung ist § 3 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz. Zu Frage 3: Die Zuschlagskriterien für die Ausschreibung „Beratung zu Herdenschutzhunden“ lauteten gemäß Ausschreibungstext folgendermaßen: Erstens, fachliche Qualifikation der die Leistung erbringenden Person sowie die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Voraussetzungen wurden zu 60 Prozent, der Angebotspreis wurde zu 30 Prozent und die zeitliche Flexibilität und Verfügbarkeit vor Ort – also die Frage, wie schnell Fachberaterinnen vor Ort sein können – wurde zu 10 Prozent gewichtet. Zu Frage 4: Abschlussberichte müssen binnen 6 Monaten nach Abschluss des Projekts vorgelegt werden. Im konkreten Fall ist das der 12.08.2023. Vielen Dank.

Protokoll ↗