Olaf Müller
Energie-Plan für Thüringen: Vorhandene Flächen besser nutzen – Thüringer „Energieautobahnen“ umsetzen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Besucherinnen auf der Tribüne, in den drei vorliegenden Tagesordnungspunkten müssen wir uns nun mit vier Haushaltsbegleitanträgen der CDU zum Haushalt 2022 beschäftigen – ein für die parlamentarischen Gepflogenheiten nicht gerade übliches Verfahren, aber nun gut. Die CDU hat die Anträge unter anderem unter dem gemeinsamen Titel „Energie-Plan für Thüringen“ gestellt und versucht damit, den Eindruck zu erwecken, dass sie einen Plan in diesem Bereich hätte. Aber was wir schon gestern anlässlich der Aktuellen Stunde zum Austausch von fossilen Heizungen angesprochen haben, gilt auch für die drei kommenden Tagesordnungspunkte: Eine Gruppierung wie die Thüringer CDU, die die Einsichten in die Auswirkungen der Klimakrise negiert und das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 in seiner faktischen und politischen Arbeit permanent konterkariert, hat eben keinen Plan. Alle unter diesem Titel stehenden Anträge haben eine Gemeinsamkeit. Es finden sich hin und wieder zwar immer auch Forderungen und Maßnahmen, die grundsätzlich in eine richtige Richtung weisen, sie sind aber in ihrem Zusammenspiel derart ambitionslos, dass sie den Anforderungen der Klimakrise nicht ansatzweise gerecht werden. Die Klimakrise erfordert einen tiefgreifenden Transformationsprozess. Es zeigt sich immer wieder, dass die CDU nicht bereit ist, diesen Prozess konstruktiv zu begleiten. Dies wird durch die vorliegenden Anträge leider erneut bestätigt. So gibt die CDU vor, dass die Energiewende mit ein paar wenigen Maßnahmen bewerkstelligt werden könnte und eigentlich alles so bleiben kann, wie es ist. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wer ein solches Szenario in die Welt setzt, belügt die Menschen hinsichtlich der zu erwartenden Folgen. Sie zeigen in aller Deutlichkeit Ihre Angst vor der Wahrheit und zeigen in Vogel-Strauß-Manier Ihre Unfähigkeit, sich den Herausforderungen zu stellen. Sie vergehen sich an der zukünftigen Generation, die das ausbaden darf.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Doch nun kommt die Energieautobahn. Was für ein Bild drängt sich einem dabei auf? Dynamisch fliegen Landschaften an einem vorbei auf der Reise über die Energieautobahn oder aber etwa das Feststecken in den Zigtausenden von Staukilometern, mit denen die Autobahnnutzerinnen zu kämpfen haben. Das letztgenannte Bild ist das, das ich in Bezug auf die CDU in Verbindung mit erneuerbaren Energien in Thüringen habe. Und, werte Kolleginnen, das Problem mit diesem Antrag besteht darin, dass der falsche Eindruck erweckt wird, der Flächenbedarf für den Ausbau der erneuerbaren Energien sei relativ einfach zu decken, indem man die Erzeugungskapazitäten von Solar und Windkraft nur konsequent genug auf die Flächen entlang der Verkehrswege konzentrieren würde. Grundsätzlich ein interessanter Ansatz! Auch wir als Grüne verfolgen das Ziel, möglichst viele vorgenutzte und vorbelastete Flächen für den Ausbau erneuerbarer Energien zu nutzen, und stellen uns gar nicht dagegen, die Potenziale entlang der Verkehrswege auszuschöpfen. Zu einer realistischen Betrachtung gehört dennoch die Feststellung, dass es in der Summe bei einem nur sehr eingeschränkten Flächenangebot bleiben wird. Bei der Photovoltaik hat die Bundesregierung mit der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes ohnehin schon für erhebliche Verbesserungen gesorgt. So wurden die Randstreifen entlang von Autobahnen und doppelgleisigen Schienenwegen für die Solarstromgewinnung deutlich von bisher 200 auf 500 Meter erweitert. Freiflächenanlagen sind nun dort im Außenbereich privilegiert. Langjährige Planungsverfahren sind in einem Streifen mit einer Tiefe von bis zu 200 Metern so nicht mehr nötig. Diese Verbesserungen gehen weit über die Forderung des CDU-Antrags in Ziffer III.1 hinaus, in der von einem 150 Meter breiten Korridor entlang geeigneter Autobahnen die Rede ist. Da dies gleichzeitig auch die wesentliche Forderung des Antrags ist, hat er sich somit inhaltlich schon weitestgehend erledigt. Zu den in Punkt III.2 angesprochenen Parkplatzflächen braucht man auch keine Potenzialanalyse. Bei neuen Parkplätzen setzen wir uns als Grüne für eine Solarpflicht ein, ansonsten ist die Bundesregierung gerade dabei, innerhalb des Segments der besonderen Solaranlagen eine eigene Kategorie Parkplatz-PV-Anlagen einzuführen. Hinsichtlich der Windenergie meint die CDU, alternative Windkraftanlagen ins Spiel bringen zu müssen – ja, kann man machen. Wenn man weiß, mit welcher Inbrunst die CDU in Thüringen Antiwindkraftpolitik betreibt, dann ist dieses durchsichtige Motiv leicht zu erkennen. Irgendwo musste etwas aufgeschrieben werden, was nicht nach totaler Ablehnung der Windenergie klingt. Auch hier stellen wir uns nicht gegen Pilotprojekte mit alternativen Windkraftanlagen. Es muss jedoch festgestellt werden, dass diese den Bedarf an Windenergiekapazitäten nach derzeitigem Stand der Technik nur minimal abdecken und die klassische Windkraft keinesfalls ersetzen können. Entlang der Verkehrswege wären lediglich vertikale Kleinwindanlagen denkbar und die installierte Leistung all dieser Anlagen betrug 2022 bundesweit gerade mal 7,8 Megawatt, zum Vergleich, das entspricht mit Hängen und Würgen einer Windkraftanlage nach neuem heutigen Standard. Ich möchte an dieser Stelle deshalb zur Einordnung des tatsächlichen Ausbaubedarfs von Photovoltaikund Windenergiekapazitäten auf die Ausbauzahlen gemäß EEG hinweisen. Bei der Windkraft an Land müssen bis 2030 115 Gigawatt Leistung installiert sein, bis 2040 160 Gigawatt, Stand 2022 waren 58 Gigawatt. Bei der Photovoltaik brauchten wir bis 2030 215 Gigawatt installierte Leistung, bis 2040 sogar 400 Gigawatt, Stand 2022 waren es 67 Gigawatt. Diese Zahlen machen deutlich, dass sogenannte Energieautobahnen nur einen sehr überschaubaren Teil zum tatsächlichen Flächenbedarf beitragen können.
