Dieter Laudenbach
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen
Danke, Herr Präsident. Frau Güngör, Herr Henkel, wir wollen auf keinen Fall an die Sonn- und Feiertage ran, die sollen nach wie vor heilig bleiben und es ist überhaupt nicht das Thema unseres Antrags.
(Zwischenruf Abg. Güngör, DIE LINKE: Das
steht doch aber drin!)
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Was ist denn das?) Es geht um Folgendes: Es geht um die Bestückung mit frischen Backwaren, der Bäcker arbeitet sowieso. Ich komme aus einer Bäckerfamilie, ich bin dort 18 Jahre lang großgeprügelt worden. Ich weiß, wovon ich rede.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Die
schämen sich für Sie, Herr Laudenbach!) Ja, ja, Herr Schubert. Die backen doch sowieso, die fahren die Filialen an. Die fahren nur noch mal 5 Kilometer weiter, um diesen Automaten zu bestücken. Es geht nicht darum, dort eine Verkaufsstelle einzurichten und zu verkaufen.
(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE:
So ein Schwachsinn!) Es geht nur um eine Bestückung am Sonntag, und die ist durch die Bäckereien durchaus möglich.
(Zwischenruf Abg. Güngör, DIE LINKE: Das
ist doch Arbeit!) Danke schön.
(Beifall AfD)
