Ute Bergner
Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, wir beraten heute in zweiter Lesung über das Gesetz zur Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen – Bestandteil der Thüringer Kommunalordnung. Es ist ein wichtiges Gesetz, denn Politik lebt in einer Demokratie von Transparenz, und dafür ist Öffentlichkeit notwendig. Ja, es gibt Situationen, in denen geschützte Räume erforderlich sind. Aber diese Entscheidung gehört auf die Ebene der Kommunen. Deshalb sehe ich, dass diese Entscheidung, die heute zur Abstimmung steht, überfällig ist. Was sich mir aber nicht so recht erschließt, warum dies überhaupt in der Thüringer Kommunalordnung geregelt werden muss. Sicher gibt es da Dinge, die zentral vom Landtag beschlossen werden müssen, zumal wenn es um Gelder geht, die vom Land kommen. Aber Verfahrensfragen wie Öffentlichkeit in kommunalen Fachausschüssen haben dort aus meiner Sicht nichts verloren. Diese Kompetenz gehört in einem gelebten Föderalismus in die Kommunen. Wir reden hier im Hohen Haus regelmäßig über mehr Eigenverantwortung der Kommunen und Landkreise. In der Praxis aber wird immer mehr vom Land, aber auch vom Bund und von der EU in die Kommunen hineinregiert, auch und gern in Belange, die aufgrund des Subsidiaritätsprinzips eigentlich in kommunale Hände gelegt werden sollten – so auch beispielsweise hier § 43 der Thüringer Kommunalordnung. Oder welchen Grund gäbe es denn, warum die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen im kommunalen Bereich hier geregelt werden muss? Mir fällt da keiner ein. An sich wären solche Bestimmungen doch viel besser, wenn überhaupt allgemeingültig für ganz Thüringen zu regeln, beim Städte- und Gemeindebund oder dem Thüringischen Landkreistag aufgehoben, auch wenn diese kein Bestandteil der Legislative sind. Warum muss überhaupt alles in Gesetze gefasst werden?
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Was soll
denn dieser Unsinn?) Genügt nicht in vielen Feldern, gerade im kommunalen Bereich, ein anderes Verfahren? Können nicht kommunale Parlamente ihre Geschäftsordnungen selbst beschließen und diese Dinge dort regeln? Warum trauen wir den Kommunalpolitikern nicht mehr zu? Demokratie gibt es schließlich nicht nur von oben nach unten, sie funktioniert gerade in den Kommunen oft sehr basisdemokratisch oder unter angemessener Bürgerpartizipation. Dies sollte der Landtag auch beherzigen und nicht jedes kleine Detail vorschreiben wollen. Unter den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen ist die vorliegende Gesetzesinitiative gut und richtig, und ich stimme ihr sehr gern zu. Danke.
