thueringer-landtag.de ↗

Thomas L. Kemmerich

FDP 16.03.2023 Sitzungen 7/104

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuhörer, Zuschauer am Livestream oder ähnlichen Formaten! Über Regelungen, die das Arbeiten verbieten oder die Arbeitnehmer in der Ausübung ihres Berufs einschränken, diskutieren wir regelmäßig, zuletzt bei dem Thüringer Ladenöffnungsgesetz, das ein Samstagsarbeitsverbot an zwei Sonnabenden im Monat weiterhin normiert. Frau Güngör von der Linksfraktion hat noch mal bewiesen, wie verbohrt und vernarrt Sie in diesen Paragrafen sind, eben Leuten das Arbeiten zu verbieten und – und das hat gerade Kollege Henkel gesagt – auch zu verhindern, dass wir Versorgungssicherheit für alle Bereiche Thüringens haben – ob ländlicher Raum, städtischer Raum – und eine Gleichbehandlung von allen Ansprüchen. Schauen wir in § 4 des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes hinein, dort gibt es Ausnahmen, die hier normiert werden. Erstens hat das Landesrecht die Möglichkeit, Ausnahmen zu schaffen, zweitens ist, zum Beispiel für touristische Angebote, hier eine Ausnahme vorgesehen. Wir kennen das selbst in der Innenstadt von Erfurt, wo auf der Krämerbrücke Sonntagsöffnungen zugelassen sind, drei Meter weiter aber Sonntagsöffnungen nicht mehr normiert sind, weil sie eben doch nicht touristisch genutzt werden. Ich weiß nicht, ob der Tourist genau weiß, dass Erfurt touristisch nur aus der Krämerbrücke besteht, aber sei es drum. Dasselbe erkennen wir an Bahnhöfen, die dann sonntags plötzlich touristisch sind und vor der Bahnhofstür ist dann Schluss. Ob das in diesen Zeiten noch Sinn macht, wage ich wirklich zu bezweifeln. Natürlich ist hier die Ausnahme für die Gesundheitsberufe geregelt – machen wir es mal einfach –, in Nummer 4 der Norm. Auch da muss man sich fragen – den Menschen im Gesundheitswesen muten wir schon so eine ganze Menge zu –, warum jetzt nicht der Arbeitnehmer in seiner eigenen Selbstverantwortung in die Lage versetzt werden soll, selbst zu beurteilen, ob er sich für eine Arbeitsstelle entscheidet, an der unter anderem vielleicht festgeschrieben ist, an einem Sonntag einen begehbaren Warenautomaten zu bestücken. Das erschließt sich mir nicht. Das muss man auch anerkennen in einer Zeit, in der der sogenannte War for Talents, also der Kampf um die besten Köpfe, normiert ist. Wer also in unzulässiger Weise meint, seinen Arbeitnehmer vor Aufgaben zu stellen, bei denen er langfristig/mittelfristig sagt, damit bin ich nicht zufrieden, dann wird dieser Arbeitnehmer schlicht und einfach kündigen und sich einen anderen Job suchen. Deshalb ist es ganz wichtig, dass wir Wettbewerbsfähigkeit herstellen, damit der ländliche Raum auch die Möglichkeiten hat, versorgt zu werden. Wir können jetzt ewig über das Geschäftsmodell dieser 24-Stunden-Läden streiten, wie sinnvoll, wenig sinnvoll das ist, aber das muss ja im Endeffekt der Markt entscheiden. (Heiterkeit DIE LINKE) Bei „Markt“ dreht ihr endlich durch, da freue ich mich, Gott sei Dank ist hier noch ein bisschen Leben in der Bude. Die Tankstelle ist nur oftmals zu weit weg vom sogenannten ländlichen Raum, weil die sich auch zurückzieht. Supermärkte wie REWE oder Tegut, die sich inzwischen auch für diese Konzepte interessieren, gehen regelmäßig nur in Gemeinden oder Einzugsgebiete mit mehr als 6.000 Personen. Aber nochmals: Unser Anspruch muss es sein, eben allzeit auch im ländlichen Raum dafür Sorge zu tragen, dass da keine Abgehängtheit entsteht. Also ist der Vorschlag der AfD hier untauglich, diesen Zweck zu normieren. Allerdings ist der Sinn und Zweck, wie Kollege Henkel von der CDU es erläutert hat, durchaus integer und zu begrüßen, dass man eben diesem Geschäftsmodell nicht die Tür zuschlägt, sondern sagt: Okay, hier können wir einen Markt schaffen, der am Ende Durchsetzungskraft zeigt oder nicht zeigt, aber im Endeffekt den Leuten auf dem Land die Möglichkeit gibt, sich zu versorgen. Und wenn sich herausstellt, dass eine Bestückung an einem Sonntag nicht mehr nötig ist, dann wird sie auch nicht geschehen. Vielleicht stellt sich auch heraus, dass die Bestückung an einem Montag, wo eine normale Einkaufssituation möglich ist, die wird das ja auch auffangen. Es muss nicht mehr flächendeckend „der Sonntag ist heilig“ geschaffen werden. Wenn wir an all diesen alten Regelungen festhalten, wenn wir diese alten Zöpfe nicht mal abschneiden, wird manches nicht gelingen können. Einer hat mal gesagt: Wer nicht mit der Zeit mitgeht, geht mit der Zeit. Anderes Zitat, mit dem ich gern ende: Tradition ist eine Laterne, der Dumme hält sich an ihr fest, dem Klugen leuchtet sie den Weg. Wir werden einer Ausschussüberweisung zustimmen, um zu sehen, ob man nicht doch im Sinne einer vernünftigen Regelung, die ausdrücklich von der AfD nicht vorgeschlagen ist, nicht doch die Sache voranbringen kann. Damit ende ich und danke für Ihr Zuhören. (Beifall Gruppe der FDP)

Alle Reden von Thomas L. Kemmerich Protokoll ↗