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Schenk

16.03.2023 Sitzungen 7/104

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Zum 1. März 2023 hatten zehn Landkreise, zwei kreisfreie Städte und 407 kreisangehörige Gemeinden noch keine beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 zur rechtsaufsichtlichen Würdigung vorgelegt. Zu Frage 2: Das Kreis- und Schulumlage-Soll, also der umlagefähige, ungedeckte Finanzbedarf aller Landkreise, belief sich im Jahr 2014 in Summe auf etwa 484 Millionen Euro und stieg bis zum Jahr 2022 um ca. 40 Prozent auf etwa 678 Millionen Euro an. Die Umlagegrundlagen der Gemeinden stiegen im gleichen Zeitraum von etwa 1,16 Milliarden Euro um 45,7 Prozent auf 1,69 Milliarden Euro. Der sich hieraus ergebende rechnerische Umlagesatz über alle Thüringer Landkreise betrug im Jahr 2014 demnach 41,69 Prozent und ist zum Jahr 2022 um 1,59 Prozent auf 40,1 Prozent gesunken. Die Entwicklung der Kreis- und Schulumlage der einzelnen Landkreise und die Entwicklung der Umlagegrundlagen der jeweiligen kreisangehörigen Gemeinden ab dem Jahr 2014 bis zum Jahr 2021 können der Anlage 23 zur Beantwortung der Frage 41 der Großen Anfrage der Fraktion Die Linke „Stand und Entwicklung der finanziellen Situation der Kommunen in Thüringen“, Drucksache 7/5266 in Verbindung mit Drucksache 7/6473, entnommen werden. (Beifall DIE LINKE) Die Umlagegrundlagen, das Umlage-Soll und die Umlagesätze der einzelnen Landkreise für das Jahr 2022 kann ich Ihnen ob des Umfangs gern zu Protokoll geben. Zu Frage 3: Zur Beantwortung dieser Frage wurden die Rechtsaufsichtsbehörden gebeten mitzuteilen, ob ihnen konkrete und belastbare Gründe bekannt sind, warum in diesen Kommunen bislang keine Haushaltssatzung beschlossen werden konnte. In der überwiegenden Anzahl der Fälle konnten keine spezifischen Gründe genannt werden. Einige kreisangehörige Gemeinden haben auf den Haushaltsbeschluss und die daraufhin aufbauenden Orientierungsdaten des Landes gewartet, die aber erst im Dezember 2022 aufgrund des erst dann beschlossenen Landeshaushalts erfolgten. Andere haben zudem die Beschlussfassung zur Haushaltssatzung ihres Landkreises, in der das Umlage-Soll und der Umlagesatz anzugeben sind, abgewartet, bevor sie ihren Räten die Haushaltssatzung selbst zur Beschlussfassung vorlegten. Vereinzelt wurde auf die beabsichtigte Stellung von Bedarfszuweisungsanträgen durch Kommunen hingewiesen. Diese hat insoweit Auswirkungen, als dass grundsätzlich erst nach Erteilung einer rechtlich belastbaren Zusicherung durch die Bewilligungsbehörden eine rechtskonforme Haushaltssatzung vorgelegt werden kann. Auch Personalengpässe in der Kämmerei und Schwierigkeiten im Haushaltsausgleich, beispielsweise wegen geringer Gewerbesteuereinnahmen, wurden in sehr geringem Umfang als Grund genannt. Ich komme zu Frage 4: Die Kreisumlage ist nach wie vor eine der bedeutendsten von vielen Ausgabepositionen im Haushalt einer Gemeinde. Sie kann jedoch nicht losgelöst von den übrigen Ausgaben und den Einnahmen betrachtet werden. Allein schon wegen des haushalterischen Grundsatzes der Gesamtdeckung ist hier aber methodisch kein monokausaler Zusammenhang zwischen Aufstellung und Beschlussfassung der gemeindlichen Haushaltssatzung und der Höhe der Kreisumlage zu sehen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗