Prof. Dr. Speitkamp
Fragestunde
Was die erste Frage angeht: Wir möchten nicht gern Abstand nehmen, wir suchen eben eine Möglichkeit, wie wir weiterhin subventionierte Kollegschlafplätze, Internatsplätze zur Verfügung stellen können, Punkt 1. Es ist keine gesetzliche Verpflichtung, daher müssen wir die Priorität erst auf unsere gesetzlichen Verpflichtungen richten. Das Zweite ist: Da es noch Verhandlungen sind, würde ich nicht gern darauf eingehen, aber es sind tatsächlich Einzelwohnheimplätze, die zur Verfügung gestellt werden würden, wenn die Verhandlungen erfolgreich sind – in fußläufiger Nähe zu dem besagten Objekt und gemeinsam.
