Babette Pfefferlein
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, die FDP hat hier einen Gesetzesänderungsantrag für das Thüringer Gesetz zur Ausführung des SGB IX vorgelegt, der sich um die Neuordnung von Ämterzuständigkeiten bemüht. Das SGB IX stellt den behinderten Menschen in den Mittelpunkt. Damit wird dem Benachteiligungsverbot im Sozialrecht Rechnung getragen. Denn niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. So bekommen Menschen mit Behinderungen zusätzliche Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe. Damit soll Benachteiligungen im Arbeitsleben entgegengewirkt und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft unterstützt werden. Eine besondere Rolle nimmt die Eingliederungshilfe in diesem System ein. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde der Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. In Thüringen sind dafür das Landesverwaltungsamt überörtlich und die Städte und Kommunen als örtliche Träger der Eingliederungshilfe zuständig. Es mag sein, dass mit der Aufteilung manchmal ein etwas größerer bürokratischer Aufwand einhergeht. Im Großen und Ganzen soll diese Regelung recht gut funktionieren. Sollte es wirklich zu diesen langen Wartezeiten kommen, von denen hier im Antrag die Rede ist, müsste meiner Meinung nach erst einmal geschaut werden, woran es wirklich liegt. Deshalb direkt eine Neuregelung dieser Zuständigkeiten zu organisieren, sollte wirklich das letzte Mittel sein, und ist derzeit aus unserer Sicht nicht notwendig. Abgesehen davon kann ich mir nicht vorstellen, dass die Mehrbelastung für die örtlichen Träger überschaubar bleibt. So steht es zwar in Ihrem Antrag, aber dem erheblich steigenden Arbeitsaufwand im Falle einer Übertragung der Aufgaben wird nur mit Personalaufwuchs zu begegnen sein. Und der kostet die Landkreise und kreisfreien Städte natürlich eine Stange Geld. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe FDP, Sie haben außerdem die Einrichtung einer Ombudsstelle beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen ins Spiel gebracht. Grundsätzlich ist eine solche Stelle gut. Ombudsleute verhelfen Menschen zu ihrem Recht. Sie arbeiten unabhängig, verschwiegen und parteilich im Sinne der Personen, die ihre Hilfe bestellen. Aber was soll so eine zentrale Stelle beim Landesbeauftragten in Erfurt? Brauchen wir solche Ansprechpersonen für diese Anliegen nicht längst überall im Land? Und: Haben wir es nicht längst geregelt? Denn wir wollen überall kommunale Behindertenbeauftragte. Diese sind dafür da, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu schützen und deren Anliegen zu vertreten. Und ganz wichtig: Sie sind direkt vor Ort und unterstützen die Menschen vor Ort. Wir halten die Änderungen des hier diskutierten Gesetzentwurfs und die Umverteilung der Zuständigkeit für unnötig und beantragen deshalb die Überweisung. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
