Janine Merz
Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, mit dem heutigen oder vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir ein Anliegen umsetzen, dass uns sehr regelmäßig hier begegnet ist. Es geht darum, einem Wunsch oder verschiedenen Wünschen aus der Kommunalpolitik oder von Kommunalpolitikerinnen gerecht zu werden, und das ist oft schwierig. In einigen Kommunen zum Beispiel ermöglichen wir mit diesem Gesetz, dass sie eine langjährige Praxis weiterleben können. Dort haben die vorberatenden Ausschüsse, soweit sie Beschlüsse gefasst haben, seit langer Zeit öffentlich getagt. Aus rechtlichen Gründen ist ihnen das gegenwärtig nicht mehr möglich. Zum Glück sind diese Kommunen nicht zu diesem abrupt eintretenden neuen Zustand verdammt. Voraussetzung ist, dass dieser Landtag nicht untätig bleibt, sondern das Gesetz entsprechend ändert oder konkretisiert. In anderen Kommunen überwiegen sicherlich auch berechtigte Vorbehalte gegenüber öffentlichen Sitzungen. Natürlich ist es das gute Recht eines kommunalen Gremiums, zu sagen, wir wollen auch ein Stück weit Mitglieder des Gemeinderats oder des Kreistags schützen, die sich mit ihren Fertigkeiten besser im geschützten Raum einbringen möchten. In manchen Kommunen könnte man sicherlich auch dem Umstand Rechnung tragen, dass nach den dortigen Erfahrungen diese Diskussionen in öffentlichen Sitzungen zuweilen weniger sachlich ausfallen oder eben vermeiden, dass eine Verlagerung der tatsächlichen Vorberatung im informellen Raum stattfindet. Entscheidend aber ist, unser Gesetzentwurf schränkt keine Gemeinde, keine Kommune ein. Es wird keine neue Verpflichtung geschaffen. Vielmehr bekommen die Kommunen nun den Spielraum, die Vor- und Nachteile öffentlicher Sitzungen auch bei den vorberatenden Ausschüssen selber abzuwägen und zu entscheiden. Das ist kommunale Selbstverwaltung in Reinform.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Falls die CDU ein Interesse daran hat, dieses hohe Verfassungsgut auch in dieser für die kommunalen Gremien nicht unwesentlichen Frage mit Leben zu füllen, dann kann sie diesem Gesetzentwurf eigentlich nur zustimmen. Übrigens bleibt auch nach unserem neuen Gesetz die Nichtöffentlichkeit der Regelfall. Die interessierten Kommunen können dann rechtssicher die öffentlichen Sitzungen vorberatender Ausschüsse regeln. Demgegenüber bleibt für Gemeinden und Kreise, die eine andere Abwägung treffen, die Nichtöffentlichkeit ohne Weiteres gewahrt. Eine vom Land zwangsweise verordnete Intransparenz kann allerdings dauerhaft nicht der Weg sein. Lassen Sie uns daher gemeinsam diesen unproblematischen Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
