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Plenarprotokoll 18/67

13.06.2024 · 268 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (29)CDU (25)GRÜNE (21)AfD (19)FREIE WÄHLER (19)FDP (17)fraktionslos (4)

Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

43 Kinder konsequent schützen und Täter effektiv verfolgen – Mehr Flexibilität in der Strafverfolgung von Kinderpornographie auf Antrag der Fraktion der FDP

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

60, 72 Pfalz (Änderung des Artikels 113) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9283 – Dritte Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/9283 – in dritter Beratung und in der Schlussabstimmung 75 Entlastung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2022 Antrag der Landesregierung – Drucksache 18/8362 – Entlastung des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2022 Antrag des Rechnungshofs – Drucksache 18/8363 – Jahresbericht 2024 Unterrichtung durch den Rechnungshof – Drucksache 18/8800 – Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2024 des Rechnungshofs (Drs. 18/8800) sowie Ergänzung des Schlussberichts der Landesregierung im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2021 (Drs. 18/8603) Überweisung — Drucksachen 18/8362/8363/8800/9553 – an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Beratung durch die Bericht des Petitionsausschusses gem. § 114 GOLT Jahresbericht 2023 Unterrichtung durch die Bürgerbeauftragte Sozialraumbudget und Sozialarbeit in Kindertagesstätten Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Periodischer Sicherheitsbericht (PSB) für Rheinland-Pfalz als Grundlage wirksamer Konzepte zur Kriminialitätsvorbeugung und -bekämpfung Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/9723 – dazu: Rheinland-Pfalz auf Spitzenplatz bei Innerer Sicherheit, auch dank starker Kriminialitätsbekämpfung Alternativantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

116 Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/9723 – 125 Mehrheitliche Annahme des Alternativantrags – Drucksache Engagierte Tierschützer in Existenznot: Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen unterstützen Antrag der Fraktion der AfD Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/9735 – 136 Einführung eines verpflichtenden vorschulischen Sprachtests zur Sicherstellung der Bildungsgerechtigkeit Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/9720 – dazu: Alternativantrag der Fraktion der CDU Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/9720 – 159 Mehrheitliche Ablehnung des Alternativantrags – Drucksache Ärztemangel ursächlich bekämpfen – Medizinische Versorgung nachhaltig sichern – Studienkapazität im Fach Humanmedizin gemeinsam ausbauen – Rheinland-Pfalz- und SaarlandStipendien schaffen Antrag der Fraktion der CDU Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/9722 – 183 Stärkung der Suizidprävention in Rheinland-Pfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 18/7442/7815 – dazu: Durch Suizidprävention Leben retten Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – Mehrheitliche Ablehnung des Antrags der Fraktion der CDU auf Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/9755 – 197 Unsere Landwirte kämpfen ums wirtschaftliche Überleben. Mit der Glättung der Gewinne über drei Steuerjahre unbürokratisch helfen Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/9721 – 210 Präsidium: Präsident Hendrik Hering, Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp, Vizepräsident Matthias Lammert. Anwesenheit Regierungstisch: Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Michael Ebling, Minister des Innern und für Sport, Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Alexander Schweitzer, Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung; Dr. Denis Alt, Staatssekretär, Andy Becht, Staatssekretär, Bettina Brück, Staatssekretärin, Petra Dick-Walther, Staatssekretärin, Dr. Matthias Frey, Staatssekretär, Prof. Dr. Jürgen Hardeck, Staatssekretär, Michael Hauer, Staatssekretär, Fabian Kirsch, Staatssekretär, Dr. Erwin Manz, Staatssekretär, Simone Schneider, Staatssekretärin, Nicole Steingaß, Staatssekretärin. Entschuldigt: Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD, Abg. Jennifer Groß, CDU, Abg. Dr. Lea Heidbreder, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Abg. Dr. Helmut Martin, CDU, Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD, Abg. Lothar Rommelfanger, SPD, Abg. Michael Wagner, CDU; Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration, Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau; Janosch Littig, Staatssekretär, Heike Raab, Staatssekretärin, Dr. Fedor Ruhose, Staatssekretär, Dr. Stephan Weinberg, Staatssekretär. 67. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 13. Juni 2024 Beginn der Sitzung: 9.30 Uhr

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Hendrik Hering

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlich willkommen zur 67. Plenarsitzung! Entschuldigt fehlen die Abgeordneten Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Jennifer Groß, Dr. Lea Heidbreder, Dr. Helmut Martin, Jaqueline Rauschkolb, Lothar Rommelfanger und Michael Wagner. Seitens der Landesregierung haben sich entschuldigt: Staatsministerin Doris Ahnen bis 12.00 Uhr, Staatsministerin Katharina Binz, Staatsminister Clemens Hoch, Staatsministerin Dr. Stefanie Hubig und Staatsministerin Daniela Schmitt, seitens der Staatssekretäre Staatssekretär Janosch Littig, Staatssekretärin Heike Raab, die Staatssekretäre Dr. Fedor Ruhose und Dr. Stephan Weinberg sowie Ministerpräsidentin Malu Dreyer ab 14.00 Uhr. Wir kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung und beginnen mit dem ersten Thema: Erster Teil der AKTUELLEN DEBATTE Starkregen und Hochwasser in Rheinland-Pfalz – Klimafolgen effektiv begegnen, Hochwasservorsorge weiter stärken auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9753 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordnete Schellhammer.

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Pia Schellhammer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleg:innen! Wassermassen, vollgespülte Keller, überschwemmte Straßen, zerstörte Natur, auf den Straßen und Plätzen, in den Städten und Dörfern Schlamm und Abfall. Menschen verlieren ihr Hab und Gut, ihre Angehörigen oder auch ihr Leben. Diese tragischen Nachrichten haben wir in den letzten Wochen leider sehen müssen aus Bayern und Baden-Württemberg, aber auch Bilder der Zerstörung aus dem Saarland und aus Rheinland-Pfalz. Wenn Starkregen und Hochwasser unser Zuhause überschwemmen, dann ist unsere Gesellschaft ganz besonders gefordert. Feuerwehr, Technisches Hilfswerk, Polizei und Rettungsdienste leisten schnelle Hilfe. Meist ehrenamtliche Helfer:innen bewältigen die Aufräumarbeiten. Kommunalpolitiker:innen sind gefordert, kurz- oder mittelfristige und langfristige Entscheidungen zum Wiederaufbau zu treffen. Wir in Rheinland-Pfalz kennen solche Herausforderungen. Genau dann wächst die Gesellschaft zusammen. Wenn wir uns die Schadenereignisse in den letzten Wochen anschauen, dann muss es auch dieser Ort hier sein, an dem wir ganz ausdrücklich unseren tiefen Respekt und Dank für die Helfer:innen ausdrücken. Vielen, vielen Dank für das, was in den letzten Wochen geleistet wurde. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP) Warum sich solche Ereignisse in immer kürzeren Abständen häufen, das erklärt uns die Wissenschaft. Die Klimakrise ist bei uns angekommen. Sie findet mit Starkregen und Hochwasser Einzug in unsere Städte und Dörfer. Auch wenn manche möglicherweise hier im Raum die Klimakrise und ihre Folgen verharmlosen und leugnen, sind sie Realität. Sie werden sich durch steigende Temperaturen künftig noch weiter verstärken. Deshalb braucht es selbstverständlich eine konsequente Klimapolitik, um Schlimmeres abzuwenden. Es braucht eine Klimapolitik, die nicht nur dann voranschreitet, wenn dieses Thema Konjunktur hat, eine Klimapolitik, die konsequent ist, eine Klimapolitik, die auch die Folgen konsequent angeht und effektiv im Hochwasserschutz voranschreitet. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der SPD) Wenn wir uns das Hochwasser anschauen, das wir auch hier am Rhein hatten – der Höchststand war erst letzte Woche, es war ein 10- bis 20-jähriges Hochwasser –, dann sehen wir, dass der Hochwasserschutz hier am Rhein gut funktioniert hat. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Ich konnte es direkt auch bei mir vor Ort in der Region sehen. Auf Grundlage von neuen Einsatzplänen hat die örtliche Feuerwehr die Schließen in die Hochwasserschutzmauern verbracht. Es wurde eine Dammwache eingerichtet. Eine mögliche Überflutung des Polders in Ingelheim wurde vorbereitet, und Sandsäcke wurden gefüllt. Daher danke ich auch hier noch einmal dem beispielhaften Einsatz vor Ort. Wir sehen, dass neue Pläne gut umgesetzt worden sind, und das sehen wir auch bei dem Starkregenereignis, das wir vor Pfingsten hatten. Hier ereilte uns auch in Rheinland-Pfalz wieder ein Starkregenereignis, ein Unwetter wütete in der Südwestpfalz und im Großraum Trier. Viele kleinere Bäche und Flüsse traten über die Ufer. Es waren zahlreiche Einsatzkräfte vor Ort, um Schlimmeres zu verhindern. Wir müssen feststellen, dass die Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene, aber auch mit dem Land ebenso wie mit dem Nachbarland Saarland und innerhalb der Landesregierung reibungslos war. Das müssen wir für dieses Starkregenereignis feststellen. Auch dafür vielen, vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Zwei Aspekte sind ganz wichtig, damit wir den Hochwasserschutz immer konsequent im Blick behalten: der natürliche Hochwasserschutz und der technische Hochwasserschutz. Wir müssen mehr Wasser in der Fläche binden, Stichwort „Schwammstädte“, aber auch Stichwort „Renaturierung von Bächen und Flüssen“. Das ist der Schlüssel für eine wirklich ausreichende Prävention vor Hochwasser und Starkregenereignissen. Mit unserer Aktion Blau Plus, in der Hochwasservorsorge mit Gewässerentwicklung einhergeht, haben wir es geschafft, 1.600 km Fließgewässer in Rheinland-Pfalz zu renaturieren. Das ist Hochwasserschutz, der sich wirklich sehen lassen kann. Auch da vielen, vielen Dank an die Landesregierung für diese Umsetzung. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Ich glaube, fast jeder, jede von uns weiß, welche Herausforderungen sich vor Ort stellen, wenn man einen Bach, einen Fluss renaturiert. Die 90%ige Förderung des Landes ist sicherlich hilfreich, aber es geht auch um Eigentumsverhältnisse entlang der Flüsse und Bäche. Dass das eine große Herausforderung sein kann, sehen wir bei der Umsetzung des technischen Hochwasserschutzes. Hierbei kommt es vor allen Dingen darauf an, dass wir Polder bauen. Da haben wir in Rheinland-Pfalz unsere Hausaufgaben gemacht. Bei gesteuerten und ungesteuerten Poldern sind wir ganz weit vorne – nur zwei weitere sind noch in Planung –, aber auch Reserveräume, beispielsweise bei mir vor Ort in Eich und Guntersblum, sind in Planung, in der Diskussion. Wir wissen jetzt auch aus den Diskussionen, die wir aus Bayern lesen durften, dass diese Diskussion um Polder eine herausfordernde ist. Deswegen ist es besonders lobenswert, dass Rheinland-Pfalz mit seinem Polderbauprogramm so erfolgreich viel umgesetzt hat. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Deswegen möchte ich feststellen, dass wir tatsächlich bei den Ereignissen, bei den Starkregenereignissen vor Pfingsten, aber auch beim Hochwasser jetzt am Rhein zeigen können: Die kommunale Ebene hat sich auf mögliche Ereignisse gut eingestellt, aber auch wir auf Landesebene haben die entsprechende Vorsorge getroffen. Das ist wichtig. Natürlich aber ist die Anpassung an die Klimakrise eine Daueraufgabe. (Glocke des Präsidenten) Wir müssen mit konsequentem Klimaschutz die Zuspitzung dieser Klimafolgen noch weiter abwenden. Das ist klar. Wir müssen diese Daueraufgabe weiter im Blick behalten – deswegen haben wir diese Aktuelle Debatte auch angemeldet –, immer schauen, wo wir noch optimieren, wo wir noch besser werden können. Jetzt aber können wir erst einmal feststellen: Die Vorsorge, die wir getroffen haben, hat gegriffen, und das ist eine gute Feststellung. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Steinbach.

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Nico Steinbach SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Heute sprechen wir über ein Thema, das nicht nur Rheinland-Pfalz, sondern die gesamte Welt beschäftigt, nämlich die Folgen des Klimawandels, insbesondere die Starkregen- und Hochwasserereignisse. Die letzten Jahre und leider auch jüngst die letzten Wochen, zum Beispiel bei wiederholten Ereignissen im ganzen Land – ich nenne hier zum Beispiel aus meinem Wahlkreis den Ort Auw an der Kyll, den es nach 2021 zum zweiten Mal schwer getroffen hat –, haben uns deutlich gezeigt, wie dringend wir handeln müssen. Hier in Rheinland-Pfalz haben wir in den letzten Jahren immer wieder die verheerenden Ereignisse erlebt. Doch wir sind nicht tatenlos. Wir setzen aktiv Maßnahmen um, um unsere Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden und Städte zu schützen. Rheinland-Pfalz nimmt bei der Hochwasservorsorge und dem Starkregenmanagement seit Langem eine Vorreiterrolle ein. Dies ist nicht zuletzt das Ergebnis unserer intensiven Bemühungen um effiziente Vorsorgekonzepte. Unsere Maßnahmen reichen von technischen Schutzanlagen wie Deichen, mobilen Schutzwänden, Rückhaltebecken bis hin zu ökologischen Ansätzen – wir haben es eben gehört – wie der Renaturierung von Flussläufen und der Schaffung von Überschwemmungsflächen, Zurückhaltung in der Fläche. Diese Kombination aus Maßnahmen ist unser großes Plus und stärkt die Widerstandsfähigkeit. Doch trotz dieser großen Fortschritte gibt es immer noch Verbesserungsbedarf. Die Starkregenereignisse nehmen an Intensität und Häufigkeit zu; wir müssen uns kontinuierlich anpassen. Hierbei müssen wir auch den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Technologien Rechnung tragen. Ein weiterer wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist die Zusammenarbeit auf den verschiedenen Ebenen. Die Hochwasservorsorge ist nämlich eine Gemeinschaftsaufgabe, die nur im Zusammenspiel von Bund, Land, Kommunen, Verbänden, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern, also den privaten Akteuren, gelingen kann. Um diesem gemeinschaftlichen Ansatz Rechnung zu tragen, wurden bereits vor über zehn Jahren in Rheinland-Pfalz 25 Hochwasserpartnerschaften gegründet. Ein Schwerpunkt unserer Bemühungen liegt nun in der dringenden Gründung von Wasserverbänden zur gemeinsamen Bewirtschaftung von Flüssen und Bächen. Eine ganzheitliche Betrachtung der Gewässer von der Quelle bis zur Mündung einschließlich der Einzugsgebiete ist unabdingbar. Dies erfordert eine verbindliche Struktur, die sowohl die hochwasservorsorgende Gewässerunterhaltung als auch den Gewässerausbau umfasst. Durch die Schaffung von Retentionsräumen, Auenanbindungen und Renaturierungen können die Potenziale des natürlichen Hochwasserrückhalts optimal genutzt werden. Die Bildung kommunaler Zusammenschlüsse wird seit der letzten großen Änderung der Förderrichtlinie der Wasserwirtschaftsverwaltung im Jahr 2021 durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität aktiv gefördert. Dies eröffnet neue Möglichkeiten, die gemeinschaftliche Hochwasservorsorge auf eine solide und dauerhafte Basis zu stellen. Ich denke, hier kann man noch einmal sagen: Die hohen Förderquoten und teilweise die ersten drei Jahre im Anlauf sind ein wunderbares Mittel mit hohen Quoten von 80 bis 90 %, 200.000 Euro in der Maximalförderung, um den Kommunen einen wirklich guten Anschub zu geben; denn eines muss man auch sagen, in der Regel sind die Kommunen die Gewässerunterhaltungspflichtigen, aber die Zusammenarbeit – ich habe es eben beschrieben – ist unabdingbar, um Ober- und Unterlieger gemeinschaftlich an ihrer Aufgabe arbeiten zu lassen. Ein solches Beispiel ist an der Ahr zu finden. Dort ist man den Schritt in Richtung Gewässerzweckverband gegangen, und die SGD als Obere Wasserbehörde übernimmt die Unterhaltung und zeigt, wie erfolgreich Kooperationen aussehen können. Ich möchte noch auf einen anderen Aspekt zum Ende meiner Redezeit eingehen. Das ist ebenfalls ein wichtiger Punkt im Zusammenhang mit der Thematik „Vorsorge“, nämlich die Elementarversicherung. Unsere Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat sich jüngst klar für eine generelle Pflichtversicherung ausgesprochen, unsere Umweltministerin im Übrigen auch. Das ist gut so. Viele Menschen können keine Versicherung abschließen oder haben bisher keine Versicherung abgeschlossen oder nur mit hohen Auflagen. Es wird nicht funktionieren, dass Bund und Länder die Schäden von Extremereignissen dauerhaft mit Steuergeldern auffangen. Eine Pflichtversicherung würde die Folgekosten solidarisch verteilen und verhindern, dass Menschen nach einer Flutkatastrophe vor dem finanziellen Ruin stehen. Unsere oberste Priorität muss deshalb der Schutz von Menschenleben und Hab und Gut der Menschen im Gleichklang sein und dass die Menschen, die ständig gefährdet sind von den zunehmenden Ereignissen, den entsprechenden Schutz erfahren. (Abg. Dr. Herbert Drumm, FREIE WÄHLER: Ist das auch die Meinung der FDP?) Wir möchten weiterhin mit Vollgas daran arbeiten und tun dies weiter und hoffen, dass die Gemeinden die Unterstützung, die das Umweltministerium anbietet, auch gut und kräftig nutzen, damit die Schutzmaßnahmen entsprechend umgesetzt werden können. (Abg. Dr. Herbert Drumm, FREIE WÄHLER: Damit die Versicherungen Geld verdienen!) Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Schreiner.

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Gerd Schreiner CDU

Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon klar, was von dieser Aktuellen Debatte aus Sicht der Ampelfraktionen als Botschaft ausgehen soll, nämlich dass sie alles im Griff haben, alles gut läuft, es eine Gemeinschaftsaufgabe ist, aber das Land dieser Gemeinschaftsaufgabe gerecht wird mit personeller Unterstützung, mit den entsprechenden Daten, mit entsprechender finanzieller Förderung. (Beifall des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist klar, dass Sie diese Botschaft senden wollen, aber ich sage, wir reden regelmäßig davon. Ich möchte einfach, weil die Schatten dieser großen Flutkatastrophe vom Juli 2021 über der ganzen Legislaturperiode liegen, daran erinnern, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN genau diese Aktuelle Debatte zu diesem Thema, das wir heute beraten, auch am 14. Juli 2021 beantragt hatte. Um 17.00 Uhr sagte die Umweltministerin an diesem Pult: (Zuruf der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) „Für uns als Gesellschaft heißt das, wir müssen unsere Vorsorge weiter vorsorge Spitzenreiter.“ (Abg. Nico Steinbach, SPD: Stimmt ja!) Das war die Aussage, als in Schuld der Pegel schon weggeschwommen war. Worauf es uns, glaube ich, in diesem Haus ankommen muss, ist, dass wir aufhören, alles in schöne Worte einzupacken und zu sagen, es läuft alles großartig und wir sind auf einem guten Weg. Nein, es gibt noch so viel zu tun. (Beifall der CDU sowie des Abg. Patrick Kunz, FREIE WÄHLER – Zurufe der Abg. Nina Klinkel, SPD, und Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe hier am Pult vor wenigen Monaten die Frage aufgeworfen: Was wäre eigentlich, wenn es heute so anfangen würde zu regnen wie damals an der Ahr? – Ich habe gesagt, es würde genauso zu Überschwemmungen kommen. Das Problem ist, an der Ahr sind die Menschen risikoavers, habe ich damals gesagt. Es gibt aber überall im Land diese alpinen, eng eingeschnittenen Täler. Es kam Mitte Mai zu diesen Starkregenereignissen in der Pfalz, zu diesen Starkregenereignissen rund um den Raum Trier. Wir sind wieder an einem Punkt, dass Menschen schwere wirtschaftliche Schäden erleiden, dass wir letztendlich schon lange, lange wussten, an welchen Stellen wir nicht ausreichend vorbereitet sind auf die Flut. So wie es 2021 falsch war zu formulieren, wir sind Spitzenreiter bei der Starkregenvorsorge, weil auch damals alle im Ministerium schon wissen konnten, dass, wenn es an der Ahr doll regnet, es dann zu Überschwemmungen kommt, so ist es auch heute den Menschen Sand in die Augen gestreut, wenn Sie hier erklären, wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Nein, wir haben unsere Hausaufgaben noch nicht gemacht. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Die Regenfälle am Hornbach, am Schwarzbach und an der Kyll haben gezeigt – es ist angesprochen worden von Ihnen, Herr Steinbach –, dass dann, wenn es stark regnet, wir noch nicht so weit sind, dass wir die Menschen vor diesen Naturgewalten schützen können. Das war insbesondere an der Ahr ein Thema, aber inzwischen – ich würde sagen, bei ganz vielen Warnungen oder so etwas, das leicht zu machen war – sind wir bestimmt einen Schritt weitergekommen. Das will ich auch anerkennen. Es hat eben jemand Enquet-Kommission reingerufen, und ich sage einmal Untersuchungsausschuss. Viele Kolleginnen und Kollegen in diesem Haus haben sich in den letzten drei Jahren intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Ich glaube, dass unsere Arbeit hier und auch die Arbeit in der Verwaltung dazu geführt haben, dass es zweifellos ein höheres Bewusstsein gibt und die Dinge, die leicht zu erledigen sind – eine neue Homepage aufzusetzen und dafür zu werben, dass man sich damit auseinandersetzt, inwiefern das persönliche Eigentum von Hochwasser bedroht ist –, besser geworden sind. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Null Inhalt!) Das will ich gar nicht in Abrede stellen, aber im Kern, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Spaten muss in den Boden. Der Spaten muss in den Boden. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Sonst werden wir an der Alsenz, an der Ruwer, am Hornbach und am Trierbach die Menschen nicht davor schützen können, dass ihr Vermögen den Bach runtergeht. Letztendlich kommen Menschen auch immer wieder persönlich mit Leib und Leben in Gefahr. Ich glaube, es ist der falsche Zungenschlag – so richtig es ist, Frau Kollegin, dass wir regelmäßig darüber reden müssen –, es ist der falsche Zungenschlag, sich hier hinzustellen und zu sagen, wir haben unsere Hausaufgaben gemacht, wir sind Vorreiter, wie Herr Steinbach das formuliert hat. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Wir haben noch viele, viele Hausaufgaben zu tun. Danke. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN)

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Hendrik Hering

Wir dürfen Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen, zunächst Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schule Kirn, die Berufsschulklasse der Industriemechaniker im 1. Lehrjahr, und die BF1-Klasse. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Zu Gast bei uns sind Ratsmitglieder und Ehrenamtliche aus dem Landkreis Kusel. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Schönborn.

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Ralf Schönborn AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Überschwemmungen nach Starkregen zu Pfingsten haben in Rheinland-Pfalz und im Saarland schwere Schäden verursacht. Vollgelaufene Keller, beschädigte Gebäude, blockierte Straßen durch Erdrutsche, all das macht uns betroffen und sorgte in beiden Ländern für hohe wirtschaftliche Verluste mindestens in dreistelliger Millionenhöhe. An dieser Stelle möchte ich im Namen meiner Fraktion den zahlreichen Einsatzkräften der Feuerwehren, der Polizei, den unzähligen ehrenamtlichen Helfern vom Technischen Hilfswerk und anderer Hilfsorganisationen und allen Weiteren meinen Dank und meine Verbundenheit aussprechen, die bei der Bewältigung des Hochwassers tatkräftig angepackt und Hilfe in der Not geleistet haben. Vielen Dank. Euer Beitrag ist von unschätzbarem Wert. (Beifall der AfD) Meine Damen und Herren, dass dieses Starkregenereignis und seine Auswirkungen nun dazu beitragen, dass die Diskussion um einen verstärkten Hochwasserschutz neu angefacht wird, ist zu begrüßen und im Übrigen auch notwendig. Es ist aber scheinheilig – das muss auch einmal deutlich gesagt werden –, wenn die Scheinwerfer nach einer solchen Katastrophe kurz erschrocken auf die offensichtlichen Versäumnisse gerichtet werden, während insbesondere Bevölkerungs- und Katastrophenschutz jahrzehntelang kaputtgespart wurden; denn zu einem umfassenden Hochwasserschutz gehören ein vernünftig etabliertes Warnsystem und klare Zuständigkeiten. Im tatsächlichen Notfall braucht es zudem verantwortungsvolle Politiker, die sich nicht wegducken, die kommunizieren, die rasch handeln und die wissen, was sie tun. Wenn ich an die Ahrtalflut zurückdenke, dann kann man dieser Landesregierung leider keinen verlässlichen Hochwasserschutz zutrauen. (Abg. Marco Weber, FDP: Ja, wo warst Du denn?) Dass sich Flutversagerin Anne Spiegel von den Grünen nun anscheinend für ein Politik-Comeback in Stellung bringt, spricht Bände, dass ihre Partei nichts aus der Vergangenheit gelernt hat. (Beifall der AfD) Meine Damen und Herren, neben verstärkten Investitionen in moderne Frühwarn- und Simulationssysteme sowie Sensortechnologien, die präventive Maßnahmen ermöglichen, benötigen wir einen effektiven Hochwasserschutz und den Ausbau und die Instandhaltung von Deichen und Schutzwällen, um gezielte Schutzbarrieren gegen Hochwasserereignisse zu gewährleisten. Hinzu kommt die Verwendung von Regenrückhaltebecken, die natürliche Wasserflüsse regulieren und extreme Hochwasserspitzen abfangen können. Darüber hinaus sollten wir Versiegelungen vermeiden und gegebenenfalls zurückbauen. Ebenfalls kann die Renaturierung von Flussläufen ihren Beitrag leisten, zumindest dort, wo es verhältnismäßig und pragmatisch ist. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Förderung einer flächendeckenden Aufforstung der Wälder. Eine wichtige Rolle spielt dabei, Wasser zu speichern und die Hochwassergefahr zu mindern. Außerdem sollte Totholz in waldreichen Gebieten nahe Gewässern regelmäßig entfernt werden, damit sich dort kein Wasser aufstaut und es letztendlich zu Überschwemmungen kommt. Außerdem sind die Regierenden endlich gefordert, für eine verlässlichere und effiziente Finanzierung des Hochwasserschutzes zu sorgen. Meine Damen und Herren, wenn Sie sich hier noch so weit aus dem Fenster lehnen, bin ich doch besonders herausgefordert, kritisch anzumerken, dass in Rheinland-Pfalz laut einem Medienbericht im zurückliegenden Jahr rund 1,6 Millionen Euro des Bundes für den Hochwasserschutz nicht abgerufen wurden. Mich macht das ein Stück weit sprachlos, weil es offensichtlich aufgrund von unklaren Zuständigkeiten und Bürokratie nicht geschah. Im Umweltausschuss werden wir in dem Kontext nachhaken, welche Mittel in den vergangenen Jahren liegen geblieben sind. Werte Kollegen, bei der Umweltministerkonferenz in Bad Dürkheim wurde die Forderung einer Gesetzesänderung hinsichtlich Klimaanpassungsmaßnahmen laut. Das ist nichts weiter als ein Vorwand und ein Ablenkungsmanöver. Für effektiven Hochwasserschutz bedarf es dringend einer Entbürokratisierung und keiner Ideologisierung des Grundgesetzes. Gleichzeitig haben insbesondere die Antragsteller kein Problem damit, Hochwasser politisch zu instrumentalisieren und für die eigene Klimaagenda einzusetzen. In regelmäßigen Abständen auftretende Überschwemmungen werden missbraucht, um einerseits vom eigenen Versagen abzulenken und andererseits die vermeintliche Notwendigkeit des sogenannten Klimaschutzes, also der Deindustrialisierung Deutschlands, zu begründen. (Beifall der AfD) Ein natürliches und schon immer auftretendes Phänomen wie der Klimawandel, das nicht verbal widersprechen kann, soll nun wieder einmal als Sündenbock auch für menschliches Versagen in der Politik herhalten. Meine Damen und Herren, Wärmepumpen und E-Autos werden aber auch die nächste Hochwasserlage nicht verhindern, weswegen wir uns auf die von mir beispielhaft genannten Klimawandelanpassungsmaßnahmen konzentrieren sollten, wie wir es von der AfD schon lange fordern. Mehr dazu in der zweiten Runde. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst einmal vielen Dank an die Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die heutige Aktuelle Debatte mit dem Thema „Hochwasser“, was in RheinlandPfalz in den letzten Monaten, aber auch darüber hinaus in anderen Bundesländern passiert ist, was schon an Maßnahmen umgesetzt bzw. schon in der Pipeline ist und was dem Hochwasser vor Ort dienlich ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben Anfang Mai auch in der Eifelregion mit lokalen Starkregenereignissen große Herausforderungen gehabt. Bei mir im Nachbarort Jünkerath-Glaadt sind innerhalb von zwei Stunden 95 l Wasser und in zwölf Stunden 115 l Wasser vom Himmel gefallen. Wir haben die Herausforderung, dass wir seit Oktober andauernd Regen hatten. Die Böden sind gesättigt, die Bäche sind voll gewesen und diese Mengen in kurzer Zeit haben dazu geführt, dass in vielen Regionen – ob in Kirn, ob in Trier, ob in der Pfalz, aber auch bei uns in der Eifel – diese Hochwasserschäden zutage getreten sind und natürlicherweise Gebäude, Häuser, Firmen und Eigentum beschädigt worden sind. Ich danke zuerst einmal an dieser Stelle dem Innenminister und der Wirtschaftsministerin, dass auch dort geldliche Mittel zur Verfügung stehen bzw. Maßnahmen gefördert werden und den Eigentümern schnelle Hilfe angeboten worden ist. Einmal vielen Dank für diese schnelle Reaktion. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir uns aber diese Diskussion genau anschauen, dann sind schon viele Dinge genannt worden, die in der Pipeline sind, auch aus der EnqueteKommission heraus, die dort besprochen und in dem Schlussbericht verfasst sind. Wir müssen aber auch über ein paar Dinge reden, die lokal vor Ort vielleicht bei Gewässern erster, zweiter und dritter Ordnung zuständigkeitshalber in den Kommunen und vom Landkreis, von der Verbandsgemeinde gemacht werden müssen. Da sind die Zuständigkeiten der Gewässerordnung, wenn es um Vorfluter und wenn es um Bäche geht, dass dort die Maßnahmen wahrgenommen werden. Ich kann für unseren Landkreis sagen, dass in den letzten zwei Jahren weit über eine halbe Million Euro nach der Gewässerordnung in der Zuständigkeit des Landkreises Vulkaneifel in die Hand genommen worden sind, um die Gewässer von Totholz bzw. von anderen Dingen zu befreien und die Fließfähigkeit aufrechtzuerhalten. Das sind Dinge, die man machen kann, aber ich stelle auch fest, dass in vielen Kommunen, gerade was die Gräben und die Entwässerung anbelangt, die Unterhaltung zu wünschen übrig lässt bzw. dort auch ein Ansatz gesehen werden kann. Ein ganz wichtiger Punkt, den ich heute thematisieren möchte, ist, dass wir bei dem Thema der Hochwasservorsorgekonzepte bzw. Hochwasser thematisch Zielkonflikte mit dem Thema „Hochwasser, erneuerbare Energien und Landwirtschaft“ haben. Wir haben gerade in gewissen Kommunen viele Bestrebungen, bei erneuerbaren Energien berechtigterweise gerade in Freiflächen-Photovoltaik zu investieren. Wir haben aber daneben die Herausforderung – ich nenne das Ahrtal und die Ahrregion beispielhaft, aber ich sehe auch andere Regionen, wenn ich Richtung Wittlich gehe, aber auch bei mir im Landkreis Vulkaneifel –, dass der Konkurrenzdruck mit erneuerbaren Energien und mit der Renaturierung von landwirtschaftlichen Flächen letztendlich bei der Landwirtschaft als, ich sage einmal, Flächenverbrauch ankommt. Wenn wir täglich in Rheinland-Pfalz einen Flächenverbrauch von über 8 ha haben – 2019 lagen wir über 1 ha –, dann ist das ein Zielkonflikt, der die Landwirtschaft bewegt. Die Landwirtschaft bietet sich als konstruktiver Partner an, diese Zielkonflikte aufzulösen. Der Weg können nur Moderation und Kooperationen sein, was auch vom Land in den letzten Jahren mit diesen Hochwasserschutzkonzepten innerhalb der Ortslage und außerhalb der Ortslage angestrebt worden ist. Wir müssen aber auch bei dem Thema der erneuerbaren Energien die Partner, die Unternehmen mit an den Tisch nehmen, um diese Zielkonflikte zugunsten des Gewässers, zugunsten der Hochwasserschutzvorsorge aufzulösen. Daher müssen im Prinzip diese runden Tische erweitert werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist die Elementarversicherung angesprochen worden. Das hat mich thematisch ein bisschen aufgeweckt. Ich möchte ein Beispiel nennen. Am 21. Juli 2021 war ich vor Ort in Weilerswist bei meinem Bruder. Dort, in Weilerswist in NRW, habe ich mit den Keller ausgepumpt. Er hat im Jahr 2020 eine Elementarversicherung abgeschlossen. Die Erft ist 500 m weit entfernt. Die Versicherung hat einen Höchstbetrag von 50.000 Euro zugelassen. Alles darüber hinaus war mit der Elementarversicherung nicht abdeckbar. Wenn man in der Elementarversicherung die Lösung sucht, dann müssen wir die Lösungen so finden, dass wir bei den Versicherungen nicht mit Höchstgrenzen arbeiten, sondern wenn wir die Diskussion aufmachen wollen – das ist für uns als FDP ganz, ganz wichtig –, dann brauchen wir bundeseinheitliche Lösungen, dass dann, wenn wir über die Versicherungslösung reden, eine 100-%-Lösung da ist, man nicht in Gefahrenklasse unterteilt und in Gefahrenregionen im Prinzip nur eine Höchstgrenze von 50.000 Euro zulässig ist. (Glocke des Präsidenten) Ich freue mich auf die weitere Diskussion zu diesem Thema in der zweiten Runde. So viel einmal zur Faktenlage aus einer anderen Perspektive. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Dr. Streit.

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Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER

Vielen Dank, Herr Präsident. – Werte Kolleginnen und Kollegen! Schaut man sich das Thema der heutigen Debatte an, „Starkregen und Hochwasser in Rheinland-Pfalz – Klimafolgen effektiv begegnen, Hochwasservorsorge weiter stärken“, dann ist das fast das gleiche Thema wie am 14. Juli 2021. Lieber Gerd Schreiner, es war nicht an diesem Pult, sondern es war am Pult der Rheingoldhalle, in der wir damals tagten. Der Titel des damaligen Antrags war etwas anders. Er hieß „Starkregen und Überschwemmungen in Rheinland-Pfalz – Folgen des Klimawandels begegnen, gemeinsam Vorsorge betreiben“. Dem Grunde nach war er aber inhaltlich absolut gleich. Ich habe mich heute als Mitglied der Enquete-Kommission gefragt: Wir haben zwei Jahre getagt. Wir haben Experten angehört. Wir haben nach Lösungen gesucht. Wir haben einen Zwischenbericht verfasst, und wir haben einen Endbericht abgegeben. Wir waren vor Ort. Wir haben uns die Überflutungen an der Ahr und in der Eifel angeschaut. Wir haben dort mit den Menschen gesprochen. Wir konnten in Augenschein nehmen, welche Zerstörungswirkung die Fluten in Rheinland-Pfalz hatten. Wir haben das getan, was möglich ist, nämlich da, wo Wasser noch aufzuhalten wäre, haben wir mit Experten diskutiert, was zu tun ist. Diese Lösungen sind alle zusammengetragen worden. Das heißt, wir haben überhaupt kein Erkenntnisproblem, sondern wir haben ein Umsetzungsproblem. Wenn ich in meinen Landkreis schaue, dann waren sowohl 2018, 2021 und auch jetzt 2024 die verschiedensten Dörfer und Lagen betroffen. Ich nehme den Ort Dudeldorf. Frau Ministerpräsidentin, Herr Lewentz, wir waren damals in Dudeldorf, wir waren in Kyllburg und haben uns die Fluten angeschaut. Im Juni 2018 ist Dudeldorf zweimal überschwemmt worden. Die ersten Folgen waren gerade ausgeräumt, die überfluteten Dinge, und dann kam die zweite Flut, bevor die Gutachter überhaupt die Schäden in Augenschein nehmen konnten. Danach gab es ein Hochwasserschutzkonzept. Ein großes Lob, dass es in Rheinland-Pfalz so etwas gibt – das muss man an der Stelle auch sagen – (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) und es mit 90 % gefördert wird. Eben wurde der Eindruck erweckt, dass grundsätzlich alle diese Dinge mit 90 % gefördert werden. Nein, bei den Umsetzungsmaßnahmen – es kommt darauf an – ist man nur zwischen 25 und 60 % in der Förderung. In Dudeldorf habe ich etwas festgestellt. Anfang des Jahres habe ich ein Büro besucht, das diese Gutachten für die Gemeinden erstellt. Das ist auch gut, man nimmt sich Fachleute und lässt das nicht die Leute selbst vor Ort machen, sondern es kommen Fachleute ins Dorf. Das Gutachten wird dann mit 90 % gefördert, aber die Maßnahmen, die das Büro aufgeschrieben und mit dem Ortsgemeinderat diskutiert hat, werden dann von der SGD herausgestrichen. Das heißt, um den Fördertopf zu schmälern, werden die Maßnahmen, die eigentlich sinnvoll sind, dann wieder von der SGD, von einer staatlichen Behörde, als nicht erforderlich gestempelt. Die Leute vor Ort ärgern sich dann natürlich. Die Ortsgemeinde, der Ortsbürgermeister denkt: Warum haben wir die ganze Arbeit gemacht, wenn es dann doch nicht kommt? Die Angst vor dem nächsten Hochwasser ist dann natürlich vorhanden. Daher, lieber Nico Steinbach, sind diese Zweckverbände, diese Wasserverbände sinnvoll, wenn der Staat dauerhaft 90 % gibt; denn ansonsten brauchen wir das nicht anzufangen. Die Kommunen vor Ort werden nicht das Geld haben, um all die Maßnahmen, die notwendig sind, um sich vor Hochwasser zu retten, selbst zu bezahlen. Zur Frage der Solidargemeinschaft, lieber Marco Weber. Die Baden-Württemberger hatten versucht, eine Elementarversicherung als Pflichtversicherung einzuführen und sind kläglich gescheitert, weil das nämlich ein Eingriff ins Eigentum ist. Daher bin ich ganz bei Ihnen, dass das eine Bundeslösung sein muss. Wir müssen Gebäude, Hausrat, aber auch Unternehmen schützen. Es muss auch ein Beitrag, eine Prämie sein, die noch bezahlbar ist. Das ist ganz, ganz wichtig. Auch mein Kollege Helge Schwab in Kusel weiß ein Lied davon zu singen, dass man einfach keine Versicherung findet, wenn man in einer gewissen Klasse ist. Das darf nicht sein. Hier ist der Gesetzgeber also auf jeden Fall gefordert. Daher hätte ich mich sehr gefreut, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion der Grünen, wenn Sie statt mit einer Aktuellen Debatte mit konkreten Vorschlägen und Anträgen gekommen wären, als Dinge zu debattieren, die wir hier schon längst ausdebattiert haben. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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Hendrik Hering

Jetzt hat der fraktionslose Abgeordnete Hartenfels das Wort.

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Andreas Hartenfels fraktionslos

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal zwei Anmerkungen, die sich perspektivisch mit dem heutigen Thema auseinandersetzen. Das Ahrtal hat uns gezeigt, über Nacht sind Schäden im zweistelligen Milliardenbereich aufgetreten. Das wird kein Einzelfall bleiben, aber es zeigt das Dilemma, in dem wir uns befinden. Wenn wir uns nicht massiv gegen diesen Klimawandel und die Gestaltung einsetzen, dann werden diese Schäden Dimensionen annehmen, die wir nicht mehr handeln können. Das ist vom Umweltbundesamt auf der einen Seite und vom Internationalen Währungsfonds auf der internationalen Ebene ziemlich durchgerechnet worden. Um das einmal in Zahlen zu fassen, die Studien gehen davon aus, dass wir pro Jahr mit Schäden im Bereich von 6 Billionen Euro zu rechnen haben, wenn wir nicht dramatisch umsteuern. 6 Billionen Euro kann man sich gar nicht vorstellen. In Wirtschaftsleistung oder in das Bruttosozialprodukt umgerechnet müssten wir dann 7 % des Weltbruttosozialprodukts für Schadensbeseitigungen in die Hand nehmen. Vor dem Hintergrund ist es natürlich gut, wenn wir viel in die Vorsorge oder überhaupt in die Transformation investieren. Da ist das Bild von Herrn Schreiner mit, der Spaten muss in den Boden, gut gewählt. Wir brauchen auch hier eine Ampelregierung, die sich in Berlin dafür einsetzt, dass wir eine modifizierte Schuldenbremse bekommen, weil wir in viele Bereiche massiv zu wenig investieren. Wir haben im letzten Jahr und in diesem Jahr viel zu wenig in die Transformation unserer Gesellschaft investiert – das ist offensichtlich, wenn man sich den Bundeshaushalt anschaut –, und zwar in zwei- bis dreistelligen Milliardenbeträgen. Deshalb müssen wir uns ehrlich machen. Wir brauchen ein ganz, ganz anderes Investitionsverhalten, wenn wir das stemmen wollen. Ich finde, das ist die eine Botschaft, die man hier herauslesen kann. Die andere Botschaft ist, viele Menschen wollen diese Transformation, aber sie muss sozialverträglich sein. Da scheitern wir im Moment auch im großen Stil. Ich möchte das an einem Beispiel plakativ machen, das auch auf der Bundesebene verortet ist, das sogenannte Klimageld. Das ist eine gute Idee, die sich darauf kapriziert hat, bewusst zu machen, in der Tat, wir müssen auch die Menschen mit dem kleinen Geldbeutel mitnehmen. Was haben die Menschen in den letzten zwei, drei Jahren erleben müssen? – Viele Sonderopfer in Sonntagsreden, hohe Inflation, hohe Energiepreise, marginale Erhöhung des Mindestlohns. Die Menschen mit dem kleinen Geldbeutel werden also gerade alleine gelassen. Das muss doch von der Politik ernst genommen werden. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Wenn dann die Bundesregierung ein Element wie das Klimageld in die Tonne tritt – eine ihrer ersten Handlungen –, aber Belastungen von Menschen abverlangt, dann muss man sich nicht wundern, dass die AfD am rechten Rand nur noch einsammeln muss. Wir werden mit Sonntagsreden nicht gegen die AfD bestehen. Die Sonntagsreden werden zu feixenden Gesichtern bei der AfD führen. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Wir werden nur bestehen, wenn wir sozialverträglich noch einmal deutlich umsteuern, (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) damit die Menschen mit dem kleinen Geldbeutel, die vieles mitmachen wollen, weil natürlich sinnvoll ist, was die Politik vorhat, das auch finanzieren können, damit sie mit ihren Sorgen ernst genommen werden. Ich finde, das ist ein Zeichen aus der Europawahl. Vor dem Hintergrund muss die zweite Botschaft sein, eine sozialverträgliche Transformation muss sichergestellt werden. Vielen Dank.

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Hendrik Hering

Jetzt spricht für die Landesregierung Staatsministerin Eder. (Unruhe im Hause)

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Katrin Eder

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! (Glocke des Präsidenten) Wir stellen einmal gemeinsam fest – um die Gemeinsamkeit zu betonen –, niemand hier in diesem Raum hat in Abrede gestellt, dass es uns alle miteinander sehr bewegt, wie die Häufigkeit und die Extremität der Ereignisse zunehmen. Schauen wir nur einmal auf das letzte halbe Jahr. Wir hatten im Januar, nach Weihnachten, das Flächenhochwasser in Niedersachsen. Wir hatten im Januar, Mai und Juni stärkere Starkregenereignisse auch hier im Land. Wir hatten natürlich Bayern und Baden-Württemberg, die immer noch mit den Folgen kämpfen. Deswegen sind natürlich unsere Gedanken und unser Mitgefühl bei den Menschen, die ihr Hab und Gut, Familienmitglieder und Freunde verloren haben. Unser Dank geht natürlich an die Katastrophenschützer, die Feuerwehrleute, die Polizistinnen und Polizisten sowie die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Ich bin sehr froh – wir hatten in der letzten Woche die Umweltministerkonferenz hier in Rheinland-Pfalz, in Bad Dürkheim –, dass dort die Bundesumweltministerin in einer Sitzung, in der Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bundesländern gesagt haben, wir wollen auch einen Wiederaufbaufonds, wortwörtlich gesagt hat, die Ahrtalkatastrophe war so besonders, so extrem, dass man sie mit keinem anderen Hochwasser vergleichen kann. Herr Schreiner, wir kennen uns sehr, sehr lange. Ich bin wirklich ein bisschen irritiert, dass uns im Umweltministerium Schönrednerei unterstellt wird, weil ich glaube, ich bin jemand, die dafür gerade nicht bekannt ist, sondern die eher für das klare Wort ist. Wir sollten nicht den Eindruck erwecken, dass wir in die Lage versetzt werden, bei einer Vb-Wetterlage, bei gesättigen Böden, beim Anschwellen kleiner Gewässer für alle Menschen eine 100%ige Sicherheit zu gewährleisten. Das wird leider niemals passieren. Ich habe es angesprochen, der Klimawandel sorgt dafür, dass die Ereignisse häufiger werden, dass sie extremer werden. Deswegen müssen wir tatsächlich handeln. Ich will ohne Schönrederei einfach noch einmal sagen, auch das Rheinhochwasser war besonders. Auf diese Art und Weise kannten wir das nicht. Das Wasser kam aus dem Neckar, aber ich sage auch, der Rhein ist beispielgebend für alle anderen großen Flüsse. Wir haben in Rheinland-Pfalz Rhein, Mosel und Nahe, die immer wieder ihr Bett verlassen. Am Rhein ist es so, dass wir seit den 90er-Jahren sehr kontinuierlich international daran arbeiten, dass die Abläufe klar sind. Pegel XY erreicht diesen Wert. Dann wissen alle, folgender Polder wird geflutet usw. Insofern sind wir am Rhein sehr, sehr gut aufgestellt. Ich will nur noch kurz etwas zu dem Vorwurf sagen, Rheinland-Pfalz hätte aus dem nationalen Hochwasserschutzprogramm im letzten Jahr nicht alles abgerufen. Das liegt schlicht und ergreifend daran, dass wir am Rhein acht von zehn vertraglich vereinbarten Hochwasserrückhaltungen am Oberrhein fertiggestellt haben. Der Standort Petersau-Bannen ist in Planung, der Polder Altrip im Genehmigungsverfahren, die Ertüchtigung der durchgehenden Deichsysteme am Oberrhein und der unteren Nahe ist weitgehend abgeschlossen. Daran liegt es, dass wir im Gegensatz zu anderen Bundesländern, die hier noch sehr viel mehr Projekte haben, nur noch vier Projekte haben. Deswegen waren wir auch nicht in der Not, so viel Geld beantragen zu müssen, weil wir damals von einem Sonderpolderprogramm partizipiert haben. Das wollte ich einfach nur noch klarstellen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Nach der Fertigstellung aller vertraglich vereinbarten Hochwasserrückhaltungen am Oberrhein in Frankreich, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wird die Oberrheinstrecke wieder vor einem 200-jährigen Hochwasser geschützt sein. Für seltenere Ereignisse und auch zur Vorsorge für eine mögliche Hochwasserverschärfung durch den Klimawandel wollen wir in der Hördter Rheinaue im Raum Eich/Guntersblum Reserveräume für Extremhochwasser zusätzlich bereitstellen. Sowohl die Reserveräume als auch das Projekt Sponsheim/Nahe sind als überörtlich wirksame Maßnahmen Teil des Nationalen Hochwasserschutzprogramms, und das bedeutet eben die solidarische Finanzierung unter Einsatz von Mitteln aus der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“. Hierzu gibt es keine Alternative. Ich bin aber auch sehr froh darüber, dass heute das Thema des natürlichen Hochwasserschutzes angesprochen wurde. Dieses Thema fällt immer hinten herunter. Es wird immer gesagt, der Spaten muss in den Boden, Beton muss in den Boden. Das ist das, was beim Thema „Hochwasservorsorge“ immer noch im Vordergrund steht. Ich glaube aber, wir sind heute in Rheinland-Pfalz, aber auch bundesweit schon ein Stück weiter; denn neben den technischen Hochwassermaßnahmen ist auch der Wasserrückhalt in der Fläche natürlich ein wichtiger Bestandteil. Hierfür brauchen wir Fläche. Wir haben gute Beispiele in Rheinland-Pfalz. Wir machen große Projekte auch zum Thema „Wasserrückhalt im Wald“. Wir sind sehr froh darüber, dass auch der Bund in Rheinland-Pfalz unterwegs war und sich für das Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“ interessiert hat, um sich unsere Maßnahmen anzuschauen und um diese in das Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“ übertragen und wiederum Fördermittel auch nach Rheinland-Pfalz lenken zu können. Wir unterstützen die Kommunen. Wir haben unser Informations- und Beratungszentrum Hochwasser sowie mittlerweile auch Hochwasserpartnerschaften – das ist gesagt worden –, wir haben 1.700 Hochwasservorsorge- und Starkregenkonzepte, die entweder fertig, in Bearbeitung oder zur Förderung angemeldet sind. Die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen dann die Kommunen umsetzen, und das Land unterstützt sie dabei. Herr Dr. Streit, natürlich schreiben Fachbüros sehr umfangreiche Gutachten und machen Vorschläge. Dann ist es doch aber unsere Pflicht als Fachbehörde, uns diese Gutachten anzuschauen und zu überprüfen, was sinnvoll ist und wie die Maßnahmen zusammenwirken. Es ist doch klar, dass unterschiedliche Dinge unterschiedliche Fördersätze haben. Damit entfalten sie auch eine Lenkungswirkung. Es ist klar, dass der Ausbau von Kanalisation einen anderen Fördersatz hat als zum Beispiel eine Gewässerrenaturierung. Ich möchte aber auch sagen: Vor einem müssen wir uns in Rheinland-Pfalz wirklich nicht verstecken, und das ist dankenswerterweise auch in vielen Redebeiträgen herausgekommen. Unsere wasserwirtschaftliche Beratung für die Kommunen über die vielen Förderprogramme, die es gibt, wird sehr gut angenommen und sehr hoch geschätzt, ob es neue Fördermittel sind im Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“ des Bundes, ob bei uns in der Wasserwirtschaft des Ministeriums oder auch Aufstockungsmöglichkeiten durch unsere Stiftung „Natur und Umwelt“. Wir gehen immer ans Telefon, wenn uns jemand von der kommunalen Ebene sagt, bitte helft uns, wir wollen schauen, wie wir Maßnahmen finanzieren können. Im Übrigen sind auch über KIPKI solche Maßnahmen schon finanziert worden. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Ich möchte noch das Hochwassermanagement und die Hochwasservorsorge ansprechen. Es ist doch immer ein Kreislauf. Nach jedem Ereignis müssen wir uns anschauen, was wir daraus lernen können, und unsere Systeme daraufhin anpassen. Natürlich haben wir das nach der Flutkatastrophe im Ahrtal getan und tun es auch jetzt wieder. Wir haben den 7-Punkte-Plan vorgestellt, den wir im Moment sukzessive abarbeiten. Ich sage auch einmal, wenn so despektierlich über eine Website gesprochen wird, unsere Simulationssoftware Visdom ist nach der von Wien einmalig. Was das für eine Rechnerleistung bedeutet! Am Ende ist die Zielvorstellung, dass jeder Bürger und jede Bürgerin in Rheinland-Pfalz ihre Adresse dort eingeben und Starkregen simulieren kann. Wo fließt das Wasser entlang, wo muss ich vielleicht ein Fenster abdichten? Wie weiß ich, wo ich Wasser vielleicht auch noch umleiten kann? Ich glaube, dies ist ein sehr guter Service für die Kommunen und für die Bürgerinnen und Bürger. Die App „Meine Pegel“ sorgt auch dafür, dass sich jeder informieren und schauen kann. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD und bei der FDP) Ich möchte zum Abschluss noch einmal sagen, ich sehe drei Bausteine. Die Umweltministerkonferenz hat sich in der letzten Woche einstimmig für eine Elementarschadenversicherung ausgesprochen. Es liegt noch kein Vorschlag auf dem Tisch, anhand dessen man einmal ernsthaft diskutieren kann. Das wird die Aufgabe der nächsten Wochen sein. Das nächste ist, ich habe es eben gesagt, wir müssen unsere Systeme ständig weiterentwickeln und auf den Prüfstand stellen. Wir sehen, wir brauchen auch in diesem Bereich eine Beschleunigung. Wenn wir uns die Renaturierungsmaßnahme „Dürkheimer Bruch“ anschauen mit einem Fassungsvolumen von m3, 900.000 die die Ortslage von Bad Dürkheim an der einen Stelle schützt, dann sehen wir, das hat 13 Jahre gedauert, vom ersten Antrag bis zur Umsetzung. Warum? – Wegen so vieler Widersprüche, dass Stechmücken kommen, dass Vögel angezogen werden, dass sich Schilfräume bilden. Das sind dann die Argumente. Zum Stichwort „Hornbach“ bekomme ich gesagt, Landrätin Frau Dr. Ganster bemüht sich sehr, Rückhalt in der Fläche zu schaffen, aber auch hier gibt es Grundstücksschwierigkeiten, dass Menschen ihre Grundstücke für Hochwassermaßnahmen nicht zur Verfügung stellen wollen. Deswegen bin ich sehr froh, dass Bundesumweltministerin Lemke ein Hochwasserschutzgesetz angekündigt hat. Wir müssen Dinge regeln, weil wir auch heute wieder in der Zeitung lesen, Gemeinden planen Baugebiete in Starkregenabflusszonen. Ich glaube, der Klimawandel ist da. Wir müssen unsere Systeme überprüfen. Wir müssen Maßnahmen finanzieren, und wir müssen Dinge neu regeln. Das sind die Hausaufgaben, und dieses Thema wird uns auch nach dem Abschlussbericht der Enquete-Kommission immer weiter beschäftigen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Hendrik Hering

Aufgrund der Redezeit der Landesregierung haben die Fraktionen eine zusätzliche Redezeit von 4 Minuten, das heißt, von insgesamt 6 Minuten. Das ist eine Option, die nicht in Anspruch genommen werden muss. Frau Schellhammer, Sie haben das Wort.

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Pia Schellhammer GRÜNE

Zunächst einmal Danke an Klimaschutzministerin Katrin Eder, die sich wirklich unermüdlich für dieses Thema einsetzt. Ich finde es wirklich hervorragend, dass die Umweltministerinnen und Umweltminister aus allen Bundesländern und des Bundes in Rheinland-Pfalz waren und sich mit dem Thema der Hochwasserschutzprävention auseinandergesetzt haben. Das zeigt, dass wir ein besonderes Augenmerk auf dieses Thema richten, und es ist wichtig, dass man solche Fachminister:innenkonferenzen dafür nutzt. Deswegen vielen Dank für diesen unermüdlichen Einsatz. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) In dieser Debatte haben wir aber auch gemerkt – ich habe es auch gar nicht anders erwartet –, dass unterirdische Angriffe von der AfD kommen, und auch das, was wir teilweise von Herrn Schreiner hören mussten, war leider ein Tiefpunkt. (Zurufe von der AfD) Man kann es sich sehr leicht machen. Man kann es sich an dieser Stelle leicht machen und kritisieren, wenn man nicht in der Verantwortung ist. Ich hätte es in dieser Deutlichkeit in dieser Debatte nicht erwähnt, aber wenn wir uns anschauen, was wir in Rheinland-Pfalz insbesondere auch beim Hochwasserschutz entlang des Rheins geleistet haben – Stichwort „Polder“, und dabei ist auch das Stichwort „Hausaufgaben“ gefallen –, gegen alle Widerstände – ich habe es bei mir in der Region auch gemerkt, in Ingelheim, Laubenheim, Bodenheim, was für Widerstände teilweise da waren, Bürgerinitiativen, welche Kämpfe zu fighten sind an dieser Stelle –, dann ist das wirklich eine Unverfrorenheit. Schauen wir es uns doch einmal an: Was ist denn, wenn die Union in der Regierung ist? – Schauen wir nach Bayern. Dort ist man eingeknickt vor örtlichen Bürgerinitiativen und setzt eben nicht notwendige Polder um. Deswegen hätte ich mir an dieser Stelle auch von Ihrer Seite etwas mehr Mäßigung im Ton gewünscht. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Zurufe von der SPD: Sehr richtig!) Diese wichtige Aufgabe der Hochwasserschutzprävention fordert uns alle, sie fordert uns auch in den Regionen. Ich bekomme es vor Ort selbst mit. Wenn sich eine Bürgerinitiative gegen einen Reserveraum gründet, dann brauchen wir alle demokratischen Kräfte, um einen solchen solidarischen Akt umzusetzen, nämlich einen Reserveraum zum Beispiel bei uns in Eich-Gimbsheim, um vor einem Extremhochwasser geschützt zu sein. Dafür brauchen wir tatsächlich nicht Polemik, sondern gemeinsames Arbeiten, und dazu lade ich Sie gern ein. Wir haben in Rheinland-Pfalz wirklich schon viel gemacht, gerade auch entlang des Rheins. Dies kann und sollte ein Beispiel auch für andere Flüsse sein. Allein seit 2011 haben wir 40 Millionen Euro in die Hand genommen für Stauanlagen, Schutzmauern, Gewässerabflüsse, Deichverstärkungen etc. Viel Geld wurde in die Hand genommen, um vorbereitet zu sein. Die 1.600 Kilometer Fließgewässer, die wir renaturiert haben, habe ich schon erwähnt. Das heißt, sich mit einem Frontalverriss hinzustellen, ist einfach nicht realitätsnah. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Stattdessen lade ich Sie herzlich ein, bei schwierigen Debatten vor Ort, Stichwort „Entsiegelung von Flächen“, bei schwierigen Debatten bei der Renaturierung, wenn Eigentumsverhältnisse betroffen sind, wenn es bei der Umsetzung weiterer Hochwasserschutzmaßnahmen darauf ankommt, auch vor Ort im Feuer zu stehen, dass wir uns gemeinsam für Hochwasser- und Starkregenprävention einsetzen und die Debatte sachlich weiterführen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Zuruf von der SPD: Sehr gut, Pia!)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Steinbach.

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Nico Steinbach SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Schreiner, ich komme zurück auf Ihre Rede von eben und muss zunächst einmal fragen: Was wollen Sie uns eigentlich damit suggerieren, wenn wir über den Schutz vor Hochwasser und Starkregen sprechen und Sie dies in Verbindung bringen mit der Debatte am 14. Juli? Ich hoffe nicht, dass Sie den Betroffenen suggerieren möchten, dass politische Beschlüsse Extremereignisse verhindern. Das ist mit Sicherheit nicht richtig; ansonsten wäre es in vielerlei Hinsicht ein Tiefpunkt in dieser Debatte. Wir haben auch nicht gesagt, dass wir schon überall perfekt aufgestellt sind, weil sich die Prozesse und Klimawandelfolgen einfach weiterentwickeln. Wir haben gesagt, wir sind auf einem sehr guten Weg, und wir müssen die technischen und innovativen Ansätze, die sich uns bieten, natürlich immer wieder nutzen, um noch besser zu werden, und ich glaube, das muss noch einmal im Besonderen herausgestellt werden. Herr Schreiner, gestatten Sie, dass ich auch ansonsten auf eine gewisse Scheinheiligkeit hinweisen muss, die in dieser Diskussion auch Ihre Fraktion betrifft. Wenn wir in der Vergangenheit über den Wassercent und die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten, über Gewässerrandstreifen und alles, was dazugehört, gesprochen haben, dann frage ich: Wer war dagegen? – Die CDU. Wenn es dann aber Ereignisse gegeben hat und der Schutz vermeintlich nicht perfekt war, dann, ja, dann ist die Landesregierung schuld. Das hilft uns nicht weiter. Ich glaube, die Menschen erwarten zu Recht von uns, dass wir das tun, was wir tun können, und das ist unsere Aufgabe, nämlich die Dinge, die möglich sind, und darüber hinaus zu versuchen, Risiken abzumildern, den Schutz zu verbessern. Wir dürfen aber niemals suggerieren – so hart und so dramatisch es auch sein mag –, dass wir Extremereignisse verhindern können. Ich würde sie gerne verhindern, verstehen Sie mich nicht falsch, aber das wird wohl nicht möglich sein. Deswegen müssen wir immer besser werden. Die Starkregenvorsorgekonzepte, die wir hoffentlich bald in jeder Gemeinde in ganz Rheinland-Pfalz haben, werden zu 90 % gefördert. Es kommen Fachleute in den Ort, wir haben es gehört. Der nächste Schritt wird jetzt sein, dies wie ein Puzzle zusammenzuführen, um zu überörtlichen Maßnahmen zu kommen – ich habe die Hochwasserpartnerschaften bzw. die Zweckverbände zur Gewässerunterhaltung angesprochen –, sodass großflächig von der Quelle bis zur Mündung gearbeitet und gedacht wird und der Rückhalt und alles, was dazugehört, auch umgesetzt werden kann. An dieser Stelle möchte ich noch zwei Punkte ergänzen. Wir haben von der Enquete-Kommission gehört – ich weiß, Sie waren auch aktiv mit dabei, ebenso wie viele andere –, die zwei Jahre lang getagt hat und viel Zeit und Energie in die Verbesserung gesteckt hat. Ansprechen möchte ich aber auch das 7-Punkte-Programm des Umweltministeriums, wo ebenfalls viele konkrete Dinge schon seit 2022 in der Umsetzung sind. Frau Ministerin Eder hat es gerade angesprochen, und auch ich möchte noch einmal auf das Simulationssystem Visdom zurückkommen, mit dem wir schon mittelfristig in der Lage sein werden, in 3D-Modellen Ortslagen zu simulieren, wo Wasserstände welche Pegel bzw. welche Höhen erreichen können. Das ist etwas, bei der man – ich würde fast sagen – Künstliche Intelligenz, aber zumindest die Rechenleistung von Software nutzen kann, um das auch in Bildern umzusetzen, wo Katastrophenschutz und Feuerwehren vor Ort sowie die Fachberatung der Wasserwehr Aussagen für den Schutz eines Menschenlebens treffen können. Daher sollten wir weiterhin gemeinsam daran arbeiten, den Schutz zu verbessern, aber auch die Maßnahmen kommunal umzusetzen. Das gehört auch dazu. Das Land kann immer nur die Expertise, den Overhead, das Geld und einiges mehr zur Verfügung stellen, aber umgesetzt werden muss es dann in der Regel kommunal. Wenn wir dies gemeinsam auf allen Ebenen tun, dann, so glaube ich, tun wir das Richtige und unterstützen uns alle gegenseitig dabei. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Schreiner.

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Gerd Schreiner CDU

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Steinbach, Sie haben es gesagt. Sie wollten gar nicht den Eindruck erwecken, als wären wir in Rheinland-Pfalz perfekt aufgestellt. Ich glaube, wir sind immer dann auf einem richtig guten Weg, wenn es darum geht, wie Sie es beschrieben haben, ein buntes Bild zu malen, wo eine Gefahr droht. Dort sind wir vielleicht sogar gut aufgestellt. Wo wir aber nicht auf einem guten Weg sind und wo wir nicht gut aufgestellt sind, müssen wir daraus die Konsequenzen ziehen und sagen, wir bauen einen natürlichen oder einen technischen Hochwasserschutz, um eine entsprechende Ortslage zu schützen. Es ist das eine, dass ich als Bürger weiß, okay, da könnte Wasser kommen. Das ist hier nicht optimal geplant gewesen in der Vergangenheit. Es ist das andere, dass wir als politisch Verantwortliche auf kommunaler Ebene, auf Landesebene, auf Bundesebene das Nötige tun, damit das Wasser eben dann nicht kommt, sondern dass die Hochwasserkarte in fünf Jahren eine andere wird. (Beifall der CDU) Ich sage einmal, wir hatten eben das Beispiel. Ich persönlich habe zum Beispiel bei dem Starkregen Mitte Mai natürlich vor allen Dingen in die Pfalz geschaut, Schwarzbach, Hornbach, diese ganzen Gewässer. Wir alle haben auf den tollen Internetseiten des Landes die Pegel steigen sehen, steigen sehen, steigen sehen, weit über das 100-jährige Hochwasser. Natürlich habe ich dann einmal geschaut, was ist denn da so? – Es gibt ein ganz tolles Hochwasserschutzkonzept für die Region, zwei DIN-A4-Seiten Maßnahmenprogramm. Dann schaue ich und sehe, das geht seit 25 Jahren. Dann schaue ich, was ist denn umgesetzt worden? – Die Übergabe von Hochwassergefahrenkarten ist erledigt worden. Die Öffentlichkeitsarbeit für die Aktion Blau Plus ist erledigt worden; die Harmonisierung des Internetauftritts ist erledigt worden. Die Kommunen sind auch beraten worden, super Sache. Es gab die Bereitstellung eines Informationspakets. Ich brauche es nicht weiter auszuführen. Es sind seitenweise Maßnahmen. Dann gibt es eine Maßnahme, die Verbesserung des technischen Hochwasserschutzes. Das ist die einzige Maßnahme aus diesem Riesenpaket, die noch nicht umgesetzt ist. Der Spaten ist noch nicht im Boden. Da ist es nicht so, dass es nur um Beton geht, sondern im konkreten Einzelfall ging es darum, eine Aue zu fluten. Auch dafür muss der Spaten in den Boden. Also bitte, liebe Frau Kollegin Eder, (Staatsministerin Kathrin Eder: Grundstücksverkauf!) unterstellen Sie der CDU nicht Dinge, die nicht wahr sind. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Ja, wir wollen auch technischen Hochwasserschutz. Ja, wir wollen auch Gewässer steuern, da wo es richtig ist. Da, wo es richtig ist, einen natürlichen Hochwasserschutz zu machen, sind wir die Letzten, die dagegen sind. Im konkreten Einzelfall war es der ehemalige Vorsitzende des Umweltausschusses von Rheinland-Pfalz, der als Stadtbürgermeister dort unten dagegen war, weil ein Fahrradweg umgebaut werden musste. Das heißt, es ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Er gehört nicht meiner Fraktion an, ich sage es nur einmal. Es ist eine Gemeinschaftsaufgabe über alle Ebenen und über alle Fraktionen hinweg, dass wir nicht stolz sind, wenn wir uns als Stadtbürgermeister damit zitieren lassen, dass wir „rigoros“ – wörtliches Zitat – gegen eine Hochwasserschutzmaßnahme sind. Ich sage, da haben wir noch einen weiten Weg gemeinsam zu gehen. Ich möchte noch etwas sagen; denn wir sind in Rheinland-Pfalz getroffen gewesen von diesem Starkregen, insbesondere unser Nachbarland Saarland, aber eben auch der Süden Deutschlands. Ich habe einen guten Freund, der Bürgermeister eines kleinen Orts im Allgäu ist. Die haben einen wunderbaren Reserveraum, der seinen Ort schützt. Dieser ist da gebaut gewesen, super Sache. Er hätte ausgereicht, sein Dorf zu schützen. Sein Dorf ist aber abgesoffen, weil mit viel Geld zwar dieser Reserveraum gebaut worden war, mit viel Diskussion in der politischen Landschaft, aber dann die Umweltbehörde verboten hat, die Biberteiche wegzuräumen, die es in diesem Reserveraum, einem natürlichen Reserveraum, gab. Der Erfolg war, dass der natürliche Reserveraum wegen der Biberteiche voll war, also voll Wasser. Dann kam der Regen. Dann hat der Reserveraum nicht mehr geholfen, und dann ist das ganze Wasser bei ihm durchs Dorf geflossen, und es ist alles kaputt gegangen. (Zuruf der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Warum erzähle ich das? – Das ist ein Beispiel aus einem anderen Bundesland, aber mir ist es wichtig, dass wir aufhören mit dieser Selbstgefälligkeit und uns immer nur gegenseitig erzählen, was wir alles richtig machen und wie toll wir sind. – Nein, es gibt noch so viel zu tun. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Hochwasserschutz, technischer wie natürlicher Hochwasserschutz, muss Priorität haben. Ich möchte nie wieder erleben, dass eine Kollegin Petra Schneider hier weinend am Pult steht und sagt: Ich bin im Paradies auf Erden ins Bett gegangen (Glocke des Präsidenten) und bin in der Hölle auf Erden wach geworden. Vielen Dank. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN)

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Hendrik Hering

Für die AfD hat Abgeordneter Schönborn das Wort.

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Ralf Schönborn AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hoffe inständig, dass, nachdem die direkten Hochwasserschäden erst einmal aus dem Bewusstsein der Bürger verschwunden sind, nicht wieder eine Katastrophendemenz einsetzt und die heutigen Ankündigungen Lippenbekenntnisse bleiben. Frau Ministerin Eder, wenn acht von zehn Maßnahmen abgeschlossen sind, dann ist das schön und auch zu begrüßen. Im Hochwasserschutz gibt es aber, wie es eben auch Herr Schreiner angemerkt hat, noch viel zu tun, Dinge, die dringend umgesetzt werden müssen. Daher ist es völlig unverständlich, wenn Mittel wegen Bürokratie und unklaren Zuständigkeiten nicht abgerufen werden. (Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Das stimmt ja auch nicht!) Es ist auch schon sehr zynisch, wenn Gelder freiwillig nicht beantragt werden, weil keine Notlage gesehen werde. (Zuruf des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Ministerin, da darf man sich dann auch nicht über Schäden beschweren. Eine versprochene weltweite Klimarettung in 50 bis 100 Jahren bringt uns in der Debatte nicht weiter. Herr Hartenfels, imaginärer Klimaschutz hingegen führt nicht nur am Thema vorbei, sondern auch in einen massiven Wohlstandsverlust, unter dem letztendlich auch der Hochwasserschutz leiden wird. Wenn Sie also wirklich am Schutz unserer Bevölkerung interessiert sind, dann unterlassen Sie bitte in Zukunft das Klimaframing und veranlassen Sie das, was tatsächlich für einen effektiven Hochwasserschutz notwendig ist. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion erteile ich Abgeordnetem Weber das Wort.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, die Stimmung hier lief gerade eben ein bisschen falsch. Das wird auch dem Thema der Aktuellen Debatte nicht gerecht; denn diejenigen, die sich ehrenamtlich oder hauptamtlich auf kommunaler Ebene oder in Ministerien engagieren, haben in den letzten Jahren stellenweise einen guten Job gemacht, glaube ich. Es gibt aber auch den einen oder anderen Akteur, vielleicht auch auf kommunaler Ebene, egal welcher Parteifarbe, den wir mit unserer Position vielleicht noch ein bisschen anschieben. Wie gesagt, die Stimmung gerade eben fand ich dem Thema nicht recht angemessen und möchte noch einmal sagen, dass fünf Themen für uns als FDP-Fraktion ganz wichtig sind. Erstens: Hochwasserschutzkonzepte müssen weiter ausgebaut werden, innerorts und außerorts. Zweitens: Die Zielkonflikte, die ich eben angesprochen habe – Landwirtschaft, erneuerbare Energien, Hochwasserschutz – müssen angegangen werden und auch in Kooperationen aufgelöst werden. Drittens: Wir müssen auch über Bürokratieabbau und Planungsbeschleunigungen reden. Viertens: Die Ausstattung von Hilfeleistern, seien es THW, Feuerwehr oder alle, die da unterwegs sind, muss vorangetrieben werden. Was schon in der Vergangenheit in den letzten Jahren mit neuen Fahrzeugen vonseiten des Innenministeriums vorangetrieben und vor zwei Wochen zur Verfügung gestellt worden ist, muss auch weiter vorangetrieben werden. Fünftens: die Alarmierungsketten und die Alarmierungsabläufe. Darüber haben wir gestern auch diskutiert, nämlich dass am Standort Koblenz eine neue Institution entsprechend der Enquete-Kommission auf den Weg gebracht worden ist, die dann auch dafür sorgen wird, dass wir in den Punkten noch besser werden. Diese fünf Punkte sind für uns als FDP-Fraktion sehr wichtig. Mir ist an dieser Stelle aber noch wichtig, zwei Dinge zu sagen. Wir als FDP-Fraktion sagen noch einmal Danke, dass die Akteure – Frau Ministerpräsidentin, der Innenminister und auch die Umweltministerin – vor Ort waren. Das zeigt auch die Sensibilisierung und die Wichtigkeit innerhalb der Regierung, dass man bei solchen Ausmaßen auch vor Ort dem Bürger gegenüber das Signal sendet, dass das in der Regierung eines der Themen ist, die sie bewegen und auch für wichtig erachten. Erst einmal danke für das Zeichen und dafür, dass Sie in dieser schwierigen Situation vor Ort gewesen sind. Abschließend richte ich noch den Dank an alle Helfer in allen Berufsbereichen, an die Ehrenamtlichen, die Feuerwehr, die Landwirtschaft, alle, die da in den letzten Wochen unterwegs waren. Das zeigt auch noch einmal, unsere ehrenamtliche Basis in Rheinland-Pfalz ist gut aufgestellt. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich sage einfach einmal, wir alleine aus der Politik heraus, aus der Arbeitsebene heraus, sind auf diese Menschen angewiesen. Dafür heute noch einmal ein ganz, ganz großes Dankeschön vonseiten der FDP-Fraktion, aber ich glaube auch von den anderen Fraktionen, für diese geleistete Arbeit. Vielen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Dr. Drumm.

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Dr. Herbert Drumm FREIE WÄHLER

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir können die Welt nicht retten. (Zurufe von der SPD, von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von der FDP – Glocke des Präsidenten) Bei allen sinnvollen und sinnlosen Maßnahmen, bei allen freiwilligen und erzwungenen Maßnahmen, bei Vorbildrolle oder Abschreckungsrolle, eines ist klar: Wir alleine können die weltweite Klimaveränderung nicht aufhalten. Was wir aber tun können, ist darüber nachzudenken und zu versuchen, uns vor den Auswirkungen möglichst gut zu schützen. Das eine ist der Katastrophenschutz, über den schon viel geredet worden ist, das andere sind tatsächliche vorbeugende Maßnahmen. Ich erinnere mich sehr gerne an eine Rede eines gewissen Herrn Habeck, die er vor einigen Jahren bei einer Konferenz in Potsdam hielt, auf der er genau das sagte: Aufhalten können wir es nicht, begrenzen eventuell. Uns vorbereiten auf die Auswirkungen, das ist notwendig. – Dann kam eine ganze Reihe von sehr guten Vorschlägen, was wir machen können. Dazu gehörten Frischluftschneisen, Grüninseln, Kleingärten innerhalb von Städten, um die Hitzeauswirkungen einzudämmen. Dazu gehörten viele Vorschläge zum Hochwasserschutz. Es gehörte die Renaturierung von Bächen und Oberläufen, von Flüssen dazu. Dazu gehören Baumaßnahmen, um Dörfer und Städte zu schützen; denn durch diese Baumaßnahmen wird die Fließgeschwindigkeit erhöht. Dazu gehören große Polder an den Unterläufen von Flüssen. Dazu gehören aber auch ganz simple Dinge im Ackerbau, im Weinbau, in den Forsten, nämlich Furchen nicht in Fließrichtung zu ziehen, sondern quer zum Hang. (Abg. Marco Weber, FDP: Sehr gut!) Dazu gehört, dass man in Gipfellagen jeden Quadratmeter Boden wieder aufforstet, um die Humusbildung zu fördern und zu erhalten, um das Wasser schon dort zu speichern, wo Hochwasser beginnt. Eines ist klar: Maßnahmen kennen wir viele. Woran es mangelt – dazu wiederhole ich das, was unser Fraktionsvorsitzender in der ersten Runde sagte –, ist, dass die Umsetzungsgeschwindigkeit nicht hoch genug ist. Daran mangelt es. Wir kennen, wie gesagt, die Maßnahmen, und der Sinn, der einzige Sinn dieser aktuellen Diskussion kann in meinen Augen nur sein, uns darauf hinzuweisen, dass wir deutlich mehr Geld, deutlich mehr Einsatz, deutlich mehr Kraft in die Umsetzung dieser Maßnahmen stecken müssen. Uns auf Kommissionen und Gutachten zu beschränken, reicht nicht aus. Wir müssen mehr tun; denn die Natur ist gerade dabei, uns endgültig zu überholen. Danke. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der AfD)

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Hendrik Hering

Damit ist der erste Teil der Aktuellen Debatte beendet. Die AfD-Fraktion hat von ihrem Optionsrecht Gebrauch gemacht. Deswegen kommen wir jetzt zu Punkt 12 b der Tagesordnung: Kriminalitätsentwicklung bei Straftaten auf Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen im Jahr 2023 Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der AfD und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksachen 18/9301/9640 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Bollinger.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben gestern im Plenum über den grausamen Messermord von Mannheim an dem jungen Polizeihauptkommissar Rouven Laur durch einen islamistischen Terroristen und abgelehnten Asylbewerber und die Implikationen gesprochen. Als AfD weisen wir schon lange darauf hin, dass es sich bei diesem und anderen besonders brutalen und öffentlichkeitswirksamen Verbrechen dieser Art wie den Morden von Kandel, Ludwigshafen, Oggersheim und Büdesheim nicht um Einzelfälle, sondern um die Spitze des Eisbergs handelt. Die Antworten der Landesregierungen auf unsere Große Anfrage zur Kriminalitätsentwicklungen bei Straftaten auf Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen belegen das auf nachdrückliche und erschreckende Weise. War die Kriminalität im öffentlichen Raum im Jahr 2020 gerade bei besonders gravierenden Delikten auch im Vergleich zur Vor-Corona-Zeit regelrecht explodiert, ist im Jahr 2023 ein weiterer signifikanter Anstieg bei Fallzahlen, Tatverdächtigen und Opfern im Vergleich zum Vorjahr und umso mehr im Vergleich zum Jahr 2019 zu verzeichnen. So ist die Zahl der Straftaten im öffentlichen Raum allein von 2022 auf 2023 um fast 6.000 Fälle angestiegen, 26.000 mehr als im Jahr 2019. Weiter angestiegen sind leider auch besonders gravierende Delikte wie Sexualdelikte und Vergewaltigungen, die auf einem traurigen Höchststand seit Beginn der Erfassung sind. Die Zahl der Tatverdächtigen ist auf fast 39.000 angestiegen, allein im Jahr 2023 um weitere 2.300 Verdächtige. Inhaber eines deutschen Passes sind an diesen Neuzugängen mit gerade einmal 35 Tatverdächtigen beteiligt. Sie stellen damit einen Anteil von lediglich 1,5 % an diesem traurigen Aufwuchs. Die Zahl der nicht deutschen Tatverdächtigen hingegen ist von 2019 bis 2023 um 83 % und vom Jahr 2022 auf das Jahr 2023 um immerhin 18 % angestiegen. Der Anteil an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen liegt bei einem historischen Höchststand von 37,2 %, was den Bevölkerungsanteil in Rheinland-Pfalz um mehr als das 2,6-fache übersteigt und eine deutliche Überrepräsentation im Verhältnis zur deutschen Bevölkerung aufzeigt. Die Anzahl der tatverdächtigen Asylzuwanderer in diesem Bereich lag bei 6.800, was einen Anstieg allein von 40 % im Vergleich zum Jahr 2022 und im Vergleich zum Jahr 2019 von 173 % bedeutet. Mit einem prozentualen Anteil an allen Tatverdächtigen von 17,5 % ist diese Bevölkerungsgruppe bei einem Anteil an der Bevölkerung von etwas über 3 % besonders weit überrepräsentiert. Unter den zugewanderten Tatverdächtigen finden sich fast 3.000 Tatverdächtige mit dem Status „unerlaubter Aufenthalt“. Das ist eine Versechsfachung der Zahl von 2019, im Übrigen ganz ohne ausländerrechtliche Verstöße. Das sind sehr wahrscheinlich fast 3.000 Straftaten, die nicht begangen worden, und Opfer, die nicht zu Opfern geworden wären, wenn rechtsstaatliche Entscheidungen konsequent umgesetzt und nicht bleibeberechtigte und straffällige Ausländer außer Landes verbracht worden wären, bevor sie Straftaten hätten begehen können. Auch der Mörder von Mannheim war ein abgelehnter Asylbewerber. Mehr Straftaten bedeuten auch mehr Opfer. Wurden 2019, vor der Pandemie, noch rund 19.000 Opfer im öffentlichen Raum erfasst, waren es 2023 bereits 23.622. Meine Damen und Herren, diese knallharten Zahlen bestätigen das subjektive Empfinden der Bürger und zeigen den Verfall der Sicherheit im öffentlichen Raum schonungslos auf. Der Hauptgrund dieser negativen Tendenz ist die fatale Migrationspolitik der offenen Grenzen von Union und Ampel und die verantwortungslose Verweigerungshaltung der Regierungen und Parteien in Bund und Ländern, illegale und straffällige Ausländer wie den Mörder von Mannheim abzuschieben, bevor sie weitere Straftaten begehen können. Hier muss unverzüglich gegengesteuert werden, um unsere Bevölkerung zu schützen, die deutschen Staatsbürger und auch alle anständigen Ausländer, die das ebenfalls von uns erwarten. Meine Damen und Herren, wir brauchen eine ehrliche Analyse der Sicherheitslage inklusive des Dunkelfelds. Wir brauchen eine Beendigung der ungesteuerten Zuwanderung durch Grenzkontrollen an den Grenzen der EU und erforderlichenfalls an den deutschen Grenzen und die Zurückweisung von illegalen Zuwanderern. Wir brauchen eine Reform des Aufenthaltsgesetzes, um straffällige Ausländer besser ausweisen und abschieben zu können. Wir brauchen eine strukturelle Abschiebeoffensive und eine Verhinderung der Wiedereinreise von straffälligen und nicht bleibeberechtigten Ausländern, indem alle möglichen Einflussmöglichkeiten auf die Herkunftsländer ausgeschöpft und gegebenenfalls Abkommen mit Drittstaaten geschlossen werden, wie es Großbritannien und Dänemark bereits getan haben. Meine Damen und Herren, es kann nicht sein, dass Somalia zum Beispiel von uns als Deutschland Hunderte Millionen Euro Entwicklungshilfe im Jahr bezieht und dann nicht bereit ist, straffällige Bürger zurückzunehmen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Wahnsinn! Wer soll uns noch ernst nehmen?) Wir brauchen einen effizienten Datenabgleich von Justiz, Strafverfolgungsund Ausländerbehörden, klare Kante gegen Islamismus mit Verboten entsprechender Strukturen und ganz klar mehr Präsenz von Polizei und Ordnungskräften im öffentlichen Raum mit einer Mindeststärke von 10.000 Vollzeitäquivalenten bei der Polizei. Lassen Sie uns hier endlich handeln. Wir unterstützen alle dahin gehenden Initiativen und Bestrebungen, um alle deutschen Staatsbürger, um alle anständigen Ausländer in diesem Land zu schützen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Klinkel.

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Nina Klinkel SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD hat ihre Große Anfrage vom Januar dieses Jahres nun noch einmal vorgelegt mit den Daten der zweiten Hälfte 2023. Sie haben exakt denselben Fragenkatalog vorgelegt, obwohl in der Besprechung im Januar nicht nur ich, sondern auch Kollege Herber diverse Schwächen dieser Anfrage aufgeklärt haben. Wir haben Ihnen gesagt, die Häufigkeitsziffer fehlt. Wir haben ihnen gesagt, was eine PKS leisten kann und was sie nicht leisten kann. Diese Debatte war vergebens; denn Sie möchten hier eine andere Diskussion führen, und das haben Sie gestern auch mit deutlichen Worten klargemacht. Reden wir also darüber, worum es Ihnen in Ihrem Niederträchtigkeitsbingo, das Sie hier spielen, geht. (Zurufe von der AfD: Oh! –

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Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr respektlos!) Ich will überhaupt nicht wissen, was der Mord von Mannheim bei Ihnen ausgelöst hat. Herr Dr. Bollinger, wissen Sie, ich weiß aber, dass Sie diese Woche vor der Wiederwahl als Landesvorsitzender stehen. Ich weiß auch, dass Sie ein besseres Ergebnis als das desolate Ergebnis Ihrer Kreisvorsitzendenwahl brauchen und deshalb noch einmal schnell klarmachen müssen, dass Maß und Mäßigung und ein redlicher Umgang mit der Statistik in der AfD Rheinland-Pfalz keinen Platz haben. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Gut ist, dass das Verwaltungsgericht der Stadt Mannheim recht gegeben und Ihnen und Ihren Konsorten verboten hat, den Tatort, an dem der junge Polizist umkam, zum Aufmarschgebiet im Wahlkampf zu erklären. Das war ein „Bingo“ für die Stadt Mannheim, wie ich finde. Wir reden in diesem Parlament regelmäßig über Sicherheitspolitik, wir reden auch über Ausländerkriminalität. Wir sind klar in der Haltung – das sage nicht nur ich, das sagen auch die Kollegen der Ampelfraktion und der CDU hier –, dass in diesem Land die Gesetze für alle gelten und Brüche mit diesem Gesetz sanktioniert werden müssen. Das sage ich immer wieder; denn wir vertreten und verteidigen an dieser Stelle auch unser Grundgesetz. Gestern hat Kollege Haller sehr klar gesagt, jeder, der hierher kommt, hier Schutz sucht und schwerste Straftaten begeht, muss dann auch wieder gehen. Das hat die Ministerpräsidentin gesagt, das hat unser Bundeskanzler gesagt. (Abg. Matthias Joa, fraktionslos: Der geht aber nicht!) Wir dulden keinen Islamismus in diesem Land, und wir dulden nicht, dass jemand unsere Freiheit angreifen will. Das gilt gleichsam für die religiösen Extremisten, (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Sie tun es halt nicht seit Jahren!) es gilt aber auch für die politischen Extremisten. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Wir dulden ebenfalls nicht, dass jemand Morde instrumentalisiert. Sie hätten Mannheim auch gar nicht für eine Instrumentalisierung gebraucht; denn Sie haben solche Highlights in Ihrem Fragenkatalog, wie dass Sie nach den unterschiedlichen Herkunftsländern der Eltern von Tätern fragen. Kollege Herber hat Ihnen beim letzten Mal erklärt, warum eine PKS so etwas nicht beantworten kann. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Ich sage Ihnen, aufgrund des mangelnden Mehrwerts müssen wir solche Fragen auch nicht beantworten. In einem sicheren Land wie Rheinland-Pfalz ist der Anstieg von Straftaten natürlich alarmierend, und auch der Anstieg von Ausländerkriminalität ist alarmierend. In der letzten Rede zur PKS habe ich gesagt, dass BKA und LKA drei Faktoren definiert haben, warum die Kriminalität ansteigt. Neben den Nachwirkungen der Pandemie und der steigenden Inflation ist das die Dynamik der Zuwanderung; denn die Dynamik der Zuwanderung bedeutet, dass sich der Einzelne schlechter integrieren kann. Es ist eine kriminalistische Korrelation, dass, wenn man sich schlechter integrieren kann, man eine schlechtere soziale Bindung, eine geringere Bildung und (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) keine Arbeit hat, das eher zum Bruch mit dem Gesetz führt. Diese Korrelation zwischen Delinquenz und Kriminalität in sozial schweren Fällen, das ist die Erkenntnis. Delinquenz ist sozial benachteiligt. (Zuruf des Abg. Matthias Joa, fraktionslos) Das – noch einmal – ist die kriminologische Erkenntnis, und das interessiert viel mehr als Sippentafeln bei irgendwelchen Tatverdächtigen. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hier liegt auch der Ansatz zur Bekämpfung, nämlich in der Prävention. Ihre Antwort hingegen, die Sie jetzt gegeben haben, ist eindimensional und im Übrigen eine migrationspolitische Scheinantwort. Wir haben klare Antworten. Repression da, wo sie sein muss und klar ist. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Doch seit Jahren schon nicht!) Wir haben Prävention, moderne Aufklärungsmethoden, Stärkung der Kriminalpolizei in ihrer neuen Struktur, Stärkung des Polizeikörpers. Wir sorgen mit der POG-Reform dafür, dass wir moderne Gesetzesgrundlagen schaffen. Ich werde zu einem späteren Zeitpunkt heute noch einmal darauf eingehen, was wir mit einem umfassenden Blick auf die Lage im Land vorhaben, wie man Kriminalität noch besser bekämpfen kann. Ich möchte noch einen Hinweis geben – eine Minute habe ich noch –, weil Sie von der Polizeipräsenz und der subjektiven Empfindung gesprochen haben. Das ist genau der Punkt. Subjektive Empfindungen muss man mit höchster Wissenschaftlichkeit, sofern das in diesem Bereich überhaupt geht, behandeln; denn sonst macht man das, was Sie machen, nämlich Angst schüren. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Angst ist ein schlechter Ratgeber, das kann ich Ihnen sagen. Zur Polizeipräsenz gibt es im Behörden Spiegel einen ziemlich interessanten Artikel, der genau diese Frage aufnimmt. Jetzt kommt es – Spoiler Alert, falls Sie den Artikel lesen wollen –: Polizeipräsenz sorgt nicht für ein höheres Sicherheitsgefühl. – Das hat mich auch überrascht. Tatsächlich gibt es hier aber hinreichende Gründe, warum das so ist. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Das sagt vor allem eines: Wir müssen in Deutschland mehr forschen in dieser Frage. Ich weiß, Forschung und Wissenschaft, um Sicherheitsfragen zu beantworten, ist nicht so Ihres, aber das ist genau unser Ansatz; (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) denn gegen Bauchgefühl und Angst kann man schon auch mit Zahlen arbeiten. Das heißt nicht, dass man Emotionen nicht wahrnimmt, aber es hilft bei der Einordnung. Danke. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Herber. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Herr Paul, Sie haben nicht das Wort. Herr Paul, Ruhe. Frau Klinkel, Sie auch. (Unruhe im Hause) Wenn es notwendig ist, können Sie es draußen machen. Bitte, Herr Herber.

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Dirk Herber CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Ergänzend zu der von der AfD-Fraktion bereits in diesem Rahmen behandelten Großen Anfrage zur Kriminalitätsentwicklung auf Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen vom September 2023 hat sie jene Anfrage für den Gesamtzeitraum des Jahres 2023 erneut gestellt, um die Zahlen im Zeitverlauf vergleichen zu können. Offen gestanden bin ich immer wieder aufs Neue erstaunt, wie lernunwillig Sie sind. Sie haben es nämlich tatsächlich fertiggebracht, dieselben Fragestellungen wieder hereinzugeben, obwohl die zurückliegende Antwort des Ministeriums und auch die Debatte nachvollziehbar deutlich gemacht haben, dass sich einige Ihrer Fragen entweder methodisch oder aufgrund der unzumutbaren monatelangen Auswertedauer in den angefragten kombinierten Faktoren überhaupt nicht beantworten lassen. Ich habe wirklich versucht, Ihrer Anfrage einen Hauch von Konstruktivität abzugewinnen. Ich bin auch wirklich ein fantasievoller Mensch, aber da sind bei Ihnen einfach Hopfen und Malz verloren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nichtsdestotrotz sind die einfachen Zahlen im Vergleich interessant. Da braucht es aber keine Große Anfrage. Da legt man die PKS nebeneinander und schaut darauf. Ich habe es letztes Mal gesagt, und ich werde es auch dieses Mal wieder sagen: Es ist wichtig, dass wir uns als Demokraten dem Problem der Kriminalität von Nichtdeutschen stellen und diese auch als Herausforderung für die Innere Sicherheit benennen, und zwar nicht mit Schaum vor dem Mund, sondern sachlich und nüchtern mit einem kühlen Kopf; denn nur so lassen sich die richtigen Schlüsse ziehen. Was wirklich nicht länger passieren darf, ist, dass wir aus falschen Toleranzvorstellungen die Beschreibung der Realität den Rechtsaußen überlassen, die sie dann für ihre Zwecke missbrauchen. Schauen wir uns also die Zahlen zur Kriminalitätsentwicklung im öffentlichen Raum mit dem Gesamtzeitraum des Jahres 2023 als Referenzwert an. Die in der PKS registrierten Straftaten im öffentlichen Raum sind in RheinlandPfalz im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr erneut auf nun 88.870 Fälle gestiegen. Die Straftaten gegen das Leben sind zwar leicht zurückgegangen, allerdings ist hier jede einzelne immer noch eine zu viel. Die PKS weist für das Jahr 2023 erneut einen deutlichen Anstieg bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aus. Im Jahr 2019 waren es 610 Taten, im Jahr 2023 sind es 775 und damit fast jeden zweiten Tag eine mehr als noch vor wenigen Jahren. Die registrierten Zahlen bei Rohheitsdelikten und Straftaten gegen die persönliche Freiheit steigen auch weiter an, und das um rund 3.500 Delikte im Vergleich zum Jahr 2019. Das ist eine Steigerung um fast zehn dieser Delikte jeden Tag im öffentlichen Raum in Rheinland-Pfalz. Für das Jahr 2023 müssen Höchstwerte bei einfachen und gefährlichen Körperverletzungen im öffentlichen Raum festgestellt werden. Es werden ebenfalls Anstiege bei Fällen sexueller Belästigung und dem verabscheuungswürdigen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen verzeichnet. Was wir von jetzt an zusätzlich weiter beobachten müssen, ist die Entwicklung der Zahlen im Zusammenhang mit Verstößen bei Cannabisprodukten, einschließlich der sonstigen Implikationen in diesem Zusammenhang. Stichworte sind hier mit Sicherheit „Schwarzmarkt“, „Straßenverkehr“ und die mittel- und langfristige Auswirkung auf die Entwicklung insbesondere von Jugendlichen und Heranwachsenden. Steigt insgesamt die Zahl der Straftaten im öffentlichen Raum an, steigt kriminologisch wenig überraschend auch die Zahl der Tatverdächtigen an. Auffällig hier – darüber müssen wir tatsächlich reden – ist, dass verglichen mit dem Vorjahr die Zahl der deutschen Tatverdächtigen nahezu konstant bleibt und somit die Steigerung beinahe ausschließlich auf nicht deutsche Tatverdächtige zurückgeht, schwerpunktmäßig auf Zugewanderte, namentlich Asylbewerber, Schutz- und Asylberechtigte bzw. Kontingentflüchtlinge, Geduldete und Menschen, die sich unerlaubt hier aufhalten. Von knapp 39.000 Tatverdächtigen von Straftaten im öffentlichen Raum sind knapp 15.000 Tatverdächtige und somit fast 40 % Nichtdeutsche. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Hier waren nach wie vor, auch im Jahr 2023, Tatverdächtige am häufigsten aus Syrien, Rumänien, der Türkei, aus Afghanistan und Polen. Jetzt muss man die Landesregierung tatsächlich einmal konkret fragen: Wie verhalten Sie sich denn zur Regierungserklärung des Bundeskanzlers, schwerste Straftäter auch nach Syrien und Afghanistan abzuschieben? Wir haben gestern von den Kollegen der regierungstragenden Fraktionen hier schon einen Hinweis in die aus unserer Sicht richtige Richtung erkannt. Vielleicht sagen Sie dazu auch etwas, Herr Minister. Haben Sie einen Überblick, um wie viele es sich in Rheinland-Pfalz handelt? Das ist eine Frage, die Sie, glaube ich, leider mit Nein beantworten müssen. Ich werbe aber tatsächlich inständig dafür, Herr Minister, dass Sie sich nächste Woche bei der Innenministerkonferenz in Potsdam für eine Lösung dieses Sicherheitsproblems einsetzen. Anders als besorgniserregend kann man leider auch die Entwicklung der Tatverdächtigen im Kindesalter nicht nennen. Waren es im Jahr 2019 noch 661 Tatverdächtige, sind es im Jahr 2023 bereits 1.060 Tatverdächtige im Kindesalter. Das ist eine Steigerung um 60 %, und das über lediglich fünf Jahre. Verglichen mit nur wenigen Jahren zuvor muss in der realistischen Betrachtung leider festgestellt werden, dass die Zahlen der PKS einen sicherheitspolitischen Trend in die völlig verkehrte Richtung aufweisen, einen Trend gesellschaftlicher Verrohung, der dringend gebrochen werden muss. (Glocke der Präsidentin) Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht einen Staat, der für Innere Sicherheit sorgt und die Entwicklung nicht nur ernst nimmt, sondern auch Konsequenzen daraus zieht und vor allem Maßnahmen trifft, um die teils fatalen Entwicklungen im Bereich der Kriminalitätsentwicklung im öffentlichen Raum zu stoppen. (Glocke der Präsidentin) Wir haben dazu einen Antrag vorliegen. Den besprechen wir später. Danke schön. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter von Heusinger.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Wissen Sie, was ich hier habe? – (Der Redner hält einen Stapel Papiere hoch) Hier habe ich meine Rede aus dem Februar 2024. In dem Plenum haben wir genau über das Thema gesprochen, das die AfD versucht, jetzt noch einmal zu instrumentalisieren, nämlich die Statistik PKS. Genau da haben wir sachlich und gut debattiert, auch wenn der Titel der Aktuellen Debatte der CDU noch nicht so sachlich war. Deshalb verweise ich Sie, sehr geehrte Kollegen von der AfD, auf diese Debatte; denn wenn Sie wirklich sachlich inhaltlich diskutieren und nicht nur irgendwelche Statistiken dafür beiziehen wollen, um Ihr hasserfülltes Bild von Menschen mit Migrationshintergrund zu verbreiten, (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) dann hören Sie sich diese Debatten an, hören Sie sich die Argumente der demokratischen Fraktionen an und funktionalisieren Sie nicht Statistiken für Ihre hasserfüllte Politik. In diesem Sinne: Ich werde an dieser Debatte hier nicht teilnehmen. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Sie hören einfach nicht zu!) Sachlich diskutieren werde ich, und darauf freue ich mich, bei TOP 20 und dem Antrag der CDU. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion ist der nächste Redner Abgeordneter Fernis.

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Philipp Fernis FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Beginnen will ich damit, lieber Kollege Herber, dass ich Ihnen ausdrücklich meinen Dank ausspreche, (Beifall bei der CDU) weil Sie genau das getan haben, was die demokratischen Fraktionen in diesem Parlament gemeinsam auszeichnet, weil Sie nicht auf den schlüpfrigen Pfad des Populismus eingebogen sind, den die AfD versucht hier zu bereiten, sondern sich ganz nüchtern und sachlich mit den Fakten auseinandergesetzt haben. (Heiterkeit des Abg. Joachim Paul, AfD) Deswegen will ich ausdrücklich sagen, dass ich es Ihnen gleichtun werde. Der Versuch der AfD, aus Zahlen Angst zu schüren, ist ebenso gewohnt wie durchsichtig. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Jetzt wissen wir, dass wir uns mit Phänomenen auseinandersetzen müssen. Das ist unsere Aufgabe, und gleichzeitig will ich dann ein paar Realitäten in dieser Debatte doch einmal erwähnen. Die Wahrscheinlichkeit, in diesem Land, in der Bundesrepublik Deutschland, durch die Gewalt eines anderen Menschen zu Tode zu kommen, war noch nie so gering, wie sie in der derzeitigen Zeit ist. (Staatsminister Michael Ebling: Das ist richtig!) Jeglicher Versuch, irgendeine Panik davor zu bereiten, dass einem insbesondere schwerste Gewalt an jeder Ecke droht, ist schlicht und ergreifend unseriös und populistisch. Jedes einzelne Tötungsdelikt ist eines zu viel, und jedes einzelne Tötungsdelikt, auch im Versuch, ist unerträglich. Deswegen werden diese Delikte mit den schärfsten Sanktionen, die unser Rechtsstaat kennt, konsequent bestraft. Die Aufklärungsquote ist in keinem Deliktsfeld so hoch wie im Bereich der Tötungsdelikte. Das hat im Übrigen auch seinen Grund, nicht nur in der hervorragenden Arbeit der Polizei, die ich an dieser Stelle ausdrücklich loben will, sondern auch darin, dass Tötungsdelikte in aller Regel aus einer Beziehungskonstellation, welcher Art auch immer, zwischen Täter und Opfer resultieren. (Zuruf des Abg. Matthias Joa, fraktionslos) Diese Taten sind, wenn sie passieren, schrecklich. Sie sind schrecklich, weil es Tötungsdelikte sind. Sie sind auch schrecklich, weil sie natürlich das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung massiv erschüttern, aber die Wahrscheinlichkeit, von einem Menschen einfach aus einer Zufallskonstellation im öffentlichen Raum schwer geschädigt, gar getötet zu werden, ist erfreulicherweise in diesem Land so gering wie in kaum einem anderen Land der Welt. Das muss man in einer solchen Debatte dann auch sagen, weil die Realitäten, die ein Stück einer Beunruhigung entgegenwirken, genauso benannt werden müssen. Hinzu kommt – das haben wir gestern debattiert, und da gibt es eine sehr breite Einigkeit –, dass natürlich diejenigen, die Gastrecht in diesem Land haben und das Schutzrecht für schwere Straftaten missbrauchen, gegebenenfalls konsequent zurückgeführt werden müssen. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Dabei gibt es keine Meinungsverschiedenheiten, auch nicht zwischen demokratischen Fraktionen, wenn es um Straftäter geht. Allerdings kann sich der Rechtsstaat nicht dadurch bewähren, dass er sich abschafft, und wenn unser Bundesverfassungsgericht bei bestimmten Staaten aufgrund der unerträglichen Menschenrechtssituation gegebenenfalls wieder eine Einzelfallabwägung verlangt, die eine Straftat ins Verhältnis zu dem setzt, was einem Menschen woanders droht, dann haben wir das doch bitte als Demokraten zu respektieren und nicht zu suggerieren, wir könnten das in irgendeiner Form anders machen. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Drittstaaten!) – Wenn Sie dann immer „Drittstaaten“ sagen: Ganz ernsthaft, welcher Drittstaat soll denn die Bereitschaft haben, Straftäter aus Deutschland freiwillig aufzunehmen, wenn es nicht einmal eigene Staatsbürger sind? Das sind doch alles Fantasiegebilde, Herr Bollinger, dass man Straftäter irgendwohin verbannen könnte. (Zuruf des Abg. Matthias Joa, fraktionslos) Das mag vielleicht dem geistigen Zeitalter entsprechen, in dem Ihre Partei in weiten Teilen hängen geblieben ist, aber das ist doch nicht die Realität, und etwas solches machen wir doch bitte aus guten Gründen in einem Rechtsstaat nicht mehr. Im Übrigen muss man darauf verweisen, wenn es um Kriminalität im öffentlichen Raum geht – wir werden das zu späterer Stunde beim Tagesordnungspunkt, der sich mit dem periodischen Sicherheitsbericht beschäftigt, natürlich auch noch einmal tun –, dass man bei einigen, insbesondere weniger gravierenden Delikten natürlich ein paar Dinge in der Polizeilichen Kriminalstatistik berücksichtigen muss. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Hellfeldstatistik. Das heißt, dass insbesondere bei Formen nicht besonders schwerer Kriminalität natürlich die Fallzahlen sehr erheblich in einem Zusammenhang zum einen mit dem Anzeigeverhalten der Bevölkerung und zum anderen natürlich auch mit der Präsenz und der operativen Tätigkeit der Polizei stehen. Wenn Sie die steigern, was wir in den letzten Jahren als verantwortliche regierungstragenden Fraktionen gemeinsam mit der Landesregierung konsequent getan haben, dann fallen eben auch mehr Dinge auf, wenn Sie Themen anders sensibilisieren. Deswegen will ich sehr bewusst zuletzt auf ein Feld eingehen. Sexualstraftaten sind fürchterliche Delikte, die ihre Opfer häufig für das Leben traumatisieren. (Glocke der Präsidentin) Jeder, der sich mit Kriminologie einmal beschäftigt hat, weiß, dass diese fürchterlichen Delikte auch aufgrund der psychischen Belastung, die sie verursachen, Delikte mit einem wahnsinnig großen Dunkelfeld sind. Deswegen ist es im Grunde unerträglich, dass es diese Delikte gibt. (Glocke der Präsidentin) Gleichzeitig spricht vielleicht auch etwas dafür, dass man im Bereich der Arbeit mit Opfern, mit Geschädigten vieles richtig macht, wenn die Anzahl der angezeigten Straftaten nach oben geht. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Zu einer Kurzintervention erteile ich Dr. Bollinger das Wort. Sie haben 2 Minuten.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Judex non calculat, Herr Kollege. Vielleicht können Sie deshalb mit den Zahlen nichts anfangen. Zur Thematik der Abschiebung in Drittstaaten: Vielleicht haben Sie sich da nicht informiert, aber Dänemark zum Beispiel hat ein entsprechendes Abkommen mit dem Kosovo, dass dorthin Häftlinge verbracht werden. Das ist auch juristisch in Ordnung. Großbritannien ist in etwas anders gelagerten Verhandlungen mit im Übrigen unserem Partnerland Ruanda. Da geht es um Abschiebehäftlinge. Das ist also schon grundsätzlich möglich, wenn der Wille da ist, das Recht sozusagen zu nutzen, um die eigene Bevölkerung zu schützen. Bei Somalia zum Beispiel ging es darum, dass sich dieser Staat weigert, hier straffällige Bürger dieses Landes, die sich in Deutschland aufhalten, zurückzunehmen. Da weise ich darauf hin, dass das ein Land ist, das von uns im Jahr Hunderte Millionen Euro Entwicklungshilfe bekommt. Da sollte man als Deutschland im Interesse der eigenen Bürger natürlich diese Politikfelder vernetzen und darauf hinweisen, dass da ein Zusammenhang bestehen soll, dass ein Land, das von uns so viel Geld erhält, sich dann aber nicht weigern kann, wenn wir um Hilfe ersuchen. Das sollte offensichtlich sein, denke ich. Sie haben eben Kollegen Herber gelobt. Der hat aber nach der üblichen Anti-AfD-Polemik letztlich mir in der Sache inhaltlich in der Beurteilung der Lage zugestimmt. Vielleicht als Letztes noch: Sie haben wie alle anderen Vorredner darauf hingewiesen, dass man sich unter den anderen Fraktionen einig sei, dass gehandelt werden müsse. Nur wissen Sie, Herr Fernis, die Probleme haben wir nicht seit gestern und nicht seit vorgestern, sondern seit Jahren. Die Abschiebungsverweigerung, letztlich auch bei schwer Straffälligen, ist ein Thema, das wir seit Jahren beklagen. Da ist nichts geschehen, und ich bin nicht gerade zuversichtlich, dass sich da jetzt etwas ändern wird. Wenn das geschehen sollte, umso besser. Ich glaube aber, es ist wichtig, darauf hinzuweisen, wie es in der Vergangenheit ausgesehen hat. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Abgeordneter Fernis spricht zur Erwiderung auf die Kurzintervention.

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Philipp Fernis FDP

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe in aller Kürze die Internetseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bemüht. Die Behauptung, Hunderte Millionen Euro würden in Entwicklungshilfe an Somalia gezahlt, ist schlicht falsch. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Ja!) Es handelt sich bei den letzten dort veröffentlichten Zahlen um 54 Millionen Euro, die gezahlt wurden. (Abg. Joachim Paul, AfD: Ach ja dann! Ach sind ja nur 54 Millionen!) Offensichtlich wollen Sie hier übertreiben, weil Sie ein bestimmtes Bild generieren wollen. Im Übrigen, wenn Sie sich ernsthaft mit den Fragen beschäftigen wollten, dann wüssten Sie auch, dass es in Somalia staatliche Strukturen in der Gestalt faktisch schlicht und ergreifend nicht gibt, wie wir uns das vorstellen, und dann wüssten Sie damit um die Probleme, die es nun einmal gibt, wenn man von entsprechenden Ländern zum Beispiel erforderliche Dokumente bekommen will. Deswegen wiederhole ich, was ich vorhin gesagt habe, weil sich das einreiht. Wir werden unseren Rechtsstaat nicht dadurch verteidigen, dass wir ihn aushöhlen. Das Gegenteil ist richtig. Rechtsstaat muss sich immer dann beweisen, wenn es ein Stück weit auch schwierig ist. Alles andere ist nämlich keiner. Das gilt auch bei dieser Frage. Dann mögen Sie Beispiele haben, wenn es darum geht, aus anderen Ländern Häftlinge irgendwo wie auch immer zur Vollstreckung hin zu verbringen, aber das kann doch bitte nicht unser Anspruch sein, gerade wenn es um Strafgefangene geht. Der Strafanspruch des deutschen Staates – auch wenn Sie das gelegentlich anders versuchen darzustellen – einer Abschiebung ist eine Verwaltungsmaßnahme und keine Strafmaßnahme. Wer hier kriminell ist und so kriminell ist, dass er zu einer Haftstrafe verurteilt wird, der geht hier selbstverständlich ins Gefängnis, weil das das ist, was unsere Rechtsordnung vorsieht. Im Übrigen ist man dann auch sehr konsequent bei der Rückführung. Das sind doch alles Phantombilder, die Sie hier versuchen zu zeichnen, (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das ist doch Unsinn!) um Ihr Narrativ zu stärken, dass es eine Bedrohungslage gäbe, wie sie noch nie da gewesen ist. Das Gegenteil für ganz normale Bürgerinnen und Bürger ist schlicht und ergreifend richtig. Das muss man an dieser Stelle dann auch immer wieder sagen. (Glocke der Präsidentin) Das entbindet nicht von der Verantwortung, weil Kriminalitätsbekämpfung nun einmal eine rechtsstaatliche Daueraufgabe ist, aber Panikmache und Schaum vor dem Mund helfen uns dabei mit Sicherheit nicht weiter, Herr Bollinger. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns noch Gäste begrüßen, die bei uns im Plenum sind, und zwar Schülerinnen und Schüler der 12. Jahrgangsstufe der IGS in Speyer des Leistungskurses Sozialkunde. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Weitere Schülerinnen und Schüler verfolgen unsere Debatte, und zwar die 10. Jahrgangsstufe des Hilda-Gymnasiums Koblenz. Willkommen! (Beifall im Hause) Schülerinnen und Schüler der Bilingualen Montessori Schule Ingelheim sind zudem bei uns. Willkommen im Landtag! (Beifall im Hause) Wir freuen uns zudem, dass Gemeinderatsmitglieder aus Niederburg hier sind. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen! (Beifall im Hause) Wir fahren in der Debatte fort. Fraktionsvorsitzender Dr. Streit von den FREIEN WÄHLERN hat das Wort.

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Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Anfang muss man doch zunächst einmal sagen, wir leben hier in Rheinland-Pfalz in einem der sichersten Bundesländer. Das ist auch ein Wert. Als Zweites denke ich, es ist unsere gemeinsame Meinung: Artikel 16 a, politisch Verfolgte genießen Asylrecht in Deutschland, dafür stehen wir ein. Das Dritte ist: Man darf bestimmte Gruppen nicht benutzen, um anderen Gruppen Angst zu machen, weil das gegen Artikel 1 des Grundgesetzes verstößt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dort heißt es dann weiter: „Sie zu achten und zu schützen ist [Aufgabe jeglicher staatlicher] Gewalt.“ Wir als Parlamentarier sind diese staatliche Gewalt, und wir dürfen deshalb nicht Menschen benutzen, um anderen Menschen Angst zu machen. (Beifall der FREIEN WÄHLER und vereinzelt bei der SPD und bei der CDU sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Gleichzeitig müssen wir aber auch Zahlen, Daten, Fakten anerkennen, weil wir ansonsten einen großen Fehler begehen. Diese Zahlen müssen wir nüchtern betrachten. Menschen betrachten aber die Frage der Kriminalität nicht nüchtern, sondern subjektiv. Beim subjektiven Empfinden ist es im Verhältnis zu den Opfern genau umgekehrt proportional. Die meiste Angst haben nicht die, die die meisten Opfer darstellen, sondern die meisten Opfer sind bei jungen Männern, und die meiste Angst haben betagte Damen. Deshalb muss man auch genau dann fragen: Wo passieren welche Straftaten in welcher Schwere? Ich bin ganz beim Kollegen Fernis. Jeder Tod ist zu viel, aber auch jede Straftat ist zu viel. Jede Ebene der staatlichen Gewalt muss sich fragen: Was kann man denn dagegen tun, damit weniger Straftaten passieren? – Ich denke, es ist ganz klar, wenn der Anstieg der Kriminalitätszahlen im Ausländerbereich damit zusammenhängt, dass wir eine große Zahl an illegaler Zuwanderung haben, dann ist zuerst einmal die EU gefragt, die Grenzen Europas stärker zu schützen. Das heißt, ich muss Frontex ausbauen. Ich muss aber auch schauen, dass ich Schlepperbanden das Handwerk lege und die Seenotrettung dann auch in staatliche Hand überführe. Ich sehe den Bund in der Verantwortung, alle diese Dinge auf ein natürliches Maß herunterzufahren, was Geflüchtete und Verfolgte in unserem Land erwarten können. Es darf nicht dazu führen, dass man Geldleistungen erhält und dieses Geld dann nach Hause in die Heimatländer überweist, vor allen Dingen, wenn man nicht politisch verfolgt ist, wenn man keinen Anspruch auf Asylrecht hat. Ich sehe aber auch das Land in der Pflicht, alle Dinge auszuschöpfen, die möglich sind. Das ist bei uns, bei den FREIEN WÄHLERN, immer die Frage nach der konsequenten Abschiebung, der Residenzpflicht und natürlich auch die offenkundig nicht Asylberechtigten nicht in die Kommunen zu bringen, sondern sie in Ankerzentren zu halten. Wenn ich mir Bitburg, meine Heimatstadt, mit der AfA anschaue, die zurzeit geschlossen ist, weil einfach zu viele Einsätze der Feuerwehr erfolgten, ohne dass wirklich Brände vorlagen – es waren einfach nur die Rauchmelder immer wieder in Gang gesetzt worden –, (Abg. Joachim Paul, AfD: Toll!) dann ist im Unterschied zu der Zeit, als ich Landrat war und als das Rote Kreuz die AfA betreute, ein großer Unterschied entstanden mit der Ausschreibung und der Vergabe an einen Drittanbieter. Hier wird zu wenig Leistung an den Menschen erbracht, die sich dort in der AfA aufhalten. Ich vergleiche das einmal mit Gruppen von jungen deutschen Männern, die auf Mallorca sind (Abg. Joachim Paul, AfD: Toller Vergleich!) oder vielleicht an einem anderen Ort, wie dort sich benommen wird. Es kann nicht sein, dass man diese Menschen mit zu wenig Betreuung in den AfAs lässt. Das ist nicht gerecht gegenüber den Menschen in der Wohnsitzgemeinde. Damals, als das Rote Kreuz die Leitung hatte, (Glocke der Präsidentin) waren nicht nur die Hauptamtlichen dort, sondern sehr, sehr viele Ehrenamtliche. Das hat Wunder gewirkt. Wie Sie sehen, es ist ein ganzer Strauß an Dingen, der notwendig ist, um die Kriminalität in unserem Land bei diesen Gruppen zu verhindern. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie der Abg. Lana Horstmann, SPD, und Philipp Fernis, FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Landesregierung spricht Innenminister Michael Ebling.

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Michael Ebling

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf annehmen, dass die anwesenden Schülerinnen und Schüler von hoch engagierten Lehrerinnen und Lehrern aus Rheinland-Pfalz begleitet werden, die aufgrund ihrer didaktischen Kenntnisse die Fähigkeit besitzen, genau einschätzen zu können, ab wann man einmal etwas wiederholt, damit sich ein Lernerfolg festigt oder neu einstellt. Ich muss aber auch feststellen, dass wir bei der Debatte um die Kriminalitätsstatistik auf wiederholten Antrag der AfD leider feststellen müssen: Die Lernkurve bei der antragstellenden Fraktion bleibt leider null. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Wir reden immer wieder über ein und dasselbe, und das ist schwarz-weiß, und das ist ganz klar: Es gibt Deutsche, und es gibt Nichtdeutsche, und die einen, die sind anständig, und die anderen irgendwie nicht. Um das Bild zu erzeugen, nimmt man jede Zahl, die man gerne dafür brauchen kann. Dazu ist noch nicht einmal die Mühe erkennbar, aus dem Konvolut der vorgetragenen Zahlen zumindest das, was jeder Seriöse machen würde, nämlich die offenkundigen Taten, die nur Ausländerinnen und Ausländer begehen können, zumindest herauszurechnen. Das ist zumindest einmal ein seriöser Ansatz. Man nennt aber auch hohe Zahlen, zum Beispiel Beförderungserschleichungen, die einen erheblichen Anteil dieser Deliktsarten insgesamt ausmachen, in der Summe im gleichen Atemzug wie Straftaten gegen das Leben, als wäre das alles gleichzustellen. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) Insofern bin ich dankbar, dass wir in der Debatte die Differenzierungen besitzen, deutlich zu machen, dass wir in der Tat über zwei wesentliche Phänomene zu reden und uns damit auseinanderzusetzen haben. Ich habe das auch bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik deutlich gemacht; denn in der Tat, der Blick auf die Zahlen lässt zwei Rückschlüsse zu. Das sticht heraus. Zum einen: Der Anteil nicht deutscher Tatverdächtiger nimmt zu, auch im überproportionalen Sinne. Zum Zweiten: Wir haben es mit einem Anstieg von Tatverdächtigen im Kinder- und Jugendalter zu tun, auch das ist herausstechend. Das sagt aber auch etwas aus über eine gesamtgesellschaftliche Entwicklung. Ja, da lohnt eine Debatte, aber sicherlich nicht, wenn wir sie so verkürzt an dieser Stelle führen. Deshalb ist es gut, dass wir auf fachlicher Ebene – das geschieht im Übrigen natürlich auch auf einer Innenministerkonferenz, aber auch an anderen Stellen ganz, ganz sicher – nicht nur über Fragen der Migrationsdynamik und ihre Ursachen reden, sondern auch über sozioökonomische Entwicklungen, die wir in Deutschland haben und die zu einem Anstieg von Kriminalität führen. Das ist ein bekannter, wenn auch natürlich nicht zu banalisierender Zusammenhang in der Frage, sich wirtschaftlich nicht sicher fühlend nimmt leider auch Kriminalität zu. Wir erkennen natürlich insbesondere bei der Zunahme von Tatverdächtigen nicht deutscher Herkunft, dass wir es mit einer Alterskohorte zu tun haben, die männlich jung ist, also insofern auch in einer besonderen Anfälligkeit steht. All das soll das nicht relativieren. Jede Tat ist die berühmte Tat zu viel, und jede Tat wird auch geahndet. Die polizeiliche Arbeit differenziert eben gerade nicht zwischen der Frage der Herkunft, sondern wer Strafrecht verletzt, hat mit entsprechenden Konsequenzen zu rechnen, und das bleibt auch so. In welcher Art und Weise das Land oder auch der Bund in der Frage von Einwanderung oder der konsequenten Ausweisung von Straftäterinnen und Straftätern reagiert, konnten wir – glaube ich – gestern deutlich machen, und das wird auch entsprechend vollzogen. Nebenbei bemerkt: Asylkompromisse auf europäischer Ebene werden hier auch geflissentlich von der antragstellenden Fraktionen negiert, als gäbe es nicht eben ganz klar ordnungspolitische Antworten auf die Themen zunehmender Einwanderung. Ich glaube, die entscheidende Antwort, die wollen wir als Landesregierung selbst geben, heute und in Zukunft. Das ist die Antwort darauf, dass wir in einem sicheren Bundesland leben. Wir leben in einem sicheren Bundesland; denn wenn wir die Statistik betrachten, gehören wir bei der Häufigkeitszahl – also der Frage, wie oft wird man pro 100.000 Einwohner mit einer Straftat konfrontiert oder muss mit ihr rechnen – im bundesdeutschen Durchschnitt nach wie vor zu der Spitzengruppe. Es ist deshalb richtig, dass wir konsequent in die öffentliche und Innere Sicherheit investieren. Die Zahl der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten nimmt zu. Wir haben eine vorbildliche, auch im Bundesvergleich vorbildliche Ausstattung. Wir erhöhen zum 1. Juli die Polizeizulage. Wir schaffen einen neuen, verbesserten Ordnungsrahmen für unsere Polizei. Wir reformieren kriminalpolizeiliche Arbeit. Das macht Schwerpunkte in der Inneren Sicherheit deutlich. Das macht auch deutlich, dass wir uns mit keiner dieser Entwicklungen zahlenmäßig abfinden werden, sondern den Anspruch haben, dass wir weiterhin unseren Bürgerinnen und Bürgern deutlich machen können – objektiv und gerne auch in der Debatte, wenn wir sie differenziert führen, subjektiv –, dass wir hier in Rheinland-Pfalz sicher leben, heute und auch in Zukunft. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Zu einer zweiten Kurzintervention hat sich Herr Dr. Bollinger zu Wort gemeldet. Bitte schön. 2 Minuten.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Ebling, entweder Sie haben mir eben nicht zugehört, oder Sie stellen das bewusst falsch dar. Ich habe mehrfach explizit gesagt, dass es uns um den Schutz der deutschen Staatsbürger und der anständigen Ausländer geht, die in Deutschland leben. So viel zu den falschen Vorwürfen, die Sie da in den Raum gestellt haben. Der von Ihnen erwähnte Asylkompromiss ist eben ein fauler Kompromiss. Der ist löchrig wie ein Schweizer Käse mit viel zu vielen Ausnahmen und wird nicht zu einer wirksamen Entspannung der Situation beitragen. Da bedarf es konsequenterer Lösungen. Ich wundere mich auch, dass Sie in irgendeiner Weise versuchen, diese Zahlen schönzureden. Ich will nur noch einmal zwei Sachen herausgreifen. Einmal der enorme Anstieg der Zahl der tatverdächtigen Zuwanderer, also Asylzuwanderer, von 2019 auf 2023, ein Anstieg von 173 %, und zum anderen die enorme Steigerung, die Versechsfachung der Tatverdächtigen, die hier gar nicht bleibeberechtigt wären. Das zeigt doch einmal ganz deutlich, wo die Problematik liegt. Da gibt es sicherlich verschiedene Ursachen. Da wird es eben natürlich auch eine soziale Komponente geben, aber es ist mit Sicherheit nicht die einzige. Das sagen auch Kriminologen wie Ihr Parteifreund Pfeiffer. Es ist also eine absolute Engführung, das darauf zu reduzieren. Gleichzeitig ist natürlich die Problematik, dann sowohl die Menschen ungesteuert ins Land zu lassen als auch dann, vor allem, wenn jemand straffällig wird, nicht für eine Abschiebung zu sorgen. Das ist das, was jetzt jahrelang, obwohl die Problematik eben nicht vom Himmel gefallen ist, versäumt wurde. Das muss jetzt geschehen, und das erwarten eben alle Bürger von uns, alle deutschen Bürger. Das erwarten die vielen anständigen Ausländer. Die erwarten keine Ausflüchte und Erklärungen, warum das alles sozial ist. Die erwarten, dass endlich Abhilfe geschaffen wird. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Ist eine Erwiderung gewünscht, Herr Innenminister? (Staatsminister Michael Ebling: Ich halte es mit dem Kollegen von Heusinger!) Dann hat sich dieser Tagesordnungspunkt mit der Besprechung der Großen Anfrage erledigt. Wir kommen zu Punkt 12 c) der Tagesordnung: Zweiter Teil der AKTUELLEN DEBATTE Kinder konsequent schützen und Täter effektiv verfolgen – Mehr Flexibilität in der Strafverfolgung von Kinderpornographie auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/9763 – Es spricht Fraktionsvorsitzender Philipp Fernis.

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Philipp Fernis FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute in der Aktuellen Debatte auf Antrag der Freien Demokraten mit einem der abscheulichsten Verbrechen, zu dem Menschen fähig sind. Es geht um sexualisierte Gewalt gegen Kinder. Das sind Taten, die zu Recht in unserer Rechtsordnung schwer bestraft werden. Das sind Taten, die zu Recht gesellschaftlich massiv geächtet sind, und das sind Taten, die uns zu Recht nicht ruhen lassen dürfen als Menschen, die sich insbesondere für die Schwächsten in dieser Gesellschaft verantwortlich fühlen, und die deswegen konsequent verfolgt werden müssen. Gleichzeitig – das war gelegentlich schon Gegenstand der öffentlichen Diskussion in Rheinland-Pfalz – hat man an einer Stelle ein bisschen seitens des Bundesgesetzgebers einen – ich würde sagen – Fehler gemacht, weil man die Strafvorschrift des Umgangs mit sexueller Gewaltdarstellung, sprich dem, was man Kinderpornografie nennt, zum Verbrechen in allen Fallkonstellationen hochgestuft hat. Nun wird jeder – mir geht das auch so – im ersten Impuls sagen: Ja, natürlich, wer in irgendeiner Form versucht, sich solche Darstellungen solcher abstoßender Dinge zu verschaffen, solcher Verletzungen von menschlichen Rechten, wie es schlimmere kaum gibt, der ist ein Verbrecher. – Gleichzeitig, das haben wir in Rheinland-Pfalz erfahren müssen, gibt es eben Konstellationen, in denen dieser Verbrechenstatbestand einen Spielraum nicht lässt, der gewollt ist, weil jeglicher Umgang mit entsprechendem Material zum Verbrechen hochgestuft wurde. Das heißt konkret, dass Eltern, die zum Beispiel auf den Handys ihrer Kinder warum auch immer eine entsprechende Darstellung finden, diese dann in Besitz nehmen und die Dinge nicht sofort löschen, sich strafbar machen können. Das heißt, dass Lehrerinnen und Lehrer, die im Grunde das tun, was wir von ihnen erwarten, wenn sie mitbekommen, dass so etwas in der Schule kursiert, und so etwas in Besitz nehmen, sich mit der Intention, es einer Verfolgung zuzuführen, strafbar machen können und dann eben den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten aufgrund ihrer strikten und richtigen Bindung an Recht und Gesetz keine Möglichkeit bleibt, solche Verfahren einer angemessenen Erledigung zuzuführen. Wir haben in Rheinland-Pfalz ganz konkret einen Fall, bei dem eine Lehrerin durch die Staatsanwaltschaft angeklagt werden musste, weil sie entsprechendes Material im Rahmen ihrer Dienstausübung konfisziert hatte und das eben kein privilegierter Umgang damit ist. Deswegen ist es erfreulich, dass ein entsprechender Gesetzentwurf nun am Freitag im Bundesrat beraten werden wird – das ist der weitere Anlass für diese Aktuelle Debatte –, der dafür sorgen soll, dass die Mindeststrafe so abgesenkt wird, dass den Strafverfolgungsbehörden wieder die Möglichkeit gegeben ist, in von mir genannten Fallkonstellationen, in denen Menschen in Wahrnehmung ihrer Verantwortung Menschen Dinge wegnehmen, diese eben nicht als Verbrecher zu brandmarken. Der Umgang bleibt übrigens strafbar, um das glasklar zu sagen. Das muss jeder wissen, der in irgendeiner Form verantwortlich arbeitet. Wenn man mitbekommt, dass solches Material kursiert, dann gibt es nur einen richtigen Weg, und das ist das Einschalten der Strafverfolgungsbehörden. Die sind an dieser Stelle dafür zuständig und im Rahmen ihrer Verfolgungstätigkeit dann auch berechtigt, entsprechendes Material in Besitz zu nehmen, sprich zu asservieren. Das ist der richtige Weg. Wer nun aber an dieser Stelle im Umgang in guter Absicht einen Fehler macht, der soll sich nicht mehr der Strafverfolgung wegen eines Verbrechens gegenübersehen. Es bleibt eine Aufgabe auch der gesamten Gesellschaft und insbesondere von allen, die Verantwortung für Kinder und Jugendliche haben, solchen Straftaten konsequent entgegenzuwirken. Deswegen ist es gut, dass sich die Kinderrechtskonferenz in Rheinland-Pfalz in diesem Jahr genau diesem Thema gewidmet hat. Deswegen ist es richtig, dass im Bereich der Prävention gerade im Bereich der Schule mehr unternommen wird, weil wir alle wissen, dass es erschreckenderweise bei diesen Delikten, bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder, ein erschreckend hohes Dunkelfeld gibt, weil es Menschen gibt, die Opfer werden und entsprechende Taten aus den Konstellationen heraus, in denen sie nicht entstehen, nicht zur Anzeige gebracht werden. Solche Taten sind verabscheuungswürdig und werden zu Recht auch weiterhin – das will ich an dieser Stelle betonen – konsequent und streng im Rechtsstaat bestraft und geahndet. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass ein Stück weit ein Gerechtigkeitsfehler, der aus guter Absicht entstanden ist – Rheinland-Pfalz hat sich maßgeblich auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass die entsprechende Rechtsänderung kommt –, nunmehr beseitigt wird, sodass der Rechtsstaat genau so reagieren kann, wie er reagieren soll: in angemessener Härte und gleichzeitig eben auch angemessen, wenn es sich nicht um schweres Unrecht handelt. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Christoph Spies.

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Christoph Spies SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Sexualisierte Gewalt in der Kindheit kann Betroffene für ihr gesamtes Leben traumatisieren. Jeder Fall ist einer zu viel und trifft uns ins Mark. Die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist deshalb eine der wichtigsten gesellschaftspolitischen Herausforderungen unserer Zeit und zentrale Aufgabe des Staates. Daraus ergibt sich eine uneingeschränkte Verpflichtung, dass gesetzliche Regelungen zum Schutz davor stetig evaluiert und angepasst werden. Die Vorschriften zum strafrechtlichen Schutz von Kindern und Schutzbefohlenen der §§ 174 ff. sind seit 1973 mehrmals neu ausgestaltet worden. Es folgten zahlreiche kleinere Änderungen, die dem besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch und Ausbeutung dienten: 1993 Anhebung des Strafrahmens für die Herstellung und Verbreitung von kinderpornografischen Schriften, 1994 Neufassung des Strafbestands des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen, 2003 Streichung des minderschweren Falls im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Unterstrafestellen von Cybergrooming, 2015 grundlegende Neuerungen der §§ 174 ff. – hierbei wurden § 184 b und c erheblich ausdifferenziert – und gleichzeitig Anhebung des Strafrahmens für den Besitz von Kinderpornografie, 2020 Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings. Die Missbrauchsfälle von Staufen 2017, Bergisch-Gladbach 2018 und Münster 2020 zeigten in aller Deutlichkeit auf, dass das Strafrecht, das bereits zum damaligen Zeitpunkt empfindliche Strafen für sexualisierte Gewalt gegen Kinder und die Delikte der Kinderpornografie vorsah, nicht die erhoffte Abschreckungswirkung entfaltet hatte. Deswegen erfolgte eine weitere Änderung vom Bundesgesetzgeber zum 1. Juli 2021, mit der der Tatbestand der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte, § 184 b, grundlegend neu gefasst wurde. Im Zuge des technischen Wandels hat sich die Art der gegen Kinder gerichteten Straftaten verändert. Durch soziale Netzwerke und die Chatfunktion von Onlinespielen besteht leichter denn je die Möglichkeit, Kontakt zu Minderjährigen aus sexuellen Motiven herzustellen. Das Internet, insbesondere das Darknet, bietet einen Raum, um anderen kinderpornografische Inhalte zur Verfügung zu stellen oder auf solche Inhalte zuzugreifen. Durch die technischen Möglichkeiten hat sich aber das Gefährdungspotenzial für Kinder auch in der realen Welt erhöht; denn der Verbreitung und dem Konsum von Kinderpornografie liegt reelle sexualisierte Gewalt gegen Kinder zugrunde. Vor diesem Hintergrund war es notwendig, das Strafrecht 2021 anzupassen, um die Straftatbestände so auszugestalten, dass sie ihren Schutz für Kinder besser entfalten können. Dafür bedurfte es einer deutlichen Verschärfung des Strafrechts. Warum aber reden wir nun – ich bedanke mich bei der FDP für diesen aktuellen Anlass – über das Thema der Flexibilisierung in der Strafverfolgung von Kinderpornografie? – Sie haben es genannt. Der Bundesrat entscheidet am Freitag darüber. Die Verhältnismäßigkeit der damals summierten Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe ist dann aus meiner Sicht fraglich, wenn die beschuldigte Person offensichtlich nicht aus einem eigenen sexuellen Interesse an kinderpornografischen Inhalten gehandelt hat, sondern im Gegenteil, um eine Tat nach § 184 b zu beenden, zu verhindern oder aufzuklären, sogenannte Warnfälle. Besonders häufig sind solche Fälle bei Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern älterer Kinder und Jugendlichen aufgetreten, die kinderpornografisches Material bei diesen gefunden und an andere Eltern, an andere Lehrerinnen, an andere Lehrer oder die Schulleitung weitergeleitet haben, um diese über den Missstand zu informieren und damit Anzeige erstatten zu können. Sie haben es auch dargestellt. Leider haben wir einen solchen Vorgang in Rheinland-Pfalz. Eine Einstufung als Vergehen ist aus unserer Sicht auch erforderlich, um auf den großen Anteil jugendlicher Täterinnen und Täter angemessen und mit der gebotenen Flexibilität eingehen zu können; denn auch hier agieren die handelnden Personen in der Regel nicht, um sich durch den kinderpornografischen Inhalt sexuell zu erregen. Für die verhältnismäßige Ausgestaltung der Mindeststrafe ist zudem eine Tat und Schuld angemessene Reaktion im Einzelfall erforderlich, zum Beispiel wenn der Inhalt ungewollt in den Besitz des Empfängers oder der Empfängerin gelangt war. Insbesondere wird auch die fehlende Einstellungsmöglichkeit nach § 153 a Strafprozeßordnung berechtigterweise kritisiert. Entsprechende Verfahren, zum Beispiel die Warnfälle, können nicht eingestellt werden. Die JuMiKo hatte bereits früh und mehrfach auf diesen Sachverhalt hingewiesen, insbesondere Rheinland-Pfalz als federführendes Land. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich bei Ihnen, Herr Justizminister. Der Bundesgesetzgeber hat darauf reagiert, und ein entsprechendes Anpassungsgesetz wird morgen abschließend im Bundesrat beraten, (Glocke der Präsidentin) welches die Mindestfreiheitsstrafe reduziert und somit die Einstellungsmöglichkeit schafft. Damit würde der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz für Fälle auch bei diesem sehr schwierigen Thema gewahrt bleiben bzw. wieder eingeführt werden. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion spricht deren Fraktionsvorsitzender, Abgeordneter Schnieder.

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Gordon Schnieder CDU

Frau Präsidentin, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich muss zugeben, lieber Herr Fernis, der Zeitpunkt Ihrer Aktuellen Debatte hat mich doch ein wenig überrascht, auch wenn am Freitag im Bundesrat darüber gesprochen wird. Ist es doch die FDP und damit namentlich der Bundesjustizminister Buschmann, der gerade erst im Bundestag dafür gesorgt hat, dass die Strafandrohung des § 184 b, wie wir gehört haben, bei Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte herabgestuft wird. Ja, hier besteht Handlungsbedarf, aber aus unserer Sicht nicht so, wie Sie es jetzt angehen. (Beifall bei der CDU) Es ist die FDP, die bei der IP-Datenspeicherung seit Jahren auf der Bremse steht, obwohl klar ist, dass dieses Instrument zur Aufklärung und Verfolgung von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen unverzichtbar ist. (Beifall der CDU) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, um nicht missverstanden zu werden, es ist gut und wichtig, dass wir heute über Kindesmissbrauch und damit auch insgesamt über Kinderschutz reden. Je öfter, desto besser und vor allem, wenn daraus konkretes Handeln resultiert. Das ist notwendig; denn Kindesmissbrauch, Kinderpornografie zählt zu den widerlichsten und verwerflichsten Straftaten überhaupt. Es trifft die Schwächsten unserer Gesellschaft, die, die sich am wenigsten wehren können, die, die am meisten unseres Schutzes bedürfen. Die Folgen dieser Verbrechen an den Kindern sind gravierend. Es geht neben körperlichen Verletzungen insbesondere um oft nicht mehr heilbare seelische Schäden, die die Opfer ein Leben lang begleiten und beeinträchtigen. Kindesmissbrauch ist Mord an Kinderseelen. Wir als CDU-Landtagsfraktion haben den Kampf für mehr Kinderschutz und damit auch gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie in den zurückliegenden Jahren in unseren besonderen Fokus gestellt und eine Vielzahl von Anträgen zum Kinderschutz dazu in den Landtag eingebracht. Die wurden fast allesamt, liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampel, von Ihnen abgelehnt. Ich sage fast, und das möchte ich positiv hervorheben. Die Aufhebung der Schweigepflicht von Ärzten in Fällen von vermutetem Kindesmissbrauch haben wir durch eine Änderung des Heilberufegesetzes gemeinsam auf den Weg gebracht. Wir haben gemeinsam dafür gesorgt, dass Ärztinnen und Ärzte sich untereinander austauschen und beraten können, wenn der Verdacht des Kindesmissbrauchs besteht. So kann Missbrauch auch bei den Kindern aufgedeckt werden, deren Sorgeberechtigte häufig den Arzt wechseln, um Taten zu verschleiern. Wir haben Ende vergangenen Jahres gemeinsam dafür gesorgt, dass spätestens bis zum Schuljahr 2028/2029 für alle rheinlandpfälzischen Schulen ein verpflichtendes Schutzkonzept erstellt wird. Das reicht aber bei Weitem nicht aus. Kommen wir zurück auf die jüngst von Herrn Buschmann angestoßenen Lockerungen des Strafrechts mit Blick auf den schon angesprochenen § 184 b StGB. Richtig ist natürlich, dass die im Jahr 2020 mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vorgenommene Erhöhung des Strafrahmens des § 184 b in bestimmten Fällen zu praktischen Problemen geführt hat. In bestimmten Sachverhaltskonstellationen kam es zu Ergebnissen, die der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers einfach zuwiderliefen. So eben zum Beispiel, wie schon erwähnt, wenn Lehrer kinderpornografisches Material auf dem Handy von Schülern oder Eltern auf dem ihrer Kinder an sich nahmen, um es aus erzieherischen Motiven zu sichern und dann an Ermittlungsbehörden weiterzugeben und sich plötzlich dem Vorwurf des Besitzes von Kinderpornografie ausgesetzt sahen. Ja, hier besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf, dem man aber mit der pauschalen Senkung des Strafrahmens aus unserer Sicht nicht gerecht wird. Die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornografie müssen prinzipiell als Verbrechen eingestuft bleiben; denn eines darf nicht passieren, diese schändlichen Straftaten dürfen in keiner Weise bagatellisiert und verharmlost werden. Genau diese Gefahr besteht aber aufgrund der Herabsetzung des Strafrahmens. (Beifall der CDU) Im Internet tauschen sich schon die Täteranwälte untereinander aus. Stattdessen hätte eine gesetzliche Regelung geschaffen werden können, die eine Privilegierung auf Tatbestandsebene vornimmt, nämlich für die drei in der Praxis aufgetretenen Problemfälle, für die sogenannten Eltern- und Warnfälle, für die Taten von Jugendlichen und für niederschwellige Fälle. Das hat auch die CDU-/CSU-Bundestagsfraktion vorgeschlagen. Das war aber leider aufgrund des Widerstands der Ampelparteien im Bund nicht umsetzbar. Zu der IP-Datenspeicherung in Runde zwei mehr. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter von Heusinger.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal zu der von Ihnen vorgeschlagenen Änderung auf Bundesebene, lieber Kollege Schnieder. Die Praxis ist genau der Meinung der Ampelregierung, nur um das einmal festzuhalten. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) auch das wäre ein passender Titel für die heutige Aktuelle Debatte der FDPFraktion. Als die damalige Bundesregierung zum 1. Juli 2021 die Gesetzesänderung zum Tatbestand der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte in § 184 b des Strafgesetzbuches verabschiedet hat, war das Ziel, durch einen höheren Strafrahmen eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Sicherlich gut gemeint, auch wenn im Rahmen der Generalprävention über die abschreckende Wirkung von hohen Strafen diskutiert werden kann, kann man dem Bundesgesetzgeber bei dieser Reform sicherlich keinen bösen Willen unterstellen. In der Praxis haben sich aber – wir haben es schon gehört – vor allem durch die Erhöhung des Strafrahmens auf ein Jahr bis zu zehn Jahren für die Tatbestandsvarianten des § 184 b Abs. 1 Satz 1 konkret im schulischen Kontext viele Problemstellungen ergeben. Es gibt Eltern, die zur Beweissicherung Videos speichern, um andere Eltern zu warnen, aber auch die Jugendlichen selbst, die sich vielleicht einfach in einer Chat-Gruppe befinden, in der ein Nacktfoto gepostet wird. Schließlich gibt es noch den Fall einer Lehrerin aus dem Westerwald – wir haben es gehört –, und dieser ist symptomatisch für die Probleme des Paragrafen in der Praxis. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die Lehrerin wegen Besitzes kinderpornografischen Materials Anklage erhoben. Das zuständige Amtsgericht hat daraufhin die Erhebung der Anklage mit der Begründung abgelehnt, dass die Ausschlusstatbestände des § 184 b Abs. 5 erfüllt seien. Auf sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat das zuständige Landgericht den Tatbestandsausschluss in diesem Fall aber verneint. Nach Ansicht des Landgerichts ist für die Straffreiheit erforderlich, dass das Handeln ausschließlich zur rechtmäßigen Erfüllung von dienstlichen oder beruflichen Pflichten gedient habe. In diesem Fall sei aber weder eine schulrechtliche Fürsorgepflicht noch ein Beweissicherungsrecht oder aber ein Recht zum sogenannten vorherigen Ergreifen pädagogischer Maßnahmen durch die Weiterleitung erfüllt gewesen. Die Justiz hat hier nach Recht und Gesetz entschieden, auch wenn gegen eine Anklageerhebung durchaus Bedenken bestanden haben dürften. Das zeigt die Strafverschärfung auf den Verbrechenstatbestand, nämlich Strafe ab einem Jahr führt in der Praxis dazu, dass Eltern und Lehrpersonal davon abgeschreckt werden, Missstände aufzudecken, weil sie sich möglicherweise selbst einer Verfolgung aussetzen würden. Die logische Folge würde sein, dass im schulischen Kontext Beweise nicht gesichert werden können und die Verbreitung nicht unterbunden werden kann, da dies immer mit der Strafverfolgungsgefahr der handelnden Personen verbunden ist. Das ist für mich in jeglicher Hinsicht ein unhaltbarer Zustand. Ich bin Ihnen, sehr geehrter Herr Justizminister Mertin, deshalb sehr dankbar, dass Sie sich auf der Bundesebene für eine Gesetzesänderung eingesetzt haben. Auch die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder hat sich den Forderungen aus der Praxis angeschlossen. Ziel der Reform wird sein, die im § 184 b geregelten Delikte wieder als Vergehen einzustufen. Da geht es gar nicht um Bagatellisierung, lieber Kollege Schnieder. (Abg. Marcus Klein, CDU: Das kann man auch anders verstehen!) Es geht einfach darum, die juristische Praxis auch in solchen Fällen zu einem guten Handeln zu befähigen und nicht den Verbrechenstatbestand dazu führen zu lassen, dass eine gute Beurteilung hier ausgeschlossen ist. Durch die Herabstufung wird es nämlich künftig auch wieder möglich sein, Verfahren in geringfügigen Fällen nach dem neuen Paragrafen einzustellen bzw. durch einen Strafbefehl zu erledigen. Diese Anpassung an die Realität ist aus grüner Sicht sehr zu begrüßen. Wir müssen allerdings weiterhin genau hinschauen und diesem wichtigen Thema – das haben Sie getan, Herr Kollege Schnieder – weiterhin große Beachtung schenken. Deshalb werden die rheinland-pfälzischen Lehrkräfte mit unterschiedlichsten Maßnahmen für dieses Thema sensibilisiert. Neben Informationen des zuständigen Bildungsministeriums gibt es auch landesweite Onlineveranstaltungen und Fortbildungen unserer Lehrkräfte. Wir können keine Lehrkräfte im Regen stehen lassen. Wir Grüne werden uns im Bund für die Neuregelung stark machen und die Reform, die für § 184 b StGB jetzt im Bundesrat beraten wird, unterstützen. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Paul.

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Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Seit einigen Jahren beobachten wir einen rasanten Anstieg im Bereich kinderpornografischer Delikte. Digitale Endgeräte und Vervielfältigungsmöglichkeiten haben diesen Trend beschleunigt, Künstliche Intelligenz und Darknet drohen, ihn unkontrollierbar zu machen. Wir haben schon letztes Jahr im Herbst eine Anfrage gestellt, inwieweit die Möglichkeiten sogenannter Deepfakes diese, man muss sagen, fragwürdige Nachfrage befeuern. Die Antworten haben uns im Großen und Ganzen zufriedengestellt, dass es Fortbildungsmöglichkeiten gibt; denn die Visualisierungsmöglichkeiten generieren diese Nachfrage, die dann zu Straftaten führt. Vor allen Dingen deswegen haben wir mit einer ganz anderen Dimension zu tun. Glaubt man der bundesweiten Polizeilichen Kriminalstatistik, hat sich die Zahl der einschlägigen Straftaten von 2018 bis 2023 mehr als versechsfacht, von damals 2.400 auf mittlerweile 45.200 Fälle. Selbst wenn dieser Anstieg teilweise auf eine erhöhte Anzeigenbereitschaft und eine verschärfte Rechtslage zurückzuführen ist, muss uns diese Entwicklung besorgen, ja sogar in allerhöchste Alarmbereitschaft versetzen, zumal das Dunkelfeld um einiges größer sein dürfte. Für uns als AfD-Fraktion steht fest, sexueller Kindesmissbrauch, in welcher Form er auch immer daherkommt, ist eines der abscheulichsten und widerwärtigsten Verbrechen überhaupt. Er hinterlässt unvorstellbares Leid und tiefe seelische Verheerungen bei den zumeist wehrlosen Opfern. Als Gesellschaft und Politik müssen wir den Tätern deshalb den Kampf ansagen und sie mit aller Härte des Rechtsstaats zur Rechenschaft ziehen. Dasselbe gilt für diejenigen, die Kinderpornografie erstellen, vervielfältigen und verbreiten. Als AfD stehen wir für klare Kante und null Toleranz gegenüber Pädokriminellen und Kinderschändern. Entsprechend war es richtig, mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Jahr 2021 auch die Strafen für die Verbreitung sowie den Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte massiv zu verschärfen. Kinderpornografie ist eben kein Kavaliersdelikt, das wie ein Vergehen behandelt werden sollte, sondern ein Verbrechen, das konsequent verfolgt und hart bestraft gehört. Unabhängig von diesem Grundsatz – der Fall hier in Rheinland-Pfalz ist schon angesprochen worden – darf sich ein solches Gesetz nicht gegen die richten, die nicht ihrer krankhaften Neigung nachgehen, sondern im Prinzip versuchen, Dokumentationspflichten zu erfüllen, auch wenn sie angemaßt sind, auch wenn sie unangemessen sind, auch wenn sie unpassend sind und einen in den Bereich der strafrechtlichen Relevanz führen. Deswegen ist es richtig, dass Justizminister Mertin im Trierischen Volksfreund davon gesprochen hat, dass dieser Fall der Lehrerin, die diese Dinge gesichtet hat und auch gespeichert hat, um im Prinzip pädagogisch zu wirken und dem entgegenzuwirken, unter die volle Härte des Gesetzes gefallen ist, auch wenn es richtig ist zu sagen, dass diese Pädagogin besser beraten gewesen wäre, das zu tun, was man in solchen Fällen tut, die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten und aus diesem Bereich der Strafbarkeit hinauszukommen. Tatsächlich ist es aber so – darauf zielt die heutige Debatte der FDP-Fraktion ab –, dass wir zwar einerseits die Notwendigkeit sehen, diese Fälle zu berücksichtigen, dass die Bürger, die mit guter Intention vorgehen, nicht unter die volle Härte der Strafverfolgung fallen. Wir sehen aber sehr kritisch – das ist schon von dem Kollegen von der CDU angesprochen worden –, dass bei einer pauschalen Senkung des Strafrahmens, also im Prinzip der Rückabwicklung der Verschärfung an diesem Punkt, aus einem Verbrechen wieder ein Vergehen werden soll und dann auch der Strafmaßrahmen gesenkt werden soll, weil sich nämlich hier ein sehr hoher Preis wieder für die Strafverfolgung ergibt. Wir sehen es durchaus kritisch, dass hier eine Rückabwicklung stattfindet. Ja, es ist richtig, diese Fälle zu berücksichtigen. Die Frage ist, wie man das tut. Daher sehen wir das sehr kritisch, was auf der Bundesebene erfolgt ist, dass man diese Hochstufung wieder zurücknimmt, um diesen Fällen, die sicherlich behoben werden müssen, entgegenzuwirken. Das heißt, meines Erachtens wäre hier ein anderes, ein differenzierteres Vorgehen, man muss sagen, ein intelligenteres Vorgehen nötig gewesen; denn was nicht passieren darf, ist, dass auf Grundlage dieses Falls in Rheinland-Pfalz diese durch die Welle der Visualisierung, Deepfakes, Darknet usw. verschärfte Lage an Delikten dazu führt, (Glocke der Präsidentin) dass viele dann doch nicht mit dem entsprechenden Strafmaß davonkommen, die das eigentlich verdient haben, die ihren krankhaften Neigungen zulasten der Kinder nachgegangen sind. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Wefelscheid.

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Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Titel der Aktuellen Debatte stellt es klar heraus, unsere Kinder müssen konsequent geschützt werden. Kommt es leider doch zu Straftaten gegen sie, so muss eine effektive Strafverfolgung des Täters gesichert sein. Ich bin mir sicher, eine effektive Strafverfolgung liegt uns allen in diesem doch so sensiblen Bereich am Herzen; denn wenn wir als Gesellschaft unsere Kinder manchmal leider nicht davor schützen können, Opfer einer solchen Tat zu werden, so möchten wir zumindest, dass der Schuldige zur Verantwortung gezogen und Tat und Schuld angemessen bestraft werden. Genau hierum geht es im Kern, um die Frage der Schuld als Teilaspekt der Strafbarkeit. Die konsequente Härte des Rechtsstaats soll denjenigen treffen, der sich einer Tat persönlich schuldig gemacht hat; denn Strafe verfolgt stets einen Zweck. Ich möchte hier nicht näher auf die Feinheiten der Strafzwecktheorien eingehen. Lassen Sie mich Ihnen aber vor Augen führen, das Strafrecht dient als Ultima Ratio dem Rechtsgüterschutz. Ein bestimmtes Verhalten muss über sein Verbot hinaus besonders sozial schädlich, für das geordnete Zusammenleben der Menschen unerträglich und seine Verhinderung besonders dringlich sein. Stets im Blick behalten müssen wir die Zwecke und Wirkung von Strafe auf Gesellschaft und den einzelnen Täter. Insofern war es von der Zielrichtung richtig, dass mit der Novelle von 2021 Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte unter eine höhere Strafe gestellt wurden. Das Vergehen wurde zu einem Verbrechen heraufgestuft. Die Auswirkungen der Praxis – wir erinnern uns alle an den in unserem Bundesland passierten Fall betreffend die Westerwälder Lehrerin – konnten wir in den letzten Jahren beobachten. Personen wie Lehrer, Eltern, Jugendbetreuer und Jugendliche machen sich strafbar, weil sie gefundenes kinderpornografisches Material weitergeleitet haben, um auf den Missstand aufmerksam zu machen. Polizei und Justiz waren hier die Hände gebunden und diese gezwungen, ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat nach § 184 b StGB einzuleiten. Eine Einstellung oder Erledigung mittels Strafbefehl war wegen des nunmehrigen Verbrechenstatbestands nicht möglich. Auf diese Problematik hatte ich bereits in mehreren Berichtsanträgen seit 2022 im Rechtsausschuss nach Hinweisen aus der Praxis hingewiesen. Zuletzt war dies hier Gegenstand im Februar dieses Jahres, nachdem auf Beschwerden der Staatsanwaltschaft Koblenz gegen eine aus dem Westerwald stammende Lehrerin wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften die Anklage zugelassen und gegen sie das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht Montabaur, Schöffengericht, eröffnet wurde. In der Praxis haben die leider mittlerweile zahlreichen Fälle ergeben, dass die aktuelle gesetzliche Regelung keinen sachgerechten Ausweg bietet und dringend ein Handeln auf bundesgesetzlicher Ebene erforderlich ist. Ja, das hatten auch Sie erkannt, Herr Minister Mertin, und auf die allgemeine Problematik ungewünschter Konsequenzen der Strafrahmenerhöhung in § 184 b des Strafgesetzbuchs, insbesondere bei sogenannten Schulhoffällen, wiederholt hingewiesen und sich bei Ihrem Parteikollegen Buschmann als Bundesjustizminister für eine rasche Änderung eingesetzt. Hierfür möchte ich Ihnen danken, auch wenn die Änderungen nicht ganz so zügig erfolgten wie von uns beiden erhofft. Angesichts der nun in unserem Bundesland Rheinland-Pfalz vor Gericht stehenden Lehrerin aus dem Westerwald haben Sie jedoch die Brisanz erkannt und das Verfahren sachgerecht begleitet. Nun befinden wir uns auf Bundesebene auf der Zielgeraden. Es ist beschlossen, die Mindeststrafen für Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte werden wieder abgesenkt. Aus dem Verbrechenstatbestand wird wieder ein Vergehen. Dies eröffnet dann wieder die Möglichkeit, in geeigneten Fällen das Verfahren einzustellen oder durch Strafbefehl zu erledigen, die hier im Titel der Aktuellen Debatte angesprochene Flexibilität. Schweren Straftaten in diesem Bereich soll aber auch nach der Gesetzesänderung mit der notwendigen Härte begegnet werden, und sie sollen hohe Strafen nach sich ziehen können. Den Strafverfolgungsbehörden wird die Möglichkeit wieder eröffnet, in jedem Einzelfall angemessen auf Verfahren zu reagieren, die Straftaten nach § 184 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 3 StGB zum Gegenstand haben. Dies ist aus Sicht der FREIEN WÄHLER zu befürworten und erachten wir als eine sachgerechte Lösung der in der Praxis aufgetretenen Anwendungsprobleme, um eine tat- und schuldangemessene Reaktion in jedem Einzelfall zu gewährleisten. Ebenso hätte aber auch der Lösungsansatz der CDU auf Bundesebene interessante rechtliche Aspekte eröffnen können, nämlich eine Privilegierung auf Tatbestandsebene für die drei in der Praxis aufgetretenen Problemfälle zu schaffen, für die sogenannten Eltern- oder Warnfälle, für die Taten von Jugendlichen und für niedrigschwellige Fälle. Wir befinden uns hier aber auf Landesebene. Hier zählt für mich, dass das Problem einer schnellen und sachgerechten Lösung zugeführt wird und die wahren Täter in gebotenem Maße bestraft werden. Es gilt, das Ziel zählt, nicht der Weg. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Landesregierung spricht der Justizminister, Herr Mertin.

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Herbert Mertin

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Als gegen Ende der letzten Legislaturperiode auf Bundesebene das von uns auch unterstützte Ziel, den Kindesmissbrauch strafrechtlich besser zu schützen, vorangetrieben wurde, haben wir in dem Zusammenhang aber trotzdem darauf hingewiesen, dass eine bestimmte Konstellation, die geplant und dann auch verabschiedet wurde, in der Praxis zu Unwuchten führen könne. Es ist gleichwohl verabschiedet worden. Es ist manchmal so in der Politik, dass man mit Warnungen kein Gehör findet. Zu meinem Erstaunen ist es aber sehr schnell gewesen, dass wir in RheinlandPfalz plötzlich mit entsprechenden Fällen konfrontiert waren. Das hatte ich persönlich eigentlich gar nicht so erwartet, aber sie waren dann da. Manche ließen sich auf der Tatbestandsebene, ich sage einmal, lösen, weil nicht mehr genau feststellbar war, wann diese Fotografien oder Filme gemacht worden sind. Sie müssen gemacht worden sein, bevor das Kind 14 Jahre alt ist. Wenn es darüber ist, fällt es nicht unter den Tatbestand, über den wir hier sprechen. Es blieb aber ein Fall übrig, der hier geschildert worden ist. Das brauche ich nicht zu wiederholen. Deshalb habe ich mich sofort in der ersten Justizministerkonferenz, nachdem dieses Gesetz wirksam geworden ist, dafür eingesetzt, dass man es überprüft, weil es aus meiner Sicht nicht zielführend ist, dass sich Menschen, die eigentlich zum Schutz unserer Kinder handeln und entsprechendes Material einziehen, plötzlich damit konfrontiert sehen, dass sie wegen eines Verbrechens angeklagt werden. Das hat nicht nur die Konsequenz, dass sie eine Mindeststrafe von einem Jahr zu befürchten haben, sondern wenn sie dazu verurteilt werden, sind sie beamtenrechtlich ihren Job los. So wie es gemacht worden ist, hat die Staatsanwaltschaft überhaupt keinen Beurteilungsspielraum. Sie muss anklagen. Insofern war es seitens der Staatsanwaltschaft, aber auch seitens der Gerichtsbarkeit ein immer wieder an uns herangetragener Wunsch, wir mögen uns auf Bundesebene für eine Änderung einsetzen. Ich bin froh, dass dies gelungen ist und es zu einer Änderung kommen soll, die, soweit ich das sehe, morgen den Bundesrat passieren wird. Ich sehe niemanden, der dort den Vermittlungsausschuss oder Ähnliches anrufen will. Es wird also Gesetz werden. Ich möchte die Gelegenheit gerne wahrnehmen, mich bei denjenigen auf Bundesebene zu bedanken, die es einige Zeit vorher beschlossen haben, aber jetzt die Größe und die Stärke hatten, es zu korrigieren. Das ist nicht selbstverständlich in der Demokratie, aber dafür danke ich ganz herzlich. Es ist nicht leicht, sich zu korrigieren, aber ich bin dankbar, dass man die Kraft gefunden hat, sich zu korrigieren, weil es letztlich auch die Demokratie stärkt. Insofern hoffe ich, dass jetzt das in Rheinland-Pfalz laufende Verfahren von dem dazu berufenen Gericht und der Staatsanwaltschaft zu einem Ergebnis gebracht werden kann. Zu welchem, weiß ich nicht, weil das deren Entscheidung ist. Wir haben nur durch diese gesetzliche Änderung die möglichen Spielräume für eine Entscheidung erweitert. Das war gewünscht worden. Was und wie sie es nutzen, bleibt selbstverständlich dem Gericht in richterlicher Unabhängigkeit zusammen mit der Staatsanwaltschaft überlassen. Herr Abgeordneter Schnieder, ich hätte mich auch gerne bei der CDU bedankt, aber die Gedankengänge, die sie auf Bundesebene hatte, sind durchaus auch welche, die wir geprüft haben. Es ist nicht so, dass wir nicht auch gesehen hätten, dass es vielleicht andere Varianten gibt. Eine Erfahrung zeigt aber, dass das Leben sehr vielgestaltig ist. Die Konstellationen, die auftreten können, in so einem Gesetz abschließend auszuführen, ohne dass Lücken bleiben, ist nicht so ganz einfach. Deswegen hat man diesen Weg gewählt, indem man gesagt hat, okay, die Heraufstufung zum Verbrechen wird zurückgenommen. Dadurch wird der flexibilisierte Rahmen für verschiedene strafprozessuale Maßnahmen eröffnet, aber – darauf lege ich Wert – das Höchstmaß der Strafe wird nicht geändert. Das heißt, Sie können auch in Zukunft das Höchstmaß, das damals im Bundestag festgelegt worden ist, seitens des Gerichts verhängen. Es wird im Ergebnis nichts an der Höhe des Strafrahmens verändert, sondern nur etwas dazwischen, damit die Flexibilisierung entsteht. Darauf lege ich großen Wert. Es entstand ein bisschen der Eindruck, wir würden es jetzt billiger machen. Nein, nein, wir eröffnen den Spielraum, dass die, die es nicht verdient haben, etwas anders behandelt werden als die, die es verdient haben. Da bleibt die volle Härte erhalten. Herr Abgeordneter Schnieder, wir können gerne einmal über Vorratsdatenspeicherung und Speicherung von Daten sprechen. Nur wenn Sie mit dem Finger auf Herrn Buschmann zeigen, ist es bekanntlich so, dass vier Finger zurück zeigen. Als das OVG Münster ein von der Union eingebrachtes Gesetz, in dem es um die Speicherung von Daten ging, gekippt hat, war die Union auf Bundesebene an der Regierung. Es sind Jahre über Jahre vergangen, ohne dass die von der Union stammenden Innenminister auch nur eine Initiative gestartet hätten, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das mit den Bedenken des OVG Münster im Einklang gestanden hätte. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Über Jahre hinweg hat die Union nichts unternommen, um den Zustand, den Sie hier beklagen, zu ändern. (Beifall der Abg. Philipp Fernis und Marco Weber, FDP, der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich finde es nicht besonders glaubwürdig, heute – – – (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) – Damals war auch Kindesmissbrauch zu bekämpfen. Ihre Innenminister haben nicht einen Entwurf auf den Weg gebracht, um den Bedenken des OVG Münster Rechnung zu tragen. Wir können gerne darüber streiten, aber man kann nicht jahrelang tatenlos zuschauen und dann mit dem Finger auf die zeigen, die versuchen, eine Lösung herbeizuführen, die Sie über Jahre hinweg versäumt haben. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Philipp Fernis und Marco Weber, FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Bevor wir in den zweiten Teil der Debatte einsteigen, lassen Sie uns gemeinsam Schülerinnen und Schüler des Raiffeisen-Campus – Privates Gymnasium in Dernbach mit ihren Lehrerinnen und Lehrern begrüßen. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Wir haben zu Gast Auszubildende der Edelsteinmanufaktur Herbert Stephan KG aus Frauenberg bei Idar-Oberstein, die IHK Regionalgeschäftsführung Idar-Oberstein und diverse Ausbildungsbetriebe, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Birkenfeld. Willkommen im Landtag! (Beifall im Hause) Des Weiteren begrüßen wir Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis Andernach/Mendig/Pellenz sowie Kolpingsenioren aus Mendig. Willkommen in Mainz! (Beifall im Hause) Zur zweiten Runde der Aktuellen Debatte spricht Fraktionsvorsitzender Fernis für die FDP.

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Philipp Fernis FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will zunächst einmal betonen, dass es gut ist, dass dieses Parlament in seiner Gesamtheit betont hat, dass uns allen der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt ein sehr zentrales Anliegen ist. Es ist auch gut, dass es uns gelungen ist, dieses wirklich schwierige Thema in der gebotenen Sachlichkeit miteinander zu erörtern. Das ist bei solchen Debatten auch nicht immer ganz einfach. Herr Kollege Schnieder, Sie haben die Lösung, die die Union favorisiert hätte, angesprochen. Die Probleme sind nicht neu. Man fragt sich dann in der Tat gelegentlich, warum Sie es in Ihrer Verantwortung auf Bundesebene nicht angegangen sind. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Der Justizminister hat im Übrigen zutreffend darauf hingewiesen, dass es die unterschiedlichsten Fallkonstellationen gibt und es deswegen gut ist, die Verantwortung in die Hände derjenigen zu legen, die im Rechtsstaat dazu berufen sind – das sind die Staatsanwaltschaften und Gerichte –, weil die Fallkonstellationen dieses Tatbestands nun einmal sehr, sehr breit sind. Das ist übrigens in der Anhörung des Deutschen Bundestags sehr einhellig begrüßt worden. Es gab sogar Stellungnahmen von Verbänden, denen es um den Schutz von Kindern geht, die sich mit der Frage beschäftigen, ob manches, was rund um das Schutzalter passiert – von Kindern, die selbst eigene Bilder verschicken –, nicht möglicherweise sogar auch noch anders behandelt werden sollte. Insofern hat man sich auch damit mit großer Ernsthaftigkeit auseinandergesetzt. Dann gibt es Dinge, die kommen immer wieder und sind absehbar. Dann muss man an dieser Stelle auch wieder einmal daran erinnern, warum wir in Deutschland maßgeblich keine Vorratsdatenspeicherung haben. Wir haben in Deutschland keine Vorratsdatenspeicherung, weil sie vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof gescheitert ist und diese Gerichte gesagt haben, das ist ein unzulässiger Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Es brauchte dann einen liberalen Justizminister, um eine Lösung zu finden, die die Strafverfolgung genau in diesem Bereich verbessert. (Unruhe bei der CDU) Sie wissen doch genau, dass Quick Freeze gerade deshalb vereinbart wurde, um Dinge dann auch für ein Strafverfahren sichern zu können, die bei entsprechenden Anbietern gespeichert sind. Deswegen tun Sie doch nicht so, als ob Sie einen Vorschlag hätten, von dem Sie ernsthaft glauben, er hätte vor dem EuGH und dem Bundesverfassungsgericht Bestand. Dann bringen Sie ihn ein. Ich bin sehr gespannt. Herzlichen Dank. (Beifall des Abg. Marco Weber, FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Christoph Spies.

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Christoph Spies SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich möchte mich ebenfalls bedanken, dass wir uns in einem Punkt sehr, ich sage einmal, klar ausgesprochen haben, nämlich dass die Anpassung des Strafmaßes nach oben im Jahr 2021 der richtige Weg war. Es wurden im Jahr 2021 weitere Straftatbestände eingeführt. Keiner – weder hier noch in Berlin – kritisiert, dass diese Punkte eingeführt wurden. Denken wir nur an die Sexpuppen in Form von Kindern. Ich bin heilfroh, dass wir damals eine Reform auf Bundesebene auf den Weg gebracht haben, die so etwas unter Strafe stellt. Ich möchte aber auch noch auf den Vorschlag der CDU eingehen, dass die Fallgruppen im Bundesgesetz definiert werden. Da teile ich die Meinung der Vorredner in vollem Umfang. Wir können nicht abschließend die Fallgruppen definieren. Insbesondere greife ich die Fallgruppe des ungewollten Besitzes heraus, zu der es schon eine Normenkontrollklage von einer Dame gibt, die auf ihr Handy Bilder geschickt bekommen hat, das die automatisch von WhatsApp heruntergeladen hat. Die soll jetzt dafür zu einem Jahr verurteilt werden. Viele von Ihnen werden wahrscheinlich in ihrem Handy den automatischen Download bei WhatsApp oder anderen eingestellt haben, über das Sie Bilder zugeschickt bekommen. So etwas abschließend in einem Bundesgesetz zu regeln, finde ich relativ schwierig. Ich bin froh, dass wir da die unabhängige Justiz haben, die solche Sachen auch einstellen kann. Herr Schnieder, Sie sind darauf eingegangen, dass bis auf die eine Ausnahme im Hinblick auf die Ärzte die Vorschläge zum Kinderschutz abgelehnt wurden. Dazu möchte ich schon etwas sagen. Wenn ich mich an den März 2023 erinnere, haben Sie da einen Vorschlag zur Speicherung eingebracht. Wir haben hier darüber diskutiert, aber Ihr Vorschlag hatte im Text eine Speicherfrist von sechs Monaten. In Ihrer Pressemitteilung war von drei Monaten die Rede. Dazu hatte ich Ihnen schon gesagt, dass das EuGH-Urteil immer darauf abzielt, dass die Speicherfrist auf einen absolut notwendigen Zeitraum begrenzt sein muss. Deshalb haben wir aus sachlichen und fachlichen Gründen Ihre Vorschläge abgelehnt und nicht einfach deshalb, weil das von Ihnen gekommen ist. (Glocke der Präsidentin) Das möchte ich wirklich betonen; denn der Kinderschutz ist allen Fraktionen sehr wichtig. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion hat Abgeordneter Gordon Schnieder das Wort.

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Gordon Schnieder CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, mit Verlaub, ich kenne das von anderen. Wenn man sonst nichts mehr weiß, dann sind die letzten 16 Jahren schuld, und die Angela ist schuld. Wenn die nicht schuld ist, ist die Julia schuld. Alle sind schuld. Ich dachte, dass Sie sich auf diese Ebene nicht herabbegeben; denn eines ist doch klar, das ist insbesondere der Widerstand der FDP gegen die temporäre Speicherung von IP-Adressen im Kampf gegen Kindesmissbrauch. (Beifall der CDU) Der Europäische Gerichtshof hat ausdrücklich den zulässigen Rahmen dafür abgesteckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt, die wir endlich nutzen müssen. Die entsprechende Initiative aus Hessen im Bundesrat begrüße ich sehr, zumal auch alle Praktiker ausdrücklich die Bedeutung einer Speicherung von IP-Adressen betonen. Lieber Herr Kollege Fernis, das Quick Freeze-Ergebnis ist ein reines Feigenblatt. Wenn Sie erst ermitteln, sind die Daten doch schon lange nicht mehr vorhanden. Das ist ein einfaches und leichtes Feigenblatt. Hier brauchen wir mehr. (Beifall der CDU) Wir brauchen dringend mehr Opferschutz statt Täterschutz. Wir brauchen diese Daten; denn es geht um die Aufklärung und Verhinderung schwerster Straftaten, Sexualdelikte, Mord und Totschlag und vor allem um den Schutz unserer Kinder. (Beifall der CDU) Notwendig ist jetzt praktisches Handeln für mehr Kinderschutz. Ich fordere die Landesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen auf: Setzen Sie sich im Bundesrat für eine rechtssichere Regelung für die Speicherung von IP-Adressen ein. Stärken Sie die Kinderschutzdienste flächendeckend. Bauen Sie die Cyberabwehr konsequent aus, und gewährleisten Sie den Kinderschutz im Darknet. Lassen Sie uns gemeinsam – Herr Kollege, und da trennen sich die Wege, wenn man unsere Anträge ablehnt und noch nicht einmal in eine sachliche Ausschussberatung geht – ein Childhood-Haus als Pilotprojekt an der Universität Mainz schaffen, und lassen Sie uns künftig bei Fragen und Lösungsvorschlägen zur unbedingt notwendigen Stärkung des Kinderschutzes gemeinsam auf den Weg machen. Wie Sie sagen, es geht nicht darum, wer den Vorschlag macht, es geht darum, die Schwächsten besser vor physischer, psychischer, körperlicher und sexueller Gewalt zu schützen. Das muss das Anliegen von uns allen sein. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter von Heusinger.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Schnieder, wer ist schuld? – In der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags, damals, als die Hochstufung zum Verbrechen bei § 184 b beschlossen wurde, haben alle Sachverständigen darauf hingewiesen, dass tat- und schuldangemessene Reaktionen mit dieser Hochstufung im Strafverfahren in Einzelfällen eben nicht mehr möglich wären. Genau deswegen – nur deswegen – hat die Grüne Bundestagsfraktion dieser Hochstufung nicht zugestimmt. Die CDU-Fraktion hat geschlossen dieser Hochstufung zugestimmt. Dann können Sie doch jetzt auch einmal zugeben, dass das ein Fehler war. Das tun Sie aber nicht. Stattdessen wollen Sie jetzt im Bundestag wieder genau das, was zu dieser Misslage geführt hat, nämlich Fallgruppen einführen. Herr Kollege Spies hat es eben schon gesagt. Sie können 100 Fallgruppen einführen, und dann kommt der 101., 102., 105. Fall. So ist das eben im Strafrecht. Genau da sind Fallgruppen nicht richtig, und genau deswegen wird nach unten hin die Korrektur gemacht, damit man tat- und schuldangemessene Reaktionen im Strafverfahren herbeiführen kann, und auf der anderen Seite nach oben der erhöhte Strafrahmen, was vollkommen richtig war bei diesen ganz schlimmen Taten, belassen, damit eben auch scharf bestraft werden kann. Das ist genau die richtige Reaktion, und deswegen ist es auch genau die richtige Reaktion im Bundesrat. Das Zweite, was ich zum Thema „Kinderschutz“ noch sagen muss, wir haben über das Childhood-Haus debattiert. Wir haben darüber debattiert, was in Rheinland-Pfalz alles getan wird. Ihr Vorschlag zu einem Childhood-Haus, den wir in diesem Haus debattiert haben, ist eine Einzelmaßnahme. Aber wir machen ganz viel für die Kinder. Stellen Sie es also nicht so dar, als ob nichts gemacht würde. Es gibt eine breite Palette der Landesregierung zum Kinderschutz. Die ist gut, und deswegen helfen uns einzelne Maßnahmen nicht weiter. Der letzte Punkt ist das Thema der Vorratsdatenspeicherung, auf den ich nur kurz eingehen möchte. Ich möchte dem Kollegen Fernis absolut recht geben. (Zuruf von der CDU) Erst einmal abwarten, was Quick Freeze bringt, und nicht immer die Schallplatte Vorratsdatenspeicherung wiederholen, wiederholen und wiederholen. (Glocke der Präsidentin) Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP –

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Gordon Schnieder CDU

Ich zitiere Sie gerne: Alle Praktiker haben sich dazu geäußert! Seien Sie doch auch konsequent! Die Tiefkühltruhe ist leer!)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion hat Abgeordneter Paul das Wort.

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Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Zum Thema „Vorratsdatenspeicherung“ kann ich sagen, das ist eine Diskussion, die uns noch weiter begleiten wird. Freiheit und Sicherheit in Einklang zu bringen, das ist schwierig, das ist immer spannungsgeladen, und bei diesem Thema insbesondere. Wir lehnen die Vorratsdatenspeicherung ab. Sie ist meines Erachtens in weiten Teilen übergriffig, (Zurufe von der CDU) und ich glaube nicht, dass ein direkter – – – – Ja, die Vorratsdatenspeicherung wird im Prinzip anlasslos, ohne konkreten Anlass und ohne konkreten Verdacht gemacht, und das geht uns als Partei der Freiheit im Netz eben zu weit. Wir begrüßen allerdings die Strafverschärfung auf dem Feld der Kinderpornografie aus dem Jahr 2021. Dies begrüßen wir auch, aber das geht an dieser Stelle meines Erachtens zu weit. Es ist meines Erachtens unanständig, jemandem vorzuwerfen, er wolle eine Liberalisierung der Gesetzgebung oder eine Lockerung. Das wollen wir gerade nicht. Wir haben soeben gesagt, dass die Änderungen, die jetzt auf der Bundesebene vollzogen worden sind, dass wir dort auch Gefahren sehen. Wir müssen von spezialisierten Anwälten ausgehen, die sich diese Straftäter teilweise auch leisten können und die nach Schlupflöchern suchen. Dazu müssen wir feststellen, dass durch die Herabstufung in Richtung eines Vergehens vielleicht Möglichkeiten für Straftäter eröffnet werden, besser wegzukommen. Ich möchte aber auch noch auf ein anderes Thema zurückkommen. (Glocke der Präsidentin) – Eine halbe Minute habe ich noch. Der damalige Abgeordnete Johannes Gerster von der CDU hat sich im Jahr 2019 schon mit der sogenannten Loverboy- und Grooming-Masche beschäftigt, das heißt also, dass gewisse Gruppen an minderjährige Mädchen herantreten, sie zur Prostitution zwingen oder vergewaltigen. Das ist mittlerweile ein Massenphänomen geworden, und zwar in Großbritannien. (Glocke der Präsidentin) – Letzter Satz. Das wird dadurch verschärft, dass natürlich die virtuellen Möglichkeiten gestiegen sind, und es ist eine soziale Aufgabe und auch ein soziales Problem, das wir auch im Zusammenhang mit der Kinderpornografie in den Blick nehmen müssen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Stephan Wefelscheid.

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Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER

Inhaltlich ist praktisch alles ausgetragen worden zwischen den Fraktionen, und ich sage auch dazu, es bringt wenig, sich über eine Debatte Gedanken zu machen, die auf anderer Ebene zu führen ist. Ich glaube aber, das Wichtigste war, was Herr Mertin soeben sagte. Das ging in der Debatte nämlich unter. Mit dieser Änderung tun wir etwas Gutes für die Beamtinnen und Beamten in unserem Land. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der SPD) Es geht nämlich im Kern darum, dass sie davor geschützt werden, in irgendwelche Verfahren hineinzustolpern und dass Akten eröffnet werden. Ich weiß nicht, wie viele das Pech hatten. Die Lehrerin im Westerwald kennen wir. Ich kenne nicht die Zahl, ob es noch mehr gab. Ich hoffe nur, dass die Änderung jetzt schnell kommen wird und dass diese Akten auch im Interesse der Belegschaft von Rheinland-Pfalz wieder geschlossen werden. Dies ist ein gutes Signal, welches für die Belegschaft von Rheinland-Pfalz ausgeht, weil es auch von dieser Regierung, von Herbert Mertin, ausging, diese Veränderung herbeizuführen. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der SPD – Zuruf von der SPD: Sehr gut!)

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Kathrin Anklam-Trapp

Damit ist die Aktuelle Debatte beendet. Wir kommen zu Punkt 13 der Tagesordnung: rung des Artikels 113) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9283 – Dritte Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 18/9732 – Gemäß Absprache der Fraktionen findet die Behandlung ohne Aussprache statt. Daher erfolgt nun die Abstimmung über den Gesetzentwurf in dritter Beratung. Gemäß Artikel 129 Abs. 1 der Verfassung für Rheinland-Pfalz kommt ein verfassungsänderndes Gesetz nur zustande, wenn der Landtag das Gesetz mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl beschließt. Wer dieser Gesetzesänderung zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. – Vielen Dank. Damit hat der Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9283 – in der Schlussabstimmung die für die Verfassungsänderung erforderliche Mehrheit erreicht. Damit ist das verfassungsändernde Gesetz zustande gekommen. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zu den Punkten 14 bis 17 der Tagesordnung: Entlastung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2022 Antrag der Landesregierung – Drucksache 18/8362 – Entlastung des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2022 Antrag des Rechnungshofs – Drucksache 18/8363 – Jahresbericht 2024 Unterrichtung durch den Rechnungshof – Drucksache 18/8800 – Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2024 des Rechnungshofs (Drs. 18/8800) sowie Ergänzung des Schlussberichts der Landesregierung im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2021 (Drs. 18/8603) – Drucksache 18/9553 – Gemäß der Absprache im Ältestenrat findet die Behandlung ohne Aussprache statt. Es liegt ein Überweisungsvorschlag an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie zur Beratung durch die Rechnungsprüfungskommission vor. Meine Damen und Herren, erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ausschussüberweisung so beschlossen worden. Wir kommen nun zu Punkt 18 a) und b) der Tagesordnung: Bericht des Petitionsausschusses gem. § 114 GOLT Jahresbericht 2023 Unterrichtung durch die Bürgerbeauftragte – Drucksache 18/9137 – Ich erteile zunächst Abgeordnetem Heiner Illing, dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, das Wort.

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Heiner Illing SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor wenigen Tagen durften wir auf ein wirklich außergewöhnliches Jubiläum zurückblicken: 50 Jahre Bürgerbeauftragte in Rheinland-Pfalz. – In der Tat eine Erfolgsgeschichte. Leider findet diese Erfolgsgeschichte nicht in allen Bundesländern statt. Unser Petitionswesen steht für Bürgernähe, Transparenz und ein niederschwelliges Angebot. Petitionen sind wichtige Mittel zum Austausch zwischen Parlament sowie Bürgerinnen und Bürgern. Wie wichtig dies ist und wie wir dies umsetzen, möchte ich mit einigen Zahlen untermauern. Im Jahr 2023 tagte der Petitionsausschuss insgesamt sechsmal in Präsenz. Dabei beschäftigten wir uns mit 2.226 Neueingaben, wovon 288 unzulässig waren. Unzulässig sind Eingaben, wenn zum Beispiel ein Gerichtsverfahren zur Eingabe anhängig ist oder kein konkretes Anliegen vorliegt. 1.882 zulässige Eingaben fanden in dieser Zeit ihre Erledigung. Es ist mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir stets bemüht sind, die Eingaben schnellstmöglich zu erledigen. Hierbei ist es unser Ziel, dies in einem Zeitraum von vier bis sechs Wochen zu erledigen, was uns auch in den meisten Fällen gelingt. Wir haben es oft mit Petitionen zu tun, bei denen bereits ein Telefonat zur Erledigung beiträgt. Es gibt aber auch Petitionen, die sich über Monate und manchmal Jahre hinziehen. Dies sind aber meist Eingaben, bei denen sich der Petent mit einer rechtlich eindeutigen Situation nicht zufriedengibt und mit immer wieder neuen Ansatzpunkten das Thema am Kochen hält. Schwerpunktthemen bei Einzeleingaben waren „Justizvollzug“ mit 359 Eingaben, „Bildung und Kultur“ mit 275 Neueingaben, „Gesundheit und Soziales“ sowie „Ordnungsverwaltung und Verkehrsrecht“ mit jeweils 207 Neueingaben. Die Eingabe einer Petition ist oftmals die letzte Hoffnung von Bürgerinnen und Bürgern im Ringen mit Behörden und Verwaltungen. Um den Zugang möglichst niedrigschwellig zu halten, geht unsere Bürgerbeauftragte aber auch vor Ort. Von den insgesamt 24 durchgeführten Sprechtagen fanden zwei am Dienstsitz in Mainz und drei in den Justizvollzugsanstalten Trier, Koblenz und Diez statt. 19 Sprechtage waren in Stadt- und Kreisverwaltungen quer über das Land verteilt. Hierbei haben insgesamt 190 Bürgerinnen und Bürger von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihr Anliegen der Bürgerbeauftragten und Beauftragten für die Landespolizei persönlich vorzutragen. Wir beschäftigen uns aber nicht nur mit den kleinen und großen Problemen der Bürgerinnen und Bürger, sondern unsere Landsleute haben auch die Möglichkeit, unmittelbar Gesetzesänderungen oder Eingaben vorzuschlagen. Dies schlägt sich in den Legislativeingaben nieder. Zu Beginn des Jahres 2023 hatten wir 22 offene Vorgänge, hinzu kamen im Jahr 2023 104 Neueingänge. Davon waren elf öffentliche Legislativeingaben. 115 Eingaben fanden ihre Erledigung ebenso wie eine Massenpetition. Zum 31. Dezember 2023 hatten wir noch 36 offene Legislativeingaben, wovon 20 bereits ihren Weg auf die Tagesordnung der 14. Sitzung am 23. Januar 2024 fanden. Hierbei hatten wir folgende Schwerpunktthemen: Wir hatten 18 Eingaben im Zusammenhang mit Bildung, Schule oder Studium, neun Eingaben im Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sechs Eingaben im Zusammenhang mit dem Landesjustizvollzugsgesetz bzw. dem Landessicherungsverwahrungsvollzugsgesetz, vier Eingaben im Zusammenhang mit dem Landesbeamtengesetz, dem Landesbeamtenversorgungsgesetz und der Beihilfe, vier Eingaben im Zusammenhang mit Änderungen des Kommunalabgabengesetzes, vier Eingaben im Zusammenhang mit dem Maßregelvollzugsgesetz, drei im Zusammenhang mit Änderungen im ÖPNV, ebenfalls drei im Zusammenhang mit dem Polizeidienst bzw. dem POG, zwei Eingaben zur Landesbauordnung, zwei Eingaben zur Änderung des Landesgesetzes zum Schutz der Sonn- und Feiertage, ebenso zwei Eingaben im Zusammenhang mit dem Landestransparenzgesetz und zwei zur Änderung der Gemeindeordnung. Hinzu kamen 42 Einzeleingaben zu unterschiedlichsten Anliegen. Wir hatten keine zurückgezogene Legislativeingabe, eine unzulässige Legislativeingabe und zwei Abgaben an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Arbeit findet mit wenigen Ausnahmen nicht öffentlich statt, was aber in keinster Weise von Nachteil ist. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich beim Ausschuss für die offene und kollegiale Zusammenarbeit bedanken. Ein besonderes Dankeschön geht aber an unsere Bürgerbeauftragte Barbara Schleicher-Rothmund und ihren Stellvertreter Hermann Linn, die zusammen mit ihrem Büro einen einzigartigen und extrem wichtigen Job für unsere Bürgerinnen und Bürger, aber auch für unsere Demokratie mit Herzblut erledigen. (Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN) Last but not least vielen Dank der Landtagsverwaltung und den Ministerien für die Zuarbeit bei den Legislativeingaben. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Wir kommen zum ersten Redner in der Debatte. Von der SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Markus Kropfreiter.

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Markus Kropfreiter SPD

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich und will auch einmal etwas Positives in die Landtagsdebatten bringen, nämlich dass wir heute den Bericht der Bürgerbeauftragten besprechen und vor allem würdigen. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Ich denke – Kollege Illing hat es gesagt –, das gibt es nicht in jedem Bundesland und es ist eine durchaus positive Einrichtung für unser Bundesland. Ich möchte aber den Anlass nutzen, um der Bürgerbeauftragten und ihrem Team ganz tiefen Dank auszusprechen. Sie sind wahrhaftig ein Fels in der Brandung für viele Bürgerinnen und Bürger unseres Bundeslandes, ein wichtiger Pfeiler der Demokratie in Rheinland-Pfalz. Gerne nutze ich die Möglichkeit, der Bürgerbeauftragten für die stets gute – das will ich betonen – und vertrauensvolle Arbeit zu danken. Die Arbeit der Bürgerbeauftragten ist von unschätzbarem Wert. In Zeiten, in denen viele Menschen von Unsicherheit und Zweifeln geplagt sind, bietet die Bürgerbeauftragte eine verlässliche Anlaufstelle. Sie steht den Menschen zur Seite, hört ihnen zu, hilft dabei, Lösungen für ihre Probleme zu finden. Die Bürgerbeauftragte und ihr Team leisten damit einen unschätzbaren Beitrag – das will ich betonen – zur Stärkung des Vertrauens in unsere demokratischen Institutionen. Wie Kollege Illing schon erwähnt hat, wurden im letzten Jahr 2.226 Eingaben bearbeitet. Es gab Eingaben von Strafgefangenen – davon gibt es sehr viele –, Petitionen im Bereich der Ordnungsbehörden, der Polizei, im Bau, bei Baugenehmigungen, im Denkmalschutz- und im Umweltbereich, im Bereich der Steuern und Abgaben natürlich, was uns auch immer alle betrifft, im Bereich der kommunalen Angelegenheiten, im Sozial- und Gesundheitsbereich und – auch immer interessant – im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ich kann hier nicht auf alle Bereiche eingehen, aber auf eines, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich eingehen, auf den Fachkräftemangel. Er wird im Bericht auch noch einmal ausdrücklich erwähnt. Der Fachkräftemangel betrifft nahezu alle Bereiche unseres öffentlichen und privaten Lebens. Ich denke, jeder Abgeordnete in diesem Hause hat regelmäßig Gespräche mit Behördenleitern und mit Unternehmen, dass es an Fachkräften mangelt. Dieser Fachkräftemangel kommt in unseren Behörden direkt durch verlängerte Bearbeitungszeiten bei den Bürgerinnen und Bürgern an, was immer wieder zu Verdruss führt und auch dem Bericht 2023 zu entnehmen ist. Dies führt in einer immer komplexeren Welt zu weniger Vertrauen in die Institutionen. Diese zusätzlichen Unsicherheiten, die durch zahlreiche Krisen und Konflikte verstärkt werden, belasten unsere Gesellschaft zusätzlich. Leider ist die Digitalisierung in unseren Institutionen noch nicht so weit fortgeschritten, dass wir die Entlastungen spüren. Eines können wir aber doch feststellen: In anderen Bereichen ist die Digitalisierung sehr weit fortgeschritten. Das betrifft den Bereich der neuen Medien, Social Media. Die schnelle Verbreitung von Information, aber leider auch von Desinformation führt bei vielen Menschen zu Überforderung. Ich stelle dabei fest, dass durch den populistischen Einsatz der neuen Medien noch mehr Verunsicherung, sogar Ängste bei den Menschen geschaffen werden. Die Bürgerbeauftragte – das will ich betonen – ist in dieser komplexen Gemengelage eine wichtige Stütze. Sie hilft nicht nur, individuelle Anliegen zu klären, sondern trägt auch dazu bei, die strukturellen Probleme in unserer Gesellschaft aufzuzeigen, um Lösungen mit uns zu entwickeln. Ihre Arbeit ist ein wichtiger Beitrag, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat und seine Institutionen zu stärken. (Beifall bei der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abschließend möchte ich betonen, dass das Petitionsrecht ein wesentliches Element unserer Demokratie ist. Es ist ein Ausdruck unserer Werte und Überzeugungen, dass jeder und jede Einzelne die Möglichkeit haben sollte, sich aktiv in die Gesellschaft einzubringen. Lassen Sie uns dieses Recht gemeinsam schützen, damit es auch in Zukunft eine starke Stimme für die Bürgerinnen und Bürger bleibt. Gerade die Möglichkeit von öffentlichen Petitionen und Legislativeingaben, die direkt auf Gesetze und Verordnungen wirken, zeigt die Möglichkeit der aktiven Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, die Bürgerbeauftragte weiterhin in ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen und die Bedingungen zu schaffen, damit sie ihre Aufgaben noch besser erfüllen kann; denn nur durch eine starke und unterstützende Bürgerbeauftragte können wir sicherstellen, dass das Anliegen der Menschen gehört werden kann und sie die Hilfe erhalten, die sie benötigen. Frau Bürgerbeauftragte, machen Sie die nächsten 50 Jahre weiter so. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN)

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Matthias Lammert

Wir fahren in der Redeliste fort. Ich darf für die CDU-Fraktion Abgeordneter Petra Schneider das Wort erteilen.

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Petra Schneider CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor Kurzem wurde uns das Ergebnis des Jahresberichts der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz für das Jahr 2023 vorgestellt und präsentiert. Es ist sicherlich sehr erfreulich zu sehen, dass sich Tausende von Bürgerinnen und Bürgern mit ihren Anliegen an die Bürgerbeauftragte gewandt haben. Die steigenden Zahlen der Eingaben bei der Bürgerbeauftragten zeigen, dass die Menschen in unserem Land das System der Bürgerbeauftragten als Anlaufstelle für Beschwerden anerkannt haben. Seit nunmehr 50 Jahren hat sich das Amt der Bürgerbeauftragten als wichtiges Instrument der politischen Teilhabe in Rheinland-Pfalz etabliert. Das ist sehr erfreulich. An dieser Stelle möchte ich noch einmal deutlich betonen, dass die Bürgerbeauftragte in enger Zusammenarbeit mit dem Petitionsausschuss wichtige Arbeit leistet und im Gegensatz zu Onlinepetitionsplattformen tatsächlich die Anliegen und Probleme der Petenten lösen kann. Die steigende Zahl der Eingaben lässt aber auch die Überlegung zu, ob die Landesregierung noch bürgernahe Politik macht oder ob sie die Probleme der Menschen nicht sieht oder wahrnimmt. (Beifall bei der CDU) Anhand des Jahresberichts lässt sich erkennen, welche Themen den Menschen wichtig sind und an welchen Stellen Probleme auftreten, die einer genaueren Betrachtung durch den Landtag und die Landesregierung bedürfen. Die im Bericht angesprochenen öffentlichen Petitionen sind in einer gewissen Weise auch Gradmesser für die Stimmung der Bevölkerung. Diese Stimmung, die ich persönlich an vielen Stellen sehr gut nachvollziehen kann, müssen wir aufgreifen und den Menschen Lösungen anbieten. Hier sind ein paar Beispiele von Petitionen, die besonders großen Zuspruch in Form von Mitzeichnungen erhalten haben: Es gab 2.730 Mitzeichnungen für eine Petition zur Änderung der Beihilfeverordnung zur Abschaffung der Kostendämpfungspauschale. Es gab 2.049 Mitzeichnungen für eine Petition zur Änderung des Gesetzes über Erziehung, Bildung und Betreuung in Tageseinrichtungen. Darin wird insbesondere ein besserer Personalschlüssel in den Einrichtungen gewünscht. Es gab 956 Mitzeichnungen für eine Petition gegen die geplante Schließung der Paracelsus-Klinik in Bad Ems. Nachzulesen sind diese und weitere Zahlen auf Seite 123 des Berichts. Liebe Kolleginnen und Kollegen im Plenum, das sind drei Beispiele von vielen im Bericht der Bürgerbeauftragten. Lassen Sie uns als Politiker gemeinsam daran arbeiten, diese Probleme anzugehen, um unsere Gesellschaft zu einem Ort zu machen, an dem jeder die gleichen Rechte hat. Zum Schluss möchte ich besonders der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz, Frau Schleicher-Rothmund, und ihrem Stellvertreter, Herrn Linn, sowie dem gesamten Team dahinter für die sehr gute Zusammenarbeit danken. Mein Dank gilt auch allen Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss sowie dem Vorsitzenden, Herrn Illing, für die gute und konstruktive Zusammenarbeit. Vielen Dank. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Bevor wir in der Redeliste fortfahren, freuen wir uns, die Bürgerbeauftragte Barbara Schleicher-Rothmund und ihren Stellvertreter Hermann Josef Linn als Gäste bei uns im Landtag zu begrüßen. Beide sind heute anwesend und verfolgen die Debatte. Vielen Dank dafür und herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Sie haben auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Büro der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz und der Beauftragten für die Landespolizei mitgebracht. – Ihnen ebenfalls ein herzliches Willkommen! Schön, dass Sie dabei sind. (Beifall im Hause) Wir fahren jetzt in der Debatte fort. Für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Abgeordnetem Josef Winkler das Wort.

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Josef Winkler GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! An Kollegin Schneider gerichtet: Wenn die Regel so einfach wäre, dass es an der Landesregierung liegt, wenn mehr Petitionen eingehen, dann müssten Sie sich einmal anschauen, wie die Entwicklung in den anderen Bundesländern ist – auch in den CDU-geführten – und wie sie in den letzten Jahren auf Bundesebene war und auch weiterhin anhält. Im Übrigen retourniere ich gerne noch, wir haben sehr, sehr viele Eingaben von unzufriedenen Bürgerinnen und Bürgern, die sich über ihre Kreisverwaltung und die schlechte Arbeit ihrer Landräte beschweren. Zählen Sie einmal durch, wie viele Landräte das CDU-Parteibuch haben. Das gesagt habend, komme ich zu meiner eigentlichen Rede – es wurde schon erwähnt –, 50 Jahre Bürgerbeauftragte in Rheinland-Pfalz. Mit der Einrichtung dieses Amtes haben wir damals eine echte Vorreiterrolle eingenommen. Immer mehr Bundesländer folgen diesem Beispiel und haben auch eine entsprechende Stelle geschaffen. Dass das durchaus etwas ist, um das wir in anderen Bundesländern, wo das noch nicht der Fall ist, beneidet werden, wurde uns deutlich beim Besuch der Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses des Thüringischen Landtags in diesem Frühjahr. Die Arbeit der Bürgerbeauftragten zeichnet sich dadurch aus, dass staatliches Handeln transparenter und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Behörden gestärkt wird. Ich möchte daher wie auch meine Vorredner der Bürgerbeauftragten Barbara Schleicher-Rothmund, aber auch ihren vier Vorgängern in diesem Amt für ihre wertvolle Arbeit danken. Außerdem möchte ich ihrem Stellvertreter, Herrn Linn, und ihrem gesamten Team für die stets gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit danken. Das gilt auch für die Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss. Ich habe es im vergangenen Jahr an gleicher Stelle schon einmal erwähnt, möchte aber noch einmal auf die öffentlichen Anhörungen eingehen, die im Berichtsjahr 2023 zum ersten Mal stattgefunden haben. Dass öffentliche Petitionen, die besonders viel Unterstützung erhalten, auch in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses behandelt und die Initiatorinnen und Initiatoren persönlich angehört werden, war für uns Grüne schon lange ein besonderes Anliegen. Deshalb bin ich froh, dass wir das Petitionsrecht nun in der aktuellen Geschäftsordnung des Landtags weiterentwickelt haben. Wir haben die Möglichkeit geschaffen, dass ab einer Mitzeichnungsanzahl von zweieinhalbtausend Bürgerinnen und Bürgern eine öffentliche Petition im Petitionsausschuss öffentlich beraten werden kann und der Petent oder die Petentin oder ein Vertreter in die Sitzung eingeladen wird. Das zeigt noch einmal, was ich für uns als Landtag besonders wichtig finde, dass wir ein transparentes und ein bürgerinnen- und bürgernahes Parlament sind. Am 16. März 2023 hat die erste öffentliche Anhörung stattgefunden, in diesem Fall in einer gemeinsamen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses und des Petitionsausschusses zu einer Legislativeingabe zur Erhöhung und Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage. Selbst wenn dieser Petition nicht in Gänze abgeholfen werden konnte, wird die Polizeizulage zum 1. Juli dieses Jahres um mehr als 30 % auf 180 Euro erhöht. Das zeigt, dass Legislativeingaben ein wichtiges Instrument sind und durchaus Einfluss auf Regelungen und Gesetze haben können. Mit den öffentlichen Anhörungen geben wir Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihre Argumente direkt bei uns als Gesetzgeber vorzutragen. Das ist tatsächlich gelebte Teilhabe. Im Berichtsjahr haben wir noch eine weitere Petition in öffentlicher Sitzung behandelt. Dort ging es um die Änderung der Beihilfenverordnung, speziell um die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale. Diese Petition ist insofern bemerkenswert, als dass sie 12.730 Mitzeichnungen erreichte. Diese Zahl war bisher in der Geschichte der öffentlichen Petitionen in Rheinland-Pfalz unerreicht. Zu dem Vorgesagten aber ein genereller Hinweis. Jede Petition, die eingeht, wird von uns gleich gründlich bearbeitet. Das ist völlig unabhängig davon, wie viele Menschen diese Petition einreichen. Auch wenn eine einzelne Person von diesem Jedermannsrecht aus Artikel 11 unserer Landesverfassung Gebrauch macht, wird sie genauso gründlich von der Bürgerbeauftragten oder vom Ausschuss bearbeitet. Ich will noch kurz einen Fall als Beispiel dafür nennen, wie breit das Themenfeld gestreut ist. In einer Eingabe hat ein Bürger jüdischen Glaubens begehrt, dass der Reichsadler über dem Eingang des Amtsgerichts Bingen als Relikt des Nationalsozialismus entfernt wird. Eine Prüfung des zuständigen Finanzministeriums ergab, dass sich das auch noch an zwei weiteren denkmalgeschützten Gebäuden in Landesbesitz so ähnlich findet. Die GDKE hat in ihrer Stellungnahme dafür plädiert, diese als mahnende Zeugnisse auch für künftige Generationen zu erhalten. Um diese Darstellung in einen historischen Kontext zu stellen, plant das Finanzministerium nun gemeinsam mit der Landeszentrale für politische Bildung und dem LBB die Anbringung von Informationstafeln an den betroffenen Liegenschaften. (Glocke des Präsidenten) – Ich komme zum Schluss. Damit konnte der Petition zwar nicht unmittelbar entsprochen werden, der Petent hat aber dennoch einen wichtigen Impuls zum angemessenen Umgang mit Relikten und baulichen Hinterlassenschaften aus der NS-Zeit gegeben. Dies war nur ein Beispiel aus unserer vielfältigen Arbeit. Vielen herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Abgeordneter Peter Stuhlfauth.

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Peter Stuhlfauth AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben im Bericht des Vorsitzenden des Petitionsausschusses für das Jahr 2023 gehört, dass insgesamt 2.226 neue Eingaben eingegangen sind. Es waren 1.938 zulässige neue Eingaben. Wie in jedem Jahr sind die Eingaben aus dem Bereich des Justizvollzugs natürlich Spitzenreiter. Im Berichtszeitraum waren es 359. Wir kennen die mangelhaften Zustände dort. Ich will in diesem Jahr aber nicht auf diesen Bereich eingehen. Viele Bürger bemängelten allgemein die fehlende Transparenz, da sie oftmals bei Eingaben keinerlei Reaktion der Behörden und der Verwaltung erhielten. Ein Antwortschreiben der Behörden, selbst mit negativem Bescheid, hätte das Problem oftmals bereits erledigt. Die Bürgerbeauftragte selbst musste ebenfalls feststellen, dass einzelne Behörden ihrer Pflicht zur Beantwortung, teilweise sogar trotz mehrmaliger Aufforderung oder Erinnerung, nicht nachgekommen sind. Die Bürgerbeauftragte muss dann aufsichtsrechtliche Schritte gegen die zuständige Behörde einleiten. Weitere mögliche Schritte wären darüber hinaus, die Angelegenheit in den Petitionsausschuss zu tragen oder an die Presse zu gehen. Ein weiterer Grund zur Klage der Bürger sind der Personalmangel und die fehlende Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung. Hier sind insbesondere die Beihilfestelle beim Landesamt für Finanzen oder auch die kommunalen Ausländerbehörden und die Sozialämter zu nennen. Auf der einen Seite könnte eine weitergehende Digitalisierung teilweise Abhilfe schaffen. Auch hier muss aber auf der anderen Seite im Hinblick auf unsere älteren Mitbürger immer noch die Papierform möglich sein. Erhebliche Probleme gab es hierbei nämlich bei der Grundsteuerreform oder im Rahmen des Zensus im Jahr 2022. Es muss immer wieder betont werden, dass Behörden Dienstleister sind und die Bürger Kunden und nicht Bittsteller. Bezüglich der Beihilfestelle des Landesamts für Finanzen gibt es immer wieder Petitionen, in denen die langen Bearbeitungszeiten beklagt werden. Die Petenten mussten hierbei bis zu 29 Tage – wohlgemerkt Arbeitstage – warten, bis sie ihr Geld erhielten. Auch privat werde ich in diesem Bereich öfters angesprochen. Es wurde hierbei schon oft Verbesserung versprochen. Passiert ist jedoch nichts. (Abg. Martin Haller, SPD: Stimmt doch nicht!) – Es ist nichts passiert. (Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Doch!) Beschämend ist in diesem Zusammenhang, dass sich das Landesamt auch noch darauf beruft, dass kein gesetzlicher Anspruch besteht, die Leistung in einer bestimmten Zeit zu erbringen. Vielmehr wird vorgeschlagen, dass sich die Beihilfeberechtigten in Bettelbriefen an die Beihilfestelle wenden sollen, (Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na, na, na!) um zum Beispiel eine Vorauszahlung zu erhalten. (Abg. Martin Haller, SPD: Das ist eine ganz normale Abschlagsvereinbarung!) Auf jeden Fall sind dies keine tragbaren Zustände. Vielleicht muss hierbei doch eine gesetzliche Regelung erfolgen. Dann noch ein paar Sätze zu der Arbeit der Bürgerbeauftragten, Frau Barbara Schleicher-Rothmund, von Herrn Hermann Linn und dem gesamten Team. Hier muss wieder einmal eine sehr akribische Vorgehensweise bescheinigt werden, und dies selbst bei amtsbekannten Berufspetenten, von denen teilweise die unmöglichsten Petitionen eingehen. Ich von meiner Seite hätte hier schon das eine oder andere Mal die Geduld verloren. (Abg. Marco Weber, FDP: Ui, ui, ui! –

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Martin Haller SPD

Das glaube ich sofort!) Selbst wenn im Petitionsausschuss eine Sache nicht abschließend geklärt werden kann, so wird dies in einem Fall im Nachgang gemeinsam mit Herrn Hermann Linn in seinem Büro zur vollsten Zufriedenheit aufgeklärt. (Abg. Marco Weber, FDP: Sehr gut!) Insgesamt also Lob, Lob, Lob. Ebenfalls ein Dankeschön an den Vorsitzenden, Herrn Heiner Illing. Danke. (Beifall der AfD –

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Matthias Lammert

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Steven Wink.

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Steven Wink FDP

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich mache gerade weiter, Lob, Lob, Lob. Ich fange damit an. Danke an die Bürgerbeauftragte, Frau Barbara Schleicher-Rothmund. Danke an Hermann Linn. Danke an das Team für die wertvolle Arbeit, und das meine ich ernst. Gerade in Zeiten, in denen man über Politikverdrossenheit und Vertrauensverluste spricht, ist diese Arbeit enorm wichtig, weil sie unabhängig, unparteiisch und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Petentinnen und Petenten ist. Diesem Anspruch – das haben wir jetzt gehört – kommen Sie seit über 50 Jahren – also nicht Sie, aber die Position – nach. (Heiterkeit bei der FDP, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD –

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Michael Frisch fraktionslos

Vorsicht, Vorsicht!) Sie ist erst 29, das kann also gar nicht funktionieren. Es ist aber auch so, dass uns andere Länder in Rheinland-Pfalz besuchen und sich die Arbeit anschauen, weil sie das rheinland-pfälzische Vorreitermodell in ihrem Land ebenfalls einführen wollen. Es hat sich auch gezeigt, wie sich die Arbeit für uns Parlamentarier erleichtert, wenn es eine Bürgerbeauftragte mit ihrem Team und dem Büro gibt, die einiges für uns vorbereiten und uns bei unserer Arbeit tatkräftig unterstützen. Wir haben jetzt viele Zahlen über den Berichtszeitraum gehört. Ich möchte kleine Punkte erwähnen. Es gab 2.226 Eingaben, darunter, wie im Bericht erwähnt, natürlich auch gravierende Einzelfälle. Gerade auch die Schlussfolgerungen mit Blick auf Rechts- und Staatsversagen sollten uns allen eine Mahnung sein. Das bestätigt Ihren Einsatz zur Befriedigung in verzwickten Fällen. Der Bericht zeigt uns Parlamentariern immer wieder, wo der Schuh im Land drückt. Als kleiner Werbeblock kann ich sagen: Ich empfehle, Mitglied des Petitionsausschusses zu werden. Es gibt auch Kolleginnen und Kollegen, auch außerhalb des Parlaments, die einen solchen Ausschuss belächeln, aber er lehrt viele Parlamentarier, wo der Schuh drückt, wo wir viele Situationen sehen können. Es ist außerdem eine überparteiliche Arbeit ohne Parteiposition. Man arbeitet dort zusammen, und dafür danke ich auch den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss selbst. (Beifall bei der FDP, bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei den FREIEN WÄHLERN sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD) Wenn ich den Bericht sehe und ein Jahr zurückdenke, möchte ich an dieser Stelle aber noch einmal eines wiederholen, weil ich den Eindruck gewonnen habe, dass das an Aktualität nicht verloren hat. Deshalb möchte ich noch einmal appellieren. Zwei Appelle möchte ich noch einmal sagen. Einmal an die Verwaltungen vor Ort. Sie tragen die Verantwortung, die Anfragen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Bürgerbeauftragten und ihres Büros zu erfüllen und zu beantworten, das Recht zu erfüllen. Die Bürgerbeauftragte ist nicht da, um die Verwaltungen zu gängeln. Die Bürgerinnen und Bürger stellen keine Anfragen, um Verwaltungen zu gängeln. Das ist mitnichten so, und deshalb sollte das Gesamtpaket gelöst werden. Dafür stehen auch kommunale Verwaltungen in Verantwortung, diesen Anfragen letztendlich nachzukommen. Auf der anderen Seite möchte ich aber auch an die Bürgerinnen und Bürger appellieren, nämlich das von der Verfassung gegebene Recht nicht missbräuchlich zu nutzen und zahlreiche Anfragen oder teilweise leider auch Beleidigungen damit zu transportieren. Das gehört sich genauso wenig. Man sollte hier das von der Verfassung gegebene Recht gemeinsam im Sinne der Verfassung ausüben. Das möchte ich letztendlich als Appell an beide Richtungen mitgeben. Ich danke noch einmal den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss und Ihnen und Ihrem Büro. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD)

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Matthias Lammert

Nächste Rednerin für die FREIEN WÄHLER ist Abgeordnete Lisa-Marie Jeckel.

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Lisa-Marie Jeckel FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zum diesjährigen Bericht unserer Bürgerbeauftragten kann ich mich den Vorrednern im Lob für die Arbeit von Frau Schleicher-Rothmund, Herrn Linn und ihrem Team nur anschließen. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Martin Haller, SPD) Mich freut es besonders, dass Bürger auch direkt erleben können, wie ihre Eingaben, Sorgen und Ideen beim Staat nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern schnell bearbeitet und zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden. Durch die Arbeit von Frau Schleicher-Rothmund und ihrem Team wird Demokratie erlebbar. In Zeiten, in denen diese von vielen kritisiert wird, ist das wirklich unbezahlbar. Dies wird besonders durch die positiven Rückmeldungen der Petenten selbst deutlich. Vielen Dank übrigens für die Tanzeinlage, Herr Weber. (Abg. Marco Weber, FDP: Sehr gerne!) Ihre Hilfe ist unbezahlbar, ein wichtiges Amt. (Vereinzelt Heiterkeit und Unruhe im Hause) – Ich weiß, Sie sind ein großer Fan meiner Arbeit. Danke. (Beifall und Heiterkeit bei den FREIEN WÄHLERN, bei der CDU und bei der FDP) – Sie freuen sich bestimmt, mich heute endlich einmal live zu sehen und nicht nur bei Instagram zu verfolgen, (Unruhe im Hause) aber ich fahre fort, wenn ich darf. (Anhaltend Unruhe im Hause –

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Marco Weber FDP

Ich habe aber leider kein Foto für Sie! – Glocke des Präsidenten) Ihre Hilfe ist unbezahlbar, Frau Bürgerbeauftragte. Ein wichtiges Amt, bei dem man sich ganz unkompliziert Hilfe holen kann. Es ist auch schön, dass es eine Stelle gibt, an die man sich wenden kann, welche einen unterstützt. Es sind nur einige wenige Aussagen von Bürgern, die unterstreichen, unser Modell, Ihre Arbeit ist wichtig und leistet einen ungemein wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft. Dieses Modell wird von immer mehr Bürgern angenommen, was die vielen Eingaben zeigen. Sie als Bürgerbeauftragte zeigen eindeutig, wie Demokratie funktioniert. Sie arbeiten lösungsorientiert und parteiunabhängig. Daher kann ich, wie im letzten Jahr, nur wiederholen: Jeder rheinland-pfälzische Bürger kann sich jederzeit mit seinem Anliegen vertrauensvoll an unsere Bürgerbeauftragte wenden. Im Petitionsausschuss wird ebenso lösungsorientiert und parteiunabhängig jedes Problem, jede Eingabe bearbeitet und geprüft. An dieser Stelle möchte ich den Kollegen im Ausschuss für die gute Zusammenarbeit danken. Es mag einfacher wirken, sich im Internet Luft zu machen, aber wie viel befriedigender ist es, seine Eingabe, seine Petition vor die Bürgerbeauftragte zu bringen, zu erleben, dass kompetente Mitarbeiter das eigene Anliegen bearbeiten, mithelfen, Lösungen zu finden, und am Ende vielleicht sogar eine Initiative hier im Landtag zur Abstimmung steht. Der Bericht erinnert uns alle daran, für wen wir hier arbeiten: für die Bürger. Der Bürger ist Souverän. Als FREIE WÄHLER sehen wir uns Abgeordnete als die Diener dieses Souveräns, und seine Anliegen sind unsere Anliegen. Mit der Bürgerbeauftragten haben wir ein hervorragendes Instrument, den Bürgerwillen direkt ins Parlament zu bringen. So geht Bürgernähe. Sorgen machen mir allerdings die im Bericht angesprochenen nicht erfolgten Rückmeldungen von Behörden. Das mahnt nicht irgendwer an, sondern die Bürgerbeauftragte des Landes. Ich spreche hier nicht nur von kommunalen Behörden, sondern teilweise auch von Ministerien. Bei fundierten Eingaben sollten diese genauer hinsehen und prüfen, ob Petenten nicht zu Recht auf bestehende Probleme hinweisen. Bei einer offenen Prüfung, zum Beispiel beim Kugelschuss auf der Weide, hätte so ein Gerichtsverfahren vermieden werden können. Noch einmal kurz an alle, die diesen Fall eventuell nicht mehr so in Erinnerung haben: Damals gab es eine gut begründete, rechtlich fundierte Eingabe betreffend der Änderung eines Erlasses. Das Ministerium hat dies abgelehnt. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Genau!) Der Fall ging vor Gericht. Was vorher bei guter Recherche jedem Juristen klar wurde, wurde dann bestätigt. Der Erlass musste geändert werden, da er nicht mit geltendem Bundes- und Europarecht im Einklang stand. (Beifall der Abg. Dr. Joachim Streit und Helge Schwab, FREIE WÄHLER) Erst nachdem wir dies auch öffentlichkeitswirksam angeprangert hatten, wurde der Erlass endlich geändert. Das alles hätte vermieden werden können, viel Steuergeld hätte eingespart werden können, wenn das Umweltministerium die Eingabe von Anfang an ernster genommen hätte. (Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) Deshalb appelliere ich hiermit auch noch einmal ausdrücklich an Sie, liebe Ministerinnen und Minister, nehmen Sie die Eingaben unserer Bürger ernster. Ziehen Sie bitte ab und an wenigstens in Erwägung, wenn sinnvoll, etwas zu ändern, und seien Sie positiven Vorschlägen gegenüber offen, auch wenn es von einem Bürger und nicht aus der eigenen Partei kam. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Generell kann ich aber feststellen, dass die Kommunikation mit Behörden gut funktioniert, und ich habe die Hoffnung, dass sie sich eher verbessern als verschlechtern wird, was der guten Arbeit der Bürgerbeauftragten zu verdanken ist. Auch bei Kritik zeigt sich, dass die Bürgerbeauftragte nicht auf unnötige Konfrontation, sondern auf produktives Miteinander setzt. Als FREIE WÄHLER begrüßen wir ausdrücklich ihr an den Tag gelegtes Konfliktmanagement. Wir alle wollen mithilfe der Bürgerbeauftragten zeigen, dass unsere Demokratie leistungsfähig ist, Behörden direkt reagieren und wir auch bei aktuellen Krisen immer bereit sind, für die Anliegen jedes Bürgers Zeit und Engagement zu investieren. Daher vielen Dank Frau Schleicher-Rothmund und ihrem ganzen Team. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende der Debatte. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich darf mich zunächst für die sachliche Debatte bedanken und noch einmal meinen herzlichen Dank, auch im Namen des gesamten Hauses, an Sie, liebe Frau Barbara Schleicher-Rothmund, und Ihren Stellvertreter Hermann Josef Linn ausrichten und natürlich auch an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Seien Sie weiterhin engagiert und intensiv für unsere Bürgerinnen und Bürger bei der Sache. Wir freuen uns auf den nächsten Jahresbericht im nächsten Jahr und wünschen Ihnen eine gute Zeit, viel Kraft und vor allem manchmal auch gute Nerven. Alles Gute! (Beifall im Hause) Wir kommen jetzt zu Punkt 19 der Tagesordnung: Sozialraumbudget und Sozialarbeit in Kindertagesstätten Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksachen 18/9059/9437 – Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten pro Fraktion. Es spricht Kollege Teuber für die SPD-Fraktion.

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Sven Teuber SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bildungsgerechtigkeit fängt in der Kita an. Unsere Wertschätzung dafür zeigt sich immer wieder auch in Debatten dadurch, dass wir den Erzieherinnen und Erziehern und den Fachkräften in den Kitas herzlich für ihren Einsatz danken; denn wir wollen und müssen ihre Arbeit weiterhin unterstützen, um für alle Kinder die Chance auf einen selbstbestimmten Lebensweg erfolgreich unterstützen zu können. Dafür liegt in der Kita eine wichtige Grundlage. Diese Wertschätzung drückt sich nicht nur in Dankesworten, sondern sogar monetär aus. (Abg. Martin Haller, SPD: Sehr gut!) Wir als Land unterstützen daher aus Überzeugung die kommunale Kitalandschaft mit 1 Milliarde Euro pro Haushaltsjahr. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ja, lieber Kollege Weber, 1 Milliarde Euro pro Haushaltsjahr, und das Jahr für Jahr wachsend. (Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) In diesem Sinne ist es so, dass wir damit die Bildungsgerechtigkeit, die Chancen jedes Kindes, aber auch die Arbeitsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher konsequent weiter stärken, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir haben dabei aber auch Herausforderungen, und die muss man offen und ehrlich benennen; denn der Fachkräftemangel schlägt natürlich auch in diesem Bereich zu. Wir haben es heute schon an mehreren Punkten gehört. Deswegen, Frau Staatssekretärin, möchte ich mich ganz herzlich bedanken und Ihnen gratulieren, dass wir jetzt eine prämierte Kitafachkräftekampagne bekommen und an den Start gebracht haben, die prämiert wurde, weil sie mit den Menschen aus der Praxis erarbeitet ist und auch bei den Kitaträgern und der kommunalen Landschaft eine hohe Akzeptanz hat. Das ist ein wichtiger Punkt, und wir sehen, dass genau dadurch eine erhöhte Ausbildung stattfindet – das stärkt wiederum nicht nur die Kinder, sondern auch das Miteinander – und wir es schaffen, die Menschen, die diesen wichtigen Beruf in den Kitas machen, lange in diesem Beruf zu halten und gesund zu erhalten, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben mit dem Kitagesetz schon weit vor Debatten, die hier von einigen immer wieder herangezogen werden, erkannt, dass sich unsere Gesellschaft aber auch wandelt. Wandel bietet Chancen, aber auch Herausforderungen. In dieser Transformation dessen, was wir hier haben, haben wir mit dem Kitagesetz im Jahr 2019, als Landtag und als Koalitionsfraktionen bereits beschlossen, dass wir ein Sozialraumbudget einführen. Dieses Sozialraumbudget ist genau dafür gedacht, dass man dort, wo besonders herausfordernde Lagen sind, den Sozialraum, die Kita, die Kinder, die Familien und die Erzieherinnen und Erzieher stärkt. Dieses Sozialraumbudget wird von den Kommunen konsequent so angesetzt. Es trägt dazu bei, dass ich eine stärkere Vernetzung zwischen Grundschulen und Kitas mache. Es trägt dazu bei, den Übergang von der Kita zur Grundschule zu erleichtern. Es trägt dazu bei, dass wir multiprofessionelle Teams, Herr Kollege Weber, natürlich weiter in dem Sinne ausbauen, dass wir sowohl interkulturelle Fachkräfte, aber auch die Kitasozialarbeit stärken. Seit 2021 wächst dieses Budget, Frau Staatssekretärin, konsequent weiter an, und es sind weit über 50 Millionen Euro pro Jahr, die wir damit gezielt in Bildungsgerechtigkeit investieren. Personell profitieren 1.540 Kitas im Land von diesem Sozialraumbudget. Das ist weit mehr als die Hälfte, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das heißt, wir haben eine Herausforderung erkannt, als Politik eine Lösung erarbeitet und sind konsequent mit den Partnerinnen und Partnern der Kitalandschaft in der Umsetzung dieser Problemlösung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist dann aber auch eine Konsequenz, dass wir nicht bei der Kita stehen bleiben. Wir sind das einzige Bundesland – eine wirkliche Errungenschaft –, das die Kitasozialarbeit rechtlich flächendeckend verankert hat, das einzige Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Warum machen wir das? – Weil die Kitasozialarbeit über die Kita hinaus wirkt. Sie wirkt in die Grundschule, gemeinsam mit der Schulsozialarbeit. Sie wirkt in die Familien zur Stärkung und Integration. Wir müssen und werden dabei nicht stehen bleiben. Wir haben ein Startchancen-Programm – 20 Milliarden Euro schwer –, das genau an das anknüpft, was wir mit dem Sozialraumbudget vor fünf Jahren etabliert haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Bildungskette wird nahtlos geschlossen, um Kinder zu stärken, Eltern zu befähigen, ihre Kinder bestmöglich zu fördern und Erzieherinnen und Erziehern mit guten Arbeitsbedingungen den Job zu erleichtern. Das ist sozialdemokratische, ampelorientierte Bildungspolitik in diesem Land, (Glocke des Präsidenten) und daran werden wir weiter arbeiten. Vielen Dank. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Thomas Barth.

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Thomas Barth CDU

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Große Anfrage der SPD-Fraktion „Sozialraumbudget und Sozialarbeit in Kindertagesstätten“, die heute hier zur Aussprache kommt, beschreibt sehr wichtige und wesentliche Bausteine zum Umgang mit den gesellschaftlichen, zum Teil auch erzieherischen Herausforderungen unserer Kitas und deren Personal und Leitung, denen ich an dieser Stelle und zuerst den allergrößten Respekt und Dank meiner Fraktion für ihre wertvolle Arbeit zum Ausdruck bringe; – – (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –

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Sven Teuber SPD

Nicht nur Deiner Fraktion!) – Von uns allen. Sehr gerne. – – denn die Komplexität der frühkindlichen Bildung und Erziehung in Kindertagesstätten, meine Damen und Herren, wird nicht weniger. Nein, sie nimmt stetig zu. Deswegen ist es wichtig, dass man die Themen „Sozialraum“ und „Sozialarbeit“ ständig im Blick und die SPD-Fraktion dazu die Große Anfrage gestellt hat. Meine Damen und Herren, selbst wenn sich die einzelnen Antworten wohlklingend lesen und die Landesregierung tatsächlich einiges in dieser Richtung auf den Weg gebracht hat, (Beifall des Abg. Sven Teuber, SPD) bleiben Zweifel und stellen sich Fragen, ob das wirklich der Weisheit letzter Schluss ist. (Beifall bei der CDU) Lassen Sie mich das für meine Fraktion an einigen wesentlichen Punkten beleuchten. Antwort zu Frage 2 – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Das Sozialfür gleich gute Standards in der Kindertagesbetreuung zu sorgen.“ Dieser Satz passt überhaupt nicht damit zusammen, dass Entscheidungen vor Ort und damit unterschiedlich bezüglich der Verwendung des Sozialraumbudgets getroffen werden. Wie sollen also gleich gute Standards bei unterschiedlichen Entscheidungen und damit Bedingungen vor Ort herbeigeführt werden? Die Frage ist – das geht auch aus der Formulierung und der Antwort hervor –, gleich gute Standards in höchst unterschiedlichen Sozialräumen landesweit oder vergleichbare Standards für jeweils unterschiedliche Sozialräume? Letzteres scheinen die Träger zu erfüllen und Letzteres ist unserer Meinung nach der richtige Weg. (Beifall der CDU) Herr Teuber, Sie haben eben die 52,5 Millionen Euro im Jahr 2022 erwähnt. Da fragen wir uns: Warum wurden im Jahr 2022 von den Trägern aber nur 29,8 Millionen Euro abgerufen, meine Damen und Herren? Die Landesregierung muss schleunigst überprüfen, warum ein solch großer Teil der verfügbaren Mittel liegen bleibt; denn wenn das Sozialraumbudget das sein soll, was es verspricht zu sein, muss es jeden Cent wert sein, und dann muss es möglich sein, dass die Träger vor Ort das Geld auch wirklich bis auf den letzten Cent abrufen können. Wenn das nicht der Fall ist, dann muss sich das Bildungsministerium fragen, woran es liegt, und die Gründe dafür entsprechend aus dem Weg räumen. Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat von Anfang an das Sozialraumbudget als Wundertüte bezeichnet. Das war nicht etwa despektierlich gemeint, sondern sollte tatsächlich angesichts all der vielen Programme, die in dem Sozialraumbudget zusammengeführt wurden, Wunder erwarten lassen. (Abg. Martin Brandl, CDU: So ist es!) Bei der Mittelverwendung sind wir zum Teil schon verwundert: Sozialarbeit okay, interkulturelle Kompetenz okay, Spiel- und Lernstuben okay, aber betriebserlaubnisrelevantes Personal darf nicht vom Sozialraumbudget bezahlt werden, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU) Das kann nicht so sein. Ich zitiere darum aus einem Workshop-Bericht des IBEB: „Betriebserlaubnisrelevantes Personal gehört nicht zum Sozialraumbudget.“ – „Das Sozialraumbudget dient dazu, Bedarfe, die mit dem jeweiligen Meine Damen und Herren, es ist ein nicht nachvollziehbares Verständnis der Landesregierung, dass man nur einen Teil der regulären Personalkosten regulär seitens des Landes finanziert und einen Teil wiederum über das Sozialraumbudget, das für etwas ganz anderes vorgesehen ist, mitfinanziert. Diese falsche Verwendung muss dringend aufhören, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CDU) Erlauben Sie mir am Ende noch eine Bemerkung zur Kitasozialarbeit und wie vor allem wir in Rheinland-Pfalz den Weg dorthin noch besser und einfacher gestalten können. Studierende der sozialen Fachrichtungen können während ihres Studiums in Rheinland-Pfalz keine praxisbezogene Anleitung in Kitas absolvieren, nicht einmal dann, wenn die Kita-Leitung einen Studienabschluss hat. Ich habe dadurch in meinen Kitas konkret zwei wirklich gute Bewerberinnen für diese Praxisanleitung verloren. Ich wäre froh gewesen, wenn ich sie hätte halten können. Ich durfte es nicht. Wo gingen diese beiden jungen Damen hin? – Nach Hessen; denn dort ist es möglich, im Rahmen des Studiums sozialer Fachrichtungen die Praxisanleitungen in der Kita durchzuführen. Das Problem ist also wirklich hausgemacht. Ändern Sie bitte die Fachkräftevereinbarungen oder lassen Sie sie anpassen; denn diese Fachkräfteabwanderung in diesem wichtigen Bereich haben wir als Land selbst in der Hand, meine sehr verehrten Damen und Herren. Was in Hessen geht, sollte auch bei uns möglich sein; denn nur so können wir die Fachkräfte auch schon während des Studiums für Kitasozialarbeit begeistern und sie dahin führen, bei uns zu arbeiten. (Glocke des Präsidenten – Beifall der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) Einen letzten Satz, und dann bin ich fertig. Frau Staatssekretärin, Ihr Haus hat die Fragen der SPD politisch beantwortet. Die fachlichen Einschätzungen sehen zum Teil deutlich anders aus. Wie so oft bitte ich Sie, hören Sie auf die Fachleute vor Ort. Die wissen sehr gut, was geht und was nicht geht. Es kann sich also lohnen, das eine oder andere konstruktiv anzunehmen. Das gilt für uns alle, aber insbesondere für die Landesregierung. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Matthias Lammert

Ich erteile Abgeordnetem Daniel Köbler für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Da stehen noch Plakate in der Stadt!)

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Daniel Köbler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Thomas Barth, zunächst einmal herzlichen Glückwunsch zur Wiederwahl. (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER sowie der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Thomas Barth CDU

Danke schön!) Gerade auch für unsere Kitas ist es eine große kommunale Aufgabe und Herausforderung, aber ja, in unseren Kindertagesstätten wird immens wichtige Arbeit geleistet, immens wichtige Arbeit für die Kinder, für die Familien, aber auch für unsere Gesellschaft insgesamt. Es war richtig, dass wir bereits im Jahr 2019 den Weg mit einer sehr grundlegenden Reform des Kitagesetzes gegangen sind, und wie es bei Reformen so ist, lösen sie natürlich Veränderungen, Diskussionen und möglicherweise auch Sorgen aus. Wie es bei Reformen auch so ist, lösen sie nicht immer alle Herausforderungen und Probleme. Ich glaube aber, wir können heute sagen, dass es richtig war, das Kitagesetz zukunftsfähig aufzustellen und die Überführung des damaligen Projekts „Kitas im Sozialraum“ von „Kita!Plus“ – das noch Ministerin Irene Alt auf die Spur gebracht hat – mit dem Sozialraumbudget in eine gesetzliche Regelförderung zu bringen, weil wir eben auf der einen Seite alle Kitas im Land, was die Personalisierung angeht, von Landesebene unterstützen wollen, auf der anderen Seite aber eben auch den Spielraum vor Ort brauchen, weil die Bedingungen, die Herausforderungen, die Situationen vor Ort in den Sozialräumen eben unterschiedlich sind, damit es dort Gestaltungs- und Handlungsspielräume gibt. Ich glaube, die Antwort auf die Anfrage zeigt, dass dieses System absolut richtig war, (Beifall des Abg. Sven Teuber, SPD) absolut notwendig war und wir da eben auch bundesweit Maßstäbe gesetzt haben. Die Antwort zeigt auch, dass es genau dieses System ermöglicht, genau hinzuschauen, immer wieder zu evaluieren, wie die Situation vor Ort ist, was man besser machen kann, was man anders machen kann, wo vielleicht mehr Mittel gebraucht werden oder wo Mittel zielgerichteter eingesetzt werden. Herr Kollege Barth, es zeigt eben auch, wo die kommunalen Hausaufgaben gemacht werden und wo eben noch Luft nach oben ist. Beim Thema „Abrufbare Mittel“ können wir uns das noch einmal genauer anschauen. Meine Damen und Herren, der Mitteleinsatz ist groß, er kommt an, und er wirkt. Das zeigen alle Auswertungen, die wir hier sehen. Die Entlastung der Fachkräfte durch multiprofessionelle Teams, sie kommt vor Ort an. Das Problem der mangelnden Fachkräfte, der unbesetzten Stellen, das sehen wir auch, und das sind wir angegangen, indem wir jetzt sagen können, wir haben Rekordausbildungszahlen bei den Erzieherinnen und Erziehern. Durch die Fachkräfteverordnung und anderes wird es vereinfacht, Personal an die Kitas zu bekommen. Die Kitasozialarbeit ist ein wesentlicher Schritt, gerade auch in Sozialräumen mit mehreren Angeboten. Die Vernetzung ist hier ein ganz wesentlicher Punkt, die über Kitasozialarbeit, Grundschulsozialarbeit, aber eben auch Jugendzentren, Familieneinrichtungen, Vereine usw. vor Ort organisiert werden kann und für die wir alle aufgefordert sind, vor Ort in den Kommunen zu schauen, dass solche Vernetzungsarbeit funktioniert; denn dann haben sie den Mehrwert für die gesamte Gesellschaft, den wir uns erhoffen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Martin Haller, SPD, Sven Teuber, SPD, und Philipp Fernis, FDP) Herr Barth, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie im Prinzip die Grundzüge der Kitagesetznovelle unterstützen. (Abg. Sven Teuber, SPD: So ist es!) Es ist Ihr gutes Recht in der Opposition, das eine oder andere zu kritisieren. Das tun Sie jetzt auch im Detail, und das ist ein Fortschritt bei der CDU. (Abg. Thomas Barth, CDU: Das haben wir schon immer gemacht, Herr Kollege!) Ich finde auch, dass wir uns über das Thema „Finanzierung von betriebserlaubnisrelevantem Personal über das Sozialraumbudget“ durchaus noch einmal kritisch unterhalten sollten. Sie haben hier aber so ein bisschen den Eindruck erweckt, die Regelfinanzierung würde nicht ausreichen und deswegen gäbe es diese quasi Lückenfinanzierung. Das ist nicht der Fall. Wir reden hier über ganz spezielle Settings, zum Beispiel Waldkindergärten, über Kindergärten, die im Ganztag sind, wo die Mensa nicht am gleichen Ort ist wie die Kita selbst, wo es dann eine Begleitung braucht zum Essen und zurück. Ich finde, diese Einzelfälle müssen wir uns wirklich noch einmal anschauen. Das Sozialraumbudget ist tatsächlich dafür da, im Sozialraum spezielle Herausforderungen abzubilden und sollte in Zukunft – das glaube ich auch – nicht dazu dienen, betriebserlaubnisrelevantes Personal zu refinanzieren. Genau das ist aber das Gute an unserem Kitagesetz, dass wir es eben ermöglicht haben, da genau hinzuschauen, genau auf die Einzelfälle zu schauen, um dann in Zukunft reagieren zu können. (Glocke des Präsidenten) Ich glaube, wir haben eine gute Grundlage gelegt für die Zukunft unserer Kitas, und das bedeutet eben auch eine gute Grundlage für die Zukunft unserer Kinder. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Matthias Lammert

Nächste Rednerin ist Abgeordnete Iris Nieland für die AfD-Fraktion.

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Iris Nieland AfD

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Selbst wenn es der Titel der Großen Anfrage der SPD auf den ersten Blick nicht direkt offenbart, geht es bei der heutigen Besprechung der Antwort um das wichtige Thema „Personalausstattung und Betreuungsqualität in unseren Kindertagesstätten“. Das sogenannte Sozialraumbudget bildet einen Baustein zur Finanzierung der vorhandenen Personalbedarfe. Der Leitgedanke ist laut der Antwort der Landesregierung auf die Frage 2 – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten – die „Überwindung struktureller Benachteiligung in entsprechend identifizierten Sozialräumen – zum Beispiel unter Beachtung von Faktoren wie Armutslage und aufzuwertende Stadt- oder Gemeindeteile“. Nun, was heißt das? – Das heißt, sozialräumlich benachteiligte Kitas erhalten mehr Geld für Personal aufgrund ihrer besonderen Herausforderungen. Damit will man sicherstellen, dass alle Kitakinder in Rheinland-Pfalz eine gleich gute Betreuung und eine bedarfsgerechte Förderung erhalten, egal, wo sie wohnen. Doch so einfach ist das tatsächlich nicht, und so durchweg positiv ist die Sache mit dem Sozialraumbudget in Wirklichkeit eben nicht. Der Einsatz von Integrations- und Sprachförderkräften beispielsweise, der bis zur Kitanovelle durch die Grundfinanzierung gedeckt war, muss nun aus dem neuen Budget heraus bezahlt werden. In diesem Fall ist das also maximal ein Nullsummenspiel für die Kitas und kein zusätzliches Geld. Ein weiterer Aspekt ist die Komplexität der Mittelvergabe, Stichworte „Sozialindex“, „Sozialraumanalyse“, „kommunale Konzeption zur Mittelverwendung“ usw. Das lässt erahnen, dass wir es mit einem Bürokratiemonster zu tun haben. Laut einer Studie des KiTa-Fachkräfteverbands Rheinland-Pfalz aus dem vergangenen Jahr bewerteten fast 90 % der befragten Kitaleitungen und -fachkräfte die Mittelvergabe als intransparent. Ja, Handschrift der Landesregierung. Werden deswegen auch die Mittel nicht ausreichend abgerufen? Ich komme aber noch einmal zurück auf die Sozialraumbudgets. Das Sozialraumbudget dient eben in vielen Fällen gar nicht dem sozialen Nachteilsausgleich, wie gern von Ihnen behauptet wird. In der Antwort auf die Fragen 13 und 17 räumt die Landesregierung nämlich ein – Zitat –, „dass ein großer Teil der Mittel zur Finanzierung für betriebserlaubnisrelevantes Personal der Kitas eingesetzt wird“, in der Regel zur Erfüllung gesetzlicher Aufsichtspflichten. Möglich macht das eine Öffnungsklausel im Kitagesetz, die nach dem Willen der Landesregierung 2028 auslaufen soll. Es ist beschämend genug, dass viele Kitas ihre Betriebserlaubnis mit den regulären Personalressourcen aus dem neuen Kitagesetz gar nicht mehr aufrechterhalten können und stattdessen auf Zubrot aus dem Sozialraumbudget angewiesen sind. (Abg. Martin Haller, SPD: Sie haben es nicht verstanden! –

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Sven Teuber SPD

Das bestätigt uns noch einmal mehr!) Was aber geschieht mit diesen Einrichtungen ab 2028? Will die Landesregierung dann ernsthaft Kitaschließungen in Kauf nehmen? (Abg. Benedikt Oster, SPD: Quatsch! Reden Sie doch nicht so einen Quatsch! Wir schließen keine Kitas!) Für uns ist das keine Option. Wir fordern Sie deshalb auf, bessern Sie endlich bei der Grundfinanzierung für pädagogische Fachkräfte nach, ehe es zu spät ist. Entlasten Sie unsere Kitas von stark steigenden Zugangszahlen, beispielsweise durch ein Landeserziehungsgeld, wie es von meiner Fraktion immer wieder vorgeschlagen wurde. (Abg. Martin Haller, SPD: Für so einen Blödsinn muss ich mittags schon hier sein!) Schließlich sind der Personalschlüssel und damit die Betreuungsqualität in Rheinland-Pfalz nach wie vor ungenügend, insbesondere im betreuungsintensiven U3-Bereich. Das liegt nicht zuletzt am akuten Fachkräftemangel bei Erzieherinnen und Erziehern, an dem auch die viel gepriesene Fachkräftekampagne der Landesregierung überhaupt nichts geändert hat. Aus der Antwort auf die Frage 15 lässt sich allerdings erahnen, dass man diese Defizite zumindest teilweise mit Sozial- und Interkulturarbeitern kompensieren will, weil bei denen die Arbeitsmarktsituation noch nicht so dramatisch sei. Aus unserer Sicht ist das eine Bankrotterklärung an die pädagogische Qualität in unseren Kitas. Sozial- und Interkulturarbeit, so notwendig sie partiell auch sein mögen, sind kein Ersatz für die Arbeit pädagogisch ausgebildeter Erzieherinnen und Erzieher. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal betonen, dass wir als AfD-Fraktion einer systematischen Ausweitung der steuerfinanzierten Sozialarbeit in unseren Kitas wie auch in unseren Schulen grundsätzlich kritisch gegenüberstehen, weil sie vorrangig die Symptome und weniger deren Ursachen bekämpft. Dabei werden in Frage 5 ganz klar hohe Arbeitslosigkeit und hoher Migrationsanteil als Hauptfaktoren für sozialräumliche Probleme identifiziert. (Glocke des Präsidenten) Solange Sie diese Themen – letzter Satz – als Landesregierung der Ampelkoalition nicht entschlossen angehen, bleibt Ihre vermeintliche Fürsorgepolitik unglaubwürdig. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Bevor wir in der Redefolge fortfahren, erteile ich Abgeordnetem Sven Teuber zu einer Kurzintervention das Wort. 2 Minuten.

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Sven Teuber SPD

Drei Punkte dazu. Das eine ist, wie Sie Politik verstehen und wie wir Politik verstehen. (Abg. Martin Brandl, CDU: Och!) Das ist zum Glück ein himmelweiter Unterschied. In dem Zusammenhang nämlich das Sozialraumbudget dafür zu kritisieren, dass es hoch bürokratisch ist, zeigt schon, dass Sie keine Ahnung von dem Prozess haben. Es ist die Hauptaufgabe der Kommunen, diese Kitas zu betreiben. Wir unterstützen die Kommunen mit 1 Milliarde Euro im Jahr vom Land. Wir brauchen aber tatsächlich eine sozialraumpolitische Orientierung – die wollen wir unterstützen – in den Kommunen. Wer kommunalpolitisch unterwegs ist, der weiß, eine sozialräumliche Entwicklung muss gestaltet werden. Da muss man die Akteurinnen und Akteure beteiligen an diesem Prozess. Das ermöglicht dieses Sozialraumbudget. Eben nicht eine pauschalisierte Zuweisung, sondern nach dem, was die Expertinnen und Experten aus der Praxis, aus der Bürgerschaft, tatsächlich gemeinsamen rückmelden, und dann auch darauf einzugehen und zu sagen, diese Herausforderung haben wir in unserem Sozialraum erkannt, wir wollen es dahin gehend lösen und deswegen das Sozialraumbudget einsetzen. Punkt 1. Punkt 2: Sie haben behauptet, die Kitafachkräftekampagne wirkt nicht. Wir hätten gar nicht bessere Zahlen. – Falsch. Wir haben zum 1. März 1.500 pädagogische Fachkräfte mehr in unseren Kitas aktiv als vor der Fachkräftekampagne. Zweitens: Wir haben darüber hinaus mehr Auszubildende denn je in unseren Schulen für die Erzieherinnen und Erzieher. Das widerlegt auch Ihren Punkt. Der dritte Punkt: Sie wollen im Endeffekt keine steuerfinanzierten oder Sie sehen es kritisch, steuerfinanziert die Ausweitung von Sozialarbeit zu unterstützen. Was wollen Sie damit eigentlich sagen? – Sie wollen damit sagen, dass Sie die Fachkräfte, die Erzieherinnen und Erzieher alleine lassen. Sie wollen bewusst weiter eine Überforderung provozieren und werden damit dazu beitragen, dass Erzieherinnen und Erzieher früher krank werden und den Job verlassen müssen. Frau Kollegin, das ist unverantwortlich den Erzieherinnen und Erziehern, den Familien und den Kindern gegenüber. (Beifall bei der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Das ist das, was hinter Ihrer Aussage steckt. (Glocke des Präsidenten) Wenn Sie hier sagen, Sie wollen diese Steuerfinanzierung nicht vornehmen, dann sage ich ganz klar: Wir freuen uns, dass wir uns in diesem Punkt sehr stark unterscheiden. Die Bürgerinnen und Bürger, vor allem diejenigen, die ihre Kinder in die Kitas schicken, die dort aber auch arbeiten und unseren großen Dank und Respekt haben, erwarten von uns, dass sie die Unterstützung bekommen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Die würden sie auch von uns bekommen!) Wenn sie die nicht bekommen sollen von Ihnen, dann ist das eine ganz klare Aussage, wo man sich wirklich um Probleme kümmert, (Glocke des Präsidenten) nämlich bei uns, und wo nicht, um sie weiter zu provozieren, sie zu explodieren. Das sind sie. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Ist Gegenrede erwünscht? – Es wird darauf verzichtet. Wir fahren dann fort in der Redefolge. Für die FDP-Fraktion erteile ich Abgeordnetem Marco Weber das Wort.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für uns Freie Demokraten steht fest, Bildung ist der Schlüssel zu einem selbstbestimmten Leben. (Beifall des Abg. Joachim Paul, AfD) Bereits in der frühen Kindheit werden entscheidende Weichen gestellt, um jedem Kind die bestmöglichen Startbedingungen zu bieten. Wir sind davon überzeugt, dass eine hochwertige frühkindliche Bildung die Grundlage für ein späteres erfolgreiches Leben legt und somit die Chancengerechtigkeit steigt. Deshalb setzen wir Freie Demokraten uns so vehement dafür ein, dass jedes Kind unabhängig von seiner sozialen Herkunft und dem Geldbeutel der Eltern Zugang zu einer exzellenten Bildung erhält. (Abg. Joachim Paul, AfD: Exzellent oder essenziell?) Bei der Einrichtung des Sozialraumbudgets haben wir in Rheinland-Pfalz einen bedeutenden Schritt in diese Richtung gemacht. Dieses Instrument ist strukturell verankert und dynamisiert, ein bundesweit einzigartiges Modell, so wie es Kollege Teuber schon erwähnt hat. (Vereinzelt Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Benedikt Oster SPD

Sehr gut!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, anfangs mit 50 Millionen Euro ausgestattet, hat diese Dynamisierung bereits jetzt dazu geführt, dass wir heute bereits 55 Millionen Euro verteilt bzw. zur Verfügung gestellt haben. So stellen wir auch in Zukunft sicher, dass wir die Kommunen bei ihrer Pflichtaufgabe unterstützen. Kitasozialarbeit spielt eine entscheidende Rolle für die Qualität der frühkindlichen Bildung. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sind Ansprechpartner für Kinder und Eltern, unterstützen bei der Beantragung von Förderungen und entlasten die Erzieherinnen und Erzieher. Diese vielseitigen Aufgaben tragen dazu bei, dass sich das pädagogische Personal stärker auf die direkte Arbeit mit den Kindern konzentrieren kann. So wird ein Umfeld geschaffen, in dem sich jedes Kind individuell entfalten kann. Ein Blick auf die Verteilung zeigt, dass insgesamt 1.540 Kitas von dieser zusätzlichen Ressource profitieren, also mehr als die Hälfte aller Kitas im Land. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist dies ein entscheidender Vorteil, um die Qualität der Betreuung und Förderung unserer Kinder sicherzustellen. Allerdings sehen wir auch, dass der Abruf der Mittel noch ausbaufähig ist. Bislang wurden nur rund 60 % der verfügbaren Mittel abgerufen. Dies zeigt uns, dass die Kommunen weiterhin unsere Unterstützung benötigen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Frankenthal werden beispielhaft nur 6 % der verfügbaren Mittel abgerufen, während – das wird Kollegen Teuber freuen – in der Stadt Trier alle Mittel für das Jahr 2022 ausgeschöpft worden sind. Die Herausforderungen liegen zum Teil im Fachkräftemangel und in der zeitaufwendigen Besetzung der Stellen, aber auch der Know-how-Transfer in den Jugendämtern muss intensiviert werden. Es gilt, die großen regionalen Unterschiede bei der Nutzung des Sozialraumbudgets zu verringern und gemeinsam mit den Kommunen eine flächendeckende Nutzung zu gewährleisten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Sozialraumbudget und die Kitasozialarbeit sind zentrale Bausteine unserer Bildungspolitik. RheinlandPfalz ist im Vergleich zu anderen Bundesländern deutlich weiter. (Beifall des Abg. Sven Teuber, SPD) Kitasozialarbeit mit Landesförderung in einem rechtlich verankerten Sozialraumbudget ist ein Modell, das außerhalb von Rheinland-Pfalz in dieser Form nicht existiert. Es trägt maßgeblich dazu bei, Chancengerechtigkeit zu fördern und die Qualität der frühkindlichen Bildung in unserem Land zu sichern. Lassen Sie uns auch weiterhin gemeinsam dafür sorgen, dass dieses wichtige Instrument bestmöglich genutzt wird und unsere Kinder die bestmöglichen Startbedingungen erhalten. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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Matthias Lammert

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Helge Schwab.

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Helge Schwab FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst, Herr Teuber, Herr Barth, Ihrem Dank an die Kitafachkräfte schließen wir uns natürlich an, und zwar vollumfänglich; denn ohne sie, die da draußen ihre Arbeit tun, würde es unseren Kindern nicht so gut gehen, wie das der Fall ist. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie vereinzelt bei der CDU und bei der SPD) – Danke schön. Auf Wunsch der SPD sprechen wir heute über das Sozialraumbudget und seine Bedeutung für Rheinland-Pfalz. Sie, Herr Teuber, haben ihre fünf Minuten zur Lobpreisung der Ampel genutzt. Für die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion möchte ich die Zeit nutzen, um auf die Erfolge, aber auch die Herausforderungen und Grenzen zu schauen. Ich werde mit dem Mehrwert beginnen. Das Sozialraumbudget ist für die Kindertagesstätten unseres Landes ein richtiger und wichtiger Baustein, wenn es darum geht, Kinder in sozial benachteiligten Gebieten gezielt zu unterstützen. Wie auch schon aus der Antwort auf unseren Berichtsantrag im September 2023 und jetzt auch auf die Große Anfrage hervorgeht, wird das Budget insbesondere für Kitasozialarbeit, Netzwerkarbeit, interkulturelle Fachkräfte und betriebserlaubnisrelevantes Personal verwendet, wobei die Kitasozialarbeit den Großteil ausmacht, in 85 % der Konzeptionen wird sie genannt. Die Schwerpunkte liegen also auf Familienberatung, der Förderung der Elternarbeit und der sozialen Integration. Bereits in den Haushaltsberatungen 2022 hat die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion bewiesen, wie wichtig uns die Kitasozialarbeit ist und dass wir sie gerne flächendeckend etablieren wollen. Die Sozialarbeit in den Einrichtungen zu stärken, bedeutet gleichzeitig mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit. Da stimme ich Ihnen zu. Analog zur Schulsozialarbeit kann die Kitasozialarbeit dabei noch früher und gezielter auf die Herausforderungen und Bedürfnisse der Kinder und ihrer Familien eingehen. Wenn wir allerdings auf den Mittelabruf schauen, fällt auf, dass bei Weitem nicht alle zur Verfügung gestellten Mittel abgerufen werden. Während es 2021 im Ist noch rund 35 Millionen Euro waren, wurden 2022 nur etwa 30 Millionen Euro abgerufen. Die Summe sinkt, obwohl die Mittel seit Inkrafttreten bereits um 10 % – Sie sagten es, Herr Weber – auf 55 Millionen Eurogesteigert wurden. Hier stelle ich die Frage, worin sieht die Landesregierung die Gründe dafür, dass so wenig und immer weniger Mittel abgerufen werden? – Aus unserer Sicht gehört dazu, dass die örtlichen Träger der Jugendhilfe dafür personell gut aufgestellt sein müssen. Vielleicht müssen auch die Hemmschwellen für Sozialraumanalyse und Konzeptentwicklung abgesenkt werden. Oder liegen die Bedarfe gar ganz woanders? Das führt mich dazu, was das Sozialraumbudget momentan nicht leistet. Frühe soziale Hilfe und elterliche Beratung sind wichtige Punkte, aber sie setzen an den Rahmenbedingungen an und sind keine konkrete Förderung am Kind. Mit dem Sozialraumbudget verbessert sich auch nicht die Betreuungssituation für unsere Jüngsten. Dort liegen aber die aktuellen Probleme. Einerseits bleiben immer mehr jüngere Kinder mit einem höheren Betreuungsbedarf für eine längere Zeit in den Kitas, andererseits ist die Sprachförderung eine Langzeitbaustelle. Studien belegen sogar einen engen Zusammenhang zwischen Sprachentwicklung und sozialer Herkunft. Das ist für mich das beste Argument, um Sprachförderkräfte mit in das Sozialraumbudget aufzunehmen. Ich kann es nicht oft genug sagen, es war und bleibt aus unserer Sicht ein großer Fehler, dass die Sprachkitas und mit ihnen die Sprachförderkräfte landesweit nicht weiterfinanziert wurden. Sie sind nun weg, in andere Bundesländer abgewandert oder eben anders im Einsatz. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Genau!) Doch nicht allein die alltagsintegrierte Sprachförderung wird das Problem lösen können. Es braucht auch additive Sprachförderangebote, durchgeführt von zusätzlichen Fachkräften. Die Mischung macht’s. Ich komme zum Schluss. Das Sozialraumbudget ist eine gute Ergänzung, aber wir dürfen doch nicht nur auf einen schönen Vorgarten setzen, sondern müssen auch die Einrichtungen von innen heraus stärken. Im Kitaalltag braucht es ausreichend Personal und mehr gezielte Förderung am Kind. Entweder lassen wir künftig auch diese Schwerpunkte im Sozialraumbudget zu oder wir nutzen die nicht abgerufenen Mittel zur Stärkung der Betreuungsqualität und zur Entlastung unserer engagierten Fachkräfte, denen ich hier noch einmal recht herzlich danke. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist der fraktionslose Abgeordnete Andreas Hartenfels.

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Andreas Hartenfels fraktionslos

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz einen Blick auf die Gesamtsituation im Bereich Kita werfen, weil der aus meiner Sicht ganz stark zu den Begrifflichkeiten gehört, die Herr Teuber eingangs in seiner Rede formuliert hat. Es geht um die Chancengleichheit, es geht um gute Arbeitsbedingungen, natürlich auch um ausreichend Fachkräfte und um ein Gesunderhalten der Mitarbeiter. Es sind wesentliche Begriffe genannt worden, gleichzeitig – das hat Herr Schwab mit seinem Begriff in ein schönes Bild gepackt – kommt es nicht nur auf einen schönen Vorgarten an. Ich würde gerne einmal einen Realitätscheck machen, auch auf die bundesweite Situation bezogen. Nicht ich persönlich, sondern anhand des Paritätischen Gesamtverbands, der vor genau einer Woche – es passt zeitlich gerade sehr schön – seinen Bericht vorgestellt hat mit der Überschrift „Wachsende Defizite in den Kindertageseinrichtungen“. Ich bezeichne das als Realitätscheck, nicht als direkten Vorwurf an die Landesregierung. Da ist ein hoher Problemdruck im System. Wir sollten uns hier alle noch einmal vergegenwärtigen, wie die Ist-Situation auch bundesweit ist. Ich zitiere jetzt relativ viel aus diesem Bericht, weil ich glaube, der Paritätische Gesamtverband steht nicht im Verdacht, fachfremd zu argumentieren, sondern ich glaube, die sind sehr tief im Thema drin. Der Kitabericht wurde ganz aktuell jetzt vorgestellt. Zunächst einmal wird die Gesamtsituation vom Paritätischen Gesamtverband so eingeschätzt – Zitat mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Die aktuelle Situation in vielen Kindertageseinrichtungen ist besorgniserregend. Das zeigen die Ergebnisse einer Befragung durch den Paritätischen Gesamtverband, die nun im aktuellen Bericht veröffentlicht wurden. Besonders alarmierend ist, dass sich die Situation in vielen Kindertageseinrichtungen in den vergangenen zwei Jahren deutlich verschlechtert hat.“ Alle zwei Jahre wird dieser Bericht erstellt. „Die bisherigen Bemühungen von Bund und Ländern, die Qualität in Kitas zu sichern, konnten diese Entwicklung nicht aufhalten.“ Jetzt möchte ich ein paar Zitate bringen aus dem Bericht, die sehr gut zu Ihren Begrifflichkeiten passen, Herr Teuber. Zunächst einmal zum Stichwort „Qualität“. Das ist natürlich das wichtigste Stichwort, wenn wir an unsere Kinder in den Kitas denken. Zitat aus der Pressemitteilung zu dem Bericht: „Durchschnittlich fehlen in jeder Kita mehr als zwei Fachkräfte, häufig sind es sogar mehr. Das entspricht aktuell 125.000 fehlenden Fachkräften im gesamten Bereich der Kindertagesbetreuung.“ Einen solchen Wert muss man erst einmal sacken lassen: 125.000 fehlende Fachkräfte. Das lässt sich nicht von heute auf morgen ändern, aber das zeigt, dass wir uns schon längere Zeit auf einen echten, großen Missstand hinentwickeln. Zweites Stichwort von Herrn Teuber: Wir müssen auch auf Arbeitsbedingungen, auf die Gesundheit der Mitarbeiter achten. Dazu äußert sich dieser Bericht ebenfalls. Zweites Zitat: „‚Personalmangel führt zu zusätzlichen Überstunden und einer zunehmenden Überlastung der vorhandenen Mitarbeiter*innen. Damit drohen weitere Personalausfälle, und die Kinder haben das Nachsehen, weil Aktivitäten und Förderung eingeschränkt werden.‘ Diese Zusammenhänge verdeutlicht auch der neu geschaffene Kita-BelastungsIndex, der zeigt, dass 22 Prozent der erfassten Kindertageseinrichtungen stark mehrfach belastet sind.“ Also stehen auch hier die Alarmglocken auf Rot. Ein dritter Punkt, der jetzt nicht explizit von Herrn Teuber angesprochen wurde, aber genauso wichtig ist, ist das Stichwort „Inklusion“. Dazu haben wir uns ebenfalls viel vorgenommen. Da müssen wir uns auch viel vornehmen vor dem Hintergrund der europäischen Herausforderungen oder Anforderungen oder auch dem, was wir selbst leisten wollen. Auch hierzu äußert sich der Bericht – Zitat –: „Das Schwerpunktthema des diesjährigen Kita-Berichts ist die Umsetzung von Inklusion. Erstmalig liegen Erkenntnisse zu der Umsetzung von Inklusion in Kindertagesstätten vor. ‚Kinder mit Behinderung sind die besonders Leidtragenden dieser Situation‘, betont Juliane Meinhold. ‚Fehlende personelle Ausstattung und lange Verfahren verhindern, dass Kinder rechtzeitig die notwendige Unterstützung erhalten. Viele Fachkräfte und Eltern fühlen sich alleine gelassen.‘“ Das ist einmal ein Schlaglicht auf das gesamte Themenfeld Kita. Die Jüngsten sind mit die Wichtigsten in unserer Gesellschaft. Deswegen ist es so bedrohlich, finde ich, dass wir in den letzten Jahren eher konstatieren müssen, dass es schlechter wird, dass es bundesweit schlechter wird und auch RheinlandPfalz – ich will die Bemühungen anerkennen in dieser Gesamtsituation – unter Druck steht, das alles geregelt zu bekommen. Vor dem Hintergrund kann man nur den Appell noch einmal hier im Parlament an uns Verantwortliche richten. Wir müssen dem hohe Aufmerksamkeit geben, und ich glaube, noch mehr machen, als sowieso schon gemacht wird, weil die Zahlen hier eine eindeutige Sprache sprechen und wir es unseren Jüngsten schuldig sind.

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Matthias Lammert

Für die Landesregierung erteile ich Staatssekretärin Bettina Brück das Wort.

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Bettina Brück

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Es kommt nicht von ungefähr, dass Studien immer wieder feststellen, dass Rheinland-Pfalz das Land der größten Chancengleichheit und der geringsten Chancenungleichheit in der Bildung ist. Genau das ist schlicht und ergreifend das Ziel, das die Bildungspolitik in unserem Bundesland schon sehr lange in unser Navi eingegeben hat. (Vereinzelt Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Dafür beschreiten wir immer wieder neue Wege, die wir dann zu den Autobahnen der Bildungsgerechtigkeit ausbauen, auf denen uns nach anfänglichen Diskussionen wie diesen hier über kurz oder lang alle anderen Bundesländer folgen. Das war so, als wir als erste die Beitragsfreiheit in der Kita gemacht haben. Das war so, als wir als erste das landeseigene Ausbauprogramm für die Ganztagsschule auf den Weg gebracht haben, und das ist jetzt wieder so mit unserem Sozialraumbudget in den Kitas. Wir sind damit auf einem völlig neuen Weg zum Ziel mehr Bildungsgerechtigkeit eingebogen. Wir können nach einigen Kilometern sagen: Das ist die richtige Route. Ich bin sicher, es wird nicht lange dauern, bis im Rückspiegel andere auftauchen. Als wir das Sozialraumbudget in unserem Kitagesetz verankert haben, haben wir für die Kitaträger ein Instrument geschaffen, mit dem sie ganz gezielt in den Kitas vor Ort den Herausforderungen begegnen können, die in den einzelnen Nachbarschaften der Bildungsgerechtigkeit im Wege stehen. Dafür können sie jetzt zusätzliches Personal mit zusätzlichen Qualifikationen einsetzen. Obwohl das neue Kitagesetz noch nicht lange gilt, obwohl die Umstellung Zeit braucht und in einer Zeit erfolgt, in der es Fachkräftemangel gibt, aber wir schon 1.600 zusätzliche Stellen geschaffen haben, sehen wir, dass das Sozialraumbudget an vielen Stellen schon jetzt einen großen Unterschied macht, einen Unterschied für mehr Gerechtigkeit und gleiche Chancen. (Abg. Marco Weber, FDP: Sehr gut!) Es ist enorm, was die Verantwortungsgemeinschaft für Kitas, vor allem die Jugendämter, dafür geleistet hat. Dafür darf ich an der Stelle als Erstes ganz herzlich Danke sagen und alle mit einschließen, die es bei den Trägern, in den Kitas, in der Politik, in der Wissenschaft und überall umsetzen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Die Zahlen zeigen es – es wurde schon erwähnt –, mehr als die Hälfte der Kitas profitiert schon heute davon. Jede einzelne Stelle, die zusätzlich im Sozialraumbudget geschaffen ist, trägt zu mehr Chancengleichheit bei. Weil der Paritätische Gesamtverband schon erwähnt worden ist: Er zeigt das auch mit bundesweiter Anerkennung, weil er sagt ganz klar in diesem Bericht, der schon zitiert wurde, dass Rheinland-Pfalz das Land ist, das die meisten Mittel zur Überwindung struktureller Benachteiligung einsetzt. (Abg. Sven Teuber, SPD: Hört, hört!) Gleiches gilt in bundesweiter Anerkennung, um Musterland der Kitasozialarbeit sein zu können. Unser Institut für Bildung, Erziehung und Betreuung wird von allen Bundesländern bundesweit angefragt, was die Expertise zum Sozialraumbudget anbelangt. Meine Damen und Herren, wir weiten das Sozialraumbudget stetig aus. Es wurde gesagt, es ist ein mitwachsendes Budget, nicht nur in den Prozentanteilen mit stetig 2,5 % Wachsen, sondern es ergänzt auch die aufwachsenden Grundpersonalisierungen ganz immens. Blicken wir darauf, wofür die Träger dieses Geld verwenden, dann sehen wir, dass die Kitasozialarbeit den höchsten Anteil im Sozialraumbudget hat. Das ist auch gut so, weil hier Erzieherinnen und Erzieher ganz konkret zusätzliche Entlastung erfahren. Es ist eine wichtige Arbeit zur Unterstützung der Eltern, gerade auch in der Frage der Unterstützung der Kinder, weil herausforderndes Verhalten auch in der Kita immer stärker wird. Deshalb ist es eine Entlastung, ganz besonders für das ganze Team, für die Eltern und die Kinder insgesamt. Kitasozialarbeit bietet nicht zuletzt die Möglichkeit, niederschwellig Menschen miteinander zu vernetzen und Zusammenarbeit zwischen Kita und Elternhaus zu stärken. Deswegen ist es eine wirklich unersetzliche Aufgabe, die wir dort geschaffen haben. Deswegen zeigt sich auch deutlich, dass wir in einen Paradigmenwechsel zu mehr Chancengleichheit und zu mehr sozialer Gerechtigkeit in der Kita eingestiegen sind, um Eltern auch von ganz normalen Dingen, wie zum Beispiel dem Ausfüllen von Anträgen oder Familienberatungsstellen zu finden, zu entlasten. Wir werden alle diese Erfahrungen, die wir gemacht haben, selbstverständlich in die geplante Evaluation einfließen lassen. Das gilt auch für das betriebserlaubnisrelevante Personal. Deswegen bin ich ganz intensiv davon überzeugt, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind, auf dem richtigen Weg zu mehr Chancengleichheit. Ich bin fest davon überzeugt, dass uns viele Bundesländer auf diesem Weg folgen werden. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Matthias Lammert

Zu einer Kurzintervention erteile ich dem fraktionslosen Abgeordneten Michael Frisch das Wort. 2 Minuten.

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Michael Frisch fraktionslos

Herr Präsident, meine Damen und Herren, verehrte Frau Staatssekretärin! Um Ihr schönes Bild mit den Autos und dem Straßenverkehr aufzugreifen, müsste man sagen, dass Sie sich eine besondere Luxusausstattung eines Fahrzeugs genehmigen, obwohl die Grundausstattung nicht ausreichend ist. Das ist doch genau das Problem. Es hat niemand etwas dagegen, dass man Geld in ein Sozialraumbudget investiert, um dort besondere Bedarfe abzudecken. Die Kritik, die auch hier von Teilen des Hauses kam, ist aber doch vollkommen berechtigt, wenn man darauf verweist, dass es an der Grundpersonalisierung und an der Grundausstattung in unseren Kitas fehlt. Da muss nachgebessert werden. Kein Mensch legt sich in einem Auto Ledersitze zu, wenn gleichzeitig die Bremsen nicht richtig funktionieren oder der Motor nicht ausreichend stark ist, um die Aufgaben des Fahrzeugs zu bewältigen. Ein zweiter Punkt: Sie haben gesagt, die Herausforderungen werden immer größer – das ist richtig –, aber da haben wir in der Vergangenheit immer wieder auch darauf hingewiesen, dass man einmal darüber nachdenken könnte, warum das so ist. Warum werden Kinder immer schwieriger? Warum brauchen sie immer mehr Unterstützung von Sozialarbeitern, von Psychologen? – Das hat Ursachen in den Familien. Man kann über Sozialraumbudgets versuchen, die Probleme zu lindern, aber man muss auch darüber nachdenken, woher die Probleme kommen und sie dann an der Wurzel packen. Deshalb ist mein entschiedenes Plädoyer an dieser Stelle, neben dem, was Sie hier mit sehr viel finanziellem Aufwand machen, auch die Familien zu stärken. Sorgen wir dafür, dass die Probleme dadurch kleiner werden, dass Kinder in den Familien gestärkt werden, damit sie zu eigenständigen Persönlichkeiten heranreifen. Dann brauchen wir auch weniger Geld für Reparaturkosten in unseren Fahrzeugen aufwenden. Danke schön. (Beifall der Abg. Matthias Joa und Martin Louis Schmidt, fraktionslos)

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Matthias Lammert

Die Erwiderung ist gewünscht. Ich erteile Staatssekretärin Bettina Brück das Wort.

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Bettina Brück

Herr Abgeordneter Frisch, ich glaube, 1.600 zusätzlich geschaffene Stellen sprechen eine klare Sprache. Sie sind nicht im Sozialbudget zusätzlich geschaffen worden, sondern in der Grundpersonalisierung. Das müssen wir uns einmal ganz klar sagen. In vielen, vielen Kitas gibt es heute mehr Personal, als es früher der Fall gewesen ist. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist nicht immer einfach, diese Stellen auch zu besetzen, gar keine Frage. Dafür haben wir in der Ausbildung Maßnahmen ergriffen. Wir haben so viele Auszubildende in unseren Fachschulen wie nie. Wir haben 1.500 zusätzliche Menschen im System in den letzten Jahren. Die Fachkräftekampagne wirkt, und wir werden uns da weiter anstrengen. Was ich aber nicht gelten lasse, ist, dass Sie sagen, wir haben in der Kita einen Reparaturbetrieb. Das ist frühkindliche Bildung. Wir haben einen vollkommen anderen Blick auf das System, von dem Sie gerade gesprochen haben. Wir sprechen von einem System der frühkindlichen Bildung und nicht von einem System der bloßen Betreuung. Darum geht es uns. (Abg. Martin Haller, SPD: Ja, wir leben auch in diesem Jahrhundert!) Deswegen unternehmen wir alle diese Anstrengungen, um den gesellschaftlichen Wandel zu gestalten und nicht auf irgendetwas zu reagieren, wofür es dann zu spät ist. Das ist unser Ziel. Deshalb strengen wir uns im Bereich der Bildungsgerechtigkeit, im Bereich der Chancengleichheit an. Ich denke, da muss man noch einmal grundlegend über andere Dinge sprechen, von denen Sie ein vollkommen anderes Familienbild haben, als das bei uns der Fall ist. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind am Ende der Debatte zu Tagesordnungspunkt 19. Die Große Anfrage und die Antwort haben sich mit der Besprechung erledigt. Wir kommen zu Punkt 20 der Tagesordnung: Periodischer Sicherheitsbericht (PSB) für Rheinland-Pfalz als Grundlage wirksamer Konzepte zur Kriminialitätsvorbeugung und -bekämpfung Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/9723 – dazu: Rheinland-Pfalz auf Spitzenplatz bei Innerer Sicherheit, auch dank starker Kriminialitätsbekämpfung Alternativantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/9767 – Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten. Die CDU hat zusätzlich 3 Minuten. Zur Begründung erteile ich für die antragstellende Fraktion Abgeordnetemkollegen Dirk Herber das Wort.

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Dirk Herber CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst einmal darf ich den Kollegen der regierungstragenden Parteien herzlich danken für das große Lob, das Sie uns heute Morgen ausgesprochen haben. Nichts anderes als ein Lob ist es, wenn Sie sich schnell genötigt sehen, einen Änderungsantrag zu unserem gut durchdachten Antrag rauszuhauen. (Beifall der CDU –

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Martin Haller SPD

Hatten wir schon länger!) So groß die Freude über das Lob auch ist, so schnell ist sie der Enttäuschung über Ihren Antrag gewichen. (Abg. Martin Haller, SPD: Hatten den schon länger, aber vergessen einzureichen! – Heiterkeit des Abg. Martin Brandl, CDU – Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Der Landtag soll feststellend und begrüßend in die Lobhudelei über das, was alles im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung von dieser tollen Landesregierung geleistet wird, einstimmen, aber am Ende schaffen Sie es lediglich, Prüfaufträge zu formulieren und sie an die Landesregierung zu adressieren. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist zu wenig. Es ist nämlich Zeit zu handeln und nicht in Prüflethargie zu verfallen. Ich zeige Ihnen aber auch gerne, warum Sie sorglos unserem Antrag zustimmen können. Sicherheit bestimmt Lebensqualität, und sie ist die Voraussetzung für Freiheit. Deutschland ist, und das Gott sei Dank, eines der sichersten Länder der Welt. Die in der Polizeilichen Kriminalstatistik für Rheinland-Pfalz für das Jahr 2023 erfassten rund 256.000 Straftaten zeigen eine Kriminalitätsbelastung auf einem zu hohen und definitiv nicht tolerablen Niveau. Was läuft also schief? Ziel des Staats muss es immer sein, Kriminalität besser zu bekämpfen und weiter zurückzudrängen, zumal es sich nicht um ein statisches Gebilde handelt. Kriminalität verändert sich, entwickelt neue Strategien und Formen, auf die der Staat zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger angepasst reagieren muss. Tut er das nicht, entwickelt sich eine gefährliche Eigendynamik, die Kriminalitätsphänomene immer schwerer bekämpf- und beherrschbar macht. Notwendig ist also eine ganzheitliche Betrachtungsweise, die aktuell noch nicht zufriedenstellend gegeben ist; denn in der Polizeilichen Kriminalstatistik wird eine signifikante Anzahl von Straftaten gar nicht abgebildet. Allein für Rheinland-Pfalz gehen Schätzungen im Hinblick auf die PKS für das Jahr 2023 davon aus, dass ca. 50.000 Straftaten nicht eingeflossen sind. Gründe hierfür liegen zum Beispiel in Täterhandlungen aus dem Ausland, unbekanntem Tatort, Tatorten in der digitalen Welt oder aus den unterschiedlichsten Gründen nicht beanzeigten Straftaten. Es muss also eine Lösung für das Problem her und keine Prüfung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen die Grundlage dafür schaffen, kriminalpolitische Handlungsbedarfe besser zu erkennen und daraus wirksame Konzepte zur Kriminalitätsbekämpfung zu entwickeln. Erforderlich hierfür ist eine tragfähige und in die Breite gehende Bestandsaufnahme der Kriminalitätslage. In einem Periodischen Sicherheitsbericht sollen deshalb die Erkenntnisse aus unterschiedlichen amtlichen Datensammlungen, insbesondere aus der PKS, der Strafverfolgungsstatistik und den Justizgeschäftsstatistiken nicht nur zusammengeführt, sondern auch analysiert und hinsichtlich Kriminalitätsentwicklung und Kriminalitätsausprägung verglichen werden. Zudem sollten sie durch Erkenntnisse aus der Forschung zu dem Anteil der Kriminalität, der aus den unterschiedlichsten Gründen nicht in der PKS abgebildet ist, sowie durch kriminologische Erklärungsansätze, also durch wissenschaftliche Untersuchungen zu Erscheinungsformen und Ursachen von Kriminalität, ergänzt werden. Das ermöglicht eine notwendige interdisziplinäre, multiperspektivische und möglichst objektive Betrachtung der Kriminalitätslage und -entwicklung. (Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz) Herr Minister, Sie haben im März gesagt, bei der Aufklärung des kriminalistischen Dunkelfelds auf die Wissenschaft und länderübergreifende Zusammenarbeit zu setzen. Laut Innenministerium erstellen unterschiedliche Fachdienststellen in der Polizei bereits verschiedene Lagebilder, und Rheinland-Pfalz sei unter anderem an der wiederkehrenden Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamts unter dem Titel „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland“ beteiligt. Das ist richtig und wichtig. Die SKiD ist ein wichtiger Baustein für eine evidenzbasierte Sicherheitspolitik in Deutschland, aber der Bund hatte noch in der Großen Koalition mit einem SPD-Justizministerium die Komplettierung dieser Evidenzbasis über die Sinnhaftigkeit der Erstellung eines Periodischen Sicherheitsberichts erkannt und nach den ersten beiden Berichten 2001 und 2006 im November 2021 den Dritten vorgestellt. Im Vorwort unterschreibt Ihre damalige Justizministerin der SPD, dass die Politik eine aktualisierte Bestandsaufnahme der Kriminalitätslage braucht, die über die bloße Analyse der verfügbaren Kriminal- und Justizstatistiken hinausgeht. Auch Ihre SPD-Kollegen im Sächsischen Landtag haben sich 2023 unterstützend geäußert – ich darf zitieren –: „Der Periodische Sichergleichberechtigt neben der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) stehen.“ Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, Sie können unserem Antrag ohne Wenn und Aber zustimmen. (Beifall der CDU) Die Polizeiliche Kriminalstatistik als reine Eingangsstatistik sagt nur bedingt etwas über die Sicherheitslage aus. Der Periodische Sicherheitsbericht ergänzt diese Daten jetzt mit weiteren Erkenntnissen. Was wir künftig aber auch brauchen, ist eine echte Verlaufsstatistik, die in der Lage ist, den Hergang und das Ergebnis von Strafverfahren als Gesamtverlauf darzustellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auch Sie können unserem Antrag bedenkenlos zustimmen; denn die letzten beiden erwähnten Passagen sind aus einer Pressemitteilung des innenpolitischen Sprechers des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem Sächsischen Landtag, nachdem im Frühjahr 2023 in Sachsen der erste Periodische Sicherheitsbericht vorgestellt worden war. Mit diesem Antrag wollen wir also gerne mit Ihnen gemeinsam die Landesregierung auffordern, als Erkenntnisgrundlage für eine evidenzbasierte Kriminalpolitik einen Periodischen Sicherheitsbericht aufzulegen, der die Basis für die Erstellung wirksamer Konzepte zur Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung sowie diesbezüglicher gesetzgeberischer und sicherheitsbehördlicher Maßnahmen bildet. Kollege Fernis ist in einer dpa-Mitteilung schon so vorgeprescht, dass ich leider den Eindruck hatte, er hat unseren Antrag nicht bis zum Schluss gelesen. Dort werden Sie zitiert, lieber Kollege: Die Idee der CDU, mit einigermaßen überschaubaren Aufwand ein umfassendes Bild zu bekommen, sei illusorisch. Sinnvoll könne das nur sein, wenn man sich auf einige Delikte konzentriere. – Das ist wunderbar, lieber Kollege. Lesen Sie den Schlusssatz unseres Antrags. Wir fordern nämlich die Landesregierung auf, eine Schwerpunktsetzung vorzunehmen und besonders relevante Phänomenbereiche in den Blick zu nehmen. (Beifall der CDU) Wenn es bei Ihnen an der Konkretisierung hängt, dann können wir uns sehr gerne noch einmal über die Schwerpunktsetzung auseinandersetzen, zum Beispiel Gewaltkriminalität unter besonderer Berücksichtigung von Jugendgewalt – das nicht zuletzt an Schulen –, Jugendkriminalität, Kriminalität von Nichtdeutschen, Kindesmissbrauch, Wohnungseinbrüche, Cyberkriminalität. Es gibt einige Phänomenbereiche, die es lohnt, eingehend zu beleuchten. Lieber Kollege Fernis, liebe FDP, Sie sehen, selbst Sie können unserem Antrag ohne Not zustimmen, weil er Ihnen nach der Presseverlautbarung sinnvoll erscheint. Den Kollegen der FREIEN WÄHLER traue ich einmal so viel zu, dass ich keine beispielhafte Aufzählung anderer Kollegen brauche, um Sie zu überzeugen. Wenn Sie noch einen weiteren Anstoß brauchen, hier gerne noch einen von außerhalb der Politik. Zitat vom März dieses Jahres: „Um eine verlässliche und evidenzbasierte Einschätzung der Kriminalitätslage und Kriminalitätsentwicklung in Rheinland-Pfalz darzustellen, fordert die GdP Rheinland-Pfalz Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe jetzt alle Parteien, denen ich ein gewisses Maß sicherheitspolitischen Verstands zutraue, erwähnt, sodass es Ihnen leicht fallen sollte, unserem Antrag zustimmen. Im Voraus also schon einmal herzlichen Dank dafür. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Klinkel.

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Nina Klinkel SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Herber, ich habe Ihren Antrag gelesen und dachte, och, ja. Dann habe ich reingeschaut und dachte, och, ne. Das ist der Grund, warum wir einen Alternativantrag gestellt haben. Ich finde es total gut, dass wir hier über sicherheitspolitische Fragen diskutieren. Wir haben feststellen müssen, wie die PKS auch durch Sie entkontextualisiert wurde, wie sie gebogen wurde, sodass sie in das politische Narrativ passt. Das haben Sie im letzten Plenum gemacht. Am Ende haben Sie in der Debatte noch nicht einmal sicherheitspolitische Forderungen gestellt. Ich bin mir ehrlich gesagt nicht sicher, ob Sie mit der Datengrundlage, die so ein Sicherheitsbericht hat – er weist naturgemäß eine bestimmte Schwierigkeit auf und hat auch keine Vergleichbarkeit, weil die Fragen so sind wie sie sind –, redlicher umgehen würden, aber wir waren uns in einem einig – ich werbe auch dafür, dass Sie vielleicht unserem Antrag zustimmen, denn er bietet ein Mehr von dem, was Sie wollen –, dass wir die PKS erweitern müssen, um ein besseres Bild zu bekommen. Die PKS leistet durchaus gute Arbeit. Sie leistet das – das haben Sie auch gesagt –, was sie als Eingangsstatistik und mit ihren Erfassungsmodalitäten kann. Sie ist aber das einzige Instrument, das wir haben, das Vergleichbarkeit durch vergleichbare Parameter bietet. Sie hat Mängel, wie die Nichtberücksichtigung bestimmter Straftatbereiche oder die alleinige Betrachtung des Hellfelds. Das, was Sie als Lobhudelei bezeichnen, ist, dass wir uns alle auf denselben Kenntnisstand bringen; denn der ist notwendig, wenn wir über Verbesserungen diskutieren wollen. Sie sprachen von der Multiperspektive. Wir schauen in Rheinland-Pfalz multiperspektivisch auf Kriminalität. Das sogar in institutionalisierter Form. Ich weiß nicht, ob Sie das Zentrum für interdisziplinäre Forensik an der Uni Mainz kennen. Die machen genau das. Die blicken aus verschiedenen Bereichen auf Kriminalität, auf Kriminologie bis Kulturanthropologie, von Rechtspsychologie bis Strafrecht. Die haben genau die Aufgabe, interdisziplinär den Praktikern an einer Schnittstelle weiterzuhelfen. Die beantworten dann vielleicht auch Fragen, warum sich jemand radikalisiert. Das ist der zweite Bereich, den wir mit einer hervorragenden Präventionsprogrammatik betonen. Unsere Kriminalpräventionsprogramme sind wichtig, weil auch dort natürlich Erkenntnisse und Daten vorliegen, die wir brauchen, um Kriminalitätsbekämpfung gut angehen zu können. Wir fordern zum Beispiel, die Handlungsempfehlungen des Pakts gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen – um ganz konkret über Opfervertretungen zu sprechen – in die Kriminalitätsbekämpfung aufzunehmen. Das ist die erste Forderung, die wir stellen und die weiter geht als das, was Sie wollen. Wir haben bereits Erhebungen in Rheinland-Pfalz, die die PKS ergänzen. Die bekannteste, die vielleicht in diesem Großfeld immer ein bisschen untergeht, ist die Verkehrsstatistik. Wir haben aber auch den Bericht der Landesregierung zur Verbesserung im Opferschutz. Es ist vor allem der Bericht über die Innere Sicherheit und den Stand der Verbrechensbekämpfung, der nach besonders relevanten Phänomenbereichen, wie zum Beispiel Cybercrime oder auch nach Altersgruppen oder Herkunft von Tatverdächtigen, aufgliedert. Mit Art, Umfang und Aussagekraft bietet er schon die Erkenntnisse, die einem Periodischen Sicherheitsbericht faktisch gleichkommen. Wir beantragen jetzt konkret zu prüfen, wie man hier bestehende Studien sinnvoll einarbeiten kann. Das ist zum Beispiel auch das, was der Kriminologe Professor Thüne fordert. Wir tappen in Rheinland-Pfalz nicht im absoluten Dunkelfeld. Wir sind – Sie haben es genannt – an den wiederkehrenden Dunkelfeldstudien des Bundeskriminalamts und der Länder „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland“ beteiligt. Eine in unserem Antrag formulierte Forderung lautet, dass wir diese Erkenntnisse auf ihre Eignung für Rheinland-Pfalz prüfen müssen, um Kriminalitätsbekämpfung sinnvoll ergänzen zu können. Wir sind schon der Meinung, dass wir uns hier an der SKiD orientieren sollten. Zudem fordern wir, den Periodischen Sicherheitsbericht des Bundes auf geeignete Erkenntnisse für Rheinland-Pfalz zu prüfen; denn wir müssen das Rad nicht neu erfinden, und wir brauchen größtmögliche Wissenschaftlichkeit. Sie wissen genauso wie ich – heute Morgen habe ich das auch gesagt –, dass sich gerade Dinge wie das Abfragen von Sicherheitsgefühlen natürlich nicht in naturwissenschaftlichen Kategorien bewegen, sondern das eine Bewertung darstellt, die sich zudem dynamisch verändert. Das macht einen sensiblen Umgang und größtmögliche Wissenschaft notwendig. Wir möchten aber auch kommunale Initiativen wie die der Stadt Neuwied unterstützen. Die hat ihre Bürger nämlich nach solchen subjektiven Sicherheitsgefühlen befragt. Wir wollen sie motivieren und schauen, wie wir sie landesseitig unterstützen können. Meine Idee wäre hier zum Beispiel ein einheitlicher Fragenkatalog; denn das würde die Wissenschaftlichkeit unterstützen; denn Bauchgefühl muss dann an irgendeinem Punkt, wenn es um Sicherheit geht, rational eingeordnet werden. Natürlich beinhaltet unser Antrag die Forderung, die Investitionen in die Innere Sicherheit auf hohem Niveau zu halten. Das betrifft nicht nur, aber auch, dass wir unsere Polizei bestmöglich unterstützen, monetär, gesetzlich und in der Ausstattung; denn die sind es, die der Kriminalität wortwörtlich die Stirn bieten. Vielen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter von Heusinger.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich heute wirklich, zum Antrag der CDU reden zu können, der die Einführung eines Periodischen Sicherheitsberichts in Rheinland-Pfalz vorsieht. Zum einen deshalb, weil wir das tun, was wir eigentlich in Sicherheitspolitik tun wollen, nämlich sachlich darüber reden und nicht wie vorhin, einfach nur eigene Programme wiedergeben. Zum Zweiten, vor fast genau fünf Jahren, am 11. Juni 2019, hat unsere Fraktion genau zu diesem Thema einen Fachdialog mit der Überschrift „Polizeiliche Kriminalstatistik: Ist das alles? Faktenbasierte Innenpolitik durch einen Periodischen Sicherheitsbericht“ veranstaltet. Der Periodische Sicherheitsbericht ist also keine Erfindung der CDU-Fraktion, sondern schon lange eine grüne Forderung. So sehr es sich aber um eine grüne Forderung handelt, so wenig können wir aber mit dem Antrag der CDU mitgehen, weil wesentliche Punkte fehlen. Deswegen haben wir zusammen mit der SPD und der FDP einen Alternativantrag zur Kriminalitätsbekämpfung aufgesetzt. Ich möchte mich an dieser Stelle für die gute kooperative Bearbeitung des Antrags und die Zusammenarbeit in diesem Fall bei SPD und FDP bedanken. (Vereinzelt Beifall bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Sehr gut. Wir sind uns hier im Hause einig, für eine faktenbasierte Innenpolitik reicht die Polizeiliche Kriminalstatistik nicht aus, (Zurufe von der CDU) weil sie keine wirkliche Aussage zur Sicherheitslage treffen kann. Sie bildet nur den Trend in der Sicherheitslage, aber nicht die ganze Wahrheit ab. Keiner sagt aber, dass wir in Rheinland-Pfalz unsere Innenpolitik nur auf der Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik ausrichten. (Zurufe von der CDU) Selbstverständlich nicht. Wir haben neben der Polizeilichen Kriminalstatistik – das machen wir in unserem Alternativantrag deutlich, weil das in Ihrem Antrag nicht erwähnt wird – viele weiteren Erkenntnisquellen. Als Beispiele will ich nur den Bericht der Landesregierung über die Innere Sicherheit und den Stand der Verbrechensbekämpfung, das Lagebild Häusliche Gewalt auf Bundesebene, die Befragung zum subjektiven Sicherheitsgefühl in den Kommunen und – das wurde auch schon genannt – die Dunkelfeldstudie aller Polizeien (SKiD) nennen. Zudem haben wir in Rheinland-Pfalz noch den Pakt gegen sexualisierte Gewalt, dessen Ergebnisse wir bei der Kriminalitätsbekämpfung ebenfalls berücksichtigen wollen. Liebe CDU, schauen Sie doch einmal in den Landesbericht über die Innere Sicherheit für die Jahre 2020 und 2021. Das Augenmerk in diesem Bericht liegt auf Kriminalprävention. Das ist ein wichtiges Stichwort, das in Ihrem Antrag ebenso fehlt; denn im Großen und Ganzen geht es doch um die Frage, wie wir Straftaten verhindern können. Sicherheit bedeutet nicht nur, Kriminalität verhindern, sondern auch, sich sicher zu fühlen. Die Stichwörter „subjektives Sicherheitsempfinden“ fehlen in Ihrem Antrag aber ebenso komplett, liebe CDU. Deswegen appellieren wir in unserem Alternativantrag auch an die Kommunen, Studien zum subjektiven Sicherheitsgefühl vor Ort durchzuführen. „Dunkelfeldstudie“ ist ein weiteres Stichwort, das in Ihrem Antrag fehlt. Dunkelfeldstudien sind aber unabdingbar, um sich ein vollständiges Bild von der Sicherheitslage zu machen. Der letzte inhaltliche Punkt, den ich erwähnen möchte, betrifft den Periodischen Sicherheitsbericht des Bundes. Sie sagen es selbst in Ihrem Antrag, liebe CDU, es gibt bereits den Periodischen Sicherheitsbericht auf Bundesebene. Sie haben selbst erwähnt, im Jahr 2021 hat Bundesinnenminister Seehofer diesen nach 15 Jahren wieder auf den Weg gebracht – der letzte war im Jahr 2006 –, 15 Jahre später. Regelmäßig ist anders. Genau deswegen hat sich die aktuelle rot-grün-gelbe Bundesregierung auf die Fahnen geschrieben, den Periodischen Sicherheitsbericht in Gesetzesform zu gießen, damit er nicht mehr vom politischen Fahrtwind abhängig ist. Ich komme zum Schluss und kann mir einen Kommentar in Richtung der CDU nicht verkneifen. Es ist doch auffällig, dass Sie hier im Land einen Periodischen Sicherheitsbericht fordern, während es auf Bundesebene über ein Jahrzehnt gedauert hat und wir die CDU/CSU wirklich unter Druck setzen mussten, den dritten Periodischen Sicherheitsbericht auf die Beine zu stellen. Ich finde Ihren vorliegenden Antrag nicht völlig falsch – das haben Sie auch gehört, liebe CDU –, aber es fehlen wesentliche Aspekte, die wir als Koalition in unserem Alternativantrag aufgreifen. Wir sind absolut bereit, die Faktenlage im Hell- und im Dunkelfeld für eine noch bessere faktenbasiertere Innenpolitik zu erweitern. Daher, liebe CDU, stimmen Sie doch einfach unserem Alternativantrag zu. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

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Hendrik Hering

Wir dürfen Gäste im Landtag begrüßen. Es sind Schülerinnen und Schüler der Realschule plus aus Saarburg. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Es sind Schülerinnen und Schüler des Stefan-Andres-Gymnasiums aus Schweich. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Jetzt spricht für die AfD-Fraktion Abgeordneter Stuhlfauth.

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Peter Stuhlfauth AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute diskutieren wir über ein längst überfälliges Thema, den Periodischen Sicherheitsbericht für Rheinland-Pfalz. Es ist an der Zeit, klare und entschlossene Maßnahmen zur Kriminalitätsvorbeugung zu ergreifen. Der letzte Periodische Sicherheitsbericht des BMI stammt aus dem Erfassungsjahr 2021, von vor drei Jahren. Es ist offensichtlich, dass wir dringend handeln müssen. Die PKS bietet uns wertvolle Einblicke in erfasste Delikte, Tatverdächtige, Opferzahlen, Aufklärungsquoten und das Kriminalitätsaufkommen, aber die PKS allein zeigt nicht die ganze Wahrheit. Es beschämt, dass RheinlandPfalz als so sicher wie noch nie bezeichnet wird, während die Kriminalität im Erfassungsjahr 2023 um 5,9 % angestiegen ist. Dieser Anstieg übertrifft das Vor-Corona-Niveau von 2019 und ist besonders bei Rohheitsdelikten, Körperverletzungsdelikten und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung alarmierend. Letztere stiegen im Jahr 2023 um 13,3 % und erreichten einen historischen Höchststand von 6.306 erfassten Straftaten. Besonders besorgniserregend sind Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen, die mit 602 Fällen seit Beginn der Erfassung im Jahr 1987 einen traurigen Rekord erreicht haben. Ein weiterer besorgniserregender Trend ist die überproportionale Beteiligung von ausländischen Staatsbürgern und Asylzuwanderern bei bestimmten Delikten. Straftäter aus Syrien, Afghanistan und der Ukraine sind besonders stark überrepräsentiert. Doch all diese Daten basieren auf dem Hellfeld, also den angezeigten oder bekannt gewordenen Straftaten. Was aber ist mit den Verbrechen, die nicht angezeigt werden? – Gewaltkriminalität, Cyberkriminalität und sexuelle Delikte bleiben oft im Dunkelfeld verborgen. Deshalb forderten wir im Mai 2022 eine periodische opferbezogene Dunkelfeldstudie, um ein realistisches Bild der Kriminalitätsbelastung in Rheinland-Pfalz zu erhalten. Die Anzeigenbereitschaft der Bürger und die Kontrollmöglichkeiten der Polizei bestimmen das Dunkelfeld maßgeblich, was im CDU-Antrag fehlt. Eine umfassende Studie klärt, warum Delikte nicht angezeigt werden. Die Dunkelfeldstudien des niedersächsischen LKA zeigen, dass das Dunkelfeld das Hellfeld oft um ein Vielfaches übersteigt. Besonders schambehaftete Straftaten wie Sexualdelikte werden nur selten angezeigt. Im Hellfeld sehen wir einen Anstieg um 27,7 %. Studien zeigen aber, dass nur 4 % der Sexualdelikte tatsächlich zur Anzeige gebracht werden. Das Dunkelfeld ist also erheblich größer, was eine erhebliche Diskrepanz zwischen den offiziell registrierten und den tatsächlich begangenen Straftaten zeigt. Dies sind alarmierende Zahlen. Es ist dringend notwendig, dass wir Themen wie „Jugendkriminalität“, „Wohnungseinbrüche“, „Sexualdelikte“, „Messerlagen“, „Häusliche Gewalt“ und „Gewalt in Schulen“ intensiver betrachten. Besonders gefährdete Gruppen wie Kinder und ältere Menschen verdienen unseren besonderen Schutz. Eine regelmäßige Dunkelfeldstudie liefert notwendige Erkenntnisse. Bekannt ist, dass bei bestimmten Delikten – besonders im Zusammenhang mit nichtdeutschen Tatverdächtigen und Asylzuwanderern – eine überproportionale Kriminalitätsrate besteht. Ein differenziertes Vorgehen ist notwendig, um gezielt präventiv tätig zu werden. Dunkelfeldstudien und periodische Sicherheitsberichte liefern wertvolle Erkenntnisse. Andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein und Berlin haben den Wert solcher Studien erkannt. Warum nicht auch in Rheinland-Pfalz? Die Polizeigewerkschaften DPolG und GdP befürworten eine solche Studie ebenfalls. Überrascht hat uns der heutige Alternativantrag der Ampelfraktionen, dass die Dunkelfeldstudie mit aufgenommen werden soll. Wir freuen uns natürlich, dass die Ampel endlich die Dringlichkeit einer eigenen Dunkelfeldstudie erkannt hat, nachdem wir sie vor Längerem darauf aufmerksam gemacht haben. Dieser Schritt ist ein bedeutender Fortschritt im Bestreben, ein umfassenderes Bild der Kriminalitätslage in unserem Land zu zeichnen. Es ist daher unerlässlich, dass wir auf Basis realistischer Daten und Zahlen sowohl das Hellfeld als auch das Dunkelfeld betrachten. Ein periodischer Sicherheitsbericht und eine regelmäßige Dunkelfeldstudie sind essenziell für die Innere Sicherheit in Rheinland-Pfalz. Nur so können wir die Kriminalität effektiv bekämpfen, das Sicherheitsgefühl stärken und geeignete Präventionsmaßnahmen ergreifen. Zum Wohle und zur Sicherheit unserer Bürger stimmen wir beiden Anträgen zu. Danke. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Fernis.

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Philipp Fernis FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Debatte ist sehr viel Richtiges gesagt worden zur Frage der Erkenntnisquellen, was die Kriminalität angeht. Herr Kollege Herber, weil Sie mein Pressestatement dazu zitiert haben, könnten wir nun in die Textarbeit Ihres Antrags hineingehen. Ich lese den Spiegelstrich Nummer 1 schon so, dass Sie sich das sehr umfassend vorstellen und ergänzend eine Schwerpunktsetzung machen möchten. Dieses sehr Umfassende – darum geht es in der Kritik – ist aber etwas, was faktisch im Grunde mit vertretbarem Aufwand nicht zu leisten ist. Ich will Ihnen das mit ein paar Beispielen untermauern. Zunächst einmal möchte ich aber zu Ihnen etwas sagen, Herr Stuhlfauth, weil Sie wieder einmal bewiesen haben, dass Sie wirklich überhaupt keine Ahnung haben, als Sie erklärt haben, dass man sich im Bereich der Wohnungseinbrüche mit dem Dunkelfeld beschäftigen muss. Es gibt wirklich kein Deliktsfeld mit einem bekanntermaßen nicht vorhandenen Dunkelfeld wie den Wohnungseinbruchdiebstahl. Da nämlich nahezu jeder versichert ist, die Versicherungsleistung aber nur bekommt, wenn er Strafanzeige erstattet, können Sie davon ausgehen, dass Sie in diesem Bereich eine Anzeigenquote von annähernd 100 % haben und entsprechend übrigens auch die Aufklärungsquote sehr akkurat wiedergibt, wie denn diese Dinge erfolgreich aufgeklärt werden können oder eben auch nicht. Deswegen haben Sie wirklich die eigene Ahnungslosigkeit beeindruckend unter Beweis gestellt. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dieses Phänomen beschreibt schon ganz gut, wo denn die Problemlagen liegen, und in einzelnen Aspekten wurden sie angesprochen. Es gibt Kriminalitätsfelder, in denen ich Arbeit und auch Mehrarbeit im Bereich der Dunkelfeldforschung für ganz dringend erforderlich halte. Da sind zuvorderst in der Tat die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu nennen. Wir wissen, dass das Straftaten sind, bei denen sich die Opfer nur selten trauen, nur selten den Weg gehen, eine entsprechende Strafanzeige zu erstatten, und dies kann jeden, der verantwortungsvoll Strafrecht in diesem Land durchsetzen will, in der Tat nur besorgen. Daher muss man sich mit den folgenden Fragen auseinandersetzen: Ersten: Wie entwickeln sich diese Phänomene, allein, um auch einmal der Frage nachzugehen, wie wirksam Präventions- und Hilfsprogramme denn eigentlich sind? Dann muss man sich mit der Frage beschäftigen, was Hinderungsgründe sind, die Menschen von Strafanzeigen abhalten. Warum machen die das nicht, obwohl das in der Gesellschaft breit geächtete Straftaten sind, und was können wir tun, um diese Taten aus dem Dunkelfeld ins Hellfeld zu holen und die natürlich gewollte Strafverfolgung effektiv durchsetzen zu können? Dann gibt es andere Phänomene, bei denen man sich über die Frage streiten kann, ist eine Straftat überhaupt, nur weil jemand glaubt, sie hat stattgefunden, tatsächlich auch passiert? Nehmen Sie das Beispiel der Eigentumsdelikte. Jemand kommt nach Hause, ist mit dem Bus gefahren, war im öffentlichen Raum unterwegs, und das Portemonnaie ist weg. Die Neigung des Menschen, nicht an den eigenen Fehler zu glauben, es verloren zu haben, sondern zu denken, dass es gestohlen wurde, ist verständlicherweise relativ groß; es gibt nur leider keine Möglichkeit, es herauszufinden. Wenn Sie also Leute fragen, sind Sie einmal im Alltag beklaut worden, dann bekommen Sie darauf eine Antwort. Diese Antworten sagen Ihnen aber auch für eine statistische Auswertung noch nicht, ob das tatsächlich stattgefunden hat. Dabei wird es methodisch einfach wahnsinnig schwierig. Wenn Sie Menschen fragen, ob sie in ihrer Jugend schon einmal schwarz gefahren sind, kriegen Sie wahrscheinlich – weil die Tatsache, dass Straftaten verjähren, auch in der Öffentlichkeit breit bekannt ist – einigermaßen ehrliche Antworten. – Ich frage jetzt niemanden im Saal, (Zuruf von der SPD: Ich kann mich nicht daran erinnern!) aber wenn Sie Menschen das fragen, bekommen Sie wahrscheinlich einigermaßen ehrliche Antworten. Wenn Sie fragen, ob sie das im letzten Jahr gemacht haben, würde ich nicht davon ausgehen, dass sie so ganz wahrheitsgemäß antworten, selbst wenn Sie ihnen Geheimhaltung zusichern. Blöderweise können Sie das aber – weil Sie auf der Seite der Betroffenen die Beförderungserschleichung nicht nachweisen können – entsprechend nun auch nicht feststellen. Da kommen Sie an eine methodische Grenze dessen, was Sie tun können. Das könnte ich jetzt alles, weil ich es im Studium mit großem Genuss studiert habe, noch weiter durchdeklenieren; es läuft nur auf eine Quintessenz hinaus: Mit einem vertretbaren Aufwand ein wirklich umfassendes Bild bekommen Sie nicht gezeichnet, und deswegen ist genau der Alternativantrag, den wir mit den Koalitionsfraktionen eingebracht haben, der richtige, weil er sich auch deutlich klarer zu einer Schwerpunktsetzung bekennt und weil er sich klar dazu bekennt, insbesondere das, was jetzt auf Bundesebene gemacht wird, nutzbar zu machen. In der Sache liegen wir im Übrigen – das will ich auch sagen – gar nicht weit auseinander, weil es uns gemeinsam darum geht zu sagen, insbesondere in Kriminalitätsfeldern, die geeignet sind, Menschen zu verunsichern, oder in denen wir wissen, dass wir eigentlich mit der Strafverfolgung nicht so stark sind, wie wir sein sollten, wollen wir mehr Erkenntnisse haben. Es ist gut, dass uns dies ein gemeinsames Anliegen in diesem Hause ist. Insofern werden die Freien Demokraten dem mit initiierten Alternativantrag zustimmen und freuen sich auf einen entsprechenden Erkenntnisgewinn. Die letzten zehn Sekunden will ich für einen Werbeblock nutzen. Ich war in meinem früheren Berufsleben einmal Bediensteter des Statistischen Bundesamts. Dass alle diese Dinge von unterschiedlichen Behörden mit unterschiedlicher Methodik, statt wie viele andere Statistiken, die auch unterschiedliche Ministerien besonders interessieren, zentral zusammengeführt werden, ist ein auf Bundesebene seit Jahrzehnten bestehender, aber aus meiner Sicht methodischer Fehler der Statistiken zur Kriminalitätsbekämpfung. Ganz lieben Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Dr. Streit.

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Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER

Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Einen periodischen Sicherheitsbericht zu erstellen, ist aus mehreren Gründen eine wertvolle Grundlage für wirksame Konzepte zur Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung. Erstens: aktuelle Daten und Trends. Ein regelmäßiger Bericht liefert aktuelle Daten über die Kriminalitätslage und zeigt Trends und Muster auf. Dies ermöglicht es den Verantwortlichen, Veränderungen in der Kriminalitätsrate früh zu erkennen und darauf zu reagieren. (Zurufe von der SPD) – Nein, Wikipedia hatte dazu nur einen kleinen Absatz, also daher hat es dafür nicht gereicht. Zweitens: informierte Entscheidungsfindung. Durch die Sammlung und Analyse von Daten können fundierte Entscheidungen getroffen werden. Sicherheitsbehörden und politische Entscheidungsträger erhalten eine solide Basis, um Strategien und Maßnahmen zu planen und umzusetzen. Drittens: Effizienzsteigerung. Sicherheitsberichte identifizieren Bereiche, in denen Ressourcen effektiv eingesetzt werden können. Durch die Analyse von Kriminalitätsmustern können Polizeikräfte und Präventionsprogramme gezielt dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten benötigt werden. Viertens: Transparenz und Vertrauen. Regelmäßige Berichterstattung schafft Transparenz und stärkt das Vertrauen der Bevölkerung in die Sicherheitsbehörden. Bürger fühlen sich besser informiert und sicherer, wenn sie wissen, dass Behörden aktiv und kontinuierlich an der Kriminalitätsbekämpfung arbeiten. Fünftens: Erfolgskontrolle und Anpassung. Mit periodischen Berichten können die Ergebnisse und der Erfolg von Maßnahmen zur Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung überprüft werden. Dies ermöglicht eine kontinuierliche Anpassung und Verbesserung der Strategien. Sechstens: die Ressourcenplanung. Durch die Erfassung und Analyse von Kriminalitätsdaten können Ressourcen besser geplant und zugewiesen werden. Dies betrifft sowohl die menschlichen als auch die materiellen Ressourcen. Siebtens: Koordinierung und Zusammenarbeit. Sicherheitsberichte fördern die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Institutionen und Akteuren. Sie bieten eine gemeinsame Informationsgrundlage, die eine koordinierte und abgestimmte Vorgehensweise ermöglicht. Achtens: präventive Maßnahmen. Die Identifizierung von Risikofaktoren und potenziellen Problemzonen ermöglicht die Entwicklung präventiver Maßnahmen. Durch frühzeitige Intervention können Straftaten verhindert und die allgemeine Sicherheit erhöht werden. Neuntens – das finde ich besonders wichtig –: langfristige Strategien. Periodische Berichte bieten die Möglichkeit, langfristige Entwicklungen zu beobachten und darauf aufbauend nachhaltige Strategien zur Kriminalitätsbekämpfung zu entwickeln. Zusammenfassend: Insgesamt trägt ein periodischer Sicherheitsbericht wesentlich dazu bei, die Effektivität und Effizienz der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung zu erhöhen. Er stellt sicher, dass Maßnahmen datenbasiert und an den aktuellen Herausforderungen orientiert sind, was zu einer sicheren Gesellschaft führt. Deshalb darf ich mich bei der CDU für diesen Antrag bedanken. Wir unterstützen ihn sehr gern. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU)

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Hendrik Hering

Für die Landesregierung spricht Innenminister Ebling.

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Michael Ebling

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Herber, ich bin kurz versucht gewesen, Ihrer Argumentation Folge zu leisten, aber dann haben Sie einmal zu viel gesagt, ich soll bedenkenlos sein, und jetzt habe ich Bedenken. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD) Ich will Ihnen ein paar dieser Bedenken nennen. Wir liefern alle zwei Jahre einen Bericht unter Einbeziehung aller Ressorts und stellen ihn auch dem Landtag vor. Das ist der Bericht der Landesregierung über die Innere Sicherheit und den Stand der Verbrechensbekämpfung in Rheinland-Pfalz. Wir liefern ihn vollumfänglich mit unterschiedlichen Phänomenen und Deliktsbereichen, mit Informationen zum Einsatzgeschehen. Wir liefern umfassende Projekte im Bereich der Kriminalprävention, der Verkehrssicherheit, wir liefern ihn von politisch motivierter Kriminalität bis hin zu Straftaten des Steuerstrafrechts. Wir kennen so etwas wie eine periodische Berichterstattung gegenüber dem Parlament, auch über die Polizeiliche Kriminalstatistik und alle anderen Statistiken deutlich hinaus. Ich möchte Ihnen einen weiteren Bedenkenpunkt nennen. Ein periodischer Sicherheitsbericht ist alles, nur nicht aktuell. Jeder dieser periodischen Sicherheitsberichte heißt, über einen längeren Zeitraum rückwirkend, Monate, ja, sogar erst Jahre später etwas zum statistischen Abschluss oder auch zu Entwicklungen zu beschreiben. Zu glauben, uns wird in den schnelllebigen Zeiten mit sich schnell ändernden Phänomenbereichen ein Erkenntnisgewinn beschert, möchte ich nicht nur hinterfragen, sondern auch erkennbar bestreiten. Ich möchte zum Dritten anmerken: Ist es eigentlich so schlecht, auch aus den Erkenntnissen anderer zu schöpfen? Oder andersherum gefragt: Ist das, was wir an Kriminalitätsformen und -phänomenen erleben, so grässlich unterschiedlich, dass es erforderlich ist, dass das Land etwas Eigenes dazu betreibt? Wir nehmen Teil – Sie haben es anerkennend erwähnt – an der Befragung SKiD zur Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag sowie an einer Untersuchung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Insofern erheben wir also parallel mit anderen Ländern weiterhin neue, sich verändernde Daten, die von hoher Relevanz und auch mit anderen Flächenländern wirklich gut vergleichbar sind. Deshalb bin ich den Koalitionsfraktionen dankbar, dass sie am Ende einen Ansatzpunkt erwägen, den ich für spannender halte, nämlich jenseits dieser Phänomenbereiche, in denen sich Rheinland-Pfalz nicht von anderen Flächenländern – auch wenig von den Stadtstaaten – im Kern unterscheidet, eher einen Blick darauf zu werfen, ob es nicht noch mehr Sinn ergibt, auf der örtlichen Ebene spezifisch regionale Aspekte zu betrachten. Dazu haben wir ein gutes Beispiel – Frau Abgeordnete Klinkel hat es erwähnt – in der Stadt Neuwied mit einer Bürgerinnen- und Bürgerbefragung. Das muss man nicht genauso machen, aber so oder so ähnlich kann man es natürlich auch mit dem Instrument der kriminalpräventiven Räte vor Ort gut initiieren, gern auch gefördert durch mein Haus. Vor allen Dingen würde das insbesondere auch regionale Bereiche abdecken. Ich glaube, es wird deutlich, dass wir der Entwicklung wahrlich nicht hinterherlaufen, zum einen, weil wir im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung im Moment einen Reformprozess aufgesetzt haben, der, glaube ich, allseits Beachtung findet. Unser Projekt „Kriminalitätsbekämpfung der Zukunft“ läuft, findet Antworten auf Erkenntnisse aus unserer Zeit. Zum anderen ist die Aufklärungsquote der rheinland-pfälzischen Polizei nach wie vor beispielgebend in der Republik und macht deutlich, dass wir nicht nur Phänomenen der Kriminalitätsbereiche hinterherlaufen, sondern auf der Höhe der Zeit in der Lage sind, Täterinnen und Täter erfolgreich zu stellen. Lassen Sie es mich insofern so sagen – vielleicht auch in Zeiten, in denen wir so viel berichten und uns zu Recht manchmal auch darüber beklagen, was wir uns alles an Bürokratie zumuten –, wir sollten vielleicht nicht einfach nur denken, jetzt noch ein neuer Bericht und dann sind die Probleme gelöst. Nein, es ist dann erst einmal nichts anderes als noch ein Bericht, der uns – auf die anderen Berichte oben draufgelegt – eigentlich nicht wirklich weiterhilft. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über den Antrag der CDU-Fraktion ab. Wer diesem Antrag – Drucksache 18/9723 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktionen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Wer diesem Antrag – Drucksache 18/9767 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der FREIEN WÄHLER angenommen. Wir kommen zu Punkt 21 der Tagesordnung: Engagierte Tierschützer in Existenznot: Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen unterstützen Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/9735 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Schönborn.

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Ralf Schönborn AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Tierschutz ist für meine Fraktion und für mich persönlich viel mehr als ein gewöhnliches politisches Aufgabenfeld; denn Tiere bereichern unser Leben auf unzählige Weisen. Jeder, der Tiere hat, weiß das. Es ist deswegen unsere Pflicht als Menschen, aber auch als verantwortliche Politiker, Tieren ein sicheres, artgerechtes Leben zu ermöglichen, das von Respekt und Fürsorge geprägt ist. Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen spielen dabei eine unverzichtbare Rolle, indem sie verlassenen und misshandelten Tieren nicht nur Unterschlupf, sondern auch eine zweite Chance auf ein liebevolles Zuhause bieten. Für diesen wertvollen Dienst für den Tierschutz verdienen Tierheime unsere Anerkennung und Unterstützung. Meine Damen und Herren, insofern ist es bestürzend zu beobachten, dass viele Tierheime in Rheinland-Pfalz aus verschiedenen Gründen an chronischer Überbelegung sowie dramatisch knappen finanziellen und personellen Ressourcen leiden, nicht zuletzt wegen hoher Energie- und Materialkosten und der Auswirkungen der Coronakrise. Zusätzlich spielen erhöhte Gebühren bei tiermedizinischen Behandlungen eine Rolle. Um Ihnen die Zahl noch einmal zu nennen, der Investitionsstau in Deutschland beläuft sich laut dem Tierschutzbund insgesamt auf 160 Millionen Euro, und das lediglich für Tierheime, die dem Dachverband angeschlossen sind. Werte Kollegen, immer wieder haben sich in der jüngeren Vergangenheit Verantwortliche von Tierheimen an die Bundespolitik gewandt, ihre Anliegen geschildert und um Hilfe gebeten, weitestgehend ohne Erfolg. Auch die angekündigte Änderung des Tierschutzgesetzes durch die Bundesregierung wird wohl an der Situation der Tierheime kaum etwas verbessern, da die Initiative in dem Kontext lediglich den Onlinetierhandel betrifft. Meine Damen und Herren, die Lage ist und bleibt besorgniserregend und existenzbedrohend. Das zeigen insbesondere die zahlreichen Aufnahmestopps, die deutschlandweit bereits verhängt wurden. Von zwei Dritteln aller Tierheime in Deutschland ist die Rede, und das restliche Drittel steht außerdem an der Schwelle zu dieser Maßnahme. Wir als AfD-Fraktion haben hier akuten Handlungsbedarf erkannt. Die Maßnahmen der Landesregierung sind ganz offensichtlich nicht ausreichend. Deshalb wollen wir Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen mit unserem Antrag unter die Arme greifen, einerseits finanziell; denn Sanierungen und Ausbaumaßnahmen sind vielerorts dringend geboten, aber auch rechtlich, da einheitliche landes- und bundesweite Regelungen Vereinfachung und Unterstützung zugleich darstellen. Werte Kollegen, konkret fordern wir erstens, die Fördermöglichkeit aufgrund der beschriebenen schwierigen Situation im kommenden Doppelhaushalt anzupassen, zu erweitern und insgesamt höhere finanzielle Mittel bereitzustellen. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwiefern eine einmalige, situationsangepasste Finanzspritze je anerkannter Einrichtung durch das Land geleistet werden kann. Über neue mögliche Finanzierungsmodelle muss auch nachgedacht werden. Wir als AfD-Fraktion setzen haushalterisch andere Schwerpunkte als die Ampelregierung und messen dem Tierschutz eine höhere Bedeutung bei. Einsparen würden wir beispielsweise bei ideologischen Klimaschutzprojekten, um diese Mehrausgaben gegenzufinanzieren. Außerdem setzen wir uns mit unserem Antrag für eine einheitliche landes- oder bundesweite Kennzeichnungsund Registrierungspflicht für Freigängertiere ein. Durch die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen können verlorene oder entlaufene Tiere schneller identifiziert und zu ihren Besitzern zurückgeführt werden, was Tierheime dann natürlich entlastet. Zudem plädieren wir für ein effizientes Verbot von Verkäufen von Haustieren auf Onlinemärkten, um unseriöse und unkontrollierte Verkaufsaktivitäten einzudämmen und Tiere vor negativen Haltungsbedingungen zu bewahren, die häufig bei schnellen und unüberlegten Onlinekäufen vorkommen. Mindestens soll sich die Landesregierung aber für eine bessere Kontrolle des Onlinetierhandels auf allen Ebenen einsetzen. Unsere restlichen eingebrachten Punkte wie Bürokratieabbau bei der Verschlankung von Fördermitteln und Mitwirkung bei der Personalgewinnung sind ebenfalls zielführend. Meine Damen und Herren, die rheinland-pfälzische Ampel steht insgesamt in der Pflicht, den Einrichtungen spürbar zur Seite zu stehen, damit diese die untergebrachten Tiere weiterhin artgerecht versorgen können. Dabei können wir auch ein Stück weit Druck aus Rheinland-Pfalz auf die Bundesregierung ausüben. Dementsprechend appelliere ich an Sie, unserem Antrag Ihre Zustimmung zu geben, um dem Tierschutz und dem Wohl unserer Mitgeschöpfe einen Dienst zu erweisen. Lassen Sie uns hier gemeinsam dazu beitragen, die Situation unserer geliebten Gefährten nachhaltig zu verbessern. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die Koalitionsfraktionen spricht Abgeordnete Blatzheim-Roegler.

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Jutta Blatzheim-Roegler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD hat den Antrag „Engagierte Tierschützer in Existenznot: Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen unterstützen“ eingebracht. Ehe ich es vergesse, ganz abenteuerlich fand ich Ihre Begründung, dass Sie, um mehr Finanzen für Ihr Anliegen aufwenden zu können, ideologische Klimaschutzprojekte dazu heranziehen wollen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Nicht heranziehen, streichen!) Dazu sage ich Ihnen ganz klar, der Klimawandel und die Folgen des Klimawandels betreffen die Tiere genauso wie die Menschen. Wir hatten kürzlich Hochwasser an der Mosel. Da sind es die Menschen gewohnt, sie konnten alles rechtzeitig wegräumen etc. Wer war aber auch betroffen? – Brütende Schwäne. Sie zu retten ist gar nicht so einfach. Insofern sage ich Ihnen, jede Maßnahme und jeder Euro, der in Klimaschutz investiert wird, ist an der richtigen Stelle, sowohl für die Menschen als auch für die Tiere. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Tierschutz ist eine wichtige Gemeinschaftsaufgabe, eine Aufgabe, welche sowohl private Tierhalterinnen und Tierhalter, kommunale Träger, Ehrenamtliche, Vereine und auch das Land immer wieder fordert. Gerade während der Corona-Pandemie haben sich viele Menschen ein Haustier angeschafft, teilweise ohne sich über die Verpflichtungen und den Aufwand für Pflege und Fürsorge klar zu sein. Daneben blühte der illegale Tierhandel, welcher oftmals auch kranke und verstörte Tiere ins Land schleuste. Dies führte tatsächlich an mancher Stelle zur individuellen Überforderung und damit zu vielen Abgaben in kommunalen und vereinsgebundenen Tierheimen. Die angespannte Situation setzt sich leider auch nach der Pandemie fort, da sowohl der illegale Handel als auch die Unkenntnis vieler Interessenten als problematisch angesehen werden müssen. Die von den Koalitionsfraktionen getragene Landesregierung ist sich der schwierigen Situation der kommunalen und privaten Tierheime bewusst. Doch ich möchte an dieser Stelle zu einer sachorientierten Diskussion und der Lösung der Gemeinschaftsaufgabe – ich sagte, es ist eine Gemeinschaftsaufgabe auch der Kommunen – zurückkehren. Deshalb möchte ich die aktuelle Situation kurz beleuchten. Erstens: Tierheime haben mit erheblichen Kostensteigerungen zu tun, für Energie, Personal, Pflege. Leider macht die Inflation auch nicht vor den Tierschutzeinrichtungen halt. Derzeit haben Tierheime im Rahmen der Ehrenamtsförderung die Möglichkeit, für den Unterhalt dieser Einrichtungen bis zu 30 % der Gesamtausgaben, maximal 3.500 Euro, zu beantragen. Wir wollen hier ansetzen und die Erhöhung der Ehrenamtsförderung im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen zur Sprache bringen und da auch eine Änderung anregen. Zweitens: Die Heime beklagen immer noch einen steigenden Anteil von Abgaben von Tieren. Manche Tiere sind schwer zu vermitteln. Der Anteil beispielsweise verhaltensauffälliger Hunde hat deutlich zugenommen. Bevor hier eine Vermittlung überhaupt möglich ist, brauchen solche Tiere eine intensive, längere Betreuung von ausgebildetem Fachpersonal. Ich komme – drittens – zum Fachpersonal. Wie überall ist der Fachkräftemangel auch bei den Tierheimen bemerkbar. Dies stellt viele Kommunen und Vereine vor eine hohe Herausforderung. Tierschutz – ich sagte es – ist auch eine kommunale Aufgabe, und deswegen müssen wir gemeinsam mit allen Akteuren vor Ort sehen, dass wir Verbesserungen hinbekommen. Unsere Landesregierung unterstützt Tierheime seit Jahren mit einer Investitionsförderung sowie mit der Ehrenamtsförderung, beispielsweise mit Zuschüssen zur Kastration von Katzen, Streunern. Allein für diese Investitionsmaßnahme in Tierheimen standen im letzten Haushaltsplan, also für die Haushaltsjahre 2023/2024, jeweils Ansätze von 400.000 Euro zur Verfügung. Wie bereits im Umweltausschuss angekündigt, bestehen Überlegungen des Klimaschutzministeriums, diese Mittel auch im Doppelhaushalt anzugeben. Wir Grüne und auch die Koalitionspartner setzen uns seit Langem für eine Verankerung der bundes- bzw. EU-weiten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Hunden und Katzen ein. Deswegen behalten wir auch das aktuelle Verfahren zum Bundestierschutzgesetz genau im Auge; denn hier soll die Grundlage für die Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung und die Registrierung von Hunden und Katzen geschaffen werden. Ganz wichtig ist aber auch, dass es eine deutlichere Verbesserung der Überwachung im Onlinetierhandel gibt. Die Forderung, Onlinetierhandel oder illegalen Tierhandel zu verbieten, ist praktisch nicht umzusetzen. Das sollte jeder wissen, der schon einmal mit Onlinehandel zu tun hatte. Das Land, unser Land, (Glocke des Präsidenten) hat sich aber schon lange für die Verbesserung der Kontrollen des Onlinehandels eingesetzt. Ein letzter Satz: Ich möchte vor allen Dingen den ehrenamtlichen Tierschützerinnen und Tierschützern im Land ganz herzlich für den Einsatz danken; denn vieles in den Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen würde ohne das Engagement der Ehrenamtlichen nicht funktionieren. Ich hoffe, dass mit der Novelle des Tierschutzgesetzes im Bund die Situation insgesamt, die rahmenrechtliche Situation, verbessert wird. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Gensch.

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Dr. Christoph Gensch CDU

Sehr geehrte Damen und Herren, vielleicht vorab, ich neige nicht dazu, mit Kritik an den Grünen in einigen Politikfeldern zu sparen. Damit, den Grünen jetzt beim Tierschutz mangelnde Sensibilität oder mangelnden Einsatz vorzuwerfen, tue ich mich aber etwas schwer. Das muss ich jetzt wirklich sagen. (Beifall und Heiterkeit bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Vielleicht ganz grundsätzlich, ich meine, wir sind uns alle einig, dass die Tierheime in Rheinland-Pfalz eine unverzichtbare Arbeit für unsere Gesellschaft leisten, indem sie hilflosen und misshandelten Tieren Schutz, Pflege und eine Chance auf ein neues Zuhause bieten. Ich glaube, es ist uns allen ein grundlegendes Bedürfnis, dass wir diese wertvolle Arbeit angemessen würdigen und unterstützen. Daher auch noch einmal mein Dank an alle Ehrenamtler aus dem Tierschutz. Vor Ihnen kann man wirklich nur den Hut ziehen. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Stellvertretend möchte ich Nadine Bender vom Zweibrücker Tierheim nennen und mich bei ihr bedanken. Mit ihrem Einsatz steht und fällt das ganze Heim. So haben wir auch konkret als Kommune unsere Zuwendungen an das Tierheim in den letzten Haushaltsberatungen mit Anträgen von CDU und SPD deutlich erhöht. Meine Damen und Herren, ich will aber auch nicht verschweigen, dass unser zugrunde liegendes Problem tatsächlich ein anderes ist bzw. ich möchte Ihnen das einmal mit ein paar Zahlen schildern, und zwar ist die Popularität von Haustieren in den letzten zwei Jahrzehnten in Deutschland extrem gewachsen. Ich will Ihnen da einmal ein paar Zahlen nennen. Wir haben tatsächlich rund 35 Millionen Tiere – Hunde, Katzen, Kleintiere und Vögel – in deutschen Haushalten. Das sind plus 12 Millionen seit 2011, plus 12 Millionen. Das zeigt vielleicht das ganze Ausmaß des Problems, das daraus entstanden ist. Die Corona-Pandemie hat die Anzahl aus nachvollziehbaren Gründen noch einmal erhöht. Nun sind die Tierheime mit einer Flut von Tieren konfrontiert, und die Gründe für die Abgabe der Tiere sind vielfältig: Überforderung, zu wenig Zeit, weniger Homeoffice, steigende Kosten für Tierarzt, Nahrung und Pflege der Tiere. Bevor ich hier den Staat um eine Finanzierung und Komplettlösung des Problems bitte, geht deshalb mein dringender Appell wirklich an die Bürger, dass sich jeder noch einmal sehr genau überlegen soll, ob er sich tatsächlich ein Tier anschafft und für dieses langfristige Projekt tatsächlich ausreichend gerüstet ist. Nicht für alles ist der Staat verantwortlich. (Beifall bei der CDU und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Pia Schellhammer GRÜNE

Genau!) Trotzdem wird in vielen Bereichen an zielführenden Lösungen gearbeitet. Frau Blatzheim-Roegler hat einiges genannt. Ich will es hier abkürzen und nicht wiederholen. Es gibt auch immer noch Debatten über die Verbrauchsstiftung für Tierheime auf Bundesebene. Da wollen wir noch schauen, in welche Richtung das geht. Die Verbraucherschutzministerkonferenz befasst sich mit dem Verbot bzw. einer Einschränkung des Onlinehandels. Zum Antrag der AfD vielleicht noch in Kürze. Es steht in Ihrem Antrag aus meiner Sicht nichts wesentlich Falsches drin, aber auch nichts Neues. Fast alles, was Sie ansprechen, ist bereits seit längerer Zeit in der Diskussion, Planung und Umsetzung. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Aus meiner Sicht verzichten Sie auch auf weitergehende zielführende Konkretisierungen, beispielsweise wie hoch die finanziellen Fördermöglichkeiten für Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen im Doppelhaushalt sein sollen. Sie vergeben Prüfaufträge zu schon häufig diskutierten Themenkomplexen. Sie bleiben aus unserer Sicht, aus der Sicht der CDU-Fraktion, zu vage. Deswegen werden wir diesen Antrag ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU sowie der Abg. Pia Schellhammer und Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Zu einer Kurzintervention hat Abgeordneter Schönborn das Wort.

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Ralf Schönborn AfD

Herr Gensch, danke für Ihren Beitrag. (Abg. Sven Teuber, SPD: Was haben Sie denn eigentlich für Haustiere?) Wir haben uns ganz bewusst nach eingehender Beratung dazu entschieden, keine finanzielle Summe in den Raum zu stellen, weil das individuell ist. Ich bin mir sicher, dass Finanzministerin Ahnen das Herz an der richtigen Stelle hat. (Beifall des Abg. Joachim Paul, AfD – Zurufe von der SPD, der CDU, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP: Oh!) Mit dem Antrag haben wir das Problem der Tierheime noch einmal in den Mittelpunkt gerückt, noch einmal in die Köpfe der Parlamentarier zurückgeholt. Ich denke, dass Frau Ministerin Ahnen darüber nachdenken wird, wie man den Tierheimen künftig wieder helfen kann. (Beifall der AfD –

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Sven Teuber SPD

Was haben Sie jetzt? Haben Sie einen Schäferhund?)

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Hendrik Hering

Für die FREIEN WÄHLER spricht Abgeordnete Jeckel. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)

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Lisa-Marie Jeckel FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag hat mein Interesse geweckt, da die Situation der Tierheime in Rheinland-Pfalz schon länger angespannt ist. Die Hintergründe wurden bereits in den vorhergehenden Reden ausführlich dargelegt. Persönlich liegt mir das Wohl der Tiere sehr am Herzen. (Abg. Marco Weber, FDP: Mir auch!) Als FREIE WÄHLER unterstützen wir (Abg. Benedikt Oster, SPD: Marco auch!) das Ehrenamt und Engagement und honorieren Leistung. Daher möchte ich allen Bürgern danken, die sich in Tierheimen engagieren, insbesondere unter den oft schwierigen Bedingungen und bei den vielen fehlenden Händen. (Beifall des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER –

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Benedikt Oster SPD

Auch der Marco!) Der Fachkräftemangel trifft auch die Tierheime. An dieser Stelle möchte ich die Antwort des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität auf eine Kleine Anfrage zitieren – ich zitiere mit Erlaubnis –: „Tierheime sind eigenständig organisiert, für die Personalgewinnung sind die privaten Träger selbst zuständig. Eine Akquirierung durch die Landesregierung erfolgt nicht.“ Diesem Punkt haben wir nichts hinzuzufügen. Ich stimme Ihnen zu, dass wir unnötige Bürokratie abbauen müssen. Eine Forderung, die wir als FREIE WÄHLER in vielen Bereichen gerne unterstützen. In vielen Punkten schließe ich mich der Bundestierschutzbeauftragten an, welche sich zu diesem Thema bereits Anfang dieses Jahres geäußert hat. Die Probleme sind nicht allein mit mehr Geld zu lösen. Wir müssen an verschiedenen Stellen ansetzen, um die Situation der Tierheime dauerhaft zu verbessern. Eine Kastrationspflicht für Katzen, bessere Aufklärung zur häuslichen Tierhaltung und Einschränkungen beim Handel mit Tieren würden die Tierheime langfristig entlasten und dem Tierwohl zugutekommen. Hier erinnere ich an den Sprechvermerk der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Forsten vom 28. Februar dieses Jahres. Die Landesregierung will prophylaktische Maßnahmen unterstützen, die die Abgabe von Tieren an das Tierheim bzw. die Aufenthaltsdauer reduzieren sollen. Sie will sich auch für eine deutliche Verbesserung der Überwachung des Onlinetierhandels einsetzen, um den illegalen und Tierleid verursachenden Tierhandel wirksam einzudämmen. Dies hat das zuständige Ministerium bereits verbindlich erklärt. Wir sprechen uns auch entschieden gegen den Onlinetierhandel aus und hoffen, dass sich die Landesregierung mit uns gemeinsam einsetzt, um Tierleid, welches von diesem Handel ausgeht, zumindest in Rheinland-Pfalz Grenzen oder sogar ein Ende zu setzen. Tierschutz bedarf einer kontinuierlichen Arbeit und zusätzlichen Kontrolle, die an einer Stelle in unserem Land zusammenlaufen sollte. In unserem vergangenen Antrag zur Etablierung eines Landestierschutzbeauftragten haben wir bereits genau auf diese langfristigen, nötigen Weichenstellungen hingewiesen. Eine Landestierschutzbeauftragte könnte die von Ihnen geforderte Förderung zusätzlich begleiten und würde auch für mehr Sichtbarkeit für die wichtige Arbeit der Tierheime sorgen. Mehr Aufmerksamkeit bedeutet wahrscheinlich auch mehr Auszubildende, die sich zum Beispiel für den Beruf Tierpfleger entscheiden würden. Mehr Geld für unsere Tierheime bereitzustellen, klingt für mich sehr gut. Mehr Geld für Tierwohl, ehrenamtliche Tätigkeit und engagierte Projekte ist zu befürworten. Sie weisen in Ihrem Antrag aber auf die Fundtierpauschale hin. Die Kommunen können aktuell selbstständig über diese Fundtierpauschale entscheiden und nach Bedarf und Möglichkeit über die Höhe bestimmen. Eine landesweite, einheitliche Regelung, die die Kommunen in eine Pflicht zu einer Zahlung nimmt, ist hier nicht notwendig. Im Gegenteil, die Menschen vor Ort können doch viel besser schauen, wie viel Geld benötigt wird und wie viel sie erübrigen können. Unsere Kommunen sind finanziell ohnehin schon nicht gut ausgestattet. Man sollte sie eher entlasten, statt zusätzlich zu beschweren. (Abg. Sven Teuber, SPD: Das ist ein bisschen pauschal!) Wir FREIE WÄHLER sehen uns als verlängerter Arm der Kommunen und setzen uns für starke, unabhängige Kommunen ein. (Abg. Sven Teuber, SPD: Selbstverständlich!) Ihnen von oben eine Zahlungspflicht, die sie aktuell selbst regeln können, aufzuerlegen, widerspricht dem und der kommunalen Selbstverwaltung, für die wir FREIE WÄHLER einstehen. (Abg. Sven Teuber, SPD: Toll!) Es müssen andere, nachhaltigere Lösungen her. (Abg. Sven Teuber, SPD: Ist ja ein richtiges Alleinstellungsmerkmal!) Zusammenfassend: Sie stellten eine Kleine Anfrage, einen Berichtsantrag und nun diesen Antrag zum Thema. Bei der Finanzierung verwies man Sie auf das parlamentarische Verfahren und bestehende Fördermöglichkeiten. Bei der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht sowie beim Onlinehandel wurden Ihre Forderungen auf die Bundes- bzw. EU-Ebene verwiesen und von der Landesregierung bereits befürwortet. Bei der Personalakquise wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass das Land nicht zuständig ist. Die Regelung der Fundtierpauschale auf kommunaler Ebene funktioniert bereits gut und benötigt keine landesweite Anpassung. Beim Bürokratieabbau wird Ihnen sicherlich niemand widersprechen. Ich stelle zudem fest, dass Sie eigentlich nichts Neues zur Diskussion beitragen. Mich überkommt das Gefühl, dass Sie bereits zugesagte Aussagen der Landesregierung genommen haben, um einen Antrag einzubringen, der Ihren politischen Zielen mehr zugutekommt als den Tierheimen und noch dazu unsere Kommunen weiter belastet. (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) Es ist Ihr gutes Recht, solche Anträge zu stellen. Verlassen Sie sich aber darauf, dass wir eine solche Politik nicht unterstützen wollen. (Abg. Sven Teuber, SPD: Sehr gut!) Lösungsorientiert ist Ihr Antrag nicht, pragmatisch ist er auch nicht. Es bleibt für mich ein Gefühl, dass man hierüber versucht, den politischen Mitbewerber vorzuführen. (Abg. Sven Teuber, SPD: So ist es! –

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Benedikt Oster SPD

Was?) Mein Interesse war geweckt worden, meine Neugierde über Ihre Lösungsvorschläge aber wurde enttäuscht. (Abg. Marco Weber, FDP: Oh!) Ohne konkrete Lösungen zu den aufgeworfenen Fragen, ohne wirklich neue Inhalte zur Diskussion (Abg. Sven Teuber, SPD: Enttäuschung gehört zum Leben!) und mangels eines nüchternen, sachorientierten Antrags ohne mögliche Hintergedanken und um unsere Kommunen nicht mit zusätzlichen, von oben diktierten Pflichtabgaben weiter zu belasten, lehnen wir Ihren Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU)

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Hendrik Hering

Wer spricht für die Landesregierung? – Staatsministerin Eder, nehme ich an.

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Katrin Eder

Entschuldigung. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt schon sehr viel dazu gesagt worden, wie schwierig die Situation der Tierheime bundesweit geworden ist. Unser Dank gilt hier auch einhellig allen ehrenamtlich und festangestellt arbeitenden Menschen in den Tierheimen. Deswegen fördern wir Investitionen, aber auch noch einmal besonders das ehrenamtliche Engagement. Wir haben eine Ehrenamtsförderung, die unterschiedliche Aspekte umfasst. Wir haben eine Förderung, was das Thema „Kastration von Katzen“ anbelangt, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Aha, haben wir doch alles!) und wir haben natürlich auch eine Investitionsförderung. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Alles vorhanden!) Ich will die Summen noch einmal benennen. Das waren allein für das Tierheim Ransbach-Baumbach ungefähr 880.000 Euro. Wir können davon ausgehen, dass die Förderung wahrscheinlich in den siebenstelligen Bereich geht. Der Tierschutzverein Koblenz und Umgebung: 275.000 Euro für einen Erweiterungsbau. Die Hundeschleuse hier in Mainz, der Tierschutz Pirmasens für ein neues Dach, Tierschutz-Südpfalz. Das ist alles auch noch nicht abschließend. Wir haben noch mehr Förderungen ausgesprochen, insbesondere in der letzten Zeit. Wir sehen, wenn wir vor Ort sind, natürlich auch die Situation, die von Frau Jeckel und Frau Blatzheim-Roegler schon umfassend dargestellt wurde, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Was?) wie viele Tiere in den Tierheimen sind. Ich war zuletzt selbst im Tierheim Koblenz und war wirklich von den vielen Katzen, von den vielen jungen Katzen, schockiert, davon, wie viele Menschen meinen, sich ein Tier anschaffen zu müssen und es dann einfach wieder abgeben. Wir möchten natürlich schon, dass unsere Förderprogramme so wenig bürokratisch wie möglich sind und haben auch noch einmal eine Möglichkeit, tierschutzrelevante Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entsprechend zu bezuschussen. Frau Jeckel hat es aber eben gesagt. Die Entlastung der Tierheime ist ein komplexes Thema, und nicht alles kann nur durch mehr Geld gelöst werden. Zur Anzahl der Tiere ist jetzt schon viel gesagt worden, aber auch die Unterbringungszeit muss reduziert werden, um die Überlastungssituation in den Tierheimen zu verhindern. Wir werden uns daher intensiv für eine weitere Verankerung der Bundesbzw. einer EU-weiten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen einsetzen. Wir werden das auch im Bundesratsverfahren zum Tierschutzgesetz entsprechend vorantreiben. Ebenso verfolgen wir das Ziel einer stärkeren Überwachung des Onlinetierhandels, um illegalen Tierhandel besser kontrollieren zu können. Wir setzen uns zudem für die Etablierung einer zentralen Recherchestelle für den Onlinetierhandel ein. Ja, Tierheime haben oftmals Schwierigkeiten, offene Stellen zu besetzen. Der Fachkräftemangel schlägt auch hier zu, und die Ausbildungsplätze können häufig nicht besetzt werden. Diese Problematik kann aber nur langfristig und gemeinsam gelöst werden. Das stellt die selbstverwaltenden Tierheime – wir sehen das – vor große Herausforderungen. Zur Fundtierpauschale ist ebenfalls schon viel gesagt worden. Weil wir die Not natürlich aus den Gesprächen, aber auch aus Anschauung vor Ort wahrnehmen und uns damit auseinandersetzen, prüfen wir derzeit auch eine Weiterentwicklung der eingangs beschriebenen Förderprogramme, weil wir die Tierheime ebenfalls als wichtige Einrichtungen des Tierschutzes sehen. Für Weiterentwicklungen hier und unbürokratischere Verwaltung sind wir natürlich immer offen, weil es auch um Ehrenamtliche geht. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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Hendrik Hering

Ich stelle fest, es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Dann stimmen wir über den Antrag der AfD-Fraktion „Engagierte Tierschützer in Existenznot“ – Drucksache 18/9735 – ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Wir kommen damit zu Punkt 22 der Tagesordnung: Einführung eines verpflichtenden vorschulischen Sprachtests zur Sicherstellung der Bildungsgerechtigkeit Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/9720 – dazu: Alternativantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/9766 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Schwab.

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Helge Schwab FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! An den Beginn meiner Rede möchte ich nicht meine eigenen Worte stellen, sondern die der Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger aus einem Interview im Februar dieses Jahres. Mit Erlaubnis des Präsidenten darf ich zitieren: Wir brauchen „flächendeckend und frühzeitig verbindliche Sprachtests. Die gibt es nicht überall und wenn es sie gibt, folgt daraus nicht zwingend etwas“. Beide Forderungen der Bundesbildungsministerin greift der vorliegende Antrag auf. Es geht uns darum, flächendeckende Sprachtests für Kleinkinder einzuführen, die nicht nur sinnvoll, sondern absolut notwendig sind. So sollen fehlende Deutschkenntnisse vor der Einschulung gezielt aufgedeckt und diese durch verpflichtende Sprachfördermaßnahmen behoben werden. Die Dringlichkeit dieser Maßnahmen verdeutlicht ein sehr aktuelles wie akutes trauriges Beispiel: Grundschule Gräfenau Ludwigshafen. Drei Worte, und alle wissen, worum es hier geht. Die Schulleiterin hat klar darauf hingewiesen, dass unzureichende Sprachkenntnisse die Hauptursache sind. Diese Defizite erschweren das Verstehen der Unterrichtsinhalte und behindern den Erwerb basaler Kompetenzen. Die Folgen sind gravierend. Ein Großteil dieser Kinder wird das erste Schuljahr wohl wiederholen müssen, was nicht nur für die betroffenen Kinder und ihre Familien belastend ist, sondern auch für unser Bildungssystem eine enorme Herausforderung darstellt. Gezielte Sprachtests und verpflichtende Fördermaßnahmen würden dem frühzeitig entgegenwirken. Ich habe noch ein Schlagwort für Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD und der Grünen: Bildungsgerechtigkeit. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Was ist mit der FDP? Vergessen!) – Nein, die SPD und die Grünen habe ich gemeint. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Wir sind aber zu dritt!) – Ich kann meine Texte schon selbst lesen, Herr Oster. Sie dürfen bestimmt bald auch wieder reden. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD – Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Der kompetente Umgang mit der deutschen Sprache bildet die Grundlage für einen erfolgreichen Bildungsweg. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD – Glocke des Präsidenten) – Der Sprachbedarf von Herrn Oster ist heute wieder unglaublich. Leider weisen zahlreiche Kinder beim Eintritt in die Grundschule sprachliche Defizite auf, die sich negativ auf ihre gesamte Bildungsbiografie auswirken können. Diese unterschiedlichen sprachlichen Ausgangsvoraussetzungen widersprechen dem Ziel der Bildungsgerechtigkeit bereits zu Beginn der Schullaufbahn. Durch gezielte Sprachtests und verpflichtende Fördermaßnahmen können wir einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass alle Kinder die gleichen Chancen auf Bildungserfolg und gesellschaftliche Teilhabe haben. Um es gleich vorwegzunehmen: Sicherlich ist auch das Startchancen-Programm im Zusammenhang mit Bildungsgerechtigkeit ein wichtiger und richtiger Baustein. (Beifall des Abg. Sven Teuber, SPD) Allerdings können nicht alle Kinder davon profitieren. Ausgewählt wurden 200 Schulen, davon 120 Grundschulen. Unser Vorschlag hingegen soll allen Kindern zugutekommen. Die Maßnahme unterscheidet daher nicht nach herausfordernder Lage, macht keine Unterschiede zwischen Kindern mit und ohne Migrationshintergrund oder zwischen Kindern im Kindergarten oder ohne Kindergartenbesuch. Bildungsgerechtigkeit bedeutet für uns, alle Kinder in den Blick zu nehmen und dort zu handeln, wo der Bedarf ist. Daher soll ein Konzept zur Durchführung eines verpflichtenden Sprachtests für alle viereinhalbjährigen Kinder erarbeitet werden. Wenn sich durch das Testverfahren sprachliche Defizite feststellen lassen, sollen Konsequenzen folgen. Dann müssen eben Sprachfördermaßnahmen angeordnet werden; denn nur wer die deutsche Sprache beherrscht, kann dem Unterricht in erforderlichem Maß folgen und seine Talente entfalten. Es liegt in unserer Verantwortung, die bestmöglichen Voraussetzungen für die Bildung und Zukunft unserer Kinder zu schaffen. Lassen Sie uns daher gemeinsam diesen wichtigen Schritt gehen und dafür sorgen, dass kein Kind aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse benachteiligt wird. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Die Einführung verpflichtender Sprachtests und Fördermaßnahmen ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung und ein bedeutender Beitrag zur Sicherstellung ihrer Bildungsgerechtigkeit in Rheinland-Pfalz. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Teuber.

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Sven Teuber SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind dazu gewählt, mit der Gesellschaft die Gesellschaft zu entwickeln und zu schauen, wo Probleme sind, die gelöst werden wollen. Wir wollen uns nicht in Problemen, wie wenige hier im Haus, suhlen, um ums dann sozusagen immer wieder damit zu bestärken, dass das andere nicht können, sondern wir wollen schauen, wie bekommt man Herausforderungen analysiert, Konzepte entwickelt und diese dann umgesetzt. Ich möchte Ihnen einmal am Beispiel, von dem wir hier gerade reden, zeigen, wie wir das machen. Wir sind uns vollkommen einig, dass Sprache der Schlüssel zur Welt ist, und zwar nicht nur in der Schule, sondern für ein selbstbestimmtes Leben und für eine Integration in unsere Gesellschaft. Wir sind uns auch einig, dass wir in einer Welt, in der wir leider mittlerweile diesen schändlichen Angriffskrieg Putins gegen die Ukraine und die Fluchtfolgen haben, aber auch den menschengemachten Klimawandel mit Fluchtfolgen und einer erhöhten Migrationswanderung seit ungefähr einem Jahrzehnt, die jetzt auch in unserem Land ankommt, damit natürlich auch Herausforderungen in unseren Bildungseinrichtungen haben. Wir sind uns auch einig, dass die Startchancen für die Kinder schlechter sind, wenn sie kurzfristig hier hereinkommen und keine Deutschkenntnisse haben können. Das kann man ihnen nicht vorwerfen. Sie können sie nicht haben. Wir müssen sie dahin gehend befähigen, sie zu erlernen. In der Problemanalyse muss man allerdings fairerweise dazusagen, dass von den rund 40.000 Kindern, die erst in diesem Schuljahr angemeldet wurden, nicht einmal bei 1 % ein Sprachförderbedarf festgestellt wurde und die Kolleginnen und Kollegen in den Grundschulen mit den Kitas gemeinsam solche Erhebungen durchaus schon jetzt vornehmen. Ich weiß, das ist nicht so gemeint, aber für die, die sich nicht täglich damit beschäftigen, könnte der Antrag suggerieren, dass etwas solches gar nicht stattfindet. Alle, die hier schon einmal ein Kind angemeldet haben, wissen, man geht gemeinsam mit dem Kind in die Grundschule, und dort werden dann – auch vorher schon in der Kita – bei der Anmeldung Gespräche geführt, die heute schon die Schulreife und das Sprachvermögen festhalten. Bei rund nicht einmal 1 % ist es so, dass man heute schon Fördermaßnahmen angeordnet hat. Nichtsdestotrotz muss man sagen, auch bei diesen 1 % ist es so, dass die Zahlen steigen. Die reine Debatte aber, sich auf Gräfenau zu fokussieren, greift damit völlig zu kurz; denn bei 40.300 Kindern in einem Schuljahr muss das in Relation gesetzt werden. Nichtsdestotrotz haben wir erkannt, dass in einer Welt mit mehr Migration, in der übrigens auch unsere Gesellschaft auf Migration angewiesen ist und in der wir dazu beitragen müssen, dass sich Menschen integrieren können, Maßnahmen folgen müssen. Es braucht Ihren Antrag deswegen nicht, und das wissen Sie wahrscheinlich schon selbst; denn alles, was Sie dort hineingeschrieben haben, machen wir schon. Wir warten nicht auf Anträge von Ihnen, damit wir das tun, sondern wir haben gute Menschen in der Praxis, in der Wissenschaft wie auch in unserem Bildungsministerium, die gemeinsam Konzepte erarbeiten, um für Probleme eine Lösung herzustellen und in dem Zusammenhang auch umzusetzen. Was machen wir? – Wir haben einen Neun-Punkte-Plan verabschiedet, durch den wir eine frühere Sprachstandserhebung, nämlich nicht ein Jahr vor der Einschulung, sondern eineinhalb Jahre vor der Einschulung, machen. (Abg. Martin Brandl, CDU: Aber nur für die Kinder, die nicht in der Kita sind!) – Ich komme gleich darauf. Die Sprachstandserhebung ist aktuell für die Kinder, die einen Sprachförderbedarf haben. Wir haben immer gesagt und werden das auch umsetzen, dass wir dies in naher Zukunft für alle Kinder machen werden. (Vereinzelt Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) In diesem Zusammenhang ist es so, dass wir das also schon umsetzen. Wenn wir feststellen, dass ein Sprachförderbedarf besteht, dann wird es zur Pflicht, eine Sprachfördermaßnahme in einer Kita anzunehmen und damit das Kind zu stärken. Das ist der erste Teil. Dabei bleiben wir aber nicht stehen. Wir haben die Sprachfördermittel in den letzten drei Jahren insgesamt um 40 % erhöht und in den Kitas verdoppelt. Wir haben uns außerdem angeschaut, wie wir die Deutschkompetenz tatsächlich nachhaltig stärken können; denn man darf nicht suggerieren, dass in der Kita alles gelöst wird. Die Grundschule stärken wir dahin gehend, dass mehr Deutschunterricht und eine verbindliche Lesezeit in den Alltag integriert werden. Das tun wir, indem wir noch mehr Lehrerinnen und Lehrer in der Grundschule einstellen, die das unterstützend tätigen. Das heißt, wir zeigen auf, dass wir in dem Sinne in der Kita – ich habe es in der vorherigen Debatte schon gesagt – mit dem Kita-Sozialraumbudget, der Ausweitung an Personal dort, einer Ausweitung an Sprachfördermaßnahmen, der früheren Sprachstandserhebung künftig für alle Kinder und dann, Frau Staatssekretärin, auch mit Maßnahmen in der Kita für jedes Kind, das sie braucht und mit denen es gezielt individuell gefördert wird, kein Kind verlieren wollen und dürfen und eine bestmögliche Integration und Sprachkompetenz ausbilden, die allen Kindern und dem selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft Rechnung trägt. Daher haben wir Ihren Antrag schon umgesetzt und sind in der Umsetzung und evaluieren weiter, wo es noch Bedarfe gibt. So stelle ich mir Politik vor, die Akzeptanz erfährt und gemeinsam mit allen Akteurinnen und Akteuren im Sinne der Kinder und im Sinne unserer guten, zusammenhaltenden Gesellschaft arbeitet. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Zu einer Kurzintervention hat Abgeordneter Schwab das Wort.

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Helge Schwab FREIE WÄHLER

Herr Präsident! Herr Teuber, wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann sagten Sie eben, dass künftig alle Kinder getestet werden, die eineinhalb Jahre vor Schuleintritt – – – So habe ich das verstanden. Da bitte ich noch einmal um eine Stellungnahme. Sie haben auch gesagt, es werden mehr Lehrer eingestellt. Das heißt also, wir stellen doch über 100 % ein. Das finde ich richtig gut; denn dann stelle ich fest, die FREIEN WÄHLER wirken. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER – Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Es ist keine Erwiderung erwünscht. Dann hat Abgeordneter Schnieder für die CDU-Fraktion das Wort. (Abg. Sven Teuber, SPD: Doch!) – Doch. Entschuldigung, Herr Schnieder. Das war nicht offensichtlich erkennbar.

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Sven Teuber SPD

Ich nehme an, dass die Staatssekretärin gleich auch noch etwas dazu sagen wird, aber als Abgeordneter der SPD-Fraktion, der aufmerksam in Bildungsausschusssitzungen, in denen wir das schon hoch und runter diskutiert haben, der Landesregierung zugehört hat, habe ich es aufgenommen und kann deswegen sagen, dass wir das für alle Kinder künftig eineinhalb Jahre vor der Einschulung tun werden. Ja; denn es ist im Sinne der Kinder, dass wir in diesem Zusammenhang früh fördern. Wenn Sie das für sich als Neuigkeit empfinden, ist das wunderbar, (Abg. Martin Brandl, CDU: Wann?) aber wenn man sich den Neun-Punkte-Plan anschaut, dann ist es so, dass wir einen klaren Plan von der Kita in die Grundschule hinein haben. Natürlich braucht es dafür mehr Lehrerinnen und Lehrer. Wir können und wollen nicht die Deputate erhöhen. Das werden wir nicht tun, und das wollen wir nicht. Wenn Sie das wollen, können Sie das gerne vorschlagen, aber wir wissen um die großen Herausforderungen. Wir haben in der Problemanalyse in der Relation noch einmal 300 von 40.000 Schülerinnen und Schülern in diesem Schuljahr. Nichtsdestotrotz, wenn man die Zahlen zuvor vergleicht, sind diese 300 vorher bei 150 bis 190 gewesen. Das heißt, wir haben einen Anstieg. Wir dürfen aber auch nicht suggerieren, als würden wir Kindern, die gerade hier ankommen oder die zu Hause keine Deutschkompetenzen bei ihren Eltern haben – – – Deswegen ist übrigens das Mittel, das Herr Frisch gesagt hat, keines, dass sie zu Hause sozusagen solange sitzen bleiben und dann einfach irgendwann sozusagen zum Scheitern verurteilt sind. Das ist keines. (Abg. Joachim Paul, AfD: Völliger Unsinn ist das!) Es ist aber auch keines, dass man sie unvorbereitet in Grundschulen schickt. Das ist kein Konzept, weil das Kolleginnen und Kollegen überfordert. Ich will aber auch deutlich sagen, wir dürfen und müssen den Kindern und Kolleginnen und Kollegen aber auch Zeit geben. In der Schule gibt es – das ist im Schulgesetz festgehalten – kein Sitzenbleiben in der ersten oder zweiten Klasse. Es ist eine Eingangsphase, in der sich Kinder entwickeln. Es ist nicht die Erwartung, dass Kinder fertig entwickelt aus einer Kita kommen und nach der ersten Klasse alles perfekt können. Wir brauchen Zeit. Bildung ist immer ein Zeit-, aber auch ein Ressourcenthema. In diesem Zusammenhang stärken wir sowohl die Zeit für mehr Deutsch, (Glocke des Präsidenten) Zeit für mehr miteinander Lernen und die Ressourcen für mehr Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Jetzt hat Abgeordneter Schnieder für die CDU-Fraktion das Wort.

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Gordon Schnieder CDU

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Problem, das wir heute beschreiben, ist drängend. Es ist wichtig. Ich bin dankbar, dass die FREIEN WÄHLER das noch einmal aufgegriffen haben, damit wir das Ganze heute noch einmal tief beleuchten können, insbesondere dankbar für das, was ich gerade vernommen habe; denn das war in der Vergangenheit so nicht zu hören (Abg. Lisa-Marie Jeckel, FREIE WÄHLER: Doch!) und es hätte den FREIEN WÄHLERN gut gestanden, im April unserem Antrag zuzustimmen. Deswegen kann ich nur sagen, dass sie es heute tun: CDU wirkt. Vielen Dank. (Beifall der CDU – Heiterkeit der Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Joachim Paul, AfD) So aber haben wir die Möglichkeit, heute noch einmal darüber zu sprechen. Wir haben eine bedeutende Anzahl von Grundschulkindern, die nicht grundschulreif sind, und das ist nichts Neues. Wir haben einen ganz bedeutenden Anteil von jungen Menschen, die die Schule verlassen und die nicht ausbildungsreif sind. Ich will heute gar nicht darüber spekulieren, ob es da eine Personenidentität gibt, aber manches spricht dafür. Das liegt hauptsächlich – neben den Vorläuferfähigkeiten, die meistens fehlen oder in diesen Fällen fehlen – an der Sprache. Das haben wir jetzt zweimal gehört; denn Sprache ist der Schlüssel für Bildung, für Bildungskarrieren, (Abg. Sven Teuber, SPD: Ja!) aber auch für gesellschaftliche Teilhabe, (Abg. Sven Teuber, SPD: So ist es!) auch für demokratische Diskussionen (Abg. Sven Teuber, SPD: Ja!) und Zukunft für einen erfolgreichen Bildungsweg. (Abg. Sven Teuber, SPD: Ja!) Ich will gar nicht darüber streiten und mich falsch darüber auslassen, ob das Sprachbad immer falsch war. Ich glaube, dass das in Zeiten, als wir wenige Kinder in einer großen Klasse hatten, gewirkt und funktioniert hat. Wir merken jetzt aber, es funktioniert nicht mehr. Das Sprachbad ist nicht mehr die richtige Antwort auf die Fragen der Zeit. (Beifall der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) Wenn in diesem Jahr wiederholt an der Gräfenau-Grundschule fast jedes dritte Kind die Empfehlung bekommt, das erste Schuljahr zu wiederholen, müssen wir eines feststellen und attestieren, genau wie wir das beim kommunalen Finanzausgleich auch gemacht haben: Gräfenau hat kein Alleinstellungsmerkmal. Gräfenau ist flächendeckend im Land, nicht so tief ausgeprägt, aber bedeutend ausgeprägt. (Zuruf von der SPD: Ach, Quatsch!) Wiederholer in der ersten Klasse in Koblenz 49, Frankenthal 46, Westerwaldkreis 78, Ludwigshafen gesamt 144. Wir haben einen Anstieg dieser Kinder seit dem Jahr 2015 um über 56 %, meine Damen und Herren. (Zuruf von der CDU: Hört, hört!) Diese Zahlen müssen alarmieren, und ich brauche nicht noch zusätzlich (Beifall der CDU –

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Sven Teuber SPD

Das haben wir doch gesagt!) die IQB-Studie zitieren. Sie dürfen dann aber auch die Verantwortung nicht von sich schieben – so wie ich es zumindest aus dem Protokoll der letzten Bildungsausschusssitzung vernommen habe – und die Frage stellen, welche anderen Akteure sich dieser Verantwortung annehmen sollen. Stellen Sie sich die Frage, was Sie für eine bessere Bildung unserer Kinder und die Unterstützung unserer Lehrkräfte an den Schulen tun können. Diese Frage tut not, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU) Wir brauchen für die Kinder nicht deutscher Herkunft mehr als nur eine Sprachstandserhebung. Wir brauchen, wie im Januar dieses Jahres von uns beantragt, Intensivklassen, in denen diese Kinder die deutsche Sprache lernen, damit sie dann, wenn am Ende abgetestet ist und sie die Sprache können, wirkliche Startchancen in einer Grundschule haben. (Beifall der Abg. Marion Schneid, CDU) Wir brauchen die verbindliche Sprachstandserhebung aller Kinder, nicht nur der nicht deutschen, nicht nur der mit Migrationshintergrund, auch unsere Kinder können die Sprache vielfach nicht. Wir brauchen sie für alle Kinder. (Beifall der CDU – Staatsminister Alexander Schweitzer: Das sind alles unsere Kinder!) Wir brauchen dann die verbindliche Sprachförderung für die, bei denen Sprachstandsdefizite festgestellt werden. Dann können wir in der Grundschule starten, dann haben wir Bildungsgerechtigkeit für alle, dann können wir in Richtung Bildungskarrieren gehen. Bei denen, wo das nicht stimmt, wo auch Vorläuferfähigkeiten fehlen, wo wir das in der Kita merken, brauchen wir verpflichtend für alle ein Vorschuljahr, in dem wir Sprache zusätzlich lernen und den Kindern insbesondere die Vorläuferfähigkeiten beibringen. Unsere heute beantragten Bildungsansätze stehen für deutlich mehr Verbindlichkeit, und ich hoffe, dass das, was Sie eben gesagt haben, umgesetzt wird. In der Realität ist noch nichts angekommen, und wir haben es auch in den letzten Debatten noch nicht so gehört. (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER –

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Sven Teuber SPD

Dann hast Du nicht zugehört!) – Lieber Kollege Teuber, zeitnah ist hoffentlich jetzt wirklich einmal zeitnah; denn es ist höchste Zeit in dieser Thematik; (Beifall der CDU) denn die Bildung von heute entscheidet, wo die Kinder morgen stehen, und nicht nur sie selbst, sondern auch wir gesamt als Gesellschaft. Wer weiter mit den Bildungsbiografien unserer Kinder spielt, verspielt ganze Bildungsgenerationen. Wer in diesem Bereich auch jetzt noch möglicherweise falsche Schwerpunkte setzt, der spart umgekehrt an der Zukunft unserer Kinder. Ich bitte auch noch einmal darum, nachzudenken, ob die neuen Förderschulverordnungen richtig sind. Ich sage: Nein, sie sind falsch. Wir müssen den Förderbedarf feststellen. Wir brauchen keine Gleichmacherei. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Wir brauchen für jedes Kind die richtige Förderung, für jedes Kind die richtige Schule und eben nicht Gleichmacherei für alle. Wir brauchen die verpflichtende Frühförderung. Wir brauchen gezielte, verpflichtende Sprachförderung da, wo es notwendig ist. Ich werbe für unseren Antrag. Stimmen Sie ihm zu für die Zukunft unserer Kinder. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Köbler.

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Daniel Köbler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schnieder, ich sehe das anders. (Abg. Martin Brandl, CDU: Das wundert mich nicht!) Wir brauchen nicht für jedes Kind die richtige Schule, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Doch!) sondern wir brauchen Schulen, die in der Lage sind, für jedes Kind die richtigen Rahmenbedingungen für bestmögliche Chancen im späteren Leben zu setzen. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Das tun sie nicht!) Meine Damen und Herren, da sehen wir, dass die Sprache, das Folgen der Unterrichtssprache, eben eine Herausforderung ist, der wir uns an manchen Schulen und beim Blick auf manche Kinder stellen müssen und auch stellen werden und auch schon gestellt haben. Lieber Kollege Schwab von den FREIEN WÄHLERN, Ihr Antrag kommt da so ein bisschen hinterher wie die alte Fastnacht. (Zuruf von der CDU: Ui, ui, ui!) Wir haben hier schon mehrfach darüber gesprochen. Es sind jetzt erst die neue Grundschulordnung und die neue Stundentafel in Kraft getreten, in der eben eine zusätzliche Stunde Deutsch in der Grundschule verankert ist, in der die frühzeitige Schuleingangsuntersuchung verankert ist mit der verpflichtenden Sprachstandserhebung für alle Kinder, die nicht eine Kita besuchen, mit verpflichtenden Angaben zum Besuch einer Kita und vieles andere mehr. Das ist jetzt in Kraft getreten und wird dann ab dem nächsten Schuljahr entsprechend wirken. Es ist angekündigt worden. Wir haben schon die Sprachstandserhebungen bei den Kindern in den Kitas in den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen verankert. Die findet dort statt, und es wird jetzt eben ergänzt um die verpflichtenden Sprachstandserhebungen für die Kinder, die in keine Kitas gehen, anderthalb Jahre vor dem Schuleintritt. Wir haben gleichzeitig die Einführungsphase in den Grundschulen, damit man eben die ersten beiden Klassen in ein bis drei Schuljahren bewältigen kann, je nach Entwicklungsstand der Kinder. Das sind alles Punkte, die wichtig sind, um eben diesem Förderbedarf gerecht zu werden. Was als Herausforderung systematisch ist, ist der Übergang von der Kita in die Grundschule, an der wir auch arbeiten mit Blick auf den Neun-Punkte-Plan, den die Landesregierung schon vor einigen Monaten vorgestellt hat. Da geht es um solche Fragen wie die Sprachstandsdiagnostik, die in der Kita erhoben wird und in der Schulzeit sozusagen weiter bearbeitet werden kann. Da geht es um Fragen wie: Was passiert denn nun, wenn ein Kind schulpflichtig wird, aber eben noch nicht so weit ist, der Unterrichtssprache Deutsch zu folgen? Wer ist denn dafür eigentlich zuständig? Wer muss das denn machen und regeln? Können das noch die Grundschulleitungen nebenher machen? Ich will Ihnen einmal etwas sagen: Wer macht denn die verbindlichen Schuleingangsuntersuchungen am Ende für alle Kinder? – Ich glaube, dass wir da einen klugen Weg brauchen, einen Weg brauchen, der für die Kinder, die bereits in der Kita sind, eben nicht noch einmal eine doppelte Verwaltungsarbeit macht, wo entsprechende Diagnosen schon gemacht worden sind. Herr Schwab, aber Sie müssten dann zuhören, um es beim nächsten Mal besser zu wissen. Diese Fragen müssen Sie sich doch in der Praxis stellen. Wir haben einen Anstieg an Kindern, die nicht der Unterrichtssprache Deutsch im ersten Schuljahr folgen können. Ja, und dem stellen wir uns auch. Dem müssen wir uns auch stellen. Kollege Teuber hat aber eben die Relationen genannt. Müssen wir wirklich bei 40.000 Kindern, über die wir reden, 40.000 Mal das gleiche Prozedere durchführen, oder müssen wir uns nicht auf die 300 konzentrieren, bei denen die Sachen wirklich notwendig sind? (Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU) Fragen Sie einmal Grundschulleitungen, wie die das einschätzen. Sie wissen doch in der Schulanmeldung und der Schuleingangsuntersuchung relativ schnell, von wem wir reden und von wem wir nicht reden. Deswegen glaube ich, dass der Weg der Diagnostik und der Schuleingangsuntersuchung und dann des individuellen Schauens darauf, welche Fördermaßnahmen notwendig sind, der richtige ist und nicht ein flächendeckender Test über 40.000 Kinder, den dann auch wieder 40.000 Verwaltungsbeamte, Grundschulleitung oder sonst wer auswerten müssen mit irgendwelchen Folgen, die Sie hier auch nicht näher beschrieben haben. Was passiert denn, wenn so ein Test nicht bestanden wird? Was ist denn dann? Wer macht denn dann was? Was passiert denn mit dem Kind? Ich will Ihnen noch etwas sagen: Ich kenne bei mir im Stadtteil mehrere Jugendliche, die vor allem als junge Mädchen 2015 nach Deutschland gekommen sind. Die sind mittlerweile die besten in ihrer Klasse und in ihrer Stufe. Die werden im Sommer möglicherweise, so wie es aussieht, für die Oberstufe zugelassen. Die hätten niemals diesen Test bestanden, weil sie nämlich bei der Einschulung in die Grundschule, kurz nachdem sie von der Flucht hierher kamen, aus Syrien, Afghanistan, gar kein Wort Deutsch konnten. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Wegen Deutsch als Fremdsprache, vielen Fördermaßnahmen und dem Fleiß dieser jungen Mädchen können die das heute aber. Zu suggerieren, es bräuchte also nur einen Test für 40.000 Kinder und alle Probleme sind gelöst – – – Sie machen morgen den Test in Gräfenau, und was kommt da heraus? – Ah ja. Keine Ahnung, von 100 Kindern sind wahrscheinlich in dem Einzugsgebiet 30 bis 40 nicht schulfähig. (Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU) Ja, und jetzt? – Damit haben Sie kein Problem gelöst. Wir müssen uns dem Thema systematisch zuwenden. Hier aber die einfachen Lösungen zu versprechen, dass alle einmal einen Test machen und dann ist es schon erledigt, das ist wirklich – Entschuldigung – der Komplexität der Herausforderungen viel zu kurz gegriffen, (Glocke des Präsidenten) und deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Wir dürfen Gäste begrüßen. Das sind Schülerinnen und Schüler des JohannWolfgang-Goethe-Gymnasiums aus Germersheim, die 10. Jahrgangsstufe. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Dann hat Abgeordneter Schwab zu einer Kurzintervention das Wort.

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Helge Schwab FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Köbler, wo kann ich Sie jetzt gerade auffinden? (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Wie auch immer. Erstens einmal: Die deutsche Sprache ist ganz wichtig, um zu verstehen. Lesekompetenz und Hörkompetenz, anscheinend haben Sie in beiden echte Probleme; (Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na, na, na! –

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Jens Guth SPD

Das ist aber Tiefgang jetzt! – Unruhe der SPD) denn ich sage Ihnen, wo Ihr Problem liegt. Herr Teuber, Ihr Koalitionspartner, hat gerade bestätigt, hier an diesem Pult, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ihre beiden Ohren sind verstopft!) dass in Zukunft alle Kinder getestet werden in Rheinland-Pfalz. Hat er bestätigt. Also, entweder haben Sie innerhalb der Koalition Verständigungsprobleme oder Sie haben nicht zugehört. Erstens. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Zweitens: Wir wollen nicht nach Migration und nicht Migration irgendwelche Unterschiede machen, sondern wir wollen den Kindern helfen. Wir wollen diese Kinder finden, die unsere Hilfe brauchen. Das geht eben nur dann, wenn wir alle testen. Das ist so. Da ist aber überhaupt nichts Schlimmes dabei. Ich weiß nicht, wo Ihre Probleme liegen, aber ich glaube, Sie sollten echt noch einmal drüberlesen, was wir im Antrag stehen haben; denn das ist genau das, was Herr Teuber anscheinend bereits zugesagt hat. Da muss ich sagen – tut mir leid –, die Kompetenz im Zuhören und im Lesen haben Sie definitiv nicht. (Beifall der FREIEN WÄHLER und der AfD sowie des Abg. Sven Koch, CDU – Heiterkeit der FREIEN WÄHLER und der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Zur Gegenrede auf die Kurzintervention erteile ich Kollegen Daniel Köbler von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. (Unruhe bei der SPD)

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Daniel Köbler GRÜNE

Lieber Herr Kollege Schwab! Ich sehe es Ihnen nach. Sie sind noch nicht so lange dabei und Sie sind einer von denen, die ein bisschen länger brauchen. Ich versuche, es Ihnen noch einmal zu erklären. (Unruhe der FREIEN WÄHLER – Heiterkeit bei der SPD –

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Florian Maier SPD

Jetzt ist er wieder beleidigt! – Weitere Zurufe von der SPD) – Nein, jeder hat sein eigenes Tempo. Da bin ich voll dafür, auch in der Schule, in der Politik. Passen Sie auf! Ich habe gesagt, es ist gut und richtig, dass wir die aktuellen Maßnahmen ausweiten, (Zuruf des Abg. Florian Maier, SPD) intensivieren und vor allem auch zusammenbringen. Das bedeutet, dass es Ziel ist, eine Sprachstandserhebung für alle Kinder systematisch in RheinlandPfalz einzuführen. Ich habe aber auch gesagt, dass eine Sprachstandserhebung in den Kitas im Zuge der Bildungs- und Erziehungsempfehlungen bereits stattfindet und wir jetzt in der Grundschulordnung geregelt haben, dass für Nicht-Kitakinder diese Sprachstandserhebung verbindlich wird. Der Punkt ist, diese Dinge zusammenzubringen, sodass sie für jedes einzelne Kind etwas bringen und nicht nur noch mehr Belastung und Bürokratie für Grundschulleitungen oder für Erzieherinnen bedeuten, und das eine etwas höhere Kunst ist, als Sie hier suggerieren; denn ein einfacher Test, bei dem alle einmal irgendwie ankreuzen, ob Affe mit zwei, drei oder vier f geschrieben wird, wird uns nicht weiterbringen. Das war nur mein Punkt, und dazu konnten Sie keine Antworten liefern, was es eigentlich heißt, wenn ein Kind bei einem solchen Test durchfällt. Darauf muss die Konzentration liegen. Ich habe es jetzt noch einmal langsam und in möglichst einfacher Sprache versucht. Herzlichen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP – Heiterkeit des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER

Der Applaus hält sich in Grenzen!)

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Kathrin Anklam-Trapp

Damit fahren wir in der Debatte fort. Abgeordneter Paul hat das Wort für die AfD-Fraktion.

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Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Wir haben eben einige doch sehr starke Vermutungen gehört, wer alles wirkt usw. usf. Das kann ich natürlich nicht unwidersprochen und unkommentiert lassen. Zuerst hieß es, CDU wirkt. Man muss fragen – ich weiß gar nicht –: Ist das jetzt grotesk oder dreist? – Wahrscheinlich beides. Sie haben durch Ihre Einwanderungspolitik seit 2015 zu den Missständen erheblich beigetragen. Sie sind die Hauptverantwortlichen dafür. Das darf man nie vergessen. Das wird auch das deutsche Volk nicht vergessen. Da können Sie sicher sein. Dann zu den FREIEN WÄHLERN. Sie ziehen jetzt mit Ihrem Antrag nach. Ich beruhige Sie. Er hat unser Interesse geweckt, und wir stimmen ihm auch zu wegen der dritten Forderung. Dazu komme ich gleich noch. Sie springen jetzt im Prinzip auf den fahrenden Zug der notwendigen Einwanderungskritik auf. Wir können jetzt gleich ins Detail einsteigen. Das ist auch wichtig, damit die Bürger wissen, wer es ernst meint und wer nicht, aber eine Sache muss ich Ihnen ganz klar sagen. 97 % Migrationshintergrund Gräfenauschule. Das haben wir durch unsere Anfrage eruiert, 97 % Migrationshintergrund. Da stellt sich doch der normale Bürger die Frage: Wer soll sich da eigentlich noch in was integrieren? Wir haben da im Prinzip ein Schulversagen, große Probleme. Das werden wir lindern können mit einigen Sprachstandserhebungen, auch mit Ideen, guten Ideen, denen wir zustimmen. Wenn die Entwicklung aber so weitergeht, werden wir überall diese Zahlen haben. Das hat so dramatische Verwerfungen zur Folge, dass man doch zu einem Punkt kommen muss: ohne Migrationswende keine Bildungswende, ohne Migrationswende keine Bildungswende. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Deswegen ganz kurz: Ich habe einen Vorspann davor gesetzt und komme jetzt zu dem Antrag der FREIEN WÄHLER. Die dritte Forderung der FREIEN WÄHLER – es geht um die Sprachstandserhebung, um die Sprachtests – lautet dagegen so – ich zitiere erneut –: „die Eltern bei Feststellung sprachlicher Defizite dazu zu verpflichten, dass das Kind eine Kindertagesstätte besucht und damit an sprachlicher Bildung und Sprachförderung teilnimmt.“ Die FREIEN WÄHLER wollen also aus einer Kann-Bestimmung eine Verpflichtung machen. Das finden wir gut, weil diese Verbindlichkeit Klarheit schafft. Angesichts der massiven Probleme, welche die Altparteien mit der unkontrollierten Masseneinwanderung verursacht haben, müssen wir nun in der Tat den Druck auf die Parallelgesellschaften erhöhen, die letztendlich dafür sorgen, dass Kinder unserem Bildungsgang entfremdet werden. Diese Forderung, die die FREIEN WÄHLER jetzt eingebracht, im Antrag gestellt haben, ist gut, bedeutet aber nur einen kleinen Baustein auf dem Weg in die richtige Richtung und reicht natürlich nicht aus. Die Ludwigshafener Gräfenauschule ist im Antrag bereits erwähnt worden. Ich habe auch schon Bezug darauf genommen. An solchen Brennpunktschulen hilft in Bezug auf integrationsunwillige Eltern nur Druck statt Entgegenkommen. Alles andere ist lebensfremd. Wir müssen ganz klar sagen, wir haben es teilweise mit Eltern zu tun, die eben kein Augenmerk darauf werfen, dass die Kinder zu Hause Deutsch sprechen und Deutsch der Schlüssel in unsere Gesellschaft und unsere Welt ist. Das muss man einfach zur Kenntnis nehmen. Das ist unser Plan, der sich gerade bei der Gräfenauschule positiv auswirken würde. Erstens: Wer seine Kinder nicht regelmäßig in die Schule schickt, für den muss es Sanktionen hinsichtlich der Sozialleistungen geben. Es kann nicht sein, dass stattdessen, wie in Rheinland-Pfalz praktiziert, der mit Steuermitteln finanzierte Sozialarbeiter ein ums andere Mal vor der Tür steht und artig bittet, die Eltern mögen doch bitte dafür sorgen, dass ihre Kinder am Schulunterricht teilnehmen. Zweitens: Keine Belohnung für Integrationsverweigerung, deshalb keine Familiengrundschulzentren. Die Entwicklung in Nordrhein-Westfalen muss Anlass zu großer Sorge geben. Sie zeigt, dass die Familiengrundschulzentren alles andere als ein Erfolgsmodell sind. Nein, sie verfestigen die Parallelgesellschaften. Drittens: Keine Steuermittel für den Herkunftssprachenunterricht, der zur Verfestigung von Parallelgesellschaften beiträgt und dem Steuerzahler nicht zu vermitteln ist. Viertens: Ohne deutsche Leitkultur, ohne deutsche Sprache geht es nicht. Das müssen wir mit Nachdruck klarmachen. Der Zuwanderer hat eine Bringschuld, und die müssen wir einfordern. Fünftens: Deutsch vor Regelunterricht. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Direktorin der Gräfenauschule, die im FOCUS, 29. April, Folgendes erklärt hat: Eine Sprachvorschulklasse, die die Kinder absolvieren müssten, bevor sie in die Klassenverbände der Grundschule aufgenommen werden, wäre sicher sehr hilfreich. Dafür bräuchte man aber mehr Personal, das dafür qualifiziert ist. – (Glocke der Präsidentin) Das sind die Maßnahmen, die greifen. Deswegen geht der Antrag in die richtige Richtung, weil wir hier eben eine Verpflichtung haben. Wir stimmen zu. Das kann aber nur ein erster Schritt in die richtige Richtung sein. Danke schön. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser Anspruch als FDP-Fraktion ist es, dass Aufstieg durch Bildung kein leeres Versprechen ist, sondern gelebte Praxis in Rheinland-Pfalz. Der Umgang mit der deutschen Sprache bleibt dafür die Voraussetzung. Deswegen arbeitet die Landesregierung stetig an der Verbesserung unseres Bildungssystems, damit Kinder und Jugendliche später ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft führen können. Unser Auftrag ist es, dass wir die Sprachkompetenz nachhaltig und zielgerichtet verbessern. Wir wollen die Ursachen für das schlechte Abschneiden bei der PISA-Studie beheben und nicht die Symptome bekämpfen. Dieser Auftrag beginnt für uns Freie Demokraten bereits in der Kindertagesstätte in unserem Land. Hier wird die Grundlage für den späteren Bildungserfolg gelegt. Mit der rheinland-pfälzischen Beitragsfreiheit ab zwei Jahre entscheidet nicht der Geldbeutel der Eltern darüber. Mit der Kitasozialarbeit, der alltagsintegrierten Sprachförderung und Programmen wie „Mit Kindern im Gespräch“ liegt gerade in den Kitas ein großer Schwerpunkt auf der Entwicklung der Sprachkompetenz von Kindern. Diese Vorgehensweise wird auch immer wieder durch wissenschaftliche Begleitung evaluiert und bestätigt. Das Land unterstützt die Kommunen bei ihrer Aufgabe mit hohen finanziellen Mitteln. Wie heute schon in einem anderen Diskussionsbeitrag deutlich wurde, sind mit 55 Millionen Euro für das Sozialraumbudget oder mit den fast 70 Millionen Euro für die Sprachförderung insgesamt viele finanzielle Mittel im Topf. Da hört unsere Unterstützung für die Sprachbildung der Kinder aber nicht auf. Vielmehr denken wir die Entwicklung der Sprachkompetenzen anhand der gesamten Bildungskette und haben mit dem Neun-Punkte-Plan weitere Verbesserungen angestoßen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Schwab, ich war schon ein bisschen verwundert und fand es okay und richtig, dass der Kollege Teuber es noch einmal auf den Punkt gebracht hat, dass, wenn man im Bildungsausschuss Mitglied ist und da nicht richtig zuhört und die richtigen Tagesordnungspunkte nacharbeitet, dann solche Anträge wie heute bei den FREIEN WÄHLERN produziert ins Plenum kommen. Dann gehen, wenn man nicht zuhört und auch nicht nacharbeitet, gewisse Dinge unter. Mehr Deutsch in den Grundschulen, mehr Geld für die Schulsozialarbeit und eine vorgezogene Schulanmeldung mit früherer Sprachstandsfeststellung setzen die Kompetenzbildungen in den Grundschulen fort. Falls unzureichende Sprachkenntnisse vorliegen, soll in Zukunft zudem eine Sprachförderung angeordnet werden können. Weitere Förderungen wie die Deutschintensivklassen, der Einsatz von Förderund Diagnosetools für Lehrkräfte oder die Etablierung von Familiengrundschulzentren flankieren die Änderungen. Neun-Punkte-Plan! (Beifall bei der FDP, bei der SPD sowie des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit Unterstützung der Bundesregierung schaffen wir mit dem StartchancenProgramm zudem weitere Möglichkeiten für rund 200 Schulen, um den aktuellen Herausforderungen im Bildungssystem zu begegnen. Schülerinnen und Schüler, die aus Familien mit geringem Einkommen oder mit anderer Muttersprache kommen, sollen gezielt für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn gestärkt werden. Diese 20 Milliarden Euro-Unterstützung ist ein echter Meilenstein in der Bundespolitik der Bundesrepublik Deutschland und wird gerade der Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche einen echten Schub verleihen. Ich bin hier dem Ministerium sehr dankbar, dass dies auch in Rheinland-Pfalz ganz stark umgesetzt und ganz stark gerade auch mit vielen teilnehmenden Schulen in Rheinland-Pfalz seine Wirkung entfalten wird. Zuletzt betonen wir Freien Demokraten den Ausbau der Ganztagsschulen in Rheinland-Pfalz. Mehr als 1,6 Milliarden Euro haben wir dafür aufgewendet, damit Schülerinnen und Schüler mehr Zeit und mehr Förderung im Bereich Sprache erhalten. Der Erfolg kann sich sehen lassen. Jede Schülerin und jeder Schüler kann wohnortnah eine Ganztagsschule besuchen, und von 961 Grundschulen haben heute 90 % ein Ganztagsangebot. (Beifall bei der FDP, bei der SPD sowie des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist Ampelpolitik, das ist liberale Politik. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die nachhaltige und ganzheitliche Bildungspolitik der Landesregierung bekämpft die Ursache für die derzeitigen Herausforderungen im Bildungssystem. Das braucht Zeit, einen langen Atem und vernünftige Lösungen. Allein das Abschreiben von Anträgen aus vorherigen Diskussionen hier in diesem Plenum, in diesem Landtag macht es nicht besser für die FREIEN WÄHLER und hat bei uns als Fraktion der Freien Demokraten auch eine gewisse Verwunderung ausgelöst, dass gerade Sie, Herr Schwab und die FREIEN WÄHLER, hier in einen Wiederholungsmodus eintreten, der anfängt auszuleiern. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Sehr geehrter Herr Kollege Schwab, es ist die dritte Kurzintervention. Die lassen wir zu; denn bis zu vier sind möglich. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Helge Schwab FREIE WÄHLER

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Weber, Ihr Versuch mich zu diskreditieren, ist leider direkt, aber wirklich direkt gescheitert; (Zurufe von der SPD: Oh!) denn wer anscheinend nicht nachgearbeitet und nicht gelesen hat, sind Sie. Im Neun-Punkte-Plan ist verankert, dass Kinder, die nicht die Kita besucht haben, im Endeffekt getestet werden. Für die ist das und für alle anderen nicht, für die, die nicht in der Kita waren. Bei uns geht es um alle Kinder. Wir möchten, dass alle Kinder die gleichen Chancen haben und Migration kein Problem ist, egal, wo sie herkommen, ob sie im Kindergarten oder nicht im Kindergarten waren. Ich lese es Ihnen gerne vor; denn anscheinend haben auch Sie ein Problem mit dem Leseverstehen – mit Erlaubnis der Präsidentin –: „die Eltern bei der Feststellung sprachlicher Defizite dazu zu verpflichten, dass das Kind eine Kindertagesstätte besucht und damit an sprachlicher Bildung und Sprachförderung teilnimmt.“ Das steht unter dem dritten Punkt in unserem Antrag. (Unruhe im Hause)

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Kathrin Anklam-Trapp

Ich bitte noch einmal um ein bisschen Ruhe.

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Helge Schwab FREIE WÄHLER

Ich empfehle Ihnen wirklich, einfach zu lesen und vielleicht einmal selbst zu recherchieren und nicht nur die vorgefertigten Reden zu nehmen, die man Ihnen vorlegt, Herr Weber. Vielen Dank. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Abgeordneter Weber zur Gegenrede. – Bitte schön.

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Marco Weber FDP

Herr Schwab, ich habe nur versucht zu sensibilisieren. Im Bildungsausschuss ist dieses Thema intensiv diskutiert worden. Das alleinige Ablesen eines Neun-Punkte-Papiers, das habe ich mit Nacharbeiten gemeint; an den Ausführungen der Ministerin oder der Staatssekretärin im Bildungsausschuss bereichert man sich nicht nur durch Anwesenheit, sondern auch durch Zuhören inhaltlich. (Zuruf des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Wenn Sie das als persönlichen Angriff nehmen, dann muss ich Ihnen ehrlich sagen, wer austeilt, muss auch einstecken können. (Zuruf von der SPD: Das stimmt, ja!) Sich als beleidigte Leberwurst hier hinzustellen, (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Oh!) dass man auch dann, wenn man ausgeteilt hat, nicht einstecken kann, kann man so machen, aber ich bin der Meinung, wenn man austeilt, muss man einstecken können. Wenn man inhaltlich Defizite hat, dann darf ich die benennen. Das ist unsere Meinung der FDP-Fraktion, dass die FREIEN WÄHLER in der Bildungspolitik erhebliche Bildungsdefizite haben. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Landesregierung spricht Staatssekretärin Bettina Brück.

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Bettina Brück

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dieser Antrag ist ein bisschen so, als würde kurz vor dem Anpfiff des Fußballspiels der Schiedsrichter auf den Platz stürmen und sagen, bevor es losgeht, habe ich drei Forderungen: Erstens. Gespielt wird mit den Füßen. Zweitens: Das Spiel hat 90 Minuten. Drittens: Der Ball ist rund. Das kann man so machen. Das ist aber vollkommen unnötig, weil alle Beteiligten sowieso wissen, wofür sie auf dem Platz sind. (Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) Sehr geehrter Herr Schwab, genauso verhält es sich mit Ihrem Antrag, Er fordert eins zu eins das, wofür der Anpfiff im neuen Schuljahr längst bevorsteht und was Ministerin Dr. Hubig im Rahmen des Neun-Punkte-Plans schon im letzten Jahr vorgestellt hat und im Übrigen unserem Konzept einer durchgängigen Sprachförderung von Anfang an entspricht. Das entwickeln wir stetig weiter. Sehr geehrte Abgeordnete, insofern verstehe ich den Antrag vor allem als zusätzliches Anfeuern für den Ausbau der Sprachförderung, den wir seit vielen Jahren betreiben. Es ist absolut richtig – da sind wir uns einig –, Sprache ist der Schlüssel zu Bildung, zu Chancengleichheit und zu Teilhabe. Um diesen Schlüssel zu schmieden, muss man so früh wie möglich anfangen. Es gelingt besser, je früher es beginnt. Deshalb haben wir im vergangenen Jahr ein langfristiges Sprachförderkonzept weiter ausgebaut, das in der Kita beginnt und bis zum Schulabschluss trägt. Innerhalb dieses Gesamtkonzepts kann und wird die vorgezogene Sprachstandserhebung helfen, mehr Kindern den Schlüssel zur Sprache an die Hand zu geben. Das bewährte Verfahren zur Einschätzung des Sprachförderbedarfs wird gerade unter wissenschaftlicher Begleitung weiterentwickelt. Das alles ist im Bildungsausschuss schon lange erwähnt. Sprachförderung setzt an der entscheidenden Stelle im Bildungsweg der Kinder an, an dem wir Sprachförderung auch seit vielen Jahren ausbauen. Rheinland-Pfalz hat deshalb auch seit Langem die Grundlagen dafür gelegt, dass Kinder so früh wie möglich ohne Hürden täglich in der Kita Sprachförderung bekommen können. Es ist schon vieles genannt: die Beitragsfreiheit, die altersintegrierte Sprachförderung. Nur durch unsere guten Kitas kann Sprachförderung auch wirken, weil es zunächst einmal eine Bestandsaufnahme ist, wenn wir Sprachstandseinschätzungen durchführen. Die Förderung erfolgt dann gezielt in der Kita. Die wichtige Grundlage dafür – das hat Herr Abgeordneter Köbler genannt – ist die Beobachtung, Dokumentation und Sprachbildung durch unsere kompetenten pädagogischen Fachkräfte. In jeder rheinland-pfälzischen Kita wird es eine Sprachförderbeauftragte zu diesem Thema geben, die das besonders im Fokus hat; auch das ist Teil unseres Sprachförderkonzepts. Wir haben die Sprachförderung in Kita und Grundschule verzahnt. Beide Bereiche, Kita und Grundschule, arbeiten mit dem gleichen landeseigenen, bundesweit anerkannten Sprachförderkonzept. Das gehört mit dazu. Wie in allen anderen Ländern in Deutschland arbeiten wir weiter daran. Es gehört dann dazu, dass zu Beginn der ersten Klasse noch einmal festgestellt wird, was Kinder können und welchen individuellen Förderbedarf sie haben, damit man da weiter gezielt ansetzen kann. All das geht nicht von heute auf morgen, wenn es gut sein soll. An dem Übergang von der Kita in die Grundschule schließen sich die Maßnahmen des Neun-Punkte-Plans an. Dazu gehört, wie schon erwähnt, die eine Stunde mehr Deutsch genauso wie die zusätzliche tägliche Leseförderung, aber auch Diagnose- und Förderinstrumentarien wie „Lesen macht stark“ oder „2P“. Daneben setzen wir auf 15 Stunden Deutschintensivkurse und den verpflichtenden Grundwortschatz. Wir haben Feriensprachkurse und Hausaufgabenhilfe, und wir holen die Kinder individuell ganz gezielt dort ab, wo sie stehen. Die vorgezogene Schulanmeldung wird sich in dieses Gesamtkonzept genau einpassen, weil damit noch mehr Zeit für die Sprachförderung in der Grundschule bleibt. Wenn der Sprachförderbedarf festgestellt wird, auch das ist schon erwähnt, erfolgen 15 Stunden pro Woche Sprachförderung in einer Kita. Perspektivisch sehen wir deshalb vor, dass alle Kinder – das ist mehrfach im Bildungsausschuss erwähnt worden und steht auch im Neun-Punkte-Plan –, das heißt auch diejenigen, die im Alter von viereinhalb Jahren keine Kita besuchen, verbindlich ein Einschätzverfahren durchlaufen, um den Sprachstand festzustellen. Dafür erarbeiten wir gerade ein Konzept gemeinsam mit der Praxis, sodass wir in den kommenden zwei Jahren eine Sprachstandserhebung für alle Kinder auf den Weg bringen können, (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) an die sich dann direkt auch die Förderung anschließt. Sonst nutzt es nichts. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der richtige Weg ist, die Stärken in der Kita und die Stärken in der Grundschule miteinander zu verzahnen. Deshalb geht auch der Antrag der CDU-Fraktion an der Sache vorbei. Sie wollen sozusagen das Vorschuljahr haben, aber Sie beschreiben in Ihrem Antrag selbst, dass Sie noch kein Konzept haben, das müsse erst erarbeitet werden. Konzeptlose Bildungsexperimente wollen wir nicht. Wir brauchen nämlich beides, wir brauchen Konzepte, und wir brauchen die jeweiligen Akteure, die sie umsetzen mit ihren Kernkompetenzen, nämlich die Kita und die Grundschule. Es ist schon erwähnt worden, deshalb haben wir jetzt die Grundschulordnung und auch die Verwaltungsvorschrift für die Unterrichtsorganisation geändert. Ich darf zum Abschluss vielleicht den VBE-Vorsitzenden zitieren, der das so kommentiert: „Endlich werden die Lehrkräfte an den Grundschulen deutlich entlastet und erhalten mehr Zeit für die Erfüllung ihrer Aufgaben.“ Auch das ist wichtig, mehr Zeit für das Lernen der wichtigen Kompetenzen Lesen, Schreiben, Rechnen. Daran werden wir weiterarbeiten. Deshalb sehe ich den Antrag weiter als Bestätigung dieses Wegs. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Es liegt eine Kurzintervention des Abgeordneten Barth vor. Bitte, Sie haben das Wort.

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Thomas Barth CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretärin, ich habe genau zugehört und bin etwas überrascht oder habe selbst eine Frage. Sie sprachen von konzeptlosen Bildungsexperimenten. Wenn Sie eben gesagt haben, dass die Feststellung von Sprachstand und Förderbedarf für Sie zu einer ersten Klasse dazugehören, dann fragen wir uns, warum ausgerechnet der Förderbedarf Lernen gemäß der neuen Verordnung nicht dazugehört. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir diese Antwort noch geben könnten. Danke schön. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Zur Erwiderung Frau Staatssekretärin Brück.

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Bettina Brück

Herr Abgeordneter Barth, wie man ausgerechnet Sprachförderbedarf und sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Lernen durcheinanderwerfen kann, wenn man selbst Bildungsexperte ist, verstehe ich wiederum nicht. Lieber Herr Abgeordneter Barth, Sie wissen ganz genau, dass wir davon sprechen, dass der Förderbedarf Lernen nicht vor der ersten Klasse festgestellt werden wird, weil wir nämlich Kindern eine Chance geben wollen, individuell gefördert zu werden und sich zu entwickeln und sie nicht schon bestätigt bekommen sollen, dass sie nicht lernen können, bevor sie überhaupt zum ersten Mal in einer Schule gewesen sind. Insofern verstehen wir Inklusion etwas anders, als Sie das verstehen. Inklusion ist ein Menschenrecht. Wir müssen etwas dafür tun. Wir tun zu wenig. Das müssen wir konstatieren. Mit der neuen Inklusionsverordnung und der neuen Förderschulordnung tun wir mehr dafür. Wir geben den Kindern eine Chance, in der Schule in der ersten Klasse individuell gefördert zu werden, unterstützt durch kompetente Lehrkräfte, unterstützt durch Förderschullehrkräfte in den Förder- und Beratungszentren. Insofern sehen wir das als Bestätigung des Wegs, auch dort intensiv auf die Belange der Kinder einzugehen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Antrag der FREIEN WÄHLER – Drucksache 18/9720 – seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Wer dem Antrag ablehnend gegenübersteht, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der AfD und der FREIEN WÄHLER abgelehnt. Wer dem Alternativantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/9766 – seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer den Antrag ablehnt, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt. Wir kommen zu Punkt 23 der Tagesordnung: Ärztemangel ursächlich bekämpfen – Medizinische Versorgung nachhaltig sichern – Studienkapazität im Fach Humanmedizin gemeinsam ausbauen – Rheinland-Pfalz- und Saarland-Stipendien schaffen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/9722 – Die CDU hat eine Redezeit von acht Minuten. Begründet wird der Antrag von der CDU durch Abgeordneten Dr. Gensch. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Dr. Christoph Gensch CDU

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Staatssekretär, liebe Regierungsfraktionen! Wie allseits bekannt ist, verstehen wir unsere Oppositionsarbeit als eine konstruktive Oppositionsarbeit. Die CDU-Fraktion kritisiert nicht nur, sondern wir überzeugen mit klugen Ideen und Konzepten. (Abg. Martin Haller, SPD: Sag’s noch mal dazu!) Wir wissen, dass wir keine Mehrheit in diesem Haus haben, zumindest noch nicht, aber wir vertrauen auf den von Habermas geprägten Satz vom zwanglosen Zwang des besseren Arguments. Sie kennen das schon aus zahlreichen Debatten mit der Unionsfraktion. In voller Überzeugung diskutieren Sie, verteidigen Ihren Standpunkt und entkräften Einwände, und plötzlich bringen wir einen Antrag, ein Argument, in die Debatte ein, auf den Sie gar nicht gekommen sind, der aber so einleuchtend ist, dass Sie ihn gar nicht ablehnen können. (Abg. Martin Haller, SPD: Weil der so abwegig ist! – Unruhe bei der SPD) Sie stimmen dann zwar wieder nach Ihrer inneren Überzeugung doch oft dagegen und suchen irgendwelche Ausflüchte, aber mit einer gewissen Latenz und Schamfrist greifen Sie den Punkt dann doch auf und setzen ihn um. Der zwanglose Zwang des besseren Arguments einer klugen Opposition setzt sich mit Verzögerung durch. Meine Damen und Herren, ein solch guter Antrag liegt Ihnen heute vor. Sie können ihn vielleicht kurzfristig ablehnen, aber langfristig müssen Sie ihn doch umsetzen, weil er zielführend ist, weil er das Problem zumindest teilweise löst bzw. entscheidend abmildert. (Zuruf von der SPD) – Genau, ich habe es gehört. Ich habe auch den Alternativantrag gelesen: nichtssagend, am Thema vorbei. Die Ausgangssituation ist klar, meine Damen und Herren. Die ärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz und im Saarland steht vor großen Herausforderungen, mehr denn je. Der erhebliche Mangel an Ärztinnen und Ärzten ist mittlerweile in beiden Bundesländern in allen medizinischen Bereichen spürbar, sowohl in den Krankenhäusern als auch im ÖGD und in der ambulanten hausärztlichen bzw. fachärztlichen Versorgung. Verschlimmert wird das Problem durch die Tatsache, dass eine Vielzahl der aktuell praktizierenden Ärztinnen und Ärzte in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen wird, was die bereits heute besorgniserregende Situation weiter verschärfen wird. Sie sehen das auch kommunal. Schon zum jetzigen Zeitpunkt kommt es um die wenigen Medizinerinnen und Mediziner zu einem immer intensiveren Wettbewerb der Kommunen in beiden Ländern und nicht nur in diesen Ländern. Es gibt regionale Stipendienprogramme, Niederlassungsprämien, es werden eigene MVZ gegründet, es wird der Bau von Ärztehäusern gestartet. Man versucht in einem kommunalen Wettstreit die wenigen Köpfe für sich zu gewinnen, um den drohenden oder bereits bestehenden Engpass in der ärztlichen Versorgung zu verhindern. So hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vor einem Jahr noch einmal auf die dramatische Situation hingewiesen und zusätzlich 5.000 Studienplätze gefordert. Da ist er Seit’ an Seit’ mit den Landesärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen. Alle sind der Ansicht, dass in der Erhöhung der Anzahl der Studienplätze der Schlüssel für die Sicherung der medizinischen Versorgung liegt, die ohne die Ärztinnen und Ärzte in Praxen, in Krankenhäusern, im ÖGD sowie in Industrie und Wissenschaft nicht zu stemmen ist. Meine Damen und Herren, seit Jahren beschäftigt sich auch die CDU-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag intensiv mit dem Thema der Erweiterung der Ausbildungskapazitäten im Fachbereich Medizin, sprich einer substanziellen Erhöhung der Anzahl der Medizinstudienplätze. Wir halten hierbei eine Erhöhung in Rheinland-Pfalz um mindestens 200 Studienplätze für absolut essenziell, um die künftige Ärzteversorgung sicherzustellen. Dieses Ziel möchten wir erreichen. Dazu schlagen wir neue und innovative Lösungsmöglichkeiten vor. (Beifall der CDU) Ich möchte ausdrücklich sagen, dass wir die Tatsache begrüßen, dass das Land, zwar nach jahrelanger Verzögerung, aber doch die Anzahl der Vollstudienplätze an der Uni Mainz von 450 auf 500 erhöht hat, auch wenn man jahrelang gesagt hat, das wäre nicht möglich. Wir begrüßen das. Wir begrüßen auch die Tatsache, dass dies im klinischen Teil des Studiums unter Zuhilfenahme zweier Satellitenstandorte geschieht. Allerdings – auch da sind wir uns einig – reicht das nicht annähernd. Deswegen möchten wir mit unserem heutigen Antrag bezüglich einer gemeinsamen Ausbildungskooperation mit dem Saarland einen weiteren Baustein zur Verfügung stellen, der die Ausbildungslücke, die wir haben, weiter schließt. Wir bitten Sie, diesem Antrag zuzustimmen und hoffen, dass Sie sich damit intensiv auseinandergesetzt haben. Wir fordern, eine länderübergreifende Zusammenarbeit zwischen RheinlandPfalz und dem Saarland einzugehen, um die Studienplätze für Humanmedizin an der Universität des Saarlandes in Homburg um mindestens 100 Plätze zu erhöhen. Es sind viele nicht so intensiv im Thema, aber ein wesentlicher Faktor, der die Uniklinik in Homburg von der Uniklinik in Mainz oder auch von vielen anderen medizinischen Fakultäten unterscheidet, ist die Tatsache, dass in Homburg bisher nur einmal im Jahr ein Studiengang gestartet wird und dann eine Welle durch das Jahr läuft. In fast allen anderen medizinischen Fakultäten wird zweimal begonnen. Dementsprechend können wir hier Ressourcen heben und haben Kapazitäten, die an der Universitätsklinik frei sind, die wir zusammen nutzen können. Weil wir gerade nicht wollen, dass sich die dadurch mehr ausgebildeten Mediziner in einem unterdurchschnittlichen Ausmaß dem Saarland und Rheinland-Pfalz zur Verfügung stellen, möchten wir diese Erhöhung gerne mit spezifisch hälftig aufgeteilten rheinland-pfälzischen und saarländischen Studienplätzen respektive Stipendien koppeln, die die Anzahl der Ärzte mit einer zehnjährigen Bleibeperspektive im gesamten Bundesland in unserem Land vergrößern, die uns über eine relativ frei gestaltete Einschränkung zur Verfügung stehen. Ich glaube, das ist ein sinnvoller Ansatz. Das ist ein Ansatz, den wir kurzfristig umsetzen können und der uns schneller als andere Lösungsmöglichkeiten direkt helfen kann. Bedenken Sie vielleicht als Letztes noch, wir haben 8.000 junge Deutsche, die Medizin im Ausland studieren, in Lettland, in Serbien, in Ungarn, wo auch immer, die sich ihren Wunsch erfüllen möchten, dieses Medizinstudium durchzuführen und für die wir einfach keine Kapazitäten haben. Da wäre eine solche Geschichte mit Sicherheit eine wesentlich bessere Lösung. Ich bitte Sie um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die SPD-Fraktion spricht Frau Dr. Rehak-Nitsche.

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Dr. Katrin Rehak-Nitsche SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Da haben Sie eine lustige Idee gehabt. Sie haben nämlich einen Antrag mit Partnern gestellt, die gar nicht wollen. Insofern könnte man schnell den Tagesordnungspunkt beenden und sagen, im Saarland wurde es abgelehnt. Dann gehen wir weiter in der Tagesordnung. Das Thema ist aber sehr wichtig. Also sehen wir uns Ihren Antrag doch noch ein bisschen genauer an. Ich darf aus Ihrem Antrag zitieren: „Andere Bundesländer haben ihre Verantwortung in diesem Bereich bereits erkannt und bauen die Studienkapazitäten konsequent aus.“ Das ist eine Frechheit. Wir in Rheinland-Pfalz bauen seit vielen, vielen Jahren kontinuierlich die Medizinstudienplätze aus. Wenn man das volle akademische Jahr betrachtet, dann hatten wir im Jahr 2016 365 Plätze, 2021 schon 451 und im Jahr 2025 werden wir 500 Plätze hier in Rheinland-Pfalz haben. Wie machen wir das? – Wir machen das über eine Regionalisierung, und zwar haben wir Medizincampusstandorte in Trier und demnächst auch in Koblenz. Erst sagen Sie, wir täten nichts, und dann sagen Sie, die nun von der Landesregierung geplante Kapazitätserhöhung – – – Aha, jetzt planen wir zumindest schon einmal irgendetwas, aber sorry, geplant stimmt auch nicht; denn gehen Sie einmal nach Trier. Offensichtlich waren Sie da noch nicht. Dort studieren Menschen bereits Medizin. Die haben zum Teil sogar schon ihren Abschluss. Es gibt wirklich gute Erfolgsgeschichten. Es gibt Studierende, die eigentlich nie aus Mainz weg wollten, die in Trier ihr Medizinstudium beendet haben und jetzt zum Beispiel Fachärztin oder Facharzt in der Eifel sind. Die Kliniken in Trier haben seit der Regionalisierung bessere Chefarztbewerbungen, weil die Ärzte jetzt nämlich auch die Möglichkeit haben, dort Lehre zu machen. Das ist offensichtlich sehr attraktiv. Ihre Vorbemerkungen im Antrag sind also schon einmal nicht richtig. Dann schauen wir uns doch jetzt noch einmal die Forderungen an. Es gibt vier Forderungen. Die erste ist: Entscheiden Sie sich für eine ursächliche Bekämpfung des Ärztemangels und eine nachhaltige Sicherung der ärztlichen Versorgung. Die Ausbildung ist an der Stelle aber nur eine Seite. Viele Ärzte wollen gar nicht mehr eine eigene Praxis haben. Man braucht also neue Formen, neue Anstellungsverhältnisse zum Beispiel im MVZ. (Zuruf des Abg. Torsten Welling, CDU) Da gibt es schon tolle Initiativen, wie zum Beispiel die SüdpfalzDOCs. Auch dort wird schon sehr viel getan. In der Ausbildung – das habe ich gerade dargestellt – erhöhen wir kontinuierlich seit Jahren die Medizinstudienplätze von 345 auf 500. Das ist erst einmal das Ausbauziel. Das machen wir kontinuierlich. Zusätzlich haben wir weitere Maßnahmen, wie die Landarztquote und die Landkinderarztquote. Forderung eins machen wir also schon. (Vereinzelt Beifall bei der SPD Zuruf des Abg. Torsten Welling, CDU) Forderung zwei: Sie möchten gemeinschaftlich die Studienplätze für Humanmedizin an der Uni des Saarlandes erhöhen. Die Saarländer haben das gestern in ihrem eigenen Landtag beraten, und das Ergebnis ist, sie wollen es nicht. Sie haben es abgelehnt. Im Übrigen bin ich aber für das Beispiel Saarland dankbar. Das ist nämlich ein supergutes Beispiel dafür, dass mehr Studienplätze gar nichts bringen. Das Saarland bildet nämlich schon 120 Ärztinnen und Ärzte mehr aus, als es überhaupt braucht. Dessen Problem ist nur, sie bleiben nicht da. (Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU: Genau!) Da sehen wir, einfach mehr Studienplätze bringt nichts. Insofern ist Forderung zwei eine Luftnummer. Forderung drei: Rheinland-Pfalz- und Saarland-Stipendien. Auch das ist leider nicht zielführend. Man steckt schließlich nicht einfach noch mehr Geld in irgendetwas, das nichts bringt. Ein Studienplatz kostet nun einmal 250.000 Euro. Das ist also kein Pappenstiel. Es kann zwar sein, dass wir dann vielleicht mehr Ärztinnen und Ärzte in Saarbrücken und Mainz haben, aber das bringt noch keinen einzigen Arzt mehr nach Altenkirchen, Bleialf oder Neuburg. Forderung drei löst also kein einziges Problem. (Zurufe von der CDU) Forderung vier: Sie möchten, dass wir uns finanziell an den Mehrkosten im Saarland beteiligen, sprich Professuren und weitere Stellen an der Universität des Saarlandes bezahlen. Zum einen ist das rechtlich schon einmal gar nicht möglich. Zum anderen habe ich gerade dargestellt, das Saarland hat völlig andere Probleme und möchte deshalb zu Recht nicht in weitere Studienplätze Geld investieren, weil das gar kein Problem ist. Insofern läuft Forderung vier auch ins Leere. Sie sehen also, Ihr Antrag enthält keine einzige valide Forderung. Deshalb lehnen wir den auch ab. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Anstatt sich hier mit Plakatanträgen zu beschäftigen, arbeiten wir an wirklichen Lösungen. Wir treiben den Ausbau der Regionalisierung in Trier und Koblenz voran. Wir nehmen dafür 1,5 Millionen Euro zum Ausbau der Vorklinik zum Beispiel in Mainz, für Dozierende, für Räume, für begleitendes Personal in die Hand. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Das scheinen Sie konsequent zu ignorieren. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Wir bauen aber kontinuierlich die Medizinstudienplätze aus. Wir machen Nägel mit Köpfen. Wir bringen dem Land junge Ärztinnen und Ärzte. Danke schön. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für eine Kurzintervention hat Dr. Gensch das Wort.

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Dr. Christoph Gensch CDU

Gerne. – Frau Kollegin, Ihre Arroganz steht diametral zu Ihrer Fachkompetenz. (Beifall der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER – Unruhe bei der SPD) Punkt eins: Uniklinik in Mainz, Steigerung der Studienplätze in Mainz. Wenn Sie sich den Chart von den Jahren 2002 bis 2022 anschauen, dann sehen Sie, dass die Studienplätze um einen Mittelwert ondulieren. Das beginnt im Jahr 2002 bei 450, es geht mal runter auf 400, es geht mal wieder hoch auf 430, es geht runter auf 380, es geht auf 450 hoch. Es ist im langfristigen Chart keine vernünftige Steigerung zu erkennen. Wenn Sie sich spezifische Jahre herauspicken, dann können Sie natürlich einen prozentualen Anstieg konstruieren, der nicht da ist. Der tatsächliche Aufwuchs besteht jetzt von den 450 auf die 500. Dafür haben wir Sie gelobt. Das finden wir sinnvoll. Zweiter Punkt: Die Studienplätze in Trier und Koblenz sind eine sinnvolle Sache, aber sie haben nicht begriffen, dass es Vollstudienplätze und Teilstudienplätze gibt. Die Studienplätze in Trier und Koblenz sind Teilstudienplätze. Da ist kein einziger neuer Vollstudienplatz. Da ist kein einziger Mediziner mehr, sondern Sie spalten die Studenten im klinischen Teil, in dem man am Bett in den Kliniken mehr Kapazitäten braucht, wenn man in Kleingruppen aufarbeitet. Die spalten Sie auf, damit Sie in der Vorklinik noch einmal 50 dazu holen können. Das ist kein einziger Studienplatz mehr. Sie machen das in Trier noch nicht einmal über die ganze klinische Phase, sondern erst ab dem Semester 9 bzw. jetzt 7. Sie haben das, weil die Studenten nicht unbedingt alleine nur wegen der guten Rahmenbedingungen nach Trier möchten, die ganze Zeit mit einem Stipendium, mit Fördergeldern verbunden, die Sie jetzt gestrichen haben. Da gibt es hinter den Kulissen auch schon Theater. Nächster Punkt: MVZ. Natürlich ändern sich die Arbeitsbedingungen der Ärzte. Deswegen, weil wir viele angestellte Ärzte haben, die in MVZ möchten und auch nur noch in Teilzeit arbeiten möchten, brauchen wir gerade mehr Köpfe, weil der eine Hausarzt, der 70 Stunden arbeitet, (Beifall der CDU) ersetzt wird durch drei junge Kolleginnen, die nur noch Teilzeit arbeiten möchten. Vierter Punkt: Saarland. Das Saarland bildet über den Bedarf aus. (Glocke der Präsidentin) Das wissen Sie selbst. Das wissen auch die Saarländer. Die Saarländer haben trotzdem ein erhebliches Problem aufgrund eines Mangels an Ärzten, (Glocke der Präsidentin) weil viele dieser Kollegen durch die ZVS aus der ganzen Bundesrepublik ins Saarland gekommen sind – –

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Dr. Christoph Gensch CDU

– – und sich dann dafür entscheiden, in anderen Landesbereichen tätig zu sein.

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Kathrin Anklam-Trapp

Sie haben noch eine Restredezeit von 1.30.

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Dr. Christoph Gensch CDU

– Ja, Sie haben recht. Ich bin sofort fertig. (Zurufe von der SPD) Insofern sehen die Saarländer die Notwendigkeit, mehr Studienplätze auszuweisen, um ihren Wissenschafts- und Studienstandort zu stärken, um die Forschung und Wissenschaft dort zu stärken und – – –

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Kathrin Anklam-Trapp

Kommen Sie jetzt bitte zum Ende. Ein langer Satz wird nicht besser, wenn er mehrere Kommas hat.

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Kathrin Anklam-Trapp

Danke schön. Zur Gegenrede hat Frau Dr. Rehak-Nitsche das Wort. (Abg. Martin Haller, SPD: Was für ein unsäglicher Auftritt!)

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Dr. Katrin Rehak-Nitsche SPD

Vier Punkte als Erwiderung: Zum Ersten: Ich nehme es einmal als Kompliment – wenn Sie mir zuhören möchten –, dass Sie zu einer persönlichen Beleidigung greifen müssen, anstatt auf der Sachebene zu bleiben. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Punkt Nummer zwei: Mathematik ist nicht so schwierig. 345 sind weniger als 500. (Zuruf des Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU) – Vielen Dank. Punkt Nummer drei: Ihnen scheint nicht bekannt zu sein, dass die Klinik in der medizinischen Ausbildung das Nadelöhr ist. Die hängt nämlich an den Betten. Wir brauchen einfach Betten, um Mediziner ausbilden zu können. (Zurufe von der CDU) Die Vorklinik kann man im Prinzip woanders machen. Das scheinen Sie auch nicht zu wissen. Zum Vierten: Niemand negiert das Problem, dass wir mehr Ärzte und Ärztinnen im Land brauchen, aber die Lösung, die Sie vorschlagen, ist ganz offensichtlich nicht zielführend, wie man im Saarland sieht. Insofern machen wir das einfach auf andere Art und Weise. Danke schön. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Dr., Entschuldigung Josef Winkler als nächster Redner. Das vor lauter Doktors im Saal. Entschuldigung.

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Josef Winkler GRÜNE

Das war offensichtlich eine Blitzpromotion, Frau Präsidentin.

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Josef Winkler GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen. Hin und wieder erwischt es uns alle einmal. Wer krank ist, der braucht medizinisches Personal, das hilft, und das möglichst kurzfristig. Deswegen habe ich Verständnis dafür, dass wir hier im Landtag immer wieder über den genauen Weg streiten, wie wir zu einer optimalen medizinischen Versorgung im Land kommen. Wenig überraschend hat die CDU dann immer vor allem den einen Vorschlag, Medizinstudienplätze zu schaffen, wobei sie dieses Mal immerhin schon in ein Nachbarland ausgewichen ist. (Unruhe im Hause) Das nenne ich die bedeutendste Innovation, die die CDU-Fraktion in diesem Hause bisher eingebracht hat. Wenn sie hier nichts durchsetzen kann, dann setzt sie es in anderen Landtagen durch. Das ist aber auch schiefgegangen. Tut mir leid. (Zurufe von der CDU) Wir tun etwas sehr Vernünftiges. Wir werden mit dem Medizincampus Koblenz 50 Studienplätze mehr zur Verfügung stellen. Sie sprechen von Ihren Erfahrungen und Einschätzungen. Ich halte mit dem Marburger Bund dagegen, der die medizinische Versorgung in Deutschland gesichert sieht, wenn die Medizinstudienplätze bundesweit um mindestens 10 % gesteigert werden. (Unruhe im Hause) In Rheinland-Pfalz hatten wir bislang 450 Studienplätze. Zusammen mit dem Medizincampus Koblenz werden es 500 sein. Das ist eine Steigerung um gut 11 % und entspricht der Forderung, die der Marburger Bund vorgetragen hat. Das ist immerhin die Interessenvertretung eines großen Teils der Ärzteschaft in Deutschland. Wir alle wissen, es reicht nicht aus. Schauen wir auf die absoluten Zahlen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, das räumen Sie selbst ein. (Unruhe im Hause) Im Antrag gibt es den Satz: „Das Saarland bildet zwar im Bundesländervergleich überdurchschnittlich viele Medizinstudentinnen und Medizinstudenten aus (ca. 270 pro Jahr), profitiert selbst davon aber nur unterdurchschnittlich.“

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Kathrin Anklam-Trapp

Herr Kollege Winkler, eine ganz kurze Störung.

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Kathrin Anklam-Trapp

Bitte ein bisschen Ruhe im Saal, ein bisschen Konzentration. Herr Winkler hat das Wort. Danke schön.

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Josef Winkler GRÜNE

Vielen Dank. – Hier kommen wir dann zum Kern des Problems. Natürlich kann man, wie Sie das regelmäßig tun, immer mehr Medizinstudienplätze fordern, aber was nutzt das, wenn die gut ausgebildeten jungen Ärztinnen und Ärzte weiterhin lieber in Berlin, München oder Köln als in Bitburg, Mayen oder Kaiserslautern praktizieren? Ihr Lösungsvorschlag dazu, ein RheinlandPfalz-Stipendium. Das wird uns hier aber auch nicht helfen; denn wir haben ein Verteilungsproblem in der medizinischen Versorgung. Wir haben ein Verteilungsproblem, das weniger die Bundesländer untereinander betrifft, sondern vor allem die Verteilung zwischen Stadt und Land. Frau Dr. RehakNitsche hat darauf schon hingewiesen. Darauf finde ich in Ihrem Antrag keine Antworten. Wir als Teil der Landesregierung haben Antworten gefunden und praktizieren sie bereits. Als erstes Bundesland überhaupt haben wir die Landarztquote eingeführt. 6,3 % aller Medizinstudienplätze werden bei uns an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach dem Studium für zehn Jahre in einer ländlichen Region von Rheinland-Pfalz als Hausärztin oder Hausarzt zu arbeiten. Ab dem Sommersemester 2025 folgt die Landkinderarztquote noch zusätzlich. So gewinnt man junge Menschen für die Arbeit auf dem Land, und das wird auch erfolgreich sein. Wir tun in Rheinland-Pfalz sehr viel dafür, um den Arztberuf insgesamt attraktiver zu machen. Auch Ärztinnen und Ärzte wünschen sich zunehmend geregelte Arbeitszeiten, Freizeit und ein Familienleben. Darauf wurde schon Bezug genommen. Deshalb werden MVZ in Zukunft sicher auch im ländlichen Raum stärker an Bedeutung gewinnen. Deshalb bieten wir zusätzlich Niederlassungsförderungen an, bieten Wiedereinstiegskurse an; wir bieten auch Zuschüsse für das Praktische Jahr und die Famulatur in Hausarztpraxen an. Zusätzlich tun wir auch noch etwas anderes, weil wir natürlich über mehr als über Ärztinnen und Ärzte im Gesundheitswesen sprechen müssen. Das sollten Sie sich irgendwann auch einmal hinter die Ohren schreiben. Für eine gute medizinische Versorgung braucht es viele verschiedene Fachkräfte im Gesundheitswesen. In Rheinland-Pfalz haben wir in den vergangenen Jahren einen deutlichen Schwerpunkt auf die Akademisierung der Gesundheitsfachberufe gelegt und insgesamt 13 neue Professuren und gut 56 Beschäftigtenstellen geschaffen. Wir haben die Pflegestudiengänge in Trier, Mainz und Ludwigshafen, die Hebammenwissenschaften in Ludwigshafen und Mainz, die neuen Masterstudiengänge Psychotherapie in Landau, Mainz und Trier aufgebaut, und zum Wintersemester 2024/2025 startet an der Hochschule Kaiserslautern der neue Bachelorstudiengang Physician Assistant. Sie alle tragen zu einer guten und sicheren medizinischen Versorgung bei, entlasten Ärztinnen und Ärzte durch ihre wertvolle Arbeit. Wenn man also genauer hinschaut, dann ist die Lage doch oft komplexer als in den Antwortvorschlägen, die die CDU-Fraktion regelmäßig und immer wiederkehrend unterbreitet. Deswegen haben wir nicht die Absicht, uns dem anzuschließen, auch nicht in Zukunft. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Bollinger.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Sicherung der medizinischen Versorgung in unserem Land, insbesondere der Mangel an einer ausreichenden Zahl qualifizierter Ärzte, beschäftigt uns hier und heute nicht das erste Mal. Das betrifft sowohl die ambulante als auch die stationäre Versorgung, Haus- und Fachärzte, und Gleiches gilt für die Forderung nach mehr Studienplätzen im Fach Humanmedizin. Die Forderung nach Stipendien in diesem Bereich ist ebenfalls nicht grundsätzlich neu; es gab bereits in der vergangenen Wahlperiode entsprechende Anträge vonseiten der beiden damals im Landtag vertretenen Oppositionsfraktionen. Ich denke, jedem, der bereit ist, die maßgeblichen Zahlen, Daten und Fakten zur Kenntnis zu nehmen, dürften diese hinreichend bekannt sein. Im Wesentlichen lässt sich die Situation wie folgt zusammenfassen. Der bestehende Mangel hat sich bereits vielfach niedergeschlagen: Hausärzte, die keine Neupatienten mehr aufnehmen, Eltern, die teilweise lange Anfahrten zum Kinderarzt in Kauf nehmen müssen, absurd lange Wartezeiten auf Termine beim Facharzt oder eine zunehmend problematischere flächendeckende Notarztversorgung. Aufgrund der Altersstruktur der Ärzteschaft wird sich diese Situation in Zukunft wohl kaum verbessern. Im Gegenteil, durch die demografische Entwicklung und den damit verbundenen steigenden Bedarf an medizinischen Leistungen dürfte sich die Situation noch zunehmend verschärfen. RheinlandPfalz wird mit seinen bestehenden Studienkapazitäten im Bereich Humanmedizin den Nachbesetzungsbedarf der kommenden Jahre kaum stemmen, trotz der Aufwüchse der letzten Jahre. Obwohl die Universitätsmedizin in Mainz für sich genommen einer der größten Standorte im Fach Humanmedizin ist, steht Rheinland-Pfalz insgesamt im Ländervergleich, was die Studienkapazitäten im Verhältnis zur Bevölkerung angeht, auf den hinteren Rängen. Jetzt könnte man hieraus durchaus die Forderung ableiten, die Anzahl der Studienplätze im Fach Humanmedizin auszubauen. So sieht es nicht nur die Opposition im Landtag, so sieht es auch der Bundesgesundheitsminister und Ihr Parteifreund, der wie wir die medizinische Versorgung in naher Zukunft gefährdet sieht. Die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen hingegen kommen zu einem anderen Schluss. Weil die medizinische Versorgung in Rheinland-Pfalz so gut ist, braucht es jetzt zwei rollende Arztpraxen. Offensichtlich ist die ärztliche Versorgung derart auf Kante genäht, dass es in manchen ländlichen Regionen andernfalls wohl kaum möglich ist, die Versorgung zu organisieren. Natürlich soll das laut Aussage des Ministers aber kein Ersatz sein für die normale flächendeckende Versorgung. Warten wir es ab. (Zuruf von der CDU: Wo ist er?) – Ja, wo ist er? Das stimmt. Zu behaupten, es gäbe in Rheinland-Pfalz quantitative Defizite bei der Ausbildung des ärztlichen Nachwuchses, war für den Minister jedenfalls zuletzt Klamauk. Seitens der Fraktion der FDP wurde gar vor einer neuen Ärzteschwemme gewarnt, so zumindest war es im Trierischen Volksfreund zu lesen. Ärzteschwemme, meine Damen und Herren, ein Schreckensszenario, das es natürlich unbedingt zu verhindern gilt. – So viel vielleicht zum Thema „Klamauk“. Viel lieber wurde vonseiten der Ampel auf den Studiengang des Physician Assistant verwiesen, der in Rheinland-Pfalz implementiert wurde. Damit könne wertvolle Arbeitszeit der Ärzte eingespart werden. Dieser Ansatz scheint bei allem Respekt vor der Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Physician Assistants wohl doch eher eine Form von Mangelverwaltung zu sein, weil Ärzte fehlen. Physician Assistants sind hinsichtlich der Ausbildung und künftigen Vergütung aber sicherlich auch günstiger als Ärzte. Vor diesem Hintergrund habe ich wenig Hoffnung, dass die Regierungsfraktionen diesem Antrag zustimmen werden. Das haben Sie nun leider auch schon geäußert, so richtig er auch ist, auch wenn durch die länderübergreifende Kooperation zumindest das Argument der fehlenden Kapazitäten für einen weiteren Ausbau der Medizinstudienplätze in Rheinland-Pfalz entkräftet werden dürfte. Meine Fraktion jedenfalls kann sich dem vorliegenden Antrag anschließen. Ohne ausreichende Studienkapazitäten ist eine flächendeckende, qualitativ hochwertige medizinische Versorgung in unserem Land dauerhaft nicht zu gewährleisten. Was jetzt unterlassen wird, wird uns allen in nicht allzu ferner Zukunft bitterlich auf die Füße fallen, ohne dass man noch zeitnah gegensteuern könnte. Letztendlich fürchte ich aber, dass das einzige, was den Ärztemangel in unserem Land wirklich ursächlich bekämpfen wird, ein Regierungswechsel ist, und auf den lassen die jüngsten Wahlergebnisse hoffen. Vielen Dank. (Beifall der AfD – Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Steven Wink.

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Steven Wink FDP

Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Bollinger, zuerst einmal möchte ich zu Beginn sagen, Falschaussage. – Ich habe niemals vor einer Ärzteschwemme gewarnt. Nicht richtig, was Sie sagen, das muss ich nur klarstellen. Kommen wir nun zum Thema. In Ihrem Antrag fordern Sie die Erhöhung der Studienplätze, und manche Redner der Opposition zeichnen auch das Bild, dass allein damit alle Probleme gelöst wären. (Zurufe der Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD, und Gordon Schnieder, CDU) Das allein wäre aber keine Strategie und greift als Forderung für sich alleinstehend auch etwas zu kurz. (Weitere Zurufe von der CDU) Zum einen haben wir in Koblenz faktisch 25 neue Studierende pro Semester, und die FDP-Fraktion fordert auch die Ausweitung der Lehrkrankenhausstruktur in Rheinland-Pfalz. Das ist zum einen wichtig zur Ausbildung und Fortbildung in der Fläche, um Menschen in die Fläche zu bekommen und vielleicht von diesem – wie man ihn immer nennt – Klebeeffekt zu profitieren und damit auch – wenn ich an meinen Wahlkreis denke – Ärzte in der Südwestpfalz zu gewinnen und dort zu halten. Es dient auch zur Entlastung der Uniklinik. Sie kennen die Kapazitätsgrenzen, die Kapazität ist das Bett, also das Klinikum, das Patientenbett an sich. Zum Zweiten brauchen wir aber auch Maßnahmen, um Mediziner in den Regionen zu halten. Sie schreiben selbst in Ihrem Antrag, dass das Saarland im Bundesländervergleich überdurchschnittlich ausbildet, davon aber selbst nur unterdurchschnittlich profitiert. Deshalb sage ich, es braucht eine Bundesstrategie in diesem Bereich; denn selbst wenn wir in Rheinland-Pfalz mehr ausbilden – es wird das Bild gezeichnet, es stehen Zahlen von 100, 200, 250 im Raum –, dann haben wir immer noch die Abwerbungsprobleme aus dem Ausland oder von anderen Bundesländern. Daher, wenn der Bund schon solche Forderungen aufstellt wie die des Bundesgesundheitsministers, wäre ich aber dafür, dass wir gemeinsam mit den Bundesländern und dem Bund eine Strategie aufstellen in diesem Bereich. Wir haben noch weitere Themen. Viele Medizinerinnen und Mediziner mit einem fertigen Studium ergreifen andere Berufe. Seit 1990 liegt diese Steigerung bei 7 %. Immer mehr Ärztinnen und Ärzte wollen in Teilzeit arbeiten. Diese Zahl ist von 3,8 % auf 35 % seit dem Jahr 2009 gestiegen. Die Medizin wird weiblicher, das heißt, alte Arbeitsmodelle sind auch in diesem Hinblick nicht mehr zeitgemäß. Wir haben eine Verteilung der Disziplinen, die sich verschiebt, zum Beispiel gibt es weniger Hausärzte, gerade an unattraktiven Orten. Mit einer Ausweitung der Lehrkrankenhausstruktur könnten wir gegensteuern. Koblenz und Trier waren der erste Schritt. Wir könnten uns vorstellen – das haben wir auch im Koalitionsvertrag festgelegt –, noch weitere Schritte zu gehen. Hinzu kommt noch, dass der Bund die Approbationsordnung immer weiter verschärft, und dies geht immer auch zulasten der Kapazitäten. Wir haben noch andere Themen, die wünschenswert sind, Telemedizin, Health Care. Wir haben schon lange über die Versorgung im ländlichen Raum in der Fläche diskutiert. In Rheinland-Pfalz haben wir eine Strategie, die natürlich nicht abschließend ist und die fort- und weiterentwickelt werden muss. Wir versuchen aber, mit dieser Strategie die verfügbaren Ressourcen durch politische Maßnahmen ordentlich zu verteilen. Die Investitionen in die Infrastruktur und medizinischen Einrichtungen werden gefördert, es gibt eine Förderung von Weiterbildungsprogrammen für medizinisches Personal, die Unterstützung von Landärzten. Wir haben soeben über die Quote gesprochen. Ja, die Kritik kommt des Öfteren, dass die Landarztquote nur langfristig wirkt. Das ist vielleicht richtig. Selbst wenn man diesem Antrag folgen würde, wäre das aber auch eine langfristige Strategie, zehn Jahre aufwärts. Um deshalb qualitativ und nicht nur quantitativ besser zu werden, brauchen wir Maßnahmen, und es gibt Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Berufs, um Abwanderungen zu verhindern, etwa Themen wie der Einsatz für die Vergütung, Budgetierung, Arbeitsmodelle, Bürokratieentlastung oder auch das sektorenübergreifende Denken, alles Maßnahmen, um die Attraktivität des Arztberufs wieder zu steigern. Im Hinblick auf eine Kooperation mit dem Saarland möchte ich sagen, grundsätzlich kann man Kooperationen auch bundeslandübergreifend positiv bewerten und positiv sehen. Dann brauchen wir aber langfristige und tragfähige Lösungen und nicht nur den Versuch, für uns Kapazitätserhöhungen zu erreichen, wobei gestern auch die Debatte im Saarland gezeigt hat, dass das Saarland hierfür nicht offen wäre, ganz unabhängig von den Details, die dazu zu planen wären. Außerdem wurde gestern im saarländischen Landtag auch die Verfassungsfrage gestellt, wenn man Studienplätze für Landeskinder zur Verfügung stellen würde. Das haben sie nicht gefordert, aber es wurde in den Raum gestellt. Aufgrund der Ausführungen, die ich soeben gemacht habe, und der Forderung einer Gesamtstrategie können wir daher dem heutigen Antrag mit nur einer einzigen Maßnahme nicht zustimmen, wobei auch die Finanzierungsidee fehlt. 100 Studienplätze zu je 250.000 Euro, ohne Ausbauten und ohne Kostenbeteiligung mit dem Saarland etc., dann wären wir schon bei 25 Millionen Euro. (Glocke der Präsidentin) Das muss finanziert werden. Ausbauten müssen auch finanziert werden. Dies fordern Sie selbst in Ihrem Antrag. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Herr Dr. Bollinger, Ihre Kurzintervention kam nach Ihrer Abmoderation, und es ist Ihre vierte heute. – Habe ich jetzt richtig gerechnet? Ich schaue einmal nach links und rechts. Es wird gerade nachgeblättert, wobei dieses Nachblättern, glaube ich, auch ziemlich lange dauert. Ich will daher die Kurzintervention mit Zustimmung des Präsidiums zulassen. Wir sind nicht päpstlicher als der Papst. Sie haben 2 Minuten Redezeit für Ihre Kurzintervention.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Das geht auch kurz. Ich habe ein Protokoll der Plenarsitzung vom 1. März 2023 vorliegen. Dort wird seitens der SPD-Fraktion gesagt: „Zweitens hat er gesagt, dass eine Ad-hoc-Erhöhung heutzutage genau dahin führen würde, wo wir herkommen, nämlich von der Ärzteschwemme, die wir in den letzten Jahren versucht haben, mit vielen Restriktionen einzufangen.“ Danke sehr. (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Ja, aber das war ja die SPD! Sie haben FDP gesagt! – Beifall der AfD –

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Dr. Jan Bollinger AfD

Ich habe FDP gesagt! Wenn Sie nicht zuhören können, kann ich Ihnen auch nicht helfen!)

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Kathrin Anklam-Trapp

Zur Erwiderung hat Abgeordneter Steven Wink das Wort.

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Steven Wink FDP

Verehrte Frau Präsidentin! Herr Dr. Bollinger, also, das Problem mit der Ärzteschwemme war Folgendes. Sie zitieren jetzt einen Satz, aber die Sache ist folgende gewesen, und das sehen Sie auch, wenn man mit Ärzten spricht: Es gab einmal eine Zeit, da hatten wir ganz viele Ärztinnen und Ärzte. Dann hat die KV Bezirke eingerichtet, wo die Versorgungsgrade festgestellt werden etc. pp. Das war eine Zeit der Ärzteschwemme. Heute sind wir in der Situation, dass auch gerade diese Bezirksabteilungen manchmal dazu führen, dass wir entweder eine Zentralisierung in diesem Bezirk haben oder wir Bezirke haben, in denen wir auf dem Papier eine Überversorgung haben, aber irgendwann vielleicht in eine Unterversorgung kommen. Die Debatte, um die es sich damals gehandelt hat, war die: Wenn ich planlos und willenlos hingehen würde, 200, 300 Studienplätze mehr oder noch mehr einrichten würde – es schwirren ganz viele Zahlen in der Öffentlichkeit herum – und ich würde alle Restriktionen, die vorhanden sind, entfernen, dann käme ich irgendwann wieder in die Situation, die wir damals hatten. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Das ist der ganze Zusammenhang dieser Debatte. Daher kommt auch dieser Satz. Ich habe mich nicht hingestellt und gesagt, wenn man jetzt 100 Studienplätze mehr schafft, bekommt man eine Ärzteschwemme. Das ist eine Falschaussage. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Wir fahren in der Debatte fort. Nächster Redner ist Abgeordneter Schwab für die FREIEN WÄHLER. (Unruhe der Abg. Steven Wink, FDP, und Dr. Jan Bollinger, AfD) – Die Diskussion, können wir an der Stelle beenden. Das Wort hat Herr Schwab.

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Helge Schwab FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen bereits seit Monaten über die Optimierung der stationären sowie der ambulanten Versorgung und den drohenden Ärztemangel. Ich denke, wir sind uns alle darin einig, dass in diesem Zusammenhang die Ausbildung einer ausreichenden Anzahl von Nachwuchsmedizinern ganz besonders auch in Rheinland-Pfalz oberste Priorität haben muss. Wir begrüßen deshalb grundsätzlich den Antrag der CDU-Fraktion, die Zahl der Studienplätze im Fach Humanmedizin zu erhöhen. Doch ich muss auch anmerken, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, dass Sie sich keinen Zacken aus der Krone gebrochen hätten, wenn Sie in diesem Zusammenhang auch an die Initiativen unserer Fraktion erinnert hätten. – Herr Schnieder, Freie Wähler wirken. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Aber sei es drum. Aus aktuellem Anlass erinnere ich auch noch einmal an den Königsteiner Schlüssel. Demnach müsste es pro Jahr allein in Rheinland-Pfalz 241 zusätzliche Studienplätze geben. Sie sehen, ich liege mit meiner Forderung, 250 Plätze zu schaffen, gar nicht so falsch, (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Genau!) auch wenn Sie es nicht gern hören wollen. Oder rechnen Sie die durch die Regierung aufzustockenden 50 Teilstudienplätze bereits mit? Wenn wir die Probleme der Nachwuchsausbildung nicht lösen, sind alle Diskussionen um die Neuausrichtung der medizinischen Versorgung in der Zukunft Theorie. Aktuell träumt man schließlich in den Ministerien auf Bundes- und Landesebene und auch bei den gesetzlichen Krankenkassen davon, die Straffung der stationären Versorgung durch ambulante Lösungen und bessere hausärztliche Betreuung aufzufangen. Das Problem ist nur, dass es in allen Bereichen der Gesundheitsversorgung gravierende personelle Mängel gibt. Dazu kommt die schwindende Bereitschaft, sich als Allgemeinmediziner mit voller wirtschaftlicher Eigenverantwortung niederzulassen. Das ist kein Wunder. Niedergelassene Ärzte können nur dann wirtschaftlich arbeiten, wenn sie möglichst viele Patienten in möglichst kurzer Zeit durchschleusen. Ergebnis: Ausgelaugte Mediziner und womöglich Mängel bei Diagnose und Behandlung. Bei 60- bis 80-Stunden-Wochen ist das kein Wunder. Dass es auch im stationären Bereich oft nicht besser läuft, wissen wir alle. Aus meiner Sicht ist es zum Beispiel ein frommer Wunsch, die aktuell bundesweit 5.000 freien Hausarztstellen über finanzielle Anreize zu ersetzen. Allein bei den Hausärzten liegt der Anteil der Mediziner, die 60 Jahre alt und älter sind, bei rund 37 %. Wir müssen also schleunigst handeln. Es kommt nicht von ungefähr – das haben wir bereits gehört –, dass auch der Bundesgesundheitsminister bundesweit 5.000 zusätzliche Studienplätze im Bereich Humanmedizin fordert. Dass 8.000 junge Erwachsene derzeit ihr Medizinstudium im Ausland absolvieren, kommt ebenfalls nicht von ungefähr. Das ist das Ergebnis hausgemachter Probleme. Erinnern wir uns – die, die es noch können – an die 1990er-Jahre. Schon damals ging es mehr um die Vermeidung einer Ärzteschwemme als um nachhaltige Planung. Die aktuellen Engpässe sind also das Ergebnis einer langjährigen Fehlsteuerung. Ergebnis: Junge Studenten, die ins Ausland abwandern, kehren womöglich nach ihrer Ausbildung nicht mehr nach Deutschland zurück, und schon gar nicht nach Rheinland-Pfalz. Die mögliche Weiterentwicklung sehen wir bereits in den Krankenhäusern. Noch können die Lücken mit Anwerbungen aus dem Ausland geschlossen werden, aber wie lange noch? Verschlechtern sich die Rahmenbedingungen weiter, werden sich auch diese Mediziner womöglich neu orientieren. Immerhin wurden und werden erste Schritte zu einer Verbesserung getan. Auch wir begrüßen die Absicht der Landesregierung, die Zahl der Medizinstudienplätze von 450 auf 500 pro Jahr zu erhöhen und durch die Einrichtung des Medizincampus Koblenz und beim Medizincampus in Trier die Kapazitäten für die klinische Ausbildung zu erhöhen. Doch das kann nur ein erster Schritt sein. Rheinland-Pfalz befindet sich nicht nur mit Blick auf das Ausland in einem harten Wettbewerb, sondern auch im Vergleich mit anderen Bundesländern. Im Saarland ist die Situation ganz ähnlich. Es gibt bereits eine enge Zusammenarbeit beider Bundesländer in verschiedenen Bereichen. Es sei daran erinnert, dass in Homburg/Saar bereits viele Nachwuchsmediziner aus Rheinland-Pfalz ausgebildet wurden. Selbstverständlich stimmen wir dem Antrag der CDU-Fraktion zu. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER und der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Es liegt eine Kurzintervention vor. Abgeordneter Marco Weber spricht für die FDP-Fraktion.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich danke Herrn Schwab für die freie Rede. (Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe drei Fragen. Sie haben 250 Studienplätze gefordert, das macht summa summarum 65 Millionen Euro. Meine Fragen: Wo nehmen Sie die her? Wo sollen die Studienplätze in Rheinland-Pfalz eingerichtet werden? Wo sind die Kapazitäten? Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Herr Schwab, möchten Sie erwidern? – Nein, es ist keine Antwort gewünscht. Dann ist der nächste Redner Staatssekretär Dr. Alt für die Landesregierung.

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Dr. Denis Alt

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind uns sicherlich einig darüber – das spiegeln auch die Wortmeldungen –, dass eine gute gesundheitliche Versorgung voraussetzt, dass ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. Deswegen ist die Sicherung der Ausbildung von künftigen Medizinerinnen und Medizinern, aber auch von nicht ärztlichen Gesundheitsberufen ein wichtiges gesundheitspolitisches Thema. (Vereinzelt Beifall bei der SPD –

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Sven Teuber SPD

So ist es!) Bald nach dieser Feststellung enden wahrscheinlich wieder die Gemeinsamkeiten; denn wenn wir Ihren Antrag durchgehen, dann sind die dort geforderten Vorhaben entweder nicht zielführend oder schon in der Umsetzung. Rheinland-Pfalz steht angesichts des demografischen Wandels wie alle anderen Länder in der Bundesrepublik und auch europaweit vor der großen Herausforderung, Ärztinnen und Ärzte für die Berufsausübung in der gesamten Fläche des Landes zu gewinnen. Im internationalen Vergleich liegen Deutschland und auch Rheinland-Pfalz allerdings im Spitzenfeld, wenn es um das Verhältnis von Ärztinnen und Ärzten zur Einwohnerzahl geht. Daher bestehen die Herausforderungen zunehmend im Bereich der bedarfsgerechten Verteilung, regional, aber auch nach Facharztgruppen und Fachrichtungen. Deswegen ist es nicht sinnvoll, auf jede Herausforderung im Gesundheitssystem mit dem Ruf nach mehr Studienplätzen zu antworten. Mittlerweile stehen bundesweit fast 12.000 Studienplätze für Einsteigerinnen und Einsteiger für die Humanmedizin zur Verfügung. Damit hat seit dem Jahr 2010 bereits jetzt ein Aufwuchs von fast 20 % stattgefunden, und das Land Rheinland-Pfalz hat zu diesem Aufwuchs ganz maßgeblich mit beigetragen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Die Universitätsmedizin Mainz ist nicht nur der bundesweit drittgrößte Ausbildungsstandort für die Medizinstudierenden. Die Zahl der Medizinstudienplätze, die absolute Zahl, ist in den vergangenen Jahren ebenfalls deutlich gestiegen, zwischen 2016 und 2021 plus 15 % auf die 450 pro Jahr. Bis zum Ende der Legislaturperiode erfolgt ein weiterer Ausbau um mehr als 10 % auf 500. Mit dem Medizincampus in Trier haben wir das Medizinstudium in die Fläche gebracht und setzen den Weg in Koblenz fort. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Deswegen muss ich wirklich die Behauptung zurückweisen, nur andere Länder – so steht es auch in Ihrem Antrag – hätten die Zeichen der Zeit erkannt und ihre Verantwortung diesbezüglich wahrgenommen. Diese Behauptung ist nicht von den Tatsachen gedeckt. Eine stichhaltige und vor allem wirklich nachvollziehbare Begründung für Ihre Aufwuchszahl, die geforderte Zahl von 200 zusätzlichen Studienplätzen, ist Ihrem Antrag ebenfalls nicht zu entnehmen. (Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER: Die kommt ja von Ihnen!) Die aktuelle Bedarfsprojektion des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung kommt zu ganz anderen Ergebnissen. Um die Versorgung auch in Zukunft zu sichern, müssen sich Strukturen verändern. Die strikte Sektorentrennung ist nicht mehr zeitgemäß. Es gibt Doppelstrukturen, und es gibt ein Primärversorgungssystem, das in Deutschland ausgebaut werden muss. Daran muss bundesweit gearbeitet werden, daran wird auch gearbeitet, zum Beispiel heute bei der Gesundheitsministerkonferenz, ebenso wie an einer verbesserten Steuerung der Patientinnen und Patienten, wenn sie medizinische Hilfe benötigen. Neben der Bereitstellung von Studienplätzen setzt die Landesregierung weiterhin auf den Masterplan zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung und auf eine bedarfsgerechte Steuerung. Wir haben als zweites Land in Deutschland die Landarztquote eingeführt, um vor allem die hausärztliche Versorgung abzusichern. Als Nächstes führen wir die Landkinderarztquote ein. Ich bin Abgeordnetem Winkler sehr dankbar, dass er hier auch die nicht ärztlichen Gesundheitsberufe in den Mittelpunkt seiner Rede gestellt hat. Der Physician Assistant ist der jüngste Baustein darin, und auch der wird zu einer in Zukunft gesicherten Versorgung beitragen. Die von der CDU geforderten Stipendien sind kein wirksames Steuerungsinstrument, auch nicht, wenn sie gemeinsam mit dem Saarland vergeben werden. Darüber müssen wir aber, glaube ich, nicht mehr lange reden, weil man dazu einen Partner bräuchte, und der hat gestern abgelehnt. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Sie führen zu nicht gerechtfertigten Verteilungsproblemen und zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen und Problemen. Das mag auf kommunaler Ebene übrigens auch eine andere Abwägung sein, wenn Sie nicht selbst Studienplätze vergeben. (Zuruf des Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU) Deswegen ist das keine Absage daran, wenn jemand als Landkreis oder als Stadt eine bestimmte Initiative ergreift. Auf Landesebene ist die Bewertung allerdings eindeutig. Auch Ärztinnen und Ärzte mit ausländischem Berufsabschluss sind herzlich willkommen in Rheinland-Pfalz. Das ist mir ebenso wichtig zu sagen. Wir sind ein weltoffenes, tolerantes und vielfältiges Land. Das gilt es gerade auch nach dem vergangenen Wahlsonntag und dem schockierenden Abschneiden von in Teilen rechtsextremen Parteien festzuhalten. Auch dafür ist es wichtig. Die gesundheitliche Versorgung sichern wir mit Menschen, die hier ausgebildet worden sind, aber wir sichern sie natürlich auch mit Menschen, die im Ausland ihre Berufsausbildung oder ihre Studienqualifikation erworben haben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Von Abgeordnetem Dr. Gensch von der CDU-Fraktion liegt eine Kurzintervention vor. – Bitte, Sie haben das Wort.

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Dr. Christoph Gensch CDU

Herr Staatssekretär, Sie haben uns jetzt relativ lange erklärt, warum das Problem nicht nur in der Anzahl der Medizinstudienplätze bzw. in der Anzahl der Ärzte zu sehen ist. Erklären Sie mir doch einmal, warum gerade auch Ihr Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach das wie so viele andere komplett anders sieht. Von ihm kommt basierend auf der Zahl von 12.000 Studienplätzen, die wir pro Jahr haben, die glasklare Forderung, dass wir 5.000 zusätzliche brauchen, um bedarfsdeckend auszubilden und die ärztliche Versorgung in der Fläche bundesweit und in den Ländern sicherzustellen. Darauf basieren auch unsere Zahlen, was die Erhöhung in Rheinland-Pfalz angeht, mit dem entsprechenden Schlüssel heruntergerechnet. Das sind keine Zahlen, die wir erfunden oder gewürfelt haben, sondern das sind die Berechnungen aus dem Bundesgesundheitsministerium, mit der glasklaren Aufforderung an die Länder verbunden, das auch tatsächlich durchzusetzen. Sie haben uns jetzt relativ ausführlich dargestellt, welche anderen Maßnahmen Sie ergriffen haben, um dieses Problem der ärztlichen Versorgung bzw. diesen Versorgungsnotstand zu lösen. Unter anderem haben Sie uns hier noch einmal Ihren Masterplan zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung angepriesen. Mir fallen die genauen Zahlen gar nicht mehr ein. Sie haben diesen Masterplan entweder im Jahr 2007 oder 2011 begonnen. Sie haben ihn 2016 weiter fortgeschrieben. Sie haben im Jahr 2021 einen Masterplan zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung erstellt, der vor zehn, 15 Jahren begonnen worden ist. Er müsste das Ziel, für das er konzipiert worden ist, schon längst erreicht haben. Das heißt, dieser Masterplan läuft parallel zu einem sich immer verschlimmernden Problem, ohne einen relevanten Lösungsbeitrag zu leisten. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Der ist wie die Wasserstoff-Roadmap!) Da sind wir bei diesen vielen Kleinstmaßnahmen, mit denen Sie das Problem begleiten und es nicht ursächlich lösen, und uns greifen Sie immer dafür an, dass wir tatsächlich diese zu kleine Tischdecke, die wir haben, nicht immer von einer Ecke des Tischs auf die andere ziehen, sondern die Tischdecke größer machen wollen. (Glocke der Präsidentin) Da bitte ich Sie tatsächlich noch einmal um eine Antwort: Wie stellen Sie sich das vor? Danke. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Herr Staatssekretär Alt zur Erwiderung.

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Dr. Denis Alt

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren, als erstes möchte ich feststellen, dass wir keinen Versorgungsnotstand haben, sondern eine der weltweit höchsten Ärztedichten, die wir im internationalen Vergleich messen. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Alles ist gut!) Das ist auf jeden Fall eine Feststellung, die objektiv ist und der man nicht entgegentreten kann. Wir haben Herausforderungen, die eben in der Debatte, auch von mir, deutlich benannt worden sind bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in allen Bereichen des Landes. Deswegen brauchen wir Methoden der Steuerung der Ärztinnen und Ärzte in der Fläche und können nicht jedes Problem lösen, indem wir einfach oben in das System mehr Ressourcen hineinkippen, wie es die CDU fordert. Es ist nichts für uns getan, wenn wir in Rheinland-Pfalz viel Geld in die Hand nehmen und eine weitere radiologische Praxis in der Frankfurter Innenstadt entsteht. Damit ist keinem geholfen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall der SPD sowie der Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Philipp Fernis, FDP) Was die 5.000 Plätze angeht, die sind auch einmal im Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes enthalten gewesen. Darin sind sie jetzt nicht mehr enthalten. Im Bundesgesundheitsministerium wird sehr wohlwollend gesehen, dass sich Rheinland-Pfalz, wie auch viele andere Länder, allergrößte Mühe gibt, (Zuruf von der CDU: Stets bemüht!) die Ausbildungskapazitäten zu halten und zu steigern. Das ist übrigens auch etwas, was bei der Neufassung der ärztlichen Approbationsordnung unbedingt beachtet werden muss. Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, ich bin nicht der Pressesprecher des Bundesgesundheitsministers, aber dieser Bundesgesundheitsminister arbeitet sehr stark an den strukturellen Problemen, die auch unsere Debatte bestimmen, viel stärker, als es die Amtsvorgänger, die der Union angehört haben, in den Jahren davor gemacht haben. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Der CDU steht noch eine verbleibende Redezeit von 1 Minute 30 Sekunden zur Verfügung. Herr Dr. Gensch, Sie haben das Wort.

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Dr. Christoph Gensch CDU

Wie steuern Sie, wenn es überall fehlt? Wie? (Abg. Anette Moesta, CDU: Ja! –

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Gordon Schnieder CDU

Es ist alles gut!) Sie sprechen hier das zweite Mal davon, dass Sie das steuern wollen, dass Sie dieses Problem in den Griff bekommen wollen, nicht durch eine Erhöhung der Anzahl, sondern durch Steuerung. Wie? Wie steuern Sie, wenn es überall fehlt, im ÖGD, in den Krankenhäusern, im fachärztlichen Bereich und im hausärztlichen Bereich? Es fehlt überall. (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Zum Beispiel mit der Landarztquote kann man das steuern!) Die Bedarfsplanung, die in Zeiten der Schwemme eine gewisse Steuerungsfunktion hatte, greift auch nicht mehr, weil wir nicht genügend Ärzte haben. (Beifall der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) Übrigens, Herr Winkler, Sie haben ein gutes Argument gebracht. Sie haben gesagt, die Rheinland-Pfalz-Stipendien, die wir gefordert haben, würden dieses Missverhältnis von Stadt und Land nicht entsprechend abbilden, wenn wir das auf das ganze Land Rheinland-Pfalz beziehen. Da haben Sie zum Teil recht, aber solange die Bedarfsplanung besteht und wir uns nicht dazu entschließen, sie abzuschaffen, regelt die Bedarfsplanung genau das, dass das nicht passiert. Die Probleme, die wir haben, diese Unterversorgung, liegen noch in einem anderen Bereich. Das will ich jetzt hier nicht auch noch diskutieren. Die Kernfrage an die Landesregierung ist aber: Wie lösen Sie das Problem? Wie steuern Sie diesen Mangel? Das würde mich interessieren. Danke. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Wir sind am Ende der Debatte und kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/9722 –. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer den Antrag ablehnt, den bitte ich um das Handzeichen! – (Abg. Torsten Welling, CDU: Schämen Sie sich!) Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER abgelehnt. Wir kommen zu Punkt 24 der Tagesordnung: Stärkung der Suizidprävention in Rheinland-Pfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 18/7442/7815 – dazu: Durch Suizidprävention Leben retten Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 18/9755 – Die Grundredezeit für die CDU-Fraktion beträgt 8 Minuten, für die FREIEN WÄHLER 6 Minuten. Der Antrag wird von der CDU-Fraktion begründet. Herr Wäschenbach, Sie haben das Wort.

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Michael Wäschenbach CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute Morgen hier in Rheinland-Pfalz wieder mit dem interfraktionellen Gebetsfrühstück des Landtags begonnen, welches durch den Umbau und Corona zeitweise ausgesetzt war. In den dortigen Gedankenaustauschen und Gebetsimpulsen wird immer klar, dass es Themen im Leben gibt, die keiner parteipolitischen Auseinandersetzung bedürfen, sondern die uns als Menschen einen und leiten. Es geht um uns Menschen, die Würde, das Leben und auch den Tod, ja, auch den Freitod. Jährlich nehmen sich Tausende Menschen in Deutschland das Leben. Zwar gibt es niedrigschwellige Hilfsangebote, allerdings sind viele davon unterfinanziert. Eine nationale Strategie soll das in Deutschland ändern. Gesundheitsminister Karl Lauterbach will zur Suizidvorbeugung Hilfsangebote ausbauen und die Zahl der Selbsttötungen senken. Er wolle das gesellschaftliche Tabu von Tod und Suizid überwinden, betonte der Minister im Mai in Berlin. Er kommt damit auch einer Forderung des Bundestags nach, der darüber hinaus noch einen Gesetzentwurf verlangt. Die Bundesregierung will die Beratungs- und Kooperationsangebote bundesweit koordinieren und eine zentrale deutschlandweite Krisendienstnotrufnummer, etwa die 113, einführen. Bayern hat die 117 schon länger vorgeschlagen. Die Fachkräfte im Gesundheitswesen und in der Pflege sollen besonders geschult werden, und auch die Forschung zu Suizidversuchen und Suiziden soll ausgebaut werden. Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, das Schicksal der Betroffenen, der Angehörigen und Hilfskräfte darf der Gesellschaft, darf uns als Politikerinnen und Politiker nicht egal sein. Jährlich nehmen sich in Deutschland mehr als 9.000 Menschen das Leben. Das sind mehr Tote als durch Verkehrsunfälle, Mord, Totschlag, illegale Drogen und Aids zusammen. 2022 war diese Zahl erstmals wieder auf über 10.000 Suizide geklettert. Mehr als 100.000 Menschen pro Jahr versuchen, sich das Leben zu nehmen. Mit unserer Großen Anfrage wollen wir als CDU-Fraktion darauf hinwirken, dass wir die Suizidprävention in Rheinland-Pfalz gemeinsam und überparteilich voranbringen. Dafür sprechen die Suizidzahlen im Land und ihr Stellenwert gegenüber anderen Todesursachen. So führt die Antwort der Landesregierung für RheinlandPfalz 485 Suizide als Todesursache im Jahr 2021 auf. Demgegenüber wurden lediglich 116 tödliche Verkehrsunfälle registriert. In den Vorjahren lag die Zahl der Suizide ebenfalls wesentlich höher als die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle. Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass bei der Prävention die Leistungen und Angebote sehr unterschiedlich konzipiert, strukturiert, vorhanden und erreichbar sind. Deshalb sollten wir gemeinsam in Rheinland-Pfalz ein neues Konzept zur Stärkung der Suizidprävention erarbeiten. Von besonderer Bedeutung für die Suizidprävention ist für uns auch das vom Bundestag geforderte Suizidpräventionsdienstkonzept mit möglichst bundesweit einheitlicher kurzer Krisennummer. Ich erwähnte schon die 113 oder 117 als spezielles Notfallangebot für psychische Krisen, ergänzt durch digitale Möglichkeiten der Inanspruchnahme. Das Hilfeangebot muss ständig erreichbar, qualifiziert besetzt und mit bestehenden Angeboten und Leistungen abgestimmt sein. Wir bitten die Landesregierung, sich auch für deren baldmöglichste Einführung einzusetzen. Ergänzend soll ein Konzept vorbereitet werden, wie eine solche Krisennummer landesspezifisch mit den vorhandenen Angeboten für psychisch kranke Menschen, die wir hier im Land schon haben, vernetzt und in die bestehenden Strukturen eingebunden werden kann. Die Forderung wird auch vom Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen vertreten und wurde nicht nur an unsere Fraktion übermittelt. Psychisch kranke Menschen wüssten oft nicht, wohin sie sich in einer Notlage wenden sollten. Gleiches gelte für ihre Angehörigen. Benötigt werde schnelle, zuverlässige, kompetente Hilfe, so der Bundesverband. Den Hinweis der Landesregierung zum Thema „Hotlines und Anlaufstellen für psychisch belastete und erkrankte Menschen“, sich in akuten Krisen an den Arzt oder Psychotherapeuten, die nächste psychotherapeutische Klinik oder den Notarzt unter einer Telefonnummer zu wenden, sehen wir als verbesserungswürdig an. Ich zitiere den Satz eines betroffenen Menschen, eines betroffenen Angehörigen: Habe den Mut, dich anzuvertrauen. Niemand sollte sich schämen müssen. Niemand sollte das Gefühl haben, er ist deswegen weniger wert oder ein Versager. – Das war der Sohn einer Mutter, die sich das Leben genommen hat. Die Mutter einer 14-jährigen Tochter, die sich umgebracht hatte, sagte: Ich konnte mir nicht vorstellen, wie es ist, wenn das eigene Kind stirbt. Der Schmerz ist unfassbar. Die Sehnsucht, der Schmerz, das ist unbeschreiblich. Ich wusste nicht, was man bei einem solchen Schmerz empfinden kann. Man denkt am Anfang auch nicht, dass man das überhaupt überleben kann. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns das durchaus unangenehme Thema gemeinsam, sachlich und angemessen im Ausschuss, gegebenenfalls auch mit Fachleuten, weiter beraten. Nach unserer Einschätzung kann eine gute Prävention die Zahl der Suizide im Land substanziell senken, und wir können Leben retten. Vielen Dank. (Beifall der CDU sowie der Abg. Helge Schwab und Dr. Herbert Drumm, FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die SPD-Fraktion spricht Herr Dr. Kusch.

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Dr. Oliver Kusch SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste! Wir befassen uns heute, wie schon gesagt, mit der Großen Anfrage der CDU und der Beantwortung der Landesregierung zum Thema „Stärkung der Suizidprävention in Rheinland-Pfalz“. Wie wir schon gehört haben, war 2022 erstmals, nachdem die Suizidzahlen dauerhaft gesunken waren, wieder ein Anstieg zu verzeichnen. Wir hatten damals bundesweit 10.000 Tote, die sich suizidiert haben. Das waren – wie schon ausgeführt wurde – mehr, als durch Unfälle, Drogen und sonstige Sachen zusammen umgekommen sind. Das ist eine sehr hohe Anzahl an Menschen, die dadurch versterben. In Rheinland-Pfalz hatten wir zur selben Zeit 366 Tote, davon waren 75 % Männer. Da liegt das Maximum in der fünften bis sechsten Lebensdekade, um die Suizide dort zu vollziehen. Wer begeht aber Suizid und warum? – Ich möchte mit Ihnen zusammen drei Gruppen betrachten. Zum einen haben wir die Gruppe der Menschen mit psychisch endogenen Erkrankungen. Das sind also Menschen, bei denen diese psychische Erkrankung so etwas ist, wie ein anderer hohen Blutdruck oder Diabetes hat. Das sind Menschen mit Depressionen, bipolaren Störungen, also manisch depressive Menschen, schizoide Menschen oder Menschen mit anderen Psychosen. Die Hauptgruppe der von Psychose betroffenen Menschen, die sich suizidiert, hat bipolare Störungen, das sind Menschen mit manischen Depressionen, und wir haben ungefähr 4 % von Psychosen, die sich umbringen. Warum, weiß man nicht. Man weiß nicht, warum sich ein an Psychose Erkrankter umbringen möchte und der andere sich nicht umbringen möchte. Es gibt wenig Forschung dazu, und es gibt auch gar keinen Lehrstuhl, der sich ausschließlich mit Suiziden befasst. Bei diesen Menschen spricht man von einer Todessehnsucht. Die sehnen sich danach, tot zu sein. Das kann man sich als Mensch, der so etwas nicht fühlt, und ich hoffe, dass keiner im Raum so ein Gefühl hat, nicht vorstellen, was das bedeutet. Die zweite Gruppe sind reaktiv erkrankte Menschen. Das heißt, sie sind an sich psychisch gesund, haben aber durch eine Reaktion auf etwas eine Erkrankung bekommen, von der sie glauben, dass es besser ist, tot zu sein. Das sind chronisch Erkrankte, häufig alte Menschen mit vielen Schmerzen. Belastende Lebensumstände, Einsamkeit sind ausschlaggebende Punkte für so eine Idee, Drogenerkrankungen, hier ist hauptsächlich die Alkoholkrankheit zu nennen. Diese Menschen haben einen Todeswunsch, weil sie glauben, es ist besser, tot zu sein, als die schlechte Situation im Leben ertragen zu können. Dann möchte ich noch auf die Suizidversuche und da auf die appellativen Suizidversuche schauen. Im Gegensatz zu den ausgeführten Suiziden haben wir dort hauptsächlich junge Frauen, die appellative Suizidversuche begehen. Deshalb ist es ebenso wichtig, dass auch gerade für diese Gruppe, die eigentlich gar nicht sterben, sondern einfach nur auf ihre Situation hinweisen will, ein sehr niedrigschwelliges Angebot geschaffen wird, damit diese Hilfe bekommt und sich schnell öffnen kann und schnell Hilfe dorthin kommt, wo sie gebraucht wird. Wichtig für alle Gruppen ist eine Entstigmatisierung von Suizid oder Suizidversuchen und Hilfestellungen für das Umfeld, Verwandte, Schule und Arbeitskollegen zu schaffen, damit alle wissen, welche Möglichkeiten man hat, wenn man jemanden hat, von dem man glaubt, dass er einen Suizid begehen möchte oder dass er darüber geredet hat. Es gibt eine Depressionsskala, die sich jeder im Internet anschauen und dann dort die zehn Fragen beantworten kann. Danach wird zusammengerechnet, ob man von einer Depression bedroht ist oder nicht und ob man dann eventuell Hilfe braucht. Wichtig für die endogene Erkrankung ist auch gerade die gemeindenahe Psychiatrie. Das Problem ist nämlich, wenn ein endogen Erkrankter einen Suizidversuch überlebt hat, besteht immer wieder die Gefahr, dass er das noch einmal versucht. Nur 10 % derer versuchen das aber noch einmal, und dort gibt es sehr vielversprechende Ansätze. Die Menschen werden mit Handys versorgt, und es wird fünfmal am Tag abgefragt, wie es ihnen jetzt geht und was gerade passiert, und dann müssen sie in der Tagessituation immer sagen, ob sie die Idee haben, sich umzubringen oder nicht. Dabei hat man gesehen, dass man diesen Menschen durch eine solche Ansprache und eine dauerhafte Begleitung sehr gut helfen kann. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Suizidprävention ist das Thema. Da hat die deutsche Akademie für Suchtprävention, wie von Bundesgesundheitsminister Lauterbach vorgeschlagen, den Aufbau einer bundesweiten Anlaufstelle für Suizidprävention und die Einführung einer bundesweiten Nummer, nämlich dieser 113, empfohlen. Das finde ich sehr, sehr sinnvoll, damit Menschen, auch wenn sie in Deutschland umziehen oder woanders hinkommen – die Gesellschaft wird immer mobiler –, in ganz Deutschland wissen, wohin sie sich wenden müssen, wenn sie diese Probleme haben. Es gibt bereits sehr, sehr viele Angebote, wie beschrieben. Die Landesregierung erarbeitet momentan eine Einsamkeitsstrategie. Die nimmt strukturelle Ursachen der Einsamkeit und psychische Auswirkungen in den Blick und entwickelt nicht nur für alte Menschen Angebote. Man glaubt immer, Einsamkeit ist ein Problem des Alters, aber man hat zum Beispiel in der Corona-Pandemie gesehen, dass gerade auch Studenten, wenn sie angefangen haben und einsam waren, schwerwiegende psychische Probleme bekommen haben. Weil ein so wichtiges Thema aus unserer Sicht besser einheitlich auf Bundesebene ist – das wird auch momentan von den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten so gesehen, die momentan ihre Bundestagung in Berlin haben –, wollen wir diesen Antrag nicht unterstützen, sondern sehen das mehr auf Bundesebene, und hoffen, dass es auf Bundesebene schnell vorangeht. Es wird momentan daran gearbeitet, ein Suizidpräventionsgesetz zu machen, und es stehen momentan schon 2,5 Millionen Euro dafür zur Verfügung. (Glocke des Präsidenten) Ich glaube, dass das der bessere Weg ist, damit wir für ganz Deutschland und für alle Menschen in Deutschland einen gemeinsamen Weg finden, wie wir den von Suizid Bedrohten und Suiziderkrankten helfen können. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Nächster Redner für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Abgeordneter Josef Winkler.

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Josef Winkler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Zunächst einmal vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, für die Große Anfrage zu diesem wichtigen und sensiblen Thema. Wie aus der Antwort hervorgeht, können Suizide – es wurde gerade schon von Herrn Dr. Kusch ausgeführt – die verschiedensten Ursachen haben, oft auch mehrere kombiniert, und deswegen müssen die Präventionswege unterschiedlich sein. Ich will nur eine Vorbemerkung machen. Sie bezogen sich auf den Anlass, dass der Bundestag einstimmig beschlossen hat, dass dort mehr getan werden muss. Allerdings war dort ein interfraktionell eingebrachter Antrag die Grundlage des Beschlusses, und das wäre auch hier möglicherweise der bessere Weg, um gemeinsam nach vorne zu kommen, statt als Fraktion Anträge zu stellen. Das ist aber nur eine Randbemerkung. Zunächst einmal ist es erfreulich festzustellen, dass sich seit dem Jahr 1980 die Zahl der Suizide halbiert hat. Das zeigt, dass sich hier in den vergangenen über 40 Jahren offenbar eine deutliche Sensibilisierung und Verbesserung eingestellt hat. Positiv ist, dass zumindest laut den bisher vorliegenden Zahlen in der Pandemiezeit die Zahl der Suizide in Rheinland-Pfalz nicht angestiegen ist, was man vielleicht aufgrund der hohen psychischen Belastungen der Menschen hätte vermuten können. Es bestehen hier offenbar, zumindest Stand heute, keine linearen Zusammenhänge. Nichtsdestotrotz sind psychische Probleme einer der wichtigsten Risikofaktoren für einen Suizid. Es gilt deshalb, auch zur Suizidprävention, die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen immer weiter zu verbessern. Hier sind vor allem der G-BA und die KV gefordert, die Regelversorgung endlich dem höheren Bedarf an psychiatrischer, psychosomatischer und psychotherapeutischer Versorgung anzupassen, sowohl was Erwachsene als auch was Kinder und Jugendliche angeht. Begleitend dazu gibt es viele verschiedene Angebote für spezielle Zielgruppen, um einen niedrigschwelligen Zugang zu psychosozialen Beratungsangeboten für Betroffene zu gewährleisten. Diese werden ausführlich in der Antwort auf die Große Anfrage der CDU aufgelistet, sind aber sicher nicht vollständig. Sie reichen von Hotlines über Beratungsstellen bis zu Selbsthilfegruppen. Ich denke, es ist wichtig, hier ein breites, bedarfsorientiertes Angebot vorzuhalten und weiter auszubauen, um psychischen Problemen bereits im Ansatz entgegenzuwirken und Suiziden somit vorzubeugen. Der Bundestag hat allerdings nicht die Länder und auch nicht die Länderparlamente aufgefordert, dass alle Länder einzeln Lösungen durch neue Hotlines oder sonst irgendetwas finden, sondern hat eine stärkere Vernetzung und einen Ausbau der bereits vorhandenen Angebote vorgeschlagen. Das ist, glaube ich, der bessere Vorschlag. Insofern stimmt es auch nicht ganz, was in Ihrem Antrag steht, dass die Landesregierung Suizidpräventionsdienste ablehnen würde. Das Gegenteil ist der Fall. Sie hat es eben nur so dargestellt, dass man die bestehenden Angebote, die seit vielen Jahren, wenn nicht seit Jahrzehnten, etabliert sind, dann weiter ausbauen soll und dort kein spezieller Handlungsbedarf für Rheinland-Pfalz gesehen wird. Das sehe ich genauso. Es gibt die TelefonSeelsorge. Die ist anonym, kostenlos und rund um die Uhr unter den Nummern 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222 erreichbar. Es besteht auch die Möglichkeit, sich per E-Mail beraten zu lassen oder einen Chat zu führen sowie innerhalb von Rheinland-Pfalz auch noch in Mainz und Trier durch jeweils eine Kontaktstelle vor Ort. Zudem gibt es bei der TelefonSeelsorge den KrisenKompass. Das ist eine kostenfreie App zur Suizidprävention durch Aufklärung und Hilfe zur Selbsthilfe für suizidgefährdete Menschen und deren Umfeld usw. Es gibt die Nummer gegen Kummer sowohl für Kinder und Jugendliche unter der 116 111 als auch die Nummer gegen Kummer für Eltern, die dann unter der 0800 111 0 550 angeboten wird. Ich könnte jetzt endlos weiterführen, was es alles, auch an Apps und Onlineangeboten, schon gibt. Deswegen meine ich, ist es jetzt nicht zielführend – darauf kaprizieren Sie sich ein bisschen in Ihrem Antrag –, hier herauszuarbeiten, dass von Landesseite zu wenig gemacht würde, sondern es wird schon vieles gemacht, und wir sollten insbesondere auf Bundesebene gemeinsam, vielleicht auch in der Gesundheitsministerkonferenz, dafür sorgen, dass das besser als bisher vernetzt wird. Insofern muss insgesamt bei dem Thema weiter sensibilisiert werden, die vielfältigen Angebote müssen bekannter gemacht werden, und vor allem muss das ganze Thema aus der Tabuzone geholt werden. Dafür, wie gesagt, vielen Dank, aber von Ihrem Antrag würde ich dann doch Abstand nehmen, weil ich mich der Notwendigkeit einer Umkehr der Landesregierung, zu der Sie auffordern wollen, nicht anschließen werde. Danke. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Nächster Redner für die AfD-Fraktion ist Abgeordneter Damian Lohr.

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Damian Lohr AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Betrachtet man die Suizide rückblickend, konnte man schon eine sehr positive Entwicklung feststellen. Seit dem Jahr 1980 – Kollege Winkler hat es auch gerade gesagt – haben sich die Suizide etwa halbiert. Nichtsdestotrotz ist jeder Suizid einer zu viel. Schaut man sich die Anzahl der Suizide der vergangenen Jahre seit 2017 an, muss man jedoch trotz eines gewissen Rückgangs feststellen, dass sie sich ungefähr auf gleichbleibenden Niveau mit gewissen Schwankungen bewegt. Das legt die Vermutung nahe, dass die bestehenden Maßnahmen und Angebote der Suizidprävention, die ich gar nicht in ihrer Qualität in Abrede stellen möchte, an ihre Grenzen stoßen. Das bringt mich zum Titel der vorliegenden Großen Anfrage „Stärkung der Suizidprävention in Rheinland-Pfalz“. Dass bei der Suizidprävention Ausbaubedarf besteht, legt auch ein Vergleich der bundesweiten Zahlen nahe. Bei der Suizidrate, also der Anzahl der Suizide je 100.000 Einwohner, lag Rheinland-Pfalz im Jahr 2022 bei 13,7 an sechster Stelle. Im Bund ist der Schnitt bei 12,1. Jeder Suizid ist einer zu viel. Besprechen muss man allerdings die Frage, wo konkret angesetzt werden kann, um eine Verbesserung der Suizidprävention zu erreichen. Das bringt uns zu den Ursachen und den bestehenden Maßnahmen und Angeboten zur Suizidprävention. Ersteres möchte ich zunächst relativ kurz aufgreifen. Die Vorredner haben schon sehr, sehr viel zu dem Thema gesagt. Rund drei Viertel der Suizide entfallen auf Männer. Das Durchschnittsalter bei Suiziden liegt sowohl bei Männern als auch bei Frauen bei 60 Lebensjahren. Bis zu 90 % aller Suizide gehen auf psychische Erkrankungen, allen voran die Depression, zurück. Das führt uns unweigerlich zur Situation der psychotherapeutischen Versorgung in unserem Land. Hier gibt es bereits Engpässe bzw. oftmals lange Wartezeiten, und wir kennen die Zahlen zur Altersstruktur der Psychotherapeuten in Rheinland-Pfalz. Dort sieht es nicht nicht viel besser als bei Haus- und Fachärzten aus. Insoweit ist eine Sicherung einer qualitativ hochwertigen, flächendeckenden psychotherapeutischen Versorgung aus unserer Sicht mit die wichtigste Maßnahme. Ansonsten besteht hier eine Gefahr, dass die Suizidrate eventuell wieder steigt. Natürlich laufen auch viele andere Maßnahmen momentan wie die Enttabuisierung – das wurde auch schon angesprochen – nicht ganz so gut, wenn die therapeutische Versorgung in den nächsten Jahren eventuell zurückgeht. Wir werden dieses Thema jedoch allein auf Landesebene nicht lösen können. Wir können lediglich einen Teil dazu beitragen, aber vor allem ist der Bund gefragt. Das führt mich zu den weiteren Maßnahmen und Angeboten, die durchaus auf Landes- oder kommunaler Ebene umgesetzt werden können. Hier bestehen in Rheinland-Pfalz bereits zahlreiche Angebote, wie der vorliegenden Antwort der Landesregierung zu entnehmen ist. Allerdings haben diese – ich erwähnte es eingangs – in den vergangenen Jahren nicht zu einem signifikanten Rückgang der Suizide beitragen können. Insofern sollte hier nachjustiert werden. Dabei würden wir uns wünschen, dass bestehende Maßnahmen und Angebote evaluiert werden, um deren Wirksamkeit einschätzen zu können, auch wenn eine Evaluation hier angesichts der sensiblen Thematik nicht ganz einfach sein dürfte. Wenn ich davon rede, dass nachjustiert werden muss, möchte ich vorab anmerken, dass wir die von der Landesregierung in ihrer vorliegenden Antwort ausgeführten Maßnahmen und Initiativen in jedem Fall vollumfänglich begrüßen. Entscheidend für das Gelingen solcher Initiativen wird aber stets sein, dass die Menschen sich helfen lassen wollen, Hilfe suchen und dann auch den Weg zu den bestehenden oder den noch zu schaffenden Hilfsangeboten finden. Allerdings sehe ich in den bereits angesprochenen Tatsachen, dass drei Viertel der Suizide auf Männer entfallen und das Durchschnittsalter sowohl bei Männern als auch bei Frauen bei 60 Lebensjahren liegt, ein wichtiges Indiz, wo künftig angesetzt werden kann. Gerade in den älteren Generationen ist das Bewusstsein für psychische Erkrankungen ein anderes und gerade bei Männern oftmals noch ein echtes Tabu. Hier hat man noch gelernt – ich sage es ganz plakativ –, dass man sich nicht so anstellen oder nicht so ein Drama machen und sich zusammenreißen soll. Wer das so gelernt hat, so denkt und empfindet, der wird auch bestehende Hilfsangebote nur schwer annehmen. (Glocke des Präsidenten) Dementsprechend begrüßen wir jede Initiative, die die Situation verbessert. Dem Antrag der CDU stimmen wir zu. Danke schön. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist Steven Wink für die FDP-Fraktion.

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Steven Wink FDP

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal danke, dass wir heute über dieses Thema sprechen. Es ist ein tief berührendes Thema. Es ist ein sensibles Thema, aber dennoch ein Thema, das auch in den Fokus der Öffentlichkeit gehört und das hier eingebracht werden soll. Mit dem Antrag beantragen Sie, bestehende Maßnahmen zu verstärken. Ich würde gerne zu Beginn ein bisschen reflektieren, dass neue Ideen auf ihre Effizienz, bevor sie in das bestehende System integriert werden, begutachtet werden sollten. Die Daten in Rheinland-Pfalz zeigen, dass die Anzahl der Suizide im Vergleich zu anderen Todesursachen relativ stabil ist. Wenngleich – das hat jeder Vorredner gesagt – jeder Fall natürlich einer zu viel ist. Die Maßnahmen zeigen aber – so sehen wir das –, dass das Unterstützungsnetzwerk gut unterwegs ist, aber natürlich in Zukunft auch besser werden muss. Jeder muss immer besser werden, das ist völlig klar. Einige Maßnahmen sind zum Beispiel die psychischen Gesundheitsdienste. Die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit wurde ausgebaut, einschließlich der Telefonseelsorge und der Rund-um-die-Uhr-Dienste. Zweitens: Aufklärung und Prävention. Kampagnen haben dazu beigetragen, das Bewusstsein und das Verständnis für Suizidanzeichen zu schärfen und gerade die vorhin schon angesprochene Stigmatisierung zu verringern. Oftmals ist es auch so, dass zum Beispiel eine Depression erst einmal gar nicht erkennbar ist, weil die Person heute eine sehr, sehr gute Stimmung hat, eine sehr, sehr gute Laune und sehr fröhlich ist und morgen quasi in ein Gefühlsloch hineinfällt. Drittens ist das natürlich die Unterstützung der Familien und der Angehörigen, gerade mit Beratungsstellen, die Hilfe bieten für Familien, um solche Krisen vorzeitig und frühzeitig zu erkennen und ernst zu nehmende Probleme aufzugreifen, auch wenn die Probleme anfänglich vielleicht klein aussehen mögen. Viertens sind das aber auch gerne Maßnahmen – das möchte ich hier anbringen – wie Housing First, um die Menschen, die auf der Straße leben, zu gewinnen, zu beraten, in das Beratungssystem zu bekommen, um vielleicht auch psychische Probleme zu verringern, die durch das Leben auf der Straße entstanden sind. Fakt ist aber auch, dass die Suizidprävention ein sehr komplexes, hoch komplexes Thema ist und einer sorgfältigen Abstimmung in den Unterstützungsangeboten bedarf. Bestehende Ressourcen könnten daher durch neue Strukturen ohne den Nachweis von deren Notwendigkeit und Effizienz eventuell sogar unnötig belastet werden. Wir benötigen Programme, die die Struktur effektiv und effizient ergänzen. Daher müssen wir die derzeitigen Maßnahmen natürlich evaluieren und bei Bedarf anpassen. Es gibt jetzt die Bundesstrategie, die angesprochen werden soll. Eventuell müssen wir prüfen, wie wir rheinland-pfälzische Angebote und Strukturen in diese Bundesstrategie letztendlich sinnvoll einbinden können. Wie erwähnt muss dieser Prozess aber durchdacht und datengesteuert sein, um zu sehen, welche Maßnahmen effektiv sind und benötigt werden. Zum Schluss darf ich aber auch sagen, dass es nicht nur darum geht, Maßnahmen nicht holprig einzuführen, sondern dass das ganze Thema nicht nur eine politische Aufgabe ist, sondern die Aufgabe von jedem Einzelnen, nämlich einfach einmal seine Umgebung wieder wahrzunehmen, seine Mitmenschen einmal wieder wahrzunehmen. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass das manchmal ein bisschen eingeschränkt wurde in dieser Zeit, von klein auf einfach einmal zu schauen, wie es der Person neben mir geht. Hat sie vielleicht Probleme? Macht sie gewisse Gesten? – Dann einfach nur einmal tröstende Worte oder da sein, einfach nur einmal zuhören und die Person wahrnehmen. Solche kleinen Gesten können ganz, ganz oft Leben schützen und Leben erhalten. Daher sind wir alle gefordert, uns für unsere Mitmenschen einzusetzen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Abgeordneter Helge Schwab.

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Helge Schwab FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bereits viele Zahlen und Fakten gehört, doch lassen Sie mich noch auf ein Alarmzeichen hinweisen. Nach Angaben der Berliner Fachstelle Suizidprävention haben allein im Jahr 2022 bundesweit 10.119 Menschen Suizid begangen. Aktuellere Zahlen gibt es nicht. Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der CDU beruht sogar nur für den Zeitraum von 2017 bis 2021 auf einer soliden Datengrundlage. Demnach setzen in Rheinland-Pfalz jährlich rund 360 Männer und 120 Frauen ihrem Leben selbst ein Ende. Diese Zahlen sind erschreckend. Selbst wenn der Vergleich auf den ersten Blick unpassend erscheinen mag, sei darauf hingewiesen, dass im vergangenen Jahr auf deutschen Straßen 2.830 Menschen durch Unfälle ihr Leben verloren haben. Suizidprävention ist also eine große Herausforderung. Wir dürfen folglich auf die Details des von der Landesregierung angekündigten Aktionsplans zur Stärkung der seelischen Gesundheit der Bevölkerung gespannt sein. Mit Blick in die Zukunft sollte man meiner Meinung nach nicht allzu optimistisch sein, räumt doch die Landesregierung ein, dass keine Evaluationen und keine Statistiken darüber vorliegen, inwieweit einzelne Maßnahmen und Präventionsprojekte zur Verhinderung von Suiziden beitragen. Es dürfte aber auch kaum möglich sein, diese Statistiken zu erstellen, zumal wir über die tatsächliche Anzahl der Suizidversuche so gut wie nichts wissen. Außerdem müssen wir von einer hohen Dunkelziffer ausgehen, weil der übermäßige Konsum von Suchtmitteln durchaus als Suizid auf Raten interpretiert werden kann. So meldete der Mitteldeutsche Rundfunk, dass allein im Jahr 2023 genau 2.227 Menschen infolge des Konsums illegaler Substanzen verstorben sind. Dann steht da noch ein Elefant im Raum, den viele nicht sehen wollen: Die Folgen des Alkoholismus. So wird geschätzt, dass allein 2016 rund 43.000 Männer und 19.000 Frauen Opfer ihrer Sucht geworden sind. Man könnte jetzt mit den Schultern zucken und sagen: Na ja, das kann man nicht ändern. Der Staat kann die Verantwortung eines jeden für sich selbst nicht auch noch übernehmen. – So einfach können wir es uns aber nicht machen. Die Aufgabe unseres Gemeinwesens ist es auch, die Schwächsten zu unterstützen und zu begleiten. Zugegeben, das ist eine schwierige Aufgabe, zumal wir wissen, dass viele Suizide eben nicht auf psychische Erkrankungen zurückzuführen sind. Viele sensible Menschen zerbrechen an persönlichen Rückschlägen oder Lebenskrisen, sehen für sich keinen Ausweg mehr. In der Antwort auf die Große Anfrage werden ausführlich die bestehenden professionellen und ehrenamtlichen Hilfsangebote für suizidgefährdete Menschen beschrieben. Auf den ersten Blick sind die Zahlen beeindruckend, doch zeigt sich im Alltag immer wieder, dass oft Monate vergehen, bis Betroffene tatsächlich psychotherapeutisch betreut werden können. Ein Ausweichen auf die Angebote von Diplompsychologen ohne Kassenzulassung ist nur bedingt möglich, weil die Kosten nur in Ausnahmefällen übernommen werden und in der Regel privat zu bezahlen sind. Ob ein weiterer Ausbau der Betreuungsangebote das Problem lösen wird? – Zweifel sind angebracht. Auf jeden Fall müssen wir zuerst einmal diagnostizieren, wie krank und verroht unsere Gesellschaft wirklich ist. Ich meine, die Schattenseiten der rasant fortschreitenden Digitalisierung und der zunehmenden Individualisierung, verbunden mit dem Verschwinden gewachsener Strukturen im beruflichen und privaten Umfeld, werden allmählich sichtbar. Zu Zeiten, in denen wir am Abend auf der Straße Federball spielten oder mit den Nachbarn am Gartenzaun ein Feierabendbier tranken, gab es sicherlich auch Suizide. Ich glaube aber, dass es weitaus weniger waren als in unserer heutigen Zeit, in der schnelllebigen und teilweise einsamen Digitalwelt. Das Thema „Vereinsamung“ ist ein großes Thema in der Politik, und wir müssen uns auch fragen, warum die Zahlen der Suizide bei Männern dreimal so hoch sind wie bei Frauen. Aktuell gibt es also mehr Fragen als Antworten. Eines ist klar: Wir alle – hier nehme ich keinen aus – müssen uns überlegen, wie wir das gesamtgesellschaftliche Klima verbessern können, bevor wir an die Detailarbeit gehen. In einer Zeit, in der wir gefühlt mehr Fake News und Halbwahrheiten als saubere Recherchearbeiten vorgesetzt bekommen, sollten wir uns alle Gedanken über ein grundsätzliches Miteinander machen. Hand aufs Herz: kein neues Phänomen. Ich empfehle Ihnen aus dem Jahr 1983 Reinhard Meys „Was in der Zeitung steht“. Selbstverständlich begrüßen wir die Forderung der CDU-Fraktion nach konkreten Maßnahmen zur besseren Suizidprävention. Wir stimmen dem Antrag der CDU sowie einer eventuellen Ausschussüberweisung zu. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER und der CDU)

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Matthias Lammert

Für die Landesregierung erteile ich Staatssekretär Dr. Denis Alt das Wort.

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Dr. Denis Alt

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Suizide sind – wir haben es gehört – deutschlandweit seit Jahren zwar rückläufig, 1980 waren es täglich noch rund 50 Menschen, 2021 rund 25, aber es bleibt natürlich Aufgabe der Gesellschaft, wenn möglich jedem einzelnen Suizid entgegenzuwirken. 2021 starben deutschlandweit 9.215 Menschen durch einen Suizid, 75 % davon männlich. In Rheinland-Pfalz lag die Zahl der Suizide im gleichen Jahr bei 366 männlichen und 119 weiblichen Personen. Als Risikofaktoren sind insbesondere psychische Erkrankungen wie affektive Störungen, zum Beispiel Depressionen, zu nennen. Männer haben ein erhöhtes Risiko. Ein höheres Alter ist ein Risikofaktor. Suizide in der Familie oder auch körperliche Erkrankungen, wenn sie mit chronischen Schmerzen einhergehen, können das Risiko erhöhen. Der Bund hat mit seiner nationalen Suizidpräventionsstrategie das Handlungsfeld aufgegriffen und kürzlich, nämlich im vergangenen Monat, ein Strategiepapier veröffentlicht. Ein bundesweites integriertes Vorgehen mit Beteiligung von Ländern und Kommunen erscheint deshalb absolut sinnvoll und wird von der Landesregierung unterstützt, weil sich der Handlungsbedarf für Betroffene, für Angehörige und Hinterbliebene nicht an Landesgrenzen festmacht und der Aufbau von Doppelstrukturen auf Bundes- und Landesebene nicht zielführend erscheint. Unabhängig von der nun veröffentlichten nationalen Suizidpräventionsstrategie existiert bereits jetzt ein sehr breites Netz von Anlaufstellen für Betroffene, Angehörige und Hinterbliebene. Die Anlaufstellen für Menschen in suizidalen Krisen müssen entsprechend der Vielschichtigkeit der zugrunde liegenden Lebenssituationen auch vielfältig sein. Einige Angebote sind schon genannt worden, zum Beispiel die wichtige TelefonSeelsorge, auch mit der Möglichkeit von E-Mail und Chatfunktion. Die Nummer gegen Kummer ist insbesondere bei Kindern und Jugendlichen als bundesweite Anlaufstelle zu nennen, aber auch weitere digitale Beratungsangebote wie Youth-Life-Line für Kinder und Jugendliche oder MANO Suizidprävention für Erwachsene. Meine Damen und Herren, Menschen mit psychischen Problemen oder Erkrankungen wissen in der Tat oft nicht, wo sie sich hinwenden sollen, wo sie Hilfe finden. Ihren Angehörigen kann es ebenfalls schwer fallen, sich einen Überblick zu verschaffen. Deswegen haben wir als Projekt der Landeszentrale für Gesundheitsförderung und mit fachlicher Unterstützung und Finanzierung des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit das psychNAVi RheinlandPfalz eingerichtet und auf der neuen Website psychnavi-rlp.de online gestellt. Das psychNAVi Rheinland-Pfalz ist ein aktueller und nutzerfreundlicher Wegweiser, der das psychiatrisch-psychotherapeutische Hilfesystem in ganz Rheinland-Pfalz übersichtlich zusammenfasst. Ich empfehle Ihnen allen, da einmal reinzuschauen, auch wenn Sie überhaupt keine suizidalen Gedanken haben; denn nur wenn Sie das kennen, können Sie es auch Menschen empfehlen, die vielleicht in einer Krisensituation sind. Aus Zeitgründen kann ich auf die ebenfalls bedeutsamen Zielgruppenangebote für Familien und für Studierende hier nicht näher eingehen. Sie sehen aber bereits an dieser kleinen Aufzählung, dass es vielfältige Angebote gibt. Die Aufzählung ist, wie gesagt, noch lange nicht vollständig. Das ist wichtig; denn fast jeder dritte Mensch leidet im Verlauf seines Lebens irgendwann an einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung. Ich bin sehr froh darüber, dass diese Themen zunehmend offener – ja, so gesehen auch lauter – diskutiert und besprochen werden. Es braucht aber noch viel mehr Aufklärung und Information. Daran arbeitet auch die Landesregierung aus verschiedenen Perspektiven und mit diversen Akteurinnen und Akteuren. Das werden wir weiterhin tun, und wir freuen uns über viele Unterstützerinnen und Unterstützer bei dieser Aufgabe. Danke schön. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie des Abg. Johannes Zehfuß, CDU)

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Matthias Lammert

Nächster Redner für die CDU-Fraktion ist Abgeordneter Michael Wäschenbach. Sie haben noch 1 Minute 30.

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Michael Wäschenbach CDU

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe durch die Redebeiträge sehr viel Einendes und sehr viel Gemeinsames. Wir haben – ich habe es schon gesagt – Ausschussüberweisung angeregt oder beantragt. Ich möchte sagen, wir wollen keine Doppelstrukturen. Falls der Antrag das suggeriert, ist das nicht der Fall. Wir wollen auch keine Umkehr, sondern wir wollen eine Vernetzung der bestehenden Strukturen und diese gemeinsam verbessern. Wir sind gerne bereit, Josef Winkler, das interfraktionell zu machen. Das heißt, wir können an dem Antrag im Ausschuss weiter arbeiten und dort einen gemeinsamen interfraktionellen Vorschlag unterbreiten, wie wir in der Sache weiterkommen. Das wäre eine gute Möglichkeit, uns gemeinsam auf den Weg zu machen, dieses Thema für alle hier im Haus weiterzuentwickeln und den Menschen vor Ort draußen zu helfen. Vielen Dank. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN)

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Matthias Lammert

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es ist Ausschussüberweisung für den Entschließungsantrag der CDU – Drucksache 18/9755 – beantragt, und zwar an den Ausschuss für Gesundheit. Deswegen stimmen wir darüber zunächst unmittelbar ab. Wer für die Ausschussüberweisung ist, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist die Ausschussüberweisung mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag. Wer dem Antrag seine Zustimmung erteilen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Für Enthaltungen ist kein Raum. Dann ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER abgelehnt worden. Wir sind am Ende von Punkt 24 der Tagesordnung und kommen zu Punkt 25 der Tagesordnung: Unsere Landwirte kämpfen ums wirtschaftliche Überleben. Mit der Glättung der Gewinne über drei Steuerjahre unbürokratisch helfen Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 18/9721 – Die Grundredezeit beträgt 5 Minuten. Für die antragstellende Fraktion erteile ich Abgeordnetem Johannes Zehfuß von der CDU-Fraktion das Wort.

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Johannes Zehfuß CDU

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Präsident! Es fällt schon schwer, nach der vorhergehenden Debatte einfach so zur Tagesordnung überzugehen. Das Jahr fing so gut an. Im Januar dachten wir Landwirte, die Bundes- und auch die Landesregierung hätten unsere Entrüstung zur Abschaffung des Agrardiesels und der Streichung der Befreiung von der Kfz-Steuer für landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge verstanden. Doch nun werden wieder die Daumenschrauben bei den Landwirten angezogen, und sie werden mit Adhoc-Maßnahmen konfrontiert. Anstatt der Fortsetzung der Gewinnglättung wurde am 5. Juni mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes beschlossen, den Umsatzsteuersatz für pauschalierende Landwirte in zwei Schritten von 9 auf 7,8 % zu senken. Die Zusage der Koalition, einen Ausgleich für die schrittweise Abschaffung der Steuererleichterung beim Agrardiesel zu schaffen, ist schlichtweg hinfällig, sogar ins Gegenteil verkehrt worden. Durch die Senkung des Pauschalierungssatzes wird eine Mehrbelastung der Landwirte in Höhe von 80 Millionen Euro erwartet. Ab 2026 steigt diese Mehrbelastung auf 95 Millionen Euro. Besonders in den Blick fällt, dass der Steuersatz bereits einen Tag nach Verkündung des Gesetzes angewendet werden soll. Dies stellt die Betriebe und deren Steuerberater vor nahezu unlösbare Aufgaben, zumal der Tag des Inkrafttretens nicht planbar war. Warum überrascht mich das nicht? Die Bemühungen der Entbürokratisierung werden mit diesem Vorhaben ebenfalls in den Wind geschlagen. Innovatives Handeln sieht anders aus. Mangelnde Kontinuität kann man der Ampel wirklich nicht vorwerfen; (Beifall bei der CDU) denn sie wurstelt einfach weiter wie gewohnt. Landwirte hingegen brauchen Planungssicherheit und keine Vorschriften und Regelungen, die sich von einem auf den anderen Tag ändern. (Beifall bei der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) Bedenken wir, dass unsere Landwirte das Rückgrat unserer Lebensmittelversorgung sind. Sie arbeiten bei Wind und Wetter, in guten und in schlechten Zeiten, um sicherzustellen, dass wir alle Zugang zu frischen, gesunden und ausreichenden Lebensmitteln haben. Doch was viele nicht sehen, sind die extremen Schwankungen der Einnahmen, denen die Landwirte ausgesetzt sind. Wetterbedingungen, Marktpreise und unvorhergesehene Ereignisse können die Einkünfte von Jahr zu Jahr dramatisch beeinflussen. Diese Schwankungen führen zu Unsicherheiten und finanziellen Nöten, die nicht nur die Landwirte selbst betreffen, sondern auch ihre Familien und die ganzen ländlichen Gemeinschaften, in denen sie leben. Aktuell ist dies gerade in den Überschwemmungsgebieten in Bayern zu beobachten. Von den momentan guten Preisen können dort die Landwirte nicht profitieren und keine Rücklagen bilden. Im Gegenteil, die Gewinnglättung wurde in dem Zeitraum 2019 bis 2022 erstmals in der Landwirtschaft eingeführt. Dadurch ist die Besteuerung der landund forstwirtschaftlichen Einkünfte auf der Grundlage des durchschnittlichen Gewinns aus einem Drei-Jahres-Zeitraum erfolgt. So konnten die vorhin besprochenen angedeuteten Gewinnumsatzschwankungen ausgeglichen werden. Das gab den Landwirten nicht nur finanzielle Stabilität, sondern vor allem Planungssicherheit, die für ein nachhaltiges Wirtschaften unerlässlich ist. (Beifall der CDU) Doch eine Fortführung wurde vom Bundesrat nicht befürwortet. Dabei wäre es ein Einfaches gewesen, dies zu tun. Es war die ausdrückliche Forderung des damaligen Finanzministers, der hartnäckig die Befristung bei der Einführung der Regelung forderte. Landwirtschaft fördernde Politik, Politik mit Weitsicht sieht anders aus. (Beifall bei der CDU) Es ist an der Zeit, dass wir handeln. Es ist an der Zeit, dass wir die Bedeutung unserer Landwirte anerkennen und ihnen die Unterstützung geben, die sie verdienen und zum wirtschaftlichen Überleben brauchen. Die Einführung der Gewinnglättung ist keine Gefälligkeit, sondern ein notwendiges Mittel, um eine gerechte (Glocke des Präsidenten) – ich komme zum Schluss – und nachhaltige Landwirtschaft in unserem Land zu gewährleisten. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Landwirte die Wertschätzung und Unterstützung erhalten, die sie so dringend brauchen für eine sichere, nachhaltige und prosperierende Zukunft für uns alle. (Beifall der CDU sowie der Abg. Helge Schwab und Dr. Herbert Drumm, FREIE WÄHLER)

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Matthias Lammert

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Marcus Stein.

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Markus Stein SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Mit Ihrem Entschließungsantrag, liebe CDU, möchten Sie dafür sorgen, dass die Landesregierung sich für die Wiedereinführung der Gewinnglättung für Landwirte auf Bundesebene einsetzt. Ich kann sagen, das ist nicht mehr nötig. Sie wird kommen. Das wurde bereits durch die Ampel in Berlin bestätigt, gestern schon. Wir lehnen Ihren Antrag daher ab. Er liegt selbst für die CDU-Fraktion weit hinter der politischen Lage. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Philipp Fernis, FDP)

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Matthias Lammert

Nächste Rednerin für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Abgeordnete Jutta Blatzheim-Roegler.

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Jutta Blatzheim-Roegler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Die CDU hat uns jetzt zum guten Schluss unseres Plenums noch den Antrag beschert „Unsere Landwirte kämpfen ums wirtschaftliche Überleben. Mit der Glättung der Gewinne über drei Steuerjahre unbürokratisch helfen“. Ja, die Gewinnglättung ist die Besteuerung der landund wirtschaftlichen, forstwirtschaflichen Einkünfte, die auf der Grundlage des durchschnittlichen Gewinns aus einem Drei-Jahres-Zeitraum resultiert, und hat zum Zweck, dass gute und schlechte Jahre sozusagen berücksichtigt werden. Die vorhergehende Bundesregierung hatte diese Gewinnglättung befristet eingeführt, und zwar von 2014 bis 2022. Die Wiedereinführung der einkommensteuerlichen Tarifglättung rückwirkend ab 2023 für sechs Jahre ist bereits von der Ampel beschlossen worden. Ich meine, Sie hätten sich diesen Entschließungsantrag sparen können. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich für etwas einzusetzen, eben die Wiedereinführung der Gewinnglättung. Die Bundesregierung hat die Wiedereinführung bereits politisch beschlossen und wird diese auch so schnell wie möglich umsetzen. Verhandelt wurde, dass es zur Unterstützung und Entlastung von Landwirtinnen und Landwirten ein Agrarpaket geben soll. Diese Wiedereinführung der Gewinnglättung ist ein Teil davon. Wissen Sie, Ihre Bundesregierung, Ihre CDU-Minister auf Bundesebene haben jahrelang dabei zugesehen, wie die Landwirtinnen und Landwirte immer schlechtere Bedingungen hatten. Sie müssen sich jetzt hier nicht hinstellen und etwas fordern, was unsere Ampel-Bundesregierung schon durchgesetzt hat. Vielmehr sollten Sie Ihren Fokus darauf setzen, wie Landwirtschaft in Zukunft unter den Folgen der Klimakrise erfolgreich betrieben werden kann. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Da sind andere Maßnahmen nötig. Sehen Sie nach Bayern, sehen Sie in die Hochwassergebiete, sehen Sie, was da alles zerstört worden ist. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Das einzige, was wir tun können, politisch, oder eine der wichtigen Sachen, die wir politisch tun können, ist, dafür zu sorgen, dass die Klimakrise gestoppt wird. Nur dann haben Landwirtinnen und Landwirte eine Chance, und nur dann gibt es auch eine Garantie, dass unsere Lebensmittelversorgung weiterhin eine gute Zukunft hat. Wir lehnen Ihren Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

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Matthias Lammert

Zu einer Kurzintervention spricht Abgeordneter Johannes Zehfuß von der CDU. 2 Minuten.

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Johannes Zehfuß CDU

Starker Tobak, aber wir sind viel gewohnt. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Herr Dr. Braun, (Abg. Dr. Bernhard Braun: Ja!) da spare ich mir bei Ihnen jede Bemerkung, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) weil die auf sehr unfruchtbaren Boden fällt und sich ein Landwirt dieses Saatgut für diese Saatfläche spart. (Beifall bei der CDU) Wenn ich auf die Ratschläge, die Sie mir erteilt haben, wenn ich einmal, erlauben Sie mir diese Bemerkung, – – (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – ich habe gerade nicht Sie im Visier – – – auf die Ratschläge, die Sie mir gegeben habe, angewiesen bin, mache ich meinen Betrieb zu. (Beifall bei der CDU – Zurufe von der CDU: Oh, oh!)

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Matthias Lammert

Zur Erwiderung spricht Abgeordnete Jutta Blatzheim-Roegler von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Jutta Blatzheim-Roegler GRÜNE

Vielen Dank für diese Ehre; denn Sie haben gerade gesagt, dass meine Ratschläge offensichtlich – es waren keine Ratschläge, ich habe Feststellungen gemacht – so wichtig sind, (Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU) dass Sie Ihre betriebliche Zukunft davon abhängig machen. (Beifall und Heiterkeit des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Wir fahren dann in der Debatte fort, und ich erteile Abgeordnetem Ralph Schönborn von der AfD-Fraktion das Wort.

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Ralf Schönborn AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Unsere Landwirte in Deutschland und Rheinland-Pfalz sind das Rückgrat unserer Lebensmittelversorgung. Ihr unermüdliches Engagement, das Land zu bewirtschaften, ganzjährig hochwertige Lebensmittel zu produzieren, verdient unsere größte Anerkennung und Unterstützung. Landwirte sichern nicht nur unsere Ernährung, sondern sie bewahren auch unsere ländlichen Kulturräume, die unser Land so ganz besonders machen. Die Ergebnisse der EU-Wahl zeigen aber eines ganz deutlich: Die Bürger, die Landwirte in Europa und Deutschland haben es satt, aus Brüssel bevormundet, eingeschränkt und gegängelt zu werden. Wir benötigen – das sagen wir schon seit vielen Jahren – eine Kehrtwende in der Landwirtschaftspolitik. Wir benötigen Entlastung, mehr Selbstständigkeit für die Branche und ein Ende des EU-Verordnungswahns; (Beifall der AfD) denn die EU-Agrarpolitik, aber auch die Politik der Bundesregierung, erdrücken unsere Landwirte mit einem existenzbedrohenden Berg an Bürokratie. Eine Kleine Anfrage unserer AfD-Bundestagskollegen hat ergeben, dass allein in den neun Jahren von 2014 bis 2023 208 bundesrechtliche Vorgaben im Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft und Fischerei eingeführt und nur 22 abgeschafft wurden. Darin werden die EU-Vorgaben und -Richtlinien nicht einmal berücksichtigt. Das alles verursacht enorme Bürokratiekosten. Erst heute Mittag in der agrar aktuell sind Zahlen veröffentlicht worden. Man spricht hier von 488 Millionen Euro, verursacht durch Bürokratie. Weiterhin belasten die rigiden Regulierungen, zum Beispiel um vermeintlich sogenannten Klimaschutz zu betreiben, unsere Bauern finanziell, erhöhen die Betriebskosten massiv und reißen unverhältnismäßig große Löcher in die ohnehin schon knappen Gewinnmargen. Damit muss endlich Schluss sein, meine Damen und Herren. Das anhaltende Höfesterben als Folge gefährdet unsere heimische Landwirtschaft im Ganzen. Doch diese für die Landwirte äußerst schwierige Lage berührt die Ampel in Bund und Land offenbar überhaupt nicht. In der Regierungszeit der BundesAmpel hat keine andere Branche so viele negative Steueränderungen erfahren wie die Landwirtschaft: Wegfall der Agrardieselrückerstattung, Aufhebung der degressiven Abschreibungen für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter, Wegfall der Gewinnglättung und ganz aktuell im Jahressteuergesetz eine fast 100 Millionen Euro schwere Verschlechterung der Umsatzsteuer für pauschalierende Landwirte. Meine Damen und Herren, über den Wegfall der Gewinnglättung diskutieren wir heute, aber wir diskutieren zum einen an der falschen Stelle und zum anderen auch zu spät. Bereits im Juli 2022, noch bevor die Gewinnglättung ausgelaufen ist, hat unsere AfD-Bundestagsfraktion beantragt, die Regelung bis 2031 zu verlängern. Im Gegensatz zu dem heute von der CDU vorgelegten Papier kam der AfD-Antrag rechtzeitig, und zwar dort, wo er hingehört, im Deutschen Bundestag. Dieser Antrag wurde bedauerlicherweise abgelehnt, weswegen wir in dieser Thematik aktuell regelrecht in der Schwebe stehen. Die CDU-Fraktion versucht, hiervon zu profitieren und mit der Ankündigung dieses Antrags vor EU- und Kommunalwahlen für eben jene noch ein paar Stimmen abzugreifen. Das ist opportunistisch und durchschaubar, meine Damen und Herren von der CDU. (Beifall der AfD –

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Johannes Zehfuß CDU

Armseliger geht’s nicht!) Lieber Herr Weber, auch meine harsche Kritik an der FDP muss ich erneuern; denn der angeblich liberale Finanzminister Lindner war nicht nur ein maßgeblicher Faktor bei der Streichung der Agrardieselrückerstattung. Er verärgert die Landwirte erneut, wenn er die versprochene und als Kompensation gepriesene steuerliche Gewinnglättung aufhebt. Wem wollen Sie da noch ernsthaft verkaufen, dass sich die FDP für die Interessen unserer Landwirte einsetzt? Ich bin sehr gespannt, wie Sie sich zum heutigen Entschließungsantrag positionieren, habe aber schon so eine Ahnung. Meine Damen und Herren, inhaltlich ist im Entschließungsantrag die formulierte Forderung richtig, weshalb wir ihm auch zustimmen werden. Doch selbst wenn die Gewinnglättung tatsächlich wieder in die Umsetzung käme, ist das nicht ausreichend. Die Altparteien müssen dem elementaren Wirtschaftszweig Landwirtschaft im Gesamten wieder mehr Beachtung schenken. Nur ein paar Beispiele, regionale Produkte wie Obst, Gemüse, Fleisch müssen Vorrang gegenüber Importwaren haben. Die strukturellen Rahmenbedingungen der Landwirtschaft, Vermarktung und Handel sind so zu gestalten, dass auch kleinere und mittelgroße Betriebe erfolgreich wirtschaften können. Wir als AfD-Fraktion setzen uns dafür ein, die Unabhängigkeit der Landwirte zu stärken und marktwirtschaftliche Prinzipien wieder in den Vordergrund zu rücken. (Glocke des Präsidenten) Dabei soll eine sach- und leistungs- sowie generationengerechte Vergütung für Landwirte gesichert sein. Meine Damen und Herren, das geht nicht von heute auf morgen, aber es ist letztendlich an der Zeit, eine entsprechende Entwicklung in Gang zu setzen. Liebe Landwirte, die AfD wird ihr Bestes dafür tun. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Marco Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist natürlich schwierig, beim letzten Tagesordnungspunkt noch einmal den Spannungsbogen und die Aufmerksamkeit herzustellen. Ich versuche es einfach fachlich pragmatisch. Punkt 1: Ich halte den Antrag an dem Zeitpunkt, an dem er gestellt worden ist, am 6. Juni – es steht auf jeden Fall hier drauf –, thematisch richtig terminiert. Die CDU-Fraktion konnte zu dem Zeitpunkt noch nicht wissen, was sich in den nächsten Tagen entwickelt. Der eine oder andere Vorredner hat auch gesagt, dass dieses Thema, was den Antrag anbelangt, auf Berliner Ebene erledigt ist, was ich und die FDP-Fraktion ausdrücklich begrüßen. Nächster Punkt ist, ich glaube, man muss bei dem Punkt vielleicht auch an dem heutigen Tag noch einmal erklären, weshalb die Landwirtschaft einen Steuervorteil von 50 Millionen Euro bundesweit einfordert. Die Landwirtschaft hat eine Herausforderung gegenüber dem normalen handwerklichen Gewerbe. Ich bringe das Beispiel Fensterbauer. Der Fensterbauer kauft sein Material ein. Er hat die Arbeitszeit, die Arbeitslöhne, macht seine Fenster, verkauft die Fenster anhand seiner Produktionskosten mit der Gewinnmarge. Die Landwirte arbeiten anders, und zwar sind sie unter anderem vom Wetter abhängig. Die Landwirte sind von Marktpreisen abhängig, die sie gegenüber dem Fensterbauer nicht steuern können. Daher passiert das, was in den letzten drei Jahren passiert ist: Dass wir Agrarpreise hatten, die in den Jahren 2022 und 2023 exorbitant gestiegen sind, aber aktuell um drei Viertel am Beispiel des Weizens von 19 Euro kommend auf 35 Euro pro 100 Kilo in den Jahren 2022 und 2023 gestiegen und aktuell in den letzten Monaten wieder auf 17 Euro pro 100 Kilo gefallen sind. Dieser Spannungsbogen zieht sich durch alle Ernährungsprodukte durch und bedingt, dass wir zum einen für die Jahre 2022 und 2023 exorbitante Gewinne bei den landwirtschaftlichen Betrieben ausweisen, aber die aktuelle Ausweisung der Gewinne dazu führt, dass sie exorbitant niedrig sind. Damit zur Erklärung des Themas „Gewinnglättung“: Aktuell trudeln die Einkommensteuerbescheide bei den landwirtschaftlichen Betrieben ein, die auf den Gewinnen von 2022 und 2023 beruhen. Die Landwirte geraten im Prinzip in Liquiditätsprobleme, da es die Einnahmen momentan nicht herbringen, allein die steuerliche Last aus den guten Jahren zu decken, weil Landwirte immer investieren und ihre Rücklagen in Maschinen, in Grund und Boden, Tiere und in bauliche Anlagen investieren und nicht die Angewohnheit haben, Rücklagen auf dem Konto zu bilden. Das ist eine Argumentationskette gegenüber dem Steuerzahler. Ich glaube, es gehört zur Ehrlichkeit dazu, dass man auch als Landwirt, landwirtschaftlicher Vertreter und als agrarpolitischer Sprecher die Rechtfertigung einer solchen steuerlichen Erleichterung erklärt. Nächster Punkt ist die Vorsteuerproblematik, die vom Kollegen Zehfuß angesprochen worden ist. Die Vorsteuerproblematik hat einen Umfang von, ich mache es einfach, roundabout 100 Millionen Euro jährlich, der momentan in der bundespolitischen Diskussion ist. Wir werden als FDP-Fraktion alles daran setzen, auch bei der Vorsteuerdiskussion gewisse Dinge noch mit zu beeinflussen. Dass jetzt die Glättung aus dem Jahressteuerpaket herausgenommen worden ist, dient auch einer schnellerer Abwicklung und Umsetzung der Gewinnglättung noch vor der Sommerpause. Das Jahressteuergesetzgebungsverfahren hätte bedingt, dass wir noch mehrere Monate auf die Gewinnglättung hätten warten müssen. Daher ist die Entscheidung, es aus dem Jahressteuergesetz herauszunehmen, die richtige Entscheidung, um es schneller umzusetzen. Bei der Vorsteuerproblematik hoffen wir auch, dass in dieses Agrarpaket, das noch vor der Sommerpause kommen soll, viele Erleichterungen für die Landwirte dann auch anderer steuerlicher Art mit einfließen werden. Wir als FDP-Fraktion werden alles daran setzen, um dieses Agrarpaket in Berlin zu begleiten, um dann auch weitere Erleichterungen für die Landwirte einzubringen, die sie in den letzten Monaten ohne AfD-Beeinflussung als ihre Belange auf die Straße gebracht haben und in vielen Abgeordnetengesprächen sowohl mit Landtags- wie auch Bundestagsabgeordneten zu Tage gebracht haben. Zum damaligen Zeitpunkt waren es noch keine Europaabgeordneten, aber Sie können künftig Ihren Einfluss in der agrarpolitischen Thematik in Berlin zur Geltung bringen, worauf ich auch setze, Herr Kollege Streit. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHELR: Brüssel!) – Brüssel, Entschuldigung. Sie sind vom Land, Sie sind stellenweise im Thema, und wenn Sie in der Argumentationskette Hilfe benötigen, auch ich könnte Ihnen ein paar Tipps mitgeben und stehe Ihnen als Ratgeber zur Verfügung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie des Abg. Johannes Zehfuß, CDU –

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Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER

Ich suche noch einen Mitarbeiter!)

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Matthias Lammert

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER erteile ich Abgeordnetem Helge Schwab das Wort.

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Helge Schwab FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist nicht so, dass die Wiedereinführung der Gewinnglättung eine verdeckte Subventionierung unserer heimischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe darstellen würde. Die Regelung würde diesen Betrieben lediglich die Planungen erleichtern und obendrein verhindern, womöglich Vorauszahlungen in einer Höhe zu leisten, die im krassen Missverhältnis zum tatsächlichen unternehmerischen Erfolg in wirtschaftlich schlechten Jahren steht. Wir reden also vor allem über eine bessere Verteilung der steuerlichen Belastungen, von Vereinfachungen. Wir, die FREIEN WÄHLER, begrüßen, dass sich die Ampelkoalition auf Bundesebene bereits Anfang 2024 grundsätzlich auf die Wiedereinführung der Gewinnglättung geeinigt hat, sogar rückwirkend für sechs Jahre ab 2023. Der Hintergrund war, die Verlängerung der bis 2022 geltenden Gewinnglättung war vom Bundesrat nicht befürwortet worden, weil die Länderkammer zumindest von temporär verminderten Steuereinnahmen ausgegangen war. Um das Ganze besser zu verstehen, lohnt sich ein Blick in die Vergangenheit, genauer gesagt in den Dezember 2016. Damals hat der Gesetzgeber einige Entlastungen für die Land- und Forstwirtschaft auf den Weg gebracht, darunter die Gewinnglättung, und das mit gutem Grund. Jeder, der schon einmal unternehmerisch tätig war, weiß sehr gut, dass die Steuervorauszahlungen gerade nach wirtschaftlich erfolgreichen Jahren sehr hoch sind. Die Regelung, dass nur Einkommensteuervorauszahlungen aus dem ermittelten durchschnittlichen Gewinn aus drei zurückliegenden Kalenderjahren zu leisten waren, entlastete die Betriebe dieser doch hoch volatilen Branche gerade in Tiefpreisphasen deutlich, weil sie dadurch in geringerem Umfang in Vorlage treten mussten. Kritiker halten dem entgegen, dass vor allem die großen Unternehmen profitierten, weil sie von Preissprüngen im besonderen Umfang betroffen seien, während es für die kleineren Betriebe keine messbaren temporären steuerlichen Entlastungen gebe. Es sind aber doch gerade die meist größeren Kapitalgesellschaften, die ohnehin mit deutlich günstigeren Steuersätzen operieren können, die von der Gewinnglättung ausgeschlossen wurden. Die Regelung galt nur für Einzelunternehmer sowie Personengesellschaften im land- und forstwirtschaftlichen Bereich und nur für das Kalenderjahr, nicht für ein Wirtschaftsjahr, das vom Jahreskalender abweichen kann. Wir als FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion unterstützen den Entschließungsantrag der CDU. Wenn es unsere Landesregierung in Berlin schaffen würde, im Bundesrat erfolgreich für eine Gewinnglättung zu streiten, könnte die Wiedereinführung schon mit dem Steuerbescheid 2023 greifen. Dann könnten die Finanzämter bereits für die Kalenderjahre 2021, 2022 und 2023 einen Durchschnitt ermitteln. Gerade in diesen Zeiten wäre das für die Betriebe ein Segen; denn nicht nur der Klimawandel, sondern auch krisen- und kriegsbedingte Schwankungen in den Versorgungs- und Lieferketten machen den Betriebsinhabern das Leben schwer. Idealerweise müssten die Regelungen sogar auf andere Wirtschaftszweige ausgeweitet werden. Gerade bei Kleinunternehmen hat sich in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass wirtschaftlich schlechte Jahre nicht in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden können, weil sie aus der Privatkasse zuschießen müssen. Fakt ist auch, dass Vorauszahlungen häufiger über Überziehungskredite finanziert werden müssen. Bereits vorhandene Instrumente wie sogenannte Ansparabschreibungen reichen aus meiner Sicht nicht aus, weil eingeplante notwendige Investitionen tatsächlich getätigt werden müssen. Da wir uns eben nicht auf inoffizielle Meldungen berufen können, stimmen wir dem Antrag der CDU zu, auch wenn man diesen etwas weiter hätte fassen können. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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Matthias Lammert

Für die Landesregierung spricht Staatssekretär Andy Becht.

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Andy Becht

Herr Präsident, Hohes Haus! Zunächst einmal, dass es im Raum und auch im Protokoll steht: Die rheinland-pfälzische Landesregierung steht natürlich zur Landwirtschaft. Sie kennt ihre Sorgen und Nöte. Sie will und wird das Mögliche und Erforderliche tun, um ihr auch in diesen Zeiten zu helfen und sie zu unterstützen. Meine Damen und Herren, es hat sich in den letzten Monaten und Jahren herausgestellt, dass Landwirtschaft schon immer nichts Rechtes für schwache Nerven war, aber das hat sich verstärkt. Herr Abgeordneter Zehfuß hat dargestellt, wie sehr sich aus dem, was wir als Kalamität in der Agrarpolitik oder in den Regeln der Technik der Agrarwirtschaft, des Ackerbaus, des Pflanzenbaus, im Winter, in den Plantagen bezeichnen, in manchen Jahren kleine Katastrophen entwickeln, dass man zwar mit diesem jährlichen Zuviel und Zuwenig beim Wetter, mal zu nass, mal zu trocken, zu viel Wind, zu kalt, zu warm, als gut ausgebildeter Landwirt, wie es sie hier in Rheinland-Pfalz alle sind, auskommen kann, dass dieser normale Wahnsinn, sage ich jetzt einmal, zu bewältigen ist, aber wir haben halt die Entwicklung, dass dieser normale Wahnsinn ein Stück zur wahnsinnigen Normalität geworden ist. Deswegen müssen wir ordnungspolitisch reagieren, und deswegen ist der Inhalt des Antrags der CDU, wie er hier diskutiert wurde, verständlich. Deswegen nehmen wir uns als Landesregierung natürlich auch in diesem inhaltlichen Punkt dieser Fragen an; denn angesichts der zunehmenden Volatilitäten setzen wir uns nämlich schon seit geraumer Zeit – nicht nur im Gefüge dieses aktuellen politischen Geschehens – mit den aktuellen Berliner Vorhaben auseinander. Bis zum Jahr 2022 haben wir uns nämlich bereits für die Beibehaltung und seither für die Wiedereinführung der Gewinnglättung eingesetzt. Das haben wir auch auf Agrarministerkonferenzen durch Frau Ministerin Schmitt sehr stark verdeutlicht. Es ist richtig, schwankende Ergebnisse sollen über drei Jahre ausgeglichen werden können – das darf ich auch dazu sagen, weil das bisher in keinem Beitrag enthalten war –, statt bisher über zwei Jahre. Das ist nämlich der Status quo. Das Plus ein Jahr ist der Terminus technicus der Gewinnglättung, den man jetzt zusätzlich bei der Berechnung einführt. Wir sind sehr froh, dass der Vorschlag von Bundesfinanzminister Lindner und der Bundesregierung nun aufgegriffen wurde. Zwar ist die Maßnahme, wie gesagt, nicht im Jahressteuergesetz enthalten, aber wir wissen, dass es in Kürze ein Agrarpaket des Bundes geben wird, in das man noch mehr Dinge hineinpacken will. Das hat ein Paket so an sich. Neben einer schnellen und transparenten Umsetzung der Maßnahmen wollen wir natürlich auch darauf achten, dass es dadurch nicht in den Betrieben und natürlich auch nicht in der Finanzverwaltung zu zusätzlichen bürokratischen Aufwänden kommt; denn man muss wissen, die Abrechnungen bleiben dann ein, zwei, drei Jahre offen. Das hat auch seine Vorzüge, sage ich jetzt einmal ironisch. Das muss von Bemühungen begleitet werden, insgesamt Bürokratie im Zaum zu halten und abzubauen. Die Gewinnglättung kann deswegen nur ein Teil eines Gesamtpakets sein. Ich möchte der Landwirtschaft zurufen, dass die Demonstrationen vor einigen Monaten die Politik bis in die EU hinein sehr bewegt haben. Wir haben von der EU bis ins Land hinunter auf allen Ebenen legislatorische Akte, erste Vorschläge vorliegen, von denen man beileibe nicht sagen kann, man habe die Proteste nicht gehört, man habe nicht auf allen Ebenen reagiert. Vieles ist im Fluss. Wir hatten eine Sonderagrarministerkonferenz, auf der Dutzende Vorschläge zum Bürokratieabbau diskutiert wurden. Vieles wird voraussichtlich schon in diesem Agrarpaket zum Ausdruck kommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen ist niemandem geholfen, wenn wir uns eine Maßnahme herauszoomen. Eine einzige Maßnahme löst dieses Problem nicht. Das war auch Bestandteil des Dialogs, den Ministerin Schmitt mit Ministerpräsidentin Dreyer und den Verbänden geführt hat. Ein daran anknüpfendes Gespräch soll weiter am Laufen gehalten werden. Die Landesregierung steht, wie wir stolz zugestehen, auf einem kooperativen Ansatz in diesem Kontext. Die Unterstützung beim Klimawandel – der wurde auch angeteasert – möchte ich auch noch erwähnen. Das hat Frau Blatzheim-Roegler dargestellt. Da haben wir die Beratung versucht, die Lehre in unseren DLR verstärkt, ein Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum um eine Koordinierungsstelle „Klimawandelanpassung und Klimaschutz in der rheinland-pfälzischen Agrarwirtschaft“ erweitert und den Wissenstransfer, wie diese Kalamitäten so gering wie möglich gehalten werden können, verstärkt. Die Zukunft kann kommen. Wir sind vorbereitet. Vielen herzlichen Dank. (Beifll der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Ende der Debatte und kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/9721 –. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Für Stimmenthaltungen kein Raum. – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER abgelehnt. Wir sind damit am Ende der Plenarsitzung. Ich darf Sie zur nächsten Plenarsitzung am 10. Juli 2024 in diesem Hause einladen. Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit und uns vor allem eine gute Europameisterschaft, die am Freitag beginnen wird. Alles Gute Ihnen! Danke schön. Ende der Sitzung: 18.07

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