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Bettina Brück

13.06.2024 Sitzungen 18/67

Herr Abgeordneter Barth, wie man ausgerechnet Sprachförderbedarf und sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Lernen durcheinanderwerfen kann, wenn man selbst Bildungsexperte ist, verstehe ich wiederum nicht. Lieber Herr Abgeordneter Barth, Sie wissen ganz genau, dass wir davon sprechen, dass der Förderbedarf Lernen nicht vor der ersten Klasse festgestellt werden wird, weil wir nämlich Kindern eine Chance geben wollen, individuell gefördert zu werden und sich zu entwickeln und sie nicht schon bestätigt bekommen sollen, dass sie nicht lernen können, bevor sie überhaupt zum ersten Mal in einer Schule gewesen sind. Insofern verstehen wir Inklusion etwas anders, als Sie das verstehen. Inklusion ist ein Menschenrecht. Wir müssen etwas dafür tun. Wir tun zu wenig. Das müssen wir konstatieren. Mit der neuen Inklusionsverordnung und der neuen Förderschulordnung tun wir mehr dafür. Wir geben den Kindern eine Chance, in der Schule in der ersten Klasse individuell gefördert zu werden, unterstützt durch kompetente Lehrkräfte, unterstützt durch Förderschullehrkräfte in den Förder- und Beratungszentren. Insofern sehen wir das als Bestätigung des Wegs, auch dort intensiv auf die Belange der Kinder einzugehen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Protokoll ↗