Martin Haller
Hatten wir schon länger!) So groß die Freude über das Lob auch ist, so schnell ist sie der Enttäuschung über Ihren Antrag gewichen. (Abg. Martin Haller, SPD: Hatten den schon länger, aber vergessen einzureichen! – Heiterkeit des Abg. Martin Brandl, CDU – Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Der Landtag soll feststellend und begrüßend in die Lobhudelei über das, was alles im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung von dieser tollen Landesregierung geleistet wird, einstimmen, aber am Ende schaffen Sie es lediglich, Prüfaufträge zu formulieren und sie an die Landesregierung zu adressieren. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist zu wenig. Es ist nämlich Zeit zu handeln und nicht in Prüflethargie zu verfallen. Ich zeige Ihnen aber auch gerne, warum Sie sorglos unserem Antrag zustimmen können. Sicherheit bestimmt Lebensqualität, und sie ist die Voraussetzung für Freiheit. Deutschland ist, und das Gott sei Dank, eines der sichersten Länder der Welt. Die in der Polizeilichen Kriminalstatistik für Rheinland-Pfalz für das Jahr 2023 erfassten rund 256.000 Straftaten zeigen eine Kriminalitätsbelastung auf einem zu hohen und definitiv nicht tolerablen Niveau. Was läuft also schief? Ziel des Staats muss es immer sein, Kriminalität besser zu bekämpfen und weiter zurückzudrängen, zumal es sich nicht um ein statisches Gebilde handelt. Kriminalität verändert sich, entwickelt neue Strategien und Formen, auf die der Staat zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger angepasst reagieren muss. Tut er das nicht, entwickelt sich eine gefährliche Eigendynamik, die Kriminalitätsphänomene immer schwerer bekämpf- und beherrschbar macht. Notwendig ist also eine ganzheitliche Betrachtungsweise, die aktuell noch nicht zufriedenstellend gegeben ist; denn in der Polizeilichen Kriminalstatistik wird eine signifikante Anzahl von Straftaten gar nicht abgebildet. Allein für Rheinland-Pfalz gehen Schätzungen im Hinblick auf die PKS für das Jahr 2023 davon aus, dass ca. 50.000 Straftaten nicht eingeflossen sind. Gründe hierfür liegen zum Beispiel in Täterhandlungen aus dem Ausland, unbekanntem Tatort, Tatorten in der digitalen Welt oder aus den unterschiedlichsten Gründen nicht beanzeigten Straftaten. Es muss also eine Lösung für das Problem her und keine Prüfung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen die Grundlage dafür schaffen, kriminalpolitische Handlungsbedarfe besser zu erkennen und daraus wirksame Konzepte zur Kriminalitätsbekämpfung zu entwickeln. Erforderlich hierfür ist eine tragfähige und in die Breite gehende Bestandsaufnahme der Kriminalitätslage. In einem Periodischen Sicherheitsbericht sollen deshalb die Erkenntnisse aus unterschiedlichen amtlichen Datensammlungen, insbesondere aus der PKS, der Strafverfolgungsstatistik und den Justizgeschäftsstatistiken nicht nur zusammengeführt, sondern auch analysiert und hinsichtlich Kriminalitätsentwicklung und Kriminalitätsausprägung verglichen werden. Zudem sollten sie durch Erkenntnisse aus der Forschung zu dem Anteil der Kriminalität, der aus den unterschiedlichsten Gründen nicht in der PKS abgebildet ist, sowie durch kriminologische Erklärungsansätze, also durch wissenschaftliche Untersuchungen zu Erscheinungsformen und Ursachen von Kriminalität, ergänzt werden. Das ermöglicht eine notwendige interdisziplinäre, multiperspektivische und möglichst objektive Betrachtung der Kriminalitätslage und -entwicklung. (Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz) Herr Minister, Sie haben im März gesagt, bei der Aufklärung des kriminalistischen Dunkelfelds auf die Wissenschaft und länderübergreifende Zusammenarbeit zu setzen. Laut Innenministerium erstellen unterschiedliche Fachdienststellen in der Polizei bereits verschiedene Lagebilder, und Rheinland-Pfalz sei unter anderem an der wiederkehrenden Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamts unter dem Titel „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland“ beteiligt. Das ist richtig und wichtig. Die SKiD ist ein wichtiger Baustein für eine evidenzbasierte Sicherheitspolitik in Deutschland, aber der Bund hatte noch in der Großen Koalition mit einem SPD-Justizministerium die Komplettierung dieser Evidenzbasis über die Sinnhaftigkeit der Erstellung eines Periodischen Sicherheitsberichts erkannt und nach den ersten beiden Berichten 2001 und 2006 im November 2021 den Dritten vorgestellt. Im Vorwort unterschreibt Ihre damalige Justizministerin der SPD, dass die Politik eine aktualisierte Bestandsaufnahme der Kriminalitätslage braucht, die über die bloße Analyse der verfügbaren Kriminal- und Justizstatistiken hinausgeht. Auch Ihre SPD-Kollegen im Sächsischen Landtag haben sich 2023 unterstützend geäußert – ich darf zitieren –: „Der Periodische Sichergleichberechtigt neben der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) stehen.“ Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, Sie können unserem Antrag ohne Wenn und Aber zustimmen. (Beifall der CDU) Die Polizeiliche Kriminalstatistik als reine Eingangsstatistik sagt nur bedingt etwas über die Sicherheitslage aus. Der Periodische Sicherheitsbericht ergänzt diese Daten jetzt mit weiteren Erkenntnissen. Was wir künftig aber auch brauchen, ist eine echte Verlaufsstatistik, die in der Lage ist, den Hergang und das Ergebnis von Strafverfahren als Gesamtverlauf darzustellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auch Sie können unserem Antrag bedenkenlos zustimmen; denn die letzten beiden erwähnten Passagen sind aus einer Pressemitteilung des innenpolitischen Sprechers des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem Sächsischen Landtag, nachdem im Frühjahr 2023 in Sachsen der erste Periodische Sicherheitsbericht vorgestellt worden war. Mit diesem Antrag wollen wir also gerne mit Ihnen gemeinsam die Landesregierung auffordern, als Erkenntnisgrundlage für eine evidenzbasierte Kriminalpolitik einen Periodischen Sicherheitsbericht aufzulegen, der die Basis für die Erstellung wirksamer Konzepte zur Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung sowie diesbezüglicher gesetzgeberischer und sicherheitsbehördlicher Maßnahmen bildet. Kollege Fernis ist in einer dpa-Mitteilung schon so vorgeprescht, dass ich leider den Eindruck hatte, er hat unseren Antrag nicht bis zum Schluss gelesen. Dort werden Sie zitiert, lieber Kollege: Die Idee der CDU, mit einigermaßen überschaubaren Aufwand ein umfassendes Bild zu bekommen, sei illusorisch. Sinnvoll könne das nur sein, wenn man sich auf einige Delikte konzentriere. – Das ist wunderbar, lieber Kollege. Lesen Sie den Schlusssatz unseres Antrags. Wir fordern nämlich die Landesregierung auf, eine Schwerpunktsetzung vorzunehmen und besonders relevante Phänomenbereiche in den Blick zu nehmen. (Beifall der CDU) Wenn es bei Ihnen an der Konkretisierung hängt, dann können wir uns sehr gerne noch einmal über die Schwerpunktsetzung auseinandersetzen, zum Beispiel Gewaltkriminalität unter besonderer Berücksichtigung von Jugendgewalt – das nicht zuletzt an Schulen –, Jugendkriminalität, Kriminalität von Nichtdeutschen, Kindesmissbrauch, Wohnungseinbrüche, Cyberkriminalität. Es gibt einige Phänomenbereiche, die es lohnt, eingehend zu beleuchten. Lieber Kollege Fernis, liebe FDP, Sie sehen, selbst Sie können unserem Antrag ohne Not zustimmen, weil er Ihnen nach der Presseverlautbarung sinnvoll erscheint. Den Kollegen der FREIEN WÄHLER traue ich einmal so viel zu, dass ich keine beispielhafte Aufzählung anderer Kollegen brauche, um Sie zu überzeugen. Wenn Sie noch einen weiteren Anstoß brauchen, hier gerne noch einen von außerhalb der Politik. Zitat vom März dieses Jahres: „Um eine verlässliche und evidenzbasierte Einschätzung der Kriminalitätslage und Kriminalitätsentwicklung in Rheinland-Pfalz darzustellen, fordert die GdP Rheinland-Pfalz Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe jetzt alle Parteien, denen ich ein gewisses Maß sicherheitspolitischen Verstands zutraue, erwähnt, sodass es Ihnen leicht fallen sollte, unserem Antrag zustimmen. Im Voraus also schon einmal herzlichen Dank dafür. (Beifall der CDU)
