Marco Weber
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst einmal vielen Dank an die Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die heutige Aktuelle Debatte mit dem Thema „Hochwasser“, was in RheinlandPfalz in den letzten Monaten, aber auch darüber hinaus in anderen Bundesländern passiert ist, was schon an Maßnahmen umgesetzt bzw. schon in der Pipeline ist und was dem Hochwasser vor Ort dienlich ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben Anfang Mai auch in der Eifelregion mit lokalen Starkregenereignissen große Herausforderungen gehabt. Bei mir im Nachbarort Jünkerath-Glaadt sind innerhalb von zwei Stunden 95 l Wasser und in zwölf Stunden 115 l Wasser vom Himmel gefallen. Wir haben die Herausforderung, dass wir seit Oktober andauernd Regen hatten. Die Böden sind gesättigt, die Bäche sind voll gewesen und diese Mengen in kurzer Zeit haben dazu geführt, dass in vielen Regionen – ob in Kirn, ob in Trier, ob in der Pfalz, aber auch bei uns in der Eifel – diese Hochwasserschäden zutage getreten sind und natürlicherweise Gebäude, Häuser, Firmen und Eigentum beschädigt worden sind. Ich danke zuerst einmal an dieser Stelle dem Innenminister und der Wirtschaftsministerin, dass auch dort geldliche Mittel zur Verfügung stehen bzw. Maßnahmen gefördert werden und den Eigentümern schnelle Hilfe angeboten worden ist. Einmal vielen Dank für diese schnelle Reaktion. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir uns aber diese Diskussion genau anschauen, dann sind schon viele Dinge genannt worden, die in der Pipeline sind, auch aus der EnqueteKommission heraus, die dort besprochen und in dem Schlussbericht verfasst sind. Wir müssen aber auch über ein paar Dinge reden, die lokal vor Ort vielleicht bei Gewässern erster, zweiter und dritter Ordnung zuständigkeitshalber in den Kommunen und vom Landkreis, von der Verbandsgemeinde gemacht werden müssen. Da sind die Zuständigkeiten der Gewässerordnung, wenn es um Vorfluter und wenn es um Bäche geht, dass dort die Maßnahmen wahrgenommen werden. Ich kann für unseren Landkreis sagen, dass in den letzten zwei Jahren weit über eine halbe Million Euro nach der Gewässerordnung in der Zuständigkeit des Landkreises Vulkaneifel in die Hand genommen worden sind, um die Gewässer von Totholz bzw. von anderen Dingen zu befreien und die Fließfähigkeit aufrechtzuerhalten. Das sind Dinge, die man machen kann, aber ich stelle auch fest, dass in vielen Kommunen, gerade was die Gräben und die Entwässerung anbelangt, die Unterhaltung zu wünschen übrig lässt bzw. dort auch ein Ansatz gesehen werden kann. Ein ganz wichtiger Punkt, den ich heute thematisieren möchte, ist, dass wir bei dem Thema der Hochwasservorsorgekonzepte bzw. Hochwasser thematisch Zielkonflikte mit dem Thema „Hochwasser, erneuerbare Energien und Landwirtschaft“ haben. Wir haben gerade in gewissen Kommunen viele Bestrebungen, bei erneuerbaren Energien berechtigterweise gerade in Freiflächen-Photovoltaik zu investieren. Wir haben aber daneben die Herausforderung – ich nenne das Ahrtal und die Ahrregion beispielhaft, aber ich sehe auch andere Regionen, wenn ich Richtung Wittlich gehe, aber auch bei mir im Landkreis Vulkaneifel –, dass der Konkurrenzdruck mit erneuerbaren Energien und mit der Renaturierung von landwirtschaftlichen Flächen letztendlich bei der Landwirtschaft als, ich sage einmal, Flächenverbrauch ankommt. Wenn wir täglich in Rheinland-Pfalz einen Flächenverbrauch von über 8 ha haben – 2019 lagen wir über 1 ha –, dann ist das ein Zielkonflikt, der die Landwirtschaft bewegt. Die Landwirtschaft bietet sich als konstruktiver Partner an, diese Zielkonflikte aufzulösen. Der Weg können nur Moderation und Kooperationen sein, was auch vom Land in den letzten Jahren mit diesen Hochwasserschutzkonzepten innerhalb der Ortslage und außerhalb der Ortslage angestrebt worden ist. Wir müssen aber auch bei dem Thema der erneuerbaren Energien die Partner, die Unternehmen mit an den Tisch nehmen, um diese Zielkonflikte zugunsten des Gewässers, zugunsten der Hochwasserschutzvorsorge aufzulösen. Daher müssen im Prinzip diese runden Tische erweitert werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist die Elementarversicherung angesprochen worden. Das hat mich thematisch ein bisschen aufgeweckt. Ich möchte ein Beispiel nennen. Am 21. Juli 2021 war ich vor Ort in Weilerswist bei meinem Bruder. Dort, in Weilerswist in NRW, habe ich mit den Keller ausgepumpt. Er hat im Jahr 2020 eine Elementarversicherung abgeschlossen. Die Erft ist 500 m weit entfernt. Die Versicherung hat einen Höchstbetrag von 50.000 Euro zugelassen. Alles darüber hinaus war mit der Elementarversicherung nicht abdeckbar. Wenn man in der Elementarversicherung die Lösung sucht, dann müssen wir die Lösungen so finden, dass wir bei den Versicherungen nicht mit Höchstgrenzen arbeiten, sondern wenn wir die Diskussion aufmachen wollen – das ist für uns als FDP ganz, ganz wichtig –, dann brauchen wir bundeseinheitliche Lösungen, dass dann, wenn wir über die Versicherungslösung reden, eine 100-%-Lösung da ist, man nicht in Gefahrenklasse unterteilt und in Gefahrenregionen im Prinzip nur eine Höchstgrenze von 50.000 Euro zulässig ist. (Glocke des Präsidenten) Ich freue mich auf die weitere Diskussion zu diesem Thema in der zweiten Runde. So viel einmal zur Faktenlage aus einer anderen Perspektive. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
