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Iris Nieland

AfD 13.06.2024 Sitzungen 18/67

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Selbst wenn es der Titel der Großen Anfrage der SPD auf den ersten Blick nicht direkt offenbart, geht es bei der heutigen Besprechung der Antwort um das wichtige Thema „Personalausstattung und Betreuungsqualität in unseren Kindertagesstätten“. Das sogenannte Sozialraumbudget bildet einen Baustein zur Finanzierung der vorhandenen Personalbedarfe. Der Leitgedanke ist laut der Antwort der Landesregierung auf die Frage 2 – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten – die „Überwindung struktureller Benachteiligung in entsprechend identifizierten Sozialräumen – zum Beispiel unter Beachtung von Faktoren wie Armutslage und aufzuwertende Stadt- oder Gemeindeteile“. Nun, was heißt das? – Das heißt, sozialräumlich benachteiligte Kitas erhalten mehr Geld für Personal aufgrund ihrer besonderen Herausforderungen. Damit will man sicherstellen, dass alle Kitakinder in Rheinland-Pfalz eine gleich gute Betreuung und eine bedarfsgerechte Förderung erhalten, egal, wo sie wohnen. Doch so einfach ist das tatsächlich nicht, und so durchweg positiv ist die Sache mit dem Sozialraumbudget in Wirklichkeit eben nicht. Der Einsatz von Integrations- und Sprachförderkräften beispielsweise, der bis zur Kitanovelle durch die Grundfinanzierung gedeckt war, muss nun aus dem neuen Budget heraus bezahlt werden. In diesem Fall ist das also maximal ein Nullsummenspiel für die Kitas und kein zusätzliches Geld. Ein weiterer Aspekt ist die Komplexität der Mittelvergabe, Stichworte „Sozialindex“, „Sozialraumanalyse“, „kommunale Konzeption zur Mittelverwendung“ usw. Das lässt erahnen, dass wir es mit einem Bürokratiemonster zu tun haben. Laut einer Studie des KiTa-Fachkräfteverbands Rheinland-Pfalz aus dem vergangenen Jahr bewerteten fast 90 % der befragten Kitaleitungen und -fachkräfte die Mittelvergabe als intransparent. Ja, Handschrift der Landesregierung. Werden deswegen auch die Mittel nicht ausreichend abgerufen? Ich komme aber noch einmal zurück auf die Sozialraumbudgets. Das Sozialraumbudget dient eben in vielen Fällen gar nicht dem sozialen Nachteilsausgleich, wie gern von Ihnen behauptet wird. In der Antwort auf die Fragen 13 und 17 räumt die Landesregierung nämlich ein – Zitat –, „dass ein großer Teil der Mittel zur Finanzierung für betriebserlaubnisrelevantes Personal der Kitas eingesetzt wird“, in der Regel zur Erfüllung gesetzlicher Aufsichtspflichten. Möglich macht das eine Öffnungsklausel im Kitagesetz, die nach dem Willen der Landesregierung 2028 auslaufen soll. Es ist beschämend genug, dass viele Kitas ihre Betriebserlaubnis mit den regulären Personalressourcen aus dem neuen Kitagesetz gar nicht mehr aufrechterhalten können und stattdessen auf Zubrot aus dem Sozialraumbudget angewiesen sind. (Abg. Martin Haller, SPD: Sie haben es nicht verstanden! –

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