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Philipp Fernis

FDP 13.06.2024 Sitzungen 18/67

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will zunächst einmal betonen, dass es gut ist, dass dieses Parlament in seiner Gesamtheit betont hat, dass uns allen der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt ein sehr zentrales Anliegen ist. Es ist auch gut, dass es uns gelungen ist, dieses wirklich schwierige Thema in der gebotenen Sachlichkeit miteinander zu erörtern. Das ist bei solchen Debatten auch nicht immer ganz einfach. Herr Kollege Schnieder, Sie haben die Lösung, die die Union favorisiert hätte, angesprochen. Die Probleme sind nicht neu. Man fragt sich dann in der Tat gelegentlich, warum Sie es in Ihrer Verantwortung auf Bundesebene nicht angegangen sind. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Der Justizminister hat im Übrigen zutreffend darauf hingewiesen, dass es die unterschiedlichsten Fallkonstellationen gibt und es deswegen gut ist, die Verantwortung in die Hände derjenigen zu legen, die im Rechtsstaat dazu berufen sind – das sind die Staatsanwaltschaften und Gerichte –, weil die Fallkonstellationen dieses Tatbestands nun einmal sehr, sehr breit sind. Das ist übrigens in der Anhörung des Deutschen Bundestags sehr einhellig begrüßt worden. Es gab sogar Stellungnahmen von Verbänden, denen es um den Schutz von Kindern geht, die sich mit der Frage beschäftigen, ob manches, was rund um das Schutzalter passiert – von Kindern, die selbst eigene Bilder verschicken –, nicht möglicherweise sogar auch noch anders behandelt werden sollte. Insofern hat man sich auch damit mit großer Ernsthaftigkeit auseinandergesetzt. Dann gibt es Dinge, die kommen immer wieder und sind absehbar. Dann muss man an dieser Stelle auch wieder einmal daran erinnern, warum wir in Deutschland maßgeblich keine Vorratsdatenspeicherung haben. Wir haben in Deutschland keine Vorratsdatenspeicherung, weil sie vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof gescheitert ist und diese Gerichte gesagt haben, das ist ein unzulässiger Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Es brauchte dann einen liberalen Justizminister, um eine Lösung zu finden, die die Strafverfolgung genau in diesem Bereich verbessert. (Unruhe bei der CDU) Sie wissen doch genau, dass Quick Freeze gerade deshalb vereinbart wurde, um Dinge dann auch für ein Strafverfahren sichern zu können, die bei entsprechenden Anbietern gespeichert sind. Deswegen tun Sie doch nicht so, als ob Sie einen Vorschlag hätten, von dem Sie ernsthaft glauben, er hätte vor dem EuGH und dem Bundesverfassungsgericht Bestand. Dann bringen Sie ihn ein. Ich bin sehr gespannt. Herzlichen Dank. (Beifall des Abg. Marco Weber, FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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