Philipp Fernis
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Debatte ist sehr viel Richtiges gesagt worden zur Frage der Erkenntnisquellen, was die Kriminalität angeht. Herr Kollege Herber, weil Sie mein Pressestatement dazu zitiert haben, könnten wir nun in die Textarbeit Ihres Antrags hineingehen. Ich lese den Spiegelstrich Nummer 1 schon so, dass Sie sich das sehr umfassend vorstellen und ergänzend eine Schwerpunktsetzung machen möchten. Dieses sehr Umfassende – darum geht es in der Kritik – ist aber etwas, was faktisch im Grunde mit vertretbarem Aufwand nicht zu leisten ist. Ich will Ihnen das mit ein paar Beispielen untermauern. Zunächst einmal möchte ich aber zu Ihnen etwas sagen, Herr Stuhlfauth, weil Sie wieder einmal bewiesen haben, dass Sie wirklich überhaupt keine Ahnung haben, als Sie erklärt haben, dass man sich im Bereich der Wohnungseinbrüche mit dem Dunkelfeld beschäftigen muss. Es gibt wirklich kein Deliktsfeld mit einem bekanntermaßen nicht vorhandenen Dunkelfeld wie den Wohnungseinbruchdiebstahl. Da nämlich nahezu jeder versichert ist, die Versicherungsleistung aber nur bekommt, wenn er Strafanzeige erstattet, können Sie davon ausgehen, dass Sie in diesem Bereich eine Anzeigenquote von annähernd 100 % haben und entsprechend übrigens auch die Aufklärungsquote sehr akkurat wiedergibt, wie denn diese Dinge erfolgreich aufgeklärt werden können oder eben auch nicht. Deswegen haben Sie wirklich die eigene Ahnungslosigkeit beeindruckend unter Beweis gestellt. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dieses Phänomen beschreibt schon ganz gut, wo denn die Problemlagen liegen, und in einzelnen Aspekten wurden sie angesprochen. Es gibt Kriminalitätsfelder, in denen ich Arbeit und auch Mehrarbeit im Bereich der Dunkelfeldforschung für ganz dringend erforderlich halte. Da sind zuvorderst in der Tat die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu nennen. Wir wissen, dass das Straftaten sind, bei denen sich die Opfer nur selten trauen, nur selten den Weg gehen, eine entsprechende Strafanzeige zu erstatten, und dies kann jeden, der verantwortungsvoll Strafrecht in diesem Land durchsetzen will, in der Tat nur besorgen. Daher muss man sich mit den folgenden Fragen auseinandersetzen: Ersten: Wie entwickeln sich diese Phänomene, allein, um auch einmal der Frage nachzugehen, wie wirksam Präventions- und Hilfsprogramme denn eigentlich sind? Dann muss man sich mit der Frage beschäftigen, was Hinderungsgründe sind, die Menschen von Strafanzeigen abhalten. Warum machen die das nicht, obwohl das in der Gesellschaft breit geächtete Straftaten sind, und was können wir tun, um diese Taten aus dem Dunkelfeld ins Hellfeld zu holen und die natürlich gewollte Strafverfolgung effektiv durchsetzen zu können? Dann gibt es andere Phänomene, bei denen man sich über die Frage streiten kann, ist eine Straftat überhaupt, nur weil jemand glaubt, sie hat stattgefunden, tatsächlich auch passiert? Nehmen Sie das Beispiel der Eigentumsdelikte. Jemand kommt nach Hause, ist mit dem Bus gefahren, war im öffentlichen Raum unterwegs, und das Portemonnaie ist weg. Die Neigung des Menschen, nicht an den eigenen Fehler zu glauben, es verloren zu haben, sondern zu denken, dass es gestohlen wurde, ist verständlicherweise relativ groß; es gibt nur leider keine Möglichkeit, es herauszufinden. Wenn Sie also Leute fragen, sind Sie einmal im Alltag beklaut worden, dann bekommen Sie darauf eine Antwort. Diese Antworten sagen Ihnen aber auch für eine statistische Auswertung noch nicht, ob das tatsächlich stattgefunden hat. Dabei wird es methodisch einfach wahnsinnig schwierig. Wenn Sie Menschen fragen, ob sie in ihrer Jugend schon einmal schwarz gefahren sind, kriegen Sie wahrscheinlich – weil die Tatsache, dass Straftaten verjähren, auch in der Öffentlichkeit breit bekannt ist – einigermaßen ehrliche Antworten. – Ich frage jetzt niemanden im Saal, (Zuruf von der SPD: Ich kann mich nicht daran erinnern!) aber wenn Sie Menschen das fragen, bekommen Sie wahrscheinlich einigermaßen ehrliche Antworten. Wenn Sie fragen, ob sie das im letzten Jahr gemacht haben, würde ich nicht davon ausgehen, dass sie so ganz wahrheitsgemäß antworten, selbst wenn Sie ihnen Geheimhaltung zusichern. Blöderweise können Sie das aber – weil Sie auf der Seite der Betroffenen die Beförderungserschleichung nicht nachweisen können – entsprechend nun auch nicht feststellen. Da kommen Sie an eine methodische Grenze dessen, was Sie tun können. Das könnte ich jetzt alles, weil ich es im Studium mit großem Genuss studiert habe, noch weiter durchdeklenieren; es läuft nur auf eine Quintessenz hinaus: Mit einem vertretbaren Aufwand ein wirklich umfassendes Bild bekommen Sie nicht gezeichnet, und deswegen ist genau der Alternativantrag, den wir mit den Koalitionsfraktionen eingebracht haben, der richtige, weil er sich auch deutlich klarer zu einer Schwerpunktsetzung bekennt und weil er sich klar dazu bekennt, insbesondere das, was jetzt auf Bundesebene gemacht wird, nutzbar zu machen. In der Sache liegen wir im Übrigen – das will ich auch sagen – gar nicht weit auseinander, weil es uns gemeinsam darum geht zu sagen, insbesondere in Kriminalitätsfeldern, die geeignet sind, Menschen zu verunsichern, oder in denen wir wissen, dass wir eigentlich mit der Strafverfolgung nicht so stark sind, wie wir sein sollten, wollen wir mehr Erkenntnisse haben. Es ist gut, dass uns dies ein gemeinsames Anliegen in diesem Hause ist. Insofern werden die Freien Demokraten dem mit initiierten Alternativantrag zustimmen und freuen sich auf einen entsprechenden Erkenntnisgewinn. Die letzten zehn Sekunden will ich für einen Werbeblock nutzen. Ich war in meinem früheren Berufsleben einmal Bediensteter des Statistischen Bundesamts. Dass alle diese Dinge von unterschiedlichen Behörden mit unterschiedlicher Methodik, statt wie viele andere Statistiken, die auch unterschiedliche Ministerien besonders interessieren, zentral zusammengeführt werden, ist ein auf Bundesebene seit Jahrzehnten bestehender, aber aus meiner Sicht methodischer Fehler der Statistiken zur Kriminalitätsbekämpfung. Ganz lieben Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
