Philipp Fernis
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute in der Aktuellen Debatte auf Antrag der Freien Demokraten mit einem der abscheulichsten Verbrechen, zu dem Menschen fähig sind. Es geht um sexualisierte Gewalt gegen Kinder. Das sind Taten, die zu Recht in unserer Rechtsordnung schwer bestraft werden. Das sind Taten, die zu Recht gesellschaftlich massiv geächtet sind, und das sind Taten, die uns zu Recht nicht ruhen lassen dürfen als Menschen, die sich insbesondere für die Schwächsten in dieser Gesellschaft verantwortlich fühlen, und die deswegen konsequent verfolgt werden müssen. Gleichzeitig – das war gelegentlich schon Gegenstand der öffentlichen Diskussion in Rheinland-Pfalz – hat man an einer Stelle ein bisschen seitens des Bundesgesetzgebers einen – ich würde sagen – Fehler gemacht, weil man die Strafvorschrift des Umgangs mit sexueller Gewaltdarstellung, sprich dem, was man Kinderpornografie nennt, zum Verbrechen in allen Fallkonstellationen hochgestuft hat. Nun wird jeder – mir geht das auch so – im ersten Impuls sagen: Ja, natürlich, wer in irgendeiner Form versucht, sich solche Darstellungen solcher abstoßender Dinge zu verschaffen, solcher Verletzungen von menschlichen Rechten, wie es schlimmere kaum gibt, der ist ein Verbrecher. – Gleichzeitig, das haben wir in Rheinland-Pfalz erfahren müssen, gibt es eben Konstellationen, in denen dieser Verbrechenstatbestand einen Spielraum nicht lässt, der gewollt ist, weil jeglicher Umgang mit entsprechendem Material zum Verbrechen hochgestuft wurde. Das heißt konkret, dass Eltern, die zum Beispiel auf den Handys ihrer Kinder warum auch immer eine entsprechende Darstellung finden, diese dann in Besitz nehmen und die Dinge nicht sofort löschen, sich strafbar machen können. Das heißt, dass Lehrerinnen und Lehrer, die im Grunde das tun, was wir von ihnen erwarten, wenn sie mitbekommen, dass so etwas in der Schule kursiert, und so etwas in Besitz nehmen, sich mit der Intention, es einer Verfolgung zuzuführen, strafbar machen können und dann eben den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten aufgrund ihrer strikten und richtigen Bindung an Recht und Gesetz keine Möglichkeit bleibt, solche Verfahren einer angemessenen Erledigung zuzuführen. Wir haben in Rheinland-Pfalz ganz konkret einen Fall, bei dem eine Lehrerin durch die Staatsanwaltschaft angeklagt werden musste, weil sie entsprechendes Material im Rahmen ihrer Dienstausübung konfisziert hatte und das eben kein privilegierter Umgang damit ist. Deswegen ist es erfreulich, dass ein entsprechender Gesetzentwurf nun am Freitag im Bundesrat beraten werden wird – das ist der weitere Anlass für diese Aktuelle Debatte –, der dafür sorgen soll, dass die Mindeststrafe so abgesenkt wird, dass den Strafverfolgungsbehörden wieder die Möglichkeit gegeben ist, in von mir genannten Fallkonstellationen, in denen Menschen in Wahrnehmung ihrer Verantwortung Menschen Dinge wegnehmen, diese eben nicht als Verbrecher zu brandmarken. Der Umgang bleibt übrigens strafbar, um das glasklar zu sagen. Das muss jeder wissen, der in irgendeiner Form verantwortlich arbeitet. Wenn man mitbekommt, dass solches Material kursiert, dann gibt es nur einen richtigen Weg, und das ist das Einschalten der Strafverfolgungsbehörden. Die sind an dieser Stelle dafür zuständig und im Rahmen ihrer Verfolgungstätigkeit dann auch berechtigt, entsprechendes Material in Besitz zu nehmen, sprich zu asservieren. Das ist der richtige Weg. Wer nun aber an dieser Stelle im Umgang in guter Absicht einen Fehler macht, der soll sich nicht mehr der Strafverfolgung wegen eines Verbrechens gegenübersehen. Es bleibt eine Aufgabe auch der gesamten Gesellschaft und insbesondere von allen, die Verantwortung für Kinder und Jugendliche haben, solchen Straftaten konsequent entgegenzuwirken. Deswegen ist es gut, dass sich die Kinderrechtskonferenz in Rheinland-Pfalz in diesem Jahr genau diesem Thema gewidmet hat. Deswegen ist es richtig, dass im Bereich der Prävention gerade im Bereich der Schule mehr unternommen wird, weil wir alle wissen, dass es erschreckenderweise bei diesen Delikten, bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder, ein erschreckend hohes Dunkelfeld gibt, weil es Menschen gibt, die Opfer werden und entsprechende Taten aus den Konstellationen heraus, in denen sie nicht entstehen, nicht zur Anzeige gebracht werden. Solche Taten sind verabscheuungswürdig und werden zu Recht auch weiterhin – das will ich an dieser Stelle betonen – konsequent und streng im Rechtsstaat bestraft und geahndet. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass ein Stück weit ein Gerechtigkeitsfehler, der aus guter Absicht entstanden ist – Rheinland-Pfalz hat sich maßgeblich auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass die entsprechende Rechtsänderung kommt –, nunmehr beseitigt wird, sodass der Rechtsstaat genau so reagieren kann, wie er reagieren soll: in angemessener Härte und gleichzeitig eben auch angemessen, wenn es sich nicht um schweres Unrecht handelt. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
