Jutta Blatzheim-Roegler
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD hat den Antrag „Engagierte Tierschützer in Existenznot: Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen unterstützen“ eingebracht. Ehe ich es vergesse, ganz abenteuerlich fand ich Ihre Begründung, dass Sie, um mehr Finanzen für Ihr Anliegen aufwenden zu können, ideologische Klimaschutzprojekte dazu heranziehen wollen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Nicht heranziehen, streichen!) Dazu sage ich Ihnen ganz klar, der Klimawandel und die Folgen des Klimawandels betreffen die Tiere genauso wie die Menschen. Wir hatten kürzlich Hochwasser an der Mosel. Da sind es die Menschen gewohnt, sie konnten alles rechtzeitig wegräumen etc. Wer war aber auch betroffen? – Brütende Schwäne. Sie zu retten ist gar nicht so einfach. Insofern sage ich Ihnen, jede Maßnahme und jeder Euro, der in Klimaschutz investiert wird, ist an der richtigen Stelle, sowohl für die Menschen als auch für die Tiere. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Tierschutz ist eine wichtige Gemeinschaftsaufgabe, eine Aufgabe, welche sowohl private Tierhalterinnen und Tierhalter, kommunale Träger, Ehrenamtliche, Vereine und auch das Land immer wieder fordert. Gerade während der Corona-Pandemie haben sich viele Menschen ein Haustier angeschafft, teilweise ohne sich über die Verpflichtungen und den Aufwand für Pflege und Fürsorge klar zu sein. Daneben blühte der illegale Tierhandel, welcher oftmals auch kranke und verstörte Tiere ins Land schleuste. Dies führte tatsächlich an mancher Stelle zur individuellen Überforderung und damit zu vielen Abgaben in kommunalen und vereinsgebundenen Tierheimen. Die angespannte Situation setzt sich leider auch nach der Pandemie fort, da sowohl der illegale Handel als auch die Unkenntnis vieler Interessenten als problematisch angesehen werden müssen. Die von den Koalitionsfraktionen getragene Landesregierung ist sich der schwierigen Situation der kommunalen und privaten Tierheime bewusst. Doch ich möchte an dieser Stelle zu einer sachorientierten Diskussion und der Lösung der Gemeinschaftsaufgabe – ich sagte, es ist eine Gemeinschaftsaufgabe auch der Kommunen – zurückkehren. Deshalb möchte ich die aktuelle Situation kurz beleuchten. Erstens: Tierheime haben mit erheblichen Kostensteigerungen zu tun, für Energie, Personal, Pflege. Leider macht die Inflation auch nicht vor den Tierschutzeinrichtungen halt. Derzeit haben Tierheime im Rahmen der Ehrenamtsförderung die Möglichkeit, für den Unterhalt dieser Einrichtungen bis zu 30 % der Gesamtausgaben, maximal 3.500 Euro, zu beantragen. Wir wollen hier ansetzen und die Erhöhung der Ehrenamtsförderung im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen zur Sprache bringen und da auch eine Änderung anregen. Zweitens: Die Heime beklagen immer noch einen steigenden Anteil von Abgaben von Tieren. Manche Tiere sind schwer zu vermitteln. Der Anteil beispielsweise verhaltensauffälliger Hunde hat deutlich zugenommen. Bevor hier eine Vermittlung überhaupt möglich ist, brauchen solche Tiere eine intensive, längere Betreuung von ausgebildetem Fachpersonal. Ich komme – drittens – zum Fachpersonal. Wie überall ist der Fachkräftemangel auch bei den Tierheimen bemerkbar. Dies stellt viele Kommunen und Vereine vor eine hohe Herausforderung. Tierschutz – ich sagte es – ist auch eine kommunale Aufgabe, und deswegen müssen wir gemeinsam mit allen Akteuren vor Ort sehen, dass wir Verbesserungen hinbekommen. Unsere Landesregierung unterstützt Tierheime seit Jahren mit einer Investitionsförderung sowie mit der Ehrenamtsförderung, beispielsweise mit Zuschüssen zur Kastration von Katzen, Streunern. Allein für diese Investitionsmaßnahme in Tierheimen standen im letzten Haushaltsplan, also für die Haushaltsjahre 2023/2024, jeweils Ansätze von 400.000 Euro zur Verfügung. Wie bereits im Umweltausschuss angekündigt, bestehen Überlegungen des Klimaschutzministeriums, diese Mittel auch im Doppelhaushalt anzugeben. Wir Grüne und auch die Koalitionspartner setzen uns seit Langem für eine Verankerung der bundes- bzw. EU-weiten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Hunden und Katzen ein. Deswegen behalten wir auch das aktuelle Verfahren zum Bundestierschutzgesetz genau im Auge; denn hier soll die Grundlage für die Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung und die Registrierung von Hunden und Katzen geschaffen werden. Ganz wichtig ist aber auch, dass es eine deutlichere Verbesserung der Überwachung im Onlinetierhandel gibt. Die Forderung, Onlinetierhandel oder illegalen Tierhandel zu verbieten, ist praktisch nicht umzusetzen. Das sollte jeder wissen, der schon einmal mit Onlinehandel zu tun hatte. Das Land, unser Land, (Glocke des Präsidenten) hat sich aber schon lange für die Verbesserung der Kontrollen des Onlinehandels eingesetzt. Ein letzter Satz: Ich möchte vor allen Dingen den ehrenamtlichen Tierschützerinnen und Tierschützern im Land ganz herzlich für den Einsatz danken; denn vieles in den Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen würde ohne das Engagement der Ehrenamtlichen nicht funktionieren. Ich hoffe, dass mit der Novelle des Tierschutzgesetzes im Bund die Situation insgesamt, die rahmenrechtliche Situation, verbessert wird. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD)
