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Herbert Mertin

13.06.2024 Sitzungen 18/67

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Als gegen Ende der letzten Legislaturperiode auf Bundesebene das von uns auch unterstützte Ziel, den Kindesmissbrauch strafrechtlich besser zu schützen, vorangetrieben wurde, haben wir in dem Zusammenhang aber trotzdem darauf hingewiesen, dass eine bestimmte Konstellation, die geplant und dann auch verabschiedet wurde, in der Praxis zu Unwuchten führen könne. Es ist gleichwohl verabschiedet worden. Es ist manchmal so in der Politik, dass man mit Warnungen kein Gehör findet. Zu meinem Erstaunen ist es aber sehr schnell gewesen, dass wir in RheinlandPfalz plötzlich mit entsprechenden Fällen konfrontiert waren. Das hatte ich persönlich eigentlich gar nicht so erwartet, aber sie waren dann da. Manche ließen sich auf der Tatbestandsebene, ich sage einmal, lösen, weil nicht mehr genau feststellbar war, wann diese Fotografien oder Filme gemacht worden sind. Sie müssen gemacht worden sein, bevor das Kind 14 Jahre alt ist. Wenn es darüber ist, fällt es nicht unter den Tatbestand, über den wir hier sprechen. Es blieb aber ein Fall übrig, der hier geschildert worden ist. Das brauche ich nicht zu wiederholen. Deshalb habe ich mich sofort in der ersten Justizministerkonferenz, nachdem dieses Gesetz wirksam geworden ist, dafür eingesetzt, dass man es überprüft, weil es aus meiner Sicht nicht zielführend ist, dass sich Menschen, die eigentlich zum Schutz unserer Kinder handeln und entsprechendes Material einziehen, plötzlich damit konfrontiert sehen, dass sie wegen eines Verbrechens angeklagt werden. Das hat nicht nur die Konsequenz, dass sie eine Mindeststrafe von einem Jahr zu befürchten haben, sondern wenn sie dazu verurteilt werden, sind sie beamtenrechtlich ihren Job los. So wie es gemacht worden ist, hat die Staatsanwaltschaft überhaupt keinen Beurteilungsspielraum. Sie muss anklagen. Insofern war es seitens der Staatsanwaltschaft, aber auch seitens der Gerichtsbarkeit ein immer wieder an uns herangetragener Wunsch, wir mögen uns auf Bundesebene für eine Änderung einsetzen. Ich bin froh, dass dies gelungen ist und es zu einer Änderung kommen soll, die, soweit ich das sehe, morgen den Bundesrat passieren wird. Ich sehe niemanden, der dort den Vermittlungsausschuss oder Ähnliches anrufen will. Es wird also Gesetz werden. Ich möchte die Gelegenheit gerne wahrnehmen, mich bei denjenigen auf Bundesebene zu bedanken, die es einige Zeit vorher beschlossen haben, aber jetzt die Größe und die Stärke hatten, es zu korrigieren. Das ist nicht selbstverständlich in der Demokratie, aber dafür danke ich ganz herzlich. Es ist nicht leicht, sich zu korrigieren, aber ich bin dankbar, dass man die Kraft gefunden hat, sich zu korrigieren, weil es letztlich auch die Demokratie stärkt. Insofern hoffe ich, dass jetzt das in Rheinland-Pfalz laufende Verfahren von dem dazu berufenen Gericht und der Staatsanwaltschaft zu einem Ergebnis gebracht werden kann. Zu welchem, weiß ich nicht, weil das deren Entscheidung ist. Wir haben nur durch diese gesetzliche Änderung die möglichen Spielräume für eine Entscheidung erweitert. Das war gewünscht worden. Was und wie sie es nutzen, bleibt selbstverständlich dem Gericht in richterlicher Unabhängigkeit zusammen mit der Staatsanwaltschaft überlassen. Herr Abgeordneter Schnieder, ich hätte mich auch gerne bei der CDU bedankt, aber die Gedankengänge, die sie auf Bundesebene hatte, sind durchaus auch welche, die wir geprüft haben. Es ist nicht so, dass wir nicht auch gesehen hätten, dass es vielleicht andere Varianten gibt. Eine Erfahrung zeigt aber, dass das Leben sehr vielgestaltig ist. Die Konstellationen, die auftreten können, in so einem Gesetz abschließend auszuführen, ohne dass Lücken bleiben, ist nicht so ganz einfach. Deswegen hat man diesen Weg gewählt, indem man gesagt hat, okay, die Heraufstufung zum Verbrechen wird zurückgenommen. Dadurch wird der flexibilisierte Rahmen für verschiedene strafprozessuale Maßnahmen eröffnet, aber – darauf lege ich Wert – das Höchstmaß der Strafe wird nicht geändert. Das heißt, Sie können auch in Zukunft das Höchstmaß, das damals im Bundestag festgelegt worden ist, seitens des Gerichts verhängen. Es wird im Ergebnis nichts an der Höhe des Strafrahmens verändert, sondern nur etwas dazwischen, damit die Flexibilisierung entsteht. Darauf lege ich großen Wert. Es entstand ein bisschen der Eindruck, wir würden es jetzt billiger machen. Nein, nein, wir eröffnen den Spielraum, dass die, die es nicht verdient haben, etwas anders behandelt werden als die, die es verdient haben. Da bleibt die volle Härte erhalten. Herr Abgeordneter Schnieder, wir können gerne einmal über Vorratsdatenspeicherung und Speicherung von Daten sprechen. Nur wenn Sie mit dem Finger auf Herrn Buschmann zeigen, ist es bekanntlich so, dass vier Finger zurück zeigen. Als das OVG Münster ein von der Union eingebrachtes Gesetz, in dem es um die Speicherung von Daten ging, gekippt hat, war die Union auf Bundesebene an der Regierung. Es sind Jahre über Jahre vergangen, ohne dass die von der Union stammenden Innenminister auch nur eine Initiative gestartet hätten, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das mit den Bedenken des OVG Münster im Einklang gestanden hätte. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Über Jahre hinweg hat die Union nichts unternommen, um den Zustand, den Sie hier beklagen, zu ändern. (Beifall der Abg. Philipp Fernis und Marco Weber, FDP, der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich finde es nicht besonders glaubwürdig, heute – – – (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) – Damals war auch Kindesmissbrauch zu bekämpfen. Ihre Innenminister haben nicht einen Entwurf auf den Weg gebracht, um den Bedenken des OVG Münster Rechnung zu tragen. Wir können gerne darüber streiten, aber man kann nicht jahrelang tatenlos zuschauen und dann mit dem Finger auf die zeigen, die versuchen, eine Lösung herbeizuführen, die Sie über Jahre hinweg versäumt haben. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Philipp Fernis und Marco Weber, FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗