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Josef Winkler

GRÜNE 13.06.2024 Sitzungen 18/67

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! An Kollegin Schneider gerichtet: Wenn die Regel so einfach wäre, dass es an der Landesregierung liegt, wenn mehr Petitionen eingehen, dann müssten Sie sich einmal anschauen, wie die Entwicklung in den anderen Bundesländern ist – auch in den CDU-geführten – und wie sie in den letzten Jahren auf Bundesebene war und auch weiterhin anhält. Im Übrigen retourniere ich gerne noch, wir haben sehr, sehr viele Eingaben von unzufriedenen Bürgerinnen und Bürgern, die sich über ihre Kreisverwaltung und die schlechte Arbeit ihrer Landräte beschweren. Zählen Sie einmal durch, wie viele Landräte das CDU-Parteibuch haben. Das gesagt habend, komme ich zu meiner eigentlichen Rede – es wurde schon erwähnt –, 50 Jahre Bürgerbeauftragte in Rheinland-Pfalz. Mit der Einrichtung dieses Amtes haben wir damals eine echte Vorreiterrolle eingenommen. Immer mehr Bundesländer folgen diesem Beispiel und haben auch eine entsprechende Stelle geschaffen. Dass das durchaus etwas ist, um das wir in anderen Bundesländern, wo das noch nicht der Fall ist, beneidet werden, wurde uns deutlich beim Besuch der Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses des Thüringischen Landtags in diesem Frühjahr. Die Arbeit der Bürgerbeauftragten zeichnet sich dadurch aus, dass staatliches Handeln transparenter und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Behörden gestärkt wird. Ich möchte daher wie auch meine Vorredner der Bürgerbeauftragten Barbara Schleicher-Rothmund, aber auch ihren vier Vorgängern in diesem Amt für ihre wertvolle Arbeit danken. Außerdem möchte ich ihrem Stellvertreter, Herrn Linn, und ihrem gesamten Team für die stets gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit danken. Das gilt auch für die Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss. Ich habe es im vergangenen Jahr an gleicher Stelle schon einmal erwähnt, möchte aber noch einmal auf die öffentlichen Anhörungen eingehen, die im Berichtsjahr 2023 zum ersten Mal stattgefunden haben. Dass öffentliche Petitionen, die besonders viel Unterstützung erhalten, auch in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses behandelt und die Initiatorinnen und Initiatoren persönlich angehört werden, war für uns Grüne schon lange ein besonderes Anliegen. Deshalb bin ich froh, dass wir das Petitionsrecht nun in der aktuellen Geschäftsordnung des Landtags weiterentwickelt haben. Wir haben die Möglichkeit geschaffen, dass ab einer Mitzeichnungsanzahl von zweieinhalbtausend Bürgerinnen und Bürgern eine öffentliche Petition im Petitionsausschuss öffentlich beraten werden kann und der Petent oder die Petentin oder ein Vertreter in die Sitzung eingeladen wird. Das zeigt noch einmal, was ich für uns als Landtag besonders wichtig finde, dass wir ein transparentes und ein bürgerinnen- und bürgernahes Parlament sind. Am 16. März 2023 hat die erste öffentliche Anhörung stattgefunden, in diesem Fall in einer gemeinsamen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses und des Petitionsausschusses zu einer Legislativeingabe zur Erhöhung und Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage. Selbst wenn dieser Petition nicht in Gänze abgeholfen werden konnte, wird die Polizeizulage zum 1. Juli dieses Jahres um mehr als 30 % auf 180 Euro erhöht. Das zeigt, dass Legislativeingaben ein wichtiges Instrument sind und durchaus Einfluss auf Regelungen und Gesetze haben können. Mit den öffentlichen Anhörungen geben wir Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihre Argumente direkt bei uns als Gesetzgeber vorzutragen. Das ist tatsächlich gelebte Teilhabe. Im Berichtsjahr haben wir noch eine weitere Petition in öffentlicher Sitzung behandelt. Dort ging es um die Änderung der Beihilfenverordnung, speziell um die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale. Diese Petition ist insofern bemerkenswert, als dass sie 12.730 Mitzeichnungen erreichte. Diese Zahl war bisher in der Geschichte der öffentlichen Petitionen in Rheinland-Pfalz unerreicht. Zu dem Vorgesagten aber ein genereller Hinweis. Jede Petition, die eingeht, wird von uns gleich gründlich bearbeitet. Das ist völlig unabhängig davon, wie viele Menschen diese Petition einreichen. Auch wenn eine einzelne Person von diesem Jedermannsrecht aus Artikel 11 unserer Landesverfassung Gebrauch macht, wird sie genauso gründlich von der Bürgerbeauftragten oder vom Ausschuss bearbeitet. Ich will noch kurz einen Fall als Beispiel dafür nennen, wie breit das Themenfeld gestreut ist. In einer Eingabe hat ein Bürger jüdischen Glaubens begehrt, dass der Reichsadler über dem Eingang des Amtsgerichts Bingen als Relikt des Nationalsozialismus entfernt wird. Eine Prüfung des zuständigen Finanzministeriums ergab, dass sich das auch noch an zwei weiteren denkmalgeschützten Gebäuden in Landesbesitz so ähnlich findet. Die GDKE hat in ihrer Stellungnahme dafür plädiert, diese als mahnende Zeugnisse auch für künftige Generationen zu erhalten. Um diese Darstellung in einen historischen Kontext zu stellen, plant das Finanzministerium nun gemeinsam mit der Landeszentrale für politische Bildung und dem LBB die Anbringung von Informationstafeln an den betroffenen Liegenschaften. (Glocke des Präsidenten) – Ich komme zum Schluss. Damit konnte der Petition zwar nicht unmittelbar entsprochen werden, der Petent hat aber dennoch einen wichtigen Impuls zum angemessenen Umgang mit Relikten und baulichen Hinterlassenschaften aus der NS-Zeit gegeben. Dies war nur ein Beispiel aus unserer vielfältigen Arbeit. Vielen herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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