Heiner Illing
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor wenigen Tagen durften wir auf ein wirklich außergewöhnliches Jubiläum zurückblicken: 50 Jahre Bürgerbeauftragte in Rheinland-Pfalz. – In der Tat eine Erfolgsgeschichte. Leider findet diese Erfolgsgeschichte nicht in allen Bundesländern statt. Unser Petitionswesen steht für Bürgernähe, Transparenz und ein niederschwelliges Angebot. Petitionen sind wichtige Mittel zum Austausch zwischen Parlament sowie Bürgerinnen und Bürgern. Wie wichtig dies ist und wie wir dies umsetzen, möchte ich mit einigen Zahlen untermauern. Im Jahr 2023 tagte der Petitionsausschuss insgesamt sechsmal in Präsenz. Dabei beschäftigten wir uns mit 2.226 Neueingaben, wovon 288 unzulässig waren. Unzulässig sind Eingaben, wenn zum Beispiel ein Gerichtsverfahren zur Eingabe anhängig ist oder kein konkretes Anliegen vorliegt. 1.882 zulässige Eingaben fanden in dieser Zeit ihre Erledigung. Es ist mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir stets bemüht sind, die Eingaben schnellstmöglich zu erledigen. Hierbei ist es unser Ziel, dies in einem Zeitraum von vier bis sechs Wochen zu erledigen, was uns auch in den meisten Fällen gelingt. Wir haben es oft mit Petitionen zu tun, bei denen bereits ein Telefonat zur Erledigung beiträgt. Es gibt aber auch Petitionen, die sich über Monate und manchmal Jahre hinziehen. Dies sind aber meist Eingaben, bei denen sich der Petent mit einer rechtlich eindeutigen Situation nicht zufriedengibt und mit immer wieder neuen Ansatzpunkten das Thema am Kochen hält. Schwerpunktthemen bei Einzeleingaben waren „Justizvollzug“ mit 359 Eingaben, „Bildung und Kultur“ mit 275 Neueingaben, „Gesundheit und Soziales“ sowie „Ordnungsverwaltung und Verkehrsrecht“ mit jeweils 207 Neueingaben. Die Eingabe einer Petition ist oftmals die letzte Hoffnung von Bürgerinnen und Bürgern im Ringen mit Behörden und Verwaltungen. Um den Zugang möglichst niedrigschwellig zu halten, geht unsere Bürgerbeauftragte aber auch vor Ort. Von den insgesamt 24 durchgeführten Sprechtagen fanden zwei am Dienstsitz in Mainz und drei in den Justizvollzugsanstalten Trier, Koblenz und Diez statt. 19 Sprechtage waren in Stadt- und Kreisverwaltungen quer über das Land verteilt. Hierbei haben insgesamt 190 Bürgerinnen und Bürger von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihr Anliegen der Bürgerbeauftragten und Beauftragten für die Landespolizei persönlich vorzutragen. Wir beschäftigen uns aber nicht nur mit den kleinen und großen Problemen der Bürgerinnen und Bürger, sondern unsere Landsleute haben auch die Möglichkeit, unmittelbar Gesetzesänderungen oder Eingaben vorzuschlagen. Dies schlägt sich in den Legislativeingaben nieder. Zu Beginn des Jahres 2023 hatten wir 22 offene Vorgänge, hinzu kamen im Jahr 2023 104 Neueingänge. Davon waren elf öffentliche Legislativeingaben. 115 Eingaben fanden ihre Erledigung ebenso wie eine Massenpetition. Zum 31. Dezember 2023 hatten wir noch 36 offene Legislativeingaben, wovon 20 bereits ihren Weg auf die Tagesordnung der 14. Sitzung am 23. Januar 2024 fanden. Hierbei hatten wir folgende Schwerpunktthemen: Wir hatten 18 Eingaben im Zusammenhang mit Bildung, Schule oder Studium, neun Eingaben im Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sechs Eingaben im Zusammenhang mit dem Landesjustizvollzugsgesetz bzw. dem Landessicherungsverwahrungsvollzugsgesetz, vier Eingaben im Zusammenhang mit dem Landesbeamtengesetz, dem Landesbeamtenversorgungsgesetz und der Beihilfe, vier Eingaben im Zusammenhang mit Änderungen des Kommunalabgabengesetzes, vier Eingaben im Zusammenhang mit dem Maßregelvollzugsgesetz, drei im Zusammenhang mit Änderungen im ÖPNV, ebenfalls drei im Zusammenhang mit dem Polizeidienst bzw. dem POG, zwei Eingaben zur Landesbauordnung, zwei Eingaben zur Änderung des Landesgesetzes zum Schutz der Sonn- und Feiertage, ebenso zwei Eingaben im Zusammenhang mit dem Landestransparenzgesetz und zwei zur Änderung der Gemeindeordnung. Hinzu kamen 42 Einzeleingaben zu unterschiedlichsten Anliegen. Wir hatten keine zurückgezogene Legislativeingabe, eine unzulässige Legislativeingabe und zwei Abgaben an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Arbeit findet mit wenigen Ausnahmen nicht öffentlich statt, was aber in keinster Weise von Nachteil ist. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich beim Ausschuss für die offene und kollegiale Zusammenarbeit bedanken. Ein besonderes Dankeschön geht aber an unsere Bürgerbeauftragte Barbara Schleicher-Rothmund und ihren Stellvertreter Hermann Linn, die zusammen mit ihrem Büro einen einzigartigen und extrem wichtigen Job für unsere Bürgerinnen und Bürger, aber auch für unsere Demokratie mit Herzblut erledigen. (Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN) Last but not least vielen Dank der Landtagsverwaltung und den Ministerien für die Zuarbeit bei den Legislativeingaben. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER)
