Gordon Schnieder
Frau Präsidentin, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich muss zugeben, lieber Herr Fernis, der Zeitpunkt Ihrer Aktuellen Debatte hat mich doch ein wenig überrascht, auch wenn am Freitag im Bundesrat darüber gesprochen wird. Ist es doch die FDP und damit namentlich der Bundesjustizminister Buschmann, der gerade erst im Bundestag dafür gesorgt hat, dass die Strafandrohung des § 184 b, wie wir gehört haben, bei Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte herabgestuft wird. Ja, hier besteht Handlungsbedarf, aber aus unserer Sicht nicht so, wie Sie es jetzt angehen. (Beifall bei der CDU) Es ist die FDP, die bei der IP-Datenspeicherung seit Jahren auf der Bremse steht, obwohl klar ist, dass dieses Instrument zur Aufklärung und Verfolgung von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen unverzichtbar ist. (Beifall der CDU) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, um nicht missverstanden zu werden, es ist gut und wichtig, dass wir heute über Kindesmissbrauch und damit auch insgesamt über Kinderschutz reden. Je öfter, desto besser und vor allem, wenn daraus konkretes Handeln resultiert. Das ist notwendig; denn Kindesmissbrauch, Kinderpornografie zählt zu den widerlichsten und verwerflichsten Straftaten überhaupt. Es trifft die Schwächsten unserer Gesellschaft, die, die sich am wenigsten wehren können, die, die am meisten unseres Schutzes bedürfen. Die Folgen dieser Verbrechen an den Kindern sind gravierend. Es geht neben körperlichen Verletzungen insbesondere um oft nicht mehr heilbare seelische Schäden, die die Opfer ein Leben lang begleiten und beeinträchtigen. Kindesmissbrauch ist Mord an Kinderseelen. Wir als CDU-Landtagsfraktion haben den Kampf für mehr Kinderschutz und damit auch gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie in den zurückliegenden Jahren in unseren besonderen Fokus gestellt und eine Vielzahl von Anträgen zum Kinderschutz dazu in den Landtag eingebracht. Die wurden fast allesamt, liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampel, von Ihnen abgelehnt. Ich sage fast, und das möchte ich positiv hervorheben. Die Aufhebung der Schweigepflicht von Ärzten in Fällen von vermutetem Kindesmissbrauch haben wir durch eine Änderung des Heilberufegesetzes gemeinsam auf den Weg gebracht. Wir haben gemeinsam dafür gesorgt, dass Ärztinnen und Ärzte sich untereinander austauschen und beraten können, wenn der Verdacht des Kindesmissbrauchs besteht. So kann Missbrauch auch bei den Kindern aufgedeckt werden, deren Sorgeberechtigte häufig den Arzt wechseln, um Taten zu verschleiern. Wir haben Ende vergangenen Jahres gemeinsam dafür gesorgt, dass spätestens bis zum Schuljahr 2028/2029 für alle rheinlandpfälzischen Schulen ein verpflichtendes Schutzkonzept erstellt wird. Das reicht aber bei Weitem nicht aus. Kommen wir zurück auf die jüngst von Herrn Buschmann angestoßenen Lockerungen des Strafrechts mit Blick auf den schon angesprochenen § 184 b StGB. Richtig ist natürlich, dass die im Jahr 2020 mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vorgenommene Erhöhung des Strafrahmens des § 184 b in bestimmten Fällen zu praktischen Problemen geführt hat. In bestimmten Sachverhaltskonstellationen kam es zu Ergebnissen, die der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers einfach zuwiderliefen. So eben zum Beispiel, wie schon erwähnt, wenn Lehrer kinderpornografisches Material auf dem Handy von Schülern oder Eltern auf dem ihrer Kinder an sich nahmen, um es aus erzieherischen Motiven zu sichern und dann an Ermittlungsbehörden weiterzugeben und sich plötzlich dem Vorwurf des Besitzes von Kinderpornografie ausgesetzt sahen. Ja, hier besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf, dem man aber mit der pauschalen Senkung des Strafrahmens aus unserer Sicht nicht gerecht wird. Die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornografie müssen prinzipiell als Verbrechen eingestuft bleiben; denn eines darf nicht passieren, diese schändlichen Straftaten dürfen in keiner Weise bagatellisiert und verharmlost werden. Genau diese Gefahr besteht aber aufgrund der Herabsetzung des Strafrahmens. (Beifall der CDU) Im Internet tauschen sich schon die Täteranwälte untereinander aus. Stattdessen hätte eine gesetzliche Regelung geschaffen werden können, die eine Privilegierung auf Tatbestandsebene vornimmt, nämlich für die drei in der Praxis aufgetretenen Problemfälle, für die sogenannten Eltern- und Warnfälle, für die Taten von Jugendlichen und für niederschwellige Fälle. Das hat auch die CDU-/CSU-Bundestagsfraktion vorgeschlagen. Das war aber leider aufgrund des Widerstands der Ampelparteien im Bund nicht umsetzbar. Zu der IP-Datenspeicherung in Runde zwei mehr. (Beifall der CDU)
