Joachim Paul
Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Seit einigen Jahren beobachten wir einen rasanten Anstieg im Bereich kinderpornografischer Delikte. Digitale Endgeräte und Vervielfältigungsmöglichkeiten haben diesen Trend beschleunigt, Künstliche Intelligenz und Darknet drohen, ihn unkontrollierbar zu machen. Wir haben schon letztes Jahr im Herbst eine Anfrage gestellt, inwieweit die Möglichkeiten sogenannter Deepfakes diese, man muss sagen, fragwürdige Nachfrage befeuern. Die Antworten haben uns im Großen und Ganzen zufriedengestellt, dass es Fortbildungsmöglichkeiten gibt; denn die Visualisierungsmöglichkeiten generieren diese Nachfrage, die dann zu Straftaten führt. Vor allen Dingen deswegen haben wir mit einer ganz anderen Dimension zu tun. Glaubt man der bundesweiten Polizeilichen Kriminalstatistik, hat sich die Zahl der einschlägigen Straftaten von 2018 bis 2023 mehr als versechsfacht, von damals 2.400 auf mittlerweile 45.200 Fälle. Selbst wenn dieser Anstieg teilweise auf eine erhöhte Anzeigenbereitschaft und eine verschärfte Rechtslage zurückzuführen ist, muss uns diese Entwicklung besorgen, ja sogar in allerhöchste Alarmbereitschaft versetzen, zumal das Dunkelfeld um einiges größer sein dürfte. Für uns als AfD-Fraktion steht fest, sexueller Kindesmissbrauch, in welcher Form er auch immer daherkommt, ist eines der abscheulichsten und widerwärtigsten Verbrechen überhaupt. Er hinterlässt unvorstellbares Leid und tiefe seelische Verheerungen bei den zumeist wehrlosen Opfern. Als Gesellschaft und Politik müssen wir den Tätern deshalb den Kampf ansagen und sie mit aller Härte des Rechtsstaats zur Rechenschaft ziehen. Dasselbe gilt für diejenigen, die Kinderpornografie erstellen, vervielfältigen und verbreiten. Als AfD stehen wir für klare Kante und null Toleranz gegenüber Pädokriminellen und Kinderschändern. Entsprechend war es richtig, mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Jahr 2021 auch die Strafen für die Verbreitung sowie den Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte massiv zu verschärfen. Kinderpornografie ist eben kein Kavaliersdelikt, das wie ein Vergehen behandelt werden sollte, sondern ein Verbrechen, das konsequent verfolgt und hart bestraft gehört. Unabhängig von diesem Grundsatz – der Fall hier in Rheinland-Pfalz ist schon angesprochen worden – darf sich ein solches Gesetz nicht gegen die richten, die nicht ihrer krankhaften Neigung nachgehen, sondern im Prinzip versuchen, Dokumentationspflichten zu erfüllen, auch wenn sie angemaßt sind, auch wenn sie unangemessen sind, auch wenn sie unpassend sind und einen in den Bereich der strafrechtlichen Relevanz führen. Deswegen ist es richtig, dass Justizminister Mertin im Trierischen Volksfreund davon gesprochen hat, dass dieser Fall der Lehrerin, die diese Dinge gesichtet hat und auch gespeichert hat, um im Prinzip pädagogisch zu wirken und dem entgegenzuwirken, unter die volle Härte des Gesetzes gefallen ist, auch wenn es richtig ist zu sagen, dass diese Pädagogin besser beraten gewesen wäre, das zu tun, was man in solchen Fällen tut, die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten und aus diesem Bereich der Strafbarkeit hinauszukommen. Tatsächlich ist es aber so – darauf zielt die heutige Debatte der FDP-Fraktion ab –, dass wir zwar einerseits die Notwendigkeit sehen, diese Fälle zu berücksichtigen, dass die Bürger, die mit guter Intention vorgehen, nicht unter die volle Härte der Strafverfolgung fallen. Wir sehen aber sehr kritisch – das ist schon von dem Kollegen von der CDU angesprochen worden –, dass bei einer pauschalen Senkung des Strafrahmens, also im Prinzip der Rückabwicklung der Verschärfung an diesem Punkt, aus einem Verbrechen wieder ein Vergehen werden soll und dann auch der Strafmaßrahmen gesenkt werden soll, weil sich nämlich hier ein sehr hoher Preis wieder für die Strafverfolgung ergibt. Wir sehen es durchaus kritisch, dass hier eine Rückabwicklung stattfindet. Ja, es ist richtig, diese Fälle zu berücksichtigen. Die Frage ist, wie man das tut. Daher sehen wir das sehr kritisch, was auf der Bundesebene erfolgt ist, dass man diese Hochstufung wieder zurücknimmt, um diesen Fällen, die sicherlich behoben werden müssen, entgegenzuwirken. Das heißt, meines Erachtens wäre hier ein anderes, ein differenzierteres Vorgehen, man muss sagen, ein intelligenteres Vorgehen nötig gewesen; denn was nicht passieren darf, ist, dass auf Grundlage dieses Falls in Rheinland-Pfalz diese durch die Welle der Visualisierung, Deepfakes, Darknet usw. verschärfte Lage an Delikten dazu führt, (Glocke der Präsidentin) dass viele dann doch nicht mit dem entsprechenden Strafmaß davonkommen, die das eigentlich verdient haben, die ihren krankhaften Neigungen zulasten der Kinder nachgegangen sind. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
