Philipp Fernis
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Beginnen will ich damit, lieber Kollege Herber, dass ich Ihnen ausdrücklich meinen Dank ausspreche, (Beifall bei der CDU) weil Sie genau das getan haben, was die demokratischen Fraktionen in diesem Parlament gemeinsam auszeichnet, weil Sie nicht auf den schlüpfrigen Pfad des Populismus eingebogen sind, den die AfD versucht hier zu bereiten, sondern sich ganz nüchtern und sachlich mit den Fakten auseinandergesetzt haben. (Heiterkeit des Abg. Joachim Paul, AfD) Deswegen will ich ausdrücklich sagen, dass ich es Ihnen gleichtun werde. Der Versuch der AfD, aus Zahlen Angst zu schüren, ist ebenso gewohnt wie durchsichtig. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Jetzt wissen wir, dass wir uns mit Phänomenen auseinandersetzen müssen. Das ist unsere Aufgabe, und gleichzeitig will ich dann ein paar Realitäten in dieser Debatte doch einmal erwähnen. Die Wahrscheinlichkeit, in diesem Land, in der Bundesrepublik Deutschland, durch die Gewalt eines anderen Menschen zu Tode zu kommen, war noch nie so gering, wie sie in der derzeitigen Zeit ist. (Staatsminister Michael Ebling: Das ist richtig!) Jeglicher Versuch, irgendeine Panik davor zu bereiten, dass einem insbesondere schwerste Gewalt an jeder Ecke droht, ist schlicht und ergreifend unseriös und populistisch. Jedes einzelne Tötungsdelikt ist eines zu viel, und jedes einzelne Tötungsdelikt, auch im Versuch, ist unerträglich. Deswegen werden diese Delikte mit den schärfsten Sanktionen, die unser Rechtsstaat kennt, konsequent bestraft. Die Aufklärungsquote ist in keinem Deliktsfeld so hoch wie im Bereich der Tötungsdelikte. Das hat im Übrigen auch seinen Grund, nicht nur in der hervorragenden Arbeit der Polizei, die ich an dieser Stelle ausdrücklich loben will, sondern auch darin, dass Tötungsdelikte in aller Regel aus einer Beziehungskonstellation, welcher Art auch immer, zwischen Täter und Opfer resultieren. (Zuruf des Abg. Matthias Joa, fraktionslos) Diese Taten sind, wenn sie passieren, schrecklich. Sie sind schrecklich, weil es Tötungsdelikte sind. Sie sind auch schrecklich, weil sie natürlich das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung massiv erschüttern, aber die Wahrscheinlichkeit, von einem Menschen einfach aus einer Zufallskonstellation im öffentlichen Raum schwer geschädigt, gar getötet zu werden, ist erfreulicherweise in diesem Land so gering wie in kaum einem anderen Land der Welt. Das muss man in einer solchen Debatte dann auch sagen, weil die Realitäten, die ein Stück einer Beunruhigung entgegenwirken, genauso benannt werden müssen. Hinzu kommt – das haben wir gestern debattiert, und da gibt es eine sehr breite Einigkeit –, dass natürlich diejenigen, die Gastrecht in diesem Land haben und das Schutzrecht für schwere Straftaten missbrauchen, gegebenenfalls konsequent zurückgeführt werden müssen. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Dabei gibt es keine Meinungsverschiedenheiten, auch nicht zwischen demokratischen Fraktionen, wenn es um Straftäter geht. Allerdings kann sich der Rechtsstaat nicht dadurch bewähren, dass er sich abschafft, und wenn unser Bundesverfassungsgericht bei bestimmten Staaten aufgrund der unerträglichen Menschenrechtssituation gegebenenfalls wieder eine Einzelfallabwägung verlangt, die eine Straftat ins Verhältnis zu dem setzt, was einem Menschen woanders droht, dann haben wir das doch bitte als Demokraten zu respektieren und nicht zu suggerieren, wir könnten das in irgendeiner Form anders machen. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Drittstaaten!) – Wenn Sie dann immer „Drittstaaten“ sagen: Ganz ernsthaft, welcher Drittstaat soll denn die Bereitschaft haben, Straftäter aus Deutschland freiwillig aufzunehmen, wenn es nicht einmal eigene Staatsbürger sind? Das sind doch alles Fantasiegebilde, Herr Bollinger, dass man Straftäter irgendwohin verbannen könnte. (Zuruf des Abg. Matthias Joa, fraktionslos) Das mag vielleicht dem geistigen Zeitalter entsprechen, in dem Ihre Partei in weiten Teilen hängen geblieben ist, aber das ist doch nicht die Realität, und etwas solches machen wir doch bitte aus guten Gründen in einem Rechtsstaat nicht mehr. Im Übrigen muss man darauf verweisen, wenn es um Kriminalität im öffentlichen Raum geht – wir werden das zu späterer Stunde beim Tagesordnungspunkt, der sich mit dem periodischen Sicherheitsbericht beschäftigt, natürlich auch noch einmal tun –, dass man bei einigen, insbesondere weniger gravierenden Delikten natürlich ein paar Dinge in der Polizeilichen Kriminalstatistik berücksichtigen muss. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Hellfeldstatistik. Das heißt, dass insbesondere bei Formen nicht besonders schwerer Kriminalität natürlich die Fallzahlen sehr erheblich in einem Zusammenhang zum einen mit dem Anzeigeverhalten der Bevölkerung und zum anderen natürlich auch mit der Präsenz und der operativen Tätigkeit der Polizei stehen. Wenn Sie die steigern, was wir in den letzten Jahren als verantwortliche regierungstragenden Fraktionen gemeinsam mit der Landesregierung konsequent getan haben, dann fallen eben auch mehr Dinge auf, wenn Sie Themen anders sensibilisieren. Deswegen will ich sehr bewusst zuletzt auf ein Feld eingehen. Sexualstraftaten sind fürchterliche Delikte, die ihre Opfer häufig für das Leben traumatisieren. (Glocke der Präsidentin) Jeder, der sich mit Kriminologie einmal beschäftigt hat, weiß, dass diese fürchterlichen Delikte auch aufgrund der psychischen Belastung, die sie verursachen, Delikte mit einem wahnsinnig großen Dunkelfeld sind. Deswegen ist es im Grunde unerträglich, dass es diese Delikte gibt. (Glocke der Präsidentin) Gleichzeitig spricht vielleicht auch etwas dafür, dass man im Bereich der Arbeit mit Opfern, mit Geschädigten vieles richtig macht, wenn die Anzahl der angezeigten Straftaten nach oben geht. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
