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Peter Stuhlfauth

AfD 13.06.2024 Sitzungen 18/67

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben im Bericht des Vorsitzenden des Petitionsausschusses für das Jahr 2023 gehört, dass insgesamt 2.226 neue Eingaben eingegangen sind. Es waren 1.938 zulässige neue Eingaben. Wie in jedem Jahr sind die Eingaben aus dem Bereich des Justizvollzugs natürlich Spitzenreiter. Im Berichtszeitraum waren es 359. Wir kennen die mangelhaften Zustände dort. Ich will in diesem Jahr aber nicht auf diesen Bereich eingehen. Viele Bürger bemängelten allgemein die fehlende Transparenz, da sie oftmals bei Eingaben keinerlei Reaktion der Behörden und der Verwaltung erhielten. Ein Antwortschreiben der Behörden, selbst mit negativem Bescheid, hätte das Problem oftmals bereits erledigt. Die Bürgerbeauftragte selbst musste ebenfalls feststellen, dass einzelne Behörden ihrer Pflicht zur Beantwortung, teilweise sogar trotz mehrmaliger Aufforderung oder Erinnerung, nicht nachgekommen sind. Die Bürgerbeauftragte muss dann aufsichtsrechtliche Schritte gegen die zuständige Behörde einleiten. Weitere mögliche Schritte wären darüber hinaus, die Angelegenheit in den Petitionsausschuss zu tragen oder an die Presse zu gehen. Ein weiterer Grund zur Klage der Bürger sind der Personalmangel und die fehlende Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung. Hier sind insbesondere die Beihilfestelle beim Landesamt für Finanzen oder auch die kommunalen Ausländerbehörden und die Sozialämter zu nennen. Auf der einen Seite könnte eine weitergehende Digitalisierung teilweise Abhilfe schaffen. Auch hier muss aber auf der anderen Seite im Hinblick auf unsere älteren Mitbürger immer noch die Papierform möglich sein. Erhebliche Probleme gab es hierbei nämlich bei der Grundsteuerreform oder im Rahmen des Zensus im Jahr 2022. Es muss immer wieder betont werden, dass Behörden Dienstleister sind und die Bürger Kunden und nicht Bittsteller. Bezüglich der Beihilfestelle des Landesamts für Finanzen gibt es immer wieder Petitionen, in denen die langen Bearbeitungszeiten beklagt werden. Die Petenten mussten hierbei bis zu 29 Tage – wohlgemerkt Arbeitstage – warten, bis sie ihr Geld erhielten. Auch privat werde ich in diesem Bereich öfters angesprochen. Es wurde hierbei schon oft Verbesserung versprochen. Passiert ist jedoch nichts. (Abg. Martin Haller, SPD: Stimmt doch nicht!) – Es ist nichts passiert. (Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Doch!) Beschämend ist in diesem Zusammenhang, dass sich das Landesamt auch noch darauf beruft, dass kein gesetzlicher Anspruch besteht, die Leistung in einer bestimmten Zeit zu erbringen. Vielmehr wird vorgeschlagen, dass sich die Beihilfeberechtigten in Bettelbriefen an die Beihilfestelle wenden sollen, (Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na, na, na!) um zum Beispiel eine Vorauszahlung zu erhalten. (Abg. Martin Haller, SPD: Das ist eine ganz normale Abschlagsvereinbarung!) Auf jeden Fall sind dies keine tragbaren Zustände. Vielleicht muss hierbei doch eine gesetzliche Regelung erfolgen. Dann noch ein paar Sätze zu der Arbeit der Bürgerbeauftragten, Frau Barbara Schleicher-Rothmund, von Herrn Hermann Linn und dem gesamten Team. Hier muss wieder einmal eine sehr akribische Vorgehensweise bescheinigt werden, und dies selbst bei amtsbekannten Berufspetenten, von denen teilweise die unmöglichsten Petitionen eingehen. Ich von meiner Seite hätte hier schon das eine oder andere Mal die Geduld verloren. (Abg. Marco Weber, FDP: Ui, ui, ui! –

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