Michael Frisch
Vorsicht, Vorsicht!) Sie ist erst 29, das kann also gar nicht funktionieren. Es ist aber auch so, dass uns andere Länder in Rheinland-Pfalz besuchen und sich die Arbeit anschauen, weil sie das rheinland-pfälzische Vorreitermodell in ihrem Land ebenfalls einführen wollen. Es hat sich auch gezeigt, wie sich die Arbeit für uns Parlamentarier erleichtert, wenn es eine Bürgerbeauftragte mit ihrem Team und dem Büro gibt, die einiges für uns vorbereiten und uns bei unserer Arbeit tatkräftig unterstützen. Wir haben jetzt viele Zahlen über den Berichtszeitraum gehört. Ich möchte kleine Punkte erwähnen. Es gab 2.226 Eingaben, darunter, wie im Bericht erwähnt, natürlich auch gravierende Einzelfälle. Gerade auch die Schlussfolgerungen mit Blick auf Rechts- und Staatsversagen sollten uns allen eine Mahnung sein. Das bestätigt Ihren Einsatz zur Befriedigung in verzwickten Fällen. Der Bericht zeigt uns Parlamentariern immer wieder, wo der Schuh im Land drückt. Als kleiner Werbeblock kann ich sagen: Ich empfehle, Mitglied des Petitionsausschusses zu werden. Es gibt auch Kolleginnen und Kollegen, auch außerhalb des Parlaments, die einen solchen Ausschuss belächeln, aber er lehrt viele Parlamentarier, wo der Schuh drückt, wo wir viele Situationen sehen können. Es ist außerdem eine überparteiliche Arbeit ohne Parteiposition. Man arbeitet dort zusammen, und dafür danke ich auch den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss selbst. (Beifall bei der FDP, bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei den FREIEN WÄHLERN sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD) Wenn ich den Bericht sehe und ein Jahr zurückdenke, möchte ich an dieser Stelle aber noch einmal eines wiederholen, weil ich den Eindruck gewonnen habe, dass das an Aktualität nicht verloren hat. Deshalb möchte ich noch einmal appellieren. Zwei Appelle möchte ich noch einmal sagen. Einmal an die Verwaltungen vor Ort. Sie tragen die Verantwortung, die Anfragen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Bürgerbeauftragten und ihres Büros zu erfüllen und zu beantworten, das Recht zu erfüllen. Die Bürgerbeauftragte ist nicht da, um die Verwaltungen zu gängeln. Die Bürgerinnen und Bürger stellen keine Anfragen, um Verwaltungen zu gängeln. Das ist mitnichten so, und deshalb sollte das Gesamtpaket gelöst werden. Dafür stehen auch kommunale Verwaltungen in Verantwortung, diesen Anfragen letztendlich nachzukommen. Auf der anderen Seite möchte ich aber auch an die Bürgerinnen und Bürger appellieren, nämlich das von der Verfassung gegebene Recht nicht missbräuchlich zu nutzen und zahlreiche Anfragen oder teilweise leider auch Beleidigungen damit zu transportieren. Das gehört sich genauso wenig. Man sollte hier das von der Verfassung gegebene Recht gemeinsam im Sinne der Verfassung ausüben. Das möchte ich letztendlich als Appell an beide Richtungen mitgeben. Ich danke noch einmal den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss und Ihnen und Ihrem Büro. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD)
