Plenarprotokoll 8/8
27.02.2025 · 403 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: BSW (44)SPD (41)AfD (38)CDU (37)
Meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie zur 8. Sitzung des Landtages Brandenburg. Ich begrüße auch die Zuschauerinnen und Zuschauer, die uns jetzt live am Bildschirm verfolgen. Ich begrüße die Gäste auf der Besuchertribüne und die Pressevertreter, die uns in unseren Sitzungen begleiten. Ich darf Sie bitten, auf die Tagesordnung zu schauen. Gibt es Ihrerseits Bemerkungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann darf ich um Abstimmung bitten. Wer der Tagesordnung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit wurde die Tagesordnung einstimmig beschlossen. Es gab keine Enthaltungen. Ergänzend teile ich Ihnen mit, dass die Tagesordnungspunkte 1, 2, 4 und 5 in Gebärdensprache übersetzt werden. Für den heutigen Sitzungstag wurde die teilweise oder ganztägige Abwesenheit von Herrn Ministerpräsident Dr. Woidke sowie der Damen und Herren Abgeordneten Adam, Arndt, Augustin, Bommert, Freiherr von Lützow, Günther, Hohm, Hünich, Möller, Münschke, Muxel, Nothing und Pardeik angezeigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf. TOP 1: Aktuelle Stunde Thema: Folgen der Bundestagswahl für Brandenburg Antrag auf Aktuelle Stunde der AfD-Fraktion Drucksache 8/509 in Verbindung damit: Fünf-Punkte-Plan zur Bewältigung der Migrationskrise Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/498 Entschließungsantrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/545 Das Wort geht an Herrn Abgeordneten Dr. Berndt für die AfD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall AfD) 2025 5 Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD):* Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vergangenen Sonntag hatten wir die Wahl zu einem neuen Bundestag. Seit Montag erhalte ich jede Menge Gratulationen, die natürlich nicht mich betreffen – wie sollten sie auch? –, aber das Wahlergebnis der AfD, und zwar Gratulationen, die nicht aus dem AfD-Milieu kommen, sondern von ganz normalen Menschen, beim Einkauf, am Rande der Stadtverordnetenversammlung. (Zurufe von der SPD) – Ja, Sie haben einen Sinn für Humor; das ist mir doch klar. Die Gratulationen kommen auch per E-Mail und übers Telefon. Ich sage Ihnen mal: Sosehr ich mich über diese Glückwünsche freue, so wichtig ist es mir doch, auch festzuhalten, dass zumindest ich persönlich mit diesem Wahlergebnis der AfD nicht zufrieden bin, nicht zufrieden sein kann, weil wir nicht stark genug sind, um die fortdauernde Herrschaft des Unrechts in der Migrationspolitik (Wolfgang Roick [SPD]: Das nennt sich Demokratie, Mann!) und die fortdauernde Delegitimierung des Staates und des Volkes von oben zu beenden. (Beifall AfD) Deswegen kann ich nicht zufrieden sein. Ich bin aber zuversichtlich, dass die Erschütterungen, die dieses Wahlergebnis ausgelöst hat und weiter auslösen wird, den morschen Bau der Altparteienherrschaft in der Bundesrepublik Deutschland demnächst zu Fall bringen werden. (Beifall AfD) Schauen wir uns, bevor wir dann über die Konsequenzen für Brandenburg und Deutschland nachdenken, noch mal kurz die Ergebnisse an; sie sind es wert. Beginnen will ich mit dem Gewinner der Wahl, nicht mit dem Sieger, sondern mit dem Gewinner der Wahl, und das ist die Alternative für Deutschland. Die AfD hat im Bund mehr als 10 % hinzugewonnen; sie hat im Land Brandenburg über 14 % dazugewonnen. Sie ist mit großem Abstand stärkste Kraft in Brandenburg. Sie ist mit großem Abstand stärkste Kraft überall im Osten geworden. (Beifall AfD) Wenn ich „mit großem Abstand“ sage, dann reden wir von 14 bis 17 %. Dann gehen wir mal zu dem großen Verlierer dieser Wahl. Der große Verlierer dieser Wahl sind die Ampelparteien. Die Ampel hat etwa 40 % ihrer Wählerschaft verloren, im Osten noch mehr als im Westen. Der größte Fehler, hätte ich fast gesagt, der größte Verlierer innerhalb der Ampel ist die Sozialdemokratische Partei Deutschlands, die SPD. (Andreas Galau [AfD]: Und womit?) Deren Ergebnis hat sich gegenüber der letzten Bundestagswahl beinahe halbiert. (Beifall AfD – Andreas Galau [AfD]: Weiter so!) Ein Gewinner dieser Bundestagswahl auf dem Papier, liebe Kollegen, in Wirklichkeit aber wohl ein Verlierer, ist das Bündnis Sahra Wagenknecht, vor allem deswegen, weil Sie im Vergleich zur Landtagswahl einfach einige Prozente verloren haben, und das kostet Sie den Einzug in den Bundestag. Wir werden darauf noch zu sprechen kommen. Immerhin: Herr Roth war tapfer genug, es in der Pressekonferenz als Erfolg zu verkaufen. Das wollen wir anerkennen. Natürlich ist es kein Erfolg für Sie. Die Union ist auf dem Papier der Sieger, aber sie ist der Sieger mit dem zweitschlechtesten Ergebnis, das die Union jemals bei Bundestagswahlen bekommen hat und das mehr als 4 % unter ihrem Wahlergebnis von 2017 bleibt, was auch nicht so besonders war. Das heißt, wenn heutzutage CDU und SPD über eine Regierungskoalition im Bund verhandeln, dann geht es nicht um eine Große Koalition, dann geht es allenfalls um eine Gerontokoalition. (Beifall AfD) Was bedeuten also diese Wahlergebnisse jetzt für Brandenburg und für Deutschland? Ich will fünf Punkte festhalten. Der erste Punkt ist: Die AfD ist Volkspartei, sehr geehrte Damen und Herren. Die AfD ist Volkspartei. Ausgrenzung und Beobachtung durch den Verfassungsschutz verfangen einfach nicht. Das perlt von uns ab. (Beifall AfD) Vom AfD-Verbot reden inzwischen nur noch Fanatiker. Die AfD ist im Osten etabliert, sie ist angesehen wie noch nie. Vom AfD-Verbot kann nur noch reden, wer nicht alle Tassen im Schrank hat, gerade jetzt nach der Rede von J. D. Vance auf der Münchner Sicherheitskonferenz. (Beifall AfD) Dass die AfD Volkspartei ist, sehr geehrte Damen und Herren, ist kein Wunder, sondern logisch, weil die AfD, auch in diesem Haus, die einzige der etablierten Parteien in Deutschland ist, die sich ohne Wenn und Aber zum deutschen Volk bekennt. Für uns ist das Volk kein Konstrukt. Wir verstehen uns sehr bewusst als Teil einer Generationenfolge. Deswegen haben wir ein klares Bewusstsein für die Verantwortung, die wir haben, die wir vor allem für die haben, die nach uns kommen, für die jungen Leute. (Beifall AfD) Wir nehmen nicht hin, dass die Jugend in Deutschland sich Zuwanderern unterwerfen muss. Deutschland ist das Land, das ihnen gehört, und sie sollen hier auch eine gute Zukunft haben. Das sind wir nicht zuletzt unseren Vorfahren schuldig, die unser Land ja immer wieder aus Trümmern aufgebaut haben und uns ein funktionierendes Land übergeben haben. Deswegen, sehr geehrte Damen und Herren – weil die AfD Volkspartei ist und die einzige Volkspartei ist –, ist jede Brandmauer, die Sie gegen die AfD errichten, keine Brandmauer gegen die AfD, sondern eine Brandmauer gegen das Volk. (Beifall AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, die zweite Lehre dieser Bundestagswahl und was in die Augen springt, ist: Die AfD ist Volkspartei, und CDU und SPD sind es nicht – sind es nicht mehr. CDU und SPD sind keine Volksparteien mehr. Die SPD ist bei dieser Bundestagswahl auf 14 % gefallen. Das ist das Niveau, das Sie auch zur Kommunalwahl hatten. Es zeigt sich, dass das Ergebnis der Landtagswahl im September eine Anomalie war. Der Normalzustand der SPD, die Normalgröße der SPD ist weit unter 20 %. Dieser Absturz der SPD, sehr geehrte Damen und Herren, dieser Absturz einer Volkspartei zu einer 14-%-Partei mit Tendenz weiter nach unten hat ganz eindeutig damit zu tun, dass sie dem Woke-Wahn verfallen ist und sie keine Arbeiter- und Volkspartei mehr sein will. (Beifall AfD) Was die CDU angeht: Die CDU ist in der Falle. Sie ist in der Falle, die Sie sich selbst gebaut haben. Die Tabuisierung der AfD macht Sie erpressbar. Herzlichen Glückwunsch, Herr Redmann und Herr Bretz und sehr geehrte Kollegen der CDU! Sie werden ja jetzt schon kräftig erpresst. Denken Sie nur an die Reaktion von Lars Klingbeil auf den normalsten Vorgang der Welt, dass die CDU gefragt hat, wie die Finanzierung der Nichtregierungsorganisationen aussieht. Das ist der normalste Vorgang der Welt, wo jedermann sagen müsste: Na klar, das legen wir transparent offen. – Das empfinden Lars Klingbeil und Ihre künftigen Koalitionspartner als faul und als Angriff auf die Zivilgesellschaft. Viel Spaß in der Koalition mit dieser SPD! (Beifall AfD) Drittens. Sehr geehrte Damen und Herren, ich sage es freundlich, weil ich Sympathie für Sie habe, aber die Zukunft … (Steeven Bretz [CDU]: Sagen Sie mal, ist das alles, was Sie hier zu bieten haben?) – Herr Bretz, Sie kommen auch noch dran. Keine Sorge! Die Zukunft des Bündnisses Sahra Wagenknecht ist fraglich. Das ist ein ganz relevanter Punkt für die Politik in Brandenburg, Herr Bretz. Das verstehen Sie doch. Die Zukunft des BSW ist fraglich. Vieles spricht dafür, liebe Kollegen, dass Sie Ihre beste Zukunft bereits hinter sich haben. Ich weiß nicht, wie eine Partei funktionieren soll, deren Gesicht, deren Herz, deren Hirn eine Person ist, die jetzt nicht mehr im Bundestag ist. Können Sie sich vorstellen, dass Sahra Wagenknecht durch die Landkreise fährt, Kreistagsbüros aufmacht und Kreisverbände gründet? Ich kann es mir nicht vorstellen. Wenn die Zukunft des BSW sehr fraglich ist und ich auch die Erfahrung gemacht habe, dass mit Ihnen eine Menge Kollegen in diesen Landtag gekommen sind, die ein gutes Herz haben, einen guten Verstand haben und das Beste für unser Land wollen, dann sage ich: Wenn Sie weiter in Zukunft für unser Land etwas gestalten und erreichen wollen, dann kommen Sie zur AfD. (Beifall AfD) Viertens. Das ist wahrscheinlich das Allerwichtigste und geht dann in das über, was wir auch von der Landesregierung und im Bund fordern müssen. Sehr geehrte Damen und Herren, die Ampel und die Ampelpolitik sind dramatisch abgewählt. Die Deutschen wollen den Ampelmist nicht mehr. Zwei Drittel der Deutschen im Bund und drei Viertel in Brandenburg haben die Ampelparteien nicht mehr gewählt. Die Wähler haben die Ampel satt! Wenn ich sage, sie haben die Ampel satt, dann haben sie nicht nur die Figuren statt, die bei der Ampel oben stehen und jede Autorität und jedes Ansehen verloren haben. Die Menschen im Land haben vor allem die Politik satt, die die Ampel gemacht hat, die Gesetze, die die Ampel gemacht hat. Darum ist die Konsequenz, die aus diesem Bundestagswahlergebnis zu ziehen ist, völlig klar: Denken Sie an all das, was die Ampel an Unheil angerichtet hat. All die Gesetze, die die Ampel verabschiedet hat, müssen entweder von Grund auf verändert oder glattweg gestrichen werden. Ich nenne Ihnen einige von diesen Gesetzen. Ganz oben stehen die Gesetze zur Migration. Deswegen wird Frau Kotré in Kürze den Fünf-Punkte-Plan vorstellen, weil die Gesetze zur Migration, die die Ampel gemacht hat, verheerend sind. Die Ampel hat die Politik von Angela Merkel fortgesetzt, die Grenzen offen gelassen. Sie fliegt bis heute – bis heute! – Ortskräfte aus Afghanistan ein, die in einer Anzahl existieren, wie sie nie als Ortskräfte in Afghanistan waren. Was geändert werden muss, ist natürlich das Staatsangehörigkeitsrecht, nach dem Bürger jetzt schon nach drei Jahren eingebürgert werden können. Offensichtlich hat die Ampel den Versuch unternommen, sich ein neues Staatsvolk zu schaffen. Das muss ein Ende haben. (Beifall AfD) Das Asylrecht muss geändert werden. Ich erinnere an Heinrich August Winkler, der den vollkommen vernünftigen Vorschlag gemacht hat, dieses ganze Asylrecht zu kippen, weil die Grundlagen, mit denen es nach dem Zweiten Weltkrieg errichtet wurde, ganz andere waren als die, die jetzt eine Rolle spielen. Mittlerweile ist das Asylrecht ja zur Eingangstür für jede Art der Asyleinwanderung geworden. So war es nicht gedacht. Es war als Schutz für politisch Verfolgte gedacht. Und Sie wissen ja: Weniger als 1 % derjenigen, die unter Berufung auf das Asylrecht nach Deutschland kommen, sind in der Tat politisch Verfolgte. (Beifall AfD) Was geändert werden muss, sind all die Gesetze zur Transformation, die die SPD bis heute störrisch und woke-besessen weiterverfolgt. Das Gebäudeenergiegesetz – volkstümlich genannt: der Heizungshammer – muss komplett weg. Der Staat hat sich nicht einzumischen, wie wir heizen und ob wir es warm oder kalt haben wollen. Das geht ihn überhaupt nichts an. (Beifall des Abgeordneten Steffen John [AfD]) Im Übrigen hat dieses Gesetz, was die Umweltbelange angeht, überhaupt keinen messbaren Effekt. Es dient nur der Verarmung 2025 7 der Bürger. Das hat ja der Ministerpräsident – ist er heute als Abgeordneter da? nein, er ist überhaupt nicht da – seinerzeit sehr kritisiert. Es muss das Verbrennerverbot abgeschafft werden. Es muss das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz abgeschafft werden, was zum Beispiel Benzin in absehbarer Zeit noch einmal irrwitzig verteuern wird. Wenn dieses Gesetz in Kraft bleibt, werden wir in drei oder vier Jahren pro Liter Benzin 3 oder 4 Euro zahlen müssen. Wissen Sie, was das bedeutet? Das bedeutet nicht nur, dass die Privathaushalte das Auto nicht mehr benutzen können. Das bedeutet die weitere Zerstörung unserer Wirtschaft. (Beifall AfD) Ich sage es noch einmal, damit es sich jeder merkt: Die irrsinnige Novelle zu diesem Gesetz haben Grüne, SPD und CDU/CSU am 31. Januar 2025 beschlossen. Unfassbar! Das Kernkraftwerk-Aus muss beendet werden. Wir brauchen den Wiedereinstieg in die Kernenergie. Das – wie heißt das – Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – diese Namen, diese orwellschen, kafkaesken Namen! –, also das Lauterbach-Gesetz, über das wir gestern gesprochen haben, muss gestrichen werden. Herr Woidke – ist er da? nein, erst ist nicht da – hat Frau Nonnemacher ja auf spektakuläre Weise aus dem Amt entfernt, und zwar, weil sie diesem Gesetz zustimmen wollte. Wo ist jetzt die Reaktion darauf, dass das Gesetz verabschiedet ist? Was macht die Regierung dagegen? (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD):* Sehr gern.
Ulrike Liedtke
Bitte, Herr Abgeordneter Stohn.
Erik Stohn SPD
Herr Dr. Berndt, wenn Sie jetzt wieder einmal für den Wiedereinstieg der Atomkraft werben, sind Sie dann auch bereit, ein Atommüllendlager in Brandenburg zu installieren? Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD):* Ja, Herr Stohn, dazu bin ich bereit. Aber ich kann Ihnen eine gute Botschaft geben: Es gibt moderne Kerntechnologien, die das, was man „Restmüll“ nennt und was in Wirklichkeit wertvolles Material ist, transmutieren können, und am Ende bleibt dann so gut wie nichts mehr davon übrig. Also: Kein Problem mit dem Endlager. (Beifall AfD) Was dringend gestrichen werden muss, ist der komplette Irrsinn – nachfolgende Generationen werden denken, wir waren in kollektiver Psychose – des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag, das ermöglicht, dass jeder Mann, so wie es Sven Liebich gemacht hat, den ich jetzt Marla-Svenja Liebich nennen muss, zum Standesamt gehen und einfach seinen Geschlechtseintrag ändern kann – einfach so, ohne Prüfung, ohne irgendetwas. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist in Gesetzesform gegossener Wahnsinn, vollkommener Wahnsinn! (Beifall AfD) Das muss weg. Das wollen die Bürger nicht. Das können nur kranke Hirne ausbrüten! Ich möchte einen letzten Punkt nennen, der dringend geändert werden muss.
Ulrike Liedtke
Darf ich Sie noch einmal fragen, ob Sie eine Zwischenfrage zulassen? Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD):* Ja, jederzeit, sehr gerne.
Ulrike Liedtke
Bitte, Frau Abgeordnete Seiler.
Ines Seiler SPD
Vielen Dank, Herr Berndt, für das Zulassen der Zwischenfrage. – Sie sind ja sehr dafür, dass der Staat nicht in alles Mögliche reinregiert, und dann sagen Sie wiederum, dass keiner selbst entscheiden darf, wie er leben will. Wie bringen Sie das miteinander in Einklang? (Beifall SPD – Wolfgang Roick [SPD]: Peinlich! Einfach nur peinlich!) Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD):* Es geht einfach darum, dass wir keine willkürlichen Begrenzungen auferlegen. (Vereinzelt Beifall AfD) Aber es gibt natürliche Begrenzungen, und das Geschlecht ist eine natürliche Begrenzung. Ich habe es mir nicht ausgesucht, mit welchem Geschlecht ich auf die Welt gekommen bin. Keiner von uns hat es sich ausgesucht. Das ist eine natürliche Gegebenheit. Es ist größenwahnsinnig und krank, zu meinen, man könne sein Geschlecht einfach durch Personeneintrag ändern. (Beifall AfD) Ich will noch auf einen Punkt eingehen. – Sie haben eine Nachfrage? (Ines Seiler [SPD]: Ja!) Sie sind nicht zufrieden mit meiner Antwort.
Ulrike Liedtke
Würden Sie die Nachfrage auch noch gestatten? Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD):* Natürlich.
Ulrike Liedtke
Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Ines Seiler SPD
Vielen Dank. – Kennen Sie den Ausspruch: „Die Freiheit des Einzelnen hört da auf, wo die Freiheit des anderen beginnt“, und wie stehen Sie dazu? Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD):* Ja, ich finde das wunderbar. Aber ich sage Ihnen: Die menschliche Freiheit ist begrenzt; das liegt in unserer Natur. (Ludwig Scheetz [SPD]: Aha! Aha!) Also, Entschuldigung, Sie können eben nicht Schritte von 5,20 Meter machen. Sieben-Meilen-Schritte gibt es nur im Märchen. (Beifall AfD) Es gibt natürliche Grenzen, und die setzen unserer Freiheit ein Ende. In Gedanken können Sie Ihr Geschlecht jeden Tag einmal ändern, in Wirklichkeit eben nicht. Letzter Punkt … (Beifall AfD) – Jetzt ist gut. Jetzt müssen wir zum Frieden in der Ukraine kommen; das ist jetzt ganz wichtig. (Zurufe von der SPD: Uiuiui!) – Ja, natürlich. – Die Bürger wollen keinen Krieg in der Ukraine, und sie wollen keine Waffenlieferungen in die Ukraine. (Beifall AfD) Wir wollen Frieden, wir wollen ein Ende der Sanktionspolitik, und wir wollen friedliche Handelsbeziehungen zu allen Ländern, auch zu Russland. Und das muss durchgesetzt werden. (Beifall AfD) Ich sage das mit so viel Lautstärke und Gefühl, weil wir gerade erleben, wie Friedrich Merz, kaum dass die Wahllokale geschlossen wurden, Wählerbetrug betreibt. (Beifall AfD) Am ersten Tag nach der Wahl spricht er vom Sieg in der Ukraine. Am ersten Tag nach der Wahl spricht er davon, dass er die Grenzen nicht schließen will, nachdem er es monatelang suggeriert und gesagt hat. Und Friedrich Merz will zusammen mit der Ampel und auch gerne mit den Linken die Schuldenbremse aufheben, (Dr. Jan Redmann [CDU]: Das ist doch Quatsch!) obwohl der Staat – damals war ja Frau Lange noch Finanzministerin; sie hat es gesagt, und sie hatte damit vollkommen recht – Rekordeinnahmen hat. Deutschland hat kein Problem mit fehlenden Steuereinnahmen. Deutschland hat ein Problem mit falschen Ausgaben dieser Steuereinnahmen. (Beifall AfD) Friedrich Merz will diesen linken Projektemachern, die unser Geld in alle Welt verschleudern, jetzt auch noch entgegenkommen, indem er die Schuldenbremse auflöst. Sehr geehrte Damen und Herren, der letzte Punkt, auf den ich zu sprechen kommen will, wenn es darum geht, was diese Bundestagswahl für uns bedeutet, ist natürlich die Regierung hier in Brandenburg. Es hat sich durch dieses Wahlergebnis gezeigt – ich wiederhole es –, dass die 30 % für die SPD vom September 2024 eine Anomalie waren. Dieses Wahlergebnis kam zustande wegen der Angstmache vor der AfD, (Erik Stohn [SPD]: Sie selbst haben Angst gemacht! Untergangsszenarien!) und es kam zustande, weil sich Dietmar Woidke täglich und stündlich von Olaf Scholz und der Ampel losgesagt hat. Aber auch Dietmar Woidke hat seine Wähler getäuscht. Was hat er denn nach der Wahl getan? Er hat nichts getan. Er ist ja jetzt nicht mal hier, er hat nicht mal eine Regierungserklärung abgegeben. Er hat vor allem nichts getan, um diesem Irrsinn der Ampelpolitik etwas entgegenzusetzen. (Vereinzelt Beifall AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, ein Viertel der Wähler in Brandenburg hat BSW und SPD gewählt – ein Viertel. Drei Viertel haben Sie nicht gewählt, auch wenn es eine Bundestagswahl war. Es war Ihr Bundeskanzler von der SPD. Die SPD ist Regierungspartei. Und wenn drei Viertel der Wähler Ihnen die Gefolgschaft und die Treue versagen, dann ist es ein verheerendes Ergebnis, dann ist es eine Abwahl, wie man sie sich schlimmer nicht vorstellen kann. Die Regierung Woidke, sehr geehrte Damen und Herren, hat keine Legitimation. (Beifall AfD) Und die Regierung Woidke hat auch keine Zukunft. Sie hat keine Zukunft, auch angesichts der ungewissen Zukunft des BSW. Aber angesichts eines sich jetzt schon abzeichnenden Wahlbetruges durch die CDU, angesichts der drohenden Fortdauer einer Politik, die Deutschland abschafft, braucht Brandenburg mehr denn je eine starke Interessenvertretung. Brandenburg und die Brandenburger brauchen eine starke Landesregierung. Herr 2025 9 Woidke ist nicht da. Herr Woidke scheint sich in Meditation und Computerschach zurückgezogen zu haben. (Ludwig Scheetz [SPD]: Mein Gott! Er ist bei der MPK! Es reicht jetzt mal! Meine Fresse!) Mit solchen Ministerpräsidenten werden wir die Probleme nicht bewältigen. Darum ist der Appell und die Aufforderung an Dietmar Woidke: Herr Woidke, wenn Sie nicht mehr können oder wenn Sie nicht mehr wollen, dann stellen Sie die Vertrauensfrage oder treten Sie zurück, damit wir hier in Brandenburg endlich eine andere Regierung bekommen, eine Regierung, die die Brandenburger verdient haben! – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Sie haben einen Geschäftsordnungsantrag? – Bitte, Herr Abgeordneter Hohloch.
Dennis Hohloch AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Dr. Berndt hat es gerade gesagt: Wir haben hier eine Aktuelle Stunde des Landtags, und wir empfinden es doch als sehr befremdlich und als Missachtung des Parlaments, wenn der Ministerpräsident während dieser Plenarsitzung nicht hier ist. (Ludwig Scheetz [SPD]: Er ist auf der MPK-Ost! Mein Gott!) Jetzt habe ich gehört, er ist auf der MPK. Wir hatten genau diesen Vorfall zu Coronazeiten schon einmal. Da hieß es, der Ministerpräsident sei auf der MPK und könne nicht an der Parlamentssitzung teilnehmen. Er war beim letzten Mal innerhalb von fünf Minuten, glaube ich, hier, weil er im Nebenraum saß und zugeschaltet war. Wir als Fraktion beantragen, dass der Herr Ministerpräsident dieser Aktuellen Stunde beiwohnt. Er hat ja auch gestern der Aktuellen Stunde der SPD-Fraktion die angemessene Ehre erwiesen und war bei der Landtagssitzung dabei. Dementsprechend beantragen wir jetzt, die Sitzung zu unterbrechen und Herrn Dr. Dietmar Woidke in den Landtag zu zitieren. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Kleine Unterbrechung für mich, damit ich mich beraten kann. Ihr Antrag steht natürlich. (Die Präsidentin hält Rücksprache mit der Landtagsverwaltung.) Ich möchte Sie informieren: Ich habe gestern ein Schreiben erhalten. Es handelt sich um eine Videoschalte der MPK. Wir unterbrechen die Sitzung so lange, bis der Herr Ministerpräsident hier ist. (Beifall AfD – Steeven Bretz [CDU] meldet sich zu Wort.) – Noch einmal zur Geschäftsordnung?
Steeven Bretz CDU
Frau Präsidentin, es ist selbstverständlich das Recht der AfD-Fraktion, den Ministerpräsidenten zu zitieren; das steht außer Frage. Der Punkt ist: Der Ministerpräsident – so habe ich es verstanden – nimmt an einer offiziellen Sitzung teil. Ich würde darum bitten, kurz mit der AfD-Fraktion zu sprechen, um zu erfahren, ob sie bereit wäre, dies als Entschuldigungsgrund zu akzeptieren, und um uns darauf zu verständigen, dass wir in Zukunft vorsehen, dass sich der Ministerpräsident, wenn er nicht anwesend ist, vorher öffentlich hier im Hause erklärt, damit im Vorfeld eine Klärung dahin gehend möglich ist und wir als Parlament nicht mehr in eine solche Situation kommen. Ich finde es schon akzeptabel, dass der Ministerpräsident an Ministerpräsidentenkonferenzen teilnimmt. Über die Art, wie man das kommuniziert, kann man sicherlich sprechen.
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Ich habe gestern – ich wiederhole mich jetzt – eine schriftliche Entschuldigung wegen der Videokonferenz der MPK bekommen. – Bitte, Herr Abgeordneter Hohloch.
Dennis Hohloch AfD
Frau Präsidentin, das wäre sicherlich auch denkbar, wenn es das erste Mal gewesen wäre. Wir erleben es aber immer häufiger – auch in der letzten Legislaturperiode war es des Öfteren so –, dass der Ministerpräsident gerade bei Aktuellen Stunden der Oppositionsfraktionen, vor allem gerade auch der AfD-Fraktion, nicht anwesend war. Wir erleben hier im Landtag – wir hatten das gestern auch in der Debatte – eigentlich eine permanente Nichtanwesenheit der Landesregierung, nicht nur in der Fläche, sondern auch durch fehlende Regierungserklärungen und Abwesenheit bei der Aktuellen Stunde. Er ist auch – diese Diskussion hatten wir gestern ebenfalls – gleichzeitig Abgeordneter dieses Landtags. Er ist nicht in der Abwesenheitsliste auf der Tagesordnung eingetragen, obwohl die MPK sicherlich nicht erst gestern angekündigt wurde. Und ich gehe davon aus, dass solche MPK-Termine auch außerhalb von Landtagssitzungen durchführbar sind. Aber man sieht natürlich, welchen Schwerpunkt der Ministerpräsident hier setzt. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Meine Damen und Herren, wir brauchen nicht weiter zu diskutieren. Wir kennen den Sachverhalt. Es gibt den Antrag, die Sitzung zu unterbrechen, und das tun wir jetzt. (Unterbrechung der Sitzung: 09.58 Uhr) (Fortsetzung der Sitzung: 11.01 Uhr) Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen. Wir setzen die Sitzung mit der Kurzintervention von Frau Abgeordneter Wolff fort. – Bitte schön. (Einzelbeifall) Annemarie Wolff (SPD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! „Wer sein Geschlecht ändert, ist krank.“ – Herr Berndt, das ist nicht nur menschenverachtend, sondern für Betroffene und unsere Gesellschaft auch brandgefährlich. (Beifall SPD) Ihre Haltung diffamiert und grenzt bewusst queere Menschen aus – und das, anstatt ihre Rechte und Würde zu reflektieren. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Dass solche Äußerungen ausgerechnet von einem gewählten Volksvertreter kommen, zeigt einmal mehr, wie tief Sie und Ihre AfD in Hass, Hetze und auch Wissenschaftsfeindlichkeit verstrickt sind – (Lachen bei der AfD) und das, obwohl Sie, wenn ich mich nicht irre, Mediziner sind. Transgeschlechtlichkeit ist keine Krankheit, (Dennis Hohloch [AfD]: Jaja!) das ist seit Jahren medizinischer und gesellschaftlicher Konsens – das ist Ihnen vielleicht neu, oder die Menschen interessieren Sie nur mal wieder nicht. Vielmehr sind es Diskriminierung und Druck von Personen wie Ihnen, die Menschen belasten und krankmachen. Wer in politischen Debatten absichtlich Vorurteile schürt, trägt aktiv zur Verschärfung dieser Belastungen bei. Aber vermutlich ist es genau das, was Sie wollen. Als Abgeordnete sollten wir alle für eine Gesellschaft eintreten, in der die Menschen in unserem Land frei und ohne Angst leben können. Das bedeutet, Vorurteile zu bekämpfen, sichere Räume zu schaffen und jedem Menschen das Recht auf Selbstbestimmung zuzugestehen. (Beifall SPD, BSW und CDU) Sie und Ihre AfD hingegen zeigen immer wieder, dass Sie sich nicht für die Freiheit von Menschen einsetzen, sondern nur für ein engstirniges und diskriminierendes Weltbild. Eine Sache noch: Ich habe noch die Bilder vor Augen, welche Massaker die Russen in Butscha angerichtet haben. Ich habe noch die Bilder von toten Kindern vor Augen, von Angriffen auf Geburtskliniken, (Zuruf von der AfD: Wie in Bergamo!) und Sie stellen sich hier hin und sagen, dass der Handel mit Russland so wichtig sei und Vorrang haben sollte. – Vorrang wovor? Vor geflüchteten Menschen? Vor Familien mit ihren Kindern? (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) – Herr Berndt, eine ganz ernst gemeinte Frage: Ist Ihnen das Elend nicht bewusst, oder verschließen Sie absichtlich die Augen davor? Sie blenden die Gräueltaten am ukrainischen Volk offenbar komplett aus. Wie muss das in den Ohren der Betroffenen klingen? Wie klingt das in den Ohren der Kinder, die ihre Eltern verloren haben? (Zuruf von der AfD: Gut vorgelesen!)
Ulrike Liedtke
Ich muss Sie um einen Schlusssatz bitten. Annemarie Wolff (SPD):* Ganz ehrlich: Schämen Sie sich für diese Empathielosigkeit! (Beifall SPD, BSW und CDU)
Ulrike Liedtke
Die Formulierung „Schämen Sie sich“ hatten wir hier schon, und ich habe sie scharf kritisiert. Ich kritisiere sie auch diesmal. – Herr Abgeordneter Dr. Berndt, Sie möchten auf die Kurzintervention reagieren? – Bitte. (Beifall AfD) Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD):* Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Wolff – ist sie da? (Dennis Hohloch [AfD]: Ganz hinten, letzte Reihe!) ach, dort –, ich habe nicht gesagt, dass Menschen, die ihr Geschlecht wechseln, krank sind. Ich habe gesagt, ein Gesetz, das bestimmt, dass Sie einfach zum Standesamt gehen und einmal im Jahr Ihr Geschlecht wechseln können, ohne jede Prüfung, ohne alles Weitere, halte ich für krankhaft. (Beifall AfD) Frau Wolff, natürlich bin ich für Freiheit. Deshalb bin ich in die AfD gegangen. Wir verteidigen ja gerade die Freiheit der Bürger, wie wir es in Corona-Zeiten und anderswo gemacht haben. Aber die Freiheit, Frau Wolff, ist eben nicht grenzenlos. Wir haben als Menschen Gebundenheiten: Wir haben die Gebundenheit der Natur, der Familie, das Geschlecht, das Alter. Es gibt immer Grenzen, Grenzen der menschlichen Freiheit und der menschlichen Möglichkeiten. Sie sind eine junge Frau, Sie werden das noch erfahren. Ich habe über die Jahrzehnte erfahren, dass einfach alles menschliche Handeln sein Maß hat und begrenzt ist. Eine Selbstverwirklichung ohne Grenzen gibt es nicht. Wer das anstrebt: Das ist illusorisch. Was Sie tun, hat man in der Antike „Hybris“ genannt. (Beifall AfD) Das war nämlich die Erbsünde, dass man dachte, man könnte sich über jedes natürliche oder göttliche Gesetz hinwegsetzen. Das funktioniert nicht. Die Weltverbesserer, die das machen wollen, haben in der Geschichte unendlich viel Schaden angerichtet. 2025 11 (Beifall AfD) Aber darüber können Sie einmal in einer stillen Stunde nachdenken. (Beifall AfD) Sie können auch einmal darüber nachdenken, dass es ohne Grenzen kein Leben gibt. Jedes Leben braucht Grenzen. Jede Kultur braucht ihre Grenzen, jede Vielfalt braucht ihre Grenzen. Denn wenn man keine Grenzen hat, gibt es keine Vielfalt und keine Unterschiede. (Beifall AfD) Was im Übrigen Butscha betrifft, Frau Wolff: Was in Butscha passiert ist, (Zuruf der Abgeordneten Annemarie Wolff [SPD]) wissen wir alle nicht. Wir wissen nicht, wer dort wen wann umgebracht hat. (Beifall AfD) Daraus fortschreitende Aggression und eine Fortdauer dieses Krieges abzuleiten, der so viele Menschen das Leben gekostet hat, ist völlig aberwitzig.
Ulrike Liedtke
Ich muss Sie auch bitten, einen Schlusssatz zu finden. Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD):* Wir wollen den Frieden, und wir werden alles dafür tun, dass es Frieden gibt. (Beifall AfD – Zuruf von der SPD: Sie leugnen Verbrechen! Sie stellen sich hier hin und leugnen Kriegsverbrechen!)
Ulrike Liedtke
Wir setzen die Aussprache fort. Auf der Redeliste steht der Abgeordnete Scheetz für die Fraktion SPD. Bitte schön.
Ludwig Scheetz SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Berndt, ich weiß nicht, ob sich kein Stammtisch oder keine Hetzer-Demo gefunden hat, auf denen Sie diese Rede halten können. Ich bin, ehrlich gesagt, auch froh, dass der Ministerpräsident sie nicht hören musste. (Beifall SPD – Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Was Sie hier gemacht haben: Sie haben reihenweise Haltungsnoten verteilt – das machen Sie ja gern und häufig –; aber auch heute wieder: keine Lösungen, keine Vorschläge, wie wir die Herausforderungen, die vor uns stehen, gemeinsam lösen. (Beifall SPD – Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Und dann dieses Schmierentheater, das wir hier gerade erlebt haben! Wenn es der AfD so wichtig ist, dass Sie dem Ministerpräsidenten in der Aktuellen Stunde Ihre Botschaften mitgeben wollen: Warum zitieren Sie ihn erst, nachdem Ihr Fraktionsvorsitzender gesprochen hat? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Wir hatten ja die Hoffnung, Herr Scheetz, dass er noch eintrifft!) Es ist völlig unlogisch und lässt an der Glaubwürdigkeit mehr als zweifeln. Das setzt sich … (Beifall SPD)
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Hohloch?
Ludwig Scheetz SPD
Ja, gerne.
Ulrike Liedtke
Bitte.
Dennis Hohloch AfD
Vielen Dank, Herr Kollege Scheetz, dass Sie die Frage zulassen. – Ich denke, es gebietet der Anstand, nicht nur gegenüber dem Parlament, sondern auch gegenüber dem Ministerpräsidenten, nachsichtig zu sein, wenn jemand mal zu spät kommt. Dementsprechend haben wir selbstverständlich diesen Anstand bewiesen und gewartet, bis der Ministerpräsident kommt, und danach diesen Antrag gestellt. (Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Roick [SPD]) Ich verstehe nicht ganz, worauf Sie hinauswollen. Vielleicht können Sie das noch einmal erklären? Denn ich denke, es ist auch im Sinne des Parlaments, dass der Ministerpräsident dem Parlament die Ehre erweist, hier zu sein, vor allem, wenn die Opposition ein Thema für die Aktuelle Stunde eingereicht hat.
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter, ich würde gern die nächste Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Stohn dazunehmen, wenn Sie einverstanden sind. Sind Sie einverstanden?
Ludwig Scheetz SPD
Ja, gerne.
Ulrike Liedtke
Bitte schön, Herr Abgeordneter Stohn.
Erik Stohn SPD
Herr Scheetz, wir reden hier über Respekt gegenüber dem Parlament. Wir haben gestern Abend die Empörung des Abgeordneten Pardeik darüber gehört, dass Abgeordnete angeblich nur bis 15.30 Uhr hier seien. Nun schaue ich heute auf die Abwesenheitsliste und finde in der Tat elf Abmeldungen, teilweise oder ganztägig, vonseiten der AfD-Fraktion. (Dennis Hohloch [AfD]: Sie melden Ihre Leute gar nicht ab!)
Ludwig Scheetz SPD
Ja, weil sie hier sind, Herr Hohloch. Unsere Abgeordneten sind hier.
Erik Stohn SPD
Herr Hohloch, Sie wollen die Wahrheit wieder nicht hören. Elf Abmeldungen der AfD-Fraktion heute teilweise oder ganztägig. Herr Scheetz, geben Sie mir recht, dass das wenig mit Respekt gegenüber dem Parlament, wenig mit Arbeitsethos zu tun hat und dass wir hier von der faulsten, dreistesten und scheinheiligsten AfD-Landtagsfraktion besprechen, die es in diesem Land gibt? – Danke schön. (Beifall SPD – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD])
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter Scheetz, Sie haben jetzt das Wort. Ich hoffe, dass wir im Laufe Ihres Beitrages wieder zum eigentlichen Thema dieses Tagesordnungspunktes zurückkommen. – Bitte. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD])
Ludwig Scheetz SPD
Kollege Stohn, vielen Dank für die Frage. Ich kann Ihnen mit Blick auf die Tagesordnung nur recht geben: Wenn es der AfD so wichtig ist, ihre Inhalte hier im Plenum vorzutragen, wundert es mich schon, dass bei drei Anträgen, die von der AfD ans Ende der Tagesordnung gesetzt wurden, elf Abgeordnete der AfD fehlen. Das hat mit Ernsthaftigkeit und ernsthafter Parlamentsarbeit wenig zu tun. (Beifall SPD) Es ist auch im Sinne des Parlaments, Herr Hohloch, dass der Ministerpräsident seinen Job macht. (Beifall SPD) Den macht er, indem er die Interessen dieses Landes vertritt und dafür kämpft – (Beifall SPD und BSW) und das in Abstimmung mit anderen Ministerpräsidenten, um die Position Brandenburgs deutlich zu machen. Sie fordern zu Recht ein, dass der Ministerpräsidenten seinen Job macht. Das hat er getan. Demzufolge ist auch das im Sinne des Parlaments. (Beifall SPD) Meine sehr verehrten Damen und Herren, zur Sache: Die Bundestagswahl war ein Weckruf, ein Weckruf für alle demokratischen Parteien. Die Menschen sind unzufrieden. Viele haben das Vertrauen in die Problemlösungskompetenz der Politik und in die Demokratie insgesamt vielerorts verloren. Das betrifft uns als SPD genauso wie andere Parteien. Aber eine solche Krise des Vertrauens löst man nicht mit lauten Parolen, sondern mit harter, ehrlicher Arbeit für die Menschen. (Beifall SPD und BSW) Es war ja zu erwarten, dass die AfD nach dem Wahlsonntag hier vor Kraft kaum laufen kann. (Zuruf: Genau!) Es war ebenfalls zu erwarten, dass Sie jetzt mit absurden und wirklich realitätsfernen Neuwahlforderungen im Land um die Ecke kommen. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger sind klug genug, um darauf eben nicht hereinzufallen. Sie trauen den Wählerinnen und Wählern offenbar nicht zu, den Unterschied zwischen Landtags- und Bundestagswahlen zu kennen. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger sind durchaus in der Lage, differenziert zu denken und auch differenziert zu wählen. (Beifall SPD) Zu den Fehlern der Ampelparteien, insbesondere auch der SPD hat in den vergangenen Tagen auch unser Fraktionsvorsitzender viel gesagt. Ich sage es hier auch noch einmal: Die SPD muss ihren inhaltlichen Diskurs stärker mit ihrem Anspruch und der Lebensrealität der Menschen in Einklang bringen. Politik für die vielen und nicht für die wenigen – das muss unser Anspruch sein. (Beifall SPD und BSW) Wir unterscheiden uns dabei als SPD in Brandenburg durchaus von der Bundes-SPD, und das wissen die Menschen im Land auch. Es geht um Brandenburg. Dafür sind wir angetreten. Dafür tragen wir Verantwortung und gehen in Brandenburg einen eigenen Weg – (Lachen des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) eben keine Anomalie, wie es Herr Berndt beschrieben hat, sondern ein Ergebnis entsprechender Arbeit, die wir hier geleistet haben. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Die Kommunalwahlen waren schwach! 15!) – Es war nicht exakt das gleiche Ergebnis, das wissen Sie auch. Kommunalwahlen muss man auch ein bisschen differenzierter auswerten. Das ist ein anderes Wahlsystem. Das können Sie sich alles in Ruhe anschauen; es steht ja in den Gesetzen. 2025 13 Meine sehr geehrten Damen und Herren, während sich die Ampelregierung bei den Bauernprotesten zurückgezogen hat, ist Ministerpräsident Dietmar Woidke zu den Landwirten gegangen und hat aktiv den Dialog gesucht – (Katja Poschmann [SPD]: Genau! Richtig!) ohne Rücksicht auf Verluste, ohne Rücksicht, Widerstände aushalten zu müssen – und hat auch die Spitzenverbände eingeladen, was sicherlich auch nicht immer einfache Gespräche sind. Daraus entstand unter anderem die Vereinbarung, die Ausgleichsmaßnahmen zu verlängern. Das bedeutet 20 Millionen Euro mehr pro Jahr für die Bauern.
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter, gestatten Sie …
Ludwig Scheetz SPD
Der Bauernverband hat zudem ein 50-Punkte-Programm zum Bürokratieabbau übermittelt, welches von der Landesregierung aktuell penibel abgearbeitet wird. (Beifall SPD)
Ulrike Liedtke
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter?
Ludwig Scheetz SPD
Herr Dr. Berndt, bitte.
Ulrike Liedtke
Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Berndt. Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD):* Vielen Dank, Herr Scheetz, dass Sie die Frage zulassen; dafür sage ich Ihnen wirklich von Herzen Danke. – Jetzt zur Frage Wahlergebnisse der SPD in Brandenburg: Bei den Kommunalwahlen 2024 hatte die SPD 16,6 %.
Ludwig Scheetz SPD
14,9. Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD):* Bei der Bundestagswahl hatte sie 14,8 %, und bei der Landtagswahl im vergangenen Jahr 29,5. Was ist denn nun die Anomalie – der Wert 29,5 % oder der Wert 16 bzw. 15 %? (Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke: 29,5 % hatten Sie!) – Sie hatten 30,2 %. Genau. (Zuruf von Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke)
Ulrike Liedtke
Vielleicht darf ich zwischenzeitlich einmal das Thema der Aktuellen Stunde vorlesen. Es lautet „Folgen der Bundestagswahl für Brandenburg“. (Beifall SPD und BSW sowie vereinzelt CDU) Herr Abgeordneter, sind Sie fertig? – Sie haben noch etwas nachzutragen. Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD):* Ja, ich habe die Frage gestellt, was davon eine Anomalie war. Ich habe es noch einmal erklärt; Herr Scheetz hat mir ja widersprochen. Ich frage ihn anhand der Zahlen, ob er den Wert von 30 % bei der Landtagswahl für das Niveau hält, auf dem sich die SPD in Brandenburg bewegt, oder ob nicht die Ergebnisse der Kommunalwahl und der jetzigen Bundestagswahl ein realistisches Bild von der Stärke der SPD in Brandenburg zeichnen.
Ulrike Liedtke
Bitte schön.
Ludwig Scheetz SPD
Das Ergebnis der Landtagswahl war keine Anomalie, sondern das Ergebnis der sehr guten Arbeit der Landesregierung in den vergangenen Jahren. (Beifall SPD – Lachen bei der AfD sowie Zurufe von der AfD) Ich führe das aus; ich habe es ja gerade am Beispiel der Bauernproteste erklärt. (Zuruf des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD] – Gegenruf von Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke) Während sich die Ampel zurückgezogen hat, ist Herr Ministerpräsident zu den Landwirten gegangen und hat das Gespräch mit ihnen gesucht. Das hat er nicht nur mit den Landwirten getan. Als sich die Krankenhausträger, Ärztinnen und Ärzte, das Pflegepersonal und die Kommunen über die Zukunft ihrer Krankenhausstandorte sorgten, hat Ministerpräsident Dietmar Woidke zu insgesamt drei Krankenhauskonferenzen eingeladen, sich im Ergebnis die Position der Krankenhauskonferenz zu eigen gemacht und im Bundesrat damit die Position Brandenburgs vehement vertreten. (Beifall der Abgeordneten Dr. Jouleen Gruhn [BSW]) Natürlich dauert dieser Prozess noch an, denn wir sind an der Stelle noch nicht fertig; und wir sind gewillt, für Brandenburg hier mehr rauszuholen. Das haben wir gestern hier diskutiert. (Beifall SPD und BSW) Auch während auf Bundesebene intensiv über den Kurs in der Migrationspolitik gestritten wurde, hat sich Ministerpräsident Dietmar Woidke mit den Landrätinnen und Landräten getroffen. (Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD] – Dennis Hohloch [AfD]: Und nichts davon hat er umgesetzt!) Es wurden konkrete Vereinbarungen getroffen. Wir haben uns für temporäre Grenzkontrollen und die Einführung der Bezahlkarte ausgesprochen, aber eben auch dafür, die Integration in Arbeit deutlich besser zu gestalten, den Menschen möglichst ab Tag eins die Möglichkeit zu geben, in Arbeit zu kommen, (Beifall SPD) und eben keinen dauerhaften Sozialleistungsbezug zu organisieren, sondern ein festes Einkommen, damit sie auf eigenen Beinen stehen können. (Beifall SPD) Für uns als SPD und auch in der Koalition mit dem BSW stehen die wirtschaftliche Entwicklung, die innere und soziale Sicherheit und der gesellschaftliche Zusammenhalt in Brandenburg ganz oben auf der Agenda. Damit fußt das Wahlergebnis vom 22. September 2024 auf einer völlig anderen Grundlage als die Bundestagswahl. (Beifall SPD und BSW) Das bestätigt auch, dass die Brandenburgerinnen und Brandenburger zwischen den Ebenen differenzieren können. Brandenburg hat vor fünf Monaten gewählt, das ändert auch die Bundestagswahl nicht. Brandenburg bleibt hier anders. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die AfD ist bestrebt, Brandenburg in eine politische Krise zu stürzen – und das nicht erst seit der Bundestagswahl. (Andreas Galau [AfD]: Nö, das machen Sie doch schon!) Sie fordert ohne jede Grundlage, ohne jede Notwendigkeit Neuwahlen, doch Brandenburg ist kein Experimentierfeld für populistische Machtspielchen. (Beifall SPD und BSW) Die demokratische Mehrheit in diesem Landtag wird sich von solchen Manövern nicht treiben lassen. (Dennis Hohloch [AfD]: Sie meinen die zwei Stimmen?!) Brandenburg braucht Lösungen, und keine Krawallpolitik. (Beifall SPD und BSW – Lars Hünich [AfD]: Wir haben noch nicht mal eine Regierungserklärung!) Unsere Landesregierung ist handlungsfähig und demokratisch legitimiert. Es gibt keine Krise, die Neuwahlen rechtfertigen würde. Neuwahlen würden einen monatelangen Stillstand nach sich ziehen – mitten in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit. Das können wir uns nicht leisten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ja, die Bundestagswahl hat sich am letzten Sonntag entschieden. Jetzt muss es auch im Bund darum gehen, zügig eine handlungsfähige Regierung zu bilden. Wir in Brandenburg brauchen den Bund als Partner, um unsere Herausforderungen hier gemeinsam zu bewältigen. Brandenburg steht vor gewaltigen wirtschaftlichen Herausforderungen. Darüber haben wir hier gestern in der Aktuellen Stunde intensiv diskutiert. Das Wichtigste in Kürze: Unsere Forderungen an den Bund sind klar, dazu zählt die deutliche Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Brandenburg ist hier Vorreiter. Über 60 % des bundesweiten Strombedarfs können wir bereits mit den Erneuerbaren decken; in Brandenburg sind es sogar über 90 %. Das muss auch mit dem Netzausbau und fairen Netzentgelten einhergehen. Das gilt es weiter zu fördern, statt einen Rückschritt in Richtung Atomkraft zu machen, die überdies viel zu teuer ist. Das sagen alle ehemaligen Betreiber von Atomkraftwerken. Ein Beispiel: Die aktuellen Schätzungen für den Bau des Doppelreaktors in Hinkley Point im Südwesten Englands belaufen sich auf 38 Milliarden Euro. Wir hatten in Deutschland 27 AKWs. Der Bau von Atomkraftwerken in Deutschland würde über eine Billion kosten – das ist nicht finanzierbar. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Was haben Sie denn in die Energiewende gesteckt?!) In Frankreich ist ein Drittel der AKWs wegen Sicherheitsmängeln nicht am Netz – so viel zum Märchen „Sicherheit der Atomkraft“. Wir brauchen konkrete Unterstützung für die Industrie, den Mittelstand und das Handwerk. Dazu gehört für uns ein Industriestrompreis, um die Energiekosten drastisch zu senken. Zudem brauchen wir hier einen Abbau der Bürokratie. Auch dazu haben wir gestern ausgeführt. Wir brauchen Planungssicherheit für die Unterstützung des Strukturwandels in der Lausitz und hinsichtlich der PCK-Raffinerie. Hier sind die entsprechenden Bundesmittel abzusichern. Sehr verehrte Damen und Herren, viele Menschen in Brandenburg haben Existenzängste. (Dennis Hohloch [AfD]: Ja! – Lena Kotré [AfD]: Warum?!) Mieten steigen, Löhne sind in Ost und West in vielen Bereichen immer noch nicht gleichwertig, und die medizinische Versorgung auf dem Land steht unter Druck. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Wir brauchen ein bundesweites Wohnungsbauprogramm, auch hier mit dem Abbau von Bürokratie verbunden, um das Planen und Bauen zu beschleunigen und billiger zu machen, damit Wohnen bezahlbar bleibt. Wir brauchen eine verlässliche Finanzierung der Krankenhäuser, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Die Kollegin Sahi hat gestern dazu entsprechend ausgeführt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns auch auf die Frage der Migrationspolitik eingehen. Unsere Position ist hier weiterhin klar: Für uns gehören Humanität und Ordnung zusammen, und das wird sich auch nicht ändern. Wir brauchen klare Regeln für Migration: Integration für die, die bleiben dürfen, Rückführung für die, die nicht bleiben dürfen. Eine konsequente 2025 15 und schnelle Integration in den Arbeitsmarkt, um Menschen in unserem Land eine Perspektive zu geben. (Beifall SPD und BSW) Lassen Sie mich ergänzen: Der Anteil der Menschen, die keine Bleibeperspektive haben, die ausreisepflichtig sind, liegt im Verhältnis zu den Menschen, die hier sind, in einer überschaubaren Größenordnung. (Zuruf und Lachen des Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow [AfD]) Wer glaubt, dass sich hier alle Probleme lösen, wenn wir alle Menschen, die keine Bleibeperspektive haben, abschieben, der irrt. (Beifall SPD) Kurz zu Ihrem Antrag: Ihr sogenannter Fünf-Punkte-Plan ist kein Plan, er ist ein Frontalangriff auf rechtsstaatliche Prinzipien, europäische Abkommen und die humanitären Grundwerte unseres Landes. (Dennis Hohloch [AfD]: Ist der Plan der CDU gewesen! – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Hat der Bundestag beschlossen!) Solange die EU-Außengrenzen durchlässig sind, braucht es temporäre Grenzkontrollen. Doch dauerhafte Grenzkontrollen sind ein Rückfall in die Vergangenheit und wirtschaftsschädlich. Das teilen uns auch unsere polnischen Partner immer wieder mit. Für mich stellt sich immer noch die Frage, wie das konkret umgesetzt werden soll. Wollen Sie Mauer und Stacheldraht an den deutschen Außengrenzen? (Lena Kotré [AfD]: Ja!) – Mit Schießbefehl am besten, Frau Kotré, wenn Sie das hier schon bejahen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die AfD will das Asylrecht faktisch abschaffen – das ist verfassungswidrig. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das stimmt nicht!) Die Forderung, alle Personen ohne gültige Dokumente an der Grenze zurückzuweisen, verstößt gegen das deutsche Grundgesetz und die Genfer Flüchtlingskonvention. Wir sind und bleiben ein humanitäres Land. (Beifall SPD) Deutschland kann nicht pauschal jede Person zurückweisen, ohne die Prüfung des Schutzgesuchs vorzunehmen. Wer aus einem sicheren Drittstaat kommt, kann nach der Dublin-III-Verordnung zurückgeführt werden, aber pauschale Abweisungen sind schlicht rechtswidrig. (Dennis Hohloch [AfD]: Sie kommen alle aus sicheren Drittstaaten! Alle! – Gegenruf von der CDU: Sie doch auch!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bundestagswahl war ein Weckruf. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, es liegt im Bund nun aber auch in Ihrer Verantwortung, die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Stärke, innere und soziale Sicherheit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu schaffen. Wir sind gemeinsam gefordert, die Herausforderungen unseres Landes konkret zu bewältigen. Bleiben Sie hier in Brandenburg eine konstruktive Opposition und nehmen Sie Ihre Verantwortung im Bund entsprechend wahr. (Beifall SPD – Zuruf: Danke, machen wir weiter so!) Die Lösung von Problemen wird sich ohne finanzielle Untersetzung nur schwer umsetzen lassen, daher brauchen wir mehr Handlungsspielraum für Investitionen. Das ist ohne eine Reform der Schuldenbremse nicht möglich – das sage ich hier für die SPD ganz klar. Die CDU-Ministerpräsidenten Wüst, Günther und Wegner haben das auch schon lange erkannt. (Zurufe von der CDU und der AfD) Herr Dr. Redmann, setzen Sie sich im Bundesvorstand für die Reform der Schuldenbremse ein. (Dennis Hohloch [AfD]: Keine Sorge, der Merz macht das doch!) Wer mit solchen Ambitionen in der Energiepolitik, in der Verteidigung und in der Infrastruktur ins Rennen geht, muss Geld in die Hand nehmen, um diese Ziele zu erreichen. Brandenburg ist stark und bleibt stabil. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und wollen uns gemeinsam mit dem Bund den bevorstehenden Herausforderungen stellen. Dafür wurden wir gewählt, für fünf Jahre – das ist unser Auftrag, und dem kommen wir auch nach. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Von Herrn Abgeordneten Hohloch wurde eine Kurzintervention angemeldet. Bitte. (Beifall AfD)
Dennis Hohloch AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Lassen Sie mich erst einmal feststellen: Ich finde es schön, dass der Abgeordnete Dietmar Woidke hier ist. Herr Scheetz, es ist schon fast eine Frechheit: Sie sagten, der Ministerpräsident nehme seinen Job ernst – nachdem wir gestern erfahren haben, dass es auch heute keine Regierungserklärung geben wird. Bis heute gibt es keinen Haushalt. Nachdem Sie gestern unserer Verfassungsänderung nicht zugestimmt haben, haben Sie noch gesagt, die Arbeit zwischen Fraktion und Regierung sei effizienter, wenn man sieben Minister auf der Bank hat, die gleichzeitig auch Abgeordnete sind. Offensichtlich kann der Abgeordnete Woidke gar nicht hier sein, wenn der Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke in der MPK ist, meine Damen und Herren! Da sehen Sie, dass das ein riesiges Problem ist! (Beifall AfD) So, wie Sie über die Wahl sprechen, sind Sie entweder ein Traumtänzer oder ein Meister im Schönreden. Sie können natürlich auch beides gleichzeitig sein. Es tut mir leid, Sie haben gesagt, die SPD Brandenburg sei anders, und deswegen sei man hier auch ganz klar auf der Seite der Wähler – das würden die Wähler merken. Blicken wir noch einmal zurück: 2021, Bundestagswahl, 29,5 %; 2024, Kommunalwahl – Dr. Berndt hat es gesagt –, 17,7 %; dieses Jahr, 2025, Bundestagswahl, 14,8 %. Sie sind eine Partei im Abstieg! Sie sind eine Partei der Verlierer, meine Damen und Herren! (Beifall AfD) Sie haben das auch bewiesen, indem Sie gesagt haben, Herr Dietmar Woidke habe vor der Wahl etwas angekündigt. Ja, er macht es genau so wie sein Freund Friedrich Merz. Sie sind die Meister im Ankündigen, um nach der Wahl alle Ankündigungen mit dem Arsch einzureißen, meine Damen und Herren. Das muss man hier auch einmal sagen! (Heiterkeit bei der AfD – Zuruf des Abgeordneten Sebastian Rüter [SPD])
Ulrike Liedtke
Jetzt ist aber wirklich gut, Herr Abgeordneter! Ich bitte Sie, sich für diese Fäkalsprache, die Sie hier verwenden, zu entschuldigen. (Beifall SPD und CDU)
Dennis Hohloch AfD
Nein. – Meine Damen und Herren, ich muss auch dazu noch einmal sagen: Wenn Sie auf Ihren Appell der … (Zurufe von der SPD)
Ulrike Liedtke
Ihre Zeit ist ohnehin abgelaufen.
Dennis Hohloch AfD
Was ist abgelaufen?
Ulrike Liedtke
Ihre Redezeit ist abgelaufen, und ich darf Sie bitten …
Dennis Hohloch AfD
Meine Redezeit ist nicht abgelaufen, weil da gerade noch 20 Sekunden angezeigt wurden, Frau Präsidentin. Es ist wirklich billig … (Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Roick [SPD])
Ulrike Liedtke
Ich darf Sie bitten, das Redepult zu verlassen. (Steeven Bretz [CDU]: Ich finde, jetzt reicht es!)
Dennis Hohloch AfD
Es ist wirklich billig, wenn Sie die Uhr einfach auf null stellen und mir sagen, meine Zeit sei abgelaufen. Da standen noch 20 Sekunden, als ich angefangen habe, zu reden. Ich finde, das ist eine Frechheit, dass Sie als Präsidentin … (Uwe Adler [SPD]: Ordnungsruf!)
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter! (Das Mikrofon wird ausgeschaltet. – Der Abgeordnete verbleibt am Redepult und setzt seine Ausführungen fort.) Meine Damen und Herren, der Abgeordnete hat sich jetzt in der Tat selbst disqualifiziert. (Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke: Warum sind Sie denn so aufgeregt?!) Ich darf Sie bitten, wieder Ihren Platz einzunehmen. (Dennis Hohloch [AfD]: Ich bleibe hier stehen, Frau Präsidentin, weil ich noch Redezeit habe! – Uwe Adler [SPD]: Hausrecht! – Björn Lüttmann [SPD]: Wie kann man sich so lächerlich machen! – Steeven Bretz [CDU]: Leute, es reicht jetzt!) Es gibt ein Hausrecht. Ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf, und bitte Sie, sich auf Ihren Platz zu begeben und zu überdenken, ob Ihre Sprache tatsächlich in dieses Hohe Haus gehört. Jetzt darf ich Sie bitten, das Pult zu räumen, denn es ist möglich, dass Herr Scheetz antworten möchte. – Möchten Sie sich äußern, Herr Scheetz? (Abgeordneter Dennis Hohloch [AfD] steht weiterhin am Redepult und äußert sich ohne Mikrofon. – Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke: Es reicht!) – Herr Scheetz hat das Wort. Bitte schön. (Abgeordneter Dennis Hohloch [AfD] verlässt das Redepult.) 2025 17
Ludwig Scheetz SPD
Ich glaube, was Herr Hohloch hier gerade vorgetragen hat, spricht für sich. (Die Abgeordneten des BSW haben den Plenarsaal verlassen. – Lena Kotré [AfD]: Das haben Sie geschafft! Der Koalitionspartner ist weg! Haben Sie gut hingekriegt! – Gegenruf: Der ist ja Ihretwegen rausgegangen! – Weitere Zurufe)
Ulrike Liedtke
Meine Damen und Herren, Herr Scheetz hat das Recht, zu sprechen. Daran halten wir uns jetzt, bitte.
Ludwig Scheetz SPD
Ich glaube, der Auftritt von Herrn Hohloch spricht für sich. Darauf muss man jetzt gar nicht groß reagieren – dazu nur zwei Sätze. Einerseits: Zum Thema Trennung von Amt und Mandat haben wir hier gestern intensiv diskutiert, und der Landtag hat dazu gestern auch einen entsprechenden Beschluss gefasst. Insofern brauchen wir darüber nicht weiter zu diskutieren. Auf der anderen Seite ist es bemerkenswert, wenn Sie hier die Verbindung von MP und Abgeordnetenmandat ins Feld führen. (Dennis Hohloch [AfD]: Ja!) Sie haben ja nicht den Abgeordneten Woidke hierhin zitiert, sondern den Ministerpräsidenten. (Zuruf von der AfD: Ach nee! – Die Abgeordneten des BSW kehren in den Plenarsaal zurück.) Da gibt es einen erheblichen Unterschied – einen Abgeordneten können Sie nicht hierhin zitieren. Das würden Sie bei Ihren Truppenteilen wahrscheinlich gern tun; dann wären Sie hier nämlich regelmäßig vollständig anwesend. (Beifall SPD – Zurufe von der AfD)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Ich würde gern die Besucher begrüßen, die die Besuchertribüne vollständig gefüllt haben, aber es gibt wieder einen Geschäftsordnungsantrag. – Herr Abgeordneter Hohloch, Sie haben das Wort.
Dennis Hohloch AfD
Frau Präsidentin, ich finde es bemerkenswert, dass man Mitglieder der AfD-Fraktion wie mich in der letzten Legislaturperiode – unter Ihrer Leitung – als „Nazi“ bezeichnen durfte, ohne einen Ordnungsruf zu bekommen, dass man uns als „Denunzianten“ oder „Scharlatane“ bezeichnet hat, ohne einen Ordnungsruf zu bekommen. Wir beantragen jetzt eine Unterbrechung der Sitzung und eine Sondersitzung des Präsidiums, da Sie meine Rede vorzeitig beendet haben. (Johannes Funke [SPD]: Heul doch! – Lachen bei der SPD – Weitere Zurufe)
Ulrike Liedtke
Gut, dann haben wir jetzt in der Tat eine Sondersitzung des Präsidiums. – Ich bitte Sie, das gesamte Präsidium, ganz schnell im Präsidiumsraum zu erscheinen. Vielleicht finden wir eine Möglichkeit, eine kurze Sitzung durchzuführen, damit wir unsere Besucherinnen und Besucher nicht enttäuschen. (Unterbrechung der Sitzung: 11.31 Uhr) (Fortsetzung der Sitzung: 12.12 Uhr) Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gab eine intensive Aussprache im Präsidium und tatsächlich ein technisches Problem mit der Zeiterfassung. Alle Seiten bedauern diese Eskalation, und wir setzen die Sitzung jetzt fort. Das Wort hat Herr Abgeordneter Hoffmann für die CDU-Fraktion. (Beifall SPD) Gordon Hoffmann (CDU):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank für den Beifall aus den Reihen der SPD-Fraktion – hoffen wir mal, dass das meiner politischen Karriere nicht nachhaltig schadet. (Allgemeine Heiterkeit) In der Regel schaffe ich das allein. Meine Damen und Herren! Hier in den aktuellen drei Stunden – in der längsten Aktuellen Stunde, seitdem ich im Landtag bin – (Andreas Galau [AfD]: Immer wieder was Neues!) beschäftigen wir uns mit den Konsequenzen des Ergebnisses der Bundestagswahl. Nach gut drei Jahren der Ampelregierung zeigt sich, dass man die Stimmung eigentlich ganz gut mit drei Worten zusammenfassen kann: Unmut, Unzufriedenheit und Unsicherheit. Und wenn wir uns die Wahlergebnisse angucken, wenn wir uns die Wahlkreiskarten angucken, sehen wir, dass davon, insbesondere in Ostdeutschland, die AfD profitiert hat, obwohl sie ausschließlich mit Losungen statt mit Lösungen Wahlkampf gemacht hat. Aber, meine Damen und Herren, wir müssen eben auch zur Kenntnis nehmen, dass die Enttäuschung bei vielen Menschen bei uns im Land so groß ist, dass das gereicht hat. Deshalb ist auch klar, dass es nicht nur einen Regierungswechsel, sondern auch einen echten Politikwechsel geben muss. Die gute Nachricht ist an der Stelle, dass es dafür immer noch eine Mehrheit in der demokratischen Mitte gibt. Das gibt uns die Chance, Vertrauen zurückzugewinnen, aber wir müssen diese Chance auch nutzen – und dabei gilt: keine Ankündigungen, keine Absichtserklärungen, keine Versprechen mehr, sondern echte Ergebnisse, die die Bürger sehen und spüren können. Die Baustellen sind groß. Deutschland braucht eine echte Migrationswende – eine echte Migrationswende, die durch eine Begrenzung des Zustroms und durch Konsequenz bei der Durchsetzung des Rechts wieder Kontrolle und Sicherheit bringt. Deutschland braucht eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik, die Bürokratie und Belastungen erheblich reduziert und Leistung wieder deutlich honoriert – und das sowohl für die Unternehmen als auch für die Arbeitnehmer. (Beifall des Abgeordneten Johannes Funke [SPD]) Deutschland braucht eine vernünftige Sozialpolitik, die auf Fördern und Fordern ausgerichtet ist und das Aufstiegsversprechen in unserem Land wieder mit neuem Leben erfüllt, und Deutschland braucht eine Wirtschafts- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, die Gemeinsamkeit nach innen und Stärke nach außen zeigt. Das alles sind keine Kleinigkeiten, aber es sind Notwendigkeiten, wenn wir nicht neue Enttäuschung produzieren wollen. Diese Bundestagswahl bringt aber auch für Brandenburg einige Erkenntnisse: Erstens: Das Bündnis Sahra Wagenknecht hat es nicht in den Bundestag geschafft. Da fehlt jetzt also die bundespolitische Klammer, da fehlt das Gesicht, die Namensgeberin, und deshalb wäre ja eigentlich umso wichtiger, dass das Bündnis Sahra Wagenknecht, das BSW, jetzt einmal deutlich macht, was es hier im Land eigentlich erreichen will, was seine landespolitischen Ziele sind oder was von seinen landespolitischen Zielen noch übriggeblieben ist. Es ist nämlich zu wenig, sich über eine russlandfreundliche Präambel im Koalitionsvertrag zu freuen und zu glauben, das sei ein Erfolg, der über die nächsten vier Jahre tragen wird. (Beifall CDU) Die wenigen konkreten Forderungen – beispielsweise das kostenlose Schulessen oder die Besetzung von Führungspositionen mit Ostdeutschen – haben Sie ja offensichtlich schon aufgegeben. Einen anderen Politikstil haben Sie versprochen – man sucht ihn vergeblich. Ich würde sagen, der Einzige, der hier für einen anderen Politikstil steht und ihn auch konsequent umsetzt, ist der Kollege Hornauf. Jetzt teile ich nicht seine Überzeugung, aber zumindest hat er Überzeugung. Der folgt er konsequent – und dafür wollen Sie ihn jetzt offensichtlich aus der Fraktion schmeißen. Deshalb müssten Sie mit Blick auf die nächsten Jahre schon beantworten: Was will das BSW eigentlich mit diesem Land anfangen? Zweitens: Die Zeit des Abtauchens und Versteckens für die Landesregierung und der Regierungskoalition ist vorbei – muss vorbei sein! In den ersten Monaten gab es ja kaum Initiativen, weder hier im Landtag noch in den Ausschüssen. Bei Kritik wurde auf die Bundestagswahl oder die laufende Haushaltsaufstellung verwiesen. Der SPD-Ministerpräsident hat nach drei Monaten immer noch keine Regierungserklärung abgegeben, obwohl die Chefin der Staatskanzlei sagte, die Regierungserklärung werde es zum Start geben. Ich darf Ihnen sagen: Sie sind bereits gestartet. Es wird Zeit, dass Sie sich bewegen. Und die dritte Erkenntnis ist: Brandenburg kann und muss auch einen Beitrag zu diesem erforderlichen Politikwechsel leisten. Insbesondere in der Migrationspolitik müssen den Ankündigungen und Versprechungen des Ministerpräsidenten auch Taten folgen. Wir haben jetzt über den sogenannten Fünf-Punkte-Plan diskutiert – über den wurde in den letzten Wochen ja viel diskutiert, insbesondere über den Punkt der Zurückweisung. Da gibt es ja einige Sozialdemokraten, Herr Scheetz, die sagen, das gehe nicht. Es gibt aber auch viele, die sagen, es gehe – das sagen nicht nur die Landräte und Bürgermeister, auch der Ministerpräsident sagt, dass es geht. Sie haben das ja auch in dem Papier der Landräte festgehalten, und Sie haben es auch in Ihrem Koalitionsvertrag festgehalten. Insofern kann ich Herrn Woidke da nur unterstützen und hoffen, dass er da noch einmal mit dem einen oder anderen aus Ihren Reihen spricht und versucht, ihn zu überzeugen, damit wir das mit der nächsten Bundesregierung hinkriegen. (Beifall CDU) Wir möchten Sie mit unserem Entschließungsantrag auch gerne dabei unterstützen. Drei Punkte haben wir darin klar formuliert. Erstens: Der Beschluss des Bundestags zum Fünf-Punkte-Plan soll auch aus Brandenburg unterstützt werden. Zweitens: Der Landtag bekennt sich zum Papier der Landräte und des Ministerpräsidenten genauso, wie Sie es gemeinsam versprochen und im Koalitionsvertrag festgehalten haben. Und drittens – und damit gehen wir eben über das hinaus, was die AfD beantragt – wollen wir die Brandenburger Polizei mit einer weiteren Hundertschaft stärken, damit auch wir unsere Verantwortung an der Grenze wahrnehmen. Wir wollen die märkische Grenzpolizei. (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, diese Bundestagswahl ist zweifellos eine Zäsur in der Geschichte des wiedervereinten Deutschlands. Wir brauchen jetzt möglichst schnell eine Bundesregierung, die die Dinge in Angriff nimmt. (Lars Hünich [AfD]: Aber das hätte doch Ihr Innenminister tun können!) Aber auch die Länder – auch Brandenburg – müssen diesen Weg mitgehen, und die gute Nachricht ist, dass Sie die Regierung nicht erst noch bilden müssen. Es würde schon reichen, wenn Sie endlich anfangen zu arbeiten und wenn Sie endlich anfangen zu regieren. – Vielen Dank. (Beifall CDU)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Das Wort geht an Herrn Abgeordneten Lüders für die BSW-Fraktion. Bitte sehr. (Beifall BSW)
Niels-Olaf Lüders BSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem ich nun gehört habe, dass Frau Kotré den Antrag zur Migration später einbringen wird, werde ich meine Redezeit im Wesentlichen dafür aufsparen – ich habe ja nur sieben 2025 19 Minuten – und mich jetzt zum Ergebnis der Bundestagswahl etwas kürzer fassen. Eine Sache möchte ich aber dringend erwähnen, weil sie mir und uns am Herzen liegt. Es zeigt sich nämlich sofort: Die nächste Phase der Aufrüstung beginnt unmittelbar, und zwar in Form eines 2-Milliarden-Euro-Aufrüstungsprogramms, basierend auf einem sogenannten Sondervermögen. Und man muss sich verdeutlichen: „Sondervermögen“ heißt ja nichts anderes, als dass es kreditfinanziert und am Ende über Umschichtungen im Haushalt, Steuern und Abgaben von uns allen zu schultern ist – und das Ganze nicht etwa dafür, dass unsere Straßen, Schulen und Brücken in Ordnung gebracht werden, sondern für Panzer und Raketen. Das – auch das muss man sich klarmachen – ist erst der allererste Schritt – der von einem bereits abgewählten Bundestag in die Wege geleitet werden soll. Das ist ein demokratisches Unding! (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Das hat es das letzte Mal gegeben, als es um das Durchpeitschen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs in Jugoslawien ging. (Lars Hünich [AfD]: Das stimmt!) Jeder wusste schon während des Wahlkampfs, dass es sofort um eine ganz massive Aufrüstung gehen wird, und doch wurde von allen am Wahlkampf Beteiligten – einschließlich der Medien – mit aller Gewalt versucht, diese Frage aus dem Wahlkampf herauszuhalten. Jetzt kommt für viele Wählerinnen und Wähler das böse Erwachen, und zwar sehr schnell und sehr, sehr heftig. Angesichts dessen ist es natürlich bitter, dass es das BSW noch nicht in den Bundestag geschafft hat, (Lena Kotré [AfD]: Ihr wart ja schon mal drin!) aber das ist nur eine Frage der Zeit; darauf können Sie sich verlassen. Bis dahin werden wir hier in Brandenburg und auch im Bund – etwa im Bundesrat – weiter konsequent für Vernunft, soziale Gerechtigkeit und Friedenspolitik streiten. (Beifall BSW) Es ist natürlich klar, dass die Opposition jetzt spekuliert, wie es mit unserer Partei, wie es mit der Regierungskoalition weitergeht; das ist ja auch ihre Aufgabe. Aber ich möchte ganz deutlich sagen: Es gibt überhaupt keinen Anlass zu diesen Spekulationen, weder für die eine, noch für die andere. Ihnen erteile ich eine ganz, ganz klare Absage! (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)
Ulrike Liedtke
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter?
Niels-Olaf Lüders BSW
Bitte schön.
Ulrike Liedtke
Bitte schön, Herr Abgeordneter Redmann.
Jan Redmann CDU
Danke, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich hatte bislang in öffentlichen Äußerungen des BSW in Brandenburg immer die Botschaft vernommen, dass Sie sich der Ertüchtigung der Bundeswehr an sich nicht entgegenstellen, sondern durchaus auch die Notwendigkeit sehen, dass die Bundeswehr verteidigungsbereiter wird. Zu einer schlagkräftigeren Bundeswehr, zu einer Erhöhung der Verteidigungsbereitschaft gehört aber natürlich auch, dass das Budget der Bundeswehr aufgestockt wird, dass die Bundeswehr also mehr Mittel zur Verfügung hat, um am Ende auch verteidigungsbereit zu sein. Widersprechen Ihre heutigen Ausführungen nicht der Position des BSW in Brandenburg? Oder haben Sie Ihre Position geändert und sind jetzt doch nicht mehr der Meinung, dass die Bundeswehr schlagkräftiger werden muss?
Niels-Olaf Lüders BSW
Herr Dr. Redmann, ich danke Ihnen sehr für diese Zwischenfrage, und das ganz ehrlich, denn sie zeigt deutlich, dass wir eine komplett andere Auffassung haben als Sie, was das Thema Aufrüstung anbelangt. Natürlich haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir uns zur Bundeswehr bekennen, aber das schließt doch Abrüstung nicht aus. Es geht hier schließlich und endlich nur um Verteidigungsfähigkeit. (Dr. Jan Redmann [CDU]: Abrüstung?! Sie wollen die Bundeswehr noch weiter abrüsten?! – Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU] – Weitere Zurufe von der CDU) – Ja, Abrüstung, natürlich. (Dr. Jan Redmann [CDU]: Das ist doch absurd!) Ich will aber noch kurz auf das eingehen, was …
Ulrike Liedtke
Gestatten Sie noch eine zweite Zwischenfrage?
Niels-Olaf Lüders BSW
Ich gestatte die Zwischenfrage, erlaube mir aber die Bemerkung – die hoffentlich nicht von meinem Zeitkonto abgezogen wird –, (Vereinzelt Heiterkeit) dass ich Zwischenfragen einigermaßen problematisch finde, wenn sie unablässig den Redefluss unterbrechen und zu bilateralen Diskussionen führen. Ich werde es künftig wahrscheinlich so handhaben, dass ich sie zwar zulasse, aber darum bitte, meine Argumentation zu Ende bringen zu dürfen. (Einzelbeifall AfD) Bitte schön, Herr Bretz.
Steeven Bretz CDU
Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie mir die Zwischenfrage zubilligen. Sie lautet schlicht und ergreifend: Sie sind ja Bestandteil der Koalition in Brandenburg, und der Ministerpräsident des Landes bzw. die Koalition in Summe hat sich für eine Stärkung der Bundeswehrstandorte mit den dazugehörigen Investitionen ausgesprochen. Wie bringen Sie das als Fraktionsvorsitzender, der ja eine wesentliche Säule der Koalition ist, damit in Übereinstimmung, dass Sie gleichzeitig für die Abrüstung der Bundeswehr werben? Vertritt man in der Koalition in Brandenburg also zwei unterschiedliche Positionen, was das Thema Bundeswehr betrifft? Wie soll ich als Mitglied des Landtages darin ein konkludentes Regierungshandeln erkennen können?
Ulrike Liedtke
Bitte schön.
Niels-Olaf Lüders BSW
Ich verrate Ihnen wahrscheinlich nichts ganz Überraschendes, wenn ich Ihnen sage, dass bei der Bildung der Koalition an der Stelle um einen kleinen gemeinsamen Nenner gerungen wurde. Den haben wir gefunden, indem wir uns auf die Fokussierung auf die Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr verständigt haben. Das steht so im Koalitionsvertrag, und ich sehe jetzt auch keinen Anlass, irgendetwas infrage zu stellen. Daran werden wir uns natürlich halten. (Vereinzelt Beifall BSW) Jetzt möchte ich aber tatsächlich noch mal darauf eingehen, was mein Vorredner zu den landespolitischen Zielen gesagt hat: Ja, es ist natürlich auch Ihre Aufgabe als Opposition, das zu bemängeln, es zu kritisieren. Ich möchte nur auf eines hinweisen: Dass wir in Bezug auf den Haushalt diese Situation haben, haben nicht wir verursacht, sondern wir sind diejenigen, die jetzt damit umgehen müssen. Trotzdem schaffen wir schon viel. Weil wir heute auch die Migration auf der Tagesordnung haben: Das CDU-geführte Innenministerium hat es nicht vermocht, das Ausreisezentrum in Schönefeld in angemessener Zeit an den Start zu bringen. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Wir haben es hingegen schon nach wenigen Wochen geschafft, das Dublin-Zentrum in Eisenhüttenstadt voranzutreiben, (Lachen der Abgeordneten Steeven Bretz und Dr. Jan Redmann [CDU]) und dafür bin ich der Ministerin sehr dankbar. Das sind wirklich ernsthafte Schritte. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Lange. Bitte sehr.
Katrin Lange
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Soweit es die Landesregierung betrifft, ist die Bundestagswahl beendet – und das gilt selbstverständlich auch für den Bundestagswahlkampf. Die Landesregierung hat kein Interesse an der Fortsetzung des Wahlkampfes hier im Plenum und wird sich daran auch nicht beteiligen, denn sie hat zu arbeiten – für unser Land. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Zum Beispiel führt der Finanzminister gerade Chefgespräche zum nächsten Landeshaushalt, übrigens bei Wasser und Brot. Dabei kann es schon mal etwas später werden, wie ich selbst erlebt habe. – Damit ist aus Sicht der Landesregierung auch schon das Notwendige zu den vorliegenden Entschließungsanträgen gesagt. Mit dem einen Antrag möchte die AfD gern die CDU übers Stöckchen springen lassen – (Heiterkeit des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) und mit dem anderen Antrag die CDU die Regierungskoalition. Ich möchte dazu zwei Dinge festhalten. Erstens: Die Landesregierung wird hier über keine Stöckchen springen, weder so noch so. (Lena Kotré [AfD]: Weil sie zu träge ist!) Die Landesregierung ist nicht so fürs Über-Stöckchen-springen, sie hat stattdessen für das Land zu arbeiten. Zweitens geht es in beiden Anträgen in Wahrheit nicht um die Sache, sondern um durchschaubare politische Motive. (Vereinzelt Beifall SPD – Dr. Jan Redmann [CDU]: Ach!) Eben dies ist kein ernsthafter Umgang mit sehr ernsthaften Themen. Hinzu kommt noch, dass diese Themen im Wesentlichen Angelegenheiten des Bundes und nicht des Landes Brandenburg sind und der Umgang damit nur durch entsprechende Weichenstellungen auf Bundes- und europäischer Ebene in eine andere und bessere Richtung gelenkt werden kann. (Zuruf: Aha!) So gesehen sind die Anträge hier nicht am richtigen Platze. Die beabsichtigten Forderungen an die Landesregierung sind rein deklamatorisch und ändern nichts an diesem Umstand. Zur Frage der Grenzkontrollen habe ich mich oft genug geäußert. Entgegen den Entschließungsanträgen habe ich mich nicht für dauerhafte Grenzkontrollen ausgesprochen, sondern für 2025 21 Kontrollen, die so lange dauern wie nötig. Das ist ein Unterschied, und ich glaube, meine Auffassung ist hier die vernünftigere. (Lachen bei der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) Es hängt vor allem an der Kontrolle der EU-Außengrenzen, deren Wirksamkeit zu wünschen übrig lässt. Aber wie auch immer, auch dies ist eine Angelegenheit in der Zuständigkeit des Bundes und nicht des Landes Brandenburg. Da können Sie die gleichen Anträge hier noch fünfmal einbringen – das ändert an dem Sachverhalt nichts. Was die Gemeinsame Erklärung der Landrätekonferenz – mit der Landesregierung – zum Thema Migration und Sicherheit angeht, so ist sie sogar so gut, dass sie Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat. Auch was das angeht, wird die Landesregierung hier keineswegs über irgendwelche Stöckchen der CDU springen. Wo ich gerade beim Koalitionsvertrag bin, der übrigens ein sehr guter Koalitionsvertrag geworden ist: Es wird ja seit einiger Zeit seitens der Opposition – der großen wie der kleinen – ein lautes Potsdamer Klagelied angestimmt, in dem das Fehlen einer Regierungserklärung des Ministerpräsidenten beklagt wird. Und warum? (Dennis Hohloch [AfD]: Ja, weil sie eben fehlt!) Weil sich die Leute angeblich überhaupt keine Vorstellung vom Tun der Landesregierung machen können. Ja, ist es denn die Möglichkeit? (Lars Hünich [AfD]: Dann hätte er kein Abgeordneter werden dürfen!) Auch dazu sind zwei Punkte zu bemerken. Erstens: Die Leute wissen selbstverständlich ganz genau, was diese Landesregierung tut und noch tun wird. Die Grundlage dafür ist eben der Koalitionsvertrag, der nicht nur schön kompakt, sondern auch sehr konkret ausgefallen ist. Und die Landesregierung ist jeden Tag dabei, diese Vorhaben abzuarbeiten, was Ihnen in den Ausschusssitzungen des Landtages ja nicht entgangen sein wird. Zweitens: Ich rede ziemlich oft mit ganz normalen Leuten hier im Land. Sie erzählen mir alles Mögliche, insbesondere wie kritisch sie diese oder jene Entwicklung in Deutschland sehen, und ich kann Ihnen sagen: Die Leute hier im Land, ganz ausgezeichnete, anständige und grundsympathische Leute, kommen oft mit einem ganzen Sack voller Probleme an. Ich habe allerdings noch nie jemanden getroffen, der mir gesagt hat: Mensch, Frau Lange, jetzt Butter bei die Fische! Was wir jetzt wirklich ganz dringend brauchen, ist eine Regierungserklärung vom Herrn Ministerpräsidenten. – Also noch nie, von niemandem! (Beifall SPD und BSW – Vereinzelt Heiterkeit SPD) Deswegen möchte ich Ihnen hier zur Kenntnis geben, dass es sich mit der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten so verhält wie mit dem Eintreffen von Gandalf im Auenland: (Heiterkeit) Die Regierungserklärung kommt niemals zu spät; ebenso wenig kommt sie zu früh, (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) sondern sie wird genau dann abgegeben, wenn der Ministerpräsident es beabsichtigt – so wird es sein. (Beifall SPD und BSW)
Ulrike Liedtke
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Ministerin?
Katrin Lange
Nein, Frau Präsidentin, ich lasse heute keine Zwischenfragen zu, sonst werden wir hier nie fertig. (Steeven Bretz [CDU]: Och, schade! Ich wollte nur fragen: Ist der MP Gandalf der Graue oder Gandalf der Weiße? – Heiterkeit) Meine Damen und Herren, was nun die direkten Folgen der Bundestagswahl für Brandenburg angeht, so sind sie in politischer Hinsicht durchaus überschaubar. Die Koalition ist nicht nur stabil, sondern auch durch die letzten Wahlen vollständig legitimiert, sogar ziemlich überzeugend. Es ist völlig abwegig, das zu bestreiten, wie es die AfD jetzt tut, und Neuwahlen zu verlangen. Ja, es wird Neuwahlen geben, und zwar pünktlich im Jahr 2029. Bis dahin werden Sie sich gedulden müssen, denn Landesregierung und Koalition haben noch eine ganze Menge zu tun. Und: Wenn darauf hingewiesen wird, dass die Mehrheit ja recht knapp ist, antworte ich darauf: Ja, das ist sie, aber Mehrheit ist Mehrheit. Schauen Sie einmal nach Sachsen und Thüringen: Also ich möchte da nicht tauschen. Das also sind die vordergründigen Folgen der Bundestagswahl, die hier heute im Wege eines Nachwahlkampfes erörtert werden, was mir Freude bereitet … wenig Freude bereitet. (Heiterkeit) Aber die Landesregierung hat die Aktuelle Stunde ja auch nicht angemeldet. Die anderen Folgen der Bundestagswahl, die wir hier, in diesem Rahmen, nicht erörtern können, sind sehr viel weitreichender. Wenn heute mehr als 80 % der Bürger finden, dass die Verhältnisse in Deutschland Anlass zur Beunruhigung geben, dann hat die Politik darauf bislang nicht die richtigen Antworten gegeben. Das war auch der Grund für das Scheitern der Ampel und die vorgezogenen Neuwahlen. Diese Wahlen haben die politische Landschaft in Deutschland grundlegend neu gezeichnet, und es ist vor allem die AfD, die dabei bedeutende Geländegewinne erringen konnte, nicht nur hier im Osten. (Beifall und Zuruf des Abgeordneten Andreas Galau [AfD]: Das stimmt, das ist richtig!) Wenn die AfD auch in Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz um die 20 % bekommt und nach Zweitstimmen Wahlkreise wie Kaiserlautern und Gelsenkirchen – ja, Gelsenkirchen, die ehemalige Herzkammer der SPD – gewinnt, haben wir es wohl kaum mit einem reinen Ostthema zu tun, wie sich das manche immer noch gern einreden. Wie ich das sehe, handelt es sich hier um eine Phasenverschiebung. Wenn an den Problemen, die die AfD stark gemacht haben, nicht zügig im Sinne der Bürger gearbeitet wird, wird es auch im Westen sehr bald Ergebnisse wie im Osten geben – das ist nur eine Frage der Zeit. (Andreas Galau [AfD]: Das stimmt!) Es wäre also in der streitbaren politischen Auseinandersetzung mit der AfD auch die Frage zu bedenken, ob es wirklich klug ist, immer wieder das Gleiche zu tun und trotzdem andere Ergebnisse zu erwarten. (Beifall BSW) Man liest ja neuerdings sogar in der Potsdamer Tagespresse von interessanten Feststellungen über die Brandmauer. Meine Damen und Herren, entschieden wurden diese Bundestagswahlen durch die Themen Sicherheit, Migration und Wirtschaft; letzteres hängt wiederum eng mit der Energiepolitik zusammen. Es sind diese Problemfelder, auf denen die politische Mitte in Deutschland jetzt wirklich gefordert ist. Um ein Beispiel zu nennen, das an die gestrige Debatte anknüpft: Während die Strompreise für stromintensive Unternehmen in Deutschland vor dem Ukraine-Krieg wettbewerbsfähig waren, zahlen diese Unternehmen inzwischen oft einen vielfach höheren Strompreis als etwa Wettbewerber in Frankreich, den USA oder China; Quelle: Bundeswirtschaftsministerium, also Robert Habeck. Frage: Wie lange wird das wohl gutgehen? Antwort: Sie alle wissen – oder sollten es wissen –: Es geht schon jetzt nicht mehr gut. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Ein anderes Beispiel: Die Bedeutung der Vereinigten Staaten für Deutschlands Exportwirtschaft ist aktuell so groß wie nie in den letzten 20 Jahren. Im Jahr 2023 erzielte der deutsche Außenhandel mit den USA einen Rekordexportüberschuss in Höhe von 63,3 Milliarden Euro, so das Statistische Bundesamt. Was glauben Sie, was hier los ist, wenn es zu einem ernsthaften Handelskrieg mit den USA kommt? Was denken Sie, wer dabei wohl den Kürzeren ziehen wird – zumal hier im strukturschwächeren Osten? (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Also ich würde mir das wirklich vorher überlegen, bevor ich mit dem Hintern von anderen, also den hiesigen Beschäftigten, durch das Feuer reite. (Vereinzelt Lachen AfD) Dann ist da die Frage der Migration. Es kann doch nicht so weitergehen wie bisher. Wir müssen hier zu vernünftigen Lösungen in der politischen Mitte kommen – und die Betonung liegt dabei ebenso auf „Mitte“ wie auf „Lösungen“. Auch dazu hat unser Koalitionsvertrag in Brandenburg gute Vereinbarungen getroffen. Vielleicht liest der eine oder andere auch einmal nach, was Heinrich August Winkler, ein großer Historiker und ein Sozialdemokrat, dazu gesagt hat – und nein, das ist nicht weniger lohnend, nur weil Herr Berndt ihn auch gelesen hat. (Lachen des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Das also sind die Herausforderungen, die durchgreifende Lösungen erfordern: innere und äußere Sicherheit, Migration, Wirtschaft und Energie. Wenn das nicht passiert, in der nächsten Zeit im politischen Berlin und in der politischen Mitte, meine Damen und Herren, dann können wir uns alle miteinander wirklich warm anziehen. Um also die Frage der heutigen Aktuellen Stunde für die Landesregierung zu beantworten: Die Folgen der Bundestagswahl für Brandenburg sind vordergründig gering, bei näherer Betrachtung erheblich und in jedem Fall ganz anders, als sich das die Nachwahlkämpfer von AfD und CDU heute hier vorstellen. – Vielen Dank. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Wir gehen in eine zweite Ausspracherunde, und ich sage Ihnen die verbliebenen Redezeiten an. SPD: 3:17 Minuten; AfD: 8:39 Minuten; BSW: 3:30 Minuten; die Redezeit der CDU ist erschöpft. – Das Wort geht an Frau Abgeordnete Kotré von der Fraktion der AfD. Bitte schön. (Beifall AfD) Lena Kotré (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Die Wahl ist vorbei, oder man könnte auch sagen: Das Ding ist gelaufen. Gerade die SPD, die in diesem Land seit der Wende nicht ein einziges Mal nicht in der Regierung war, hat eine bittere Enttäuschung eingeholt. (Beifall AfD) Hier im Land hat die SPD 14,81 % erhalten – 14,81 %! Das sind noch nicht einmal 15 %; aber das muss ich Ihnen nicht sagen. (Vereinzelt Heiterkeit) Gibt es also einen Zusammenhang zwischen den Jahren der Regierung und diesem Ergebnis? Für Sie sicherlich nicht. Sie fantasieren noch vom „Gewinnerland Brandenburg“. Sie schwadronieren immer noch von Wirtschaftswachstum, (Erik Stohn [SPD]: Ja!) guter Gesundheitsversorgung und gestiegener Lebensqualität. (Erik Stohn [SPD]: Ja!) Die Menschen da draußen lassen sich aber nicht für dumm verkaufen. Die letzten Jahre haben Sie dieses Land heruntergewirtschaftet, und das Wahlergebnis ist die Quittung dafür. (Beifall AfD) Aber welche Lehren ziehen Sie, und welche Lehren ziehen wir alle daraus? In jedem Fall die, dass es so nicht weitergehen 2025 23 kann. Ein großer Knackpunkt, der für viele Probleme in diesem Land sorgt, ist die verfehlte Migrationspolitik. Es wurde jahrelang forciert, Menschen in dieses Land zu lassen und auch hier zu halten, von denen wir weder wissen, was sie im Schilde führen, noch – in vielen Fällen –, wer sie tatsächlich sind. Um nicht in ein Hamsterrad des „Weiter so!“ zu geraten, haben wir unseren Entschließungsantrag zum Fünf-Punkte-Plan heute vorgelegt. Keiner der fünf Punkte ist neu. Die Punkte wurden schon vorher immer wieder von der AfD-Fraktion auch hier im Landtag gefordert. Nur, dass sich eine CDU – zunächst auf Bundesebene – zu diesem Thema bekennen wollte, ist neu. Aber im Einzelnen: Wir fordern erstens dauerhafte Grenzkontrollen. Die deutschen Grenzen zu allen Nachbarstaaten müssen dauerhaft kontrolliert werden. (Beifall AfD) Und wenn Sie mich fragen: wenn es nötig ist, auch mit einem Zaun, ganz sicher. Zweitens: Zurückweisung ausnahmslos aller Versuche illegaler Einreise. Es gilt ein faktisches Einreiseverbot für Personen, die keine gültigen Einreisedokumente besitzen und nicht unter die europäische Freizügigkeit fallen. (Beifall AfD) Diese Menschen müssen an der Grenze konsequent zurückgewiesen werden. Das gilt unabhängig davon, ob sie ein Schutzgesuch äußern oder nicht. In unseren europäischen Nachbarstaaten – das haben wir vorhin schon erörtert – sind sie bereits sicher vor Verfolgung. Einer Einreise nach Deutschland bedarf es daher nicht. Drittens: Inhaftierung von vollziehbar Ausreisepflichtigen. Sie gehören konsequent in Abschiebehaft. Die Anzahl entsprechender Haftplätze in den Ländern muss dafür signifikant erhöht werden. Der Bund muss die Länder dabei unterstützen und schnellstmöglich alle verfügbaren Liegenschaften, darunter auch leerstehende Kasernen und Containerbauten, zur Verfügung stellen. Die Zahl der Abschiebungen muss deutlich erhöht werden. (Beifall AfD) Abschiebungen müssen täglich stattfinden; auch Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien müssen regelmäßig darunterfallen. (Beifall AfD) Viertens: mehr Unterstützung für die Länder beim Vollzug der Ausreisepflicht. Der Bund soll die Länder auch weiterhin beim Vollzug der Ausreisepflicht, etwa durch Beschaffung von Reisedokumenten oder die Umsetzung von Rückführungen, unterstützen. Diese Unterstützung muss weiter ausgebaut werden. Überdies müssen Bundesausreisezentren geschaffen werden, um Rückführungen zu erleichtern. Die Bundespolizei muss die Befugnis erhalten, für im eigenen Zuständigkeitsbereich aufgegriffene ausreisepflichtige Personen auch selbst und unmittelbar Haftbefehle für Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam zu beantragen. (Beifall AfD) Fünftens: Die Verschärfung des Aufenthaltsrechts für Straftäter und Gefährder. Ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder sollen in einem zeitlich unbefristeten Ausreisearrest bleiben, bis sie freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren oder die Abschiebung vollzogen werden kann. Aus diesem Arrest ist die freiwillige Heimreise selbstverständlich jederzeit möglich. Nicht mehr möglich hingegen darf die wiederholte Einreise nach Deutschland sein. (Beifall AfD) Jetzt die Frage: Bleibt die CDU bei ihren Lippenbekenntnissen von vor der Bundestagswahl? Schauen wir mal. Immerhin hat die CDU-Bundestagsfraktion das eigene Zustrombegrenzungsgesetz schon nicht mehr in ihrer Gesamtheit mitgetragen. Das Bündnis Sahra Wagenknecht hat sich im Bundestag – als es noch drinsaß – bekanntlich zu dem Fünf-Punkte-Plan enthalten. Dem Zustrombegrenzungsgesetz wurde dann jedoch zusammen mit der AfD-Fraktion zugestimmt. Aber wir sind hier bekanntermaßen nicht im Bundestag, und somit dürfte heute alles offen sein. Heute hat die CDU-Landtagsfraktion hier einen eigenen Punkte-Plan eingebracht – dieselbe CDU übrigens, die seit 2019 hier im Land den Innenminister gestellt hat, (Beifall AfD) die seit 2019 in diesem Land zugeguckt hat, wie die Zahlen der illegalen Einreisen immer weiter gestiegen sind, die CDU, die nicht abgeschoben hat, obwohl es dringend geboten gewesen wäre, (Beifall AfD) und die CDU, die dafür gesorgt hat, dass seit 2015 diese illegale Masseneinwanderung, diese Messereinwanderung in unser Land überhaupt erst stattfinden konnte! (Beifall AfD) Diese CDU stellt sich hier heute hin. Das ist verlogen! All die Ereignisse der letzten Wochen müssten Sie heute dazu zwingen, unserem Antrag zuzustimmen. Der Messermord in Beelitz an einem CDU-Mitglied wurde quasi totgeschwiegen, galt doch der Täter zuvor als gut integriert. Auch Aschaffenburg und München ließen bislang keine Taten folgen. Es gab Lippenbekenntnisse, Versprechungen und große warme Worte. Und die links-grüne Noch-Außenministerin Baerbock? Die fliegt jetzt erst einmal weiterhin hunderte, nein tausende Afghanen in unser Land ein. Das muss man sich einfach mal vorstellen! (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Eine Schande!) – Wahnsinn! – Man müsste tatsächlich einmal genau prüfen, ob in den Handlungen der Regierung und der weiteren Akteure von Linken, Grünen und Teilen der SPD nicht schon die Voraussetzungen für Mittäterschaft an den grausamen Taten in unserem Land erfüllt sind. (Beifall AfD) Aber, liebe Damen und Herren, der Wählerwille ist eindeutig. Eine Mehrheit will diese links-grün durchseuchte Politik nicht mehr. Die illegale Massenmigration muss gestoppt werden und leeren Worthülsen müssen endlich Taten folgen. (Beifall AfD) Aber in der bitteren Realität werden weiterhin jedes Jahr hunderttausende illegale Personen in unser Land gelassen, und es wird versucht, diese auch noch hier zu halten. Der gesunde Menschenverstand wird ausgeblendet, während in Deutschland zigtausende Wohnungen, Ärzte, Lehrer usw. fehlen – aber nicht wegen des angeblichen Fachkräftemangels, sondern wegen der ungezügelten Massenmigration. (Beifall AfD) Die extremistischen Fanatiker der schrankenlosen Migration kümmert es nicht, dass die Opfer dieser kriminellen Migrationspolitik leiden und die Angehörigen verzweifelt trauern müssen: in Aschaffenburg, in Magdeburg, in Solingen, in Mannheim, in Beelitz, in München, in Berlin und unzähligen anderen Orten in ganz Deutschland. Stattdessen werden staatlich organisierte geschmacklose Kundgebungen gegen rechts auf dem Rücken der Opfer veranstaltet, und grüne Funktionäre feiern sich dabei noch mit grinsenden Selfies. (Bretz [CDU]: Pfui!) Das ist widerwärtig! – Wo bleiben die Demos gegen Messerattentäter? (Beifall AfD) Wo ist das wirkliche Gedenken an die Opfer – ohne Selfies und ohne die AfD jedes Mal wieder mit reinzuziehen? Das gibt es nicht. Und das ist nichts als Heuchelei, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Es muss endlich eine wirkliche Migrationswende folgen mit der Schließung der Grenzen und der Zurückweisung und Abschiebung von illegalen Ausländern, wie wir es schon seit Jahren hier fordern – seit Jahren, Herr Redmann; Sie erst seit einigen Wochen. (Beifall AfD) Grausame Verbrechen hätten verhindert werden können, wenn die Täter vorher konsequent abgeschoben worden wären. Allerdings muss man schon vorher ansetzen und darf die Täter gar nicht erst in dieses Land lassen. Bereits jetzt sind die Regelungen vorhanden und die Schritte rechtlich vorgesehen. Wer über ein sicheres Drittland einreist, der hat sein Asylverfahren dort zu führen – Artikel 16 a Grundgesetz. Und wer kein gültiges Ausweisdokument hat, der ist schon gar nicht auf freiem Fuß in Deutschland zu lassen. (Beifall AfD) Die Dublin-Rückführungen und auch Abschiebungen in Heimatländer haben keinen Erfolg, wenn die Betroffenen bereits am nächsten Tag wieder illegal nach Deutschland einreisen. Und selbstverständlich dürfen für Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, keine Duldungen mehr ausgesprochen werden. Schon allein die Begrifflichkeit ist doch falsch. Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist, der bleibt dies ohne Wenn und Aber. Ein sogenanntes Chancenaufenthaltsrecht kann und darf es daher überhaupt nicht geben. (Beifall AfD) Stattdessen sind bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die vollziehbar ausreisepflichtigen Personen in Abschiebehaft zu nehmen, wenn sie ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen. Bisher wird illegales Verhalten allerdings belohnt. Doch das ist eines starken Rechtsstaates nicht würdig. Sehr geehrte Damen und Herren, wenn Sie endlich aufhören möchten, mit Krokodilstränen die Opfer der Messermigration zu betrauern, dann tun Sie endlich etwas! Der erste Schritt beginnt mit der Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. Dem – halbherzigen – Entschließungsantrag der CDU werden wir zustimmen, und wir werden Sie in Zukunft an Ihren Worten messen. – Danke schön. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Der Abgeordnete Scheetz hat das Wort für die SPD-Fraktion. Bitte sehr.
Ludwig Scheetz SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will nur auf ein paar Aspekte eingehen. Frau Kotré, Sie haben gesagt: Die Brandenburgerinnen und Brandenburger lassen sich nicht für dumm verkaufen. – Da gebe ich Ihnen sogar recht. (Lena Kotré [AfD]: Das sehen wir am Wahlergebnis!) – Genau, das sehen wir am Wahlergebnis vom 22. September 2024, als die Brandenburgerinnen und Brandenburger nämlich sehr klar zwischen der Landes- und der Bundesebene differenziert haben. (Lena Kotré [AfD]: Als die SPD die Linke und die Grünen aus dem Landtag gefegt hat?) Dann haben Sie gesagt: Wir wissen nicht, was die Menschen, die zu uns kommen, im Schilde führen. – Natürlich müssen wir wissen, wer im Land ist. Das habe auch ich gesagt. Wir brauchen Humanität und Ordnung; ich habe vorhin ja ausgeführt, welche Aspekte das mit sich bringt. Es ist die Frage, wie wir die innere Sicherheit stärken und Gefährder frühzeitig erkennen können. Das beginnt mit dem Austausch sowie der Abstimmung der Sicherheitsbehörden zwischen den einzelnen Ebenen, zwischen Bund und Ländern. Da muss es natürlich Verbesserungen geben. Wir müssen die Polizei stärken, die Ausstattung verbessern, die Digitalisierung vorantreiben. (Lena Kotré [AfD]: Die SPD regiert seit der Wende hier!) Wir brauchen eine konsequente Strafverfolgung bei Kriminalität, insbesondere gegen organisierte Strukturen. Wir müssen die Prävention ausbauen. Und – ich habe es schon gesagt –: Wir 2025 25 brauchen Migrationspolitik mit klaren Regeln, keine Symbolpolitik, sondern handfeste Lösungen. Im Übrigen weiß ich auch nicht – nein, ich lasse jetzt keine Zwischenfragen mehr zu; ich habe heute schon genug zugelassen –, was radikalisierte Rechtsextremisten oder Reichsbürger im Schilde führen. (Vereinzelt Beifall SPD) Auch hier gilt es, die innere Sicherheit zu stärken, damit wir eben auch an dieser Stelle vorankommen und entsprechende Taten verhindern, die es übrigens auch gab, die aber von Ihnen sehr gern verschwiegen werden. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW - Lena Kotré [AfD]: Wir holen einfach noch ein paar mehr Illegale rein?)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Das Wort geht an Herrn Abgeordneten Lüders für das BSW. Bitte sehr.
Niels-Olaf Lüders BSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In Abwandlung eines altbekannten Spruchs lässt sich wohl sagen: Wenn zwei im Ergebnis etwas Ähnliches erreichen wollen, ist es noch lange nicht dasselbe. – Wohl niemand hier im Saal würde der Forderung widersprechen, dass die Migration deutlich besser reguliert und im Ergebnis ein vernünftiges Maß erreicht werden muss. Und doch meinen wir, je nach Parteizugehörigkeit, durchaus sehr Unterschiedliches damit. Das betrifft sowohl die Motivation dieser Forderung als auch die Wege, sie umzusetzen. Es fällt zum Beispiel schon auf, dass sich die Lösungsvorschläge der AfD vordergründig auf die möglichst unbarmherzige und rücksichtslose Zurückweisung und Abschiebung beziehen. Um nicht missverstanden zu werden: Es spricht nichts, aber auch gar nichts gegen konsequentes Handeln. Und ja, ein Gesetz kann im Einzelfall natürlich auch hart sein. Aber man darf dabei doch niemals die Grundsätze des Humanismus und der Rechtsstaatlichkeit aus den Augen verlieren. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Denn diese Grundsätze bilden die Grundlage unserer Gesellschaft, gerade und umso mehr, wenn es um konsequentes staatliches Handeln geht. Der an der Humboldt-Universität tätige Migrationsforscher Prof. Ruud Koopmans weist völlig zu Recht darauf hin, dass das derzeitige Asylsystem nicht nur die Fähigkeit zur Integration der aufnehmenden Gesellschaft überfordert, sondern auch für viele Flüchtlinge eine „Asyl-Lotterie“ – so auch der Titel seines Buches – darstellt. Ich muss es so klar sagen: Den Menschen, die es nicht an und über die europäischen Außengrenzen schaffen, helfen wir überhaupt nicht. Und wer schafft es nach Europa? Es sind diejenigen, die im Stande sind, den gefährlichen Weg durch Wüsten und über das Mittelmeer zurückzulegen. (Zuruf des Abgeordneten Freiherr von Lützow [AfD]) Und es sind diejenigen, die sich teure Menschenschmuggler leisten können. Viele, die imstande sind, das Wagnis der Flucht einzugehen, schaffen es aber nicht, sondern werden versklavt, ausgeraubt oder sterben im Mittelmeer. So setzen wir also das nach dem Zweiten Weltkrieg gegebene Versprechen um, Menschen, die begründet aus ihrem Land fliehen, Schutz zu gewähren. Professor Koopmans stellt deswegen die These auf, dass das europäische Asylsystem mehr Menschen tötet, als es rettet. Er rechnet vor, dass nach konservativen Schätzungen in den vergangenen zehn Jahren 60 000 Menschen auf der Flucht gestorben sind. In einem, das sei zugegeben, kühlen Vergleich der Sterberaten, zum Beispiel in den Bürgerkriegsländern, aus denen viele Flüchtlinge kommen, ergibt sich dann also, dass es gefährlicher ist, sich dem europäischen Asylsystem – besser: der unmenschlichen Asyllotterie – anzuvertrauen, als einfach zu Hause zu bleiben und zu hoffen, dass man dort überlebt. Die von der Flucht oft traumatisierten Menschen – die sich leider oft auch wegen falscher Anreize auf den Weg gemacht haben – kommen dann in unsere Gesellschaft, die schon mit den bereits hier lebenden Flüchtlingen erheblich überfordert ist, in eine Gesellschaft, in der viele Menschen verzweifeln, weil Wohnungen nicht mehr bezahlbar sind und das Bildungs- sowie das Gesundheitssystem immer schlechter werden. (Lena Kotré [AfD]: Ich verstehe immer noch nicht, warum Sie unseren Antrag ablehnen!) Dann sinken in der Gesellschaft zwangsläufig die Fähigkeit und die Bereitschaft, einen nicht regulierten Zustrom von Zuwanderern aufzunehmen. Neben dieser nicht mehr hinnehmbaren Überforderung der Gesellschaft hier bei uns ergibt sich unsere Motivation, eine völlige Neuausrichtung der deutschen und der europäischen Migrationspolitik zu fordern, eben auch aus der beschriebenen Misere der Asyllotterie.
Ulrike Liedtke
Ich muss Sie bitten, zum Ende zu kommen.
Niels-Olaf Lüders BSW
Dann kann ich auf die Mittel leider nicht mehr eingehen. Ich möchte aber noch kurz sagen, dass wir den vorliegenden Antrag eben wegen der unterschiedlichen Motivation – weil wir eben doch nicht dasselbe meinen und wollen – ablehnen werden. Auch den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion werden wir ablehnen, einfach aus dem logischen Grund, dass wir nichts flankieren können, was noch nicht da ist. (Beifall BSW und SPD – Zuruf des Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow [AfD])
Ulrike Liedtke
Es gibt die Möglichkeit, dass Frau Abgeordnete Lange noch einmal das Wort nimmt. – Das möchte sie nicht. (Zuruf) – Es ist zu Ende; die Rede war zu Ende. (Zuruf) – Bitte? (Dr. Jan Redmann [CDU]: Aber die Rede lief doch noch, als ich die Frage angezeigt habe!) – Würden Sie bitte zum Mikrofon gehen; ich kann Sie nicht verstehen.
Jan Redmann CDU
Frau Präsidentin, ich habe die Zwischenfrage angezeigt, während die Rede noch gehalten wurde, der Redner also noch am Pult stand. (Niels-Olaf Lüders [BSW]: Wenn Sie es zulassen, Frau Präsidentin …)
Ulrike Liedtke
Dann lasse ich das zu. – Wenn Sie das zulassen, Herr Abgeordneter. Sie haben die Möglichkeit dazu.
Niels-Olaf Lüders BSW
Ehe es hier noch einmal eskaliert – bitte schön. (Vereinzelt Heiterkeit)
Jan Redmann CDU
Ich habe versucht, darauf Rücksicht zu nehmen, dass Sie vorhin angekündigt hatten, Zwischenfragen eher am Ende des Vortrags zuzulassen und vorher gern zusammenhängend ausführen wollen.
Niels-Olaf Lüders BSW
Vielen Dank.
Jan Redmann CDU
Herr Lüders, Sie haben kürzlich ausgeführt, dass Sie der Auffassung sind, Zurückweisungen an den deutschen Außengrenzen seien europarechtswidrig und deshalb unmöglich, eben aus den genannten Rechtsgründen. Das widerspricht aber dem, was mit den Landräten in Brandenburg vereinbart wurde und, wenn ich es richtig sehe, auch in Ihren Koalitionsvertrag aufgenommen wurde. Ist das also nur Ihre persönliche Auffassung oder auch die Auffassung des gesamten BSW?
Ulrike Liedtke
Bitte schön.
Niels-Olaf Lüders BSW
Man muss differenzieren und zwei Dinge auseinanderhalten: Wie bewegen wir uns in dem derzeit vorgegebenen Rechtsrahmen? Und: Welchen Rechtsrahmen wünschen wir uns? Dass wir uns einen viel besseren Rechtsrahmen wünschen, habe ich soeben umfangreich ausgeführt. Ich finde, dass Frau Ministerin Lange im Rahmen des bestehenden Handlungsspielraums für unser Land dabei ist, wirklich viel umzusetzen. Man muss einfach sehen: Auf der Landesebene ist nur das umzusetzen, was auf der Landesebene möglich ist. (Beifall BSW und SPD – Dr. Jan Redmann [CDU]: Das war nicht meine Frage!)
Ulrike Liedtke
Zum Abschluss hätten wir noch einmal Redezeit für Herrn Dr. Berndt oder Frau Abgeordnete Kotré. Wird das gewünscht? – Das wird nicht gewünscht. Dann kommen wir zu den Abstimmungen. Zuerst stimmen wir über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/498 ab: „Fünf-Punkte-Plan zur Bewältigung der Migrationskrise“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt; es gab Stimmenthaltungen. Wir kommen zu dem Entschließungsantrag der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/545. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt; es gab keine Stimmenthaltungen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf. TOP 2: Fragestunde Drucksache 8/524 Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass von jeder Fraktion eine Frage gestellt und beantwortet wird. Es liegen insgesamt 33 mündliche Anfragen vor. Ich erteile das Wort Frau Abgeordneter Hildebrandt zur Formulierung der Frage 46 (Brandenburgischer Kunstpreis). Bitte schön. Elske Hildebrandt (SPD):* Seit 20 Jahren wird der Brandenburgische Kunstpreis verliehen. Er stellt eine der wichtigsten Plattformen brandenburgischer zeitgenössischer Kunst dar. Schon länger zeichnet sich ab, dass in diesem Jahr eine Aussetzung bevorsteht. Ich frage die Landesregierung: Was sind die Gründe für diese Aussetzung? 2025 27
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Dr. Schüle, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Bitte schön. Dr. Manja Schüle (Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Hildebrandt, Sie haben völlig recht: Der Brandenburgische Kunstpreis bietet für die zeitgenössische Kunst in unserem Land eine der wichtigsten Bühnen. Für all diejenigen, die mit diesem Kunstpreis vielleicht nicht jährlich zu tun haben: Mit diesem Preis werden herausragende Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Malerei, Grafik, Plastik und Fotografie ausgezeichnet. Zudem ehrt der Ministerpräsident für ein Lebenswerk, und mein Ministerium fördert ein kreatives Nachwuchstalent. Solche Auszeichnungen sind mit ihrer überregionalen Bedeutung, vor allen Dingen aber mit der Medienberichterstattung darüber für künstlerische Lebensläufe außerordentlich wichtig. An dieser Auffassung hat sich nichts geändert, ganz im Gegenteil. Das Märkische Medienhaus stellte die Vergabe dieses Preises Ende 2023 ein. An dieser Stelle geht noch einmal ein ganz herzlicher Dank an das Märkische Medienhaus dafür, dass es 20 Jahre lang die Förderung übernommen hat. Der Vorsitzende der Jury, Frank Mangelsdorf, und seine Kollegen haben sich mit einer irren Leidenschaft und sehr viel Geld engagiert; deswegen hieß dieser Preis auch „MOZ-Kunstpreis“. Als das Märkische Medienhaus Ende 2023 nach 20 Jahren ausstieg, ist das Land eingesprungen, um den Preis zu retten, und hat die Vergabe gemeinsam mit der Stiftung Schloss Neuhardenberg in Trägerschaft übernommen. Diese Übernahme erfordert es aber, dass die Mittel für den Kunstpreis regelhaft in den Landeshaushalt aufzunehmen sind. Dies war angesichts der Wahl und der vorläufigen Haushaltsführung, die mittlerweile stattfindet, leider nicht möglich. Um das Verfahren konkret zu verdeutlichen: Im vergangenen Jahr gab es 347 Einreichungen. Es handelt sich um ein zweistufiges Juryverfahren. Es ist nicht nur so, dass ein Preis verliehen wird, sondern es findet auch eine Ausstellung für all diejenigen statt, die im Rahmen des Juryverfahrens aufgrund ihrer exzellenten künstlerischen Güte ausgewählt worden sind. Mit diesem ganzen Verfahren sind auch zahlreiche Vorlaufarbeiten verbunden; Aufgaben und Aufträge sind zu vergeben. Angesichts der beschriebenen Umstände ist das diesmal nicht realisierbar gewesen. Das ist der Grund, warum wir dieses Jahr aussetzen mussten. Das gilt übrigens genauso für den Brandenburgischen Wissenschaftspreis und den Denkmalpflegepreis. Die vorläufige Haushaltsführung ist also in der Tat der Grund, nach dem Sie gefragt haben. Das ist mit Sicherheit keine Absage an die großartigen Künstlerinnen und Künstler in unserem Land und auch nicht an den Kunstpreis, dessen Vergabe wir fortführen wollen.
Ulrike Liedtke
Eine Nachfrage dazu? – Bitte schön, Frau Abgeordnete Hildebrandt. Elske Hildebrandt (SPD):* Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Danke auch für Ihren Schlusssatz; denn ich hatte inzwischen auch Gespräche mit verschiedenen Künstlerinnen und Künstlern der unterschiedlichsten Sparten, die dazu nachgefragt haben. Es ist also zu erwarten, dass die Vergabe dieses Kunstpreises weitergeführt wird. Können Sie vielleicht noch ausführen, welche Konzepte und Gedanken dazu – jetzt unabhängig von den Haushaltsverhandlungen – im Spiel sind? Dr. Manja Schüle (Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur): Dieser Kunstpreis hat in seiner 21-jährigen Geschichte immer wieder Änderungen erfahren. Neue Kategorien und neue Formate sind hinzugekommen, beispielsweise die Fotografie, die am Anfang nicht beinhaltet war. Wir legen während der haushaltsbedingten Pause natürlich nicht die Hände in den Schoß, sondern arbeiten an einer Neukonzeption. Das machen wir nicht am grünen Tisch im Kulturministerium in Potsdam, sondern – wie in den vergangenen fünf Jahren auch – in enger Zusammenarbeit mit den Künstlerinnen und Künstlern bzw. den Vereinigungen der Kunstszene im Land, das heißt, wir nutzen auch die dort vorhandene Expertise. Ich will diesen Ideen aber nicht vorgreifen, auch wenn sie schon in mehreren Workshops miteinander besprochen worden sind. Es handelt sich nämlich noch nicht um ein in sich schlüssiges Konzept, nach dem Sie ja gefragt haben, sondern um eine erste Ideensammlung. Im Mittelpunkt stehen die Fragen: Wie und unter welchen Bedingungen kann man den Brandenburgischen Kunstpreis ab 2025 fortführen? Wer sollte wofür und in welcher Höhe ausgezeichnet werden? Genau das diskutieren wir gerade mit der Kunstszene im Land Brandenburg. Ich glaube, das ist auch der richtige Weg: nicht über die Köpfe der Künstlerinnen und Künstler hinweg zu entscheiden, sondern mit ihnen zu entscheiden. Denn letztlich ist es ihre Bühne für zeitgenössische Kunst.
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Es gibt eine weitere Nachfrage von Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Schierack. Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben es gerade angesprochen: Auch der Denkmalpflegepreis wird dieses Jahr aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung nicht ausgeschrieben oder nicht vergeben, was ich sehr bedaure. Immerhin wird dieser Preis seit 1992 vergeben. Können Sie den Künstlerinnen und Künstlern, die das betrifft, zusagen, dass es weitergeht? Können Sie sich vielleicht auch vorstellen, in diesem Jahr im Bereich der Denkmalpflege eine andere Form der angemessenen Würdigung zu finden? Dr. Manja Schüle (Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur): Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schierack, jetzt haben Sie die mündliche Anfrage 66 auf Platz zwei gezogen. Herzlichen Glückwunsch zu diesem sehr klugen Vorgehen! Sie können sich versichert fühlen – genauso wie Sie –, dass es für eine Kulturministerin bei Preisen, die es seit über 20 Jahren in einem Land gibt, die ja nicht nur Preise für die Prämierten sind, sondern gleichermaßen Leistungsschau, Netzwerktreffen, Feiern und auch Ausstellen, was wir in unserem Land haben, und zwar sowohl im Bereich der Denkmalpflege, im Bereich der Kunst und Kultur als auch im Bereich der Wissenschaft, kein schöner Anlass ist. Gleichermaßen kann ich Ihnen an dieser Stelle versichern, dass wir natürlich daran arbeiten, dass wir diese Preise, wenn der Landeshaushalt beschlossen worden ist, auch mit Ihrer Hilfe, im nächsten Jahr werden fortsetzen können. Aber ich nehme Ihre Nachfrage auch als große Unterstützung für den Denkmalpflegepreis ab 2025. Ich würde mich dann auch sehr freuen, wenn Sie da vielleicht zugegen wären.
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Dann kommen wir zu Frage 47 (Angriffe auf Ärzte und Personal in den Praxen), gestellt von Frau Abgeordneter Dr. Daniela Oeynhausen von der AfD-Fraktion.
Daniela Oeynhausen AfD
Der jüngste brutale Angriff auf einen Hausarzt in Nordrhein-Westfalen zeigt, wie auch in Arztpraxen die Gewalt um sich greift. Die Landesärztekammer sprach sich im vergangenen August für einen Gesetzentwurf auf Bundesebene zur Änderung von § 115 StGB aus, der Ärzte sowie medizinisches Personal besser vor Gewalt schützen soll. Ich frage die Landesregierung: Wie haben sich die Gewaltvorfälle, inklusive Bedrohungen, gegenüber Angehörigen von Arztpraxen, also Ärzten und weiterem Praxispersonal, vor bzw. in Arztpraxen im Land Brandenburg in den letzten zehn Jahren entwickelt? Bitte in absoluten Zahlen jährlich und, wenn möglich, nach Ärzten und weiterem Praxispersonal aufschlüsseln.
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Müller, Ministerium für Gesundheit und Soziales. Bitte schön.
Britta Müller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete Frau Dr. Oeynhausen, zur Antwort: Die für die ambulanten Arztpraxen zuständige Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg hat dafür Sorge zu tragen, dass im Land Brandenburg die ambulant-ärztliche Versorgung sichergestellt ist. Sie muss also im Fall eines Tatvorfalls gegebenenfalls dafür sorgen, dass der Betrieb weitergeführt werden kann. Die Erfassung von Straftaten fällt nicht unter den gesetzlichen Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf Straftaten in Arztpraxen. Ergänzend kann auf die vom Ministerium des Innern und für Kommunales zur Verfügung gestellten Daten aus der polizeilichen Kriminalstatistik hingewiesen werden, die sich durch bundeseinheitliche Erfassung und Zählweisen auszeichnet. Insoweit werden in diesem Zusammenhang keine Anzeigen, sondern nur hinreichend konkretisierte Delikte registriert. Eine im Bereich der Gewaltkriminalität durchgeführte Recherche zur Tatörtlichkeit Arztpraxis wird auch erst seit 2020 im Bund und in den Ländern einheitlich geführt, sodass erst ab diesem Zeitpunkt eine Recherche möglich ist. Eine berufsbezogene Recherche nach Ärzten sowie deren Personal ist somit in der polizeilichen Kriminalstatistik nicht möglich. Die Recherche hat ergeben, dass nach dieser Symptomatik, also Arztpraxis, im Jahr 2020 ein Fall registriert wurde. 2021 waren es vier Fälle. 2022 ist kein Fall bekannt, 2023 ein Fall und 2024 erneut kein Fall. Die Zahl der polizeilich bekannten Opfer entspricht dabei jeweils der Zahl der polizeilich bekannten Fälle. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Daten im Sinne der Fragestellung vor.
Ulrike Liedtke
Sie haben Nachfragen, Frau Dr. Oeynhausen? – Bitte schön.
Daniela Oeynhausen AfD
Sehr gerne. Gerne würde ich auch die drei Nachfragen in Anspruch nehmen. Frau Ministerin, können Sie etwas über die Motive und Nationalitäten der Täter sagen? Das Zweite ist: Unterstützen Sie den Vorstoß der Ärztekammer, spezielle Meldestellen für Übergriffe in Praxen einzurichten? Inwieweit würden Sie sich dafür auf Bundesebene einsetzen? Die dritte Frage: Wir haben das Problem bei Übergriffen in Krankenhäusern, dass bei den Tatorten nicht zwischen ärztlichen Kunstfehlern und tätlichen Übergriffen auf Personal unterschieden wird. Inwieweit haben Sie vor, hier auch korrigierend einzugreifen und diese beiden Tatbestände aufgeschlüsselt zu erfassen, damit wir auch Personal in den Krankenhäusern besser schützen können?
Ulrike Liedtke
Bitte schön.
Britta Müller
Sie fragten zum einen nach den Motiven. Da liegen mir keine Erkenntnisse vor. Ich habe das, was diese Auswertung der Kriminalstatistik zur Arztpraxis aussagt, ausgeführt. Weitere Erkenntnisse liegen nicht vor. Ich kenne auch nicht die Aktivitäten der Landesärztekammer. Insofern kann ich mich auch nicht dazu äußern, ob ich mich irgendetwas anschließe, weil ich es eben nicht kenne. 2025 29 Zur dritten Frage: Auch hierzu habe ich keine statistischen Aussagen vorliegen.
Ulrike Liedtke
Bitte schön. Sie hatten jetzt schon drei Nachfragen. (Dr. Daniela Oeynhausen [AfD]: Aber die letzte wurde nicht beantwortet!) – Das ist dann so. Die Antwort kann möglicherweise schriftlich nachgereicht werden, aber die Antwort reicht nur bis hierher. Frau Ministerin, möchten Sie ergänzen?
Britta Müller
Nein, ich kann dazu leider nichts ergänzen, weil zu dieser sehr dezidierten Fragestellung die Statistik nicht vorliegt. Ich kann nicht mehr dazu sagen. (Dr. Daniela Oeynhausen [AfD]: Die unterschiedliche Erfassung der Tatbestände!) – Ich kann zu etwas in meinem Nichtzuständigkeitsbereich Liegenden, wie Tatbestände erfasst werden, hier nicht ausführen. Das kann ich leider nicht.
Daniela Oeynhausen AfD
Das ist auch etwas, was Sie als Gesundheitsministerin durchaus mit dem Innenministerium in der Landesregierung absprechen könnten. Wir haben das Problem, dass Kunstfehler und tätliche Übergriffe nicht eigens aufgeschlüsselt sind, wenn es um den Tatort geht. Sie werden zusammengefasst, und dadurch ist eine spezielle Statistik zu Übergriffen nicht möglich. Und jetzt meine Frage: Wollen Sie sich mit dem Innenministerium abstimmen, um hier eine bessere Erfassung zu ermöglichen?
Britta Müller
Ich kann mich gerne noch mal mit dem Innenministerium zu Ihrer Fragestellung ins Benehmen setzen. Ich werde Ihnen da aber im Vorfeld keine Antwort geben können.
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Wir kommen zur Frage 48 (Ergebnisse Taskforce PCK Schwedt). Herr Abgeordneter Reinhard Simon, BSW, wird sie stellen. Bitte schön.
Reinhard Simon BSW
Medienberichten zufolge fand am 12. Februar 2025 eine Sitzung der Taskforce PCK Schwedt in der Staatskanzlei statt. Ich frage die Landesregierung: Welche Themen wurden mit welchen Ergebnissen auf dieser Sitzung der Taskforce PCK Schwedt beraten?
Ulrike Liedtke
Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Keller, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. Bitte. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrter Reinhard Simon! Am 12. Februar hat die Sitzung der Taskforce PCK Schwedt der Landesregierung in der Staatskanzlei stattgefunden. Verschiedene Mitglieder der Landesregierung waren daran beteiligt. Unmittelbar im Nachgang informierte die Landesregierung mit einer umfangreichen Pressemitteilung über die Ergebnisse der Beratungen. In der Sitzung wurde zum einen die aktuelle Gesamtsituation des Unternehmens und des Standorts ausführlich besprochen. Es ist erneut deutlich geworden, dass die PCK auch in Zukunft in einem schwierigen Wettbewerbsumfeld betriebswirtschaftlich konkurrenzfähig bleiben muss. Für die PCK sind insbesondere die veränderten Rahmenbedingungen der Öllieferungen relevant, darüber hinaus aber auch die Energiepreise und vor allem die Planbarkeit der Energiepreise. Zusätzlich wurde das Thema der Treuhandverwaltung der deutschen Rosneft-Gesellschaft erörtert, die nach derzeitigem Stand zum 10. März 2025 auslaufen würde. Die Bundesregierung war durch Herrn Kellner vertreten und hat im Nachgang zur Taskforce angekündigt, diese Treuhänderschaft zu verlängern. Vor allem wurde gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium das Vorantreiben des Verkaufs von Rosneft Russland glaubhaft gemacht, was als Anlass genommen wurde, die Dauer der Treuhandverwaltung zu verlängern. Weiterhin wird es aber unabdingbar sein, die Entscheidung über die Treuhänderschaft und natürlich auch über die Gesellschaftersituation bei der PCK insgesamt zügig einer Lösung zuzuführen, um die notwendigen Entscheidungen zur Zukunftssicherheit des Standortes der PCK treffen zu können. Im Hinblick auf die beihilferechtlichen Genehmigungsverfahren der EU-Kommission für die Ertüchtigung der Pipeline in Rostock – auch das war Thema in der Taskforce – steht weiter der Bund in der Verantwortung, für eine Beschleunigung des Verfahrens auf EU-Ebene und am Ende einer Entscheidung zu sorgen. Auch das wurde erörtert. Parallel dazu liegen in der Stadt Schwedt und dem Landkreis Uckermark verschiedene Zukunftsprojekte in der Verantwortung des Landes Brandenburg, des Landkreises, der Landrätin Frau Dörk und der Bürgermeisterin der Stadt Schwedt, Frau Hoppe, sowie den Unternehmen vor Ort. Hier werden Mittel aus dem GRW-Sonderprogramm und dem JTF genutzt und die Projekte weiter vorangetrieben. Schwerpunkte sind unter anderem der Innovation Campus, das Reallabor und das Boardinghaus. Die verschiedenen Einrichtungen vor Ort wie das Lehrtechnikum oder das Transformations- und Servicezentrum, kurz TRAFO, sind Ihnen, glaube ich, bekannt. Für uns ist wichtig, dass die Landesregierung auch zukünftig an der Seite der Schwedterinnen und Schwedter und vor allem natürlich der Beschäftigten der PCK steht. Für uns war es weiterhin eine wichtige Information, dass sich der Bund am 31.12.2024 klar für eine Beschäftigungsgarantie ausgesprochen hat. Auch das ist, glaube ich, ein wichtiges Signal für die Belegschaft.
Ulrike Liedtke
Eine Nachfrage dazu, Herr Abgeordneter?
Reinhard Simon BSW
Die Antwort reicht mir natürlich nicht aus; das werden Sie sicherlich wissen. – Ich bin bestens informiert, wie es in der PCK aussieht, und mit vielen überparteilichen Organisationen jetzt dabei, eine große Demonstration in Schwedt für das Öffnen der Pipeline zu planen. Was Sie mir jetzt von Herrn Kellner erzählt haben, ist für mich wie ein Schlag ins Gesicht, weil Herr Kellner nichts von seinen Versprechungen eingehalten hat, auch die Bundesregierung nicht. Ich bitte die Landesregierung darum, dort intensiver und konkreter zu arbeiten. (Vereinzelt Beifall BSW)
Ulrike Liedtke
Möchten Sie dazu noch etwas ergänzen, Herr Minister? Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Ich glaube, das war jetzt ein Statement eines Einzelabgeordneten, das ich zur Kenntnis nehme. – Ich denke, die Bemühungen der Landesregierung und auch die Bemühungen der Akteure vor Ort – ich möchte hier vor allem auch noch einmal die Landrätin und die Bürgermeisterin im Besonderen in den Vordergrund stellen – sind bekannt. Wir als Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz werden natürlich auch weiterhin mit allen Akteuren vor Ort dafür sorgen, dass wir das, was wir als Land an Möglichkeiten haben, dort auch einsetzen. Der Forderung, die Sie hier auch in Richtung des Bundeswirtschaftsministers formuliert haben, werden wir selbstverständlich weiter nachkommen: dass auf EU-Ebene unter anderem das Verfahren zur Ertüchtigung der Pipeline in Rostock beschleunigt wird. Da sind wir, glaube ich, nicht unterschiedlicher Meinung.
Ulrike Liedtke
Es gibt noch eine Nachfrage zum Thema. – Herr Abgeordneter Bretz.
Steeven Bretz CDU
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Minister Keller. – Vorab: Herr Minister Keller, ich habe gerade die Besorgnis des Kollegen Simon vom BSW zur Kenntnis genommen und habe ein Maß an Unzufriedenheit in Ihrer Antwort feststellen können. Deshalb frage ich Sie: Was planen Sie und was tun Sie, um die Abgeordneten dieses Hauses auf dem Weg mitzunehmen? Wie vermeiden Sie künftig, dass offenkundig einzelne Abgeordnete einen besseren Kenntnisstand haben als den, den Sie selbst hier vortragen? Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Herr Bretz, das Thema hatten wir, glaube ich, schon einmal. Sie sind ein gern gesehener Gast im Wirtschaftsausschuss. Dort wird regelmäßig über das Thema PCK berichtet. Ich weiß, dass nicht jeder hier an den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses teilnehmen kann. Aber wir haben vor, im zuständigen Ausschuss weiterhin über die Ergebnisse der Taskforce-Sitzungen zu beraten. Wir haben vor, sobald sich die neue Bundesregierung konstituiert hat, mit der Bundesregierung erneut zu einer Taskforce-Sitzung einzuladen, um die angesprochenen Themen miteinander zu beraten. Darüber hinaus haben wir unmittelbar nach der Taskforce-Sitzung – ich hatte es vorhin schon erwähnt – ein sehr ausführliches Statement, das für alle zugänglich gemacht und veröffentlicht wurde. Die Punkte, die ich hier angesprochen habe, sind mit auf den Weg gebracht. Unser Anliegen wird auch weiterhin sein, unsere finanziellen Möglichkeiten zu nutzen, um vor allem den Transformationsprozess am Standort der PCK in Schwedt auf den Weg zu bringen. Wir werden außerdem mit der neuen Bundesregierung darüber diskutieren und vor allem auch Druck dahingehend machen, dass die Möglichkeiten, die es auf EU-Ebene gibt, auch genutzt werden, damit die Ertüchtigung der Pipeline schnell vollzogen wird und die dafür vorgesehenen Mittel dann auch zügig verwendet werden können.
Ulrike Liedtke
Noch eine Nachfrage?
Steeven Bretz CDU
Herr Minister Keller, könnten Sie angesichts der doch unterschiedlichen Bewertungen dem Landtag zusichern, den Abgeordneten zu dieser Thematik einen schriftlichen Bericht zukommen zu lassen, damit wir im Nachgang noch einmal den jeweiligen Kenntnisstand miteinander abgleichen können? Können Sie das dem Landtag zusichern?
Ulrike Liedtke
Bitte. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich glaube, Herr Bretz, ich verstehe Ihr Anliegen. Aber wir haben hier doch eine mündliche Fragestunde, und ich habe die Frage jetzt beantwortet. Ich lade Sie gerne in den Wirtschaftsausschuss ein. Da kann dieses Thema von der CDU-Fraktion gerne auf die Tagesordnung gesetzt werden, und dann werde ich ausführlich dazu berichten. – Das ist meine Antwort. (Vereinzelt Beifall SPD)
Ulrike Liedtke
Bitte, Herr Abgeordneter Bretz. Aber das ist dann schon die dritte Frage. 2025 31
Steeven Bretz CDU
Ja. – Das heißt dann, Herr Minister Keller, dass Sie die Unzufriedenheiten des Kollegen Simon nicht aufgreifen wollen und dass Sie uns als Abgeordnete nicht mit auf den Weg nehmen wollen. Ich hatte ja darum gebeten, dass Sie die Aussagen, die Sie gerade getätigt haben, den Kollegen hier noch einmal als schriftlichen Bericht zur Verfügung stellen, um, wie Kollege Simon es ja zu Recht eingefordert hat, den jeweiligen Kenntnisstand abgleichen zu können. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Herr Bretz, ich werde Ihnen gerne den Link zum Protokoll der heutigen Sitzung schicken. Und Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, das Thema im Ausschuss auf die Tagesordnung zu setzen; dann können wir das auch ausführlich erörtern. Ich verstehe schon, dass Sie jetzt einen schriftlichen Bericht fordern. Aber das Prozedere der mündlichen Anfrage ist, dass ich hier vortrage und Sie die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen. Das haben wir doch jetzt getan. Wenn die Fragen heute nicht an die Reihe gekommen wären, gäbe es dazu auch noch etwas schriftlich. Und im Nachgang gibt es zu dieser mündlichen Anfrage wie immer auch ein schriftliches Papier. Darin finden Sie auch noch einmal das, was ich vorgetragen habe.
Ulrike Liedtke
Herr Bretz möchte einen Geschäftsordnungsantrag stellen. Bitte.
Steeven Bretz CDU
Frau Präsidentin, ich möchte Sie darum bitten, dass Sie den Kollegen Minister Keller doch darauf aufmerksam machen, dass wir hier das Parlament sind. Und wenn hier aus dem Parlament erkennbar Unmut in Bezug auf den Informationsstand geäußert wird und wir als Abgeordnete fragen, ob der Minister bereit sei, uns seinen Kenntnisstand schriftlich zur Verfügung zu stellen, und er antwortet einem Abgeordneten, dass er ihm das Protokoll zukommen lassen werde, finde ich dieses Verhalten eines Ministers nicht angemessen und möchte das hiermit auch so feststellen. (Vereinzelt Beifall BSW – Lars Hünich [AfD]: Gibt es dafür schon einen Ordnungsruf?) Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Ich würde gerne darauf antworten. Herr Bretz, ich muss sagen, ich verstehe Ihr Anliegen nicht, denn Sie stellen ja keine inhaltlichen Fragen. Dazu habe ich hier auch schon mündlich ausgeführt. Dementsprechend werde ich selbstverständlich dafür sorgen, dass Sie das, was ich hier mündlich ausgeführt habe, auch noch schriftlich bekommen. Dann ist, glaube ich, dem Anliegen auch Genüge getan. Vielleicht sollten wir jetzt wieder zur Sache kommen und weniger unser persönliches Geplänkel hier in den Plenarsaal tragen. – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall SPD)
Ulrike Liedtke
Ich gehe davon aus, dass die Fragen ohnehin schriftlich beantwortet werden und von daher auch eine schriftliche Antwort auf die Frage von Herrn Abgeordneten Reinhard Simon vorliegt. Wir kommen zur Frage 49 (Personalaufwuchs im Haushaltsaufstellungsverfahren) und damit zur letzten Frage heute, und diese stellt der Abgeordnete Steeven Bretz, CDU-Fraktion. Bitte schön.
Steeven Bretz CDU
Frau Präsidentin! Liebe Damen und Herren Kollegen! Da ja in den Koalitionsvertrag von SPD und BSW für die Jahre 2025 bis 2029 an den unterschiedlichsten Stellen auch Bekenntnisse zur Erhöhung der Personalkapazitäten aufgenommen wurden, frage ich die Landesregierung, in welchen Ministerien und nachgeordneten Behörden nach aktuellem Stand und im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens der Entwurf der Landesregierung zum Stellenaufwuchs – und in welcher Höhe – vorliegt.
Robert Crumbach
Sehr geehrte Präsidentin …
Ulrike Liedtke
Bitte lassen Sie mich Sie erst ankündigen. – Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Crumbach, Ministerium für Finanzen und für Europa. Bitte schön.
Robert Crumbach
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bretz, die Landesregierung hält an dem Bekenntnis im Koalitionsvertrag für die Jahre 2025 bis 2029, für ausreichende Personalkapazitäten im Landesdienst zu sorgen, fest. Die Einzelheiten hierzu sind Gegenstand des Haushaltsaufstellungsverfahrens und werden derzeit zwischen meinem Haus und den Ressorts verhandelt. Die Entwürfe der Haushaltspläne für die Jahre 2025 und 2026 werden die Einzelheiten zu einer angemessenen Personalausstattung der Landesbehörden enthalten. – Das war es auch schon.
Ulrike Liedtke
Nun sehe ich – natürlich – Nachfragewünsche, zuerst vom Fragesteller selbst, von Herrn Abgeordneten Bretz. Bitte schön.
Steeven Bretz CDU
Sehr geehrter Herr Minister, ich habe dazu Nachfragen. Sie haben ein Schreiben versandt, in dem steht, dass Sie Ihre Ressortkollegen bitten, von Personalaufwuchs Abstand zu nehmen. Es ist aber bekannt, dass die Ressortkollegen aus dem Innenministerium und aus dem Justizministerium gleichwohl einen Personalaufwuchs wünschen. Meine Fragen vor diesem Hintergrund sind die folgenden: Erstens: Wieso formulieren Sie eine Forderung an Ihre Kollegen, die die Kollegen selbst nicht mitzutragen bereit sind? Das heißt, warum schwächen Sie Ihre Position als Finanzminister? Die zweite Frage ist: Warum schwächen Sie auch Ihr eigenes Haus? Denn in dem Augenblick, wo andere Ressorts mit Personalerhöhungen durch die Tür kommen, obwohl Sie Gegenteiliges gefordert haben, wird man sich fragen: Was tut eigentlich der Finanzminister für die Finanzverwaltung, wenn er sich durch diese Formulierung selbst die Hände bindet und die Finanzverwaltung keinen Personalaufwuchs bekommen wird? Vor dem Hintergrund meine Frage: Was beabsichtigen Sie mit diesem Tun?
Ulrike Liedtke
Wir schließen gleich Frau Dr. Oeynhausens Frage an. Bitte sehr.
Daniela Oeynhausen AfD
Von mir, Herr Minister, werden Sie da keine Kritik hören. Im Gegenteil geht meine Frage dahin, inwieweit Sie einen Stellenabbau anstreben und die Kollegen in der Landesregierung auffordern, zu schauen, welche Stellen man reduzieren kann. Beispielsweise wurden ja wegen der Klinikreform 18 neue Bürokratenstellen geschaffen, in der letzten Legislaturperiode allein 400 neue Stellen in der Landesregierung und direkt nachgeordneten Behörden, darunter für persönliche Mitarbeiter der grünen Ex-Gesundheitsministerin. Inwieweit wollen Sie dort nachbessern und Stellen abbauen? Haben Sie Ihre Kollegen gefragt, wo da Potenziale sind, und bekommen wir als Abgeordnete einen entsprechenden Bericht zur Verfügung gestellt?
Ulrike Liedtke
Bitte schön.
Robert Crumbach
Frau Präsidentin! Lieber Herr Bretz, ich bin Ihnen immer sehr dankbar für Hinweise, wie ich meine Arbeit machen kann, wie ich sie auch besser machen kann. Ich bin der festen Überzeugung, dass es meinem Haus, dass es mir gelingt, in Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen einen Haushalt aufzustellen. Im Übrigen bin ich auch der festen Überzeugung, dass die letzte Landesregierung das nicht hätte schaffen können, und zwar nicht wegen der ganz herausragenden Finanzministerin, sondern aus anderen Gründen. (Heiterkeit des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Überlassen Sie es einfach mir, zu entscheiden, wie ich meine Arbeit mache. Wenn der Haushalt steht, können Sie ihn gerne kritisieren oder loben. Schauen Sie ihn sich an, und dann werden Sie, wenn Sie neutral urteilen, feststellen, dass uns das sehr gut gelungen ist. Frau Dr. Oeynhausen, herzlichen Dank für Ihre Frage. Ich verstehe nicht so ganz, wieso Sie auf „Bürokratenstellen“ abstellen. Wir beschäftigen – und dazu verpflichtet uns schon Art. 33 Grundgesetz – nur die Besten in unserer Landesverwaltung. Ich finde diesen Zungenschlag nicht in Ordnung. Wir verhandeln mit den Häusern über ihre Anforderungen an den Haushalt. Dazu gehören auch Stellenan- oder -abmeldungen. Wir schauen uns das im Finanzministerium in jedem Einzelfall sehr genau an und prüfen, ob das nachvollziehbar oder nicht nachvollziehbar ist. Wir werden nicht nur einen weiteren Aufwuchs oder ein Gleichbleiben der Mittel akzeptieren, sondern wir müssen angesichts sinkender Einnahmen für den Gesamthaushalt auch über Kostensenkungen in einigen Bereichen nachdenken. Aber auch da gilt: Warten Sie den Haushaltsentwurf ab! Er wird dem Landtag vorgelegt – das muss er –, und dann wird er hier diskutiert. Ich bin mir ganz sicher, dass Sie, wenn Sie neutral draufgucken, das eine oder andere zu kritisieren haben werden; vielleicht können Sie uns dann aber auch loben. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Vielleicht! Sicher ist es nicht!)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Sie stehen beide noch. Bitte noch einmal Herr Bretz.
Steeven Bretz CDU
Sehr geehrter Herr Minister, selbstverständlich werden wir Sie auch loben, wenn es dazu Anlass gibt.
Robert Crumbach
Danke.
Steeven Bretz CDU
Meine Frage: Können Sie dem Hohen Haus mitteilen, wann Sie einen Haushaltsentwurf im Kabinett beschließen werden und wann wir im Landtag damit rechnen dürfen? (Lars Hünich [AfD]: September 2025!)
Robert Crumbach
Das tue ich sehr gerne. Wenn der Haushalt fertig ist, ist er fertig, (Vereinzelt Heiterkeit) und wenn er fertig ist, wird er beschlossen werden. – Danke schön. (Dennis Hohloch [AfD]: Endlich mal einer, der Klartext spricht!)
Ulrike Liedtke
Danke sehr. – Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf. TOP 3: Festlegung der Zahl der vom Landtag zu entsendenden beratenden Mitglieder des Landes- Kinder- und Jugendausschusses Antrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion Drucksache 8/527 2025 33 in Verbindung damit: Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Landes-Kinder- und Jugendausschusses Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion Drucksache 8/539 (Neudruck) Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion Drucksache 8/546 Antrag mit Wahlvorschlag der BSW-Fraktion Drucksache 8/543 Antrag mit Wahlvorschlag der CDU-Fraktion Drucksache 8/520 und Wahl der Vertreterinnen und Vertreter des Landtages Brandenburg für die Landessportkonferenz Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion Drucksache 8/525 Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion Drucksache 8/518 Antrag mit Wahlvorschlag der BSW-Fraktion Drucksache 8/550 Antrag mit Wahlvorschlag der CDU-Fraktion Drucksache 8/522 und Vorschlag zur Bestellung von Mitgliedern in den Beirat der Investitionsbank des Landes Brandenburg Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion Drucksache 8/526 (Neudruck) Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion Drucksache 8/549 Antrag mit Wahlvorschlag der BSW-Fraktion Drucksache 8/544 Antrag mit Wahlvorschlag der CDU-Fraktion Drucksache 8/521 (Neudruck) Zum Landes-Kinder- und Jugendausschuss liegt Ihnen auf Drucksache 8/527 ein Antrag der Koalitionsfraktionen zur Festlegung der Mitgliederzahl vor, den ich, bevor wir zu den Wahlen kommen, zunächst zur Abstimmung stelle. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit wurde der Antrag einstimmig angenommen. Wir kommen zu den Wahlen. Ich informiere Sie darüber, dass gemäß § 71 Abs. 1 der vorläufigen Geschäftsordnung über alle Anträge mit Wahlvorschlag geheim abzustimmen ist. Für eine erfolgreiche Wahl ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erforderlich. Das Präsidium hat sich darauf verständigt, die geheimen Wahlen in einem Wahlgang durchzuführen. Ich erlaube mir bereits jetzt den Hinweis, dass sich die AfD-Fraktion für den Fall der nicht erfolgreichen Wahl eines oder mehrerer ihrer vorgeschlagenen Kandidaten für alle drei zu besetzenden Gremien vorbehalten hat, die maximale Anzahl an weiteren Wahlgängen zu beantragen. Kleiner Hinweis von mir: Möglich sind maximal drei Wahlgänge. – Gibt es von Ihnen dazu Bemerkungen? – Das ist nicht der Fall. Die Wahlunterlagen werden nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführerinnen und Schriftführer ausgegeben. Ihre Wahl nehmen Sie bitte ausschließlich in einer der dafür aufgestellten Wahlkabinen vor. Die Stimmabgabe erfolgt durch Einwurf des Stimmzettels in eine der aufgestellten Wahlurnen. Sie erhalten einen weißen Stimmzettel mit den Namen der neun Kandidaten und einen grünen Stimmzettel mit den Namen der neun stellvertretenden Kandidaten für die Wahl zum Landes-Kinder- und Jugendausschusses, einen gelben Stimmzettel mit den Namen der vier Kandidaten für die Wahl zur Landessportkonferenz so- wie einen blauen Stimmzettel mit den Namen der vier Kandidaten für die Wahl zum ILB-Beirat. Sie können also insgesamt für den Landes-Kinder- und Jugendausschuss 18 Stimmen, für die Landessportkonferenz 4 Stimmen und für den ILB-Beirat 4 Stimmen vergeben. Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen des oder der Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen lässt, die die Identität des oder der Abstimmenden erkennen lassen, bei denen die Stimmabgabe insgesamt nicht erfolgt ist oder wenn die Anzahl der abgegebenen Stimmen die Anzahl der zu vergebenden Stimmen übersteigt. Bei Nichtabgabe einer Stimme führt dies nicht zur Ungültigkeit des gesamten Stimmzettels, sondern lediglich zur Ungültigkeit des Stimmzettels bezogen auf diejenigen Kandidaten, deren Feld nicht korrekt ausgefüllt wurde. – So viel zum Wahlverfahren. Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Wahl. Ich bitte die beiden Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen. (Wahlhandlung) Meine Damen und Herren, ich darf fragen, ob alle Abgeordneten Gelegenheit hatten, ihre Stimme abzugeben. – Das ist offensichtlich der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit Unterstützung durch die Landtagsverwaltung die Auszählung vorzunehmen. Alle anderen Damen und Herren entlasse ich in die Mittagspause. Wir setzen die Sitzung um 15 Uhr fort. (Unterbrechung der Sitzung: 14.01 Uhr) (Fortsetzung der Sitzung: 15.07 Uhr) Meine Damen und Herren! Mir liegen die Ergebnisse der geheimen Wahlen vor, und ich kann sie Ihnen jetzt der Reihe nach bekannt geben. Es sind sehr viele Namen, und wir werden für all die Namen und Zahlen eine ganze Weile Konzentration brauchen. An der Wahl von Frau Abgeordneter Annemarie Wolff in den Landes-Kinder- und Jugendausschuss, LKJA, haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 0. Jastimmen: 65, Neinstimmen: 12, Stimmenthaltungen: 2. Damit hat Frau Abgeordnete Wolff die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses gewählt. (Beifall SPD, BSW und CDU) An der Wahl von Frau Abgeordneter Elske Hildebrandt in den LKJA haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 0. Jastimmen: 60, Neinstimmen: 16, Stimmenthaltungen: 3. Damit hat Frau Abgeordnete Hildebrandt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses gewählt. (Beifall SPD, BSW und CDU) An der Wahl von Herrn Maurice Heilmann in den LKJA haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 0. Jastimmen: 64, Neinstimmen: 10, Stimmenthaltungen: 5. Damit hat Herr Heilmann die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses gewählt. (Beifall SPD, BSW und CDU) An der Wahl von Herrn Abgeordneten Volker Nothing in den LKJA haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 2. Jastimmen: 39, Neinstimmen: 25, Stimmenthaltungen: 13. Damit hat Herr Abgeordneter Nothing die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses gewählt. (Beifall AfD sowie vereinzelt BSW) An der Wahl von Frau Sylvia Bothe in den LKJA haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 2. Jastimmen: 37, Neinstimmen: 26, Stimmenthaltungen: 14. Damit hat Frau Bothe die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses gewählt. (Beifall AfD sowie vereinzelt BSW) An der Wahl von Frau Corinna Carriere in den LKJA haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 3. Jastimmen: 34, Neinstimmen: 28, Stimmenthaltungen: 14. Damit hat Frau Carriere die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses gewählt. (Beifall AfD sowie vereinzelt BSW) An der Wahl von Frau Abgeordneter Melanie Matzies-Köhler in den LKJA haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel gab es nicht. Jastimmen: 75, Neinstimmen: 3, Stimmenthaltungen: 1. Damit hat Frau Abgeordnete Matzies-Köhler die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses gewählt. (Beifall BSW, SPD und CDU) An der Wahl von Herrn Abgeordneten Falk Peschel in den LKJA haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 0. Jastimmen: 75, Neinstimmen: 4, keine Enthaltungen. Damit hat Herr Abgeordneter Peschel die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses gewählt. (Beifall BSW, SPD und CDU) An der Wahl von Frau Abgeordneter Kristy Augustin in den LKJA haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 0. Jastimmen: 70, Neinstimmen: 8, Stimmenthaltungen: 1. Damit hat Frau Abgeordnete Augustin die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses gewählt. (Beifall CDU, SPD und BSW sowie des Abgeordneten Hohloch [AfD]) An der Wahl von Frau Abgeordneter Katja Poschmann in den LKJA haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 0. Jastimmen: 65, Neinstimmen: 12, Stimmenthaltungen: 2. Damit hat Frau Abgeordnete Poschmann die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum stellvertretenden Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses gewählt. (Beifall SPD, BSW und CDU sowie des Abgeordneten Hohloch [AfD]) An der Wahl von Herrn Maximilian Henningsen in den LKJA haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 0. Jastimmen: 64, Neinstimmen: 11, Stimmenthaltungen: 4. Damit hat Herr Henningsen die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum 2025 35 stellvertretenden Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses gewählt. (Beifall SPD, BSW und CDU sowie des Abgeordneten Hohloch [AfD]) An der Wahl von Frau Johanna Lagemann in den LKJA haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 0. Jastimmen: 63, Neinstimmen: 11, Stimmenthaltungen: 5. Damit hat Frau Lagemann die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum stellvertretenden Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses gewählt. (Beifall BSW, SPD und CDU sowie des Abgeordneten Hohloch [AfD]) An der Wahl von Herrn Abgeordneten Jean-Pascal Hohm in den LKJA haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 2. Jastimmen: 34, Neinstimmen: 36, Stimmenthaltungen: 7. Damit hat Herr Abgeordneter Hohm nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist nicht zum stellvertretenden Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses gewählt. An der Wahl von Herrn Michel Albrecht in den LKJA haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 2. Jastimmen: 36, Neinstimmen: 27, Stimmenthaltungen: 14. Damit hat Herr Albrecht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum stellvertretenden Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses gewählt. (Beifall AfD sowie vereinzelt BSW) An der Wahl von Herrn Frank Korna in den LKJA haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 2. Jastimmen: 36, Neinstimmen: 27, Stimmenthaltungen: 14. Damit hat Herr Korna die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum stellvertretenden Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses gewählt. (Beifall AfD sowie vereinzelt BSW) An der Wahl von Herrn Abgeordneten Reinhard Simon in den LKJA haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 0. Jastimmen: 68, Neinstimmen: 7, Stimmenthaltungen: 4. Damit hat Herr Abgeordneter Simon die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum stellvertretenden Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses gewählt. (Allgemeiner Beifall) An der Wahl von Herrn Abgeordneten Christian Dorst in den LKJA haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 0. Jastimmen: 75, Neinstimmen: 3, Stimmenthaltungen: 0. Damit hat Herr Abgeordneter Dorst die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum stellvertretenden Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses gewählt. (Allgemeiner Beifall) An der Wahl von Frau Abgeordneter Ellen Fährmann in den LKJA haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 0. Jastimmen: 71, Neinstimmen: 8, Stimmenthaltungen: 0. Damit hat Frau Abgeordnete Fährmann die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum stellvertretenden Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses gewählt. (Allgemeiner Beifall) An der Wahl von Frau Abgeordneter Britta Kornmesser in die Landessportkonferenz haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 0. Jastimmen: 67, Neinstimmen: 8, Stimmenthaltungen: 4. Damit hat Frau Abgeordnete Kornmesser die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist als Vertreterin des Landtages in die Landessportkonferenz gewählt. (Beifall SPD, BSW und CDU) An der Wahl von Herrn Abgeordneten Jean-Pascal Hohm in die Landessportkonferenz haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 1. Jastimmen: 36, Neinstimmen: 35, Stimmenthaltungen: 7. Damit hat Herr Abgeordneter Hohm die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist als Vertreter des Landtages in die Landessportkonferenz gewählt. (Beifall AfD und BSW) An der Wahl von Frau Abgeordneter Melanie Matzies-Köhler in die Landessportkonferenz haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 0. Jastimmen: 75, Neinstimmen: 3, Stimmenthaltungen: 1. Damit hat Frau Abgeordnete Matzies-Köhler die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist als Vertreterin des Landtages in die Landessportkonferenz gewählt. (Beifall BSW, SPD und CDU sowie vereinzelt AfD) An der Wahl von Frau Abgeordneter Kristy Augustin in die Landessportkonferenz haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 0. Jastimmen: 69, Neinstimmen: 8, Stimmenthaltungen: 2. Damit hat Frau Abgeordnete Augustin die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist als Vertreterin des Landtages in die Landessportkonferenz gewählt. (Allgemeiner Beifall) An der Wahl von Herrn Abgeordneten Sebastian Rüter zum ILB-Beirat haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 1. Jastimmen: 62, Neinstimmen: 15, Stimmenthaltungen: 1. Damit hat Herr Abgeordneter Rüter die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und wird zur Bestellung als Mitglied in den ILB-Beirat vorgeschlagen. (Allgemeiner Beifall) An der Wahl von Herrn Abgeordneten Andreas Galau zum ILB-Beirat haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 1. Jastimmen: 38, Neinstimmen: 29, Stimmenthaltungen: 11. Damit hat Herr Abgeordneter Galau die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und wird zur Bestellung als Mitglied in den ILB-Beirat vorgeschlagen. (Beifall AfD und BSW sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) An der Wahl von Herrn Abgeordneten Oliver Skopec zum ILB-Beirat haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 1. Jastimmen: 73, Neinstimmen: 4, Stimmenthaltungen: 1. Damit hat Herr Abgeordneter Skopec die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und wird zur Bestellung als Mitglied in den ILB-Beirat vorgeschlagen. (Allgemeiner Beifall) An der Wahl von Herrn Abgeordneten Steeven Bretz zum ILB-Beirat haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 1. Jastimmen: 71, Neinstimmen: 6, Stimmenthaltungen: 1. Damit hat Herr Abgeordneter Bretz die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und wird zur Bestellung als Mitglied in den ILB-Beirat vorgeschlagen. (Allgemeiner Beifall) Meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion hat für den Fall der nicht erfolgreichen Wahl ihrer auf Drucksache 8/546 aufgeführten Wahlvorschläge zum Landes-Kinder- und Jugendausschuss in derselben Drucksache einen zweiten Wahlgang beantragt. Ich darf danach fragen, ob die AfD an diesem Wahlgang festhalten möchte. – Bitte schön, Frau Kotré. Lena Kotré (AfD):* Wir werden heute auf einen weiteren Wahlgang verzichten.
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Dann schließe ich Tagesordnungspunkt 3 – und übergebe für Tagesordnungspunkt 4 an Vizepräsidentin Frau Dr. Gruhn.
Jouleen Gruhn
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Abgeordnete! Wertes Publikum auf der Tribüne! Liebe Pressevertreter! Ich begrüße Sie herzlich und bitte die Abgeordneten, wieder Platz zu nehmen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf. TOP 4: Aussetzung der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen ab sofort und Überprüfung der Einbürgerungen der letzten zehn Jahre Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/501 Die AfD-Fraktion hat diesen Antrag als ihre Priorität angemeldet. Wir beginnen die Aussprache mit dem Beitrag der Abgeordneten Kotré für die AfD-Fraktion. (Beifall AfD) Lena Kotré (AfD):* Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Die Zahl der Einbürgerungen in diesem Land befindet sich auf einem Höchststand. Den Großteil der Eingebürgerten machten Syrer aus, aber auch Ukrainer und Iraker waren zahlreich vertreten. Grund für diese hohe Zahl von Einbürgerungen sind vor allem die Änderungen am Staatsangehörigkeitsrecht, die vor nicht allzu langer Zeit durch den Bundestag gepeitscht wurden. Bei der derzeitigen gesetzlichen Ausgestaltung des Staatsbürgerschaftsrechts handelt es sich allerdings um eine Regelung, die Missbrauch Tür und Tor öffnet. Der aktuelle Stand der Einbürgerungen ist besorgniserregend: Über 3 700 Menschen haben die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten – eine Zahl, die im Vergleich zu den Vorjahren einen dramatischen Anstieg darstellt. Sonst waren es maximal 1 000 Einbürgerungen pro Jahr. Meine Damen und Herren, die aktuellen Zahlen werfen ernstzunehmende Fragen auf: Können wir sicherstellen, dass jede dieser Einbürgerungen korrekt und rechtmäßig erfolgt? (Ludwig Scheetz [SPD]: Ja, können wir!) Und was bedeutet das für zukünftige Generationen von Staatsbürgern? Der Blick in die Vergangenheit zeigt, dass insbesondere die Bundesregierungen unter Beteiligung der Grünen die rechtlichen Rahmenbedingungen oft zugunsten einer schnellen Einbürgerung – und das in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise – gelockert haben. (Beifall AfD) Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts der letzten Ampelregierung ermöglicht nun die Einbürgerung von Ausländern nach nur fünf Jahren Aufenthalt – und unter besonderen Voraussetzungen sogar nach nur drei Jahren. Soll es wirklich so einfach sein, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben? Und vor allem: Wird dadurch nicht die Grundlage unserer Gesellschaft untergraben? Die Rechtslage vor der ersten rot-grünen Regierung ab 1998 sah noch so aus, dass sogenannte Anspruchseinbürgerungen – anstatt wie jetzt schon nach fünf oder sogar nach drei Jahren; ich habe das eben erwähnt – frühestens nach 15 Jahren möglich waren. Dann wurde mit Wirkung ab dem 1. Januar 2000 ein verwässertes Staatsangehörigkeitsrecht auf den Weg gebracht. Das ermöglichte zwar die doppelte Staatsbürgerschaft – an sich aber noch als Ausnahmefall. Die Zeitdauer für die Anspruchseinbürgerung wurde von 15 auf acht Jahre herabgesetzt. Zudem wurde eingeführt, dass auch in Deutschland geborene Kinder von zwei Ausländern die deutsche Staatbürgerschaft erhalten können, wenn ein Elternteil acht Jahre lang einen unbefristeten Aufenthaltstitel innehat. Sie konnten die doppelte Staatsbürgerschaft annehmen, mussten sich 2025 37 aber mit 18 Jahren für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden. Im Dezember 2014 wurde dies unter der – ihrem Handeln nach – ersten grünen Kanzlerin Merkel wieder aufgeweicht: Unter bestimmten Voraussetzungen konnten doch beide Staatsbürgerschaften über das 18. Lebensjahr hinaus behalten werden. Zwischenzeitlich hat wieder eine Regierungsbeteiligung der Grünen stattgefunden. Während dieser hat man die Ausnahmemöglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft zum Regelfall entarten lassen und die Zeitdauer bis zur sogenannten Anspruchseinbürgerung von acht Jahren auf fünf bzw. sogar nur drei Jahre verkürzt. Und siehe da: Wir müssen eine fast vervierfachte Zahl an Einbürgerungen allein im Land Brandenburg feststellen. Mit unserem heutigen Antrag fordern wir die sofortige Aussetzung aller laufenden Einbürgerungsverfahren in Brandenburg. (Vereinzelt Beifall AfD) Die Notwendigkeit dieser Maßnahme ist offensichtlich: In den letzten Monaten und Jahren haben uns zahlreiche Berichte über Fälle erreicht, in denen die Identität von Antragstellern und sogar neuen Staatsbürgern nicht klar festgestellt werden konnte. Insbesondere aufgrund der aktuellen Diskussionen um Personen mit ungeklärter Identität, die sich in Deutschland aufhalten und deren Einbürgerung fragwürdig ist, müssen wir handeln. Komischerweise verfügen die meisten der illegal einreisenden Ausländer über keine Papiere und geben einen Namen und ein Geburtsdatum an, ohne dass dies überprüft wird. Wir fordern daher eine umfassende Überprüfung aller Einbürgerungen der letzten zehn Jahre. (Vereinzelt Beifall AfD) Es gibt wie bereits dargestellt erhebliche Hinweise darauf, dass viele Einbürgerungen durch arglistige Täuschung, Drohung oder falsche Angaben erwirkt wurden. Die bestehende Rechtslage, insbesondere § 35 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, bietet uns die Möglichkeit, solche rechtswidrigen Einbürgerungen zurückzunehmen. Es ist bedauerlich, dass die zuständigen Ausländerbehörden in Brandenburg bisher offenbar nicht von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben – das ergibt sich aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von uns. Lassen Sie uns also darüber nachdenken, was es bedeutet, die deutsche Staatsbürgerschaft zu besitzen: Es ist nicht nur ein rechtlicher Status, es ist ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. (Beifall Andreas Galau und Dennis Hohloch [AfD]) Ein Prozess, der derart wichtig ist, darf nicht leichtfertig behandelt werden. Es geht um die Rechte und Pflichten unserer Staatsbürger; es geht darum, dass wir als Gesellschaft zusammenstehen und uns aufeinander verlassen können. Dafür sind doppelte Staatsbürgerschaften, die an Personen mit falscher Identität vergeben wurden, nicht zu gebrauchen. (Vereinzelt Beifall AfD) Wenn wir es versäumen, zu handeln, untergraben wir nicht nur das Vertrauen in unsere Institutionen, sondern wir riskieren auch, dass die deutsche Staatsangehörigkeit an Wert und Bedeutung verliert. Wir müssen sicherstellen, dass auch die in der Vergangenheit durchgeführten Einbürgerungen auf der Grundlage robuster und wahrheitsgemäßer Informationen erfolgt sind. Das heißt, wir müssen proaktiv handeln und überprüfen, ob alle Voraussetzungen ordnungsgemäß erfüllt wurden. Hierbei dürfen wir insbesondere die Identität der Antragsteller nicht außer Acht lassen. Alle Anträge, über deren Bearbeitung man zukünftig nachdenken könnte – ich betone: könnte –, müssen einer gründlichen Überprüfung unterzogen werden, um sicherzustellen, dass …
Jouleen Gruhn
Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Lena Kotré (AfD):* Ja, bitte.
Niels-Olaf Lüders BSW
Danke schön, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben lange ausgeführt, dass Sie Einbürgerungen überprüfen wollen, und sagen gleichzeitig, es müsse einen sofortigen Stopp von Einbürgerungsverfahren geben. Das erschließt sich mir im Hinblick auf den juristischen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht ganz; denn man kann ja Prüfungen durchführen, ohne sämtliche laufenden Einbürgerungsverfahren zu stoppen. Können Sie mir erklären, warum man sie stoppen muss, um die Überprüfungen durchführen zu können? Das verstehe ich nicht. Lena Kotré (AfD):* Das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun. Wir wollen die jetzt laufenden Verfahren aussetzen – das heißt, wir wollen in diesem Land erst einmal keine weiteren Einbürgerungen zulassen – und diejenigen, die in den letzten zehn Jahren durchgeführt wurden, überprüfen. Für diese Überprüfungen müssen wir ausreichende Kapazitäten schaffen, und zwar in den Ausländerbehörden, die sich nicht damit beschäftigen können, zukünftige Einbürgerungen noch einmal selbstständig zu überprüfen. (Vereinzelt Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Hervorragend geantwortet!)
Jouleen Gruhn
Frau Abgeordnete, lassen Sie eine weitere Frage zu? Lena Kotré (AfD):* Ja.
Niels-Olaf Lüders BSW
Danke schön. – Erstens: Wissen Sie, dass nicht die Ausländerbehörden für Einbürgerungen zuständig sind? Zweitens muss ich sagen: Ich verstehe nicht, wie Sie zu der Annahme gelangen, dass es erforderlich sei, die gesamte Arbeit an den laufenden Einbürgerungsverfahren einzustellen, um eine Überprüfung durchzuführen. (Vereinzelt Beifall SPD) Lena Kotré (AfD):* Herr Lüders, Sie haben mir nicht richtig zugehört. Ich sprach davon, dass die Ausländerbehörden die Einbürgerungen der vergangenen zehn Jahre überprüfen müssen und dass wir dafür erst einmal genügend Kapazitäten zur Verfügung stellen und möglicherweise über einen personellen Aufwuchs in diesen Ausländerbehörden nachdenken müssen. Das eine schließt das andere doch überhaupt nicht aus. (Vereinzelt Beifall AfD) Lassen Sie mich den letzten Satz noch einmal beginnen: Alle Anträge, über deren Bearbeitung man zukünftig nachdenken könnte, müssen einer gründlichen Überprüfung unterzogen werden, um sicherzustellen, dass unser Rechtsstaat keinen weiteren Schaden davonträgt. Es ist an der Zeit, dass wir unsere Verantwortung gegenüber unseren Staatsbürgern und unserem Land ernst nehmen. Alle laufenden Einbürgerungsverfahren müssen unverzüglich ausgesetzt werden, und bei allen Einbürgerungen der letzten zehn Jahre muss von den Ausländerbehörden – die dafür zuständig sind – gründlich geprüft werden, ob sie rechtmäßig erfolgt sind. – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Hervorragender Beitrag!)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Es folgt der Beitrag von Frau Abgeordneter Seiler für die SPD. Bitte schön. (Beifall SPD)
Ines Seiler SPD
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Der vorliegende Antrag befasst sich mit dem Thema Einbürgerung. (Andreas Galau [AfD]: Das ist richtig! Sehr gut!) Danke, sagte mir eine Mitarbeiterin von Rolls-Royce bei meinem Werksbesuch, danke für die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und das damit verbundene Zeichen der Zusammengehörigkeit. Ihre Eltern haben sich nun nach 35 Jahren in Deutschland – nach 35 Jahren, in denen sie in Deutschland gearbeitet und in das Sozial- und Rentensystem eingezahlt haben – dazu entschlossen, einen deutschen Pass zu beantragen. Einbürgerung ist der Ausdruck gelungener Integration, (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) und davon profitieren wir. Den vorliegenden menschenverachtenden und rechtlich nicht umsetzbaren Antrag (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) werden wir – und das sage ich ganz klar – ohne mit der Wimper zu zucken ablehnen. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW] – Lars Hünich [AfD]: Ohne mit der Wimper zu zucken? – Weitere Zurufe von der AfD) Warum brauchen wir Einbürgerungen? In der Praxis zeigt sich, dass gerade die Hochqualifizierten nach der Einbürgerung aus Brandenburg abwandern. Woran liegt das? Vor allem an der Stimmung vor Ort, und die wird mit Ihnen zu meiner Rechten immer ausgrenzender, bedrohlicher und – nachgewiesenermaßen – gefährlicher. (Dennis Hohloch [AfD]: Von wem ist das denn nachgewiesen? Ach so, vom Verfassungsschutz! – Weitere Zurufe von der AfD) Der RBB berichtete (Lachen bei der AfD sowie Zurufe – Dennis Hohloch [AfD]: Der SPD-Sender!) unter Bezug auf die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2023 …
Jouleen Gruhn
Werte Abgeordnete der AfD, ich bitte Sie, entweder eine Frage zu formulieren oder die Abgeordnete zu Ende sprechen zu lassen. (Andreas Galau [AfD]: Wir haben uns nur gefreut!) – Wenn Sie sich freuen, umso besser. Tun Sie es leise; das wäre noch besser. Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
Ines Seiler SPD
Der RBB berichtete unter Bezugnahme auf die Polizeiliche Kriminalstatistik 2023: „Drastischer Anstieg rechter Gewalttaten in Brandenburg“ – und diese Entwicklung geht auf ein zunehmend rassistisches Klima in Brandenburg zurück, für das maßgeblich Sie verantwortlich sind. (Beifall SPD) Das Klima war nicht immer so, wie wir gestern gehört haben: Brandenburgs Umgang mit Zuwanderung geht bis auf die Zeit des Großen Kurfürsten zurück. (Heiterkeit des Abgeordneten Dr. Dominik Kaufner [AfD] – Lars Hünich [AfD]: „Kolonialismus“!) 2025 39 Er warb nach dem Dreißigjährigen Krieg gezielt Menschen aus anderen Ländern an, um entvölkerte Regionen wieder zu besiedeln. Heute stehen wir vor ähnlichen Problemen, und das bringt mich zum nächsten Punkt: Aktuell sind 20 000 Stellen in Brandenburg unbesetzt. Fazit: Ohne Zuwanderung fehlen Arbeitskräfte. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Wir haben doch Zuwanderung!) Brandenburg verzeichnet eine Nettozuwanderung von 17 000 Ausländerinnen pro Jahr. (Dennis Hohloch [AfD]: Waren das nur Frauen, die da kamen?) Demografisch dominieren Personen im erwerbsfähigen Alter, von 30 bis 45 Jahren, und diese wiederum verfügen zu 63 % über einen Berufsabschluss. (Andreas Galau [AfD]: Klasse! Alles gelöst!) Da liegt das Ziel doch klar auf der Hand, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen: Menschen müssen schneller und unbürokratischer in Arbeit gebracht werden – am besten vom ersten Tag an, an dem sie bei uns sind. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Dafür müssen wir die Verfahren verschlanken – Stichwort: Bürokratieabbau –, und zwar von der Integration in den Arbeitsmarkt bis hin zur Einbürgerung. Wichtig ist dabei die Umstellung auf standardisierte digitale Verfahren. Lassen Sie mich an dieser Stelle auch eine gute Nachricht überbringen: (Dennis Hohloch [AfD]: Noch eine gute Nachricht?) Seit 2013 hat sich die Zahl ausländischer Beschäftigter in Brandenburg verfünffacht. (Andreas Galau [AfD]: Wow!) Ich wiederhole: Die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Ausländerinnen und Ausländer hat sich verfünffacht, und zwar auf über 92 000. (Beifall SPD) Kommen wir noch einmal zur Ausgangsfrage: Warum brauchen wir Einbürgerungen?
Jouleen Gruhn
Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Ines Seiler SPD
Danke, nein; von Herrn Hohloch haben wir heute schon genug gehört. (Vereinzelt Beifall SPD – Zurufe der Abgeordneten Andreas Galau und Lars Hünich [AfD]) Anscheinend ist es bei der einen oder anderen Fraktion noch nicht angekommen: Die Babyboomer gehen bereits jetzt und in den kommenden zehn Jahren in Rente; dann werden noch mehr Arbeitsplätze unbesetzt bleiben. In Deutschland kommen heute zwei Einzahler auf einen Rentenbezieher. Zum Vergleich: in den 60er-Jahren lag das Verhältnis bei 6 : 1. Und wenn wir so weitermachen – hypothetisch, ohne Zuwanderung –, wird das Verhältnis bald bei 1 : 1 liegen. (Zurufe der Abgeordneten Lars Hünich und Daniel Münschke [AfD]) Nun muss man kein Genie in Mathe sein – da kann ich Sie beruhigen, Herr Holoch –, um zu verstehen, dass das volkswirtschaftlich nicht aufgehen kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024 war richtig und notwendig. Wir müssen und wollen Menschen im erwerbsfähigen Alter, die sich hier ein Leben aufbauen und in der Pflege, bei Rolls-Royce, beim Metallgusshersteller, beim Fleischer oder im Restaurant vor Ort arbeiten, doch halten – (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) und zwar durch Einbürgerung.
Jouleen Gruhn
Frau Abgeordnete, kommen Sie bitte zum Schluss. (Andreas Galau [AfD]: Das reicht doch jetzt!)
Ines Seiler SPD
Ich habe noch einen Satz. – Übrigens arbeiten bei Rolls-Royce Menschen aus über 50 Ländern, und das ist auch gut so. Den vorliegenden Antrag lehnen wir, ohne mit der Wimper zu zucken, ab. (Lebhafter Beifall SPD sowie vereinzelt Beifall BSW)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank, das ist ja ein heftiger Applaus. – Für die CDU spricht Herr Abgeordneter Genilke. Bitte schön.
Rainer Genilke CDU
Frau Vizepräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir merken schon an den bis jetzt gehörten beiden Vorträgen: Die Sache ist nicht ganz so einfach, wie die Antragstellerin es sich vorstellt. Der vorliegende Antrag ist natürlich relativ durchschaubar. Frau Kotré hat die vermeintliche Win-win-Situation skizziert: Die gesamte Verwaltung beschäftigt sich mit dem Durchforsten von Zehntausenden Einbürgerungsanträgen und kann in dieser Zeit keine neuen Einbürgerungen vornehmen – das ist die Quintessenz dessen, was wir gehört haben. In der Tat, Herr Lüders, die Verhältnismäßigkeit sehen auch wir nicht gegeben. Eine mehr oder weniger kollektive Überprüfung vorzunehmen, die Tausende von Einbürgerungen rückgängig machen soll – oder könnte –, widerspricht im Übrigen rechtsstaatlichen Grundsätzen. Ich glaube, willkürliche Verwaltungsstopps ohne individuelle Prüfung sind nicht das richtige Mittel und auch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD und BSW) Das würde im Grunde Tausende – durchaus rechtschaffene – Neubürger schlagartig unter Generalverdacht stellen. (Beifall des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Das sollten wir diesen Menschen nicht antun. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD und BSW) Diejenigen, die die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten haben, haben mit dieser Staatsbürgerschaft natürlich auch Rechte erhalten, und sie haben Anspruch darauf, als gleichberechtigte Bürger anerkannt zu werden, statt erneut Misstrauen oder sogar Schikanen ausgesetzt zu sein. Eine stabile Einwanderungspolitik unterscheidet sich von dem von Ihnen geschilderten System; denn es werden eben nicht nur Syrer und Iraker eingebürgert. In der Tat sind es dank unserer international agierenden Unternehmen auch diejenigen, die nicht aufgrund einer wie auch immer gearteten Flüchtlingsbiografie zu uns gekommen sind, sondern die sich bewusst für Deutschland als Staat entschieden haben – doch auch sie wären Ihrem Antrag zufolge von dieser Situation betroffen. Dennoch muss ich sagen – auch Frau Seiler hat es gesagt –, dass die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft natürlich am Ende des Integrationsaktes stehen muss. In der Tat – die Situation wurde ja geschildert – halten wir die Frist von fünf Jahren und explizit auch die drei Jahre für deutlich zu kurz, um dies zu ermöglichen. Denn das Bekenntnis zur freiheitlichen Grundordnung, die Verfassungstreue also, die Integration und das Bekenntnis zu Rechtsstaatlichkeit praktisch einbezieht, ist kein Geschenk. Die Einbürgerung ist kein Geschenk, sondern etwas, das man sich erarbeiten muss – durch Vertrauen, Vertrauen von demjenigen, der die Staatsbürgerschaft erwerben will, aber auch Vertrauen von demjenigen, der sie am Ende übergibt. Und bei einer zu kurzen Zeit darf man zumindest Zweifel daran hegen, dass dies tatsächlich in jedem Fall funktioniert. Dennoch muss man sich dafür entscheiden können. Schon im römischen Imperium war es durchaus möglich, römischer Bürger zu werden, wenn man aus einem besetzten Land stammte. Wir waren ja gestern bei den Preußen; unsere Geschichte begann aber nicht erst mit Preußen, sondern unsere römisch-germanische Geschichte ist durchaus weiter gehend. Man hat das übrigens aus einem Grund gemacht: um am Ende auch eine Beziehung zu diesen Ländern, zu den Menschen, die dort leben, herzustellen. Es gibt kein einziges Beispiel – zumindest haben Sie keines genannt, und das ist auch ein Vorwurf, den man Ihnen machen kann –, anhand dessen Sie einmal explizit ausgeführt haben, wo die Einbürgerung zu großen Verwerfungen geführt hat. Dieser Aufwand muss dann auch erbracht werden, das näher zu beleuchten. Wir brauchen klare Verfahren. Wir brauchen strenge Prüfungen. Was wir am Ende aber nicht brauchen, ist meines Erachtens das, was ich eingangs geschildert habe: dass wir jetzt jeden unter Generalverdacht stellen und jeden, der schon länger in Deutschland lebt und einen Antrag auf Einbürgerung gestellt hat, auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertrösten. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Es folgt der Redebeitrag des Abgeordneten Peschel. Er spricht für die BSW-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)
Falk Peschel BSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste und Zuschauer am Livestream! In einem Rechtsstaat verbietet sich ein Generalverdacht gegen eine Bevölkerungsgruppe. (Beifall BSW, SPD und CDU – Lena Kotré [AfD]: Es sei denn, man ist bei der AfD!) Die Fraktion des BSW lehnt schon allein deshalb den vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion ab. Ende 2024 lebten in Brandenburg ca. 2 584 000 Menschen. Im selben Jahr erfolgten hier – die Zahl haben wir schon gehört – 3 764 Einbürgerungen; das entspricht einem Anteil von 0,15 % der Bevölkerung. Als haltlos und in nichts begründet erachten wir die Forderung, sämtliche anhängige Einbürgerungsverfahren mit sofortiger Wirkung auszusetzen. Was rechtfertigt einen solch rigiden Eingriff in laufende Verfahren? (Lena Kotré [AfD]: Innere Sicherheit!) Das klingt nach Gefahr im Verzug und soll wohl auch dieses Gefühl vermitteln. Es wird der Eindruck erweckt, als seien Menschen massenhaft zu Unrecht in den Genuss der deutschen Staatsbürgerschaft gelangt. (Dennis Hohloch [AfD]: Ja!) Sie verweisen darauf, dass derzeit 1 200 Ausländer, die mit ungeklärter Identität in Deutschland leben, vom sogenannten Chancenaufenthaltsrecht profitieren; entsprechend hoch sei auch der Anteil unter falscher Identität eingebürgerter Ausländer. Den Nachweis bleiben Sie schuldig. 2025 41 Zunächst ist festzustellen, dass das Chancenaufenthaltsrecht nicht mit einer Staatsbürgerschaft gleichzusetzen ist. Das Recht auf eine Niederlassungserlaubnis erwirbt, wer überwiegend selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommt sowie ausreichende Deutschkenntnisse und eine geklärte Identität vorweisen kann bzw. alle für die Identitätsklärung erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat. Es handelt sich hier also überwiegend um Personen, die zwar willens, aber umständehalber nicht in der Lage sind, Nachweise zu ihrer Identität zu erbringen. Die bisher erteilten Staatsbürgerschaften basieren im Gegensatz dazu auf nachgewiesenen Identitäten. Im Übrigen unterstellen Sie den Behörden einen zumindest nachlässigen Umgang mit entsprechenden Vorschriften, wenn nicht sogar Vorsatz. (Lars Hünich [AfD]: Ja!) Dies gilt insbesondere hinsichtlich des geäußerten Verdachts, dass der Erwerb von Staatsbürgerschaften auf dem Wege der Bestechung geschehen sein könnte. Die Forderung, die Einbürgerungsverfahren der vergangenen zehn Jahre vollständig auf mögliche Rücknahmetatbestände zu überprüfen und verliehene Staatsbürgerschaften gegebenenfalls zu annullieren, ist in mehrfacher Hinsicht fragwürdig. Eine solche Vorgehensweise stellt alle Bürger, denen in den letzten zehn Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen wurde, unter den pauschalen Verdacht, diese zu Unrecht erlangt zu haben. (Beifall BSW und SPD) Man bedenke: Das beträfe Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, die seit Jahren integriert sind (Einzelbeifall SPD) und unbescholten ihrer Arbeit in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Handwerksbetrieben nachgehen, darunter Fachkräfte, die wir bewusst in unser Land geholt haben – Menschen, die den Laden hier am Laufen halten. Die Hürden für die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft sind auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts unverändert hoch. Erinnert sei an die notwendige Erfüllung von acht Hauptvoraussetzungen wie die Aufenthaltsdauer von in der Regel fünf Jahren, nachgewiesene Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1, ein bestandener Einbürgerungstest oder die Fähigkeit, den eigenen Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen zu bestreiten. Die Erfüllung solcher Anforderungen erschleicht man sich nicht einfach so. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD und CDU) Und: Die tausendfache Überprüfung von Einbürgerungsverfahren würde einen gewaltigen, unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand verursachen, in dessen Ergebnis, wenn überhaupt, einige wenige Fälle zutage träten, die einer näheren Betrachtung bedürfen. Eine solche Überprüfung soll und darf ausschließlich bei Vorliegen eines begründeten Verdachts erfolgen.
Jouleen Gruhn
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Falk Peschel BSW
In der Hoffnung, dass es eine gute Zwischenfrage ist, Frau Präsidentin, ja. (Heiterkeit)
Jouleen Gruhn
Frau Abgeordnete, bitte schön.
Daniela Oeynhausen AfD
Herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade berichtet, dass man sich eine Einbürgerung erarbeiten müsse. Wie stehen Sie dazu, dass Einbürgerungen auch unter Sozialleistungsbezug möglich sind, wenn dieser Sozialleistungsbezug von dem Antragsteller nicht zu verantworten ist? Es wird nämlich immer verschwiegen, dass eine Einbürgerung auch mit Sozialleistungsbezug möglich ist.
Falk Peschel BSW
Frau Dr. Oeynhausen, Sie haben die Antwort quasi schon mitgeliefert: Wenn dies von dem Antragssteller nicht selbst zu verschulden ist, dann ist das gerechtfertigt. (Beifall BSW und SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Die Forderung nach einem sofortigen Stopp laufender Einbürgerungsverfahren und einer rückwirkenden Überprüfung zielt allein darauf ab, Verunsicherung zu schüren. Zusammenfassend stelle ich fest, dass mit dem vorliegenden Antrag ein gängiges Muster der Manipulation erkennbar wird: Es wird versucht aufzubauschen, zu generalisieren und zu skandalisieren. Dem werden wir nicht folgen. – Vielen Dank. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD und des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU])
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Es spricht nun für die Landesregierung Frau Ministerin Lange. Bitte schön. (Steeven Bretz [CDU]: Katrin, aber nicht über das Stöckchen springen!)
Katrin Lange
– Nein. (Vereinzelt Heiterkeit) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Staatsangehörigkeitsbehörden müssen eine Rücknahme der Einbürgerung prüfen, wenn dazu ein Anlass besteht. Die Staatsangehörigkeitsbehörden in Brandenburg haben seit 2014 allerdings keine Verfahren zur Rücknahme von Einbürgerungen nach § 35 Staatsangehörigkeitsgesetz geführt; das ist inzwischen geklärt. Die letzte Landesregierung hat Ihnen keine Antwort gegeben – jetzt haben Sie sie. Meine Damen und Herren, eine vernünftige Migrations- wie auch Einbürgerungspolitik kann nur durch andere politische Entscheidungen herbeigeführt werden. Der vorliegende Antrag hingegen zielt mit der Forderung nach Weisung gegenüber den Kommunen des Landes Brandenburg auf klar rechtswidrige aufsichtsbehördliche Maßnahmen des Innenministeriums. Das geht so nicht; dafür besteht keine Rechtsgrundlage. Gleiches gilt für eine anlasslose und pauschale Überprüfung von rund 13 500 Einbürgerungen durch die Landkreise und kreisfreien Städte. Auch für eine solche Weisung gibt es keine Rechtsgrundlage, und deswegen kann sie hier nicht beschlossen werden. Aus diesen Gründen sollte der vorliegende Antrag abgelehnt werden. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU])
Jouleen Gruhn
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die AfD spricht nun noch einmal Frau Kotré. Bitte schön. (Beifall AfD) Lena Kotré (AfD):* Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Frau Lange, ich fange mit dem an, was Sie gesagt haben, nämlich dass eine Überprüfung nur auf Anlass erfolgen könne. Ja, ein Beschluss dieses Landtages wäre ein Anlass, das überprüfen zu lassen. Das ist durchaus möglich. (Beifall AfD) Wir hier sind die Abgeordneten, die die Regierung tatsächlich zum Handeln auffordern können und die Regierung auch zu kontrollieren haben – ganz einfach. (Minister Robert Crumbach: Wie haben Sie denn das Jurastudium bestanden?) Frau Seiler, „menschenverachtend“, „gefährlich“, „rassistisch“ – all das, was Sie uns an den Kopf werfen, ficht mich nicht an. Es kümmert mich einfach nicht. (Zuruf von der SPD: Das wissen wir!) Aber wissen Sie, was mir wirklich Sorge bereitet? Ihre Einstellung zum eigenen Volk. Sie wollen Ihr eigenes Volk ans Messer liefern, und das ist erbärmlich! (Beifall AfD – Oh! bei der SPD) Zuwanderung hat mit Einbürgerung tatsächlich nicht allzu viel zu tun. Die Einbürgerung ist, ja, der letzte Schritt einer Zuwanderung. Wenn wir aber Fachkräfte, die es auch im EU-Ausland gibt, hierherholen, müssen sie überhaupt nicht eingebürgert werden; Leute können hier durchaus arbeiten, ohne eingebürgert zu sein. Also nehmen Sie das bitte nicht als Feigenblatt für Ihre kruden Ausführungen. (Vereinzelt Beifall AfD) Herr Genilke, ein Generalverdacht? Ja, das könnte man vielleicht sogar, wenn man Ihrer Argumentation folgt, so sagen. Aber wissen Sie was? Es ist mir wesentlich wichtiger, Schaden von unserem eigenen Volk abzuwenden, als Menschen aus aller Herren Länder zufriedenzustellen. Dafür sind wir nicht hier. (Beifall AfD) Wir müssen eine ernste Debatte führen und dürfen die innere Sicherheit und Ordnung dabei nicht aus den Augen verlieren. Wohnen Sie im Wolkenkuckucksheim? Wenn ja, dann argumentieren Sie gern so weiter. Wenn nicht, dann folgen Sie heute unserem Antrag. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, nehmen Sie doch einmal die Attentäter aus Magdeburg oder aus München als Beispiel. All diese Menschen, die in der vergangenen Zeit Anschläge geplant oder auch durchgeführt haben, waren die besten Anwärter auf eine Einbürgerung: Sie galten als integriert, sie haben die deutsche Sprache gesprochen, und dennoch wollten sie in diesem Land Menschen töten oder haben es getan. (Wolfgang Roick [SPD]: Wissen Sie, wie viele Deutsche Deutsche töten? – Weitere Zurufe von der SPD) Überlegen Sie doch einmal, welch absurdes Verhalten hier an den Tag gelegt wird, um das zu rechtfertigen – das ist doch furchtbar. Stellen Sie doch einmal das eigene Volk in den Vordergrund! (Beifall AfD) Ich habe jetzt nicht mehr allzu viel Zeit. (Zuruf von der SPD: Gott sei Dank!) Wissen Sie: Dieses Dokument in den Händen halten zu dürfen, (Die Abgeordnete hält einen Reisepass hoch.) muss eine große Ehre sein. Das muss ein Privileg sein, das wirklich nur den allerwenigsten derjenigen, die hierherkommen, zuteil wird. Es kann nicht sein, dass wir dieses Dokument aus dem Fenster werfen und verramschen. Stimmen Sie heute unserem Antrag zu und machen Sie dem ganzen Spuk ein Ende! (Beifall AfD)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Wir sind am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Es liegt der Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 8/501, „Aussetzung der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen ab sofort und 2025 43 Überprüfung der Einbürgerungen der letzten zehn Jahre“, vor. Ich bitte Sie um das Handzeichen, wenn Sie dem Antrag zustimmen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Somit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 4, und für das Präsidium übernimmt Vizepräsident Rainer Genilke, damit ich gleich meine Rede halten kann.
Rainer Genilke
Ich bin heute das erste Mal hier oben: Schönen guten Tag von offizieller Seite! Diese Wechsel mit Frau Dr. Gruhn werden Sie noch weiter begleiten; das liegt daran, dass sich Vizepräsidenten sehr gern in die Debatte einmischen. (Heiterkeit) Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf. TOP 5: Pharmaziestudium an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTUCS) frühzeitig umsetzen Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/460 Die CDU-Fraktion hat diesen Antrag als ihre Priorität angemeldet. Die Debatte beginnt mit dem Beitrag des Abgeordneten Prof. Dr. Schierack für die CDU-Fraktion. Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Herr Vizepräsident! Liebe Abgeordnete! Liebe Zuhörer! Im vorliegenden Antrag geht es – Sie können es im Antrag lesen – um ein medizinisches Thema, nämlich die Versorgung mit Apotheken, gerade im ländlichen Raum. Viele Brandenburger nehmen den Mangel bereits wahr; sie müssen lange Wege auf sich nehmen, um zu einer Apotheke zu kommen. Glaubt man den Berechnungen, die uns die Apothekerkammer ins Stammbuch schreibt, werden im Jahr 2030 30 % der Apothekerinnen und Apotheker in Rente gehen. Insbesondere im ländlichen, gar nicht so sehr im städtischen Bereich besteht die Gefahr, dass für diese keine Nachbesetzung zu finden ist, weil es an Apothekern mangelt. Das ist nicht nur eine Herausforderung für uns, sondern auch für die Bürger, für das gesamte Gesundheitssystem. Für viele Akteure, die sich damit beschäftigen, liegt eine von vielen Lösungen auf der Hand: der Aufbau eines Pharmaziestudiengangs hier, in unserem Land, genauer gesagt: an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Der Landtag sollte daher die Landesregierung heute auffordern, das vorliegende Konzept umzusetzen. Wir sollten damit Schritt für Schritt in dieser Legislaturperiode beginnen; denn Ziel soll es sein, dass wir die ersten Studierenden noch in dieser Legislaturperiode begrüßen können. Dafür müssen wir jetzt beginnen. (Beifall CDU) Natürlich ist mir klar, dass die Summen, die ich gleich nennen werde, nicht sofort zur Verfügung stehen, sondern langsam aufwachsen. Schließlich geht ein Studiengang nicht sofort voll an den Start, sondern wird langsam aufgebaut. Aber wir sollten schon jetzt dafür sorgen, dass das im Doppelhaushalt 2025/2026 des Landes zumindest erkennbar ist, sodass der Aufbau langsam stattfinden kann. In einer gemeinsamen Kabinettssitzung der Landesregierungen von Sachsen und Brandenburg im April letzten Jahres wurden viele Projekte besprochen, unter anderem dieser Pharmaziestudiengang. Beide Länder haben sich dazu bekannt. Es wurde vereinbart, dass es hierfür ein gemeinsames Konzept geben soll. Dieses wurde unter Beteiligung der Apothekerkammern, weiterer Fachleute, aber auch der BTU Cottbus-Senftenberg erstellt und dann, im Juli 2024, vorgelegt. Jetzt liegt es, meine ich, in einer Schublade irgendeines Ministeriums – ich weiß nicht, ob es das Wissenschaftsministerium oder das Gesundheitsministerium ist; wir werden es gleich hören. Ich glaube, wir sind gut beraten, dieses Konzept heute auf den Weg zu bringen und zu beschließen, sodass wir diesen Studiengang in Brandenburg bekommen. Die Apothekerkammer kämpft seit mindestens 12 Jahren dafür. Aktuell ist es so: Wenn jemand hier in der Region Pharmazie studieren möchte, muss er nach Berlin oder Leipzig gehen, ansonsten noch viel weiter weg. Es besteht dann die Gefahr, dass diese Studierenden als Absolventen nicht zurück ins Flächenland Brandenburg kommen. Wir alle wissen um den Klebeeffekt, den es durchaus geben könnte, wenn wir in Brandenburg selbst Apotheker ausbilden würden. Das Konzept, das vorliegt, bindet die regionalen Apotheken zudem ein, sodass Studierende an der BTU frühzeitig an die Apotheken in Brandenburg und Sachsen herangeführt würden. Sie erkennen dann hoffentlich die Schönheit des Landes Brandenburg und bleiben hier. Das wäre sehr innovativ. Nur fehlt das endgültige Bekenntnis der Landesregierung dazu. Jetzt komme ich zu dem finanziellen Aspekt. Das Konzept sieht zur Anfangsfinanzierung 2,5 Millionen Euro vor, im laufenden Betrieb 5 Millionen Euro. Die Kapazitäten, die an der BTU, insbesondere in Senftenberg, bestehen, würden zunächst ausreichen. Der Grundstock ist da; es wäre also durchaus umsetzbar. Ich könnte mir vorstellen, dass Sie schon davon überzeugt sind. Es könnte aber auch sein, dass Sie sagen: Na ja, wir müssen auf Sachsen warten. Die Sachsen haben sich dazu noch gar nicht bekannt – das könnte ein Totschlagargument sein –, aber ich finde: Wenn wir die Apotheker in Brandenburg ausbilden und haben wollen, müssen wir vorangehen und dürfen nicht darauf warten, dass die Sachsen das tun. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen, damit wir in diesem Land Apothekerinnen und Apotheker ausbilden können. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU)
Rainer Genilke
Schönen Dank für diesen Beitrag. – Wir fahren in der Rednerliste mit der SPD-Fraktion fort. Das Wort hat Frau Abgeordnete Balzer. (Beifall SPD und BSW)
Melanie Balzer SPD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wird Sie vielleicht wundern, aber ich danke Ihnen für Ihren Antrag. Ich danke Ihnen wirklich. Es ist ein Antrag, bei dem wir uns gar nicht so sehr unterscheiden; denn wie Sie wissen, hat die Koalition aus SPD und BSW die Einrichtung eines Pharmaziestudiengangs in ihrem Koalitionsvertrag verankert. Sie wissen: Es ist unser Ziel, in Brandenburg einen Pharmaziestudiengang zu etablieren. Daran gibt es nichts zu rütteln. Das Land braucht einen Pharmaziestudiengang. (Beifall SPD und BSW sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Da sind wir uns doch einig. Meine Damen und Herren! Wir sind bestrebt, den Gesundheitsstandort Lausitz auszubauen – als Vorbildregion, vielleicht sogar im deutschlandweiten Maßstab. Dafür spricht einerseits das bisherige Profil der BTU, Stichwort: Fakultät für Gesundheitswissenschaften. Dafür spricht aber auch der Blick auf die Lage der Apotheken in Brandenburg. Aktuell gibt es 529 Apotheken. Durchschnittlich versorgt eine Apotheke knapp 5 000 Brandenburgerinnen und Brandenburger. Meine Damen und Herren, verstehen Sie mich nicht falsch: Die Lage der Apotheken ist ernst. Ich erlebe es vor meiner eigenen Haustür, im Amt Niemegk, wo es gar keine Apotheke mehr gibt, und in Brück, wo ich mit meinem Apotheker einen Experten an meiner Seite habe. Er sagt mir, dass ein Apotheker viele Aufgaben erfüllt: persönlicher Berater, Forscher, Kaufmann. Ein Apotheker trägt aber auch Verantwortung gegenüber seinen Angestellten und den Bürgerinnen und Bürgern. Und diese Verantwortung ist keinesfalls gering. Ihr Antrag erwähnt all dies aber mit keinem einzigen Wort. (Beifall SPD) Wer sich mit der Situation der Apotheken im Land Brandenburg ernsthaft beschäftigt, der weiß: Laut Jahresbericht der Bundesapothekerkammer ist die Zahl der Apothekerinnen und Apotheker in den letzten zehn Jahren gestiegen – um 3 000 Personen. Warum ist dann aber immer noch von Mangel die Rede? Ich nenne Ihnen drei Gründe. Erstens: die geringere Bereitschaft, sich selbstständig zu machen. Zweitens: Es gibt die Sorge, das wirtschaftliche Risiko zu tragen. Und drittens: Es ist auch Fakt, dass der Teilzeitanteil unter den Beschäftigten in Apotheken hoch ist. Laut Statistischem Bundesamt arbeiten mehr als 50 % der Apothekenbeschäftigten in Teilzeit. Deshalb braucht es umso dringender mehr Apothekerinnen und Apotheker in unserem Land. Deshalb müssen wir Menschen ermuntern, sich selbstständig zu machen. Wir müssen Ängste nehmen und ihnen Beratung anbieten. Und all das spricht eben auch dafür, einen Pharmaziestudiengang zu etablieren. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Meine Damen und Herren, ich habe vorhin schon erwähnt, dass der Pharmaziestudiengang im Koalitionsvertrag steht. Darin steht aber noch mehr. Der Koalitionsvertrag sagt ganz deutlich, dass zunächst geprüft werden soll, ob ein gemeinsamer Studiengang mit Sachsen eingerichtet werden kann. Das ist doch der entscheidende Satz! Das ist doch die entscheidende Bedingung! In Sachsen gibt es eine CDU-geführte Regierung. Ich bin mir sicher, dass Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in einem engen Austausch stehen. Ich kann Ihnen versichern: Ich tue es. Und dabei kam mir zu Ohren, dass im Freistaat Sachsen der Pharmaziestudiengang im Koalitionsvertrag weder fest verankert ist noch erwähnt wird. Stattdessen lese ich dort, dass die Pharmazieausbildung in Leipzig gestärkt werden soll. Muss ich jetzt also annehmen, dass Sachsen sich auf Leipzig konzentriert und uns Brandenburgerinnen und Brandenburger schon vergessen hat? Meine Damen und Herren, aus Brandenburg gibt es ein Bekenntnis zu diesem Studiengang, schwarz auf weiß, Zeile 1 601 des brandenburgischen Koalitionsvertrags – für alle, die noch einmal nachlesen wollen. Ich wiederhole mich: Wir, die SPD-Landtagsfraktion und auch unser Koalitionspartner, wollen weiterhin einen Studiengang Pharmazie mit Sachsen entwickeln. Wir stehen dahinter. Das hier ist explizit keine Absage an den Pharmaziestudiengang. Das hier ist eine Absage an diesen CDU-Antrag. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Bitte verbreiten Sie mit solchen Anträgen keine falsche Hoffnung bei den Bürgerinnen und Bürgern. Reden Sie lieber mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in Sachsen, anstatt solche Anträge zu schreiben. Vielleicht kann das Prüfverfahren uns dann gemeinsam zu einer positiven Entscheidung führen. Aber, meine Damen und Herren, einmal unabhängig von CDU und SPD: Dass Brandenburg auch gemeinsame Wege gehen kann, hat das Land in der letzten Legislaturperiode doch bewiesen, als es in Rekordzeit die Medizinische Universität Lausitz gegründet hat. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
Rainer Genilke
Wir fahren in der Debatte fort. Für die AfD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Dr. Kaufner zu uns. (Beifall AfD)
Dominik Kaufner AfD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Liebe Brandenburger! Man könnte den Eindruck gewinnen, der Antrag der CDU sei durch die Kleine Anfrage der Kollegin Dr. Gruhn inspiriert, die dazu wahrscheinlich gleich auch noch etwas sagen wird. – Ist es so? – Ich fände es gut, wenn eine Abgeordnete der Regierungskoalition einen solchen Antrag stellt; sie nimmt ihre Aufgabe ernst und richtet eine Frage an die Regierung. Die Regierung, wie wir hören, ist eigentlich auch dafür – nur nicht für den Antrag der CDU, was ich nicht so ganz verstehe. (Dennis Hohloch [AfD]: War bei der Berufsschullehrerausbildung auch so!) 2025 45 Die kleine Oppositionspartei hat einen Antrag dazu gestellt, und die große Oppositionspartei stimmt dem Antrag zu. Also das, würde ich sagen, ist doch einmal wirklich konstruktive und sachliche Parlamentsarbeit. (Beifall AfD) Wie gesagt: Wir werden dem Ganzen zustimmen. Wir halten den Antrag für sinnvoll. Gestern hat Herr Skopec vom BSW gesagt: Man muss nicht immer irgendwo Kritik suchen, wo es keine Kritik gibt. – Ich hoffe, es macht Ihnen dann aber auch nichts aus, liebe CDU, wenn der Antrag mit unseren Stimmen durchgeht. Das werden wir sehen. Sie haben gestern ja auch für ein paar unserer Änderungsanträge gestimmt, (Zuruf des Abgeordneten Julian Brüning [CDU]) wenn ich es richtig gesehen habe. Das fand ich ganz nett. Ich werde Ihnen kurz sagen, warum wir diesem Antrag zustimmen. Erstens: Auf die erwähnte Kleine Anfrage antwortet die Landesregierung bezüglich einer zügigen Einrichtung dieses Pharmaziestudiums ausweichend; die Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung zu dem Konzept und dessen Umsetzung sei noch nicht abgeschlossen. – Den Hinweis darauf habe ich in der Rede von Frau Balzer vermisst; das scheint auch ein Grund zu sein. Noch dazu scheint die Umsetzung der finanziellen Absprachen von Sachsen abhängig zu sein; auch das habe ich der Rede entnommen. Also, durch Tatendrang hat sich diese Regierung bisher nicht ausgezeichnet. Deswegen darf an dieser Stelle auch niemand überrascht sein. Nach dem Willen der CDU soll der Pharmaziestudiengang zügig und haushalterisch abgesichert umgesetzt werden. Das ist sinnvoll. Zweitens stimmt es auch, wenn in der Begründung des Antrags darauf verwiesen wird, dass Pharmaziestudenten, die Brandenburg für ihr Studium verlassen müssen, häufig nicht zurückkommen. Es ist auch richtig, dass das Apothekensterben bekämpft werden muss und dass man dafür einen heimischen Pharmaziestudiengang braucht. Es gibt zwar seit Jahren eine falsche Gesundheitspolitik – schön, was Sie dazu vorgetragen haben, Frau Balzer –, aber das ist natürlich ein hausgemachtes Problem, könnte man an dieser Stelle sagen. (Vereinzelt Beifall AfD) Ich würde sogar noch etwas weiter gehen und auch Stipendien anregen, wie wir sie vom Landärzteprogramm kennen, um sicherzustellen, dass die Studenten, die hier mit brandenburgischen Steuergeldern teuer ausgebildet werden, auch in Brandenburg bleiben. Drittens werden wir dem Antrag zustimmen, weil die Einrichtung eines solchen Studiengangs längst auch unsere Forderung ist. Schon 2019 stand das in unserem Wahlprogramm, wörtlich haben wir dort die Einrichtung einer Medizinisch-Pharmazeutischen Fakultät gefordert. Ob die CDU das im Programm hatte, weiß ich nicht. (Steeven Bretz [CDU]: Definitiv! – Gegenruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Aber darauf kann man sich eh nicht verlassen. Selbst wenn es drinsteht, weiß man nie, was nach der Wahl auch umgesetzt wird. Unser Fraktionsvorsitzender Dr. Berndt hatte schon in der vergangenen Legislaturperiode in einer Aktuellen Stunde auf diesen Umstand hingewiesen und das Ganze sachlich-kritisch begleitet. Grundsätzlich sind wir also dafür. Ich komme damit zum letzten Punkt, zu unserer Kritik. Ein bisschen Kritik haben wir schon – weniger an dem Antrag als vielmehr an den Fehlplanungen der letzten Landesregierung, deren Folgen wir jetzt ausbaden müssen. Schon damals hat Dr. Berndt darauf hingewiesen, dass es besser gewesen wäre, die Universitätsmedizin als Fakultät in die bereits in Cottbus existierende BTU einzugliedern, und bemängelt, dass man eigentlich erst von einer Medizinischen Universität reden kann, wenn das gesamte Fächerspektrum abgedeckt ist: Vorklinik, Zahnmedizin, Pharmazie, Rechtsmedizin. Jetzt ist sie nun einmal da, diese Doppelstruktur. Man muss aber kritisch sehen, dass zwischen beiden Campusstandorten des Ausbildungsortes BTU eine Entfernung von 40 Kilometern liegt. Das wird das Studium erschweren und ist eine Belastung. Nichtsdestotrotz brauchen wir einen Pharmaziestudiengang. Wir werden wir diesem Antrag also zustimmen und hoffen, dass damit das meines Wissens schon seit einem Jahrzehnt wiederholt vorgetragene Anliegen der Apothekerkammer erfolgreich umgesetzt wird. – Danke schön. (Beifall AfD)
Rainer Genilke
Danke schön. – Wir fahren entsprechend der Rednerliste mit dem Beitrag der Abgeordneten Dr. Gruhn für die BSW-Fraktion fort. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)
Jouleen Gruhn BSW
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich stimme meinen Vorrednern in der Einschätzung zu, wie wichtig selbstverständlich auch die Apotheken für Brandenburg, für unser Land, sind. Wir als BSW haben uns diesem Thema schon früh gewidmet. Ich erinnere mich, dass wir bereits im Wahlkampf auch das Gespräch mit der Landesapothekerkammer gesucht haben. Uns wurde noch einmal die Dringlichkeit verdeutlicht. Dass auch Zahlen in diese Richtung sprachen und dass die Apothekerkammer sehr überzeugend sein konnte, ist, denke ich, klar. 2018 gab es noch 574 öffentliche Apotheken im Land, im vergangenen Jahr waren es nur noch 529 – Tendenz: weiter fallend. Die Gründe sind vielfältig; auch das haben wir schon gehört. Aber der Fachkräftemangel ist natürlich ein wesentlicher Punkt. Ich habe mich persönlich sehr über die gemeinsame Kabinettssitzung mit Sachsen am 30. April letzten Jahres gefreut, wo beschlossen wurde, einen neuen Pharmaziestudiengang aufzubauen. Lieber Herr Bretz, um das schon mal abzukürzen: Ich lasse keine Zwischenfragen zu. Mit dem Aufbau dieses Studiengangs an der BTU sollte natürlich vor allem das akademisch ausgebildete Fachpersonal geschaffen werden, und es soll weiterhin geschaffen werden. Ich glaube aber nicht – um die Frage von Herrn Kaufner zu beantworten –, dass die CDU meine Kleine Anfrage gelesen hat. Ich erkläre Ihnen auch noch, warum. Zumindest die Antwort auf meine Kleine Anfrage haben Sie nicht gelesen – glaube ich; ich möchte nichts unterstellen. Also: Auch die neue Landesregierung ist sich der Brisanz des Themas bewusst – das hat Frau Balzer ganz wunderbar ausgeführt – und hat daher natürlich den Aufbau eines gemeinsam mit Sachsen zu gründenden Studiengangs Pharmazie an der BTU in Senftenberg in dem gemeinsamen Koalitionsvertrag verankert. Die Antwort der Regierung auf meine Kleine Anfrage hat mir auch persönlich noch einmal Klarheit verschafft, wo wir nun eigentlich mit den Apotheken stehen. So habe ich erfahren, dass im Frühjahr/Sommer 2024 von einer länderübergreifenden Facharbeitsgruppe ein grobes Konzept mit dem Ziel erstellt wurde, sich eine Meinung zu bilden und die inhaltliche Ausgestaltung sowie den Finanzrahmen eines gemeinsamen Studiengangs zunächst grob zu umreißen. So etwas gründet man ja nicht am grünen Tisch. Es sollte also erst einmal eine Entscheidungsgrundlage geschaffen werden. Wie ist nun, ein halbes Jahr später, der aktuelle Stand in Bezug auf den, wie es ja gefordert wird, zügigen Ausbau eines Pharmastudiengangs und die notwendigen Voraussetzungen? Darüber müssen wir ja, wenn wir realistisch sein wollen, auch einmal reden. Die Frage, ob es realistisch ist, das jetzt ganz zügig zu machen – damit haben wir wieder das Tempoproblem, Herr Bretz –, muss ich aufgrund der Ausführungen der Landesregierung in der Antwort auf meine Kleine Anfrage leider verneinen. Ich erkläre Ihnen auch gerne, warum. Es liegt – das war deutlich erklärt worden – noch kein umsetzungsfähiges Feinkonzept vor, wie wir es für die MUL ja längst haben. Das bisherige, grobe Konzept beschreibt zwar die notwendigen Fachgebiete; aber es fehlen noch vertiefende weitere konzeptionelle und inhaltliche Vorstellungen, etwa: Welche Profile sollen die Professuren haben? Welche Ausschreibungen sollen welche Schwerpunkte haben? Natürlich muss auch ein Berufungsverfahren mitgedacht werden. Das braucht (Prof. Dr. Michael Schierack [CDU]: Ja, logisch!) – Prof. Schierack weiß es – einige Zeit. Sehr nachvollziehbar, warum wir noch kein Feinkonzept haben, ist für mich die Tatsache, dass die länderübergreifende Facharbeitsgruppe – noch einmal: wir reden über zwei Bundesländer, die letztes Jahr beide Wahlen hatten – mit Blick auf diese Zeitnot natürlich nicht mehr zusammentreten konnte. Das ist für mich sehr nachvollziehbar. Wir haben also noch kein Feinkonzept, über das wir uns beugen und dann entscheiden könnten. Frau Balzer hat auch das erwähnt: Es liegt leider noch kein mit dem Freistaat Sachsen abgestimmter Rahmen zur finanziellen Lastenverteilung für einen gemeinsamen Studiengang vor. Ich persönlich bin optimistisch. Wir werden das eines Tages sehen. Aber ich weiß beim besten Willen nicht, welchen finanziellen Rahmen das MWFK bei Herrn Crumbach dieses Jahr anmelden soll. (Steeven Bretz [CDU]: Da würde ich helfen!) – Danke. Sie haben ja auch Zahlen genannt. Unterschlagen wurden aber zum Beispiel Kosten für ein Forschungs- und Laborgebäude in Höhe von 35 Millionen Euro. Auch das stand in der Antwort auf die Kleine Anfrage. Es ist also bisher noch nicht geklärt, wie die Finanzierungsverteilung zwischen den Ländern Brandenburg und Sachsen aussehen könnte. Das geht weit über eventuelle Absichtserklärungen hinaus und ist entscheidend. Mein Fazit für heute ist: Wissen ist wissen, wo es steht. Dann hätte man sich vielleicht den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt sparen können, um später gemeinsam mit der Regierung vorzugehen. – Ich danke Ihnen. (Beifall BSW und SPD)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung wird nun Frau Ministerin Dr. Schüle sprechen. Dr. Manja Schüle (Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Vertreter der Landesapothekerkammer und des Apothekerverbandes auf der Tribüne! Ich möchte Sie in eine dystopische Zukunftsperspektive mitnehmen. Samstagvormittag in einer Kleinstadt in Brandenburg: Ein älteres Ehepaar steht vor der einzigen Apotheke im Ort. Sie hat Arthrose, die Gelenke tun weh, aber die Schmerzmittel sind aufgebraucht. Ihr Gatte hat eine Bindehautentzündung, die Augen tränen; aber das Fläschchen mit den antibiotischen Tropfen ist leer. Doch statt der freudigen und freundlichen Begrüßung durch ihre Apothekerin erwartet sie ein Schild: „Dauerhaft geschlossen.“ Die nächste Apotheke ist 30 Kilometer entfernt. Die beiden, hochbetagt, haben längst kein Auto mehr, und die Busverbindung ist auch nicht stündlich getaktet. Nein, das ist nicht die aktuelle Realität; das ist sie nicht. Gerade vor vier Tagen hat im Übrigen die Kollegin Gesundheitsministerin im ländlichen Raum eine Apotheke eröffnet. Allerdings könnte es eine bittere Normalität werden, wenn wir nicht gegensteuern und auch die Apotheken im ländlichen Raum verbessern. Genau deshalb hat die Landesregierung im vergangenen Jahr – die Kolleginnen und Kollegen haben darauf hingewiesen – im April auf einer gemeinsamen Kabinettssitzung mit dem Freistaat Sachsen beschlossen, ein Konzept zur Einführung des Studiengangs Pharmazie auf den Weg zu bringen, zu erarbeiten und zu prüfen. Denn so können wir die Pharmazeuten und die Apotheker von morgen endlich hier bei uns in Brandenburg ausbilden. So können wir auch die Anreize schaffen, dass sie nach ihrer Ausbildung, nach ihrem Studium bei uns bleiben. So können wir vor allen Dingen die Versorgungssituation der Menschen – gerade der älter werdenden Menschen – vor Ort im ländlichen Raum verbessern. 2025 47 Deshalb haben wir uns auch gleich nach dieser gemeinsamen Kabinettssitzung in einer länderübergreifenden Facharbeitsgruppe getroffen, die mittlerweile im bekannten Lausitz-Tempo auch ein Konzept vorgelegt hat. An dieser Stelle einen herzlichen und riesengroßen Dank an die Landesapothekerkammer in Brandenburg für ihren Input in dieser Arbeitsgruppe und natürlich auch an den Apothekerverband, der uns ein verlässlicher Partner ist, ebenso wie an Prof. Grande als Präsidentin der BTU Cottbus-Senftenberg für ihr Engagement in dieser Arbeitsgruppe. Deren Mitglieder haben unter Hochdruck wiederum gemeinsam mit den Kollegen des Gesundheitsministeriums schnell und kompetent zusammengearbeitet. Last, but not least auch ein Dank an die Kolleginnen und Kollegen in Sachsen. Normalerweise würde man ja nicht auf die Idee kommen, auch nur zu prüfen, einen Studiengang in einem Bundesland, das nicht das eigene Bundesland ist, mit dem eigenen Geld zu unterstützen. Aber ein solch länderübergreifender Ansatz ist nicht nur außergewöhnlich, er ist auch höchst sinnvoll. Ich bin sehr dankbar, dass diese Verständigung bis dato sehr effektiv und vor allen Dingen reibungsfrei geklappt hat; denn das gemeinsam erarbeitete Konzept ist im Handumdrehen entstanden, und es ist auch gut. Es legt sehr plausibel dar, wie ein Studium dazu beitragen könnte, die Chance auf den Verbleib in der Region – darum geht es ja; es geht auch um Klebeeffekte – zu erhöhen. Dazu gehören unter anderem spezifische Studieninhalte und Wahlpflichtangebote, die auf die Arbeit einer Apotheke im ländlichen Raum vorbereiten. Dazu gehören praktische Angebote in regionalen Apotheken bereits während des Studiums und natürlich auch die Möglichkeit eines Stipendienprogramms analog dem Landärzteprogramm. Dieses Konzept bildet nun die Grundlage für alle weiteren Abstimmungen zwischen Sachsen und Brandenburg, sowohl was die Umsetzung als auch was die Finanzierung betrifft. Die Landesregierung Brandenburg möchte diesen Pharmaziestudiengang. Allerdings müssen sich die Sachsen jetzt erklären. Insofern, lieber Herr Prof. Dr. Schierack, ist Ihr Antrag in der Sache zwar begründet, aber überflüssig. Denn wie Sie gehört haben, arbeiten wir bereits mit Hochdruck daran. Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und BSW)
Rainer Genilke
Für die CDU-Fraktion hat nun noch einmal Herr Abgeordneter Prof. Dr. Schierack das Wort. Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Sehr geehrte Damen und Herren! Herzlichen Dank für die Debatte. Es ist immer erfrischend, sachlich zu diskutieren. Ich freue mich, dass die Apotheker auch da sind. Ich möchte einmal auf einzelne Punkte eingehen: Frau Balzer, Sie sprachen von Sachsen. Na klar habe ich mich vorher informiert und natürlich gesehen, dass die Sachsen ihren Fokus auf Leipzig legen. Ich glaube auch nicht, dass es noch zu einem Statement der Sachsener Landesregierung zu diesem Studiengang kommt. Deswegen habe ich ja vorhin in meiner Rede schon gesagt: Kommen Sie mir jetzt bitte nicht mit: Sachsen macht nichts, also machen wir auch nichts. – Es ist ja unser Studiengang hier in Brandenburg, und deswegen sollten wir uns langsam einmal damit beschäftigten, wie wir mit dem unseren umgehen. Das ist mein Anliegen. (Beifall CDU) Das Totschlagargument „Die Sachsen machen nichts, also machen wir auch nichts“ halte ich für falsch. Zu Frau Gruhn. Ich habe mich die ganze Zeit gefragt: Wann hätte ich denn diesen Antrag stellen sollen? Bevor die Regierung noch gar nicht am Arbeiten war? (Steeven Bretz [CDU]: Wenn es der Mehrheit genehm ist, Herr Kollege!) Ich meine, Sie haben die Anfrage gestellt, als es die Landesregierung noch gar nicht gab. Wir hätten noch gar nicht diskutieren können. Und was in der Antwort der Landesregierung steht, war mir doch längst bekannt. Da muss ich Ihre Anfrage gar nicht lesen. (Dr. Jouleen Gruhn [BSW]: Sie haben sie also gar nicht gelesen!) Das haben wir schon ewig diskutiert. Ich will Ihnen deutlich sagen: Die BTU hatte schon längst – schon längst! – ein Konzept vorbereitet, als wir noch gar nicht in der gemeinsamen Arbeitsgruppe gearbeitet haben. Von daher ist das für mich schon ziemlich komisch, was Sie hier gesagt haben. Es war eine Begründung, warum Sie nichts machen wollen, einfach eine Arbeitsverweigerung; das will ich Ihnen deutlich sagen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Natürlich enthält das Konzept ein Gebäude in einem Wert von 35 Millionen Euro; das steht drin, das habe ich gelesen. Aber darin steht auch ganz deutlich, dass die gegenwärtigen Kapazitäten in Senftenberg in den Bereichen Biochemie und Chemie bei den Laboren ausreichen und dass wir es in Zukunft möglicherweise machen können; so steht es drin, das können Sie nachlesen. Zweiter Punkt. Sie fangen jetzt damit an, wie ein Studiengang zu entwickeln ist. Das ist das altbekannte System. Sie müssen natürlich ausschreiben. Ich habe mich fast totgelacht, als Sie das hier erzählt haben. Selbstverständlich ist das so. Deswegen müssen wir ja jetzt schon anfangen, damit wir in dieser Legislaturperiode überhaupt in die Puschen kommen, meine Damen und Herren. Ich weiß, die Landesregierung kann das. Wir haben das bei der MUL ja gemacht. Die Ministerin hat ja gezeigt, wie schnell man – mit Herrn Einhäupl – ein Konzept aufbauen kann und wie das geht. Genau diesen Turbo wünsche ich mir jetzt auch von der Landesregierung beim Pharmaziestudiengang. Das funktioniert. (Beifall CDU) Aber wenn man nicht will und nicht einmal anfängt, können Sie die Ausschreibung sonst wann machen. Das wird nie funktionieren. Deswegen, meine Damen und Herren, akzeptiere ich nicht, wenn Sie sagen, dass wir ins Arbeiten kommen müssen, und dann dauernd erzählen, was alles nicht geht. Wir müssen uns klar werden, dass es geht, und ich weiß, dass es geht. – Danke schön. (Beifall CDU)
Rainer Genilke
Wir sind damit am Ende der Aussprache und kommen zu den Abstimmungen. Die CDU-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Antrags „Pharmaziestudium an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTUCS) frühzeitig umsetzen“ auf Drucksache 8/460 an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Wer sich dem anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag auf Überweisung ist ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich komme zur Schlussabstimmung über den Antrag auf Drucksache 8/460. Wer mit dem Antrag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf. TOP 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Wahlprüfungsausschusses zu den gegen die Gültigkeit der Wahl benen Wahleinsprüchen Beschlussempfehlung und Bericht des Wahlprüfungsausschusses Drucksache 8/535 Dazu wurde vereinbart, dem Vorsitzenden des Wahlprüfungsausschusses für eine kurze Berichterstattung das Wort zu erteilen und ansonsten auf eine Debatte zu verzichten. Herr Abgeordneter Filter steht schon hier vorn, und ich bitte ihn um das Wort. (Beifall AfD) Benjamin Filter (Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Hohes Präsidium! Werte Gäste! Ebenso wie die Wahl als solche ist die Wahlprüfung ein Gebot des Demokratieprinzips. Die Legitimation dieses Hauses und jedes einzelnen Mandats hängt von der ordnungsgemäßen und rechtskonformen Durchführung der Landtagswahl ab. Deshalb ist es gut, dass ich als Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses heute hier zu Ihnen sprechen darf. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, wie bereits in seiner ersten Beschlussempfehlung, über die der Landtag am 23. Januar 2025 abgestimmt hat, die Zurückweisung von Wahleinsprüchen. Ich möchte betonen, dass die Voten des Wahlprüfungsausschusses zu jedem Einzelfall einstimmig erfolgt sind. Die Zurückweisung der Wahleinsprüche erfolgte dabei aus unterschiedlichsten Gründen. Ich möchte sie kurz ausführen: In gleich mehreren Fällen mussten die Wahleinsprüche von Personen zurückgewiesen werden, die nicht in Brandenburg wohnen, also aus einem anderen Bundesland kamen. Das ist erst einmal bemerkenswert. Sie waren also nicht wahlberechtigt und hatten daher auch keine Einspruchsberechtigung im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens. In einem anderen Fall fehlte dem Wahleinspruch die gesetzlich vorgeschriebene Begründung. Wir haben dort freundlich nachgefragt, haben auch noch einmal eine Frist eingeräumt. Allerdings kam keine Rückmeldung, was bedauerlich war. In zwei weiteren Fällen wurde argumentiert, dass bestimmte Vorschriften des Landeswahlgesetzes verfassungswidrig seien. An der Stelle sei angemerkt, dass der Wahlprüfungsausschuss für die Verfassungsprüfung nicht zuständig ist, sondern diese allein dem Landesverfassungsgericht obliegt. Am intensivsten haben wir über zwei Wahleinsprüche diskutiert, bei denen die Einspruchsführer während der Wahlzeit vom 1. bis 25. September 2024 im Urlaub waren und vorher ihre Briefwahlunterlagen abgegeben hatten. Erst nach ihrer Rückkehr hätten sie neue Briefwahlunterlagen der Wahlleiterin in ihrem Wahlkreis vorgefunden. Das war Fakt, das war der Fall. Der Landeswahlleiter hat in einer durch den Ausschuss eingeholten Stellungnahme bestätigt, dass die in der Gemeinde zunächst ausgereichten Wahlscheine tatsächlich fehlerhaft waren. Die seien ersetzt worden, und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger hätten in der ersten Septemberwoche 2024 neue Briefwahlunterlagen erhalten. Rechtlich blieb uns auch hier nur die Zurückweisung der Wahleinsprüche übrig. Nach der ständigen Entscheidungspraxis bei Wahlprüfungsangelegenheiten trägt bei der Briefwahl der Wahlberechtigte das Risiko. An dieser Stelle gestatten Sie mir bitte eine persönliche Anmerkung: Das ist unter anderem einer der Gründe, warum die Briefwahl in großen Teilen abzulehnen ist (Beifall AfD) und wirklich nur in Ausnahmefällen genutzt werden sollte. Sie sehen, dass hier diese beiden Stimmen nicht mitgezählt werden konnten. Dennoch haben wir als Wahlprüfungsausschuss im Rahmen der Beschlussempfehlung deutlich gemacht, dass es höchst unbefriedigend ist, dass die Stimmen der Einspruchsführer …
Rainer Genilke
Herr Abgeordneter, es gibt zweimal den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Benjamin Filter (Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses): Ich bitte, darauf zu verzichten. Ich berufe mich auf den Welpenschutz. Das ist heute meine erste Rede. 2025 49 Die Stimmen der Einspruchsführer sind nicht ins Wahlergebnis eingeflossen. Das war unser Anliegen: Wir haben dort noch einmal auf die zuständigen Stellen eingewirkt und eindringlich darum gebeten, auf eine gebührende Qualitätssicherung zu achten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle – ich finde, das gehört sich auch so, und es ist mir ein persönliches Anliegen – allen Kolleginnen und Kollegen des Wahlprüfungsausschusses für die jederzeit kollegiale und ordentliche Arbeitsatmosphäre danken. Lassen Sie mich zum Abschluss noch eines sagen: Die Wahlprüfung erfolgt nur bei Vorliegen eines Einspruchs – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Bei insgesamt nur acht Wahleinsprüchen hatten wir über eine sehr überschaubare Anzahl von Sachverhalten zu befinden. Gerade mich persönlich hat das sehr überrascht, weil man innerhalb des Wahlkampfes doch aus unterschiedlichen Ecken anderes gehört hat. Es waren also eben nur acht und ein Teil davon nicht einmal aus Brandenburg. Es ist da insofern noch zu bemerken, dass wir als Ausschuss aus diesem Grunde nicht garantieren können, dass die Wahl zum 8. Brandenburger Landtag vollständig ordnungsgemäß und frei von Wahlfehlern abgelaufen ist. (Steeven Bretz [CDU]: Das ist ja unverfroren!) Denn es ist ja zumindest theoretisch denkbar, dass es Wahlfehler gab, von denen wir mangels Wahleinspruch keine Kenntnis bekommen haben. (Uwe Adler [SPD]: Sie berichten nicht neutral! Sie sind dieser Rolle unwürdig!) Als Vorsitzender des Ausschusses kann ich Ihnen aber versichern, dass der Ausschuss jeden einzelnen Wahleinspruch gewissenhaft geprüft hat. Wer deshalb befürchtet, dass bei Wahlen Fehler passieren oder dass Wahlen vielleicht sogar manipuliert worden sind, dem ist durch einen Beitrag auf Social Media oder durch Gespräche mit anderen nicht geholfen. (Uwe Adler [SPD]: Das ist nicht neutral! Sie werden der Sache nicht gerecht!) – Auch Herr Adler gibt hier Zwischenrufe von sich, die der Sache nicht gerecht werden. (Beifall AfD – Uwe Adler [SPD]: Weil Sie nicht neutral berichten! Das ist unwürdig!) Jetzt komme ich zum Punkt. Denjenigen ist nicht dadurch geholfen, diese Sachen irgendwo in sozialen Medien einzustellen, sondern bei Zweifeln ist der Wahlprüfungsausschuss die erste Adresse, an die sich zu wenden ist. (Beifall AfD) Das gilt nicht nur für die Landtagswahl, sondern auch für die gerade gelaufene Bundestagswahl. Also kann ich an der Stelle nur dazu ermutigen, auch beim Wahlprüfungsausschuss des Bundes Eingaben zu machen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)
Rainer Genilke
Diese Rede hat offensichtlich drei Kurzinterventionen hervorgerufen. Es werden Herr Bretz, anschließend Herr Scheetz und Herr Peschel sprechen – bitte auch in dieser Reihenfolge –, und es wird dann einmal reagiert. – Gibt es Einspruch gegen diese Vorgehensweise? – Nein. Dann haben Sie jetzt das Wort, Herr Bretz. Herr Filter antwortet dann auf alle drei Kurzinterventionen zusammen.
Steeven Bretz CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde, auch in unserem Hause gibt es Regeln, an die man sich zu halten hat. (Beifall CDU, SPD und BSW) Zu diesen Regeln gehört, dass man, wenn man hier als Vorsitzender eines Gremiums oder eines Ausschusses spricht, geflissentlich zwischen einer Berichterstattung im Rahmen der Ausschussvorsitzfunktion und persönlichen Bewertungen unterscheidet. (Beifall CDU, SPD und BSW) Ich möchte deshalb in aller Deutlichkeit, Herr Kollege Filter – und ich glaube, im Namen der Mehrheit dieses Hauses sprechen zu dürfen –, zurückweisen, dass Sie hier Ihre Privatmeinung zur Briefwahl und zu Wahlergebnissen kundtun. Das dürfen Sie selbstverständlich, aber nicht im Rahmen dieser Berichterstattung. Ich möchte Sie bitten, auch wenn Sie sich auf Welpenschutz berufen, sich an unsere Regeln zu halten; denn die Regeln gelten auch für Sie. – Herzlichen Dank.
Rainer Genilke
Herr Scheetz verzichtet. – Herr Peschel.
Falk Peschel BSW
Ich habe den Worten von Herrn Bretz eigentlich nur wenig hinzuzufügen, (Lena Kotré [AfD]: Dann können Sie sich gleich wieder hinsetzen!) außer dass ich auch von dieser Stelle aus ein Stück weit meine Bestürzung zum Ausdruck bringen möchte. Wenn in der Tagesordnung steht: „Bericht des Wahlprüfungsausschusses zu den gegen die Gültigkeit der Wahl […] erhobenen Wahleinsprüchen“ – ich war in der letzten Sitzung des Wahlprüfungsausschusses persönlich zugegen – und hier von Ihnen, Herr Abgeordneter Filter, als Vorsitzendem dieses Ausschusses persönliche Wertungen vorgenommen werden sowie in Abrede gestellt wird, dass die Briefwahl ein demokratisches Mittel ist, (Zuruf von der AfD: Sehr demokratisch!) und Wahlmanipulationen unterstellt werden, dann schlägt das ein Stück weit dem Fass den Boden aus. (Beifall BSW, SPD und CDU) Ich bin niemand, der bei so einer Wortmeldung geneigt ist, die Stimme zu erheben und laut zu werden; das liegt nicht in meinem Naturell. Für meine Verhältnisse war das jetzt also schon eine sehr kritische Anmerkung. Ich muss wirklich sagen: Ich bin bitter enttäuscht, wie Sie hier als Ausschussvorsitzender diesen Bericht vorgetragen haben. – Danke schön. (Beifall BSW, SPD und CDU – Lena Kotré [AfD]: Geht es noch dramatischer? – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ein Sturm im Wasserglas!)
Rainer Genilke
Zum Prozedere der Antwort: Es gibt, Herr Filter, natürlich die Möglichkeit, jetzt zu antworten. Es bleibt aber bei zwei Minuten Redezeit, weil beide Kurzinterventionen sich mit ein und demselben Thema beschäftigt haben. Sie haben das Wort. (Beifall AfD) Benjamin Filter (Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn wir jetzt schon zu fortgeschrittener Stunde diskutieren und ordentlich im Verzug sind, möchte ich darauf hinweisen, dass das Zuhören die Paradedisziplin eines jeden Parlamentariers sein sollte. Deswegen: Es gab genau einen Hinweis in meinem Vortrag – der bezog sich genau auf den Sachverhalt, der eingetreten ist –, nämlich dass das momentane Vorgehen hoch risikobehaftet ist (Beifall AfD) und dass man sich genau überlegen sollte, wann man Briefwahl in Anspruch nimmt und wann nicht. Das ist letztendlich der Ausfluss dessen, was wir erlebt haben. Wir haben uns intensiv damit beschäftigt. Es ist so – das kann man sagen –, dass diejenigen, die die Wahl bemängelt haben, gar keine andere Möglichkeit gehabt hätten, an der Wahl teilzunehmen. Sie waren damit vom Wahlrecht abgeschnitten, und das ist ein großes Problem. (Vereinzelt Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Udo Wernitz [SPD]) Deswegen ist es einfach nur der Hinweis an der Stelle, dass man sich das gut überlegen sollte. Jeder ist frei in seiner Entscheidung und kann natürlich bei der Wahl wählen, was er will; nichts anderes habe ich gesagt. – Herzlichen Dank. (Beifall AfD)
Rainer Genilke
Damit sind wir am Ende der Aussprache. Was übrig bleibt, ist die Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Wahlprüfungsausschusses auf Drucksache 8/535 zu den gegen die Gültigkeit der Wahl zum 8. Landtag Brandenburg vom 22. September 2024 erhobenen Wahleinsprüchen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf. TOP 7: Bericht des Ministers des Innern und für Kommunales an den Landtag über Maßnahmen auf Grund des Brandenburgischen Polizeigesetzes 2023 (vom 16.10.2024) Bericht der Landesregierung Drucksache 8/83 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales Drucksache 8/513 Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales auf Drucksache 8/513 zu dem Bericht des Ministers des Innern und für Kommunales an den Landtag über Maßnahmen aufgrund des Brandenburgischen Polizeigesetzes 2023. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist die Beschlussempfehlung angenommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und darf die Sitzungsleitung an Frau Dr. Gruhn übergeben.
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf. TOP 8: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales zum Tätigkeitsbericht der Polizeibeauftragten des Landes Brandenburg im Zeitraum 22. März 2023 bis 31. Dezember 2023 (Drucksache 7/9882) und zur Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht der Polizeibeauftragten des Landes Brandenburg (Drucksache 7/10274) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales Drucksache 8/516 Ich eröffne die Aussprache. Es beginnt die Polizeibeauftragte Frau Gossmann-Reetz, die ich hiermit herzlich begrüße. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) 2025 51 Inka Gossmann-Reetz (Beauftragte für Polizeiangelegenheiten des Landes Brandenburg): Vielen Dank. – Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Ihnen liegt die Empfehlung des Innenausschusses zur zustimmenden Kenntnisnahme meines Tätigkeitsberichtes 2023 vor. Der Bericht spiegelt nicht nur unsere Arbeit in den ersten neun Monaten wider, sondern auch die Herausforderungen und Potenziale, die wir im Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Polizeibediensteten identifizieren konnten. Bevor ich auf die Details eingehe, betone ich, wie wichtig der kontinuierliche Austausch zwischen unserer Institution, dem Innenministerium und der Polizei und Ihnen, den Mitgliedern des Landtages, ist. Nur so können wir das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Polizei und Gesellschaft nachhaltig stärken. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Mein Dank gilt daher insbesondere dem Innenausschuss für die konstruktive Auseinandersetzung unserer Arbeit und deren Unterstützung. Ombudsstellen wie die meine sind wesentlich für die Stärkung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in unsere demokratischen Institutionen da. Dem Gesetzgeber, der über die Befugnisse der Polizei entscheidet, können wir frühzeitig Hinweise liefern, wie mit den Befugnissen umgegangen wird, wie die Polizei in der Bevölkerung im praktischen Alltag wahrgenommen wird und ob die Bedingungen, unter denen die Polizei arbeitet, zu einer Polizei führen, wie man sie in unserem Land braucht. So stärken wir als Ihr Hilfsorgan parlamentarische Kontrolle und tragen dazu bei, Probleme ungefiltert und zeitnah zu transportieren – Informationen, die Sie wiederum für Ihre Arbeit und Maßnahmenplanung kennen sollten. Trotz struktureller Herausforderungen und begrenzter personeller Ressourcen hat sich unsere Institution in kurzer Zeit etabliert. Bürgerinnen und Bürger sowie Polizeibedienstete nutzten den geschützten Rahmen unserer Ombudsstelle, um ihre Anliegen vorzubringen. Dieses Vertrauen ist für uns ein zentraler Erfolgsindikator. Der Bericht zeigt auf, dass es bei der Polizei Potenzial zur Weiterentwicklung im Bereich „Kommunikation und Transparenz“ gibt. Diese Erkenntnisse nehmen wir als Grundlage, um gemeinsam Ideen zu entwickeln, die Bürgernähe und Vertrauen stärken. Ein wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist die Ergänzung zum Petitionsausschuss. Beide Institutionen tragen auf unterschiedliche Weise dazu bei, den Anliegen der Bevölkerung gerecht zu werden. Unsere niedrigschwellige Anlaufstelle bearbeitet individuelle Beschwerden und strukturelle Herausforderungen, wobei Anonymität und Schutz vor dienstlichen Nachteilen gewährleistet sind – ein Schutz, der viele Betroffene ermutigt, ihre Anliegen offen darzulegen. Somit äußern sich hier Stimmen, die bisher nicht gehört wurden. Wir ergänzen so auch die Angebote der Gewerkschaften, denn ich sehe meine Aufgabe darin, eine zusätzliche Ressource zu sein, die Dinge im öffentlichen Raum anstoßen oder – in einigen Fällen besonders wichtig – beruhigen kann, jemand, die durch offenes Zuhören zu einer besseren Verständigung zwischen den verschiedenen Interessen beiträgt. Unsere gesetzliche Grundlage geht zudem über die Bearbeitung von Einzelfällen hinaus. Wir analysieren Strukturen und Prozesse, um fundierte Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Polizeiarbeit zu geben und als Frühwarnsystem für Fehlentwicklungen zu dienen. Wir verurteilen nicht, sondern unterstützen die polizeiliche Arbeit durch sachliche Hinweise und konstruktive Vorschläge. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Ziel ist es, den Dialog zwischen allen Beteiligten zu fördern – stets im Einklang mit den Grundsätzen unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, denn die Umsetzung von Lösungen liegt bei der Leitung der Polizei, dem Ministerium des Innern und für Kommunales sowie Ihnen, dem Landesgesetzgeber. Meine Damen und Herren, wir stehen noch am Anfang eines langfristigen Prozesses. Doch die Fortschritte des ersten Jahres und das positive Feedback vieler Beteiligter auch im zweiten Jahr zeigen uns: Wir sind auf dem richtigen Weg. Ich danke besonders meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die diesen Weg mit großem Engagement und Herzblut mit mir gehen. Ihr seid ein tolles Team! Vielen Dank euch von hier aus! (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Unsere Aufgabe ist es, Brücken zu bauen zwischen Bürgerinnen und Bürgern, der Polizei und der Politik. Dabei bleiben wir unabhängig, transparent und lösungsorientiert, um Vertrauen zu stärken und gemeinsame Wege in unserer demokratischen Gesellschaft zu finden. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU])
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Es folgt nun für die SPD-Fraktion der Beitrag des Abgeordneten Adler. Bitte schön.
Uwe Adler SPD
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Abgeordnete! Uns liegt heute der erste Tätigkeitsbericht der Polizeibeauftragten des Landes Brandenburg vor. Der Bericht beschreibt den Zeitraum von März bis Dezember 2023. Gossmann-Reetz zur ersten Beauftragten für Polizeiangelegenheiten des Landes Brandenburg – eine Tätigkeit, die gemäß vorliegendem Tätigkeitsbericht schon im ersten Berichtszeitraum von vielfältigen Erfahrungen und unterschiedlichen Herausforderungen geprägt war. Die Aufgaben einer unabhängigen Polizeibeauftragten sind von besonderer Bedeutung für die Gewährleistung rechtsstaatlichen Handelns. Ihre Tätigkeit soll das Vertrauen in staatliche Strukturen, insbesondere in das Handeln unserer Polizei, unterstützen. Frau Gossmann-Reetz steht in ihrer Funktion nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land zur Verfügung, sondern dient auch als Ansprechpartnerin für Eingaben von Polizeibediensteten, um bei strukturellen Problemstellungen oder innerbehördlichen Differenzen offen, kommunikativ und transparent ihre Unterstützung anzubieten. (Beifall SPD) Die Polizeibeauftragte nimmt dabei eine externe Perspektive ein und begleitet die an sie herangetragenen Anliegen unabhängig und neutral, aber stets einhergehend mit dem Anspruch und der Verantwortung, bestehende Probleme einer für alle Seiten akzeptablen und rechtssicheren Lösung zuzuführen. Der vorliegende Berichtszeitraum behandelt die systematische und organisatorische Herangehensweise der ersten neun Monate im Amt. Diese waren naturgemäß noch von internen Organisations- und Aufbauarbeiten im Rahmen der neuen Tätigkeitswahrnahme sowie dem Aufbau und der Entwicklung einer institutionellen Infrastruktur geprägt. Wie im Bericht beschrieben, bestanden die ersten großen Herausforderungen darin, sich zum einen als neue Institution, aber auch als Mensch im Land bekanntzumachen sowie darin, die Polizeiorganisation mit ihren vielen Menschen und unterschiedlichen Persönlichkeiten auf Augenhöhe kennenzulernen. Dies erfolgte durch viele – vor allem persönliche – Gespräche seitens der Beauftragten innerhalb der Polizeiorganisation sowie in verschiedenen mit der Polizei verbundenen bzw. diese begleitenden Verantwortungsbereichen. Diese Gespräche adressierten zugleich auch die Erwartungshaltungen, Wünsche und Perspektiven von Polizeibediensteten und Führungskräften der Polizei in Richtung der Beauftragten. Nebenher sah die Beauftragte ihre Rolle auch in der operativen Begleitung von polizeilichen Einsätzen. Dies ermöglichte ihr eine Verständniserweiterung für die polizeiliche Arbeits- und Denkweise und ein Gefühl für die vielfältigen emotionalen Belastungen von Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen in unterschiedlichen Einsatzlagen. Ein erstes kurzes Fazit: Die Einrichtung einer neutralen Polizeibeauftragten kann ein richtiger Schritt sein, um das Gefühl der Ungerechtigkeit oder polizeilicher Ungleichbehandlung bei den Bürgerinnen und Bürgern zu reduzieren. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Perspektivisch können durch das Wirken und Agieren einer neutralen Beauftragten auch die Anzahl unbegründeter Beschwerden verringert und einer Enttäuschung über polizeiliches Handeln entgegengewirkt werden. Insgesamt, so stellen wir fest, befindet sich die Institution der Polizeibeauftragten noch im Aufbau und in einer tiefergehenden Rollenentwicklung. Im Ausblick auf die zukünftige Arbeit besteht seitens der Beauftragten der Anspruch, die eigene Organisationsstruktur weiter zu festigen, um der Aufgabenwahrnahme auch weiterhin vollumfänglich gerecht werden zu können. Es besteht auch vor dem Hintergrund eines transparenten Handelns der Anspruch, den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit auszubauen, um die Arbeit der Beauftragten erlebbarer zu machen. Das operative Begleiten von Polizistinnen und Polizisten in ihren vielfältigen Einsätzen bleibt auch zukünftig ein wesentlicher Baustein, um das Verständnis füreinander auf beiden Seiten zu schärfen und die Rolle der Beauftragten bekannter zu machen. Das Wirken und Arbeiten ist immer auch mit eigenen Ansprüchen und Visionen für die Zukunft verbunden. Deshalb zitiere ich abschließend aus dem vorliegenden Tätigkeitsbericht: „Die Vision der Beauftragten für Polizeiangelegenheiten des Landes Brandenburg und ihres Teams ist es, eine umfassende Institution zu sein, die Bürgerinnen und Bürgern sowie den Polizeibediensteten zur Seite steht, um blinde Flecken zu erhellen, den Dialog zu fördern und das Vertrauen in die Polizei und die Demokratie zu stärken.“ Sehr geehrte Polizeibeauftragte, sehr geehrte Frau Gossmann-Reetz, dafür danken wir Ihnen. Wir wünschen Ihnen für die Zukunft eine erfolgreiche Arbeit. (Beifall SPD – Abgeordneter Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD] tritt an ein Saalmikrofon.)
Jouleen Gruhn
Lassen Sie eine Zwischenfrage zu, Herr Abgeordneter Adler?
Uwe Adler SPD
Ja.
Jouleen Gruhn
Wunderbar. (Dennis Hohloch [AfD]: Nein, doch nicht! Damit hatten wir nicht gerechnet!) Das ist jetzt … Na gut, nehmen wir zur Kenntnis. Ich danke Ihnen herzlich, Herr Abgeordneter Adler. – Wir kommen zum Beitrag des Abgeordneten Möller für die AfD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall AfD)
Wilko Möller AfD
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Inka Gossmann-Reetz ist die erste Beauftragte für Polizeiangelegenheiten des Landes Brandenburg. (Dennis Hohloch [AfD]: Und die letzte!) – Das ist jetzt inkorrekt. – Sie wurde am 22. Februar 2023 vom eidigt. Ihr gesetzlicher Auftrag lautet: Bürgerinnen und Bürger 2025 53 können sich mit Beschwerden oder Eingaben zu polizeilichen Angelegenheiten an die Beauftragte wenden. Sie ist zugleich Ansprechpartnerin für innerdienstliche Kritik, Anregungen oder Hinweise von Polizeibeschäftigten. In Ausübung ihres Amtes ist die Beauftragte für Polizeiangelegenheiten unabhängig, weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen. So weit, so gut. Die schwarz-rot-grüne Regierungskoalition der vergangenen Legislaturperiode hatte – entgegen allen Warnungen und Hinweisen – eine Polizeibeauftragte für das Land Brandenburg initiiert (Steeven Bretz [CDU]: Was – „initiiert“?) bzw. installiert, um abstruse linke Unterstellungen gegen die Polizei zu untermauern. Ich denke dabei insbesondere an die sofortige Meldepflicht, wenn Polizeibeamten gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit unterstellt wird – nach dem Motto: „Andere Bundesländer machen das auch so.“ Frau Gossmann-Reetz ist zumindest nicht unabhängig. Sie bekleidet zwar keine Ämter mehr innerhalb der SPD, aber sie ist und bleibt der SPD naturgemäß sehr verbunden. Die Polizeibeauftragte wird der Innenministerin – Frau Lange, die der SPD angehört – bestimmt nicht in die Quere kommen, wenn es darauf ankommt. Wir hätten uns zumindest einen Polizeibeauftragten gewünscht, der nicht aus dem politischen Milieu kommt. (Beifall AfD) Liebe Frau Gossmann-Reetz, nehmen Sie es mir nicht übel, aber der Polizeibeauftragte ist überflüssig. Auch wenn ich Sie bereits besucht habe, wir gemeinsam Kaffee getrunken haben (Steeven Bretz [CDU]: Herr Möller, Herr Möller! – Heiterkeit) und auch einen Fall besprochen haben (Lars Hünich [AfD]: Oh Gott! Das ist ja rechtsextrem!) – ja, das habe ich getan; ich bin ja konfliktfähig –: Die Funktion des Polizeibeauftragten ist entbehrlich. Ich werde Sie auch wieder besuchen, weil ich … (Dennis Hohloch [AfD]: Wichtig ist uns die Sperrminorität!) – Meine Damen und Herren, seien Sie doch bitte mal ein bisschen zurückhaltender! Der erste Bericht für das Jahr 2023 bestätigt unsere Meinung. Wenn Sie sich in langen Textpassagen von über 18 Seiten – wohlgemerkt: von 32 Seiten des Berichts – nur mit sich selbst beschäftigen, dann kommen Fragen auf. (Beifall AfD) Erst auf Seite 19 schreiben Sie tatsächlich über polizeirelevante Sachverhalte. Allerdings waren diese Sachverhalte bereits Thema im Innenausschuss; und dazu braucht es keinen Polizeibeauftragten mehr, weil auch der Landesrechnungshof Missstände bei der Polizei aufgedeckt hat. Ich denke dabei an die verschwundenen 24 900 Schuss Munition. Wir als AfD sehen im Polizeibeauftragten eine reine Ressourcenverschwendung. Fünf gut dotierte Planstellen werden der Polizei entzogen. Damit gehen der Polizei auch fünf qualifizierte Arbeitskräfte verloren. Dazu kommen teure Räumlichkeiten, Büroausstattung und Dienstwagen. Sie sollen auch schon den Wunsch geäußert haben, eine sechste Planstelle einrichten zu lassen. Das können wir nicht mittragen. Jetzt habe ich auch erfahren, dass Sie mit dem Antisemitismusbeauftragten die Räumlichkeiten nicht teilen, sondern einen eigenen Bereich in Anspruch nehmen. Das sorgt für weitere Verschwendung. Der Dienstwagen bleibt weitgehend ungenutzt. Im Haushalt 2025 sind schon 500 000 € veranschlagt. Das kann sich das Bundesland Brandenburg nicht leisten. (Beifall AfD) Noch vor 15 Jahren hatten wir ungefähr 50 000 Beschäftigte im brandenburgischen Landesdienst. Heute sind es 57 000 Beschäftigte, ohne dass das Land signifikant gewachsen wäre. Der Bürger braucht keinen Polizeibeauftragten. (Beifall AfD) Er kann sich auch durch Presse, Rechtsanwälte, Petitionen, die Staatsanwaltschaft und andere Behörden über rechtswidrige Maßnahmen der Polizei beschweren. Der Polizeibeamte dagegen hat die Möglichkeit, über den übernächsten Vorgesetzten, Petitionen, Presse, Gewerkschaften, Rechtsanwälte, Personalräte und kirchliche Seelsorger Hilfe einzuholen. Auch der Landesrechnungshof kann angerufen werden. Ich denke da an den Asservaten-Skandal bei der Polizei, der auch schon Thema des Innenausschusses war, als Asservate falsch gelagert wurden, was Strafprozesse fast gefährdet hätte. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Richtig!) Auf Seite 21 des Berichts wenden Sie sich endlich Ihrer eigentlichen Aufgabe zu: Eingaben und Beschwerden. – Ich frage die Landesregierung: Wo ist der Mehrwert? Das Thema Beschwerden und Eingaben bearbeitet auch das Innenministerium. Entstehen da nicht Doppelstrukturen? Immerhin hat das Polizeipräsidium im Jahr 2023 723 externe Beschwerden und 206 Anliegen aufgenommen. Im Jahr 2023 befassten Sie sich dagegen mit 23 Eingaben und Beschwerden; sieben davon waren eigeninitiativ. Das ist zu wenig für 8 000 Polizisten. Wir erwarten für 2024 bessere Ergebnisse. Es wird sich an unserer Meinung nichts ändern. Sobald wir die Regierungsverantwortung übernommen haben, werden wir den Polizeibeauftragten wieder abschaffen (Beifall AfD) und die so gewonnenen Ressourcen der Polizei zuerkennen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Jouleen Gruhn
Es folgt der Abgeordnete Hornauf von der BSW-Fraktion. Herr Abgeordneter, bitte schön. (Beifall BSW)
Sven Hornauf BSW
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Lieber Wilko – wo bist du denn; da –, ich schätze deine Arbeit im Sinne unserer Polizeibeamten, auch im Katastrophenschutz wirklich. Aber ich weiß nicht, ob wir denselben Bericht gelesen haben. Da kann ich dir leider nicht folgen. Aber, meine Damen und Herren, ich glaube, wir sind uns alle einig: Natürlich sind unsere Vorgänger an allem schuld – so auch hier –, aber in einem positiven Sinne, wie ich finde. Wir müssen ihnen nämlich danken. Wir müssen ihnen danken, dass sie diese Beauftragte installiert haben. Wie auch immer die vorherige Koalition darauf gekommen ist: Es war gut, und es war richtig. (Beifall BSW und SPD) Es war schon deshalb gut und richtig, weil es jetzt unterhalb der Schwelle des Disziplinar- und des Strafrechts eine Stelle gibt, an die sich nicht nur Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Polizeibeamte wenden können. Wenn wir uns die Statistik ansehen, wird deutlich, in welchem Umfang sowie in welcher inhaltlichen und personellen Breite sich trotz der relativ kurzen Amtszeit von neun Monaten, die wir hier beleuchten, Bürgerinnen und Bürger und auch Polizeibeamte an die Beauftragte gewandt haben. Das zeigt: Die Entscheidung war richtig und offensichtlich auch notwendig. Es kommt nämlich darauf an, eine niedrigschwellige Anlaufstelle zu schaffen und gerade auch Prozesse, Anzeigen etc. zu vermeiden, sodass Beschwerden, Anregungen, Eingaben durch E-Mail – die Masse der Eingaben ist per E-Mail erfolgt – ganz einfach an diese Stelle gerichtet werden können und sich jemand dieser Sache annimmt. Ich finde, der Bericht zeigt auch, dass das Ganze wachsen muss. Es ist wie immer: Bei Wachstum gibt es Wachstumsschmerzen. Ich denke, darauf müssen wir als Angehörige dieses Hauses unser Augenmerk legen. Denn es ist unser Organ, das wir installiert haben und das gerade nicht als Mitglied der Exekutiv-Rahmensetzung in diesem Hause handelt. Es ist ein vorgeschaltetes Organ, das dazu beitragen soll, bestimmte potenzielle Missstände anzugehen bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen. Ein klein wenig – auch wenn es die Frau Beauftragte an manchen Stellen sehr zart formuliert hat – zeigen sich auch Probleme, die wir angehen müssen. Ich finde zum Beispiel die Formulierung wunderbar, dass unter Verweis auf fehlende gesetzliche Regelungen von der Polizei Auskünfte abgelehnt worden sind. (Steeven Bretz [CDU]: Immerhin!) Für uns als Gesetzgeber stellt sich natürlich die Frage, ob wir dort nicht heranmüssen, wenn die bestehende Regelung tatsächlich unzureichend sein sollte. Es macht natürlich durchaus betroffen, wenn nur – auch so ein schönes Zitat – „infolge der kollegialen Zusammenarbeit“ Auskünfte erteilt worden sind. Offensichtlich ist die Regelung noch nicht optimal, und ich denke, wir sind als Haus verpflichtet, dem nachzugehen und die aufgetretenen Fragen sowie Probleme der Abgrenzung und Abstimmung mit dem MIK zu klären. Ich glaube, dass seitens des Hauses dazu nachgehakt werden muss. Wir werden uns dieses Themas auch im Ausschuss annehmen müssen. Zu den Punkten Aussagegenehmigung, Schwärzung, Akteneinsicht – die Beauftragte hat es sehr schön dargestellt –: Dort müssen wir dranbleiben und gegebenenfalls nachhaken. Deshalb kann ich es kurz und knackig machen: Wir müssen das Ganze weiter begleiten. Ich denke, die Beauftragte macht genau die Arbeit, für die wir dieses Amt geschaffen haben. Deshalb sagen wir als Fraktion einfach: Danke! (Beifall BSW und SPD)
Jouleen Gruhn
Danke schön, Herr Abgeordneter. – Es folgt für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Genilke. Bitte schön.
Rainer Genilke CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Gossmann-Reetz, danke für den Bericht, den Sie uns zur Verfügung gestellt haben. In der Tat sind die neun Monate des Jahres 2023 nicht viel Zeit gewesen, um schon vertieft etwas zu sagen, was über das hinausgeht, was wir zur Verfügung gestellt bekommen haben; das ist völlig klar. Das, glaube ich, war auch nicht die Erwartungshaltung. Dennoch will ich ein paar Dinge sagen, die vielleicht noch nicht gesagt worden sind. Insofern mache ich es auch etwas kürzer. Wir hatten im Jahr 2023 insgesamt, so haben wir es dem Bericht entnommen, 723 externe Beschwerden an die Polizei. Am Ende muss man feststellen: 53 davon haben Sie aufgenommen, bearbeitet, und Sie haben versucht, sie einer Lösung zuzuführen. Aber noch nicht in allen Fällen konnte eine befriedigende Lösung erreicht werden, weil die Ermittlungen bzw. Erkenntnisgewinne noch nicht ausgereicht haben. Ich denke, das ist normal und verständlich. Aber es zeigt auch, dass man nur eine Spitze abarbeiten kann. Ich glaube, wenn wir dort noch mehr Mitarbeiter hätten, würde dies nur dazu führen, dass Dinge tatsächlich doppelt bearbeitet werden. Insoweit hat Herr Möller nicht ganz unrecht. Wenn ich versuche, immer mehr Dinge zu ermitteln, werde ich auch immer mehr finden; das ist völlig klar. Wir stehen dort immer vor einem Spagat: Wenn ich versuche, flächenmäßig immer mehr Dinge zu untersuchen, trage ich in gewisser Weise auch Misstrauen in die Polizei, weil dort vermutet werden könnte, dass es vor Ort nicht laufe und die Dienstvorgesetzten nicht ordentlich mit ihren Leuten umgehen würden. Am Ende wird vielleicht auch dem Personalrat misstraut oder sonst irgendetwas. Wir müssen also schauen, dass wir sehr dosiert vorgehen und nicht jeden Fall als etwas Großes ansehen; denn von der Polizeibeauftragten sind ja praktisch nur 7,3 % aller Fälle bearbeitet worden. Das hat etwas damit zu tun, dass von der 2025 55 Polizeibeauftragten nur bestimmte Leistungsmengen pro Jahr bearbeitet werden können. Was mir noch wichtig ist: Die Polizei im Land ist die Personengruppe, die mit Abstand das meiste Vertrauen der Menschen genießt, zusammen mit der Feuerwehr. Das heißt, die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten haben eine sehr hohe Reputation. Ich wünsche mir, dass den Polizistinnen und Polizisten im Land unser Respekt auch dadurch zuteilwird, dass wir uns ihnen gegenüber entsprechend benehmen. Es ist ein hohes Gut, das wir haben, dass die Polizei eben nicht käuflich ist und dass sie – das ist nicht in jedem Land auf dieser Welt so – rechtsstaatlich vorgeht und sich an die Gesetze hält. Wer öfter in anderen Ländern unterwegs ist, weiß, dass das – na ja – nicht immer dementsprechend läuft. Das beginnt manchmal schon am Flughafen. Mir ist das jedenfalls schon passiert. Insofern sind Beschwerden immer Momentaufnahmen, manchmal frustgeladen – das liegt in der Natur der Sache. Doch ich glaube, bei Licht betrachtet kann man sagen, dass es auch Verfehlungen im Polizeiapparat gibt, für die gilt: Das hätte anders laufen müssen, da sind Fehler passiert – aus welchen Gründen auch immer. – Vielleicht ist manchmal ein Mangel an Zeit für die Bearbeitung etwas, das zu Fehlern führt. Wir werden den Bericht für 2024 voll Zuversicht erwarten und dann schauen, ob sich die Annahmen, die hier heute von Rednern getroffen wurden, bewahrheitet haben. Mein Dank gilt Ihnen, Frau Gossmann-Reetz, und Ihrem Team – keine Frage. Ich denke, wir haben keine strukturellen Probleme bei der Polizei. Doch auch einzelne Dinge, die nicht gut gelaufen sind, aber aufgearbeitet werden, können helfen, die Reputation der Arbeit der Polizei in diesem Land weiter zu stärken. Insofern freue ich mich wie gesagt auf den Bericht im nächsten Jahr. Lassen Sie uns dann vertieft darüber reden. Wir haben ja schon verabredet, dass ich demnächst in Ihren Räumen Ihren Kaffee genießen kann. (Heiterkeit bei der CDU) Ich freue mich sehr. – Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und BSW)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Das klingt doch gut. Es folgt der Redebeitrag von Frau Ministerin Lange für die Landesregierung. (Lars Hünich [AfD]: Heute ist Frau Lange aber ganz schön gefragt!) Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Katrin Lange
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der heutigen Beratung handelt es sich in der Tat um eine Premiere, denn wir behandeln den ersten Tätigkeitsbericht überhaupt seit der Einrichtung der Funktion der Polizeibeauftragten. Insoweit weist dieser Bericht natürlich einige Besonderheiten auf, die sich zum Beispiel auf die Herstellung der vollen Arbeitsfähigkeit der Beauftragten oder die Etablierung der Zusammenarbeit der Beauftragten mit dem Innenministerium und der Polizei beziehen. Wir haben im Innenministerium dazu einen Single Point of Contact eingerichtet, über den die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizeibeauftragten die dort zur Kenntnis gelangten Sachverhalte in die Polizeidienststellen des Landes steuern. Auch der Rücklauf erfolgt über diesen Weg, der sicher vernünftig und sachgerecht ist. Daneben sind – in der Regel monatliche – Abstimmungsgespräche zwischen den Beteiligten etabliert worden, was sich offenbar bewährt hat. Wir haben den vorliegenden Bericht bereits im Innenausschuss beraten. Auf die Einzelheiten gehe ich hier nicht mehr ein. Ich finde es allerdings bemerkenswert, dass knapp 50 % der Beschwerden von Bürgern und knapp 40 % von der Polizei selbst vorgetragen wurden. Dass die neue Anlaufstelle der Polizeibeauftragten also von beiden Seiten genutzt wird, scheint mir ein gutes Zeichen des Vertrauens zu sein und könnte quasi die Argumente für die Einrichtung dieser neuen Beauftragtenstelle nachträglich noch stärken. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Das Innenministerium wird die Arbeit der Polizeibeauftragten jedenfalls weiter unterstützen. Frau Gossmann-Reetz hat in ihrem Vorwort zum Bericht Folgendes ausgeführt: „Ich freue mich sehr auf die weitere Zusammenarbeit und darauf, gemeinsam daran zu arbeiten, das Vertrauen zwischen Bürgerschaft und Polizei in Brandenburg weiter zu stärken.“ Damit ist eigentlich alles gesagt. Diesem Anliegen schließe ich mich gern an. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Wir sind damit am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht, Drucksache 8/516, des Ausschusses für Inneres und Kommunales zum Tätigkeitsbericht der Polizeibeauftragten des Landes Brandenburg im Zeitraum 22. März 2023 bis 31. Dezember 2023 und zur Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht der Polizeibeauftragten des Landes Brandenburg. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. (Zuruf von der AfD) – Eine Enthaltung. – Damit ist die Beschlussempfehlung bei einer Enthaltung mehrheitlich angenommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und übergebe an Herrn Vizepräsidenten Genilke. – Vielen Dank.
Rainer Genilke
Fliegender Wechsel – ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf. TOP 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales zum Tätigkeitsbericht Akteneinsicht 2022/2023 der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (Drucksache 7/9665) und zur Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht Akteneinsicht der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales Drucksache 8/519 in Verbindung damit: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales zum Tätigkeitsbericht Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31. Dezember 2023 (Drucksache 7/9565) und zur Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales Drucksache 8/517 Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir zur Abstimmung. Zunächst stelle ich die Beschlussempfehlung und den Bericht, Drucksache 8/519, des Ausschusses für Inneres und Kommunales zum Tätigkeitsbericht zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung ohne Enthaltung einstimmig angenommen. Nun zur Beschlussempfehlung und zum Bericht, Drucksache 8/517, zum Tätigkeitsbericht Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31. Dezember 2023 und zur Stellungnahme der Landesregierung: Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das sehe ich nicht. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf. TOP 10: Einrichtung spezialisierter Anlaufstellen für Menschen mit Impfschäden durch einen Covid-19-Impfstoff Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/464 Entschließungsantrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion Drucksache 8/553 in Verbindung damit: Nebenwirkungen der neuartigen Covid-Impfstoffe ernst nehmen und Impfgeschädigten helfen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/500 Wir beginnen die Aussprache mit dem Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Ludwig für die CDU-Fraktion. (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD])
Dr. Saskia Ludwig CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ich war über die Ankündigung etwas verwundert und werde zu Ihrem Entschließungsantrag nichts sagen können, denn ich kenne ihn schlichtweg nicht. Ich habe mich ehrlich gesagt aber schon darüber gewundert, dass es keinen gab. Wie ich höre, gibt es jetzt einen. Ich hätte mich diesbezüglich gern eingearbeitet, um darüber debattieren zu können. Schade. (Björn Lüttmann [SPD]: Ist per Mail gekommen! Da müssten Sie in die Mails schauen!) – Herr Lüttmann, wir sitzen hier. Ich kriege meine Mails. Ich weiß nicht, wann Sie das abgeschickt haben, aber das ist schon sehr überfallartig. (Björn Lüttmann [SPD]: Gestern! Gestern um 12.19 Uhr!) Nichtsdestotrotz scheinen Sie die Wichtigkeit des Themas erkannt zu haben, wenn Sie einen Entschließungsantrag dazu einreichen. Meine Damen und Herren, die beantragte Einrichtung einer Anlaufstelle für Menschen mit Impfschäden ist nicht nur eine notwendige Maßnahme, sie ist ein überfälliger Akt der Gerechtigkeit für die Betroffenen, die bisher ignoriert wurden. Während unsere Regierung die Covid-19-Impfung als alternativlos betitelte und jeden Zweifel als unverantwortlich brandmarkte, schweigt sie bis heute zu den Betroffenen, die mit schwerwiegenden Folgen kämpfen. Diese Menschen wurden zweimal zu Opfern gemacht: erst durch die Nebenwirkungen selbst und dann durch die Ignoranz gegenüber ihrem Leid. Sie leiden im Stillen, während ihre Stimmen systematisch überhört werden. Die politischen Entscheidungen der vergangenen Jahre haben unsere Gesellschaft, Wirtschaft und Grundrechte erschüttert. Meine Damen und Herren, das viel gepriesene Narrativ einer faktenbasierten Politik entpuppte sich mehr und mehr als Fassade. Die einseitige Dominanz der Virologie verdrängte andere essenzielle Perspektiven. So kritisierte selbst der Virologe Hendrik Streeck im September 2024: „Das größte Versäumnis lag darin, dass das Management der Pandemie zu sehr auf eine rein virologische Perspektive beschränkt war. Es wurde früh klar, dass ein breites Spektrum an Expertisen erforderlich ist […].“ 2025 57 Richten wir aber den Blick darauf, wie mit denjenigen umgegangen wurde, die den Preis für diese Politik bezahlt haben – nämlich mit den Impfgeschädigten. Hinter jeder statistischen Zahl steht ein Mensch, ein zerstörtes Leben, eine Familie in Not. Diese Menschen wurden ermutigt, ja sogar gedrängt, sich für das Gemeinwohl impfen zu lassen, nur um dann mit verheerenden Folgen alleingelassen zu werden. Während pausenlos das Mantra „sicher und wirksam“ wiederholt wurde, ignorierte man die wachsende Zahl der Menschen, die schwerwiegende Nebenwirkungen erlitten haben. Die Recherchen der „Welt“, einer Zeitung, die ich hier sicherlich zitieren darf, haben schon im Jahr 2023 ergeben, dass es in der Pfizer-Zulassungsstudie erhebliche Ungereimtheiten gab. So wurden – ich zitiere „Die Welt“ – schwerwiegende Nebenwirkungen in den Studien systematisch unterrepräsentiert. In einem Fall wurde eine junge Teilnehmerin mit schweren neurologischen Symptomen einfach aus der Studie ausgeschlossen. Ich habe nicht alle Fälle, auch nicht alle Fälle aus der „Welt“, aufgegriffen, sonst wäre die Rede zu lang. – Dieser Fall taucht in den Sicherheitsdaten nicht auf. Dieses Muster der Verschleierung zieht sich durch die gesamte Zulassungsstudie und lässt vermuten, dass die tatsächliche Zahl der Impfgeschädigten weit höher ist als offiziell kommuniziert. (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Allerdings versprach Karl Lauterbach den Opfern von Corona-Impfschäden im März 2023 schnelle Hilfe. In einem Interview mit dem ZDF räumte er wieder ein, dass es zu schweren, bislang irreversiblen Impfschäden gekommen sei. Er betonte, dass der deutsche Staat für diese Fälle haften müsse, da die Impfstoffhersteller in den EU-Verträgen weitestgehend von der Haftung freigestellt worden seien. Lauterbach kündigte an, ein Programm aufzulegen, um mögliche Langzeitfolgen nach einer Coronainfektion oder -impfung zu untersuchen. Und was passierte? Nichts. Die leeren Versprechungen verhallten; das Leid der Betroffenen verschlimmert sich aber täglich. Diese Menschen wurden für ihren vermeintlichen Beitrag zum Gemeinwohl gefeiert, doch sobald Komplikationen auftraten, wurden sie im Stich gelassen. Ich beschreibe Ihnen diesen Weg kurz: Der Weg von Menschen mit Corona-Impfschäden gleicht einem Spießrutenlauf durch ein Labyrinth aus Bürokratie und Ablehnung. Immer wieder erreichen mich Schicksale von Betroffenen aus Brandenburg, die nicht nur mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen kämpfen, sondern zusätzlich einen zermürbenden Kampf um Anerkennung führen müssen. Sie werden von Arzt zu Arzt geschickt, ihre Leiden werden bagatellisiert oder gar als psychosomatisch abgetan. Diese Menschen stehen vor dem finanziellen Ruin, während sie gleichzeitig um ihre Gesundheit bangen. Medikamente, die ihnen Schmerzlinderung verschaffen, werden nicht von der Krankenkasse bezahlt, weil die Symptome bzw. die tatsächlich diffusen Krankheitsbilder nicht in dem Katalog erfasst und eingepreist sind, der bedingt, ob die Krankenkasse diese ohne intensive Recherchen bezahlt. Insofern gibt es sogenannte Off-Label-Produkte, bei denen sich die Krankenkassen regelmäßig weigern, zu zahlen. Die Impfgeschädigten brauchen diese Produkte, um ihr Leben einigermaßen gestalten zu können, und müssen sie auch noch aus ihrer eigenen Tasche zahlen. Diese Punkte können wir so nicht durchgehen lassen. (Beifall CDU) Warum brauchen wir diese speziellen Ambulanzen jetzt? Die Covid-Impfung verursacht ein völlig diffuses Krankheitsbild unterschiedlicher Erscheinungen, die nicht zusammengefasst werden können und die man nicht einsortieren kann. Genau deshalb brauchen wir diese zentrale Anlaufstelle dringend. Diese Menschen brauchen jetzt unbürokratische Hilfe, medizinische Unterstützung und vor allem die Anerkennung ihres Leids. Es darf nicht sein, dass sie weiterhin von Behörde zu Behörde geschickt werden, während ihnen Hilfe und Entschädigung versagt bleiben. Über 400 Menschen haben sich offiziell gemeldet. Das sind die, die eine intensive Verbindung zur Impfung selbst darlegen können. Insgesamt sind erst sieben Fälle anerkannt worden, weil immer wieder das Argument vorgebracht wird, dass dieses diffuse Krankheitsbild nicht zugeordnet werden kann. Darum geht es schlichtweg. In ihrer Verzweiflung wenden sie sich an jeden, der ihnen zuhören könnte – doch zu oft stoßen sie auf taube Ohren. Unsere Demokratie – damit spreche ich jeden Einzelnen von Ihnen an – lebt vom Vertrauen der Bürger in staatliche Institutionen. Dieses Vertrauen wiederherzustellen, muss unser oberstes Ziel sein. Dazu gehört die genaue Aufarbeitung ebenso wie die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und aus Fehlern zu lernen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU sowie vereinzelt AfD)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Wir fahren nach der Rednerliste fort; Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen wird für die AfD-Fraktion zu uns sprechen. (Beifall AfD)
Daniela Oeynhausen AfD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Was passiert, wenn man Menschen zu Unsinn drängt? Sie verlieren das Vertrauen; sie wenden sich ab. Das konnten Sie gerade bei der Bundestagswahl sehen, als die Ampel zu Recht für drei Jahre Bürgerquälerei abgestraft wurde. Einen ähnlichen Effekt beobachten wir jetzt nach Corona: Menschen, die damals die Impfung ablehnten, wurden mit Hass und Hetze der etablierten Parteien und ihrer Helfershelfer überhäuft, wurden vom gesellschaftlichen Leben nahezu ausgeschlossen, wurden wie Menschen zweiter Klasse behandelt. (Beifall AfD) Wer folgsam war und sich impfen ließ, bezahlte oft einen hohen Preis. Ich erinnere Sie an die Herzmuskelerkrankungen bei jungen Menschen, an die Hirnvenenthrombosen vor allen Dingen bei jungen Frauen: Nebenwirkungen, die Menschen getötet haben – Menschen, die vermutlich niemals an dem Coronavirus gestorben wären! (Beifall AfD) Heute wissen wir: Die Furcht vor den genbasierten, neuartigen Impfstoffen ist medizinisch berechtigt. Leider haben die Regierungen nicht differenziert, sondern erzählt, diese neuartigen, genbasierten Impfstoffe seien genau so wie die herkömmlichen – mit der ganz schlimmen Folge, dass viele Menschen jetzt vor allen Impfungen Angst haben, auch vor jenen, die lebenswichtig sind! Im Havelland ist vor Kurzem ein Junge an Diphtherie verstorben, und ein Mädchen liegt wegen einer Maserninfektion mit einer Hirnentzündung auf einer Palliativstation. Das sind Tragödien, richtige Tragödien! Das werden vermutlich keine Einzelfälle bleiben, weil viele Menschen das Vertrauen in die Impfungen verloren haben. Wir müssen jetzt handeln – sonst sinken die Quoten bei wirklich wichtigen Impfungen gegen gefährliche Krankheiten immer weiter! Meine Damen und Herren, die Coronazeit ist vorbei – für viele Menschen mit Impfschäden ist sie das aber noch lange nicht. Einige sind erwerbsunfähig geworden – sogar pflegebedürftig –, ohne Aussicht auf Besserung. Wir sind in der Pflicht, diesen Menschen zu helfen – ihnen zuzuhören, ihre Probleme anzuerkennen – und weitere Opfer zu vermeiden, indem wir die genbasierten, neuartigen Impfstoffe aus dem Verkehr ziehen, und zwar so lange, bis ihre Unbedenklichkeit tatsächlich erwiesen ist. (Beifall AfD) Nur mit diesem konsequenten Schritt haben wir die Möglichkeit, bei den Bürgern wieder Vertrauen in die Impfstoffe herzustellen. Ich erinnere Sie daran: Die Zahl der gemeldeten Nebenwirkungen ist bei den neuartigen Impfstoffen um ein Vielfaches höher als bei den herkömmlichen. Das wird aber alles unter den Teppich gekehrt: Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Deswegen geben sich viele Impfgeschädigte als Long-Covid-Patienten aus. Das hören wir von den ärztlichen Kollegen: Die Hälfte, teilweise sogar drei Viertel aller sogenannten Long-Covid-Patienten sind Impfgeschädigte – sonst fallen sie im Gesundheitswesen durch das Raster. Das darf nicht so bleiben. Wir brauchen spezielle Anlaufstellen. Wir brauchen für diese Menschen ein funktionierendes Netzwerk, und wir brauchen auch weiter gefasste Kriterien für die Anerkennung eines Impfschadens. (Beifall AfD) Ich habe mich erkundigt: In Brandenburg sind allein beim Versorgungsamt 406 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens eingegangen – nur sieben wurden anerkannt. Hier muss ich den Verdacht äußern, dass die Anerkennungsquote künstlich niedrig gehalten wird, denn viele Beschwerden, die die Menschen angeben, passen absolut zum Nebenwirkungsprofil dieser neuartigen, genbasierten Impfstoffe. (Andreas Noack [SPD]: Können Sie das belegen? – Zuruf von der AfD: Sie sagte „den Verdacht“!) Ich erwarte auch, dass die Politik sich entschuldigt, denn sie hat die Menschen mit Impfschäden auf dem Gewissen. Meine Damen und Herren, wir müssen aus der katastrophalen Coronapolitik lernen. Es passiert einfach zu wenig. Wir warten seit Jahren auf die Auswertung der Krankenkassendaten durch das Paul-Ehrlich-Institut. Wir müssen offenlegen, wie viele Menschen tatsächlich durch die Impfung zu Schaden gekommen sind; wir müssen Langzeit- und Folgeschäden offenlegen. Wenn der Bund nicht liefert, dann muss das Land das tun – deswegen fordern wir die Landesregierung auf, hier genauer hinzuschauen.
Rainer Genilke
Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Daniela Oeynhausen AfD
Ja, gerne.
Rainer Genilke
Bitte, Herr Bretz.
Steeven Bretz CDU
Herr Präsident, Sie haben das falsch gesehen. Ich wollte nach der Rede von Frau Dr. Oeynhausen gern etwas zur Geschäftsordnung sagen.
Daniela Oeynhausen AfD
Herr Vizepräsident, Sie haben die Uhr weiterlaufen lassen. Das wollte ich Ihnen nur …
Rainer Genilke
Ich werde das gern berücksichtigen. Es wurde ja auch keine Frage gestellt. (Vereinzelt Heiterkeit)
Daniela Oeynhausen AfD
Wem die Gesundheit der Brandenburger und die Transparenz am Herzen liegen, der stimmt heute für unseren Antrag. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Rainer Genilke
Vielen Dank für den Beitrag. – Wir fahren fort; für die SPD-Fraktion … (Zuruf: Nee!) – Ach so, die Geschäftsordnung. Entschuldigung. – Herr Bretz, Sie dürfen.
Steeven Bretz CDU
Vielen Dank, Herr Präsident. Wegen des Entschließungsantrages der Koalitionsfraktionen gab es hier jetzt noch einmal erhebliche Verwirrung. Ich möchte einräumen, gestern gab es deshalb 2025 59 gegen 12 Uhr eine E-Mail und dann eine allgemeine E-Mail – Parlamentsdokumentation –; damit wurde der Entschließungsantrag verteilt. Das ist schon richtig. Im Sinne des Ablaufs in einem solchen Parlament – es war gestern ein heftiger Tag – bitte ich aber für die Zukunft darum, dass man so etwas nicht einfach unter verschiedenen Punkten einer E-Mail übersendet, weil es für uns dann schwer ist, das alles nachzuvollziehen. Ich bitte höflich darum, dass die Verwaltung Entschließungsanträge an Plenartagen auf den Tischen ausreicht, weil es schlechterdings nicht möglich ist, all diese Dinge zusammen zu behandeln.
Rainer Genilke
Danke schön. Es gibt eine Gegenrede. – Herr Scheetz.
Ludwig Scheetz SPD
Nein, Herr Vizepräsident, es gibt keine Gegenrede. Für den Verlauf der heutigen Plenarsitzung wäre es wahrscheinlich hilfreich gewesen, eine neue Arbeitsfassung zu verteilen. Dann hätten wir uns heute Vormittag auch eine andere Situation erspart. (Steeven Bretz [CDU]: Genau!)
Rainer Genilke
Zur selben Sache, nehme ich an – Herr Hohloch, Sie haben das Wort.
Dennis Hohloch AfD
Da noch nicht alle gesprochen haben, tue ich das auch noch. (Heiterkeit CDU) Ich habe schon mit der Verwaltung Rücksprache gehalten. Sie hat freundlich zugesichert, dass Drucksachen hier auch ausgelegt werden, auch wenn sie einen Tag vorher in der Parlamentsdokumentation erschienen sind. Zur Verteidigung der Verwaltung möchte ich aber sagen: Bis jetzt war es so, dass Drucksachen, die einen Tag vorher über die Parlamentsdokumentation verteilt wurden, hier nicht ausgelegt wurden. Ich denke aber, im Sinne der Sache könnte man die Dokumente einmal ausdrucken. – Vielen Dank.
Rainer Genilke
Jetzt hatten wir hier eine kleine Präsidiumssitzung. Ich denke, wir nehmen das alles so zur Kenntnis. Das ist auch nachvollziehbar. Wir werden das genau so machen, dass wir das an Sitzungstagen dann auch hier verteilen. Das ist ein Verfahrensvorschlag im Sinne der Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Tagesordnung. Das wird uns das Leben als Parlamentarier deutlich vereinfachen. Gibt es zu diesem Thema noch Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Wir fahren nach der Rednerliste fort; für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Graßmel das Wort. (Beifall SPD)
Nadine Graßmel SPD
Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, meine erste Rede aus zwei Lebensrollen heraus zu halten: aus der Rolle der Politikerin und aus der Rolle der Sozialpädagogin. Zuletzt war ich im Hospiz beschäftigt, wo Corona selbstverständlich ein besonders wichtiges Thema war – ein Thema, das dort niemand vergessen wird. Auch hier vergessen wir es nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Covid-19 war bei seinem Auftreten eine weitgehend unerforschte und tödliche Krankheit. In dieser Woche haben wir uns an die schrecklichen Bilder aus Bergamo vor fünf Jahren erinnert. (Unmut des Abgeordneten Dr. Dominik Kaufner [AfD]) Jeder und jede hat eine eigene Erfahrung im Umgang mit der Pandemie, und das erkennen wir auch an. Die Impfung hat Menschenleben gerettet. Bis zum heutigen Tag gebührt allen Forscherinnen und Forschern unser Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Es gab Nebenwirkungen – wie eben auch bei jeder anderen Impfung. Einige dieser Nebenwirkungen sind harmlos, einige dieser Nebenwirkungen sind schwerwiegend. Darum geht es heute. Auch die Folgeschäden von Coronaerkrankungen, ob Long Covid oder Post Covid, sind teilweise bis heute nicht behandelbar.
Rainer Genilke
Frau Graßmel, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Nadine Graßmel SPD
Nein. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Wir dürfen hier aber auf unsere Wissenschaft und Forschung hoffen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben es nicht mit einem brandenburgspezifischen Problem zu tun. Zum Ausbau der Forschung und zur Hilfe für Betroffene hat sich die Gesundheitsministerkonferenz bereits mehrfach mit dem Bundesgesundheitsministerium verständigt. Dort liegt die Kompetenz. Aus vielen Gesprächen mit Betroffenen weiß ich: Sie wünschen sich Anlaufstellen. Sie wünschen sich Ärzte, die sich zutrauen, eine Diagnose zu stellen. Besonders Eltern von Kindern und Jugendlichen wünschen sich Schulen, die über die verschiedenen Formen der Nebenwirkungen informiert sind – zudem ein Lernumfeld mit wohlwollender Einstellung. Wir nehmen diejenigen, die von den Problemen gezeichnet sind, ernst. Darauf können Sie sich verlassen! (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Wir hören diese Menschen. Wir sehen diese Menschen. Wir lassen diese Menschen nicht allein. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Inzwischen wird Post Vac als eine Form von Long Covid verstanden. Kliniken machen gute Erfahrungen damit, Patienten mit Impfschäden wie Long-Covid-Erkrankte zu behandeln. Das ist eine ganz grundlegende Erkenntnis. Zur Versorgung von Betroffenen mit Long Covid und Post-Vac gibt es eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Berufsübergreifend werden Diagnostik, Behandlung und Beratung durch Ärzte und Spezialambulanzen strukturiert und koordiniert – auch in den Bereichen Reha und psychische Versorgung. Brandenburg ist ein Rehaland – hier gibt es mehrere Rehakliniken. Eine liegt in Lübben, in meinem Wahlkreis, und ist auf die Behandlung von Post Covid spezialisiert. Obwohl spezifische Rehaangebote für das Post-Vac-Syndrom derzeit nicht explizit aufgeführt werden, können Betroffene mit ähnlichen Symptomen von diesen Einrichtungen profitieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin froh, dass unsere Landesregierung auf dieser Grundlage früh und umfassend dafür gesorgt hat, dass die professionelle Versorgung der Betroffenen ausgebaut wird. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Wir brauchen eine wohnortnahe Versorgung im ambulanten Bereich, die kooperativ aufeinander aufbaut – ganz im Interesse der Betroffenen. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Ich weiß aber auch: Das braucht Zeit, wenn es gut werden soll. Wir werden weiterhin alles dafür tun, dass das Land Brandenburg ein Rehaland bleibt. Unser Arbeitskreis plant, diverse Rehazentren im Land zu besuchen, um sich direkt vor Ort ein Bild zu machen. Dabei werden wir uns auch mit Entscheidern und Experten austauschen und uns die notwendigen Handlungsempfehlungen holen. Ich lade den Koalitionspartner und die CDU ein, uns dabei zu begleiten. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Wir wollen, dass zwischen Post-Vac und Long Covid kein Unterschied gemacht wird. Es sollte nicht entscheidend sein, ob man durch das Virus oder durch die Impfung krank geworden ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir bauen bestehende Infrastrukturen aus. Bereits 2021 wurde in Brandenburg das Long-Covid-Netzwerk DiReNa gegründet. DiReNa steht für Diagnostik, Rehabilitation und Nachsorge. Das Netzwerk ist eine Anlaufstelle für feindiagnostische Beratung und Betreuung und zeigt mögliche Behandlungswege auf. Ganz selbstverständlich wird meine SPD-Fraktion dieses Netzwerk unterstützen. Daran führt kein Weg vorbei. Wir lehnen beide Anträge ab. (Beifall SPD und BSW)
Rainer Genilke
Vielen Dank für den Beitrag. – Bevor die Kurzintervention von Herrn Hünich folgt, ein Hinweis: Im Plenarsaal werden von den Abgeordneten keine Fotos gemacht, und wenn doch welche gemacht werden, bitte ich Sie, diese nicht öffentlich zu verwenden. Das ist ein höflicher Hinweis auf unsere Geschäftsordnung. – Herr Hünich, bitte schön. (Beifall AfD)
Lars Hünich AfD
Herr Präsident! Ich möchte mich entschuldigen, das war, glaube ich, Ihre allererste Rede, da macht man das eigentlich nicht, aber das Thema ist ehrlich gesagt zu wichtig, Frau Graßmel. Numero eins: Ich glaube nicht, dass Sie die Impfgeschädigten ernst nehmen, sonst würden wir ja keinen Antrag beraten, demzufolge wir diese Zentren irgendwie brauchen. Es passiert leider Gottes nichts. (Beifall AfD) Sie haben noch nicht einmal Daten. Wir haben mehrmals gefragt, ob Sie uns bitte sagen können, welche von den Leuten, die Long Covid haben, einmal, zweimal, dreimal oder vielleicht siebenmal geimpft sind. Es ist einfach nicht möglich, diese Daten zu bekommen, weil Sie die angeblich nicht erheben. Das ist aus meiner Sicht völlig falsch, aber allein das zeigt, dass Sie das Problem nicht nur nicht ernst nehmen – Sie verleugnen es. (Beifall AfD) Und dann will ich Ihnen sagen: Die Anerkennung dieser Leute läuft zurzeit unterirdisch. Wer einen Impfschaden hat, muss ihn sich einklagen. Die Ärzte raten den Betroffenen, am besten Long Covid anzugeben, damit sie überhaupt etwas kriegen. Alles andere muss eingeklagt werden. Das ist unterirdisch, es tut mir leid. Das ist nicht hinnehmbar! (Beifall AfD) Ich will nur daran erinnern – Sie haben ja Mitglieder in Ihrer Fraktion, die auch im Untersuchungsausschuss waren –: Frau Keller-Stanislawski hat im Untersuchungsausschuss gesagt, dass es noch nie – nie! – so viele Impfnebenwirkungen wie bei dieser Impfung gab. (Beifall AfD) Aber gemeldet habe ich mich, weil Sie von den Bildern von Bergamo sprachen, die man nicht vergessen kann. Wir haben im Untersuchungsausschuss den Antrag gestellt, jemanden zu hören, der uns hätte sagen können, dass die Bilder von Bergamo nicht echt sind – dass das alles, was da gewesen ist, fake war. (Zurufe der Abgeordneten Johannes Funke und Kurt Fischer [SPD]) Ihre Partei, Herr Funke, hat es abgelehnt, diesen Beweisantrag überhaupt zu beschließen. Es ist eine Redakteurin des Bayerischen Rundfunks gewesen. Sie sind weder in der Lage, 2025 61 Aufklärung zu betreiben, noch sind Sie in der Lage, diese Geschädigten in irgendeiner Art und Weise anzuerkennen. (Uwe Adler [SPD]: Sie erzählen die Unwahrheit! Sie erzählen die Unwahrheit, aber das machen Sie schon die ganze Zeit! – Weitere Zurufe)
Rainer Genilke
Herr Hünich, Sie brauchen einen geeigneten Schlusssatz. (Unruhe) Herr Hünich, Ihre Redezeit war zu Ende. Ich freue mich auf die Erwiderung von Frau Graßmel, sofern sie erwidern möchte. – Das möchte sie nicht. (Dennis Hohloch [AfD]: Kein Wunder!) Dann fahren wir in der Rednerliste fort. Für die BSW-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Dr. Gruhn. (Beifall BSW)
Jouleen Gruhn BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte explizit noch einmal die Ärzte unter Ihnen begrüßen, die ja über mehr Fachwissen verfügen sollten, als hier gerade demonstriert worden ist – das aber nur nebenbei. Lassen Sie mich bitte gleich auf die Betroffenen zu sprechen kommen: Wir sind nicht hier, um uns politisch die Köpfe einzuschlagen und zu fragen, wer recht hat, sondern wir sind hier, um den Betroffenen im Land Brandenburg zu helfen. Das ist mir ganz wichtig. (Beifall BSW und SPD) Gleich zu Beginn möchte ich auch alle, die behaupten, dass es in Brandenburg keine Netzwerkstrukturen, keine Ambulanzen, keine Rehakliniken oder keine Krankenhäuser gebe, die sich den Betroffenen von Long Covid und des Post-Vac-Syndroms annähmen, einladen, auf die Webseite www.DiReNa.de zu schauen, sich zu informieren und den Wählerinnen und Wählern – die mir wirklich leidtun, wenn man ihnen sagt, dass es keine Hilfe gibt; das stimmt nämlich einfach nicht – wirklich Hilfe anzubieten. Ich lade Sie auch herzlich ein, mit mir dazu ins Gespräch zu kommen. Wir können das gerne machen. Ich nutze meine heutige Redezeit auch nicht, um auf die Teile der Anträge einzugehen, die sich eigentlich klar an die Enquetekommission richten. Da sind viele der Fragen, die Sie vorhin aufgeworfen haben, gut aufgehoben. Ich möchte mich wirklich auf die Hilfe für die Betroffenen konzentrieren und Ihnen berichten, wie ich persönlich zu dem Thema gekommen bin. Im Rahmen meiner ärztlichen Tätigkeit war es für mich nämlich immer schon eine Frage, wie man Bürgerinnen und Bürger gut versorgt. Zu Beginn von Corona haben wir mit anderen ärztlichen Kollegen – mit Frau Dr. Dörr und Herrn Dr. Spielhagen – zusammengesessen und uns gefragt: Wie entwickelt sich die Pandemie? Was brauchen wir im Land Brandenburg? Schnell war klar: Wir brauchen keine riesigen Beatmungszentren wie in Berlin – irgendwelche Turnhallen –, denn im Bekanntenkreis – bei der Arbeit und sonst wo –hat sich immer mehr gezeigt, dass sich Fälle von andauernden Beschwerden nach einer Coronainfektion, also nachdem der Abstrich schon negativ war, häuften. Und wir stellten fest: Nicht nur eine Infektion mit dem Coronavirus kann zu langfristigen Beschwerden führen – Sie haben es alle schon gesagt –, das kann auch die Impfung gegen Covid-19. Im Gegensatz zu den Behauptungen hier bestreitet das auch niemand. Was aber auch der Fall ist – das hat die CDU aufgegriffen –: Die Nebenwirkungen sind sehr selten, zumindest wenn man sich – was Ärzte durchaus tun könnten – an die Definition bzw. an die Symptome hält, die tatsächlich sehr ähnlich – geradezu nicht zu unterscheiden – von den Symptomen sind, die man hat, wenn man an Long Covid leidet. Das wissen wir mittlerweile sehr gut. Insofern möchte ich einmal wissen, woher die Behauptung kommt, dass man Post-Vac-Geschädigte ignoriert, wenn sie sich mit Long Covid präsentieren. Das verstehe ich wirklich nicht; vielleicht kann mir da ja einmal jemand helfen. (Beifall BSW und SPD) Ich möchte auch betonen, dass mir bei allen anderen, die bis jetzt gesprochen haben – bis auf Frau Graßmel natürlich – ein bisschen der Pragmatismus gefehlt hat. Wenn ich Wähler in meinem Wahlkreis habe, die ein Problem haben, dann will ich helfen. Darauf würde ich gerne noch einmal hinweisen. Aus diesem pragmatischen Geist ist auch die Idee entstanden, für Brandenburg das DiReNa-Netzwerk Long Covid zu gründen. Also: nicht klagen, sondern anpacken. Ich finde, das ist der richtige Weg, wenn man betroffene Bürger hat. (Beifall BSW und SPD) Wir hatten im Land Brandenburg in der Hinsicht auch eine verständige Landesregierung. Ich habe mich sehr gefreut, am 25.04.2022 – sogar in der Staatskanzlei – offiziell der Gründung des DiReNa-Netzwerks beiwohnen zu dürfen. Also, hier wurde niemand ignoriert. (Beifall BSW und SPD – Zuruf von der SPD: Hört, hört!) Aber es hilft nichts: Wir müssen leider immer wieder sagen, dass wir unsere Angebote bekannter machen müssen. Ich will durchaus eingestehen, dass wir da noch Luft nach oben haben, auch wenn wir im letzten Jahr auf der DiReNa-Webseite ungefähr 85 000 Zugriffe hatten. Das ist nicht wenig, würde ich einmal sagen, aber wir können da noch besser werden. Gerade heute ist die Webseite in einem neuen Design erschienen, sodass es noch einfacher wird, sich zu informieren – worum ich alle bitten möchte, die sich Sorgen um ihre Wähler machen. Wir hatten im Gesundheitsausschuss auch eine Sonderanhörung. Frau Oeynhausen war dabei. Sie hat explizit erfragt, ob sich die Angebote auch an Post-Vac-Geschädigte richten. Das haben wir bejaht. Ich bitte Sie, sich daran zu erinnern und Ihren Betroffenen das auch so weiterzugeben. (Beifall BSW und SPD) – Vielen Dank! – Jetzt ist meine Redezeit fast vorbei.
Rainer Genilke
Zum Glück für den eventuell Fragenden noch nicht ganz, Frau Dr. Gruhn. Lassen Sie die Zwischenfrage zu?
Jouleen Gruhn BSW
Ich mache einmal eine Ausnahme.
Rainer Genilke
Bitte schön.
Andreas Kutsche BSW
Vielen Dank, Jouleen. Frau Dr. Gruhn, vielleicht können Sie – um das Positive aus der Debatte mitzunehmen – für die Betroffenen und diejenigen, die zuschauen, einmal exemplarisch darstellen, welche Angebote und Anlaufstellen es im Land Brandenburg gibt, ohne dass man auf die Webseite schauen muss.
Jouleen Gruhn BSW
Das mache ich sehr gerne. Also, Sie sagen Ihren Wählern bitte: Schaut auf die Webseite, füllt das Formular aus – und dann setzt sich eine ausgebildete Psychologin mit Ihren Wählern in Kontakt, befragt sie hinsichtlich der gewünschten Hilfsangebote und vermittelt sie weiter. Das Netzwerk ist so aufgestellt, dass wir ein Netz von Hausärzten und Fachärzten haben, die sich besonders mit diesen Symptomen auskennen. Auf der nächsten Ebene gibt es Diagnostikzentren, zum Teil an Kliniken und zum Teil in Ambulanzen. Die MHB hat einen Forschungsschwerpunkt zu Long Covid, und wir haben an der MHB selbstverständlich auch Ambulanzen. Also, hier ignoriert wirklich niemand jemanden. Das gilt auch für das Reha-Netzwerk „Brandenburg ist Reha-Land“, das ich mitbegründet habe. Eigentlich haben wir 2020/2021 sogar mit den Rehakliniken, die sich dem als allererste gewidmet haben, angefangen. Der eine oder andere mag sich erinnern. Und selbstverständlich ist auch Lübben da sehr aktiv. Ich freue mich sehr, das hier noch einmal sagen zu dürfen. – Vielen Dank für die Frage. (Beifall BSW und SPD)
Rainer Genilke
Vielen Dank, Frau Dr. Gruhn. Da Ihre Redezeit abgelaufen war, war das ein netter Versuch, sie zu verlängern.
Jouleen Gruhn BSW
Sie haben aber meine Zeit nicht gestoppt.
Rainer Genilke
Sie war schon seit 16 Sekunden abgelaufen.
Jouleen Gruhn BSW
Nein, nein, Sie hatten nicht auf Stopp gedrückt, als es mit der Frage losging. Ich sage das ganz respektvoll.
Rainer Genilke
Ich musste nicht auf Stopp drücken, weil Ihre fünf Minuten um waren.
Jouleen Gruhn BSW
Erlauben Sie mir noch einen Schlusssatz?
Rainer Genilke
Einen Schlusssatz gestatte ich Ihnen selbstverständlich.
Jouleen Gruhn BSW
Die Koalition steht fest an der Seite der Betroffenen und wird die bereits vorhandenen Angebote weiter bekanntmachen, damit wirklich alle Brandenburger – auch die Wähler von CDU und AfD – ihr Recht auf gesundheitliche Versorgung wahrnehmen können. – Vielen Dank. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)
Rainer Genilke
Herzlichen Dank. – Für die Landesregierung wird Frau Ministerin Müller sprechen. Bitte schön.
Britta Müller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte zuerst kurz auf die Aussagen der Kollegin Ludwig eingehen: Im „Ärzteblatt“ vom 20. Februar 2025 ist für alle, die sich nicht nur in den sozialen Medien herumtreiben, sondern tatsächlich an guter Literatur interessiert sind, ein sehr interessanter Artikel zu lesen. Dort steht im Therapie-Kompass in Teil zwei der Liste: Die genannten Medikamente müssen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Je nach Bewertung der Off-Label-Wirkstoffe – die Sie ja angesprochen haben – könnten künftig auch Medikamente aus dieser Gruppe erstattungsfähig sein. – Damit ist Ihre Aussage, dass die Medikamente nicht von den Krankenkassen erstattet würden, nicht ganz richtig. (Dr. Saskia Ludwig [CDU]: Das ist doch unfassbar!) Wir stehen heute hier, um ein drängendes Thema in den Mittelpunkt zu rücken: Long Covid und das Post-Vac-Syndrom – zwei Krankheitsbilder, die viele Menschen in unserem Land betreffen und für die es bislang keine einfachen Lösungen gibt. Menschen leiden unter Erschöpfung, Atemproblemen, neurologischen Beschwerden und oft auch unter der Unsicherheit, ob sie die 2025 63 richtige Diagnose erhalten haben und die richtige Behandlung bekommen. Diese Unsicherheit wollen wir verringern. Zunächst müssen wir aber feststellen: Unter dem Sammelbegriff „Post-Vac-Syndrom“ ist kein einheitliches Krankheitsbild erkennbar; es ist ähnlich wie Long Covid mit einer Vielzahl von Symptomen verbunden. Als Ursachen werden unter anderem Autoimmunerkrankungen diskutiert. Doch trotz intensiver Forschungsanstrengungen konnte bisher weder der genaue Mechanismus der Krankheitsentstehung geklärt noch eine kausale Therapiemöglichkeit gefunden werden. Dies zeigt, wie dringend die Forschung weiter vorangetrieben werden muss. Gleichzeitig müssen wir die Versorgung der Betroffenen verbessern. Der Verdacht auf eine über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz dem Paul-Ehrlich-Institut zu melden. Auch Bürgerinnen und Bürger können ihre Verdachtsmeldungen direkt an das Paul-Ehrlich-Institut übermitteln. Sollte jedoch ein Impfschaden nach § 2 Nr. 11 Infektionsschutzgesetz vorliegen, haben Betroffene Anspruch auf finanzielle Versorgung nach dem Sozialgesetzbuch XIV. Zuständig hierfür ist das jeweilige Versorgungsamt, in Brandenburg das Landesamt für Soziales und Versorgung. Dort wurden bisher 406 Anträge auf Versorgung wegen eines Impfschadens nach einer Corona-Schutzimpfung gestellt. Dem stehen 5,2 Millionen verabreichte Impfdosen gegenüber. Meine Damen und Herren, bei all unseren Bemühungen ist es essenziell, dass unsere Entscheidungen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Im sozialen Entschädigungsrecht ist es entscheidend, welche Funktions- und Teilhabeeinschränkungen als Schädigungsfolge anerkannt werden. Die ärztliche Bewertung erfolgt individuell und unterliegt bundeseinheitlichen Vorgaben. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Die Grundlage für die Beurteilung bildet der aktuelle Stand der Wissenschaft. Dazu zählen die Sicherheitsberichte des Paul-Ehrlich-Instituts, Empfehlungen der Ständigen Impfkommission sowie belastbare Erkenntnisse aus der medizinischen Forschung. Es wäre daher nicht zielführend, durch eine Diagnose-Anerkennung allgemein die Entschädigungskriterien zu verändern. Eine solche Entscheidung muss im Rahmen des bestehenden Sozialrechts getroffen werden. Bereits im Beschluss der 95. Gesundheitsministerkonferenz im Jahr 2022 wurde ein stärkeres Engagement des Bundes gefordert – und dieses Engagement ist nach wie vor nötig. Doch es reicht nicht, nur auf den Bund zu zeigen. Auch wir in den Ländern und Kommunen haben eine Verantwortung. Mit hohem Leidensdruck und einer komplexen Krankheitslage stellen die Betroffenen das Gesundheitssystem vor enorme Herausforderungen. Das hat der Landtag bereits anerkannt und sich in der vorangegangenen Legislaturperiode in Form von parlamentarischen Anfragen und einer öffentlichen Anhörung mit medizinischen Fachleuten intensiv mit dem Thema befasst. Der Handlungsbedarf bleibt bestehen, doch es wurde darauf reagiert. Mit der Long-COVID-Richtlinie des G-BA und darauf basierenden fünf neuen Leistungspositionen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab soll die Versorgung gestärkt werden. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass die Versorgung strukturiert erfolgt und wissenschaftlich erhobene Daten in die Forschung einfließen; denn nur mit einem verbesserten Verständnis dieser Erkrankung können wir die Versorgung langfristig verbessern. Darüber hinaus investiert der Bund im Zeitraum von 2024 bis 2028 73 Millionen Euro in das Forschungsprojekt „Erforschung und Stärkung einer bedarfsgerechten Versorgung rund um die Langzeitfolgen von COVID-19 (Long COVID)“. Diese Mittel sollen insbesondere dazu beitragen, die koordinierte Versorgung zu optimieren. In Brandenburg haben wir bereits Schritte unternommen: Das von Frau Gruhn angesprochene Netzwerk DiReNa – bestehend aus medizinischer Diagnostik, Rehabilitation und nachsorgenden Einrichtungen – wurde ins Leben gerufen und konnte zeitweise aus Landesmitteln finanziert werden. Ziel ist es, eine zentrale Patientensteuerung zu etablieren, die Betroffene von der Hausarztpraxis hin zu sektorübergreifenden und multiprofessionellen Therapien und Behandlungsangeboten leitet. Zudem gibt es spezielle Long-Covid-Einrichtungen in Brandenburg: Von der Einrichtung in Lübben haben wir gerade gehört; zu nennen sind aber auch die Immanuel Klinik in Rüdersdorf und das Helios Klinikum in Bad Saarow sowie das Long-Post-COVID-19-Zentrum Lausitz in Senftenberg. Wenn wir in den sogenannten Therapie-Kompass schauen, wird deutlich, dass es natürlich noch Lücken gibt, gerade im Bereich der Fatigue-Behandlung. Wir brauchen daher dringend einheitliche Leitlinien – und die Mediziner im Saal wissen, dass die S1-Leitlinie zu Long Covid hinsichtlich der Diagnosestellung impraktikabel ist. Meine Damen und Herren, unser Ziel ist es, den Betroffenen nicht nur zuzuhören, sondern ihnen auch konkrete Hilfe anzubieten. Wir müssen weiter forschen, bestehende Versorgungsstrukturen verbessern und neue Erkenntnisse schnell in die Praxis überführen. Es geht um mehr als Zahlen und Statistiken – es geht um Menschen, die auf unsere Unterstützung angewiesen sind.
Rainer Genilke
Frau Ministerin …
Britta Müller
In Brandenburg sind wir auf einem guten Weg: Wir haben Verbündete gewonnen, Strukturen geschaffen und arbeiten daran, diese weiterzuentwickeln. Um sie zu evaluieren, haben die Koalitionsfraktionen die Einsetzung einer Enquetekommission beschlossen. Wir werden die Erfahrungen der Pandemie aufarbeiten; betroffene Bürgerinnen und Bürger werden angehört. So werden wir herausfinden, welche Strukturen in Brandenburg sinnvoll sind und welche Angebote langfristig noch fehlen. Lassen Sie uns diesen Weg entschlossen gehen – für die Betroffenen, für ihre Familien, für eine Versorgung, die Hoffnung gibt! – Vielen Dank. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)
Rainer Genilke
Zu Ihrer Information: Frau Ministerin lag mit einer Minute und 45 Sekunden über den vereinbarten 5 Minuten Redezeit, sodass diese Zeit bei den anderen Fraktionen aufgeschlagen werden kann: Für die SPD-Fraktion besteht die Möglichkeit, noch eine Minute und 30 Sekunden zu sprechen; dasselbe gilt für die BSW-Fraktion. Für die AfD sind es 6 Minuten, und für Frau Dr. Ludwig, die schon als nächste Rednerin bereitsteht, werden es etwa 4:50 Minuten. Wir fahren mit dem Beitrag von Frau Dr. Ludwig für die CDU-Fraktion fort. (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD])
Dr. Saskia Ludwig CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kollegen! So politisch muss ich an dieser Stelle werden: Frau Ministerin, die Koalitionen in Thüringen und auch in Brandenburg haben dazu geführt, dass Ihre Partei nicht in den Bundestag eingezogen ist – aber Ihre Rede und die Rede von Frau Gruhn werden der Sargnagel für Ihre Partei sein. Darauf gebe ich Ihnen Brief und Siegel. (Vereinzelt Beifall AfD) Ansonsten fällt mir dazu nicht viel ein. Man hätte eigentlich mitzählen müssen, wie oft hier der Begriff „Long Covid“ gefallen ist. Sie schreiben auch in Ihrem Entschließungsantrag – es ist wenigstens etwas Positives, dass scheinbar erkannt wurde, dass man irgendwie reagieren muss –, dass Sie die Umsetzung der Long-COVID-Richtlinie weiterhin sicherstellen wollen und so weiter und so fort. DiReNa ist aber nicht dafür da, Post-Covid festzustellen. Es geht um die Feststellung von Post-Covid, und in genau diese Schleife schicken Sie die Betroffenen wieder. Schauen Sie sich bitte die Internetseite von DiReNa an: Oben steht, wofür das Netzwerk eingerichtet wurde, nämlich für Long Covid und Post-Vac. Lesen Sie aber weiter, finden Sie nur Informationen zu Long Covid – nur zu Long Covid. Sie stellen sich hier hin und sagen, Sie wollen die Long-Covid-Patienten genauso behandeln wie die Post-Vac-Patienten. Das ist das Problem. Die Leiden haben unterschiedliche Ursachen und unterschiedliche Symptome. Doch bei Post-Vac wird das schlichtweg nicht anerkannt. (Einzelbeifall AfD) Sie sind ja nicht einmal in der Lage, das Wort „Impfschaden“ oder „Post-Vac“ wirklich in den Mund zu nehmen. Sie schwurbeln herum – ich muss es so ausdrücken –, dass man diejenigen, die auch andere Symptome haben, mitbehandeln könne. – Wo sitzt die Gesundheitsministerin denn? Links hinter mir; früher saß sie auf der anderen Seite, aber das ist auch egal. (Lachen bei der AfD und des Abgeordneten Dr. Jan Redmann [CDU]) Ich finde es ehrlich gesagt besonders problematisch, dass man Geschädigte mit anderen Symptomen da in irgendeiner Art und Weise mitbehandeln will. Genau das ist das Problem, der Grund, aus dem wir die Spezialambulanzen brauchen. Es muss erst einmal definitiv festgestellt werden, welche Erscheinungen es gibt. (Beifall CDU) Frau Ministerin, Sie behaupten, ich würde schwindeln, wenn ich sage, dass die Krankenkassen so etwas ablehnen. Wenn Sie wegen eines wirklich von einem Arzt festgestellten Impfschadens ein Medikament, dieses Celsentri 300 zur Off-Label-Anwendung brauchen, ist selbst die Barmer nicht in der Lage, von einem Impfschaden zu reden, sondern sie schreibt auch von Long Covid. Noch dazu schickt sie den Medizinischen Dienst los, um die Patienten, die es betrifft, zu begutachten, damit er ein schönes Gutachten schreiben und sagen kann: Oh, keine klinische Symptomatik. Genau das ist das Problem: Was ist denn die klinische Symptomatik? Das habe ich von keinem der Redner, die bisher gesprochen haben, gehört. Was ist die klinische Symptomatik für Post-Vac, sodass ein Arzt ganz klar einen Impfschaden feststellen kann? Das gibt es nicht, und diese Spezialambulanzen gibt es in Brandenburg eben auch nicht. Insofern bin ich, ehrlich gesagt, auch etwas erregt; aber ich rege mich jetzt auch wieder ab.
Rainer Genilke
Lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Dr. Saskia Ludwig CDU
Na, selbstverständlich. Wer möchte denn eine Frage stellen?
Rainer Genilke
Frau Dr. Gruhn, bitte.
Dr. Saskia Ludwig CDU
Sehr gerne.
Jouleen Gruhn BSW
Vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen, Frau Abgeordnete. (Dr. Jan Redmann [CDU]: Das können Sie das nächste Mal auch machen!) Ich wollte wissen, ob Sie sich von Prof. Schierack einmal die Definition für „Impfschaden“ haben geben lassen. Denn es würde mich interessieren, ob Sie wissen, dass ein Impfschaden alles ist, was über die übliche Reaktion auf eine Impfung hinausgeht, und dass man einen eitrigen Abszess am Arm nach einer Impfung, der theoretisch auch ein Impfschaden sein kann, nicht mit einem Post-Vac-Syndrom über einen Kamm scheren kann, wie man es aus Ihren Worten sehr wohl vernehmen könnte. Ich weiß nicht, ob Sie das nicht für ein bisschen unseriös halten.
Dr. Saskia Ludwig CDU
Ich halte Ihre Frage für absolut unseriös. (Beifall CDU und AfD) 2025 65 Wenn Sie denken, dass ich mich wegen eines eitrigen Abszesses hier vorne hinstelle und einen Antrag einreiche, dann frage ich mich wirklich, womit Sie sich in der Vergangenheit eigentlich beschäftigt haben. Dass Post-Vac ein Impfschaden ist – ich glaube, darüber sind wir uns einig, oder? (Dr. Jouleen Gruhn [BSW]: Einer von vielen!) – Es geht um die Coronaimpfung, wo man das als „Post-Vac“ bezeichnet und nicht als Impfschaden. Sind wir uns darüber einig? (Dr. Jouleen Gruhn [BSW]: Nein!) – Gut, wenn es an den Grundlagen hapert, brauchen wir leider nicht weiter zu diskutieren. (Vereinzelt Beifall AfD) Ich weiß nicht, ob Impfschäden wie abgerissene Muskeln, wenn man sich nicht mehr bewegen kann, Nervenleiden, die nicht mehr verschwinden, und Impffolgen, die dazu führen, dass Leute im Rollstuhl sitzen müssen, einem Abszess gleichkommen. (Zuruf der Abgeordneten Dr. Jouleen Gruhn [BSW]) Ich möchte nicht behaupten, dass solche Symptomatiken immer auf die Impfung zurückgehen; deswegen reden wir von diffusen Symptomatiken, die schlichtweg festgestellt werden. Und ich glaube, wir beide brauchen nicht darüber zu diskutieren, dass es sehr viele Ärzte gibt, die sich gar nicht mit der Thematik beschäftigen wollen. Wir haben heute hier, in diesem Hause, wieder gesehen, dass es ein Riesenproblem ist, über das Thema Impfschäden zu reden – und das ist bei Ärzten genauso: Es ist schwierig, das darauf zurückzuführen. Doch Sie und auch Sie, Frau Ministerin, schicken diejenigen, die das Problem haben, wieder in diese Schleife, nur damit sie dann irgendwann bei DiReNa anrufen und feststellen: Mir wurde Post-Vac gar nicht bescheinigt, also bekomme ich auch keine Hilfe. – Das ist das eigentliche Problem! Noch einmal: Alles, was ich von Ihnen gehört habe, ist: Long Covid, Long Covid, Long Covid. – Es gibt mittlerweile eine ganze Menge Studien zu Long Covid, die sehr deutlich unterscheiden. Ganz interessant ist, bei Long Covid und bei Post-Vac zu sehen, wer geimpft ist und wer nicht – das läuft mittlerweile auch. Ich finde es nur schade, dass nach all den Diskussionen hier die Opfer weiterhin auf eine Enquetekommission warten müssen, die – in die Zukunft gerichtet – sicherlich interessante Entscheidungen treffen kann. Dass diejenigen, die sich in den Dienst der Gesellschaft gestellt und den Politikern geglaubt haben, dass die Impfung sicher sei und einen Fremdschutz gewähre, jetzt aber feststellen müssen, dass dem nicht so ist, und hören müssen, dass es um Long Covid geht und nicht um ihr Leiden, das ist wirklich mehr als ärgerlich. – Danke schön. (Beifall CDU sowie vereinzelt AfD)
Rainer Genilke
Frau Ministerin möchte noch einmal das Wort ergreifen. Ich mache darauf aufmerksam, dass diese Redezeit auf die noch zur Verfügung stehenden Redezeiten aufgeschlagen wird. (Lars Hünich [AfD]: Danke!) Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Britta Müller
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Ludwig, wir haben uns jetzt wieder um die Ursachen gedreht. Die Menschen, egal ob mit Post-Covid oder Post-Vac, haben die gleichen Folgen, die gleichen Leiden, haben die gleichen Symptome – das steht außer Frage. Um sie geht es und darum, die Betroffenen zu behandeln. Wir haben die Strukturen aufgezeigt. Sie wissen aber auch – um tatsächlich auf die Ursachenforschung einzugehen –: Es gibt momentan kein standardisiertes Instrument und auch keinen Biomarker, der die Kausalität tatsächlich nachweisen kann. Deshalb sage ich noch einmal: Die Mittel müssen auch in die Forschung investiert werden. Aber es hilft den Menschen da draußen überhaupt nicht, hier wieder die Welt zu verdrehen. Denn es ist tatsächlich so: Die Folgen, unter denen die Menschen leiden, sind die gleichen. Darum müssen wir uns kümmern, und das tun wir als Landesregierung. (Beifall BSW und SPD – Lars Hünich [AfD]: Das sind die Aufklärer des BSW!)
Rainer Genilke
Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen für die AfD-Fraktion. (Beifall AfD)
Daniela Oeynhausen AfD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Schön, dass jetzt die anderen Parteien das Post-Vac-Syndrom nicht mehr leugnen. Das war vor zwei Jahren noch ganz anders: Da waren wir als AfD die Einzigen, die diesen Begriff überhaupt in den Mund genommen haben, die Einzigen, die diese Menschen gesehen haben und ihnen helfen wollten. Es ist wahr: Es ist bis heute nicht wirklich etwas passiert. Ja, es gibt ein Netzwerk, aber nur für Long-Covid-Erkrankte. Doch wo „Long Covid“ draufsteht, sind ganz häufig Impfgeschädigte drin; sie machen aus unserem Hintergrund die Hälfte bis sogar drei Viertel aller Patienten aus. Wir fordern: Post-Vac muss anerkannt werden! Die Menschen müssen gesehen werden. Frau Gesundheitsministerin, ich stimme mit Ihnen nicht überein: Natürlich sind die Symptome ähnlich; aber hier geht es darum, dass die Impfgeschädigten nicht länger unter den Teppich gekehrt werden. Wenn nur 2 von 100 Anträgen beim Versorgungsamt überhaupt anerkannt werden, ist das eine Heuchelei! Post-Vac ist als Impfschaden noch nicht anerkannt. Wir fordern hier: Wir müssen diese Impfgeschädigten endlich sehen. (Beifall AfD) Sie haben bisher kaum etwas aus der Coronazeit gelernt, um nicht zu sagen: gar nichts. Zum Beispiel wurden keine Meldewege verbessert. Wir wissen: Impfnebenwirkungen werden 40-mal häufiger dem Paul-Ehrlich-Institut gemeldet als unseren Gesundheitsbehörden. Wir von der AfD-Fraktion haben immer wieder angemahnt: Bitte verbessern Sie die Meldewege! (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Bisher ist nichts passiert. Das hat direkt etwas mit dem Schutz der Brandenburger zu tun. Wir fordern Sie hier noch einmal auf, die Ärzteschaft zu sensibilisieren, die Meldewege zu vereinfachen und sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass auch die Impfnebenwirkungsmeldung vergütet wird. Ich fordere Sie auch auf, sich bei den Schwächsten zu entschuldigen: unseren Kindern. Sie haben mit Ihren Impfkampagnen Kinder zu der Impfung genötigt, und bis heute haben Sie sich nicht entschuldigt. Kinder haben von den Impfungen schlimme Nebenwirkungen davongetragen. Die Impfstoffe haben bei Kindern und jungen Erwachsenen eine Myokarditis ausgelöst. Warum? Weil bei Kindern und jungen Erwachsenen zu viel Spike-Protein gebildet wird – Spike-Protein, das nicht weggeräumt wird und als Giftstoff die Herzmuskelzellen angreift. Untersuchungen haben gezeigt, dass diese Herzmuskelentzündungen fast nur durch die Impfung entstehen, nicht durch eine natürliche Coronaerkrankung; denn dabei wird gar nicht so viel Spike-Protein produziert. Da wurde dann ganz schnell die Impfempfehlung für Moderna zurückgenommen, aber nicht für BioNTech-Impfstoffe, obwohl sie genauso Myokarditis auslösen und der Impfstoff bei jüngeren Menschen sogar nachweislich überdosiert ist. Das wussten Sie als Landesregierung – das wussten die politisch Verantwortlichen alle – und haben geschwiegen. Das ist unverantwortlich, denn viele Kinder haben Spätfolgen davongetragen, werden sie davontragen. Einige haben das sogar schon mit ihrem Leben bezahlt – und das für eine Impfung, die für sie überflüssig war. Denn gesunde Kinder waren durch die Delta-Variante des Coronavirus nicht gefährdet, schon gar nicht durch die Omikron-Variante. Wir fordern Sie auch auf, sich endlich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass im Paul-Ehrlich-Institut die Krankenkassendaten ausgewertet werden. Es ist wirklich unfassbar, welche Intransparenz hier besteht. Seit vier Jahren warten wir auf diese Untersuchungen. Hier ist auch die CDU gefordert. Ich sage Ihnen von der CDU: Ihren Antrag finde ich heuchlerisch. Jeden Antrag von uns, in dem wir so etwas gefordert haben, haben Sie abgelehnt. Da Sie jetzt die Bundesregierung stellen, fordere ich Sie auf, Druck zu machen, die Krankenkassendaten endlich auszuwerten. Wir wollen wissen, welche Nebenwirkungen diese neuartigen genbasierten Impfstoffe tatsächlich gehabt haben, welche Spät- und welche Langzeitfolgen dort zu erkennen sind. Die CDU hat in der Großen Koalition damals selbst die Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, um die Krankenkassendaten mit Blick auf solche Nebenwirkungen zu untersuchen. Jetzt kann sie sich nicht mehr daran erinnern. Das ist unseriös. Das ist politisch völlig unseriös. Meine Damen und Herren, die AfD hat die Impfgeschädigten im Blick. Von Anfang an haben wir die Impfung mit den neuartigen genbasierten Impfstoffen kritisch begutachtet, beäugt, haben immer wieder gemahnt. Wir werden dem auch in der neuen Corona-Enquetekommission weiter nachgehen, denn wir fordern Transparenz. Das sind wir den Impfgeschädigten und allen Bürgern, die unter der Grundrechtseinschränkung in dieser Katastrophenzeit – dieser politischen Katastrophenzeit – leiden mussten, schuldig. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Rainer Genilke
Die SPD-Fraktion hat noch zwei Minuten Redezeit. – Das wird nicht in Anspruch genommen. Auch die BSW-Fraktion hat noch zwei Minuten. – Frau Dr. Gruhn, Sie haben das Wort. (Beifall des Abgeordneten Gunnar Lehmann [BSW])
Jouleen Gruhn BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte die mir verbleibende Redezeit nutzen und aufgrund der Betroffenheit, die dadurch ausgelöst wird, dass hier behauptet wird, dass es keinen Post-Vac-Hinweis auf der Seite www.DiReNa.de gebe, das einfach zeigen: Er ist da. (Die Abgeordnete zeigt auf ihrem Laptop eine Internetseite.)
Rainer Genilke
Frau Dr. Gruhn, das ist eine nette Idee. Aber es ist nicht üblich, Anschauungsmaterial mit an das Rednerpult zu nehmen. Ich sehe es Ihnen nach.
Jouleen Gruhn BSW
Okay, das ist angekommen. – Es tut mir herzlich leid um alle Menschen, denen Behandlung oder auch nur Beratung und Diagnostik vorenthalten wird, weil suggeriert wird, dass man sich nicht um Post-Vac-Patienten kümmern möchte. Das ist nicht der Fall. Diese Internetseite wurde schon von der letzten Landesregierung unterstützt. Das möchte ich noch einmal sagen. Ich sehe aber auch, dass die Betroffenen sich häufig alleine fühlen. Das will ich gerne zugestehen. Ich bin da bei Ihnen: Das ist eine schlimme Sache, und wir müssen mehr informieren. Ich möchte Sie noch einmal herzlich bitten: Wenn Sie jemanden treffen, der sich an Sie wendet – lassen Sie ihm Hilfe zukommen und bestärken Sie ihn nicht darin, dass er alleine ist. Das wäre mir ein wirklich wichtiges Anliegen. Ich bitte für meine unorthodoxe Erklärweise um Entschuldigung. Das sollte einfach der Verdeutlichung dienen, dass Post-Vac wirklich auf der Webseite steht. Mir ist sehr wohl aufgefallen, dass Prof. Schierack, der der Arzt in der CDU-Fraktion ist, nicht zu diesem Thema gesprochen und auch nicht geklatscht hat. – Vielen Dank. 2025 67 (Beifall BSW – Daniel Münschke [AfD]: Was sagt das jetzt über die Kompetenz aus?)
Rainer Genilke
Frau Dr. Gruhn, selbstverständlich sehen wir Ihnen das nach. Ich wurde gerade daran erinnert, dass auch andere Abgeordnete das schon gemacht haben, aber ich wollte es Ihnen zumindest einmal gesagt haben. Es gibt jetzt zwei Kurzinterventionen, zuerst von Herrn Hünich, dann von Frau Dr. Ludwig. (Beifall AfD)
Lars Hünich AfD
Herr Präsident! Frau Gruhn, Numero eins: Jede einzelne Initiative, die diesen Menschen hilft, ist nicht nur anzuerkennen, sondern zu begrüßen. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Das ist gar nicht das Thema. Deswegen machen wir das ja. (Beifall AfD) Unser Problem besteht darin, dass wir der Meinung sind – und Sie müssen da ja nicht einer Meinung mit uns sein –, dass es da draußen leider Gottes ganz viele Fälle gibt, die weder anerkannt noch respektiert sind. Ganz im Gegenteil. Ich sage den Wählern, die zu mir kommen: Geht zum Arzt und lasst euch wenigstens Long Covid anerkennen. Denn alles andere ist unmenschlich. Sie haben schon Schäden und müssen dann noch klagen, damit ihre Erkrankung irgendwie anerkannt wird. Es ist ja mehrfach zur Sprache gekommen: Post-Vac und Long Covid haben die gleichen Symptome. Jetzt tut uns allen den Gefallen: Fangt doch einmal an, Daten zu sammeln. Sie können so viel dagegenreden, wie Sie wollen, aber die Akten aus den Impfzentren liegen immer noch verschlossen in der Halle einer Spedition. Sie sind nicht ausgewertet. Wie viele Daten haben die Krankenkassen denn bisher bekommen? (Beifall AfD) Sie haben eine Gesundheitsministerin. – Nachdem Sie hier im Landtag gesessen haben, waren Sie bei der AOK, soweit ich weiß. Sie können doch einmal abfragen lassen, wer von den von Long Covid Betroffenen alles geimpft ist. Dann kommt eventuell etwas zusammen. Fragen Sie das doch wenigstens ab! Das tun Sie nicht. Noch einmal: Jedes einzelne Angebot, das Sie da machen, ist super und hilft – um Gottes willen. Da draußen gibt es aber mehr Leute, die geschädigt sind, als wir denken, und um die muss es gehen. Das, was wir hier machen, ist aber eine Verhinderung, das aufzuklären – worum es eigentlich geht. (Beifall AfD)
Rainer Genilke
Als Nächste hat Frau Dr. Ludwig das Wort. Dann kann Frau Gruhn auf beide Kurzinterventionen gemeinsam erwidern, wenn sie das möchte. (Zuruf: Oh, auch mit Laptop!)
Dr. Saskia Ludwig CDU
Darf ich ihn nicht nutzen?
Rainer Genilke
Frau Abgeordnete, Sie dürfen Ihren Laptop benutzen, aber Sie dürfen jetzt keine Bilder darauf zeigen.
Dr. Saskia Ludwig CDU
Sehr verehrter Herr Präsident! Das mache ich nicht. – Ich finde es schon spannend, Frau Gruhn: Sie stellen sich hier vorne hin und zeigen einen Laptop mit der Webseite www.DiReNa.de. Ich bitte alle Abgeordneten, einmal auf diese Internetseite zu gehen. Wer mir auf dieser Internetseite das Wort „Post-Vac“ zeigen kann, mit dem gehe ich heute Abend ein Bier trinken. (Zurufe: Oh!) Ich finde, es ist echt ein starkes Stück, was Sie hier machen. Wir reden über Impfgeschädigte, wir reden über Post-Vac, und Sie zeigen die Internetseite von www.DiReNa.de, versuchen, mich Lügen zu strafen, aber Sie finden hier nirgendwo auch nur ansatzweise einen Hinweis darauf. Es geht bei Ihnen um Long Covid. Frau Ministerin, noch einmal: Wenn Sie sagen, dass Long Covid und Post-Vac immer die gleichen Symptome aufweisen, dann stimmt das schlichtweg nicht. Wenn Sie an Long Covid leiden, haben Sie weiterhin Symptome der Erkrankung. Sie haben keine Myokarditis. Sie haben keine Perikarditis. Sie haben keine Thrombosen. Sie haben keine Nervenleiden. Sie können danach nicht nicht mehr laufen, und vor allen Dingen haben Sie danach auch keine abgerissenen Muskeln. Ich weiß nicht, was es noch alles gibt. (Beifall AfD) Genau darum geht es: Dass diejenigen Hilfe finden, bei denen es einen entsprechenden zeitlichen Zusammenhang gibt und bei denen durch Diagnosen ausgeschlossen werden kann, dass es irgendetwas anderes ist. Frau Gruhn, nur ganz kurz: Zwischenfragen sind im Parlament das Salz in der Suppe. Ich finde es gut, dass Sie viele Zwischenfragen stellen. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie auch Zwischenfragen meiner Kollegen zulassen würden. In diesem Sinne herzlichen Dank für die Debatte. Ich hoffe für die Opfer wirklich, dass ein bisschen mehr Realität darin einzieht und man sich den Tatsachen nicht weiter verschließt. – Danke schön. (Beifall CDU sowie vereinzelt AfD)
Rainer Genilke
Frau Dr. Gruhn, Sie hätten jetzt die Möglichkeit, zu reagieren. (Zurufe) – Ich bitte um etwas Mäßigung im Ton.
Jouleen Gruhn BSW
Um das zu beenden: Ich räume ein, Frau Ludwig, dass man mehr als einen Blick braucht, um dort das Wort „Post-Vac“ zu finden. Das nehme ich mit und gebe es gerne weiter, damit es sichtbarer – ja: sichtbarer – wird. (Steeven Bretz [CDU]: Das heißt, Sie geben einen aus!) Sie gehen bitte auf den Punkt „Long-COVID Diagnose“ und scrollen nach unten – so einfach ist das. Wir gehen trotzdem kein Bier trinken. Es ist einfach so, dass wir hier verschiedene Themen vermischen. Es ist bei Weitem nicht so, dass das BSW dem Impfdruck nicht kritisch gegenüberstünde, so wie das jetzt vielleicht gewirkt haben mag. (Lars Hünich [AfD]: Aber so kommt es rüber!) Ich möchte noch einmal betonen, dass es ein Thema in der Enquetekommission sein wird, wie wir in Zukunft – bei weiteren Pandemien – mit unseren Bürgern umgehen, um ihnen unverhältnismäßige Härten zu ersparen. Dafür hat sich das BSW in der Koalition eingesetzt und die Corona-Enquetekommission durchgesetzt. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Das ist aber etwas ganz anderes als das, worüber wir heute reden, nämlich, wie wir Post-Vac-Syndrom-Patienten helfen wollen. Ich nehme Ihren Hinweis gerne mit, dass das besser sichtbar werden soll. Das gebe ich gerne an die übrigens ehrenamtlich Tätigen weiter. Sehen Sie es uns nach, dass wir keine Profis sind, aber trotzdem helfen wollen. – Vielen Dank. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)
Rainer Genilke
Vielleicht können wir das Wetten auf einen Zeitpunkt nach der Sitzung verschieben. Ich bin schon froh, dass wir jetzt an einen Punkt gekommen sind, an dem wir abstimmen dürfen, denn die CDU-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Antrags „Einrichtung spezialisierter Anlaufstellen für Menschen mit Impfschäden durch einen Covid-19-Impfstoff“ auf Drucksache 8/464 an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales. Wer diesen Antrag überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Überweisung abgelehnt. In diesem Falle kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/464. Ich bitte jene um das Handzeichen, die den Antrag so beschließen möchten. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 8/553, „Long-COVID und Post-Vac-Syndrom – bewährte Strukturen für Betroffene von langfristigen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Anschluss an eine SARS-CoV-2-Infektion sowie von Impfschäden durch einen COVID-19-Impfstoff in Brandenburg sichern“. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Antrag angenommen. Wir kommen zum Antrag der AfD-Fraktion, die eine Überweisung ihres Antrags auf Drucksache 8/500 mit dem Titel „Nebenwirkungen der neuartigen Covid-Impfstoffe ernst nehmen und Impfgeschädigten helfen“ an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales beantragt. Wer mit der Überweisung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag nicht überwiesen. Ich komme damit zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/500, „Nebenwirkungen der neuartigen Covid-Impfstoffe ernst nehmen und Impfgeschädigten helfen“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe damit Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf. TOP 11: Ausbau der Geothermie in Brandenburg beschleunigen Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/489 (Neudruck) Wir beginnen die Aussprache mit dem Beitrag der Abgeordneten Frau Dr. Ludwig für die CDU-Fraktion. Bitte schön.
Dr. Saskia Ludwig CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Thema Geothermie begleitet uns hier im Landtag bereits seit einiger Zeit, und es war die CDU, die Anfang 2024 den Stein ins Rollen gebracht hat. Einige von Ihnen werden sich sicher noch an das Fachgespräch zur Geothermie erinnern; das haben wir im vergangenen Jahr im Wirtschaftsausschuss geführt. Damals war bereits klar, dass wir es hier mit einem sprichwörtlich vielschichtigen Thema zu tun haben, das enormes Potenzial für die Zukunft in Brandenburg bietet. Welche Rolle kommt uns als Landtag zu? Natürlich bauen wir keine Geothermieanlagen selbst. Aber wir haben die Aufgabe, Entwicklungen und Trends frühzeitig zu erkennen und die Rahmenbedingungen zu verbessern, damit solche Projekte schneller und effizienter umgesetzt werden können, wenn das von unseren Gemeinden auch gewollt wird. Genau das haben wir als CDU uns auf die Fahnen geschrieben. Ein zentraler Punkt bei der Geothermie ist die Beschleunigung von Prozessen. Das betrifft insbesondere die Arbeit des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe. Wir brauchen 2025 69 einfache Prozesse und eine straffe Organisation, damit Projekte zügig bearbeitet und genehmigt werden können. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, wie in vielen anderen Bereichen auch, der Bürokratieabbau. In der Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss haben wir gehört, dass Geothermievorhaben oft sequenziell geplant werden, das heißt nebeneinander – also: Die Bohrung wird geplant und die Umsetzung dazu. Doch die Fördermittel haben nur eine begrenzte Laufzeit. Dieses langatmige sequenzielle Vorgehen sprengt den engen zeitlichen Rahmen der Fördermittel. Diese Realität muss sich ändern. Wir haben das in Punkt 5 unseres Antrags festgehalten. Weitere Punkte – wir haben insgesamt zehn aufgelistet – sind, Bürgschaftsprogramme für die Geothermie zu entwickeln und das Fündigkeitsrisiko bei Unternehmen besser abzufedern. Wir haben im Wirtschaftsausschuss viele Beispiele gehört. Es fehlt uns in Brandenburg an einer zusammenhängenden Wertschöpfungskette; wir brauchen für uns hier in Brandenburg eine regionale Industrie. Dazu gehören Bohrunternehmen und Consultingunternehmen – Wärmeversorger haben wir –, damit, kurzum, diese Wertschöpfungskette insgesamt in Brandenburg stattfindet. Aber das kommt nur, wenn wir als Land auch entsprechend unterstützen. Dafür haben wir heute diesen Antrag vorgelegt. Ich hätte gerne eine Diskussion darüber, wie sich die Regierung vorstellt, diese Industrie in Brandenburg aufzubauen, und wie sie Brandenburg als Top-Wirtschaftsstandort in Deutschland voranbringen möchte. Meine Damen und Herren, Sie werden feststellen, dass viele unserer Forderungen direkt aus der Expertenanhörung stammen. Genau dafür sind wir als Arbeitsparlament auch da: gute Ideen mit der Fachwelt spiegeln, gemeinsam diskutieren und zu praktischen Lösungen kommen. Die Expertenanhörung im Mai letzten Jahres hat gezeigt, dass der Wunsch aus der Fachwelt nach solchen Lösungen immens ist, gerade unter dem Aspekt der Wärmewende, die ja unsere Kommunen vor enorme Herausforderungen stellt. Potsdam zum Beispiel ist prädestiniert für Geothermie. Die CDU hat deshalb bereits im Sommer versucht, die Dringlichkeit, die sich in der Expertenanhörung gezeigt hat, aufzugreifen. Damals gab es eine andere Koalition mit jenen, die erneuerbare Energien hochhalten, nämlich den Grünen, aber mit den Grünen war dieser Antrag nicht zu machen. Da muss ich der SPD einmal ins Stammbuch schreiben, dass wir sehr weit waren und diesem Antrag zum damaligen Zeitpunkt, so wie er damals war, gemeinsam hätten zustimmen können. (Beifall CDU) – Dem Minister brauchen Sie nur Beifall zu klatschen, wenn er nachher dem Antrag zustimmen sollte. Interessanterweise waren es Ihr Vorgänger im Wirtschaftsministerium und der Staatssekretär Fischer, die unsere Vorschläge tatsächlich unterstützt haben. Wir erinnern uns, dass Prof. Steinbach als eine seiner letzten Amtshandlungen noch die 2D-Seismik-Kampagne gestartet hat, um die geologischen Strukturen in Brandenburg besser zu erkunden. Das war wirklich ein guter erster Schritt beim Thema Geothermie. Seitdem hören wir aber nichts. Umso gespannter sind wir, was der neue Wirtschaftsminister heute zu diesem Thema zu sagen hat, zumal es im Koalitionsvertrag von SPD und BSW keinen einzigen Satz zum Thema Geothermie gibt. Wir haben das Gefühl, die Regierungsfraktionen verschlafen das Thema, verschlafen die Chancen, die Geothermie bietet, und haben offensichtlich auch kein Interesse daran. Einige Abgeordnete aus den Regierungsfraktionen sind ja heute nicht einmal im Saal. Wo ist Ihr Gestaltungsanspruch? Meine Damen und Herren, Brandenburg hat die Chance, beim Thema Geothermie bundesweit eine führende Rolle einzunehmen. Aber diese Chance haben wir nicht mehr lange, und die dürfen wir nicht verspielen. Lassen Sie uns gemeinsam die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, damit wir diese Chance wirklich ergreifen können! Die Vorschläge der CDU kennen Sie nun. Ich hoffe, dass ich der kommenden Debatte nicht vorweggreife, wenn ich sage, dass Sie darin ankündigen werden, diesen Antrag abzulehnen. Es würde wirklich einen echten wirtschaftlichen Schaden für unser Land bedeuten, sollten wir das nicht so anpacken. Meine Damen und Herren, ich denke, dass es bei diesem Antrag eine vielleicht nicht ganz so intensive Debatte geben wird wie beim vorhergehenden Antrag, und ich habe noch ein paar Minuten. Es ist heute meine letzte Rede hier im Plenarsaal. Die verbleibende Zeit möchte ich daher dafür nutzen, mich von Ihnen zu verabschieden. Ich habe einmal nachgeschaut: Meine erste Rede hier in diesem Hohen Haus habe ich am 27.10.2004 gehalten. Seit dieser Zeit habe ich Pi mal Daumen 170 Reden gehalten, habe geheiratet und zwei Kinder bekommen. (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt AfD und BSW) Wenn man sich diese Zeitspanne anschaut, sieht man, dass es doch ein ganzes Stück Lebensweg gewesen ist. Ich gehe mit einem lachenden Auge, weil neue Aufgaben im Parlament im Bund auf mich warten, aber natürlich auch mit einem weinenden Auge: 20 Jahre sind eine verdammt lange Zeit. Ich habe viele Kollegen kommen und gehen sehen. Bei allen Streitigkeiten, die wir miteinander hatten, gab es immer einen kollegialen Umgang miteinander. Ich hoffe, dass das bei Ihnen in Zukunft so bleibt. Ich wünsche Ihnen ein gutes Gelingen und ein gutes Händchen für die großen Aufgaben, vor denen wir gemeinsam für unsere Heimat stehen. – Herzlichen Dank. (Allgemeiner Beifall)
Rainer Genilke
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich denke, im Namen des gesamten Parlaments zu sprechen, wenn ich sage, dass wir Ihnen für Ihre neue Aufgabe im Deutschen Bundestag alles Gute und Gottes Segen wünschen. Bleiben Sie gesund! (Allgemeiner Beifall) Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die SPD-Fraktion wird zu uns sprechen: Frau Abgeordnete Kornmesser. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Britta Kornmesser (SPD):* Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine nachhaltige, zukunftsfähige, sichere und bezahlbare Wärmeversorgung ist eine Zielstellung, die sich unser Land Brandenburg auf die Fahnen geschrieben hat. Zur Erzeugung grüner Wärme aus erneuerbaren Energien kann und wird die Nutzung von Geothermie, also Erdwärme, einen bedeutsamen Beitrag leisten. Ein gutes Beispiel sind die Stadt München und die Region drumherum. Die Vorteile der Nutzung von Geothermie liegen auf der Hand: Sie ermöglicht eine sichere, dezentrale, kostenstabile, regionale und vor allem grundlastfähige Wärmeversorgung. Tiefengeothermie ist ganzjährig nutzbar, und die gewonnene Wärme kann sogar in vorhandene Wärmenetze eingespeist werden. Brandenburg hat den großen Vorteil, dass es geologisch gute Bedingungen und Potenziale für die geothermische Energieerzeugung hat. Das Thema Fernwärmeversorgung in Verbindung mit der Tiefengeothermie kann und wird daher eine besondere Rolle bei der Wärmewende im Land Brandenburg übernehmen; das ist völlig unstrittig. Es wäre doch fatal, wenn wir die Energiequellen, die wir im Land haben, nicht nutzen würden. Das Thema Geothermie wurde bereits von der Koalition der sprechenden Antrages hat der Landtag bereits im Jahr 2023 beschlossen, den Bereich Geothermie im Land Brandenburg voranzubringen. Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion greift das Thema nun erneut auf. Allerdings wurde hier ein Antrag eingebracht, der fast wortgleich bereits vor ca. einem Dreivierteljahr erarbeitet wurde und daher in Teilen schon überholt ist, liebe Saskia. Denn das zuständige Wirtschaftsministerium ist natürlich aktiv dabei, dieses Thema zu bearbeiten und voranzubringen. Die Erkenntnisse aus dem Bericht der damaligen Regierungsfraktionen wurden selbstverständlich als Grundlage für anzugehende Handlungsfelder genutzt. So wurden Maßnahmen mit großer Auswirkung, beispielsweise die Digitalisierung der Genehmigungsprozesse, ergriffen und sind bereits in der Umsetzung. Unser ehemaliger Wirtschaftsminister Jörg Steinbach hat bereits in der letzten Legislaturperiode eine Plattform Tiefengeothermie eingeführt, damit ein direkter Informationsaustausch zwischen Verwaltung, Wissenschaft und der Branche stattfinden kann. Bei den Expertengesprächen wurden auch die großen Herausforderungen wie Fündigkeitsrisikoabsicherung, Finanzierung und Genehmigungsprozesse im Bereich der Tiefengeothermie intensiv besprochen. Die Gespräche finden auch unter unserem Wirtschaftsminister Daniel Keller weiterhin regelmäßig statt; das hat er mir auf Nachfrage bestätigt. Es wurden Lösungsansätze wie ein geothermisches Erkundungsprogramm oder eine entsprechende Bürgschaftsrichtlinie entwickelt. Weiterhin wird beim Landesbergbauamt konkret Personal aufgebaut. Nach Verabschiedung des Doppelhaushaltes wird dies zügig umgesetzt werden. Genehmigungsverfahren für Geothermieprojekte sind im Land Brandenburg bereits jetzt beim Landesbergbauamt gebündelt. Auch ist es bereits jetzt möglich, mehrere Bohrungen in einem Antrag zu beantragen, vor allem, wenn es sich um einen Antragsteller handelt. Wie zuvor erwähnt, hat das Wirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit dem Bergbauamt ein Erkundungsprogramm zu seismischen Untersuchungen und Bohrungen entwickelt, um den Erkundungsstand über den Untergrund zur geothermischen Nutzung deutlich zu verbessern und damit Risiken zu vermeiden. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Ich möchte es nicht versäumen, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass wir uns im Land Brandenburg und in seinen Kommunen auf einem guten Weg befinden, das Thema „Nutzung von Geothermie“ voranzubringen. So wird zum Beispiel in der Stadt Potsdam durch gewonnene Erdwärme bereits ein Neubaugebiet mit ca. 700 Wohneinheiten versorgt. Darüber hinaus verfügbare Wärme wird in das Potsdamer Wärmenetz eingespeist. Insgesamt liefert diese Anlage Wärme für ca. 5 000 Haushalte. (Vereinzelt Beifall SPD) Im Süden Potsdams ist daher bereits das nächste Geothermieprojekt in Vorbereitung, und auch die Städte Neuruppin und Prenzlau planen bereits ganz konkrete Projekte. Es ist das Ziel, in den nächsten Jahren möglichst viele weitere Tiefengeothermiestandorte zu erschließen. Diese Technologie für die lokale und regionale Wärmebereitstellung muss und wird genutzt werden. Dazu braucht es aber den vorliegenden Antrag der CDU tatsächlich nicht. Wir lehnen den Antrag heute ab, aber das Thema packen wir selbstverständlich an. Liebe Saskia, wir sehen uns auch demnächst öfter in Brandenburg, wie du berichtet hast. Ich denke, dass wir zu diesem Thema – das haben wir ja in den letzten Jahren sehr intensiv begleitet – im Austausch und im Gespräch bleiben. – Vielen Dank. (Beifall SPD und vereinzelt BSW)
Rainer Genilke
Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die AfD-Fraktion wird der Abgeordnete Zimmermann zu uns sprechen. (Beifall AfD)
Tim Zimmermann AfD
Herr Vizepräsident! Liebe demokratische Fraktion der AfD! Werte Mitglieder der anderen Fraktionen! Liebe Brandenburger! Zunächst möchte ich allen Parteien herzlich zu ihrem jeweils verdienten Abschneiden bei den Bundestagswahlen gratulieren. Nun aber zum Antrag der CDU: Nüchtern betrachtet scheint dieser lediglich eine Überprüfung der Standfestigkeit der SPD zu sein. Denn bereits am 12. Mai 2023 wurde in diesem Hause ein ganz ähnlicher Antrag der damaligen Regierungskoalition aus SPD, CDU und Grünen mit dem Titel „Wärmewende im Land Brandenburg: Tiefe Geothermie voranbringen“ beschlossen. Die CDU macht also viel Tamtam um nichts und sieht eine eigene Profilierung durch eine Zustimmung der jetzigen Regierungsfraktionen als erwartbar an. – Liebe Kollegen, der Wahlkampf ist vorbei. Zum Fachlichen: Eine intensive Nutzung der Tiefengeothermie bringt neben einigen Vorteilen eine Reihe von Risiken mit sich. Wir alle wissen – sollten wissen –, dass eine stabile Energieversorgung mit wetterabhängigen Energiequellen wie PV und Windkraftanlagen nicht möglich ist. 2025 71 Es ist sinnvoll, andere verfügbare und vor allem grundlastfähige Energiequellen wie die Geothermie zu erschließen und zu nutzen. Darüber hinaus entspricht das einer vernünftigen Technologieoffenheit bei der Gestaltung unserer künftigen Energieversorgung. Leider liegt die Temperatur der hier in Brandenburg förderbaren Thermalwässer nicht so hoch wie in Süddeutschland, sodass die Möglichkeit, damit sogar Strom zu erzeugen, eher fehlt. Allerdings macht der Wärmesektor 56 % des Energiebedarfs in Deutschland aus. Die Tiefengeothermie ist eine grundlastfähige Option für die Wärmeerzeugung. Sie kann in den Bereichen der kommunalen Wärmeversorgung und Fernwärme zur Anwendung kommen. Das Marktpotenzial in Deutschland wird auf etwa 25 % des Gesamtwärmebedarfs geschätzt. Da sehr viele Menschen auf die Ergebnisse einer kommunalen Wärmeplanung warten, um Informationen zu ihrer zukünftigen Wärmeversorgung zu erhalten, spräche das für eine stärkere Nutzung der Tiefengeothermie; denn sie kann einen Beitrag zur grundlastfähigen Wärmeversorgung leisten, und zwar insbesondere dort, wo es keine industriellen Abwärmeproduzenten für den Betrieb von Nah- und Fernwärmenetzen gibt, wie in den meisten Orten Brandenburgs. Andererseits gibt es auch viele Risiken einer intensiven Nutzung der Geothermie. Der erste große Hemmschuh ist wie so oft die Bürokratie. Flexibilität, paralleles Arbeiten und Duldung bestimmter Planungs- und Genehmigungsabläufe würden vieles einfacher, schneller und erfolgreicher machen. Kommen wir zum Fündigkeitsrisiko. Trotz Voruntersuchungen ist es nie sicher, ob eine Bohrung in der prognostizierten Tiefe auf ausreichend Temperatur und eine geeignete Gesteinsschicht trifft. Gegebenenfalls sind tiefere Bohrungen notwendig, die dann mit erheblich mehr Kosten verbunden sind. Im schlimmsten Fall ist das Geld für Bohrungen sogar verloren. (Beifall des Abgeordneten Peter Drenske [AfD]) Stadtwerke wollen kein derartiges Risiko. Vor allem deshalb wird die Tiefengeothermie noch nicht so intensiv genutzt, wie es für eine maximal diversifizierte Energiegewinnung und -versorgung angemessen wäre. Eine Absicherung des Risikos ist notwendig; sonst werden kleine Stadtwerke kaum solche Projekte starten. Dazu bedarf es neben Finanzierungshilfen entsprechender Ausfallbürgschaften. Aber soll das ein kostenloser Vollkaskoschutz ohne Selbstbeteiligung sein? Nein. Kosten und Risiken zu sozialisieren, mögliche Erträge jedoch zu privatisieren ist unangemessen. (Vereinzelt Beifall AfD) Wie wäre es mit einem Selbstbehalt? Das ginge. Kommen wir zum Risiko von Erdbeben. Es kam in der Vergangenheit mehrfach zu messbaren Erdbeben im Zusammenhang mit Bohrungen, zum Beispiel 2009 in Landau, 2013 in St. Gallen, 2017 in Pohang, Südkorea, und 2020 im Elsass. Der Geologische Dienst Nordrhein-Westfalen sagt: „Induzierte seismische Ereignisse können […] auch in Regionen stattfinden, die keine natürliche Erdbebentätigkeit aufweisen.“ Für mehr Argumente fehlt hier leider die Zeit. Deshalb sollten folgende Maßnahmen bei der Auswertung der Nutzung der Geothermie getroffen werden: Erstens: Das Land muss bei Voruntersuchungen objektiv das Risiko stärkerer induzierter Erdbeben für die einzelnen Regionen im Land ermitteln. In Gebieten mit solchem Risiko darf es keine Förderung für Tiefengeothermie geben. Zweitens: Das Land soll mithelfen, das Kostenrisiko für Stadtwerke bei Tiefenbohrungen zu reduzieren, zum Beispiel durch anteilige Bürgschaften. Und drittens: Wir brauchen die Tesla-Geschwindigkeit bei Planung und Genehmigung mit all den Maßnahmen, wie sie auch in Grünheide zur Anwendung kamen. Dann könnte es eine runde Sache werden. Bis dahin aber werden wir uns bei der folgenden Abstimmung zu diesem Antrag enthalten. (Beifall AfD – Steeven Bretz [CDU]: Das ist aber sehr mutig!)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die BSW-Fraktion wird Frau Abgeordnete Meyer zu uns sprechen. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)
Jenny Meyer BSW
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Wenn über Klimaneutralität gesprochen wird, ist meist die regenerative Stromerzeugung gemeint. Der Schlüssel zur Energiewende liegt aber in der Wärmewende. Wie meine Vorredner schon sagten: Mehr als die Hälfte des gesamten Energiebedarfs wird für Wärme benötigt. Beim Strom beträgt der Anteil erneuerbarer Energien schon mehr als 50 %; beim Wärmebedarf liegt dieser Anteil erst bei 20 %. Hier muss etwas getan werden. Geothermie ist erneuerbar und anders als Wind und Sonne jederzeit verfügbar. Deshalb wird sie ein wichtiger Baustein für die Wärmewende im Land Brandenburg sein. (Beifall BSW) Die Fernwärmebranche setzt große Hoffnungen auf die Nutzbarkeit von Erdwärme. Viele Häuslebauer setzen Erdwärme schon seit vielen Jahren für ihre private Wärmeversorgung ein, mit steigender Tendenz. Auch Fernwärmeversorger wie die Stadtwerke sind prädestiniert, dieses Potenzial zu nutzen. Aktuell werden in Prenzlau 550 Wohnungen mit Wärme aus Geothermie versorgt. Das hört sich nicht nach viel an und ist ausbaufähig. Ich bin gespannt auf die Projekte in Potsdam und Neuruppin, in deren Rahmen hoffentlich noch in diesem Jahr ein Anschluss ans Fernwärmenetz gelingt. Aus unserer Sicht gilt es, Potenziale in Brandenburg zu erschließen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Geothermie ist unabhängig von Wetterbedingungen und Tageszeiten, und bei der Nutzung entstehen keine Emissionen. Allerdings gibt es einige Herausforderungen. Da bin ich bei Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion. Ich gehe davon aus, dass Ihre Initiative im Wesentlichen auf das Fachgespräch im Ausschuss im letzten Jahr zurückzuführen ist. Sie benennen in Ihrem Antrag Baustellen, die wir zum Teil auch sehen. Das Risiko für eine erfolglose Bohrung, Fündigkeitsrisiko genannt, muss minimiert werden. Dazu braucht man geologische Daten. Diese sind – so habe ich herausgefunden – grundstücksgenau online frei zugänglich. Probebohrungen sind natürlich ein Kostenfaktor. Hier sehen wir den Bund in der Pflicht. Ein Problem sehe ich in der Forderung unter Ziffer 3 des Antrags. Die personelle und finanzielle Ausstattung des Landesbergbauamts zu verbessern ist haushaltsrelevant, aber leider nicht untersetzt. Im Übrigen wurden bereits im letzten Jahr zusätzliche Personalstellen im Landesbergbauamt geschaffen. Laut Bericht des Finanzministeriums aus dem Jahr 2024 ist von den insgesamt 86 Stellen ein Viertel unbesetzt. Mit der Schaffung von neuen Stellen ist es also bei Weitem nicht getan, wenn sie nicht mit Fachkräften besetzt werden können. Des Weiteren kommt in Ihrem Antrag gar nicht vor, wie die Menschen mitgenommen werden sollen. Akzeptanz für Klimaschutz ist aus BSW-Sicht immer mit einer sozialverträglichen Umsetzung, also Gerechtigkeit, verknüpft. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Wärme muss bezahlbar sein. Andererseits hat Akzeptanz mit Sicherheit und Vernunft zu tun. In Deutschland wurden bisher unterschiedliche Erfahrungen mit Geothermie gemacht. Erfolgreiche Projekte gibt es in Hamburg und München. Es gibt auch problematische Erfahrungen, etwa wenn Schäden an Gebäuden verursacht werden; das wurde schon genannt. Für Brandenburg sind diese Risiken aufgrund der geologischen Bedingungen eigentlich nicht zu erwarten. Ausschließen kann man es nicht, aber Brandenburg liegt im Norddeutschen Becken, dessen Untergrund aus unterschiedlichen Sedimentgesteinen besteht. Im Gegensatz zu kristallinen Gesteinen sind diese, wie gesagt, gut für Tiefenbohrungen geeignet. Trotzdem wäre es gut, wenn wir uns im Vorfeld um die Akzeptanz der Brandenburgerinnen und Brandenburger im Einzelfall kümmern. Dies ist nämlich auch ein Faktor, der die Planungszeit letztendlich verkürzen kann. So gern ich die Überweisung des Antrags an den Ausschuss unterstützt hätte, werden wir sie aus den genannten Gründen ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Keller zu uns. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Dr. Ludwig, ich würde als Abschlussgeschenk gern sagen, dass ich mich jetzt für die Annahme oder die Überweisung des Antrags ausspreche; das ist aber nicht der Fall. Aber ich bin froh darüber, dass wir heute die Gelegenheit haben, über das Thema Tiefengeothermie zu sprechen. Das ist eine zuverlässige Technologie, die große Fortschritte bei der Wärmewende bringen kann und in Zukunft auch bringen wird; da sind wir uns, glaube ich, ausnahmsweise – anders als in vielen anderen Diskussionen heute – alle einig. Schon in den vergangenen Jahren haben das Ministerium und die letzte Koalition – da war die CDU mit dabei – die Thematik erkannt und Vorkehrungen dahin gehend getroffen, dass vor allem auch die Stadtwerke Unterstützung bekommen. In der Vergangenheit habe ich selbst auch schon Gespräche mit Unternehmen, mit Stadtwerken, aber auch mit Verbänden dazu geführt. Weitere Gespräche sollen unter Einbindung der Wissenschaft folgen. Die Energiewende schreitet mit enormem Tempo voran. Das bestätigen die Zubauzahlen für Windenergie und PV sowie die in die Netze eingespeisten Kilowattstunden Strom. Wir haben also auch mehr Energie zur Verfügung. Hier kann man durchaus von einem Selbstläufer sprechen. Die Abkehr von den fossilen Energieträgern hin zu den erneuerbaren Energien – dazu hatten wir heute Morgen auch schon eine Veranstaltung –, ist vor allem für die Wärmewende, also die Umstellung der Wärmeversorgung, von hoher Relevanz. Die Wärmewende ist in meinen Augen sehr herausfordernd, zum Teil sogar herausfordernder als die Umstellung der Energieversorgung allgemein mit den Zielen, die auch von der Bundesregierung gesetzt wurden. Es ist viel schwieriger, hier geeignete Lösungen zu finden, die zum einen dezentral und regional sind und zum anderen die benötigten Wärmemengen bedarfsgerecht liefern. Hier bietet sich die ganzjährig verfügbare Tiefengeothermie als eine vielversprechende Lösung an, um unsere Wärmebedarfe zu decken. Es ist unbestritten, dass der Investitionsbedarf in Höhe von ca. 25 Millionen Euro für ein Tiefengeothermieprojekt mit zwei Bohrungen und der notwendigen Wärmeübergabestation mit integralen Wärmepumpen sehr hoch ist. Dafür sind aber am Ende – das ist der große Mehrwert – die Betriebskosten überschaubar. Die Kollegin vom BSW hat es gerade angesprochen: Das kann dann auch einen Beitrag zur sozialen Gestaltung der Wärmewende leisten. Ganz am Ende können die Wärmepreise sinken. Die Entwicklung der Tiefengeothermie in Brandenburg hat in den letzten Jahren bereits Fahrt aufgenommen. Zahlreiche Projekte wurden initiiert, und es gab erfolgreiche Beispiele in Potsdam, Neuruppin und Prenzlau, die zeigen, wie diese Technologie in der Praxis funktionieren kann. Diese Projekte sind nicht nur ein Schritt in Richtung einer nachhaltigen Energiezukunft, sondern auch ein wichtiger Impuls für die regionale Wirtschaft. Ich kann allen Stadtwerken, die auf die Tiefengeothermie setzen, nur zu ihrer Entscheidung gratulieren. Ich möchte die Wärmeversorger in Brandenburg ermuntern, bei ihren weiteren Planungen auch die Tiefengeothermie als Zukunftstechnologie zu berücksichtigen. Ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam die Potenziale der Tiefengeothermie in Brandenburg weiter ausschöpfen können.
Rainer Genilke
Lassen Sie eine Zwischenfrage zu, Herr Minister? Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Selbstverständlich. 2025 73
Rainer Genilke
Dann bitte schön, Herr Bretz.
Steeven Bretz CDU
Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass die Stadtwerke Potsdam ein sehr erfolgreiches Projekt durchgeführt haben, das mit der Prämisse verbunden war, dass dieses Projekt sogar bundesweit Beachtung findet und es möglich wäre, daraus ein bundesweites Modell zu entwickeln? Und ist Ihnen bekannt, dass die Frage, wie man die Tiefengeothermie in Brandenburg fördern kann, vor allem auch mit der Frage verbunden ist, wie man etwaige Risiken – Sie haben das ja selbst angesprochen – abdecken kann? Meine Frage ist jetzt: Was werden Sie ganz konkret tun, damit diese Projekte vorankommen? Denn insbesondere das Projekt in Potsdam ist mit erheblichen Vorfinanzierungen verbunden, sodass die Refinanzierung ein Problem ist. Deshalb noch einmal meine Frage: Was tun Sie ganz konkret, was haben Sie ganz konkret vor, damit diese Projekte in Brandenburg zunehmend erfolgreich sein können? Gestatten Sie mir noch den Hinweis: Die Tiefengeothermie wäre übrigens auch geeignet, um CO -Einsparungen zu generieren. 2 Einsparpotenziale wären also nicht über zusätzliche Dämmmaßnahmen, sondern über die Energieversorgung zu heben. Deshalb könnte man dieses Konzept auch mit preiswerten Bauvorhaben verbinden. Haben Sie auch in diese Richtung Überlegungen angestellt, und welche konkreten Ideen schweben Ihnen dazu vor? Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Vielen Dank, Herr Bretz, für die Frage. Ich packe einfach die Rede beiseite, und dann machen wir das am Beispiel der EWP in Potsdam. Ich bin auch dankbar, dass eines meiner ersten Gespräche der EWP galt. Die EWP ist eine von sieben Tochtergesellschaften der SWP – das dürfte Ihnen bekannt sein –, die vor der großen Herausforderung der Finanzierung ihrer Projekte zur Geothermie und vor allem zur CO -Neutralität steht, da diese bei 2 einer Kommune mit mehr als 100 000 Einwohnern mit einer gewissen zeitlichen Frist festgeschrieben ist. Wir haben hier die besondere Situation, dass es ein sehr gutes Konzept der EWP Potsdam gibt, die gemeinsam mit dem zweiten Gesellschafter, E.ON edis, daran gearbeitet hat. Für die Umsetzung sollen vor allem Bundesfördermittel im Rahmen des BEW-Programms genutzt werden. Insoweit haben Sie Recht, Herr Bretz: Es geht um eine große Vorfinanzierung, die man an dieser Stelle auch sichern muss. Die EWP Potsdam hat dann zwei Möglichkeiten: Zum einen wurde diskutiert, ob sie durch Thesaurierungen, also unter gemeinsamem Verzicht mit E.ON edis auf Ausschüttungen, ihre Eigenkapitalquote erhöht, um den Bedarf an Drittmitteln abdecken und die Investitionen tätigen zu können. Das stellt sich als schwierig heraus. Sie als ehemaliger Stadtverordneter wissen, dass die EWP – wie viele andere Stadtwerke – Teil eines Querfinanzierungsverbundes ist. Insofern ist es natürlich gut, dass über die EWP unter anderem die defizitären Verkehrsbetriebe und die Bäderlandschaft mitfinanziert werden. Dementsprechend gibt es durchaus einen Bedarf, dass die EWP Potsdam – ohne auf Ausschüttungen zu verzichten – am Kapitalmarkt Drittmittel beschaffen kann. Das kann gern über Bürgschaften geschehen. Damit sind wir bei einem weiteren wichtigen Punkt: Wir prüfen in unserem Haus gerade – das ist also ein konkretes Beispiel –, wie wir hier mit Landesbürgschaften unterstützen können. Ein Teil des Antrags von Frau Dr. Ludwig bzw. Ihrer Fraktion bezieht sich ja auf diesen Punkt. In diesem Rahmen habe ich Vertreter der VKU bzw. der Stadtwerke in meinem Ministerium begrüßen dürfen – ich glaube, es war letzte Woche –, um genau dieses Thema zu besprechen. Wir werden uns aber nicht darauf beschränken, sondern darüber hinaus unter Einbeziehung unseres Landesbergbauamtes Probebohrungen intensivieren – Prof. Dr. Jörg Steinbach hatte das schon auf den Weg gebracht –, um die Datenlage für Geothermie zu verbessern. Sie wissen, dass bei der Geothermie ein hohes Fündigkeitsrisiko besteht, das heißt, dass man bei der Bohrung möglicherweise nicht auf eine thermale Quelle mit der erwarteten Leistung stößt. Das ist mit hohen Kosten verbunden. Dementsprechend haben wir schon mit dem Nachtragshaushalt 2024 – auch dank Ihrer Hilfe und insbesondere dank der Hilfe der Koalition – zusätzliche Stellen im Landesbergbauamt geschaffen, die unter anderem bei Genehmigungsverfahren helfen. Wenn wir dann einen beschlossenen Haushalt haben, kann das Landesbergbauamt weitere Schritte zur Datenerhebung auf den Weg bringen, um die Datenlage für die Stadtwerke und die sonstigen Projektträger zu verbessern. Darüber hinaus werden wir dafür Sorge tragen, dass die Stadtwerke die Möglichkeit bekommen, unkompliziert – wir reden ja von Bürokratieabbau; das ist eines der besten Beispiele – auf die Bohrungsdaten, die in eine digitale Plattform eingetragen werden, zuzugreifen, sodass die Wahrscheinlichkeit, dass sie schnell Anträge stellen können, steigt. Eine wichtige Forderung gegenüber dem Bund wird sich auf das Fündigkeitsrisiko beziehen. Im Süden des Landes, wo es schon mehr Geothermieprojekte gibt, gibt es bereits erste Versicherungsmöglichkeiten, um das Ausfallrisiko zu reduzieren, das heißt, dass man sich versichern kann für den Fall, dass durch die Bohrung keine geothermale Quelle gefunden wird. Auf einer der jüngsten Fachministerkonferenzen ist die Forderung, eine bundesweite Versicherungsmöglichkeit für solche Fälle zu schaffen, erneuert worden. Ich freue mich auch auf das entsprechende Engagement von Ihnen, Frau Dr. Ludwig, und bitte Sie, diese Forderung in den Bundestag zu tragen, damit eine Versicherung gegen das Fündigkeitsrisiko aufgelegt werden kann. Das alles bildet ein Maßnahmenpaket, mit dem wir dafür sorgen, dass das Thema Geothermie weiter vorangebracht werden kann. Ich freue mich, dass wir das gemeinsam machen können. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW – Steeven Bretz [CDU]: Fürs Protokoll: Eine sehr vorbildliche Antwort!) – Dann sage ich: Vielen Dank, Herr Bretz! Damit haben wir heute noch einen schönen Abschluss gefunden. Ich will die letzten zehn Sekunden nutzen, um noch einmal auf die letzte Rede von Frau Dr. Ludwig Bezug zu nehmen, die nach über 20 Jahren Tätigkeit, unter anderem als Fraktionsvorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführerin, den Landtag Brandenburg verlassen wird. Auch ich möchte Ihnen meinen Respekt aussprechen. Ich will aber noch etwas hinzufügen: In der letzten Zeit haben viele Politologen gesagt, dass man keinen Unterschied mehr zwischen SPD und CDU verspüre; (Heiterkeit SPD) das sei ein Problem, das zu dem jüngsten Wahlergebnis geführt habe. Frau Dr. Ludwig, ich kann Ihnen attestieren: Dieses Problem gibt es bei Ihnen nicht. (Allgemeine Heiterkeit) Vielen Dank. – Ihnen, Frau Dr. Ludwig, nochmals alles Gute! (Beifall SPD, BSW und CDU sowie vereinzelt AfD)
Rainer Genilke
Wir sind beruhigt, dass wir auch das geklärt haben. – Nichtsdestotrotz hat Frau Abgeordnete Dr. Ludwig noch drei Minuten Redezeit. – Diese möchte sie aber nicht in Anspruch nehmen. Damit sind wir am Ende der Rednerliste angekommen. Die CDU-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Antrags unter dem Titel „Ausbau der Geothermie in Brandenburg beschleunigen“, Drucksache 8/489, Neudruck, an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. Wer den Antrag überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist der Antrag nicht überwiesen worden. Wir kommen deshalb zur Abstimmung über den Antrag, wie soeben vorgelesen, in der Sache. Wer stimmt dem Antrag zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich beende Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf. TOP 12: Film- und Medienwirtschaft in Brandenburg sichern und stärken Antrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion Drucksache 8/493 Wir beginnen die Aussprache mit der Rede des Abgeordneten Penquitt von der SPD-Fraktion. (Beifall SPD und BSW)
Marcel Penquitt SPD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der gestrigen Aktuellen Stunde intensiv über die gegenwärtige wirtschaftliche Situation und die damit verbundenen Herausforderungen in unserem Land gesprochen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden schwieriger. Zudem ist die Konkurrenz groß. Und vor allem: Sie schläft nicht. Wir müssen also alles daransetzen, unsere Wirtschaft zu stabilisieren, zu unterstützen und weiterzuentwickeln und die richtigen Rahmenbedingungen für die Zukunft zu schaffen. Die Film- und Medienwirtschaft in Brandenburg steht traditionell für großen künstlerischen und wirtschaftlichen Erfolg. In unserer Region gibt es über 50 000 Arbeitsplätze unmittelbar in der Film- und Medienbranche und weitere 100 000, die in einem mittelbaren Zusammenhang mit Film- und Fernsehproduktion sowie der Entwicklung von Games stehen. Das sind Jobs in der Kreativwirtschaft. Es gilt, auch unseren Filmproduktionsstandort konkurrenzfähig zu halten und die Leistungsfähigkeit der regional ansässigen Kreativindustrie zu stärken. (Beifall SPD und BSW) 2024 wurden 101 Filmproduktionen durch die Medienboard GmbH, die gemeinsame Film- und Medienförderung von Berlin und Brandenburg, mit einem Fördervolumen von 26,7 Millionen Euro unterstützt. Experten schätzen, dass durch diese Förderung ein ungefähr fünffacher Regionaleffekt – für die Kollegen von der AfD: 132 Millionen Euro – entstanden ist. (Beifall SPD) Es ist Geld, das hier, in unserer Region, ausgegeben wird. Das sichert und schafft Arbeitsplätze. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Die Film- und Medienwirtschaft ist eine klassische Querschnittsbranche, von der nicht nur die Filmindustrie selbst, sondern auch das Handwerk, die Logistik, die Gastronomie und die Hotellerie profitieren. Meine Damen und Herren, was haben die Produktionen „Die Schule der magischen Tiere 3“, „Chantal im Märchenland“ und „Eine Million Minuten“ gemeinsam? Alle drei haben ein Millionenpublikum ins Kino gelockt. 12,6 Millionen Zuschauerinnen und Zuschauer sahen diese Filme 2024 im Kino. Aber vor allem: Alle drei sind maßgeblich durch eine Förderung der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH entstanden. – Kurzum: Die berlinbrandenburgische Film- und Medienförderung steht für große Erfolge in einer dynamischen und sich gut entwickelnden Branche. Die Drehorte, um die Geschichten erzählen und auch internationale Produktionen realisieren zu können, haben wir. Wenn die Hauptdarstellerin der Serie „Homeland“ beispielsweise durch Amsterdam streift, war sie in Wirklichkeit im Holländischen Viertel in Potsdam. Oder: Nur wenige von Ihnen werden wissen, dass sich Jennifer Lawrence in „Tribute von Panem“ auf einem ehemaligen Militärgelände in Krampnitz bewegt. 2024 war ein gutes Jahr für die Filmwirtschaft in der Region. Über 5 000 Drehtage stehen für ein wirklich hohes Niveau. Daran hat auch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH großen Anteil. Doch der Wettbewerb wird umkämpfter. Bundesweit und international konkurrieren die Förderangebote. Genau deshalb brauchen wir auf der Bundesebene eine Reform der Filmförderung, (Beifall SPD) welche die Einführung eines Steueranreizmodells vorsieht – schlichtweg, um wettbewerbsfähiger zu sein. Andere Länder 2025 75 machen es uns mit ähnlichen Modellen vor. 30 % der deutschen Herstellungskosten könnten hier unbürokratisch als Steueranreiz oder Förderzulage abgerechnet werden. Umso wichtiger ist aber auch, die eigenen Stärken in der Produktionslandschaft auszuspielen. Beispiele für gute Drehorte habe ich genannt. Deshalb muss der Fokus auch bei der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH in Zukunft stärker auf den Potenzialen Brandenburgs liegen. Wir müssen unseren eigenen regionalen Standort stärken. Hier muss die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH weiterentwickelt werden, und speziell der Blick nach Brandenburg muss geschärft werden. Meine Damen und Herren, vor wenigen Tagen endete die 75. Berlinale mit einer fulminanten Preisverleihung von Goldenen und Silbernen Bären am Potsdamer Platz. In diesem Jahr wurden 15 vom Medienboard Berlin-Brandenburg geförderte Produktionen auf der Berlinale gezeigt. Mit dem hier produzierten Film „Das Licht“ wurde das Filmfestival sogar eröffnet. Fünf Filme liefen als Specials, weitere fünf feierten Weltpremiere in der Reihe „Panorama“. Hinzu kommt, dass die Produktion „Maria“ im vergangenen Jahr sogar eine Oscar-Nominierung für die beste Kameraarbeit feiern durfte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die brandenburgische Film- und Medienwirtschaft kann auf Topniveau produzieren und findet in unserer Region perfekte Bedingungen für erstklassige Produktionen. Wir müssen sie gemeinsam mit dem Bund dabei unterstützen und es ermöglichen, dass wir diese Erfolgsgeschichte weiterschreiben. (Beifall SPD und BSW) Wir, die Koalition, stehen fest an der Seite der Produzenten, der Unternehmer, der Beschäftigten, denn wir sehen, welche Strahlkraft diese Branche auf andere Wirtschaftsbereiche hat. Film- und Medienpolitik ist Standortpolitik. Wir stehen für das Filmgut „made in Brandenburg“. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
Rainer Genilke
Wir fahren entsprechend der Rednerliste fort. Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Kuffert zu uns. (Beifall AfD – Ludwig Scheetz [SPD]: Wo ist denn Herr Kubitzki?)
Roman Kuffert AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kollegen des Hohen Hauses! Liebe Brandenburger! Die Koalition aus SPD und BSW lässt feststellen: „Brandenburg ist Filmland.“ Damit das so bleibt, schlägt die Koalition vor, entsprechende Steueranreize zu schaffen und zu prüfen, wie die Medienboard GmbH zu fördern zu sei. Meine Damen und Herren, das ist doch das Mindeste, was gefordert werden muss. (Beifall AfD) Tatsächlich ist die Sachlage aber komplexer. Diese anfängliche Darstellung der Sachlage, die im Einzelnen zwar korrekt ist, endet aber richtigerweise mit dem Verweis auf den Handlungsbedarf, der auf der Bundesebene besteht, und auf die schwierige wirtschaftliche Gesamtlage. Also: Sie trauen Ihren Worten anscheinend selbst nicht. Ihre Darstellung ist schon allein deswegen fragwürdig, weil sie den Gesamtrahmen ausblendet und die internationale Bedeutungslosigkeit des deutschen Films nicht thematisiert. Sie thematisiert ferner nicht den Abschied von eigentlich unverrückbaren Standards von Kunst und Zivilisation auf früher bedeutenden Filmfesten, was einem woken Zusammenbruch gleichkommt. Das Kreisen einer linksextremen, postkolonialen Szene um sich selbst führt eben in die Sackgasse. (Vereinzelt Beifall AfD) Deutschland ist durch falsche Politik ein immer unattraktiverer Standort geworden – auch in der Filmbranche! (Beifall AfD – Kurt Fischer [SPD]: Haben Sie zugehört? – Dr. Jan Redmann [CDU]: Sie gucken die falschen Filme!) Die Filmförderung kann nicht getrennt von diesem Niedergang gesehen werden. Oder – positiv gesagt –: Die Filmkunst muss Teil eines kulturellen Wiederaufstiegs unseres Vaterlandes werden. (Vereinzelt Heiterkeit und Oh!-Rufe – Steeven Bretz [CDU]: „Restabilisierung“!) – Ja, Vaterland. Die von der Politik selbst verschuldeten, sich stark negativ auswirkenden Krisen wie Corona und Ukraine sind Teil des woken Arguments. Die Krise des deutschen Films auf einen Virus und Putin zurückzuführen, (Kurt Fischer [SPD]: Hä?) ist hier so peinlich wie in jedem anderen Politikfeld. Sollte irgendetwas davon die Filmkunst berührt haben, dann durch die Beförderung von Unfreiheit und Verarmung durch politische Entscheidungen der deutschen Politkaste. (Vereinzelt Beifall AfD) Der Konkurrenzdruck durch den internationalen Film und die Auswirkungen des Einsatzes von künstlicher Intelligenz bedeuten Herausforderungen, die angegangen werden müssen, sind aber nicht Teil einer Krise. Die von Ihnen vorgenommene Darstellung der aktuellen wirtschaftliche Lage spiegelt also einen verkürzten Ausschnitt wider, aus dem heraus die Zukunft entwickelt werden müsste.
Rainer Genilke
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Roman Kuffert AfD
Ja.
Rainer Genilke
Herr Dr. Redmann, Sie haben das Wort.
Jan Redmann CDU
Herr Kollege Kuffert, danke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Zuerst folgende Frage: Wann waren Sie selbst das letzte Mal im Kino? Und zweitens: Ist Ihnen aufgefallen, dass das Medienboard Berlin-Brandenburg eine ziemliche Bandbreite an Filmen fördert? (Einzelbeifall SPD) Der Film „Leni Riefenstahl“ zum Beispiel hätte Ihnen möglicherweise sogar gefallen. (Heiterkeit und Beifall SPD und CDU)
Roman Kuffert AfD
Dass Sie natürlich in die dunkelste Zeit der Geschichte zurückgehen, ist mir schon klar. Wir reden hier von der aktuellen Filmförderung. (Dr. Jan Redmann [CDU]: Der ist aktuell, letztes Jahr!) Und ja, ich gehe ins Kino; ich war erst vor Kurzem wieder im Kino. Die Breite der Filmförderung ist, bezogen auf Deutschland, überschaubar in dem Sinne, wie Sie es verstehen. (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) An dieser Skizzierung der Zukunft des deutschen Films mangelt es in Ihrem Antrag. Kein Geringerer als Volker Schlöndorff, der auch Ihnen mit Sicherheit etwas sagt, wies auf die Schwierigkeiten hin, insbesondere auf die ausufernde Bürokratie durch das neue Filmförderungsgesetz im Allgemeinen. Das am 1. Januar 2025 in Kraft getretene Gesetz ist untauglich, die ehemalige Bedeutung, ja, Weltbedeutung des deutschen Films wiederherzustellen. Einschränkungen des Handels der Geförderten in einer sogenannten liberalen Demokratie eines Staates, der das Denken und Handeln seiner Bürger betreut, müssen in der Kulturpolitik zentral in der Kritik stehen. Wirtschaftlich muss der deutsche Film von Markthemmnissen befreit werden. Formal muss die deutsche Filmförderung von bürokratischer Antragslast befreit werden. Aus demokratietheoretischen wie aus künstlerischen Gründen haben politisch korrekte Vorgaben und jegliche Umerziehungsintentionen im Film zu unterbleiben. (Beifall AfD) Vielmehr sind strengste Schutzvorschriften gegen Eingriffe des Staates zu erlassen; denn wir fördern ja schließlich. Eine schöpferische Filmförderung muss zum Ziel haben, eine kritische künstlerische Aufarbeitung der zeitgenössischen Verhältnisse zu schützen. Sie muss darüber hinaus zum Ziel haben, im Inland und weltweit erfolgreiche deutsche Filme zu ermöglichen. Richtig ist es, Steuermodelle, die es historisch gab, reformiert aufzulegen. Soll aber die Filmkunst im Filmland Brandenburg wieder blühen, müssen die Investitionen in einem geänderten kulturpolitischen Rahmen stattfinden. Eine Prüfung der Weiterentwicklung der Medienboard GmbH zum Beispiel hat nur Sinn, wenn die Änderung der bürokratischen Haltung zur Kunst mit einer Änderung der Einstellung Brandenburgs zu den von mir angeschnittenen Fragen verbunden wird. In einem enthistorisierten Staat ohne ausstrahlendes Kulturbewusstsein werden keine großen Filme gedreht werden – davon können Sie ausgehen –, so viele Institutionen und Steuermodelle man auch schaffen mag. Wir kündigen einen eigenen Antrag der AfD-Landtagsfraktion für diesen Bereich an und werden uns zu Ihrem Antrag enthalten. (Kurt Fischer [SPD]: Was?) Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)
Rainer Genilke
Wir fahren in der Redeliste fort. Für die BSW-Fraktion wird Herr Abgeordneter Simon sprechen. (Beifall BSW)
Reinhard Simon BSW
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Abgeordnete! Liebe Gäste! Was ich soeben gehört habe, war die Quadratur des Kreises. (Zuruf vom BSW: Ja!) Einerseits sagen Sie, Sie wollten eine offizielle Einmischung des Staates verhindern, und andererseits wollen Sie jetzt Vaterlandsfilme drehen. (Beifall BSW, SPD und CDU) Das ist ja wirklich der Hammer. Für meine Begriffe bin ich der einzige Künstler, der hier im Saal sitzt, obwohl ich manchmal denke, dass hier eine ganze Menge Darsteller sitzen. (Heiterkeit CDU) Das ist unerträglich für mich. Ich gebe einigen mal Schauspielunterricht; dann klappt das besser. Auf jeden Fall haben Sie mit Ihrer Rede gerade die Kunstfreiheit beschnitten; das ist Ihnen wahrscheinlich nicht aufgefallen. Sie haben zunächst gesagt, politische Vorgaben hätten zu unterbleiben, haben dann aber selbst eine gemacht. Na, schönen Dank auch! (Beifall BSW, SPD und CDU) 2025 77 Liebe Abgeordnete, wie man es auch dreht und wendet: Die Filmförderung in Deutschland braucht eine anständige Aufstockung, denn die Filmproduktion ist, meine Damen und Herren, in einer schwierigen Lage. Diese muss man selbstverständlich genau analysieren. So war das vergangene Jahr von erheblichen Kostensteigerungen und dem Fehlen einer international konkurrenzfähigen Bundesförderung geprägt. Mit dem heute hier zu behandelnden Antrag fordern wir die Landesregierung auf, sich auf der Bundesebene für eine strukturelle Reform der Filmförderung starkzumachen, um den Filmstandort Brandenburg attraktiver und international konkurrenzfähiger zu machen – ja, meine Damen und Herren. Egal welches Genre: Film gehört zu unserem Leben. Die Bedeutung Brandenburgs als Filmland und Babelsbergs als Filmmetropole mit internationaler Strahlkraft ist unbestritten, wenngleich sie nicht immer so glänzt, wie wir es uns wünschen. 2024 – nur so zur Erinnerung – gab es den Rekord von 101 Film- und Fernsehproduktionen. Aber auch wenn der Standort Berlin-Brandenburg robust ist, bleibt die Situation herausfordernd schwierig. Deshalb ist es wichtig, in Deutschland ein international konkurrenzfähiges Fördermodell dauerhaft zu verankern. Um unser Studio Babelsberg, diese traditionsreiche Institution, besser auszulasten und wettbewerbsfähig zu halten, (Beifall BSW, SPD und CDU) müssen mehr deutsche und internationale Produktionen an diesem Drehort produziert werden, und dafür müsste man etwas tun. Weltweit boomt die Produktion von Serien und Kinofilmen. Innerhalb Europas ist Deutschland mit audiovisuellen Medien führend – dies nur so zur Kenntnis. Das ist die beste Voraussetzung für Produzenten und Kreative, sich für Brandenburg und speziell das Studio Brandenburg zu entscheiden, würde ich meinen. Doch in den letzten zwei Jahren hat die Filmindustrie einen Bogen um Deutschland gemacht. Bedauernswerterweise wurden sogar deutsche und deutschsprachige Produktionen im Ausland umgesetzt. Aber warum? Wegen zu niedriger Fördervolumina, bürokratischer Abwicklung, mangelnder Planbarkeit und langer Entscheidungswege. Und vor allem: Es gibt im Ausland attraktivere Förderbedingungen, zum Beispiel in Tschechien.
Rainer Genilke
Herr Abgeordneter Simon, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Reinhard Simon BSW
Nein. Ich bin gerade so schön im Reden.
Rainer Genilke
Dann bitte fahren Sie fort.
Reinhard Simon BSW
Danke schön. – So beklagen Filmschaffende, dass deutsche Drehorte nicht ausgelastet seien, weil andere europäische Länder mehr staatliche Förderung bzw. Steuervorteile anböten. Ich will es gleich vorwegnehmen: Die letzte Bundesregierung hatte die Reform des Filmförderungsgesetzes zwar zugesagt und schaffte es auch gerade noch, die Förderquote der bestehenden Förderrichtlinien auf international konkurrenzfähige 30 % anzuheben – mein Vorredner von der SPD hat dies schon betont; deshalb mache ich einen kleinen Strich in meiner Rede –, das ist aber nur die erste von drei geplanten Säulen des Filmförderungsgesetzes und wird für den Produktionsstandort Brandenburg gerade mal in einer Übergangsphase eine Stärkung herbeiführen. Das reicht aber nicht aus, meine Damen und Herren. Es ersetzt nicht geplante Steueranreize, die wieder mehr Filmproduktionen nach Deutschland locken sollen. Neben Steueranreizen ist auch eine Investitionsverpflichtung angedacht. Als Beispiel: Andere Länder verpflichten Streamingdienste, in heimische Produktionen zu investieren. Ich hoffe sehr, dass eine in diesen Punkten weitergedachte Reform des Filmförderungsgesetzes gelingt, damit wir bald die nötigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Filmstandort Brandenburg haben, die so aussehen: Die Förderung von Filmen hierzulande wird leichter, effizienter, planbarer und weniger bürokratisch. Da kommt auch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH ins Spiel. Sie soll insbesondere bei den unterschiedlich gelagerten Interessen Berlins und Brandenburgs stärker den Fokus auf die Interessen Brandenburgs legen. Hier erwarten wir vom Wirtschaftsministerium im Laufe dieses Jahres eine Zielvereinbarung. Meine Damen und Herren! Eine stabile Förderung durch den Bund bleibt ein zentraler Baustein des Film- und Medienstandortes Brandenburg. Deshalb müssen wir in Berlin dafür werben, zügig die nächsten Schritte der zwischen Bund und Ländern schon weit entwickelten Reform eines Filmförderungsgesetzes unter Dach und Fach zu bringen. – Vielen Dank. (Beifall BSW, SPD und CDU)
Rainer Genilke
Herzlichen Dank. – Es gibt nach der Rede des Abgeordneten Simon den Wunsch, eine Kurzintervention vorzunehmen. Herr Abgeordneter Kuffert, Sie haben das Wort. (Beifall AfD)
Roman Kuffert AfD
Wir wollen uns politisch eben nicht in dem Sinne einmischen. Deshalb frage ich, wie man damit umgeht, wenn in der Filmförderung Diversity-Checklisten existieren, auf denen Filmemacher gefragt werden, ob die Aspekte Migration, sexuelle Identitäten, Geschlechterrollen oder Hautfarbe bzw. People of Color berücksichtigt seien. Das scheint doch irgendwie politisch ausgerichtet zu sein. Dasselbe Prinzip gilt für Schauspieler. Diese müssen Geschlecht sowie Hautfarbe des Produzenten, des Regisseurs und des Drehbuchautors angeben. – Das ist doch absurd! Mehr kann man dazu nicht sagen. (Beifall AfD) Natürlich müssen die Bewerber ganz klar darlegen, welche Ansätze sie in der Figurenentwicklung haben. Klischeehafte Rollenbilder sollen sie vermeiden. Sie wissen ja, worum es geht: Indianer und Co. Das ist es, was in der Filmförderung momentan passiert. Es gibt eben keine ausgewogene Förderung, bei der man sagt: „Okay, diesen Künstler, Regisseur oder Produzenten unterstützen wir“, sondern man versucht, mittels Filmförderung Einfluss auf den Inhalt des Films zu nehmen. Ich finde, das ist einfach grotesk. Deshalb habe ich das auch so vorgetragen. – Danke. (Beifall AfD)
Rainer Genilke
Nun hat der Abgeordnete Simon die Möglichkeit, auf die Kurzintervention zu reagieren. (Steeven Bretz [CDU]: Kuffi als Sitting Bull, das wäre doch was! – Weiterer Zuruf von der CDU: Oder Old Shatterhand!)
Reinhard Simon BSW
Liebe Kollegen von der AfD, wenn man keine Ahnung von dem hat, wovon man spricht, sollte man es lieber sein lassen. (Beifall BSW und CDU) Es ist gnadenloser Mist, was Sie erzählt haben. Ich komme nun einmal aus der darstellenden Branche. Es sieht dort völlig anders aus, als Sie es beschrieben haben. Wenn Sie keine Ahnung haben, dann gehen Sie Kaffee trinken oder machen Sonstiges. (Beifall BSW und CDU – Lars Hünich [AfD]: Es gibt ja keinen Kaffee mehr! Die haben jetzt zu!)
Rainer Genilke
Wir fahren mit dem Beitrag für die CDU-Fraktion fort. Herr Dr. Redmann, bitte.
Jan Redmann CDU
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Penquitt, Sie haben den Film „Chantal im Märchenland“ erwähnt. Bei Ihrer Rede habe ich mich ein wenig wie Chantal im Märchenland gefühlt. Wie können Sie über die Filmförderung in Berlin-Brandenburg sprechen, ohne zu erwähnen, in welch bescheidener Situation die Branche gegenwärtig ist? Die Situation ist dramatisch. Um nur einige Zahlen zu nennen: Der Marktanteil deutscher Filme in den Kinos hierzulande erreichte 2024 einen Tiefpunkt. 2020 waren noch 35 % der Filme in deutschen Kinos aus unserer Produktion, 2022 waren es noch 27 % und 2024 nur noch 20 %. Drehorte wie das Studio Babelsberg sind nicht ausgelastet. Große Produktionen wie „Im Westen nichts Neues“ gehen ins Ausland. In einer Umfrage unter Filmproduzenten im Dezember 2024 kündigten 70 % – 70 %, Herr Kollege Penquitt! – an, ihre Produktion im kommenden Jahr ins Ausland zu verlagern, wenn keine echte Reform der Filmförderung kommt. Wie in vielen anderen Bereichen muss Deutschland auch als Filmproduktionsstandort endlich wieder konkurrenzfähig werden. Das hat die SPD-geführte Bundesregierung in den letzten drei Jahren versäumt. Das ist die Wahrheit. (Beifall CDU) Aber nicht nur auf der Bundesebene, sondern auch in Brandenburg braucht es eine andere Herangehensweise. Mit fast 27 Millionen Euro Filmförderung im Jahr 2024 wurde bereits ein erheblicher Betrag bereitgestellt. Doch statt eine langfristige Perspektive für Brandenburg zu schaffen, werden vor allem kurzfristige Effekte herangezogen, um diese Gelder zu rechtfertigen. Die Koalition fordert mehr Geld für eine Branche, die bereits hohe Fördersummen erhält, ohne klar aufzuzeigen, wie Brandenburg konkret davon profitieren soll. Es braucht eine Standortstrategie, die Brandenburg als Produktions- und Innovationsstandort stärkt. Doch dazu findet sich in Ihrem Antrag wenig Konkretes. Die Koalition will das Medienboard Berlin-Brandenburg weiterentwickeln. Aber in welche Richtung wollen Sie es denn, bitte schön, weiterentwickeln? Vielleicht kann ja der Minister dazu gleich noch etwas konkreter werden. Meine Damen und Herren, Ihr Antrag ist sicherlich nicht falsch. Aber er thematisiert die großen strukturellen Probleme der Filmbranche nicht – so, wie es eigentlich geboten wäre, wenn man sich mit dem Thema vertraut gemacht hätte, Herr Kollege Penquitt. Wenn wir die Film- und Medienwirtschaft als starke Säule der Brandenburger Wirtschaft erhalten wollen, braucht es erheblich mehr Anstrengungen. Ich bin dem Kollegen Simon dankbar, dass er für die Koalition etwas mehr Realismus hat walten lassen. – Vielen Dank. (Beifall CDU)
Rainer Genilke
Danke schön. – Für die Landesregierung spricht Minister Keller. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Brandenburg ist Filmland, und Brandenburg soll Filmland bleiben. Ja, die Situation stellt sich schwierig und herausfordernd dar. Die brandenburgische Medienwirtschaft hatte in den vergangenen Jahren mit vielfältigen Krisen zu kämpfen. Neben den coronabedingten Beschränkungen wirkten sich insbesondere die über Monate anhaltenden Streiks der US-amerikanischen Schauspieler und Drehbuchautoren im Jahr 2023 ebenfalls negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen hierzulande aus. Zudem konsolidierte sich das Streaming-Geschäft seit 2024 zusehends. Sie kennen das vielleicht von sich selbst: Mit dem Ende der Pandemie ging das Streaming deutlich zurück. Auch der globale Konkurrenzdruck wird immer größer, und aufgrund der sich bundesweit verschlechternden Förderbedingungen ist Deutschland im internationalen Vergleich leider schon seit Langem nicht mehr konkurrenzfähig. Auch das ist hier angesprochen worden. In der Summe schlagen sich die vielfältigen Herausforderungen in sinkenden Budgets, Personalabbau, einer schlechten Auftragslage und negativen Zukunftsaussichten nieder. Die Unterstützung der Medienbranche ist auf Landesebene zentrale Aufgabe der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH. Sie unterstützt die kulturelle und medienwirtschaftliche Fortentwicklung der Region, indem sie die gesamte Wertschöpfungskette von Kino-, TV- und Serienproduktionen, aber auch von Games und anderen innovativen audiovisuellen Inhalten fördert. 2025 79 Das Medienboard fungiert dabei auch als Vermarktungsorgan für den Standort und seine Akteure. Die filmtouristische Erschließung des Landes Brandenburg wird beispielsweise unter der Dachmarke Filmland Brandenburg vorangetrieben. So hat sich die Hauptstadtregion in den vergangenen Jahren zur führenden Medienregion in Deutschland entwickelt – allerdings auch mit allen schon angesprochenen Herausforderungen. Allerdings unterscheiden sich die Medienstandorte in Berlin und Brandenburg strukturell voneinander. Berlin beherbergt vornehmlich kleine, unabhängige Produktionsunternehmen, während der Brandenburger Standort insbesondere von Dienstleistungsunternehmen für Studiovermietung und Postproduktion oder innovativen neuen Produktionsbetrieben geprägt ist – und da kommen wir auch schon ein Stück weit zu der Frage von Herrn Dr. Redmann: Damit gehen natürlich auch unterschiedliche Interessenlagen zwischen Berlin und Brandenburg einher. Der gegenseitige Nutzen von Berlin und Brandenburg im gemeinsam getragenen Medienboard als dem zentralen Förder- und Vermarktungsorgan bleibt und ist offenkundig. Gleichzeitig erfordert die derzeitige wirtschaftlich schwierige Lage jedoch einen stärkeren Fokus auf eine Medienförderung, die auf den eigenen Standort und die eigenen Akteure hier ausgerichtet ist. Sie wissen, dass es in der Vergangenheit eine Studie dazu gab und sich das Medienboard entsprechend neu aufstellt. Ein Ausbau der für Produktionsdienstleistungsunternehmen einschlägigen Förderprogramme beim Medienboard soll daher dem Bedarf und den finanziellen Handlungsspielräumen entsprechend vorangetrieben werden. Ich komme zur Bundesebene: Die Bundesregierung hat bereits 2023 eine umfangreiche Reform der Bundesfilmförderung angestoßen. Ziel war und ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Produktionsstandortes zu sichern sowie bessere Planbarkeit und Verlässlichkeit, insbesondere für internationale Großproduktionen, herzustellen. Von der angekündigten Reform ist aber mit Ausnahme des gerade noch rechtzeitig verabschiedeten Filmfördergesetzes nicht viel übriggeblieben. Auch dazu haben die einzelnen Redner hier schon Stellung genommen. Insbesondere fehlt das auf allen Ebenen geforderte Steueranreizmodell, mit welchem der Standort zur internationalen Konkurrenz aufschließen soll. Es ist nicht nur wünschenswert, sondern dringend geboten, dass wir hier aufschließen. Mit einem weiterhin nicht konkurrenzfähigen Fördersystem ist Deutschland eben nicht wettbewerbsfähig und kann nicht in dem Maße am internationalen Produktionsgeschäft partizipieren, wie es notwendig ist. Konsequent wäre, wenn wir unsere finanziellen Schwerpunkte bei den auf Großproduktionen ausgerichteten Produktionsstandorten in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hamburg, aber eben auch hier in Potsdam – vornehmlich im Filmpark Babelsberg – setzen würden. Wenn wir jetzt – vor allem auf Bundesebene – nicht die notwendigen Reformen hinbekommen, können Entlassungen und Steuerausfälle bis hin zur Insolvenz vieler Produktionsdienstleistungsunternehmen die schmerzliche Folge sein. Reinhard Simon, Herr Penquitt und, ich glaube, auch Herr Redmann haben schon darauf hingewiesen: Auch wenn – weil das Steueranreizmodell noch nicht da ist – die Filmförderung ausgeweitet und noch einmal etwas bei der Kappungsgrenze gemacht worden ist, kann das nur der erste Schritt – eine temporäre Lösung – sein, bis auf Bundesebene die notwendigen Reformen umgesetzt werden. Lassen Sie mich vielleicht noch ein, zwei weitere Dinge sagen: Einer meiner ersten Termine – ich hatte insgesamt schon drei Termine dort – galt dem Filmstandort in Babelsberg. Auch im Rahmen der Berlinale waren wir gemeinsam dort, und ich bin – das muss ich sagen – eigentlich sehr dankbar, dass Herr Penquitt die Diskussion heute ein bisschen freudbetonter begonnen hat. (Beifall SPD) Man konnte bei dem Kollegen von der AfD – ich glaube, da sind Begriffe und Wörter gefallen wie: linksextreme Szene, Virus, Putin, Vaterland, Unfreiheit, Verarmung und ich weiß nicht was – (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das waren Zitate! Zitate!) ja einen etwas deprimierenden Eindruck gewinnen, und Herr Redmann ist bei dem Thema auch erst im zweiten Teil seiner Rede ein bisschen freudiger geworden. Also, die Herausforderungen sind ernst. Das ist, glaube ich, bei allen Rednern deutlich geworden. Aber die Lösungen liegen auf der Hand und müssen jetzt zügig umgesetzt werden. Lassen Sie mich zum Ende aber auch deutlich machen, dass wir über den Standort in Babelsberg hinaus große Chancen haben. Ich glaube, dass gar nicht so vielen bekannt ist, dass es zahlreiche Drehorte in unserem Land gibt – zahlreiche Produktionen, die die Fläche des Landes betreffen. Dementsprechend gibt es auch Wertschöpfung vor Ort. Wir haben heute viel über Hebelwirkung und anderes gesprochen: Wenn es so eine Produktion vor Ort gibt, können dort weitere 400 bis 600 Mitarbeiter eingestellt werden. All das ist Wertschöpfung und auch Wirtschaftsförderung. Dementsprechend wollen wir das gemeinsam mit Ihnen in den nächsten Jahren auf den Weg bringen. Und ich sage noch einmal zum Kollegen von der AfD: Sie haben vorhin irgendetwas von Herrn Schlöndorff zitiert. Ich sage: Hier gibt es eine schöne Produktion, eine schöne Verfilmung von Günter Grass’ „Die Blechtrommel“. Die könnten Sie sich vielleicht einmal angucken. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
Daniel Münschke
Es ist eine Kurzintervention angemeldet worden. Herr Kollege Kuffert von der AfD-Fraktion, bitte schön. (Beifall AfD) Und bei dieser Gelegenheit wünsche ich Ihnen allen einen angenehmen guten Abend.
Roman Kuffert AfD
Es wurde ja eben Volker Schlöndorff erwähnt. Der hat unter anderem gesagt – und das Interview liegt gerade einmal ein Jahr zurück –, dass der internationale Film in Deutschland praktisch nicht mehr gang und gäbe ist. Deutschland entwickelt sich, was die Filmbranche betrifft, zur Provinz. Das einmal dazu. Aber weil hier Kritik geäußert wird – unabhängig davon trinke ich gerne Kaffee, Herr Simon; vielleicht können Sie mir im Schauspielerischen auch etwas beibringen –: Eines ist klar. Ich lese einmal kurz vor, was hier gefördert wird: Am 12. September 2024 wurde mit einer Fördersumme von 60 000 Euro in Potsdam unter anderem die internationale Medienkonferenz M100 Sanssouci Colloquium 2024 – der Name klingt etwas abstrakt – gefördert – ich zitiere –: Im Superwahljahr richtet die eintägige Konferenz den Fokus auf Desinformation in Wahlkämpfen, die Bedrohung der Demokratie und die Rolle der Medien. – Das ist hier die Filmförderung. (Dr. Jan Redmann [CDU]: Das ist doch nicht falsch!) Zudem gibt es 40 000 Euro für ein Booster-Space-Event in Berlin – ich zitiere –: Das Womenize!-Event ist eine wegweisende Initiative, die darauf abzielt, Geschlechterdiversität und -inklusion in der Videospielbranche zu fördern. Unsere Veranstaltung bringt Fachleute, aufstrebende Talente und Entscheidungsträgerinnen aus der Branche zusammen. – Also, irgendwie kann ich den Kontext zur Filmförderung da nicht mehr erkennen. Das war es dazu. – Danke. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Der Herr Minister möchte erwidern. Bitte schön. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Vielen Dank, Herr Präsident! Nur kurz: Ich muss sagen, ich bin vom Auftreten der AfD insgesamt ein bisschen irritiert. Man hat den Eindruck, dass Sie mit dem Filmland Brandenburg und den vielen Akteuren, die etwas auf den Weg bringen wollen, damit es hier vor Ort gute Produktionen gibt, sehr fremdeln. Ich muss sagen, dass ich das sehr schade finde, weil wir hier im Land etwas geschaffen haben, das ein Alleinstellungsmerkmal unseres Bundeslands ist – und Sie das erneut schlechtreden. Ich muss sagen, dass ich auch irritiert darüber bin, (Dennis Hohloch [AfD]: Das glaube ich Ihnen!) dass Sie ein Problem damit haben, wenn eine Veranstaltung gefördert wird, bei der über Desinformation gesprochen wird. Womöglich fühlen Sie sich da angesprochen – ich weiß es nicht –, aber ich erkenne darin kein Problem, eher die Chance, dass Sie da beim nächsten Mal als Teilnehmer dabei sein können. Jedenfalls sollten Sie sich keine Sorgen machen. Das Geld ist dort gut investiert. Ich will es noch einmal sagen: Auf der einen Seite geht es bei Filmen und beim Fernsehen immer um Kultur, um Darsteller und Akteure, aber hier in Brandenburg geht es mit dem Standort, den wir in Babelsberg haben – vielleicht auch ein wenig im Unterschied zu Berlin –, um Wertschöpfung. Es geht darum, dass wir große Produktionen bekommen. Und wenn Sie hier weiter so über Film und Fernsehen in Potsdam-Babelsberg sprechen, werden wir die sicherlich nicht kriegen. Wir sprechen hier die Einladung aus: Wir wollen große Produktionen. Wir wollen hier den Zukunftsstandort, und dementsprechend freuen wir uns, dass das auch in Zukunft gelingen wird. (Beifall SPD und BSW)
Daniel Münschke
Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 8/493, „Film- und Medienwirtschaft in Brandenburg sichern und stärken“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 12 und rufe Tagesordnungspunkt 13 auf. TOP 13: Abschiebehaft im Land Brandenburg durch Inbetriebnahme einer Abschiebehaftanstalt unverzüglich sicherstellen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/496 Die Aussprache beginnt mit dem Beitrag von Frau Abgeordneter Kotré für die AfD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall AfD) Lena Kotré (AfD):* Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger, so sie denn noch zuschauen! Sie werden es nicht glauben, aber im Land Brandenburg gibt es keine Abschiebehaftanstalt mehr. (Lars Hünich [AfD]: Nein? – Dennis Hohloch [AfD]: Ist ja ein Ding!) Einst war sie in Eisenhüttenstadt, nun ist sie weg. Deshalb legen wir hier unseren Antrag vor, der die unverzügliche Verpflichtung zum Betrieb einer Abschiebehaftanstalt im Land Brandenburg fordert. (Beifall AfD) Das ist ein Thema, das nicht nur die politischen Gemüter bewegt, sondern auch zentrale Fragen des Rechtstaates und der ordnungsgemäßen Migrationspolitik berührt. Die gegenwärtige Situation ist unhaltbar. Das Land Brandenburg hat keine eigene Abschiebehaftanstalt mehr, seit die Einrichtung in Eisenhüttenstadt vor fast acht Jahren wegen angeblicher Mängel durch die Landesregierung von SPD und der Linken geschlossen wurde. Seither sind wir auf andere Bundesländer angewiesen, was nicht nur ineffizient, sondern auch mit erheblichen Kosten verbunden ist. (Lars Hünich [AfD]: Nein!) In einer Zeit, in der mehr als 4 000 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer in unserem Land leben, ist es nicht mehr hinnehmbar, dass nur ein Bruchteil dieser Personen tatsächlich abgeschoben wird. (Beifall AfD) 2025 81 Im Jahr 2023 gab es in Brandenburg gerade einmal 220 Abschiebungen. Dies verdeutlicht, wie weit wir von einer effektiven und gerechten Umsetzung des geltenden Rechts entfernt sind. Wir sehen hier eine Masseneinwanderung, die nicht nur die Kommunen überlastet, sondern auch das Vertrauen der Bevölkerung in die staatlichen Strukturen gefährdet. Die Einrichtung einer Abschiebehaftanstalt ist zwingend notwendig, um vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern die Notwendigkeit der Ausreise vor Augen zu führen und diese auch konsequent durchzusetzen. (Beifall AfD) Wir dürfen nicht länger zuschauen, wie Vorschriften und Gesetze missachtet und umgangen werden. Abschiebehaft ist kein Selbstzweck, sondern ein unverzichtbares Instrument, um einerseits die rechtlichen Grundlagen einzuhalten und andererseits eine klare Botschaft zu senden: Wer sich illegal in Deutschland aufhält und dessen Asylantrag rechtskräftig abgelehnt ist, der muss das Land auch verlassen – ohne Wenn und Aber, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Es ist höchste Zeit, die geltenden Gesetze zu respektieren und durchzusetzen. Um die Abschiebung effektiver gestalten zu können, müssen Vollzugshemmnisse abgebaut werden. (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Wir fordern eine klare Struktur, die es ermöglicht, vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer schnellstmöglich in einer Abschiebehaftanstalt unterzubringen. Dies betrifft auch die Schaffung eines vorgelagerten Abschiebezentrums, das den Grundsatz Bett, Brot und Seife gewährleistet. (Beifall AfD) Darüber hinaus ist es unabdingbar, dass wir die rechtlichen Möglichkeiten zur Inhaftierung der vollziehbar Ausreisepflichtigen nutzen, um sicherzustellen, dass die Abschiebungen nicht nur auf dem Papier existieren. Die Abschiebehaft muss unter Bedingungen stattfinden, die den Anforderungen an den menschenwürdigen Umgang mit den Ausreisepflichtigen entspricht. Bisher werden die Häftlinge stundenlang in Abschiebehaftanstalten in andere Bundesländer transportiert. Durch die Unterbringung von vollziehbar Ausreisepflichtigen in Abschiebezentren und Abschiebehaftanstalten werden auch endlich die Kommunen entlastet. Sie leisten bereits jetzt überaus viel, um den Herausforderungen der Migration zu begegnen, ohne dass ihnen das aufgebürdet werden dürfte. Doch die gegenwärtige Belastung, verbunden mit einem Mangel an Ressourcen und Wohnraum, ist nicht tragbar. (Beifall AfD) Wenn wir in Brandenburg eine Abschiebehaftanstalt betreiben, können wir den Kommunen endlich die Möglichkeit geben, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren, und das, ohne dass die Menschen in unserer Gesellschaft unter den aufgestauten ungelösten Problemen leiden, die durch die bisherige Politik verursacht wurden. Abschließend möchte ich noch betonen, dass wir als AfD-Fraktion klar für eine konsequente und ordnungsgemäße Remigrations- und Abschiebepolitik stehen. (Beifall AfD) Die Einrichtung einer Abschiebehaftanstalt ist ein grundlegender Schritt in die richtige Richtung. – Ich glaube, Herr Stohn steht nur dort, weil er wartet, und will keine Zwischenfrage stellen; gut. (Erik Stohn [SPD]: Sie haben „abschließend“ gesagt! – Gegenruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) – „Abschließend“ kennen Sie ja. Sie haben ja Erfahrung damit, abschließend Fraktionsvorsitzender gewesen zu sein. (Vereinzelt Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Erik Stohn [SPD]) Wir setzen uns dafür ein, dass der Rechtsstaat wieder handlungsfähig wird und Verantwortung für unser Land übernommen wird. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die Probleme, die die ungezügelte und illegale Massenmigration mit sich bringt, nicht länger ignorieret werden! Die Bevölkerung erwartet von uns – also auch von Ihnen –, dass wir handeln, und zwar jetzt. Setzen wir ein Zeichen für Ordnung, Recht und Sicherheit in diesem Land! (Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Hervorragend!)
Daniel Münschke
Der nächste Redner ist der Abgeordnete Stohn. Er spricht für die SPD-Fraktion.
Erik Stohn SPD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag entlarvt sich die AfD mal wieder selbst. (Oh! bei der AfD – Dennis Hohloch [AfD]: Schon wieder!) Denn – Achtung! – Sie haben heimlich öffentlich-rechtlichen Rundfunk geschaut (Oh! bei der AfD – Steeven Bretz [CDU]: Was?! So was machen Sie? Haben Sie auch alle Gebühren bezahlt? – Lars Hünich [AfD]: Klar! – Anhaltende Zurufe von der AfD) und die hervorragende Dokumentation „Abschiebung Impossible“ von Olaf Sundermeyer gesehen und fühlen sich deswegen motiviert, die Wiedereröffnung der Abschiebeanstalt in Brandenburg zu fordern. – Getroffene Hunde bellen. Es wurde also heimlich öffentlich-rechtlicher Rundfunk geschaut. (Lena Kotré [AfD]: Sagen Sie es doch noch mal! – Weitere Zurufe von der AfD) Aber Sie wollen natürlich noch einen draufsetzen, weil sich die Brandenburger Landesregierung – auch in Zusammenarbeit mit den Kommunen – einer geordneten Migrationspolitik angenommen hat. So wird Katrin Lange – Sie haben es schon erwähnt – in wenigen Tagen in Eisenhüttenstadt ein sogenanntes Dublin-Zentrum eröffnen. Da muss man als AfD natürlich noch einen draufsetzen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ja!) Ein Dublin-Zentrum dient der Rückführung von Schutzsuchenden in jene europäischen Länder, die für die jeweiligen Asylverfahren zuständig sind. Ich möchte es ganz klar sagen: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann niemand ausschließen, dass wir eines Tages eine Abschiebehaftanstalt auf Brandenburger Boden wiedereröffnen. Aber der Antrag der Brandenburger AfD ist „impossible“; denn Sie fordern die Umwidmung des zu eröffnenden Dublin-Zentrums in Eisenhüttenstadt in eine Abschiebehaftanstalt, und das, obwohl wir eben erst Vereinbarungen dazu mit dem Bund getroffen haben. Außerdem – Sie haben ja die ganze Zeit von Rechtmäßigkeit gesprochen – würde man damit die Tatsache, dass die Abschiebehaft laut § 62 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes nur Ultima Ratio sein darf, durch die Hintertür außer Kraft setzen. Doch darum geht es Ihnen ja wieder einmal. Das ist nicht nur nicht sinnvoll, es ist auch rechtswidrig – und mit uns nicht zu machen. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Richtig ist, dass die Innenminister auf der Innenministerkonferenz beschlossen haben, dass Dublin-Überstellungen Bundesangelegenheit werden sollen. Sie haben gleichfalls beschlossen, dass in den Ländern Dublin-Zentren eingerichtet werden, um die Rückführung von Asylsuchenden zu beschleunigen. Aus guten Gründen wird die bundesweit zweite Einrichtung in Eisenhüttenstadt am 1. März – also in wenigen Tagen – mit einer Kapazität von bis zu 250 Plätzen eröffnet. Dieses Dublin-Zentrum wird effektiv und rechtssicher sein – und darauf kommt es uns an. Zur Wahrheit gehört aber auch: Ausreisezentren wie in Eisenhüttenstadt oder das am BER geplante Behördenzentrum sind nur ein Baustein einer geordneten Migrationspolitik; denn es gibt noch viele andere Hindernisse. Und da Sie ja unter der Bettdecke heimlich die RBB-Doku gesehen haben, wissen Sie: fehlende Ausweispapiere und die Tatsache, dass die Herkunftsländer ihre Mitbürger nicht zurücknehmen wollen, sind zwei der Probleme. Wir haben uns heute schon mehrfach mit dem Thema beschäftigt, doch ich sage es noch einmal: Wichtig ist der Schutz der EU-Außengrenzen; denn die deutschen Grenzen dauerhaft dichtzumachen, wäre existenzvernichtend und wohlstandsgefährdend für unsere Bundesrepublik, die eine Exportnation ist. (Beifall SPD) Wir arbeiten daran, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu erweitern. (Dennis Hohloch [AfD]: Hat noch nicht ganz funktioniert! – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Man muss sich Zeit lassen!) Wir reden mit den Heimatländern über Rückführungsabkommen – aber man muss es eben seriös machen und nicht mit plumpem Populismus! Damit kommen wir nicht weiter. Auf Landesebene wurde auf der Landrätekonferenz am 6. September 2024 unter anderem verabredet, ein Asyldokumentationszentrum aufzubauen, damit bei einer Entscheidung, zum Beispiel über eine Abschiebung nach Kenia, auf vorhandene Erfahrungen zurückgegriffen werden kann und das Rad nicht immer wieder neu erfunden werden muss. Gerichtsverfahren werden damit einfacher und beschleunigt. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Wie weit ist das denn, Herr Stohn?) – Reden Sie nicht dazwischen! Ich rede jetzt. (Oh! bei der AfD) Wenn Sie die Dokumentation unter der Bettdecke zu Ende geschaut haben, haben Sie auch gelernt, wie kostenintensiv und mühselig Abschiebungen sind. Freiwillige Ausreisen sind billiger und schneller und deswegen vorzugswürdig. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) All das passiert; daran wird gearbeitet. Ich weiß, es passt Ihnen nicht, dass sich die Landesregierung diesem Thema widmet, denn das berührt Ihren Markenkern. Der Antrag, den Sie hier vorlegen, ist Effekthascherei. Sie sind nur eines: die Stimme für schlechte Stimmung in diesem Land! (Lachen bei der AfD – Lars Hünich [AfD]: Ja!) Einer geordneten Einwanderungspolitik hilft das null. Ihr Antrag ist eine „Mission: Impossible“ und daher klar abzulehnen. – Vielen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall SPD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Der Mann sollte öfter reden! – Weiterer Zuruf von der AfD: Wer war denn das? Der war gut!)
Daniel Münschke
Damit kommen wir zum Redebeitrag der CDU-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Genilke.
Rainer Genilke CDU
Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war klar, dass die Emotionen bei diesem Tagesordnungspunkt noch einmal hochschlagen werden; das ist gar keine Frage. Ich will versuchen, den Ball aufzunehmen: Im Antrag wird gefordert, „unverzüglich“ eine Abschiebeeinrichtung zu eröffnen. (Lars Hünich [AfD]: Nach meiner Kenntnis gilt das ab heute! – Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD] – Weitere Zurufe von der AfD) Doch „unverzüglich“ wird das natürlich schon mal nichts; denn – ja, genau, das ist ja das Problem – Sie wissen hoffentlich selbst, dass es einen Unterschied zwischen einer Abschiebehaft und einem Abschiebegewahrsam gibt. Das hat allein schon baulich und auch genehmigungstechnisch eine völlig andere Bedeutung. 2025 83 (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Also, „unverzüglich“? Na ja, das müssen wir mal sehen. Vielleicht wollen Sie einfach eine Erwartung schüren, die Sie so nicht erfüllen können. Im Übrigen ist es auch eine Kostenfrage. Deshalb bin ich froh, dass das Thema auch im Bundestagswahlkampf eine Rolle gespielt hat. Sie haben unseren Fünf-Punkte-Plan ja nun schon in unterschiedliche Parlamente eingebracht. Ich darf noch einmal daraus zitieren: „Der Bund wird die Länder dabei unterstützen und schnellstmöglich alle verfügbaren Liegenschaften, darunter leerstehende Kasernen und Containerbauten, zur Verfügung stellen.“ (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das bedeutet ja nicht, dass man nichts tun muss!) Ich finde schon, dass wir uns auf die Unterstützung des Bundes einlassen sollten, um bei diesem Punkt voranzukommen – und der Kandidat, der diese Punkte aufgelistet hat, wird ja mit höchster Wahrscheinlichkeit der nächste Bundeskanzler werden. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Dann passiert ja gar nichts!) Ich glaube, dass wir eine solche Einrichtung brauchen – das ist gar keine Frage –, aber wir müssen davor noch andere Hausaufgaben erledigen. Ich will sie noch einmal nennen: Wir müssen an das Aufenthaltsgesetz ran; denn es regelt nun einmal in unterschiedlichen Paragrafen – vor allen Dingen in § 62 – zum Beispiel die maximale Dauer der Sicherungshaft. Sie darf nur sechs Monate dauern, kann in besonderen Fällen aber auf 18 Monate verlängert werden. Außerdem spielen weitere Aspekte eine Rolle: Abschiebehaft darf nur von einem Richter angeordnet werden – meist an einem Amtsgericht –, und Personen in Abschiebungshaft müssen von regulären Strafgefangenen getrennt untergebracht werden. Außerdem darf Abschiebungshaft nur als letztes Mittel angewendet werden, wenn mildere Mittel wie Meldeauflagen oder eine sogenannte Duldung mit Aufenthaltsauflage nicht ausreichen. Zudem regelt das Grundgesetz in Artikel 104, dass Haft nur von einem Richter angeordnet werden kann. – Das sind alles Dinge, die eine Rolle spielen. Im Übrigen wird trotz des angesprochenen Dublin-Zentrums ein Aspekt bleiben, der nicht ganz so einfach ist – um es vorsichtig auszudrücken –, denn auch diese Flüchtlinge werden wir nicht so schnell abschieben können. 28 Tage darf man in so einem Abschiebegefängnis festgehalten werden – das gilt auch für Dublin-Zentren –, doch das Problem ist ja gerade, dass wir nach Syrien und Afghanistan nicht abschieben können, weil wir keine diplomatischen Beziehungen zu diesen Ländern unterhalten; das haben wir letztes Mal schon festgestellt. Das ist ein Hauptgrund dafür, dass es nicht funktioniert. Gleichzeitig leisten wir sowohl Syrien als auch Afghanistan Entwicklungshilfe in nicht ganz unbedeutender Höhe – Afghanistan erhält 391 Millionen Euro. Ich bin schon der Meinung, dass man, wenn man solche Mittel ausreicht, auch Gesprächsfäden aufbauen darf und vielleicht sogar muss, damit ein Land bitte schön seine Staatsbürger zurücknimmt und nicht so tut, als wäre das unser Problem, oder sogar versucht, noch mehr Geld aus uns herauszupressen. Insofern glaube ich, dass wir die Sachen angehen müssen. Aber wir sollten schon darauf achten, dass wir in Zukunft darüber diskutieren, dass wir hier mit dem Bund – vielleicht hat er ja noch andere Ideen – und vor allem auch mit den anderen Bundesländern zu einer Lösung kommen, die das auf vernünftige Füße stellt. Insofern, glaube ich, ist das – Frau Kotré hat es in ihren einleitenden Worten gesagt – nicht nur ein Brandenburger Problem, sondern eines in ganz Deutschland.
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter Genilke, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Rainer Genilke CDU
Wenn ich die Frage beantworten kann, will ich gern dazu beitragen.
Daniel Münschke
Ich nehme also an, Sie lassen die Frage zu. – Frau Kollegin Hildebrandt, bitte. Elske Hildebrandt (SPD):* Danke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Habe ich es richtig verstanden, dass Sie dafür plädieren, Gespräche mit den Taliban aufzunehmen und möglicherweise auch geflüchtete Frauen nach Afghanistan abzuschieben? Ich meine, Sie kennen die Situation dort; Sie wissen um die gesellschaftlichen Schwierigkeiten, um es freundlich auszudrücken. Habe ich Sie da richtig verstanden?
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Rainer Genilke CDU
Ich muss Ihnen eines sagen: Wenn wir mit den Taliban Kontakte pflegen, die es ermöglichen, Entwicklungshilfe in Höhe von 391 Millionen Euro zuzusichern, dann müssen wir selbstverständlich auch mit Taliban reden. Wir können uns den Gegenüber nicht aussuchen. (Beifall CDU und AfD sowie Einzelbeifall BSW) Natürlich müssen wir mit den afghanischen und auch mit den syrischen Machthabern sprechen. Das ist doch völlig selbstverständlich; das wird doch nicht an uns vorübergehen. Ich möchte auch daran erinnern, dass wir uns bei der ganzen Erarbeitung der zukünftigen Abschieberegelungen die Welt nicht schöner machen können, als sie ist. Afghanistan ist und bleibt nun einmal ein Hauptherkunftsland, und auch von dort werden in Zukunft Menschen zu uns kommen, die kein Recht auf Asyl haben. Aber das heißt im umgekehrten Fall doch nicht – das wäre ja ein klassischer Aufbau von Beziehungen –, dass es sich erst recht lohnt, hierherzukommen, wenn wir sowieso nicht dorthin abschieben. Das kann es am Ende nicht sein. Im Übrigen ist jetzt ja erst wieder ein Flugzeug nach Afghanistan gegangen, in dem nicht etwa Straftäter saßen, sondern Frauen und Kinder. Insofern scheint das nicht ganz unmöglich zu sein. Allerdings wurde das von den Bundesländern organisiert: NRW hat das getan und jetzt auch das Bundesland Hessen. Und ich bin der Meinung: Was die beiden können, das müssen wir prinzipiell auch können. – Vielen Dank. (Beifall CDU sowie vereinzelt AfD und des Abgeordneten André von Ossowski [BSW])
Daniel Münschke
Nächster Redner ist der Abgeordnete Lüders. Er spricht für die BSW-Fraktion. (Beifall BSW)
Niels-Olaf Lüders BSW
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann im Grunde direkt an meine Ausführungen in der Aktuellen Stunde anknüpfen, und das will ich auch tun. Ich endete damit, dass unser derzeitiges Asylsystem eher einer Asyllotterie entspricht. Was ich aber nicht mehr darlegen konnte, war, wie nun eigentlich unsere Vorstellungen dazu aussehen, wie man das besser machen könnte. Die wirkliche Lösung des unbestreitbar bestehenden Problems der irregulären Migration kann nur am Eingang und nicht am Ausgang gesucht werden. Nur mit einer Prüfung der Asylanträge außerhalb unseres Landes, außerhalb der Europäischen Union kann wirksam, dem Rechtsstaat und dem Humanismus verpflichtet, die unsägliche Asyllotterie beendet werden. Nur auf diese Weise kann eine Überlastung unserer Gesellschaft vermieden werden, die auch einer guten und vernünftigen Integration derjenigen im Wege steht, die wir nach Prüfung und Bewilligung der Asylanträge aufgenommen haben. (Beifall des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Der Antrag der AfD hingegen bezieht sich allein auf die Abschiebungshaft als einziges Instrument zur Durchsetzung von Abschiebungen. Es heißt übrigens Abschiebungshaft, nicht Abschiebehaft. (Lena Kotré [AfD]: Oje!) – Ja, sorry. Die Abschiebungshaft spielt aber in der migrationsrechtlichen Praxis die absolut geringste Rolle – und das aus einem ganz guten, einem rechtsstaatlichen Grund: Es handelt sich nämlich um eine Form der Haft. Sie darf bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nur gerichtlich angeordnet werden. Paragraf 62 des Aufenthaltsgesetzes stellt zum Beispiel klar, dass Minderjährige und Familien mit Minderjährigen grundsätzlich nicht in Abschiebungshaft genommen werden dürfen. Es möge doch bitte auch so bleiben, dass wir keine Kinder inhaftieren! Wir haben einen Rechtsstaat und wollen, dass dies auch so bleibt. (Beifall BSW und SPD) Die Abschiebungshaft kommt überhaupt nur infrage, wenn keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Ich könnte deswegen jetzt zur Intention des Antrages in dieser Form mutmaßen; das muss ich aber nicht, und das tue ich auch nicht. Doch es fällt schon auf, dass der vom Kollegen Genilke angesprochene Ausreisegewahrsam in Ihrem Antrag überhaupt nicht vorkommt; dieser hat in der tatsächlichen Praxis aber eine deutlich höhere Relevanz. Möge sich einfach jeder seine Meinung dazu selbst bilden. Aber schon wegen dieser nicht nachvollziehbaren Beschränkung allein auf das allerschärfste Mittel zur Durchsetzung von Abschiebungen lehnen wir diesen Antrag natürlich ab. (Beifall BSW und SPD – Zuruf von der AfD: Das steht aber im Koalitionsvertrag!) Im Übrigen gestatte ich mir den Hinweis, dass wir in Brandenburg bereits auf einem sehr guten Weg sind, die Dinge anzupacken, die uns auf Landesebene möglich sind. Ja, das kann sich hier im Land natürlich nur auf Prozesse der Rückführung ausreisepflichtiger Personen und die Integration von Personen mit Aufenthaltsrecht beziehen; denn am Eingang des Prozesses haben wir keine wirkliche Verfügungsmacht.
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter Lüders, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hohloch zu?
Niels-Olaf Lüders BSW
Ja, gerne.
Daniel Münschke
Herr Hohloch, bitte sehr.
Dennis Hohloch AfD
Vielen Dank, Herr Lüders, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich habe eine grundsätzliche Frage, weil es gerade wieder aufkam: Ich nehme – auch hier bei dem Antrag zum Thema Migration – nicht wahr, dass das Bündnis Sahra Wagenknecht in irgendeinem Themenfeld eine grundsätzliche Änderung der Politik in diesem Land herbeisehnt oder anstrebt. Bitte sagen Sie uns doch einmal: Wie ist denn Ihre grundsätzliche Position zur Begrenzung der Migrationspolitik, die Ihre Vorsitzende im Wahlkampf ja auch immer wieder angesprochen hat? Ich sehe keine einzige Initiative hier im Land, die von Ihrer Fraktion ausgeht und das Ziel hat, die illegale Migration zu begrenzen. (Vereinzelt Beifall AfD – Dr. Dominik Kaufner [AfD]: Berechtigte Frage!)
Daniel Münschke
Herr Lüders, Sie haben das Wort. Bitte sehr.
Niels-Olaf Lüders BSW
Sie hätten mir einfach nur zuhören müssen; ich habe gerade gesagt, wie unsere Vorstellungen aussehen: dass es am besten wäre, den Migrationsprozess außerhalb der Europäischen Union stattfinden zu lassen, also dort die Asylanträge zu prüfen, weil 2025 85 man dann nämlich erreicht, dass die Leute sicher nach Europa kommen, wenn sie denn kommen können. Zu dem, was wir auf Landesebene erreicht haben, wollte ich gerade ausführen; da haben Sie mich unterbrochen. Wir haben uns in den Koalitionsverhandlungen zum Beispiel dafür sehr starkgemacht, dass das Dublin-Zentrum entsteht, und ich bin sehr dankbar dafür, dass es so schnell dazu gekommen ist. Im Unterschied zu Ihnen widmen wir uns der ganzen Breite der Probleme. Denn die Abschiebungshaft – ich sage es noch einmal, und ich weiß, wovon ich spreche; das können Sie mir glauben – spielt in der Praxis eine absolut untergeordnete Rolle. Auch das sage ich noch einmal: Ganz zu Recht spielt sie eine untergeordnete Rolle, weil es eine Form von Haft ist, die nur in Ausnahmefällen anzuwenden ist. Ausreisegewahrsam – das wäre tatsächlich hilfreich, um die nötigen Rückführungen voranzubringen. Warum formulieren Sie das nicht in Ihrem Antrag? (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Ich möchte noch ansprechen, dass wir mit Vehemenz und ohne die Hemmnisse der letzten Legislaturperiode, die es ja gab, nun endlich auch das Ausreisezentrum in Schönefeld vorantreiben werden. Dort wird es einen Ausreisegewahrsam geben, weil das das eigentliche Mittel ist, und es ist nicht auszuschließen, dass es dort dann auch eine Abschiebungshafteinrichtung geben wird. Zum Dublin-Zentrum habe ich schon etwas gesagt. Man muss sagen: Die eigentliche Lösung des Problems, die ich wirklich lang und ausführlich hergeleitet und geschildert habe, liegt nicht hier. Wir können nur das tun, was auf Landesebene möglich ist – und das tun wir eben auch. Gleichwohl werden wir uns für eine echte Lösung des Migrationsproblems auf Bundes- und auf europäischer Ebene starkmachen; denn nur am Eingang des Problems kann es gelöst werden. Verlassen Sie sich bitte darauf, dass wir hier in Brandenburg, in dieser Legislaturperiode und mit dieser Koalition, anders als unsere Vorgänger bei der dringend nötigen Regulierung der Migration wirklich große und sichtbare Schritte machen werden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)
Daniel Münschke
Für die Landesregierung erhält Ministerin Lange das Wort.
Katrin Lange
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition aus SPD und BSW hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, „alle geeigneten und rechtssicheren Maßnahmen zur Eindämmung, Verhinderung und Zurückweisung von illegaler und irregulärer Migration“ zu unterstützen. Zugleich hat sich die Koalition für die Ausweitung von Rückführungsabkommen ausgesprochen und ausdrücklich festgestellt: „Wer kein Bleiberecht besitzt, muss Deutschland verlassen.“ Das sind sehr vernünftige Festlegungen, deren konkrete Umsetzung allerdings in erster Linie von den notwendigen Entscheidungen auf Bundesebene und den rechtlichen Rahmenbedingungen abhängt. (Einzelbeifall BSW) Rechtliche Rahmenbedingungen sind dabei nichts Unveränderbares. Ihre Veränderung auf rechtsstaatlichem Wege ist das tägliche Brot aller demokratischen Parlamente – man kann auch sagen: ihr Daseinszweck – und ansonsten natürlich auch eine Sache internationaler Vereinbarungen. Es ist offensichtlich, dass ein derartiger rechtlicher und politischer Handlungsbedarf in der Migrationspolitik besteht. Es ist auch zutreffend, dass Brandenburg seit 2017 über keine eigene Abschiebehafteinrichtung mehr verfügt. Sie ist allerdings nicht wegen „angeblicher Mängel“ geschlossen worden, wie es in dem Antrag formuliert ist, sondern wegen tatsächlicher Mängel beim Brandschutz. Wenn derartige Sicherheitsmängel festgestellt werden, gibt es zu einer Schließung auch keine verantwortungsbewusste Alternative. Ich verantworte das jedenfalls nicht. Seitdem nutzen wir Kapazitäten in anderen Bundesländern, was vom Grundsatz und vom Aufwand her keineswegs unproblematisch ist – das ist so, und das will ich gern einräumen. Dabei geht es zumeist um freie Plätze in Dresden, Langenhagen, Büren, Ingelheim oder Glückstadt. Natürlich wird bei freien Plätzen in mehreren Einrichtungen diejenige mit der geringsten Distanz zum Land Brandenburg gewählt. Aber Sie sehen schon an der Aufzählung: Es geht hier letztlich von Schleswig-Holstein bis Rheinland-Pfalz. Wie gesagt, unproblematisch ist das nicht, auch nicht für die mit der Durchführung betrauten Behörden hier bei uns in Brandenburg. Wir werden uns also die vorhandenen und die künftigen Bedarfe ansehen. Diese werden auch davon abhängen, zu welchen politischen Verständigungen es nun, nach der Bundestagswahl, kommt. Dabei werden wir das System aus Landesunterkünften, kommunaler Unterbringung, Dublin-Zentrum und Ausreiseeinrichtungen im Zusammenhang betrachten und anschließend zu sachgerechten und zweckmäßigen Entscheidungen kommen. Ich schließe dabei gar nichts aus, auch nicht die Wiedereinrichtung einer eigenen Abschiebehaftanstalt in Brandenburg; denn es ist schon ein Problem, wenn man immer auf die anderen angewiesen ist und die bestehende Aufgabe nicht selbst erledigen kann. Was das Dublin-Zentrum anbelangt, das wir in Kürze in Eisenhüttenstadt einrichten werden, so habe ich dessen Sinn und Zweck vor Kurzem vorgestellt. Wie der Name schon sagt, geht es hierbei um die Unterbringung von Personen, die unter das Dublin-System fallen und deswegen in einen anderen EU-Mitgliedstaat überstellt werden sollen, wie Recht und Gesetz es vorsehen. Im Übrigen: Herr Kollege Genilke, wir überstellen nur nach Polen und nicht in die anderen Länder. Diese neue Einrichtung ist kein Abschiebezentrum für sämtliche vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer. Sie ist für diesen Zweck nicht geeignet und wird auch nicht als ein solches betrieben werden; das findet nicht statt. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
Daniel Münschke
Für die antrageinreichende Fraktion hat Frau Abgeordnete Kotré noch einmal das Wort. (Beifall AfD) Lena Kotré (AfD):* Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Stohn, ich weiß gar nicht, ob ich allzu lange auf Ihre Ausführungen hier eingehen soll – (Zuruf von der AfD: Nein!) inhaltlich war das ja nicht ganz so dolle –, trotzdem tue ich es. Ich meine das gar nicht ironisch oder so, aber so richtig kam von Ihnen nichts. Nur, dass Sie das Wort „Dublin“ überhaupt in den Mund nehmen, ist eine Verhöhnung. Es ist ein Hohn in Anbetracht der Massenmigration der letzten Jahre. (Vereinzelt Beifall AfD) Wenn Sie mal früher an das Wort „Dublin“ gedacht hätten, wäre hier massiv abgeschoben worden, (Vereinzelt Beifall AfD sowie Zuruf: Es ist so!) dann hätten wir nicht diese Zahl an vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern in diesem Land. Die wären nämlich alle nach der Dublin-Regelung überstellt worden, wenn man es denn ernst meinen würde. Aber – und das ist der nächste Punkt – die SPD meint das leider nicht ernst. Wenn Sie sagen, wir seien die Stimme für schlechte Stimmung: Nein, wir sind zuletzt die Stimme für 32,5 % der Wähler gewesen, (Beifall AfD sowie Zuruf: Genau!) und Sie sind die Stimme, die verschwindende Stimme, die immer leiser werdende Stimme für 14,81 % der Wähler hier im Land. (Vereinzelt Beifall AfD)
Daniel Münschke
Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Lena Kotré (AfD):* Ja.
Daniel Münschke
Frau Abgeordnete, bitte sehr.
Ines Seiler SPD
Vielen Dank, dass Sie das erlauben, Frau Kotré. – Sie sprechen immer von … (Unruhe)
Daniel Münschke
Ganz kurz, Frau Abgeordnete. – Meine Damen und Herren, darf ich um etwas Aufmerksamkeit bitten? – Bitte sehr.
Ines Seiler SPD
Sie sprechen ja viel von Massenmigration hier zu uns nach Brandenburg. Können Sie bitte einmal die Zahl nennen, wie viele Menschen jährlich zu uns kommen? Das wissen Sie ja bestimmt.
Daniel Münschke
Frau Abgeordnete Kotré, Sie haben das Wort. Lena Kotré (AfD):* Das Problem ist, dass man diese Zahlen eben nicht genau kennt, weil man gar nicht weiß, wer in dieses Land einreist. Das ist doch das große Problem. (Vereinzelt Beifall AfD) Wir haben eine massive Einwanderung in dieses Land und können noch nicht mal feststellen, ob die Menschen vielleicht woanders schon Anträge gestellt haben oder nicht. Es gibt keine belegbaren Zahlen. Wir haben – und das ist der große Knackpunkt; lassen Sie mich das noch kurz ausführen – über 4 000 vollziehbar ausreisepflichtige Personen in diesem Land, Menschen, die den ganzen Prozess durchlaufen haben; da ist wirklich jede Instanz durchlaufen worden. Diese Menschen könnten heute Abend in ein Flugzeug gesetzt und außer Landes geschafft werden, (Einzelbeifall AfD) aber die Landesregierung kriegt das einfach nicht auf die Reihe. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Frau Abgeordnete Kotré, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Lena Kotré (AfD):* Nein, ich möchte jetzt erst einmal weiter ausführen.
Daniel Münschke
Auch keine Zwischenfrage der Kollegin Hildebrandt? Lena Kotré (AfD):* Nein. 2025 87
Daniel Münschke
Okay. – Bitte sehr. Lena Kotré (AfD):* Ich komme auf Herrn Genilke zurück, der davon gesprochen hat, dass Menschen nur sechs Monate in Arrest bzw. Gewahrsam genommen und in Abschiebehaftanstalten untergebracht werden können. Wissen Sie, sechs Monate ist ein ziemlich langer Zeitraum. Wenn wir, wie wir das heute Morgen gefordert haben, tagtäglich abschieben, und das gerne auch unter Zuhilfenahme von privaten Abschiebeunternehmen, dann können wir die Menschen ganz effizient auch in weniger als sechs Monaten außer Landes bringen. Der Wille ist nur einfach nicht da, meine Damen und Herren. (Vereinzelt Beifall AfD) Und wenn Sie davon sprechen, dass es keine diplomatischen Beziehungen gibt: Na ja, einerseits können Sie die herstellen, (Einzelbeifall AfD) und andererseits können wir auch mal darüber nachdenken, die Entwicklungshilfe für diese Länder zu streichen. (Vereinzelt Beifall AfD sowie Zuruf: Genau!) Wir zahlen Entwicklungshilfe in enormer Höhe, zum Beispiel dem Jemen, dem Irak – wir haben vorhin schon darüber gesprochen, dass viele neu eingebürgerte Menschen aus dem Irak kommen –, Libyen, Armenien usw. Wenn wir diese Gelder streichen oder ihre Zahlung zumindest an die Rücknahme der illegal in unser Land Eingewanderten koppeln, sieht die Lage schon ganz anders aus. Dann werden diese Länder nämlich ganz schnell sagen, dass sie bereit sind, ihre Menschen zurückzunehmen. (Vereinzelt Beifall AfD) Herr Lüders – er ist gerade nicht ansprechbar – sprach davon, dass Abschiebehaft ja Haft bedeuten würde. Ja, was glauben Sie denn? Was glauben Sie denn, warum wir das genau so genannt haben? (Vereinzelt Beifall AfD) Weil die vollziehbar ausreisepflichtigen Menschen inhaftiert werden müssen, damit man ihrer habhaft werden kann, um sie schnellstmöglich der Abschiebung zuzuführen. (Vereinzelt Beifall AfD) Sie, meine Damen und Herren vom BSW, wollen nichts ändern; das hat mein Kollege Hohloch schon festgestellt. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Nicht sehr schön, aber immerhin!)
Daniel Münschke
Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Lena Kotré (AfD):* Ja, bitte.
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter Lüders, Sie haben das Wort. Bitte sehr.
Niels-Olaf Lüders BSW
Danke schön. – Da Sie mich direkt ansprechen, ist meine Frage – vielen Dank, dass Sie sie zulassen; es geht mir nur um eine Klarstellung –: Wenn Sie so darauf bestehen, dass sämtliche Personen, die ausreisepflichtig sind, in Haft genommen werden, würden Sie dann auch Kinder inhaftieren? – Nur diese Frage.
Daniel Münschke
Frau Abgeordnete Kotré, Sie haben das Wort. Lena Kotré (AfD):* Im Zweifel könnte man über – menschenwürdige bzw. kinderwürdige – Unterbringungen nachdenken. Natürlich muss eine entsprechende Einrichtung nicht wie eine Justizvollzugsanstalt ausgestaltet sein. Sie kann aber ausgestaltet sein wie ein großes Ausreisezentrum, das nicht verlassen werden darf. Selbstverständlich muss man darüber nachdenken. (Vereinzelt Beifall AfD) Herr Lüders, ich komme noch einmal darauf zurück, was ich zuletzt gesagt habe: Das BSW will nichts ändern, und die SPD will genauso wenig etwas ändern. Deshalb, meine Damen und Herren, verlasse ich mich eben nicht auf Sie. Denn wer sich auf Sie verlässt, der ist verlassen. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Frau Abgeordnete Kotré, lassen Sie, damit der Kollege Hohloch sich nicht verlassen fühlt, eine Zwischenfrage von ihm zu? Lena Kotré (AfD):* Ja.
Daniel Münschke
Bitte sehr, Herr Hohloch.
Dennis Hohloch AfD
Vielen Dank, Frau Kotré, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Man muss den richtigen Moment abwarten. Der Kollege Lüders hat sich gerade an dem Begriff „Inhaftierung“ gestört. Deutschland ist eines der wenigen Länder, in denen es diese Abschiebehaft nicht gibt. Ist Ihnen bekannt, dass die Abschiebehaft in Dänemark durchaus angewandt wird? Und ist Ihnen bekannt, dass es dort unter anderem den Fall eines Irakers gibt, der, glaube ich, mittlerweile seit sieben Jahren in Abschiebehaft sitzt, weil es kein Abschiebeabkommen mit dem Irak gibt, es für die Dänen aber selbstverständlich ist, dass Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, nicht auf der Straße herumlaufen, sondern in solchen Abschiebehaftanstalten untergebracht werden?
Daniel Münschke
Frau Kollegin Kotré, lassen Sie eine weitere Zwischenfrage zu? Lena Kotré (AfD):* Das kam jetzt wirklich zu spät. Aber gut, ich lasse sie zu.
Daniel Münschke
Frau Hildebrandt. Bitte sehr. Elske Hildebrandt (SPD):* Ich frage Sie, ob Ihnen bekannt ist, dass ein Großteil der 4 500 vollziehbar Ausreisepflichtigen eine Duldung besitzt, sodass das, was Sie sagen – dass sie sofort abgeschoben werden können –, gar nicht möglich ist. Nun kann man zur Duldung stehen, wie man will, aber in § 60 AufenthG ist sie aufgeführt. Ist Ihnen bewusst, dass das, was Sie sagen, also nicht stimmt – dass diese 4 500 Menschen sofort abgeschoben werden könnten? (Einzelbeifall)
Daniel Münschke
Frau Abgeordnete Kotré, Sie haben die Möglichkeit zu antworten. Lena Kotré (AfD):* Erst einmal gehe ich auf die Frage von Herrn Kollegen Hohloch ein: Ja, das ist mir bekannt. (Dennis Hohloch [AfD]: Dachte ich mir!) Das ist in Dänemark übrigens tatsächlich von den Sozialdemokraten so eingeführt worden – (Beifall AfD – Andreas Galau [AfD]: Nein! Was?!) in meinen Augen völlig zu Recht. Hier ist es tatsächlich – im Moment – nicht möglich, jemanden sieben Jahre zu inhaftieren, aber man kann die Gesetze diesbezüglich ändern. Jetzt weiß ich nicht mehr, was Frau Hildebrandt wissen wollte. (Zurufe: Duldung!)
Daniel Münschke
Es ging um die Duldung. Lena Kotré (AfD):* Zur Duldung: Dazu habe ich vorhin schon ausgeführt. Im Prinzip ist der Begriff Duldung an sich schon widersinnig und etwas, das überhaupt nicht möglich sein dürfte. Ich verrate Ihnen mal ein Geheimnis: (Lars Hünich [AfD]: Nein!) Wissen Sie was? Man kann Gesetze in diesem Land ändern – und das können wir sogar hier in diesem Landtag! (Beifall AfD – Zuruf von der AfD: Das hat sie bei Frau Lange gelernt!)
Daniel Münschke
Frau Abgeordnete, der Kollege Lüders hat eine Nachfrage. Lassen Sie diese auch zu? (Zuruf von der AfD: Ist der Herr Lüders heute nachtragend!) Lena Kotré (AfD):* Wir haben ja heute Abend Zeit. Klar, bitte.
Daniel Münschke
Herr Lüders, Sie haben das Wort. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist der Parlamentarische Abend! – Lachen bei der AfD – Zuruf von der AfD: Es gibt nur nichts zu essen!)
Niels-Olaf Lüders BSW
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um noch einmal klarzustellen, dass das BSW natürlich für eine konsequente Rückführung ausreisepflichtiger Menschen steht. Es ging mir hier nur um die Differenzierung der Begriffe Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft. Ist Ihnen bekannt, dass das Prinzip dieser Einrichtung in Dänemark eher mit einem Ausreisegewahrsam als mit einer Abschiebungshaft zu vergleichen ist?
Daniel Münschke
Frau Kollegin Kotré, Sie haben das Wort. Lena Kotré (AfD):* Wenn Sie mir sagen, dass das eher vergleichbar ist – also wissen Sie, Herr Lüders –, hat das, was Sie gesagt haben, überhaupt keinen Wert. Denn ob das eher mit der einen oder anderen Sache vergleichbar ist, spielt doch überhaupt keine Rolle! (Beifall AfD) 2025 89 Hauptsache, diese Menschen werden untergebracht und können die Einrichtung nicht mehr verlassen, sodass man sie schnellstmöglich abschieben kann. (Zurufe von der AfD) Es kommt noch eine Frage.
Daniel Münschke
Nein. Frau Kollegin Seiler, ich habe schon zwei zusätzliche Fragen an Kollegin Kotré zugelassen. Ich bitte Sie, sie erst einmal ihre Ausführungen fortsetzen zu lassen. Vielleicht erübrigt sich die Frage dann. Falls nicht, bitte ich Sie, Ihre Frage kurz vor Ende zu stellen. Doch geben Sie Frau Kotré erst einmal die Möglichkeit, ihre Rede zu Ende zu halten. Lena Kotré (AfD):* Ich bin fertig.
Daniel Münschke
Ach, Sie sind fertig. Lena Kotré (AfD):* Deshalb ja.
Daniel Münschke
Dann gibt es jetzt keine weitere Zwischenfrage, (Beifall AfD) aber eine Kurzintervention der Abgeordneten Hildebrandt. – Doch keine Kurzintervention? – Dann streichen wir diese. (Lars Hünich [AfD]: Das ist aber schade! Das hätten wir gern gehört! – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Oder Herr Lüders springt ein! – Niels-Olaf Lüders [BSW]: Nee, es reicht!) Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/496, „Abschiebehaft im Land Brandenburg durch Inbetriebnahme einer Abschiebehaftanstalt unverzüglich sicherstellen“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 13. (Unruhe) – Auch wenn es kurz nach 20 Uhr ist, bitte ich Sie, die Zwiegespräche kurz einzustellen, damit Sie hören, wie Tagesordnungspunkt 14 heißt. (Zwiegespräch zwischen Abgeordneten der AfD-Fraktion und der CDU-Fraktion) – Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind kurz vor dem Ende der heutigen Plenarsitzung. Ich darf noch um ein bisschen Aufmerksamkeit bitten, damit wir die letzten zwei Tagesordnungspunkte auch mit der entsprechenden Würde des Hauses – Herr Bretz, Sie haben das heute Morgen ebenfalls angesprochen – behandeln können. Ich bitte zudem darum, Zwiegespräche jetzt einzustellen, damit wir in die Debatte einsteigen können – denn darum sind wir hier. Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf. TOP 14: „Verfassung schützen“ heißt: Terrorismusabwehr statt Bürgerbespitzelung! Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/497 (Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Hervorragender Antrag! – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD] in Richtung der BSW-Fraktion: Nicht rausgehen! Zustimmen!) Für die antragstellende Fraktion hat Frau Abgeordnete Kotré das Wort. (Unruhe – Steeven Bretz [CDU]: Herr Hohloch, Sie hauen ab!? Ich zitiere Herrn Hohloch!) – Meine sehr geehrten Damen und Herren, (Unruhe) ich erinnere daran, dass meistens diejenigen, die mit erhobenem Zeigefinger auf die Würde des Hauses verweisen, die Würde des Hauses in der einen oder anderen Situation etwas laissez faire behandeln. Deswegen darf ich doch bitten, dass Sie der Abgeordneten Kotré jetzt die entsprechende Aufmerksamkeit zuteilwerden lassen, damit sie ihre Rede zum Antrag halten kann. – Frau Kotré, Sie haben das Wort. Lena Kotré (AfD):* Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Der Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung darf niemals zum Vorwand werden, die Freiheit der Bürger zu beschneiden. (Der Abgeordnete Steeven Bretz [CDU] tritt an ein Saalmikrofon. – Lachen bei der AfD – Zuruf von der AfD: Ihr Ernst?!)
Daniel Münschke
Frau Abgeordnete Kotré, Sie haben erst elf Sekunden gesprochen, fühlen Sie sich dennoch in der Lage, eine Zwischenfrage des Abgeordneten Bretz zuzulassen? Lena Kotré (AfD):* Ich habe wahrscheinlich bereits mehr zum Inhalt beigetragen, als Sie das tun werden. Also ja – nach elf Sekunden. Bitte schön, Herr Bretz.
Daniel Münschke
Herr Bretz, bitte sehr.
Steeven Bretz CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Kollegin, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. Ich frage Sie mal, Frau Kollegin, ob Sie es würdig finden, dass durch das Agieren Ihrer Fraktion heute eine fast dreistündige Verspätung eingetreten ist (Beifall CDU, SPD und BSW) und dass bei Ihren Tagesordnungspunkten Abgeordnete Ihrer Fraktion, die maßgeblich zu der Verspätung beigetragen haben, es vorziehen, andere Termine wahrzunehmen, statt hier zu sitzen. Finden Sie, dass das ein angemessener Umgang mit diesem Haus ist? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist ein Missbrauch der Zwischenfrage! – Weitere Zurufe)
Daniel Münschke
Frau Abgeordnete Kotré, Sie haben das Wort. Lena Kotré (AfD):* Sie fragen, was ich würdig finde? Soll ich Ihnen mal sagen, was ich unwürdig finde? Dass ein Ministerpräsident, der heute Morgen hier im Plenarsaal hätte sitzen müssen, mit einer mehrstündigen Verspätung herkommt, weil er Besseres zu tun hatte, als hier zu sitzen. (Beifall AfD – Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke: Ministerpräsidentenkonferenz, Frau Kotré, heißt die Veranstaltung! – Zuruf von der AfD: Dann kann man sich ja abmelden! – Zuruf von Ministerin Katrin Lange – Weitere Zurufe) – Vielleicht könnten Sie dort einfach einen Vertreter hinschicken – das ist jetzt aber ein Geheimtipp von mir. Wahrer Schutz entsteht nicht durch Überwachung, sondern durch Vertrauen und Transparenz.
Daniel Münschke
Frau Kollegin, ich möchte noch einmal etwas sagen: Wir können die Sache hier sehr spaßig halten, wir können aber auch wieder ein bisschen Ernsthaftigkeit in die Plenarsitzung einziehen lassen. (Zuruf von der CDU: Unfassbar!) Ich weise darauf hin, dass ich die Möglichkeiten der Geschäftsordnung jetzt restriktiv nutzen werde, wenn nicht die benötigte Aufmerksamkeit Einzug hält, Zwischenrufe getätigt oder Zwiegespräche, von der Regierungsbank oder von Abgeordneten ausgehend, gehalten werden. Ich denke, ich habe mich deutlich ausgedrückt. – Frau Kotré, Sie haben das Wort. Lena Kotré (AfD):* Ich wiederhole mich: Wahrer Schutz entsteht nicht durch Überwachung, sondern durch Vertrauen und Transparenz – Vertrauen in die Arbeitsweise im Hinblick auf die Bekämpfung tatsächlicher Bedrohungslagen und Transparenz durch echte parlamentarische Kontrolle. Aktuell ist beides nicht gegeben. Der Verfassungsschutz genießt kein Vertrauen, da er zum Regierungsschutz entartet ist. Eine echte parlamentarische Kontrolle findet hier in Brandenburg, aber auch bundesweit, nicht statt. Wie der Titel unseres Antrags richtigerweise feststellt, heißt die Verfassung schützen Terrorismusabwehr statt Bürgerbespitzelung. Der Verfassungsschutz darf keine Stasi 2.0 sein, sondern muss seine verfassungsmäßigen Aufgaben erfüllen. (Johannes Funke [SPD]: Sie haben doch dazu aufgerufen – zum Spitzeln! – Lars Hünich [AfD]: Was?! Sie haben doch dazu aufgerufen!) Dieses Ansinnen ist von essenzieller Bedeutung für die Sicherheit und die freiheitlich-demokratische Grundordnung unseres Landes. Wir fordern eine völlige Umgestaltung des Verfassungsschutzes – hier in Brandenburg und deutschlandweit. Es kann nicht weiterhin so sein, dass wir auf die Zuarbeit von befreundeten ausländischen Geheimdiensten angewiesen sind, um terroristische Anschläge zu verhindern. (Beifall AfD) Erst gestern sprachen wir darüber. Ein befreundeter Nicht-EU-Auslandsgeheimdienst (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Der nicht genannt wurde!) – man kann jetzt über Israel oder die USA spekulieren –, so heißt es, hat die entscheidenden Hinweise auf die Anschlagspläne eines 18-jährigen Tschetschenen gegeben. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ich nehme an, es war der FSB!) Der Verfassungsschutz in diesem Land war ganz offenkundig nicht in der Lage, diese Pläne selbst aufzudecken. Schauen Sie doch einmal, wie absurd das ist: Der deutsche Inlandsgeheimdienst hat sich zum Ziel gesetzt, die Opposition und kritische Bürger zu diffamieren und mundtot zu machen. Offenbar ist es wichtiger, sogenannte Delegitimierer des Staates – die sich eigentlich nur regierungskritisch äußern – zu beschatten, als gemeingefährliche Angriffe auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden. (Beifall AfD) Ist dem Verfassungsschutz die Verhinderung oppositioneller Äußerungen wichtiger als die Verhinderung von Todesopfern? Das könnte man fast meinen. Die Gefährdung der inneren Sicherheit im Land Brandenburg und auch deutschlandweit ist in den letzten Jahren zu einem immer größeren Problem geworden, da der Inlandsgeheimdienst nicht dazu genutzt wird, seine Kernaufgaben zu erfüllen. Die bekannt gewordenen Berichte über Terroranschläge, die 2025 91 Radikalisierung von Islamisten und die Bedrohung durch ausländische Spionage stellen nur die Spitze des Eisberges dar. Diese Entwicklungen erfordern ein Umdenken im Umgang mit unserer vorhandenen – sogenannten – Sicherheitsarchitektur. (Beifall AfD) Statt seine ursprünglichen Aufgaben – Gefahrenabwehr und Schutz der demokratischen Grundwerte – wahrzunehmen, ist der Verfassungsschutz immer mehr zum Instrument politischer Einflussnahme verkommen – einem Instrument, das nicht nur die Sicherheit, sondern auch den gesellschaftlichen Frieden und die Freiheit jedes Einzelnen gefährdet, einem Instrument, das alle demokratischen Prinzipien aushebelt. (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Mit unserem Antrag fordern wir eine grundlegende Reform des Verfassungsschutzes in Brandenburg. Dies geschieht aus der Überzeugung heraus, dass ein effektiver Schutz vor Terrorismus und Spionage nur möglich ist, wenn die Behörde unabhängig und transparent arbeitet. Wir schlagen daher die folgende Struktur vor: Erstens: Ausgliederung des Verfassungsschutzes aus dem Innenministerium. (Beifall AfD) Die bisherige Abteilung 5 soll in ein neues, neutrales Landesamt zur Terrorismusbekämpfung und Spionageabwehr ausgegliedert und umgewandelt werden. Dies würde sicherstellen, dass politische Einflussnahme auf die Sicherheitsbehörde, wie sie jetzt stattfindet, in Zukunft ausgeschlossen wird. (Beifall AfD) Zweitens: politische Unabhängigkeit des Behördenleiters. Der Präsident des neuen Landesamtes zur Terrorismusbekämpfung und Spionageabwehr muss politisch unabhängig agieren – ähnlich der Rechtsstellung der Landesdatenschutzbeauftragten. Nur so kann verhindert werden, dass auch die neue Behörde als Werkzeug für politische Zwecke missbraucht wird. (Beifall AfD) Drittens: Stärkung der parlamentarischen Kontrolle. Jede im Landtag vertretene Fraktion hat einen Anspruch darauf, an der Überwachung der Sicherheitsbehörde durch Teilnahme an der Parlamentarischen Kontrollkommission beteiligt zu sein. Wir fordern eine echte Kontrollkommission, die der politischen Realität und der Zusammensetzung des Landtages Rechnung trägt. (Beifall AfD) Dies bedeutet, dass die größte Oppositionsfraktion den Vorsitz stellt. Zudem ist eine Spiegelbildlichkeit umzusetzen – das heißt, jede Fraktion ist ihrer Größe im Landtag entsprechend in der Kontrollkommission vertreten. Viertens: transparente Berichterstattung. Anstatt die Öffentlichkeit mit undurchsichtigen und möglicherweise politisch motivierten Verfassungsschutzberichten zu konfrontieren, fordern wir eine anonymisierte jährliche Berichterstattung, die dem Landtag zur Verfügung steht, den Jahresberichten der Landesdatenschutzbeauftragten entsprechend. (Beifall AfD) Dies schafft Vertrauen und ermöglicht eine ehrliche Diskussion über die Sicherheitslage. Die gegenwärtigen Strukturen des Verfassungsschutzes zeigen, dass es hier massiven Reformbedarf gibt. Bisher hat die Abteilung ihre Aufgaben nicht erfüllt. Es wurde nicht nur versäumt, aktuelle Sicherheitsbedrohungen zu erkennen und aktiv abzuwenden – nein, auch wurden mit unbegründeten Überwachungsmaßnahmen die Grundrechte der Bürger verletzt. Es ist ganz klar: Eine grundlegende Umstrukturierung des Verfassungsschutzes ist notwendig, um die tatsächlichen Bedrohungen, die für die Sicherheit unseres Landes bestehen, adäquat zu bekämpfen. (Beifall AfD) Unsere Vorschläge zur Gründung eines neuen Landesamtes zur Terrorismusbekämpfung und Spionageabwehr stellen den notwendigen Schritt in die richtige Richtung dar. Der anhaltende Missbrauch des Verfassungsschutzes zur politischen Überwachung und das Versagen bei der Bekämpfung tatsächlicher Bedrohungen müssen endlich ein Ende haben. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Adler das Wort. (Dr. Dominik Kaufner [AfD]: Oh!)
Uwe Adler SPD
Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger – sofern Sie uns zu später Stunde noch folgen mögen! Mit dem vorliegenden Antrag fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, eine Reform des „sog. Verfassungsschutzes“ Brandenburgs vorzunehmen. Hierzu sei die bisherige Abteilung 5 aus dem Ministerium des Innern und für Kommunales auszugliedern und in ein neu zu schaffendes Landesamt zur Terrorismusbekämpfung und Spionageabwehr umzuwandeln. (Zuruf von der AfD: Das wissen wir doch!) Verehrte Abgeordnete der AfD, der Verfassungsschutz ist nicht der „sog. Verfassungsschutz“, nur weil er auch die AfD beobachtet. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten André von Ossowski [BSW]) Lassen Sie mich klarstellen, auch für die Brandenburgerinnen und Brandenburger, die uns vielleicht noch zusehen: Der Verfassungsschutz hat mögliche islamistische Extremisten und Linksextremisten genauso im Visier. (Ah! bei der AfD) Es ist kein Alleinstellungsmerkmal der AfD, Adressat des Verfassungsschutzes zu sein. Bitte überhöhen Sie sich an dieser Stelle und mit diesem Antrag nicht. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Die AfD fordert zudem, dass die parlamentarische Kontrolle durch jede im Landtag vertretene Fraktion oder Gruppe ihrer Stärke entsprechend ermöglicht wird. Dabei soll der größten Oppositionsfraktion per Gesetz der Vorsitz zufallen. (Zuruf von der SPD: Aha!) Das wäre in diesem Fall die antragstellende Fraktion, die in Brandenburg als rechtsextremer Verdachtsfall geführt wird und sich zu einem Drittel aus Rechtsextremen zusammensetzt. (Lachen des Abgeordneten Dr. Dominik Kaufner [AfD]) Mit diesem Antrag wollen sich also Rechtsextreme in Brandenburg per Gesetz den Vorsitz der Kommission zur Kontrolle des Verfassungsschutzes organisieren.
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter Adler, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Berndt zu?
Uwe Adler SPD
Ja.
Hans-Christoph Berndt AfD
Vielen Dank, Herr Kollege Adler, dass Sie die Frage zulassen. Sie sind doch Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission. Dann können Sie uns doch sicherlich sagen: Wie viele Seiten im jetzigen Verfassungsschutzbericht und dem davor sind dem Rechtsextremismus gewidmet, wie viele der AfD, wie viele dem Islamismus und wie viele dem Linksextremismus? (Wolfgang Roick [SPD]: Das kann man im Bericht lesen! Das ist öffentlich!)
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Uwe Adler SPD
Die Antwort ist schon gefallen. Sie haben recht, ich bin Vorsitzender der PKK. Der Verfassungsschutzbericht ist aber öffentlich, und demzufolge können auch Sie ihn einsehen. Sie müssen jetzt nicht den AfD-Tanzonkel geben und irgendwelche Fangfragen stellen. – Ich fahre mit meiner Rede fort. (Beifall SPD – Lachen des Abgeordneten Danny Eichelbaum [CDU]) Im Begründungsteil des Antrags generalisieren Sie, der jetzige Verfassungsschutz sei politisch abhängig und intransparent und arbeite undemokratisch. Das, verehrte AfD-Abgeordnete, gehört mittlerweile zu Ihren Lieblingsnarrativen: Phrasen, die der Delegitimierung der Behörde dienen – (Oh! bei der AfD) ohne konkrete Beispiele für Ihre Vorwürfe. (Zuruf von der AfD: Morgenmantel! – Lars Hünich [AfD]: Ich glaube ja, Sie sind der beste Delegitimierer dieses Staates!) – Das glaube ich nicht, Herr Hünich. (Lars Hünich [AfD]: Sie machen das hervorragend!) – Suchen Sie Ihre Niveauebene, dann melden Sie sich. (Lars Hünich [AfD]: Habe ich ja gefunden!) Wenn wir als Demokraten dem Antrag etwas entnehmen können, dann ist es der Gedanke, dass die Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland einer Reform bedarf. Wir müssen darüber nachdenken, welche Befugnisse den Sicherheitsbehörden – im konkreten Fall den Verfassungsschutzbehörden – zur Verfügung stehen sollen und müssen, um die Demokratie in unserem Land effektiv vor ihren Feinden zu schützen. (Beifall SPD) Sehr geehrte Abgeordnete, verehrte Damen und Herren, in Deutschland haben wir bereits erlebt, dass in der Weimarer Republik die erste Demokratie von den rechten politischen Rändern verachtet und bekämpft wurde und letztlich an ihrer Wehrlosigkeit zugrunde gegangen ist. (Dr. Dominik Kaufner [AfD]: Das ist wieder KI, ne? – Weitere Zurufe) Zurück blieb ein Land in Trümmern. Daher hat man bewusst entschieden, mit dem Grundgesetz – unserer Verfassung – eine wertegebundene, wachsame und wehrhafte Demokratie zu schaffen und auch ein umfassendes Verfassungsschutzsystem zu etablieren. (Lars Hünich [AfD]: Aber Sie halten sich ja nicht ans Grundgesetz! Sie brechen es ja!) Sehr geehrte Abgeordnete, die umfassende Kontrolle des Verfassungsschutzes durch die Parlamentarische Kontrollkommission ist in Brandenburg sichergestellt. Die Kontrollkommission hat direkten Zugang zu allen relevanten Informationen des Verfassungsschutzes. (Lars Hünich [AfD]: Aha!) Liebe Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg, die Demokratie ist immer selbstlos. Sie ist so selbstlos, dass sie demokratisch gewählte Demokratie-, Verfassungs- und Heimatfeinde, die sie in ihrem Sein so sehr verachten, die sie delegitimieren und stets 2025 93 infrage stellen, auf ihr herumtrampeln, sie verächtlich machen und am Ende sogar abschaffen wollen, beschützt. Diese Selbstlosigkeit ist zugleich eine der größten Schwächen unserer Demokratie. Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger, 1989 hat sich ein ganzes Volk erhoben, ist friedlich und ohne Waffen auf die Straße gegangen, um für Frieden, Freiheit und Demokratie zu kämpfen, zu streiten und zu argumentieren. Wenn wir heute bereit sind, unsere gesellschaftlichen Werte, unsere Freiheit und unsere großartige Demokratie (Lars Hünich [AfD]: „Stasi in die Produktion“!) dem populistischen, autoritären und gegenüber Tech-Oligarchen, Autokraten und Diktatoren devoten Politikverständnis der Alternative für Deutschland zu unterwerfen, was war dann das Aufbegehren der Generation unserer Eltern und Großeltern wert? Nichts, überhaupt nichts! (Beifall SPD und vereinzelt BSW)
Daniel Münschke
Bitte kommen Sie mit einem passenden Schlusssatz zum Ende Ihrer Rede. Sie haben die Redezeit bereits überschritten.
Uwe Adler SPD
Das mache ich gerne, Herr Vizepräsident. – Dieses friedliche Aufbegehren wird auch für unsere Zukunft nichts wert gewesen sein, denn unser aller Zukunft können wir dann heute schon den Büchern der Geschichte entnehmen. Den vorliegenden Antrag lehnen wir ab. (Beifall SPD und vereinzelt BSW – Lars Hünich [AfD]: Das habe ich jetzt nicht erwartet!)
Daniel Münschke
Bevor der Abgeordnete Genilke für die CDU-Fraktion das Wort erhält, möchte ich Sie, Herr Abgeordneter Adler, kurz noch darauf hinweisen, dass Sie bitte ein gewähltes, im Plenarsaal anwesendes Mitglied des Landtages nicht mit „Sie sollen keinen Tanzonkel machen“ adressieren. Ich werde mir das im Nachgang noch einmal anhören und behalte mir vor, dagegen einen entsprechenden Ordnungsruf zu erteilen. (Oh! bei der SPD - Steeven Bretz [CDU]: Das ist lächerlich!) Jetzt hat für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Genilke das Wort.
Rainer Genilke CDU
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stehen heute in einer Debatte, die nicht nur die Sicherheit unseres Landes, sondern auch das Fundament unserer Demokratie betrifft. Die AfD will hier ganz offensichtlich einige Grundpfeiler unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zumindest arg überarbeiten, um es vorsichtig zu sagen. Ich glaube, an dieser Stelle schon einmal sagen zu müssen, dass wir in unserem Land eine Sicherheitsstruktur und eine Sicherheitsarchitektur haben, die sich bewährt hat, auch gerade beim Verfassungsschutz. Ich muss sagen: Ihre Reden zum Verfassungsschutz ähneln den Reden der hier ausgeschiedenen Linken. Am liebsten würden sie ihn offensichtlich abschaffen. (Beifall CDU - Lars Hünich [AfD]: Ja!) Da sind Sie sich einig, die Ränder. Ich halte das für falsch. (Lars Hünich [AfD]: Politisch motivierter Geheimdienst gehört abgeschafft!) – Herr Hünich, wofür ist der Verfassungsschutz eigentlich zuständig? (Lars Hünich [AfD]: Ihr habt mitgemacht! Ihr wart damals schon die Blockpartei!) Herr Vizepräsident, darf ich weiterreden oder nicht?
Daniel Münschke
Ja, Herr Abgeordneter, natürlich dürfen Sie weiterreden. Aber sich immer, wenn es Zwischenrufe gibt, zum Präsidenten oder zur Präsidentin umzudrehen, ist eben auch nicht ganz die einfache Variante. Aber, meine Damen und Herren, hören Sie bitte dem Abgeordneten Genilke zu, der auch die Möglichkeit bekommen soll, seinen Redebeitrag in Ruhe und in Würde vorzutragen. (Vereinzelt Beifall AfD)
Rainer Genilke CDU
Die Aufgaben eines Verfassungsschutzes sind relativ vielfältig. Er ist ein Informationsdienst, um Bedrohung durch Extremismus, durch Terrorismus, durch Spionage frühzeitig zu erkennen und auch einzuschätzen. Dazu gehören die Erfassung und Analyse extremistischer Bestrebungen. Er sammelt Informationen über Gruppen, Organisationen, Einzelpersonen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeiten, und wertet sie aus. Hierzu gehören unter anderem gewaltbereite Rechtsextremisten, Linksextremisten, Islamisten, Reichsbürger und Selbstverwalter. Ich weiß, bei Ihrer Partei ist es nicht ganz einfach, zwischen Kommunisten und Faschisten zu unterscheiden. Auch das gehört natürlich ein Stück weit da mit hinein. (Lars Hünich [AfD]: Herr Genilke, bei allem Respekt!) – Na ja, das finde ich aber auch. Adolf Hitler als einen Kommunisten zu bezeichnen: Da habe ich zumindest meine Fragezeichen. (Lars Hünich [AfD]: Sie waren doch bei den Kommunisten!) – Nein, war ich Gott sei Dank nicht. (Lars Hünich [AfD]: Sie waren doch die Blockpartei bei der SED!) – Was war ich? Herr Hünich, wenn Sie von Dingen sprechen, von denen Sie keine Ahnung haben, dann wäre es besser, Sie gehen draußen eine Bockwurst essen. (Beifall CDU und SPD - Lars Hünich [AfD]: Es gibt ja keine mehr!) – Es gibt keine mehr? Dann werden wir in Zukunft dafür sorgen.
Daniel Münschke
Führen Sie Ihre Rede bitte fort, Herr Abgeordneter.
Rainer Genilke CDU
Ich finde schon, dass es der Verfassungsschutz in diesem Land nicht verdient hat, instrumentalisiert zu werden. Ich glaube bzw. das glaube ich nicht nur, das ist so: Auch der Verfassungsschutz steht unter Beobachtung, (Lars Hünich [AfD]: Von Ihnen!) nämlich der parlamentarischen Kontrollgremien, (Lars Hünich [AfD]: Ja, klar!) und hat sich selbstverständlich an Recht und Gesetz zu halten. Wenn Sie so über den Verfassungsschutz herziehen, warum nutzen Sie nicht das Mittel, das per Recht auch Ihnen zusteht, dagegen zu klagen, (Lars Hünich [AfD]: Machen wir ja!) wenn Sie denn glauben, dass Sie in irgendeiner Weise nicht ordentlich behandelt worden sind? Dieses Recht haben Sie. Insofern, glaube ich, brauchen Sie uns nicht darüber zu belehren, ob der Verfassungsschutz funktioniert oder nicht funktioniert. Er ist übrigens auch im Land Brandenburg kein Auslandsgeheimdienst. Dass wir an die Sicherheitsarchitektur ranmüssen, um gerade nicht davon abhängig zu sein, dass hier Dinge von ausländischen Geheimdiensten aufgedeckt werden, die auch von unseren Geheimdiensten aufgedeckt werden sollten, ist gar keine Frage. Aber Sie wollen etwas beim Verfassungsschutz des Landes Brandenburg ändern. Deshalb glaube ich, dass wir eine Lockerung an dieser Stelle überhaupt nicht zulassen können. Denn wenn eines sicher ist, dann ist es das, dass die Demokratie gefährdet ist. Davon bin ich fest überzeugt. (Beifall CDU) Sie ist gefährdet von links, gefährdet von rechts, gefährdet von Fundamentalisten, von Islamisten, und all das wollen Sie über Bord kippen und sagen: „Nein, das brauchen wir alles nicht“? Ich halte das für einen falschen Weg. Ich möchte deshalb am Ende meiner Rede ausdrücklich denen danken, die für den Verfassungsschutz arbeiten, weil ich es für wichtig erachte, dass gerade aus dem Sozialismus, wo es eine Staatssicherheit dafür gab, die das kontrolliert hat, die Lehre gezogen wurde, dass der Verfassungsschutz nicht irgendeinem Diktator oder irgendeiner Clique untersteht, sondern der Aufsicht einer parlamentarischen Demokratie. Das soll auch so bleiben. Dafür werden wir uns auch weiterhin einsetzen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD)
Daniel Münschke
Für die BSW-Fraktion erhält der Abgeordnete von Ossowski das Wort. Bitte sehr. (Beifall BSW)
André von Ossowski BSW
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nehmen Sie es mir nicht übel, wenn ich mich vornehmlich in diese Richtung wende, weil ich mich mit dem Antrag der AfD auseinandersetze, den ich mir ausgedruckt und mitgenommen habe, weil es wichtiger wäre, mit denen zu reden, die ihn gestellt haben, damit Argumente ausgetauscht werden können. Wenn Sie die Bürger auf der Straße fragen, ob sie – wir – einen Verfassungsschutz bräuchten, glaube ich, würde die übergroße Mehrheit der Bürger heute in jedem Fall Ja rufen, insbesondere wegen terroristischer Anschläge in Deutschland, islamistischer Anschläge, was gerade passiert ist. Ich glaube, dass die Bürger keine Angst vor einem Verfassungsschutz haben. Ich glaube auch nicht, dass die Bürger in erster Linie, wie Sie es tun – vielleicht aus gutem Grund –, die AfD oder die MLPD mit der Überwachung in Verbindung bringen, die der Verfassungsschutz möglicherweise vornimmt. Ich verstehe, dass Sie sensibel sind und dass Sie aus eigenen Erfahrungswerten möglicherweise diesen Verfassungsschutz subjektiv völlig anders beurteilen als andere Menschen und auch Abgeordnete in diesem Land. Aber der Verfassungsschutz ist aus unserer Sicht wichtig. Wir haben einen Verfassungsschutz des Bundes – MAD und BND –, aber der reicht in diesem Land nicht aus. Wir brauchen einen eigenen Verfassungsschutz. Er ist vielleicht sogar mit zu wenig Mitteln ausgerüstet. Ich kann mir darüber noch keinen Überblick verschaffen und habe nicht die notwendige Kompetenz, tatsächlich dazu zu reden. Aber ich glaube, dass die heutige technische Lage für den Verfassungsschutz immer mehr Geld kostet, wirklicher extremistischer Bestrebungen, und zwar nicht im Land, sondern aus dem Ausland, Herr zu werden. Ihr Antrag führt im Wesentlichen dazu aus, dass Sie eine eigenständige Behörde wünschen. Das haben andere Bundesländer auch. Das kann man machen. Das ist eine Frage des Geschmacks; mehr ist es nicht. Wir würden damit die Innenministerin sicherlich entlasten, weil die Verantwortung dann auf den Chef der neuen Behörde übergehen würde, wenn einmal etwas schiefgeht. Aber so tragen Sie weiterhin die Verantwortung. Insofern können wir auf keinen Fall einen Verfassungsschutz errichten, der eine unabhängige Behörde mit einem Behördenleiter wäre, welcher, wenn ich Ihren Antrag richtig verstanden habe, völlig unabhängig und kein politischer Beamter ist. 2025 95 Wie soll denn ein solcher Verfassungsschutz noch kontrolliert werden? (Lena Kotré [AfD]: Durch die PKK!) Sie sagen zwar, die Parlamentarische Kontrollkommission – oder wie auch immer sie dann hieße – wäre das geeignete Gremium. Aber so, wie Sie es in der Begründung, die für einen solchen Antrag relativ umfangreich ist, beschreiben, ist sie völlig ungeeignet, einen solchen Verfassungsschutz zu kontrollieren. Denn die Parlamentarische Kontrollkommission ist in ihrer Kompetenz überhaupt nicht dazu in der Lage – bestehend aus den Abgeordneten, wie sie hier sitzen –, eine entsprechende Wertung der dortigen Handlungen vorzunehmen. Das macht man so nach dem Motto: Woher soll ich wissen, was ich meine, wenn ich noch nicht gehört habe, was ich sagen will? In diesem Zusammenhang könnte man sagen: Der Antrag fußt lediglich auf eigenem Erleben. Dafür habe ich Verständnis. Ich kenne Ihre Gefühle zwar nicht, könnte sie aber nachvollziehen. Ich habe mich gar nicht darüber informiert, wer von Ihnen mit dem Verfassungsschutz überhaupt Kontakt hatte. Herr Hohloch hat selbst gesagt, dass er Kontakt hatte. Bei Herrn Berndt ist es in der Zeitung erwähnt worden. Aber es unterliegt gar nicht meiner Kompetenz, das irgendwie zu prüfen. Und Herr Genilke hat im Prinzip gesagt, dass man sich in einem Rechtsstaat gegen eine solche Formierung und Einschätzung natürlich zur Wehr setzen kann und möglicherweise auch ein gegenteiliges Votum bekommen könnte. Dafür sind Gerichte da. Ich vertraue den Gerichten. Insofern: Der Verfassungsschutz käme seinem gesetzlichen Auftrag und seinen Befugnissen nicht mehr nach, wenn eine Behörde, wie sie in Ihrem Antrag gefordert ist, geschaffen werden würde. Deshalb glaube ich, dass dafür kein Raum ist und der Antrag abzuweisen ist. – Danke schön. (Beifall BSW und SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU])
Daniel Münschke
Für die Landesregierung hat Ministerin Lange das Wort.
Katrin Lange
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition hat sich vorgenommen, den „Verfassungstreuecheck“ zu überprüfen, wobei wir uns im Ziel, Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst herauszuhalten, einig sind. Es geht hier allein um den richtigen Weg. Außerdem haben wir im Koalitionsvertrag einiges zu den verfassungsgemäßen Kernaufgaben des Verfassungsschutzes klargestellt, was ebenfalls zu begrüßen ist. An diesen Kernaufgaben wird sich der Verfassungsschutz in Brandenburg selbstverständlich orientieren. Ich denke, die Voraussetzungen zur Abarbeitung dieser Vorhaben sind mit der Koalition aus SPD und BSW günstig – deutlich günstiger sogar, als das in der vergangenen Wahlperiode der Fall war. (Beifall BSW sowie der Abgeordneten Nadine Graßmel [SPD] – Steeven Bretz [CDU]: Das glaube ich noch nicht ganz!) Weiterer Beauftragungen, wie etwa im hier vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion gefordert, bedarf es dagegen nicht. Meine Damen und Herren, es ist noch gar nicht so lange her, da wurde vor allem von links die Abschaffung des Verfassungsschutzes gefordert. Das war insbesondere nach der Aufdeckung der Verbrechen des NSU; viele werden sich daran noch erinnern. Heute hören wir diese Forderungen in starkem Maße vor allem von rechts; denn darauf läuft der vorliegende Antrag am Ende ja faktisch hinaus. Beide Perspektiven auf den Verfassungsschutz halte ich indes für nicht zielführend, und wie so oft liegt die Wahrheit auch bei dieser Sache wohl eher in der Mitte. Die Ausgliederung des Verfassungsschutzes aus dem Ministerium in ein neues Landesamt – mit welchem Auftrag auch immer – halte ich jedenfalls für den ganz falschen Weg. Denn die notwendige Kontrolle des Verfassungsschutzes ist in der jetzigen Struktur und Anbindung besser gewährleistet, und in der Tat ist die wirksame Kontrolle des Verfassungsschutzes für einen demokratischen Staat von großer Bedeutung. Ein Landesamt für Terrorismusbekämpfung würde zudem dem Verfassungsschutz unklare polizeiliche und Exekutivaufgaben übertragen und eher zu einer bedenklichen Doppelung von Strukturen und Aufgaben führen. Mir kommt das nicht wirklich zu Ende gedacht vor. Es erschließt sich mir auch nicht, warum Sie – so steht es in Ihrem Antrag – ausgerechnet die Landesregierung auffordern wollen, die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes in einer ganz bestimmten Weise sicherzustellen. Sie sollten, meine Damen und Herren von der AfD, keine so geringe Meinung vom Landtag als Vertretung des Volkes haben. (Beifall SPD und BSW sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Wie die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes erfolgen soll, dazu kann man zwar aus guten Gründen unterschiedliche Auffassungen vertreten; es ist und bleibt aber immer eine Frage der parlamentarischen Selbstorganisation. Mit anderen Worten: Die Landesregierung hat da überhaupt keine Zuständigkeit, und es bedarf daher auch keiner Aufforderung, was Ihnen bei der Formulierung Ihres Antrages entgangen ist. Und wenn Sie ausweislich der Begründung des Antrags der Meinung sind, eine Gesetzesnovelle sei offensichtlich verfassungswidrig, dann steht Ihnen dagegen der Weg zum Landesverfassungsgericht offen. Aus diesen Gründen empfehle ich die Ablehnung des Antrages. Dass die kritische Begleitung der Arbeit des Verfassungsschutzes notwendig ist und bleibt, kann dagegen keinem ernsthaften Zweifel unterliegen. Die Maxime seiner Arbeit darf auch niemals „Viel hilft viel“ und auch nicht „Es ist schon alles in Ordnung, sofern es nur gegen die vermeintlich Richtigen geht“ sein; das will ich hier deutlich feststellen. Denn ein solches Vorgehen wäre mit rechtsstaatlichen und bürgerrechtlichen Maßgaben keinesfalls mehr zu vereinbaren, und es würde auch der Ethik der konstitutionellen Demokratie widersprechen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW sowie vereinzelt CDU)
Daniel Münschke
Der Abgeordnete Dr. Berndt hat eine Kurzintervention angezeigt. (Beifall AfD)
Hans-Christoph Berndt AfD
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin Lange, die jetzige Situation ist, dass der Verfassungsschutz die Abteilung 5 des Innenministeriums ist. Er unterliegt Ihrer Kontrolle als Ministerin und der Kontrolle der Regierung. Die parlamentarische Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission sieht so aus, dass die größte Opposition, die AfD, die bei Weitem stärkste politische Kraft im Land, hier ausgeschlossen ist – bewusst ausgeschlossen ist. Der Kollege Adler empfand es als Fangfrage, als ich ihn gefragt habe: Wie sind denn die Gewichte bei der Tätigkeit des Verfassungsschutzes? – Ich habe die Seitenzahlen nicht im Kopf. Aber wenn Sie sich die Berichte ansehen, dann sehen Sie, dass sich drei Viertel – oder mehr, würde ich sagen – der Berichte und damit der Tätigkeit des Verfassungsschutzes gegen rechts und vor allem gegen die AfD und das Umfeld der AfD richten und alles andere so gut wie komplett ausgeblendet wird. (Wolfgang Roick [SPD]: Ja, wenn da so viel passiert! – Zuruf der Abgeordneten Elske Hildebrandt [SPD]) Eine solche Situation, eine solche Organisation und eine solche Arbeitsweise des Verfassungsschutzes sind kein Schutz der Demokratie, sondern ein Angriff auf die Demokratie. (Beifall AfD – Dr. Dominik Kaufner [AfD]: Bravo!) Und ich sage Ihnen: Das muss dringend geändert werden. Wer sich als demokratische Partei aufführt oder versteht, der hat den Auftrag, diese Unsitten und diese unmöglichen Zustände zu beenden. Ich zitiere Ihnen abschließend einmal, was der amerikanische Vizepräsident der Münchner Sicherheitskonferenz ins Gesicht gesagt hat – es kann auch Ihnen nur ins Gesicht gesagt werden –: (Erik Stohn [SPD]: Zum Thema!) Die Bedrohung – so sagte es J. D. Vance am 14. Februar; das ist zwei Wochen her, ganz aktuell –, die mich in Bezug auf Europa am meisten besorgt, das ist nicht Russland und China, das ist nicht irgendein anderer externer Akteur. Was mich besorgt, ist die Bedrohung von innen. In Großbritannien und ganz Europa, fürchte ich, ist die Meinungsfreiheit auf dem Rückzug. Für viele von uns auf der anderen Seite des Atlantiks sieht es zunehmend so aus, als würden alte, etablierte Interessen sich hinter hässlichen, sowjetisch anmutenden Begriffen wie „Fehlinformation“ und „Desinformation“ verstecken. – Zitatende. Genau das ist es, was wir erleben. Genau das ist es, was der Verfassungsschutz tut. Deswegen muss das geändert werden, und deswegen haben wir einen Vorschlag vorgelegt. Wenn Sie wirklich an die Demokratie glauben, dann helfen Sie uns und machen Sie dabei mit! (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Frau Ministerin Lange, möchten Sie erwidern? (Ministerin Katrin Lange: Nein, es ist alles gesagt!) Okay. Die Frau Ministerin möchte nicht erwidern. – Für die antrageinreichende Fraktion hat die Abgeordnete Kotré noch einmal das Wort. (Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Herr Bretz, Sie können gleich eine Zwischenfrage stellen! – Steeven Bretz [CDU]: Ich freue mich, dass Sie so an meine Rechte denken!) Sie haben das Wort, Frau Kotré. Lena Kotré (AfD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Sehr geehrter Herr Adler, die AfD ist nicht der alleinige Adressat von Verfassungsschutzmaßnahmen. Ja, Donnerwetter, da sind Sie ja einem großen Ding auf der Spur! Nein, Adressat sind auch Coronaspaziergänger, sogenannte Delegitimierer des Staates, angebliche Rechtsextreme und ganz einfache Regierungskritiker. (Vereinzelt Beifall AfD) All sie sind auch Adressaten, und das macht das Ganze ja so schändlich, sehr geehrter Herr Adler. Islamistische Gefährder hingegen sind oftmals nicht der Adressat. Wir haben es ja gesehen: Wir müssen uns der Erkenntnisse eines ausländischen Geheimdienstes bedienen, um hier den Terror abzuwehren. Das ist völlig absurd! Ich hätte es nicht für möglich gehalten, dass ich heute Abend von Herrn Adler noch etwas lernen kann. Aber man lernt ja nie aus. So habe ich jetzt den neuen Begriff der Delegitimierung von Heimatfeinden aufgegriffen. Ich schlage Ihnen vor: Machen Sie daraus doch eine eigene Kategorie, dann ist der Verfassungsschutz noch ein bisschen umfangreicher. (Vereinzelt Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Uwe Adler [SPD]) – Sie blühen ja richtig auf heute, Herr Adler! Ich habe einen Vorschlag für Sie, wenn Sie irgendwann nicht mehr in diesem Landtag sitzen: Sie können es ja mal als Kirmesboxer probieren. Ich glaube, das hat Zukunft. (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Herr Genilke, die AfD ist eine Partei, bei der man nicht zwischen Kommunisten und Faschisten unterscheiden kann. Habe ich Sie richtig verstanden? Sind diese wirren Aussagen der Grund, warum wir aus der Parlamentarischen Kontrollkommission herausgehalten werden müssen? Weil Sie diese wirklich wirren und verrückten Aussagen dort tätigen? Ich weiß es nicht, aber derartiges Faschismus–Tourette habe ich Ihnen gar nicht zugetraut. Aber bei Ihnen lernt man nicht aus. (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) 2025 97
Daniel Münschke
Frau Abgeordnete Kotré, lassen Sie die Zwischenfrage des Abgeordneten Stohn zu? Lena Kotré (AfD):* Ja.
Daniel Münschke
Das war ein Ja? Ich habe das akustisch nicht verstanden. – Es war ein Ja. – Herr Stohn, bitte sehr.
Erik Stohn SPD
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Kotré, wir haben ja in dieser Woche eine ganze Menge Vorschläge von Ihnen und Ihrer Fraktion gehört: nicht nur, dass Sie zusätzliche Bürokratie aufbauen wollen, indem Sie jede Einbürgerung der letzten zehn Jahre nochmals kontrollieren wollen, durch die Trennung von Amt und Mandat 1 Million Euro Mehrkosten im Land produzieren wollen, jetzt noch einmal den Verfassungsschutz neu organisieren und damit auch zusätzliche Ausgaben produzieren wollen. (Zuruf von der AfD: Frage!) Ich muss jetzt, 20.42 Uhr, leider sagen: Ihre Rede klingt wirklich mehr wie eine Büttenrede. Ich weiß auch gar nicht, wie ernst Sie Ihr Anliegen nehmen oder Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer, der heute Morgen (Zuruf von der AfD: Frage!) noch den moralischen Zeigefinger erhoben hat, dass der Ministerpräsident seiner staatspolitischen Verantwortung in der Ministerpräsidentenkonferenz (Zuruf von der AfD: Frage!) – die Frage kam schon – wahrgenommen habe. – Herr Vizepräsident, darf ich meine Frage ausführen? – Danke. (Lachen bei der AfD)
Daniel Münschke
Wenn die Frage kurz und prägnant ist, können Sie sie weiter ausführen.
Erik Stohn SPD
Dann bitte ich, ausführen zu dürfen. – Die AfD ist nur noch mit „Rumpfbesetzung“ da, der Parlamentarische Geschäftsführer schon mal gar nicht mehr. Wie ernst nehmen Sie Ihr Anliegen?
Daniel Münschke
Frau Kotré, Sie haben das Wort. Bitte sehr. – Nachdem Frau Kollegin Kotré geantwortet hat, kommt ein Geschäftsordnungsantrag. Lena Kotré (AfD):* Herr Stohn, wenn ich Sie mir anschaue, denjenigen, der auf Antifa-Demonstrationen regelmäßig Reden hält, der gegen die Opposition hetzt, (Einzelbeifall AfD) so kann ich Ihnen sagen: Das Anliegen, das wir hier vortragen, ist bitterernst. (Erik Stohn [SPD]: Was ist bitterernst?)
Daniel Münschke
Nun ein Geschäftsordnungsantrag des Abgeordneten Dr. Berndt. Bitte sehr.
Hans-Christoph Berndt AfD
Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident. – Ich weise auf § 29 unserer Geschäftsordnung – Abs. 1 für diejenigen, die nachlesen wollen – hin. Dort geht es nämlich um Fragen zu einem Redebeitrag – um Fragen zu einem Redebeitrag, Herr Kollege Stohn! –, und dort steht: „Wenn Mitglieder des Landtages in der Aussprache über einen Beratungsgegenstand beabsichtigen, Fragen zu einem Redebeitrag zu stellen […]“ (Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke [SPD]: Hat er gemacht!) Sie haben keine Fragen zu einem Beitrag gestellt. Sie haben eine wirre, konfuse Weltsicht dargestellt, und ich finde, das ist ein totaler Missbrauch der Geschäftsordnung, Herr Stohn. Ich bitte Sie, das künftig sein zu lassen. (Vereinzelt Beifall AfD – Zurufe von der SPD)
Daniel Münschke
Gut. Dann haben wir das auch gehört. – Ich nehme wahr, dass wir in der nächsten Präsidiumssitzung das eine oder andere Thema zu besprechen haben. Ich nehme auch mit auf die Tagesordnung, dass wir uns diesbezüglich im Präsidium noch einmal dazu austauschen, wie die Zwischenfragen gebraucht werden. (Ludwig Scheetz [SPD]: Sie haben den Geschäftsordnungsantrag missbraucht!) Es gibt keine weiteren Fragen. Die Abgeordnete Kotré hat noch 1,46 Minuten Zeit, um ihren Redebeitrag fortzuführen. Bitte sehr. Lena Kotré (AfD):* Das reicht, um noch auf Herrn von Ossowski einzugehen. Sie sagten, wenn Sie die Menschen draußen fragen, ob sie Angst vor dem Verfassungsschutz hätten, sagt der Großteil: nein. – Das liegt doch daran, dass sich ein Großteil der Menschen in Ostdeutschland eben nicht mehr der Einschüchterung durch Geheimdienste hingibt. (Vereinzelt Beifall AfD) Das ist der Grund, warum die Menschen keine Angst haben. Nur diese Resilienz gegenüber staatlichen Unterdrückungsversuchen führt dazu, dass sich die Menschen draußen nicht einschüchtern lassen und keine Angst haben. Aber das ändert überhaupt nichts an dem Ungleichgewicht zwischen der staatlichen Bespitzelung von Privatpersonen und der vermeintlichen Terrorabwehr, die eben nicht stattfindet und bei der wir uns – das habe ich eben auch schon einmal gesagt – ausländischer Geheimdienste bedienen müssen. Dieses Ungleichgewicht ist nach wie vor da. Jetzt ist die Redezeit gleich zu Ende. Sehr geehrte Damen und Herren, geben Sie sich heute Abend doch einmal einen Ruck. Gerade Sie vom BSW wollten es ja anders machen. Zeigen Sie mal, dass Sie es anders machen wollen. Stimmen Sie unserem Antrag zu! (Vereinzelt Beifall AfD – Dr. Dominik Kaufner [AfD]: Genau!)
Daniel Münschke
Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt. Ich weise darauf hin, dass ich mir die Passagen, in denen die Wörter „Tanzonkel“ und „Kirmesboxer“ gefallen sind, noch einmal anhören werde. (Beifall des Abgeordneten Erik Stohn [SPD]) – Dafür bedarf es keines Applauses. – Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der AfD–Fraktion mit der Drucksachennummer 8/497 „Verfassung schützen heißt: Terrorismusabwehr statt Bürgerbespitzelung“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf. TOP 15: Baulastträgerschaft der wiederherzustellenden Straßenverbindung zwischen Welzow und Spremberg Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/499 Die Aussprache beginnt für die antragstellende Fraktion der Abgeordnete Hanko. (Beifall AfD)
Michael Hanko AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! In unserem Antrag geht es darum, dass das Land Brandenburg die Bauträgerschaft der wiederherzustellenden Straßenverbindungen zwischen Welzow und Spremberg übernimmt. Die ursprüngliche und kürzeste Verbindung zwischen Spremberg und Welzow führte in der Vergangenheit durch die Ortschaften Proschim, Haidemühl, Gosda, Jessen, Pulsberg bis nach Spremberg. Ab Proschim erfolgte die Trassenführung als Fernverkehrsstraße 156. 1966 wurde damit begonnen, in diesem Bereich Braunkohle abzubaggern. Damit verschwand auch die alte Fernverkehrsstraße 156 nach Spremberg. Die Trassenführung der F 156 wurde vor der Devastierung der Ortschaften Gosda und Jessen verlegt. Die hier geforderte und durch den Braunkohleplan zum Tagebau Welzow-Süd, Teilabschnitt 1, zugesicherte Straßenverbindung kann also nur als Ersatz für die ursprüngliche Verbindung über die vorbergbauliche F 156 zu sehen sein. Laut Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd, räumlicher Teilabschnitt 1 vom 21. Juni 2004, soll zur Verbesserung der Verkehrsbeziehungen zwischen den Tagebaurandgemeinden folgende Straßenverbindung über die Kippenflächen hergestellt werden: Spremberg – Welzow – Neupetershain mit Abzweig nach Papproth. In der Verordnung heißt es weiter – ich zitiere –: „Durch den Braunkohlenbergbau werden bestehende Straßenverbindungen in Abbaugebieten unterbrochen. Dadurch verlängern sich in der Regel die Wege zwischen den Tagebaurandgemeinden. Diese Mehrwegbelastungen sollen durch den frühestmöglichen Aufbau von Straßenverbindungen über das Kippengelände im Rahmen der Wiedernutzbarmachung beseitigt werden. […] Entsprechend dem Entwicklungsstand der Kippengestaltung ist in Ost-West-Relation eine Straßenverbindung zwischen Spremberg und Welzow/Neupetershain herzustellen und die Straßenverbindung zwischen Steinitz und Welzow/Neupetershain wieder herzustellen. […] Durch die Tagebauentwicklung und die topografische Lage der Stadt Welzow ist der Planungsspielraum für eine Trassenführung einer Ortsumfahrung Welzow/Neupetershain begrenzt. […] Das Raumordnungsverfahren dazu wurde in der landesplanerischen Beurteilung vom 16. Dezember 2002 erfolgreich abgeschlossen.“ Im Braunkohlenplan von 2004 steht zwar, dass es eine neue Straße geben soll, aber leider nicht, wer diese Bauträgerlast übernehmen soll. Viele Welzower fahren nach Spremberg zum Hausarzt, ins Krankenhaus oder zum Einkaufen. Auch Sport- und Kulturveranstaltungen finden hauptsächlich dort statt. Wer von Ort zu Ort will, muss im Moment über eine Betriebsstraße fahren, die südlich einen Bogen entlang der Tagebaukante macht. Für die knapp 22 Kilometer brauchen Autofahrer rund 25 Minuten – für Rettungswagen zu lang, um innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit von 15 Minuten am Einsatzort zu sein. 2027 wird die derzeitige Verbindung, die Betriebsstraße, geschlossen und damit die letzte Verbindung Richtung Spremberg 2025 99 abgeschnitten. Für die Welzower bleibt dann nur noch der Umweg über Bluno und Terpe nach Spremberg, wodurch noch einmal fünf Kilometer dazukommen. Der Energiekonzern LEAG muss diese neue Straße bauen – und würde es auch tun. Das einzige Problem an der Sache ist: Niemand will sich danach um sie kümmern. Keiner ist bereit, nach der Fertigstellung die Wartung und Pflege der Straße sowie den Winterdienst zu übernehmen. Deshalb sehen wir das Land in der Pflicht, die Baulastträgerschaft zu übernehmen und die Folgekosten nicht auf die ohnehin schon klammen Kommunen abzuwälzen. Nun bin ich auf die Diskussion und die Redebeiträge gespannt, vor allem auf die der CDU und der SPD. – Danke. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Als Nächster in der Aussprache erhält der Abgeordnete Roick für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall SPD)
Wolfgang Roick SPD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Und natürlich auch liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger am Livestream, jetzt zu später Stunde! Wir haben heute über einen Antrag der AfD-Fraktion zu diskutieren, und ich lese einmal Folgendes vor: „Die brandenburgische Landesregierung wird aufgefordert, für die als Ersatz wegen bergbaulicher Inanspruchnahme weggefallene Straßenverbindung zwischen Welzow und Spremberg vom Bergbaubetreiber […] neu zu schaffende Ersatzstraße die Baulastträgerschaft zu übernehmen und mit allen Beteiligten hierzu eine abschließende Regelung herbeizuführen.“ (Lars Hünich [AfD]: Jawohl!) Wer aufmerksam zugehört hat, wird feststellen, dass das genau dem AfD-Antrag entspricht. Aber das, was ich vorgelesen habe, ist aus einem Antrag der Fraktionen von SPD und CDU im Kreistag Spree-Neiße. (Beifall SPD und CDU – Zuruf von der SPD: Echt? – Gegenruf: Ja! – Andreas Galau [AfD]: Ist ja toll! Dann können Sie ja zustimmen! – Lars Hünich [AfD]: Stimmen Sie zu!) Ich finde es ja interessant, dass Sie selbst keinen Antrag hinkriegen, sondern dass Sie einen von CDU und SPD abschreiben müssen, dass Sie also unsere Hilfe brauchen, um hier vernünftige Anträge einzubringen. (Beifall SPD, BSW und CDU) Das ist schon einmal spannend. Zum Zweiten …
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter …
Wolfgang Roick SPD
Nein. – Das Beste an dieser ganzen Sache ist ja, dass es zwei Personen gibt, die sowohl in der AfD-Fraktion des Kreistags Spree-Neiße als auch in der AfD-Fraktion hier sitzen. Die AfD-Fraktion im Kreistag Spree-Neiße hat genau diesen Antrag abgelehnt. Was ist denn nun? (Beifall SPD, BSW und CDU – Rainer Genilke [CDU]: Was? – Unruhe und weitere Zurufe)
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter Roick, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Berndt zu? (Zuruf von der SPD: Nein!)
Wolfgang Roick SPD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident: Nein! (Beifall SPD – Lena Kotré [AfD]: Das ist aber unsympathisch!)
Daniel Münschke
Dann habe ich das wahrgenommen.
Wolfgang Roick SPD
Im Kreistag wurde unter anderem argumentiert, dass diese Straße keine Landesstraße werden kann, weil es ja das Mobilitätsgesetz gebe, und beim Mobilitätsgesetz seien Neubauten von Straßen verboten. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Wer hat denn das beschlossen?) Das stimmt nicht. Es gibt im Grundsatz keine Neubauten – aber es gibt Neubauten. Und in diesem Fall wäre das sowieso egal gewesen, denn hier handelt es sich um eine Wiederherstellung. Das ist gerade ausreichend beschrieben worden. (Andreas Galau [AfD]: Ist dieses Mobilitätsgesetz ein Immobilitätsgesetz?) Also, kurz und gut: Wir selbst – wir haben ja heute etwas von den Bürgern aus Welzow dazu in Empfang genommen – nehmen diese Bürger ernst. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ach?) Und wenn es dazu eine Abstimmung gibt, dann gibt es eine gleichlautende Abstimmung sowohl im Kreistag als auch hier. Aber das, was Sie hier aufführen, ist ein Schauspiel. Es ist ein Armutszeugnis, was Sie hier machen. (Beifall SPD, BSW und CDU) Sie nehmen die Bürger von Welzow oder Spremberg eben nicht ernst, und die Straße ist Ihnen erst recht egal. Ich will das hier nicht weiter ausdehnen, obwohl ich noch zwei Minuten habe. Schämen Sie sich einfach! So geht man nicht mit diesem Hohen Haus um. Das macht man nicht, dass man einen gleichlautenden Antrag einreicht – und ich habe ja nur den Antrag vorgelesen. Ich habe ja nicht einmal vorgelesen, was in der Begründung steht; das wurde auch eins zu eins übernommen. Das ist wirklich schlimm. (Beifall SPD, BSW und CDU – Steeven Bretz [CDU]: Unglaublich!) Und aus diesem Grund werden wir (Zuruf von der AfD: Die Sitzung unterbrechen!) uns mit diesem Thema intensiv befassen. Der Antrag im Kreistag ist gestellt. Der kommt irgendwann ins Ministerium, und dann werden wir uns intensiv damit befassen und eine Antwort finden. So macht man Politik. Diesen Antrag lehnen wir ab. – Danke schön. (Beifall SPD, BSW und CDU)
Daniel Münschke
Bevor der Abgeordnete Brüning – der schon mit den Hufen scharrt – spricht, kommt Herr Dr. Berndt noch mit einer Kurzintervention an die Reihe. Bitte schön. (Beifall AfD)
Hans-Christoph Berndt AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Roick! Wenn dieser Antrag genau das zum Inhalt hat, was CDU und SPD im Kreistag Spree-Neiße (Steeven Bretz [CDU]: Den Sie abgelehnt haben! – Andreas Noack [SPD]: Sie haben das abgelehnt!) beantragt haben, und wenn die AfD das aufnimmt – vielleicht sogar in Korrektur früherer Meinungen –, dann können Sie doch stolz sein: erstens auf sich, dass wir Ihre Inhalte übernehmen, und zweitens auf uns, dass wir Ihre Weisheit anerkennen. Ich verstehe Ihre Aufregung nicht. (Beifall AfD – Oh! bei der SPD)
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter Roick, wollen Sie darauf erwidern? (Wolfgang Roick [SPD]: Nein!) Dann ist der nächste Redner in der Aussprache der Abgeordnete Brüning von der CDU-Fraktion. Julian Brüning (CDU):* Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Wiederherstellung der Straßenverbindung zwischen Welzow und Spremberg ist eine verkehrspolitische Notwendigkeit. Durch den Braunkohletagebau wurden bestehende Verkehrswege unterbrochen – mit erheblichen Auswirkungen auf die Mobilität der Menschen in der Region. Und nun droht 2027 die nächste gravierende Veränderung: Eine der letzten regulären Verbindungen, die Betriebsstraße der LEAG, soll gekappt werden. Viele Pendler nutzen diese Straße derzeit als schnellste Route nach Spremberg. Fällt sie weg, drohen erhebliche Umwege mit wirtschaftlichen und sozialen Nachteilen für die gesamte Region. Wir als CDU-Fraktion begrüßen deshalb ausdrücklich, dass es bereits Gespräche zwischen dem Landkreis Spree-Neiße und der LEAG gibt, um eine Lösung zu finden. (Beifall CDU, SPD und BSW) Diese Abstimmungen sind notwendig, um eine tragfähige und verlässliche Regelung zu erarbeiten. Besonders hervorheben – Wolfgang Roick hat es gerade gesagt; wir haben heute 1 308 Unterschriften von der Bürgerinitiative aus Welzow in Empfang genommen – möchte ich die Beteiligung der Bürgerinitiative, die schon seit vielen Jahren für eine Straßenverbindung kämpft. Herzlichen Dank für den Einsatz! Herzlichen Dank für die Unterstützung! (Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion, ich war heute etwas erstaunt, als Sie den Antrag eingebracht haben. Wolfgang Roick hat dazu schon ausgeführt. In den Kreistag Spree-Neiße haben Sie nämlich einen völlig gegensätzlichen Antrag eingebracht, in dem Sie den Landkreis auffordern, mit den Kommunen über die Baulastträgerschaft zu verhandeln, um die Baulastträgerschaft in Richtung Landkreis oder Kommunen zu verlagern. Das ist ein völlig gegensätzlicher Antrag. Vielleicht können Sie in zwei Wochen ja auch noch einen Antrag in den Bundestag einbringen, um die Baulastträgerschaft dem Bund zuzuweisen. (Beifall CDU, SPD und BSW) Oder Herr Hohloch kann mit seiner Ehefrau zu Hause noch einmal beraten, ob das im EU-Parlament eingebracht wird, damit es eine Europastraße wird. Dann werden alle politischen Ebenen berücksichtigt. (Heiterkeit – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Absolut! Und Sie bringen es bei der UNO ein!) Wir als CDU-Fraktion haben den Tagesordnungspunkt in den zuständigen Ausschüssen, im Infrastrukturausschuss und im Sonderausschuss Lausitz, angekündigt. Das hätten wir auch von der AfD erwartet, nämlich im Fachausschuss darüber zu diskutieren, was das Richtige ist, die Baulastträgerschaft entweder dem Land, dem Landkreis oder der Kommune zu übertragen. Ich habe es bereits gesagt: Zwischen dem Landkreis und der LEAG laufen schon Verhandlungen. 2025 101 Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns im Ausschuss sachlich und lösungsorientiert darüber diskutieren. Einen Schaufensterantrag wie den von Ihnen brauchen wir aber nicht. – Danke. (Beifall CDU, SPD und BSW – Lars Hünich [AfD]: Ich dachte, es wäre Ihr Antrag!)
Daniel Münschke
Für die BSW-Fraktion hat der Abgeordnete Skopec das Wort. (Beifall BSW)
Oliver Skopec BSW
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Late-Night-Gäste auf der Tribüne! Ich wähnte mich eigentlich schon glücklich, zum Abschluss zu einem weniger temperierten Thema sprechen zu dürfen, aber ich glaube, ich habe mich da geirrt. (Heiterkeit) Man muss schon Spaß am Bohren dicker Bretter haben, wenn man sich mit dem hier vorliegenden Antrag und der dahinterliegenden verkehrsplanerischen Situation politisch auseinandersetzen möchte. Deshalb danke ich Ihnen für diesen Antrag, liebe Kollegen der AfD; denn er wirft Licht auf eine chancenreiche Lösung im Sinne der örtlichen Bevölkerung rund um Spremberg, Welzow und der gesamten Region sowie auf die fernverkehrlichen Herausforderungen unseres Landes. Es ist zwar nicht Kernaufgabe des Landtags, über einzelne Kreisstraßenprojekte zu beraten – genau darauf wird aber mit Ihrem Antrag, in dem aus der gesetzlichen Regelung von 2004 zitiert wird, im Kern abgezielt –; es wäre aber nachlässig und potenziell, so will ich es fast sagen, schildbürgerlich, wenn man nicht anerkennen würde, dass sich die Welt in den 20 Jahren seither verändert hat, und nicht prüfte, wie genau sie es getan hat – und damit auch der Verkehr in der Region. Meine Vorredner stammen größtenteils von dort und kennen das Thema schon aus vergangenen Legislaturperioden – auf mich trifft beides nicht zu. Ich habe also versucht, mich der Sachlage umso unvoreingenommener anzunehmen, und sehe daher tatsächlich das Potenzial, neue Lösungen vom Ende her zu denken. Wir sollten mehrere zusätzliche Aspekte in die Gesamtbetrachtung einbeziehen: Erstens. Die Bundesstraße 169 ist im hier diskutierten Gebiet bereits auf einen Durchgangsverkehr für Fahrzeuge mit maximal 3,5 Tonnen herabgestuft, nachdem zwei Gemeinden erfolgreich geklagt hatten. Die Bundesstraße führt durch mehrere kleine – ich bin mir sicher: sehr schöne – Ortsteile; drei davon sind in freudiger Erwartung einer Ortsumgehungsstraße, auch wenn sie nicht unumstritten ist. Zweitens. Ähnliche Situationen lassen sich für die südlich verlaufende B 156 prognostizieren. Ebenfalls ist der internationale Fernverkehr zwischen Polen und Sachsen auf dieser Bundesstraße zu berücksichtigen. Drittens – das haben Sie in Ihrem Antrag bereits aufgegriffen – ist das vielversprechende für Welzow geplante Industriegebiet an der Stelle des bestehenden Flugplatzes zu berücksichtigen. Viertens macht die von Norden nach Süden verlaufende Bahntrasse die Gesamtbetrachtung zusätzlich spannend; denn die Frage, wie viele teure Brückenbauwerke in einem schlüssigen Gesamtkonzept entstehen müssten – oder eben vermieden werden könnten –, gilt es ebenso zu beantworten. Hinsichtlich der finanziellen Verpflichtungen in Bezug auf die Baulastträgerschaft kann man sich leicht ausmalen, dass das Land diese lieber beim Kreis sähe. Aber noch einmal: Ich finde es gut, dass Sie dieses Thema hier auf die Tagesordnung gebracht haben. Das bietet uns die Möglichkeit, vorausschauend in die Debatte und die Planung einzusteigen, und verleiht der Sache vielleicht auch das gebotene Gewicht. Der in Ihrem Antrag konkret vorgeschlagene Plan greift meines Erachtens aber aus den genannten Gründen zu kurz, weshalb wir den Antrag ablehnen werden. Ich will meinen Vorrednern aber den sportlich-konstruktiven Vorschlag machen, einen gemeinsamen Termin vor Ort zu durchzuführen, sich einen Eindruck von der aktuellen Situation zu verschaffen und dann offen die verschiedenen Pläne zu diskutieren. Entsprechend gehe ich davon aus, dass wir über das Thema, um einige Erkenntnisse und Ideen reicher, zu geeigneter Zeit in den dafür geeigneten Foren weiter diskutieren werden. – Vielen Dank. (Beifall BSW und vereinzelt SPD)
Daniel Münschke
Für die Landesregierung hat Minister Tabbert das Wort. (Beifall BSW) Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Hanko, es ist schön, dass am späten Abend noch ein so wichtiges Thema aus dem Bereich der Infrastruktur auf der Tagesordnung steht. Der vorliegende Antrag widmet sich einer Straßenverbindung, welche bereits sowohl in der Landtagssitzung im Januar dieses Jahres als auch in der gestrigen Landtagssitzung Gegenstand von mündlichen Anfragen war. Gern nutze ich erneut die Möglichkeit, Ihnen die Auffassung der Landesregierung zu diesem Thema zu erläutern. Schon seit mehreren Jahren fordern die Stadt Welzow und das Bürgerbündnis „Zukunft Welzow“ die Herstellung der Straßenverbindung von Welzow bzw. Neupetershain über die Kippenfläche des Tagebaus Welzow-Süd nach Spremberg. Richtig ist, dass der Braunkohlenplan für den Tagebau Welzow-Süd von 2004 die Herstellung einer Straßenverbindung zwischen Welzow und Spremberg als Vorgabe enthält. Korrekt ist auch, dass darin bereits ein möglicher Trassenverlauf vorgegeben ist, der für den Fall der Herstellung der Straßenverbindung freizuhalten ist. Daraus können jedoch weder die Pflicht zur Realisierung der Straßenverbindung noch die zukünftige Straßenbaulastträgerschaft oder gar der Ausbaustandard der Straßenverbindung abgeleitet werden. Als tätiges Bergbauunternehmen würde die LEAG die in Rede stehende Straßenverbindung herstellen – zur Frage der Ausbauqualität haben wir ja nächste Woche einen Termin. (Vereinzelt Beifall BSW, SPD und CDU) Bisher ist jedoch kein dafür in Betracht kommender Träger bereit, die Straße nach Herstellung zu übernehmen. Aus der Sicht meines Hauses ist klar, dass die zu errichtende Straße keine Landesstraße werden kann. Zum einen vertritt die Landesstraßenbauverwaltung die fachliche Einschätzung, dass die Straßenverbindung aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung keine Landesstraße sein kann; denn sie hätte keine regionale bzw. kreisübergreifende Verbindungsfunktion. Diese Einschätzung deckt sich mit den Ergebnissen einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahre 2019, bei deren Erstellung auch der Landkreis und die angrenzenden Gemeinden eingebunden waren. Diese fachliche Bewertung hat nach wie vor Gültigkeit. Es obliegt dem Landkreis Spree-Neiße, die Fragen der Zuständigkeit hinsichtlich der zukünftigen Baulastträgerschaft mit seinen betroffenen Gemeinden zu klären. Ich habe mich zu dieser Angelegenheit bereits mehrfach geäußert und meine Haltung auch im Januar in einem Schreiben an den Landrat klar zum Ausdruck gebracht: Es obliegt dem Landkreis Spree-Neiße, die Frage der Zuständigkeit zu klären. Ich empfehle die Ablehnung des vorliegenden Antrags, freue mich aber darauf, im Ausschuss mit Ihnen gemeinsam über alternative Lösungsmöglichkeiten zu diskutieren, und wünsche uns einen schönen Abend. – Vielen Dank. (Beifall BSW, vereinzelt SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU])
Daniel Münschke
Für die antrageinreichende Fraktion hat noch einmal Abgeordneter Hanko das Wort. (Vereinzelt Beifall AfD)
Michael Hanko AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Ich freue mich auf alle Fälle über die vorhersehbaren und aufschlussreichen Diskussionsbeiträge der CDU und der SPD. (Steeven Bretz [CDU]: Was bieten Sie denn an?) Wir haben im Kreistag einen Änderungsantrag eingebracht, um die Straße als Kreisstraße einzustufen, dem sogar der CDU-Landrat zugestimmt hätte. Aber die CDU-Fraktion hat gegen ihren eigenen Landrat gestimmt. (Zurufe von der AfD: Ach?) Die Meinung des Ministers für Infrastruktur und Landesplanung war uns eigentlich schon aus den Antworten auf die mündlichen Anfragen des Abgeordneten Brüning vom 23.01. und des Abgeordneten Kubitzki gestern bekannt. Wir wissen eigentlich, dass es keine Landesstraße werden kann. Daher haben wir uns gewundert, als von der CDU ein gemeinsamer Antrag mit der SPD zu diesem Thema – mit dem gleichen Wortlaut – in den Kreistag Spree-Neiße eingebracht wurde. (Steeven Bretz [CDU]: Was bieten Sie denn an? Was ist Ihr Angebot?) Der Abgeordnete Brüning hätte ja eigentlich wissen müssen, wie das Ministerium zur Baulastübernahme steht – dass es sie nämlich ablehnt. Gleichfalls hätte er auch wissen müssen, dass der Kreistag nicht beschließen kann, was die Landesregierung umsetzen soll. Daher ist es eine Sache, die zwischen den Kommunen zu klären ist. Damit konfrontiert waren die Aussagen der Einbringer zur Baulastübernahme durch das Land aber sehr vollmundig und vielversprechend. Für die SPD-Fraktion hat der ehemalige Bundestagsabgeordnete Freese lautstark argumentiert, er habe mit Frau Wallstein, Herrn Roick, Herrn Freytag und Vertretern der Landesregierung gesprochen; alles sei auf einem guten Weg und weitestgehend abgesprochen. (Lars Hünich [AfD]: Ach?) Das kann man im Protokoll der Kreistagssitzung nachlesen. Nun weiß ich ja, dass die AfD nicht über alle Gespräche und Absprachen mit der Regierungskoalition informiert wird. Aber diese Ankündigung hat mich dann doch stutzig gemacht. (Steeven Bretz [CDU]: Wie haben Sie denn abgestimmt?) – Wir haben unserem Änderungsantrag zugestimmt. Hören Sie doch mal zu! (Vereinzelt Beifall AfD) Ich habe gesagt, wir haben dem Änderungsantrag zugestimmt, aber den ursprünglichen Antrag abgelehnt, weil wir von vornherein wussten, dass es ein falsches Versprechen ist. (Steeven Bretz [CDU]: Sie haben abgelehnt, Herr Hanko! – Zuruf von der AfD: Ach, Herr Bretz! – Weitere Zurufe von der AfD) Dass bei der CDU und der SPD alles im stillen Kämmerlein abgesprochen wurde, hat uns dazu veranlasst, diese Sache als Antrag in den Landtag einzubringen. Den CDU-Politiker, der mir das empfohlen hat, möchte ich jetzt nicht namentlich nennen; er sitzt nämlich auch im Landtag, nur jetzt gerade nicht. Eigentlich ist also alles geklärt: Die SPD, die CDU, wir alle wollen die Straße. (Steeven Bretz [CDU]: Bei Ihnen bin ich mir nicht sicher! – Gegenruf von der AfD: Herr Bretz, bei Ihnen bin ich mir auch nicht sicher!) 2025 103 – Ich bin mir sicher. – Dementsprechend habe ich die große Hoffnung, dass das Land Brandenburg die Bauträgerschaft übernehmen will. Deshalb bin ich gespannt, wie die beiden Fraktionen von CDU und SPD heute, wenn es um diese wichtige Sache geht, abstimmen und ob sie unserem Antrag wirklich einmal zustimmen. Sollte der Antrag wider Erwarten abgelehnt werden, freue ich mich schon auf die nächste Kreistagssitzung. (Vereinzelt Beifall AfD) Denn dort werden wir den Leuten genau dieses Verhalten von euch – SPD und CDU – vor die Nase halten. Eine Überweisung an den AIL finden wir sinnlos und lehnen wir ab; denn da wird das Ding nur zerredet. (Zuruf des Abgeordneten Julian Brüning [CDU]) – Ja, wir haben genau gehört, was der Minister gesagt hat: Es wird keine Landesstraße. – Und der Landrat hat schon dreimal gesagt, dass er sie als Kreisstraße einstuft. – Danke. (Beifall AfD – Julian Brüning [CDU]: Dann bringen Sie das doch in den Kreistag ein! – Gegenruf des Abgeordneten Andreas Galau [AfD]: Na, das hat er doch, aber Sie haben den Antrag abgelehnt!)
Daniel Münschke
Wie wir sehen und hören, ist eine Straße etwas Praktisches, was dennoch sehr emotional behandelt werden kann. Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag, denn wir sind am Ende der Aussprache angelangt. Es geht um den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/499, „Baulastträgerschaft der wiederherzustellenden Straßenverbindung zwischen … (Anhaltende Unruhe) Meine Damen und Herren, es liegt an Ihnen, wie lange wir noch benötigen. Sind wir alle jetzt, zum späten Abend, wieder etwas aufnahmefähig? – Okay. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/499 … (Abgeordneter Michael Hanko [AfD] hält ein Smartphone hoch. – Abgeordneter Ludwig Scheetz [SPD] zeigt einen Antrag zur Geschäftsordnung an und führt aus: Sie müssen den Kollegen Hanko darauf hinweisen, hier keine Film- oder Videoaufnahmen von der Abstimmung zu machen! – Gegenruf des Abgeordneten Michael Hanko [AfD]: Ich mache doch keine Filmaufnahmen! – Weiterer Zuruf von der AfD: Er hat kein Video gemacht! – Zuruf: Namentliche Abstimmung! – Weitere Zurufe) Also, meine Damen und Herren! Erstens weise ich, wie es mein Kollege Vizepräsident Genilke im Laufe der heutigen Sitzung schon getan hat, allgemein darauf hin, dass hier im Plenarsaal keine Aufnahmen gemacht werden; wenn doch, dürfen sie nicht öffentlich verwendet werden. Das gilt für jeden hier bei uns im Plenarsaal. Das Zweite ist: Es ist keine namentliche Abstimmung beantragt worden. Wenn es einen entsprechenden Antrag gab, ist er zurückgezogen worden; mir liegt keiner vor. Deswegen würden wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag kommen, wenn das für Sie in Ordnung ist. – Ich nehme es so wahr. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/499, „Baulastträgerschaft der wiederherzustellenden Straßenverbindung zwischen Welzow und Spremberg“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei einigen Enthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 15 und danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die uns zur Verfügung gestanden haben. (Vereinzelt Beifall) Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit, wünsche Ihnen eine schöne Restwoche sowie vorab ein schönes Wochenende. Ich beende die Plenarsitzung. Kommen Sie gut nach Hause! Ende der Sitzung: 21.13 Uhr Anlagen 1 Gefasste Beschlüsse Festlegung der Zahl der vom Landtag zu entsendenden beratenden Mitglieder des Landes-Kinder- und Jugendausschusses ruar 2025 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag beschließt gemäß § 112 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes zur Förderung und zum Schutz junger Menschen (Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz - BbgKJG) vom 25. Juni 2024 (GVBI. I Nr. 34), dass der Landtag Brandenburg neun beratende Mitglieder und neun stellvertretende beratende Mitglieder in den Landes- Kinder- und Jugendausschuss entsendet. “ Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Landes-Kinder- und Jugendausschusses ruar 2025 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „ Der Landtag wählt in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen seiner Mitglieder Frau Abgeordnete Annemarie Wolff (65 Jastimmen / 12 Neinstimmen / 2 Enthaltungen), Frau Abgeordnete Elske Hildebrandt (60 Jastimmen / 16 Neinstimmen / 3 Enthaltungen) und Herrn Maurice Heilmann (64 Jastimmen / 10 Neinstimmen / 5 Enthaltungen) als Mitglieder sowie Frau Abgeordnete Katja Poschmann (65 Jastimmen / 12 Neinstimmen / 2 Enthaltungen), Herrn Maximilian Hennigsen (64 Jastimmen / 11 Neinstimmen / 4 Enthaltungen) und Frau Johanna Lagemann (63 Jastimmen / 11 Neinstimmen / 5 Enthaltungen) als stellvertretende Mitglieder des Landes- Kinder- und Jugendausschusses. “ Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Landes-Kinder- und Jugendausschusses ruar 2025 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen seiner Mitglieder Herrn Abgeordneten Volker Nothing (39 Jastimmen / 25 Neinstimmen / 13 Enthaltungen), Frau Silvia Bothe (37 Jastimmen / 26 Neinstimmen / 14 Enthaltungen) und Frau Corinna Carriere (34 Jastimmen / 28 Neinstimmen / 14 Enthaltungen) als Mitglieder sowie Herrn Michel Albrecht (36 Jastimmen / 27 Neinstimmen / 14 Enthaltungen) und Herrn Frank Korna (36 Jastimmen / 27 Neinstimmen / 14 Enthaltungen) als stellvertretende Mitglieder des Landes- Kinder- und Jugendausschusses.“ Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Landes-Kinder- und Jugendausschusses ruar 2025 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: 1 Die Beschlüsse werden im unveränderten Wortlaut wiedergegeben. 2025 105 „Der Landtag wählt in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen seiner Mitglieder Frau Abgeordnete Melanie Matzies-Köhler (75 Jastimmen / 3 Neinstimmen / 1 Enthaltung) und Herrn Abgeordneten Falk Peschel (75 Jastimmen / 4 Neinstimmen) als Mitglieder sowie Herrn Abgeordneten Reinhard Simon (68 Jastimmen / 7 Neinstimmen / 4 Enthaltungen) und Herrn Abgeordneten Christian Dorst (75 Jastimmen / 3 Neinstimmen) als stellvertretende Mitglieder des Landes- Kinder- und Jugendausschusses.“ Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Landes-Kinder- und Jugendausschusses ruar 2025 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen seiner Mitglieder Frau Abgeordnete Kristy Augustin (70 Jastimmen / 8 Neinstimmen / 1 Enthaltung) als Mitglied und Frau Abgeordnete Ellen Fährmann (71 Jastimmen / 8 Neinstimmen) als stellvertretendes Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses.“ Wahl der Vertreterinnen und Vertreter des Landtages Brandenburg für die Landessportkonferenz ruar 2025 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „ Der Landtag wählt in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen seiner Mitglieder (67 Jastimmen / 8 Neinstimmen / 4 Enthaltungen) Frau Abgeordnete Britta Kornmesser als Vertreterin des Landtages für die Landessportkonferenz. “ Wahl der Vertreterinnen und Vertreter des Landtages für die Landessportkonferenz ruar 2025 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „ Der Landtag wählt in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen seiner Mitglieder (36 Jastimmen / 35 Neinstimmen / 7 Enthaltungen) Herrn Abgeordneten Jean-Pascal Hohm als Vertreter des Landtages für die Landessportkonferenz. “ Wahl der Vertreterinnen und Vertreter des Landtages für die Landessportkonferenz ruar 2025 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen seiner Mitglieder (75 Jastimmen / 3 Neinstimmen / 1 Enthaltung) Frau Abgeordnete Melanie Matzies-Köhler als Vertreterin des Landtages für die Landessportkonferenz.“ Wahl der Vertreterinnen und Vertreter des Landtages für die Landessportkonferenz ruar 2025 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen seiner Mitglieder (69 Jastimmen / 8 Neinstimmen / 2 Enthaltungen) Frau Abgeordnete Kristy Augustin als Vertreterin des Landtages für die Landessportkonferenz.“ Vorschlag zur Bestellung von Mitgliedern in den Beirat der Investitionsbank des Landes Brandenburg ruar 2025 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „Herr Abgeordneter Sebastian Rüter erreicht in geheimer Abstimmung die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages (62 Jastimmen / 15 Neinstimmen / 1 Enthaltung); damit wurde Herr Abgeordneter Rüter zur Bestellung als Mitglied in den Beirat der Investitionsbank des Landes Brandenburg vorgeschlagen.“ Vorschlag zur Bestellung von Mitgliedern in den Beirat der Investitionsbank des Landes Brandenburg ruar 2025 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „Herr Abgeordneter Andreas Galau erreichte in geheimer Abstimmung die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages (38 Jastimmen / 29 Neinstimmen / 11 Enthaltungen); damit wurde Herr Abgeordneter Galau zur Bestellung als Mitglied in den Beirat der Investitionsbank des Landes Brandenburg vorgeschlagen.“ Vorschlag zur Bestellung von Mitgliedern in den Beirat der Investitionsbank des Landes Brandenburg ruar 2025 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „Herr Abgeordneter Oliver Skopec erreicht in geheimer Abstimmung die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages (73 Jastimmen / 4 Neinstimmen / 1 Enthaltung); damit wurde Herr Abgeordneter Skopec zur Bestellung als Mitglied in den Beirat der Investitionsbank des Landes Brandenburg vorgeschlagen.“ Vorschlag zur Bestellung von Mitgliedern in den Beirat der Investitionsbank des Landes Brandenburg ruar 2025 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „Herr Abgeordneter Steeven Bretz erreicht in geheimer Abstimmung die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages (71 Jastimmen / 6 Neinstimmen / 1 Enthaltung); damit wurde Herr Abgeordneter Bretz zur Bestellung als Mitglied in den Beirat der Investitionsbank des Landes Brandenburg vorgeschlagen.“ Beschlussempfehlung und Bericht des Wahlprüfungsausschusses zu den gegen die Gültigkeit der Wahl zum nen Wahleinsprüchen ruar 2025 zum TOP 6 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag folgt den aus der Anlage ersichtlichen Empfehlungen zu den Wahleinsprüchen mit den Aktenzeichen WPA8/LTW24/1, WPA8/LTW24/4 und WPA8/TLW24/5 sowie WPA8/LTW24/8 und weist die Wahleinsprüche zurück.“ Anlage 1 Beschluss in der Wahleinspruchssache des Herrn H. aus Z. Az.: WPA8/LTW24/1 ruar 2025 beschlossen: Der Wahleinspruch wird zurückgewiesen. I. Sachverhalt Mit undatiertem Schreiben, das am 26. September 2024 per Post beim Landtag eingegangen ist, hat der Einspruchsführer Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 8. Landtag Brandenburg am 22. September 2024 erhoben. Der Einspruchsführer hat seinen Einspruch nicht begründet. Dem Einspruchsführer wurde mit Schreiben vom 23. Oktober 2024 der Eingang seines Einspruchs bestätigt. Nach der Konstituierung des Wahlprüfungsausschusses am 19. November 2024 wurde dem Einspruchsführer das Aktenzeichen mitgeteilt. Mit Schreiben vom 4. Dezember 2024 wurde der Einspruchsführer auf das Begründungserfordernis sowie die Möglichkeit, bis zum Ende der Einspruchsfrist weitere Begründung zuzureichen, hingewiesen. Der Einspruchsführer hat hierauf nicht reagiert. II. Entscheidungsgründe Der Einspruch ist zurückzuweisen, denn er enthält keine Begründung. Gemäß § 2 Absatz 3 des Gesetzes über die Prüfung der Wahlen zum Landtag des Landes Brandenburg (Wahlprüfungsgesetz - WPrüfG) ist der Einspruch schriftlich beim Präsidenten des Landtages einzureichen und zu begründen. Dies beinhaltet, dass ein konkreter, unmissverständlicher und hinreichend substantiierter Tatbestand vorgetragen wird, aus dem sich schlüssig entnehmen lässt, welche konkreten Sachverhalte bei der Wahl nach Auffassung des Einspruchsführers einen der in § 4 des Wahlprüfungsgesetzes genannten Einspruchsgründe erfüllen und der die Überprüfung rechtserheblicher Tatsachen zulässt. Diesen Anforderungen genügt das Schreiben des Einspruchsführers nicht. Es wird lediglich pauschal Einspruch eingelegt und damit kein konkreter Sachverhalt vorgetragen, auf den sich der Einspruch stützt. III. Rechtsmittelbelehrung Gegen die Entscheidung des Landtages ist gemäß Artikel 63 Absatz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg die Beschwerde an das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg zulässig. Die Beschwerde kann gemäß § 12 des Wahlprüfungsgesetzes in Verbindung mit § 12 Nummer 7 und § 59 des Verfassungsgerichtsgesetzes Brandenburg innerhalb einer Frist von zwei Monaten seit der Zustellung der Entscheidung des Landtages beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Jägerallee 9 - 12 in 14469 Potsdam erhoben werden; die Beschwerde ist innerhalb dieser Frist zu begründen. Beschwerdeberechtigt ist ein Wahlberechtigter, dessen Einspruch vom Landtag verworfen worden ist, wenn ihm hundert Wahlberechtigte beitreten. Die Wahlberechtigten, die einem Wahlberechtigten als Beschwerdeführer beitreten, müssen diese Erklärung persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners anzugeben (§ 59 Absatz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg). Anlage 2 Beschluss in der Wahleinspruchssache der Frau B. aus G. Az.: WPA8/LTW24/4 ruar 2025 beschlossen: Der Wahleinspruch wird zurückgewiesen. I. Sachverhalt Mit Schreiben vom 2. Oktober 2024 hat die Einspruchsführerin Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 8. Landtag Brandenburg am 22. September 2024 erhoben. Die Einspruchsführerin trägt vor, sie habe sich vom 1. bis 25. September im Urlaub befunden und vorher ihre Briefwahlunterlagen abgegeben. Erst nach ihrer Rückkehr habe sie neue Briefwahlunterlagen der Wahlleiterin ihres Wahlkreises vorgefunden. Aus dem beiliegenden Schreiben habe sich ergeben, dass die zunächst ausgegebenen Wahlscheine fehlerhaft gewesen und für ungültig erklärt worden seien. Sinngemäß trägt die Einspruchsführerin vor, ihre Stimmen sei durch diesen Umstand nicht in die Wahlentscheidung eingeflossen. Zu den Einzelheiten des Vortrages wird auf den Inhalt der Akten verwiesen. Der Einspruchsführerin wurde mit Schreiben vom 23. Oktober 2024 der Eingang ihres Einspruchs bestätigt. Nach der Konstituierung des Wahlprüfungsausschusses am 19. November 2024 wurde der Einspruchsführerin mit Schreiben vom 3. Dezember 2024 das Aktenzeichen mitgeteilt. Mit Schreiben vom 4. Dezember 2024 wurde der Landeswahlleiter um eine Stellungnahme zum Sachverhalt gebeten. Der Landeswahlleiter teilte in seiner Stellungnahme vom 10. Januar 2025 unter Berücksichtigung der Zuarbeiten des Kreiswahlleiters und der Wahlbehörde der Stadt Guben zum Sachverhalt mit, dass im Zeitraum vom 23. bis 28. August 2024 in der Stadt Guben für 654 Wahlberechtigte Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen versendet worden seien, u. a. auch an die Einspruchsführerin. Die Wahlscheine enthielten auf Grund unzureichender Qualitätssicherung in der Stadt Guben anstelle des Titels „Landtagswahl“ die Überschrift „Landratswahl“. Zudem sei die Angabe der Wahlkreisnummer unterblieben. Am 28. August 2024 sei dies in der Wahlbehörde der Stadt Guben bemerkt worden. Zugleich habe sie entschieden, alle 654 Wahlscheine für ungültig zu erklären, denn eine Stimmangabe ohne Wahlkreisnummer ermögliche bei der Ermittlung des Ergebnisses nicht die Prüfung, ob die wählende Person auch in dem betreffenden Wahlkreis wahlberechtigt gewesen sei. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger erhielten in der ersten Septemberwoche 2024 neue Briefwahlunterlagen mit einem erläuternden Begleitschreiben der Wahlbehörde der Stadt Guben und einem Wahlschein mit allen erforderlichen Angaben sowie neuer Wahlscheinnummer. Über diesen Sachverhalt in der Stadt Guben sei in der lokalen Presse (Lausitzer Rundschau und 2025 107 Tageszeitung) sowie im Rundfunk berichtet worden. Der Landeswahlleiter bewertet die Wahleinsprüche dahingehend, dass aus dem festgestellten wahlorganisatorischen Mangel kein Verstoß gegen wahlrechtliche Vorschriften des Landes Brandenburg folge. § 4 Absatz 1 Wahlprüfungsgesetz (WPrüfG) normiere abschließend die Gründe, auf die ein Einspruch mit dem Ziel der Prüfung der Gültigkeit der Wahlen zum Landtag gestützt werden könne. Allen dort geregelten Konstellationen liege zugrunde, dass für eine Wahlprüfung ein konkreter, unmissverständlicher und hinreichend substantiierter Tatbestand vorgetragen werden muss, aus dem sich schlüssig entnehmen lässt, welche konkreten Sachverhalte bei der Wahl nach Auffassung des Einspruchsführers gegen Wahlrechtsvorschriften verstoßen (Wahlfehler) und der die Nachprüfung der rechtserheblichen Tatsachen zulässt (vgl. Austermann zu § 49 Bundeswahlgesetz, in: Schreiber, Bundeswahlgesetz, 11. Aufl. 2021, § 49 Rdnr. 26). Zudem könnten Wahleinsprüche „nur dann Erfolg haben, wenn sie auf Wahlfehler gestützt werden, die auf die Sitzverteilung von Einfluss sind oder sein können“ (BVerfG 89, 243, 254). Auf der Grundlage der vorliegenden Stellungnahmen sei kein Verstoß gegen wahlrechtliche Vorschriften des Landes Brandenburg - gegen das Brandenburgische Landeswahlgesetz (BbgL-WahlG) und die Brandenburgische Landeswahlverordnung (BbgLWahlV) - ersichtlich, der Auswirkungen auf die Verteilung der Sitze im Landtag hatte. Nach § 19 Satz 1 BbgLWahlG in Verbindung mit § 22 Absatz 1 BbgLWahlV erhalte jeder Wahlberechtigte, der in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen sei, auf Antrag einen Wahlschein. Den Wahlschein stelle die Wahlbehörde aus. Wahlscheine könnten bis zum zweiten Tag vor der Wahl, 18 Uhr, in besonderen Fällen noch bis zum Wahltag, 15 Uhr beantragt werden (§ 24 Absatz 3 BbgLWahlV). Hinsichtlich des Startzeitpunktes für die Erteilung eines Wahlscheines regele § 25 Absatz 1 BbgLWahlV lediglich, dass Wahlscheine nicht vor der Zulassung der Wahlvorschläge erteilt werden dürften. Weitere Termine und Fristen hinsichtlich der Beantragung und Erteilung von Wahlscheinen seien in den landeswahlrechtlichen Vorschriften nicht enthalten. Eine Regelung, bis wann die Wahlbehörde die Briefwahlunterlagen spätestens auf den Rückweg zu den jeweiligen Antragstellern geben müsse, sei angesichts der Vielzahl der möglichen Lebenssachverhalte auch nicht möglich. Die Wahlberechtigten trügen das Risiko, dass die Wahlunterlagen sie nicht oder nicht rechtzeitig erreichten. Die Wahlbehörde treffe hier keine „Bringschuld“, sondern lediglich eine „Schickschuld“. Sie habe das ihrerseits Erforderliche getan, wenn sie die Unterlagen ordnungsgemäß und rechtzeitig ausgestellt und auf ihre Kosten versandt habe (BT-Drs. 19/3050 S. 12 sowie Thum, in: Schreiber, Bundeswahlgesetz 11. Auflage 2021 § 36 Rdnr. 16). Dass sich die Beschwerdeführerin gemäß ihrer Schilderung ab dem 1. September 2024 im Urlaub befunden habe und infolgedessen die seitens der Wahlbehörde ab 2. September 2024 versendeten korrigierten Wahlscheine nicht mehr verwenden konnte, sei auch in einem solchen - zweifellos sehr bedauerlichen - Fall deren Risikosphäre zuzuordnen. Wenngleich hier der Briefwahlzeitraum für die von dem Mangel in der Wahlorganisation betroffenen Wahlberechtigten verkürzt gewesen sei, führe dies nicht zu einem Verstoß gegen wahlrechtliche Bestimmungen. II. Entscheidungsgründe Der Einspruch ist zurückzuweisen. Dem Vortrag der Einspruchsführerin lässt sich kein Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler entnehmen, der Auswirkungen auf die Zusammensetzung des 8. Brandenburger Landtages hat. Der Wahlprüfungsausschuss teilt insoweit die rechtliche Bewertung in der Stellungnahme des Landeswahlleiters und macht sich diese zu eigen. Nach der ständigen Entscheidungspraxis in Wahlprüfungsangelegenheiten trägt der Wahlberechtigte das Risiko, dass ihn Wahlunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig erreichen (vgl. zuletzt für die Wahlen zum Deutschen Bundestag: BT-Drucksache 20/5800 u. a. Anlagen 21 - 26, 32 - 34, 37). Auch wenn kein Wahlfehler vorliegt, so erachtet es der Wahlprüfungsausschuss als höchst unbefriedigend, dass die Stimme der Einspruchsführerin nicht in das Wahlergebnis eingeflossen ist, obwohl sie aus ihrer Sicht alles unternommen hat, um ihre Stimme abzugeben. Der Wahlprüfungsausschuss bittet alle Stellen, die mit der Briefwahl befasst sind, auf eine gebührende Qualitätssicherung zu achten und die Unterlagen den Bürgerinnen und Bürgern zügig zuzustellen. III. Rechtsmittelbelehrung Gegen die Entscheidung des Landtages ist gemäß Artikel 63 Absatz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg die Beschwerde an das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg zulässig. Die Beschwerde kann gemäß § 12 des Wahlprüfungsgesetzes in Verbindung mit § 12 Nummer 7 und § 59 des Verfassungsgerichtsgesetzes Brandenburg innerhalb einer Frist von zwei Monaten seit der Zustellung der Entscheidung des Landtages beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Jägerallee 9 - 12 in 14469 Potsdam erhoben werden; die Beschwerde ist innerhalb dieser Frist zu begründen. Beschwerdeberechtigt ist ein Wahlberechtigter, dessen Einspruch vom Landtag verworfen worden ist, wenn ihm hundert Wahlberechtigte beitreten. Die Wahlberechtigten, die einem Wahlberechtigten als Beschwerdeführer beitreten, müssen diese Erklärung persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners anzugeben (§ 59 Absatz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg). Anlage 3 Beschluss in der Wahleinspruchssache des Herrn B. aus G. Az.: WPA8/LTW24/5 ruar 2025 beschlossen: Der Wahleinspruch wird zurückgewiesen. I. Sachverhalt Mit Schreiben vom 2. Oktober 2024 hat der Einspruchsführer Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 8. Landtag Brandenburg am 22. September 2024 erhoben. Der Einspruchsführer trägt vor, er habe sich vom 1. bis 25. September im Urlaub befunden und vorher seine Briefwahlunterlagen abgegeben. Erst nach seiner Rückkehr habe er neue Briefwahlunterlagen der Wahlleiterin ihres Wahlkreises vorgefunden. Aus dem beiliegenden Schreiben habe sich ergeben, dass die zunächst ausgegebenen Wahlscheine fehlerhaft gewesen und für ungültig erklärt worden seien. Sinngemäß trägt der Einspruchsführer vor, seine Stimmen sei durch diesen Umstand nicht in die Wahlentscheidung eingeflossen. Zu den Einzelheiten des Vortrages wird auf den Inhalt der Akten verwiesen. Dem Einspruchsführer wurde mit Schreiben vom 23. Oktober 2024 der Eingang seines Einspruchs bestätigt. Nach der Konstituierung des Wahlprüfungsausschusses am 19. November 2024 wurde dem Einspruchsführer mit Schreiben vom 3. Dezember 2024 das Aktenzeichen mitgeteilt. Mit Schreiben vom 4. Dezember 2024 wurde der Landeswahlleiter um eine Stellungnahme zum Sachverhalt gebeten. Der Landeswahlleiter teilte in seiner Stellungnahme vom 10. Januar 2025 unter Berücksichtigung der Zuarbeiten des Kreiswahlleiters und der Wahlbehörde der Stadt Guben zum Sachverhalt mit, dass im Zeitraum vom 23. bis 28. August 2024 in der Stadt Guben für 654 Wahlberechtigte Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen versendet worden seien, u. a. auch an den Einspruchsführer. Die Wahlscheine enthielten auf Grund unzureichender Qualitätssicherung in der Stadt Guben anstelle des Titels „Landtagswahl“ die Überschrift „Landratswahl“. Zudem sei die Angabe der Wahlkreisnummer unterblieben. Am 28. August 2024 sei dies in der Wahlbehörde der Stadt Guben bemerkt worden. Zugleich habe sie entschieden, alle 654 Wahlscheine für ungültig zu erklären, denn eine Stimmangabe ohne Wahlkreisnummer ermögliche bei der Ermittlung des Ergebnisses nicht die Prüfung, ob die wählende Person auch in dem betreffenden Wahlkreis wahlberechtigt gewesen sei. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger erhielten in der ersten Septemberwoche 2024 neue Briefwahlunterlagen mit einem erläuternden Begleitschreiben der Wahlbehörde der Stadt Guben und einem Wahlschein mit allen erforderlichen Angaben sowie neuer Wahlscheinnummer. Über diesen Sachverhalt in der Stadt Guben sei in der lokalen Presse (Lausitzer Rundschau und Tageszeitung) sowie im Rundfunk berichtet worden. Der Landeswahlleiter bewertet den Wahleinspruch dahingehend, dass aus dem festgestellten wahlorganisatorischen Mangel kein Verstoß gegen wahlrechtliche Vorschriften des Landes Brandenburg folge. § 4 Absatz 1 Wahlprüfungsgesetz (WPrüfG) normiere abschließend die Gründe, auf die ein Einspruch mit dem Ziel der Prüfung der Gültigkeit der Wahlen zum Landtag gestützt werden könne. Allen dort geregelten Konstellationen liege zugrunde, dass für eine Wahlprüfung ein konkreter, unmissverständlicher und hinreichend substantiierter Tatbestand vorgetragen werden muss, aus dem sich schlüssig entnehmen lässt, welche konkreten Sachverhalte bei der Wahl nach Auffassung des Einspruchsführers gegen Wahlrechtsvorschriften verstoßen (Wahlfehler) und der die Nachprüfung der rechtserheblichen Tatsachen zulässt (vgl. Austermann zu § 49 Bundeswahlgesetz, in: Schreiber, Bundeswahlgesetz, 11. Aufl. 2021, § 49 Rdnr. 26). Zudem könnten Wahleinsprüche „nur dann Erfolg haben, wenn sie auf Wahlfehler gestützt werden, die auf die Sitzverteilung von Einfluss sind oder sein können“ (BVerfG 89, 243, 254). Auf der Grundlage der vorliegenden Stellungnahmen sei kein Verstoß gegen wahlrechtliche Vorschriften des Landes Brandenburg - gegen das Brandenburgische Landeswahlgesetz (BbgL-WahlG) und die Brandenburgische Landeswahlverordnung (BbgLWahlV) - ersichtlich, der Auswirkungen auf die Verteilung der Sitze im Landtag hatte. Nach § 19 Satz 1 BbgLWahlG in Verbindung mit § 22 Absatz 1 BbgLWahlV erhalte jeder Wahlberechtigte, der in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen sei, auf Antrag einen Wahlschein. Den Wahlschein stelle die Wahlbehörde aus. Wahlscheine könnten bis zum zweiten Tag vor der Wahl, 18 Uhr, in besonderen Fällen noch bis zum Wahltag, 15 Uhr beantragt werden (§ 24 Absatz 3 BbgLWahlV). Hinsichtlich des Startzeitpunktes für die Erteilung eines Wahlscheines regele § 25 Absatz 1 BbgLWahlV lediglich, dass Wahlscheine nicht vor der Zulassung der Wahlvorschläge erteilt werden dürften. Weitere Termine und Fristen hinsichtlich der Beantragung und Erteilung von Wahlscheinen seien in den landeswahlrechtlichen Vorschriften nicht enthalten. Eine Regelung, bis wann die Wahlbehörde die Briefwahlunterlagen spätestens auf den Rückweg zu den jeweiligen Antragstellern geben müsse, sei angesichts der Vielzahl der möglichen Lebenssachverhalte auch nicht möglich. Die Wahlberechtigten trügen das Risiko, dass die Wahlunterlagen sie nicht oder nicht rechtzeitig erreichten. Die Wahlbehörde treffe hier keine „Bringschuld“, sondern lediglich eine „Schickschuld“. Sie habe das ihrerseits Erforderliche getan, wenn sie die Unterlagen ordnungsgemäß und rechtzeitig ausgestellt und auf ihre Kosten versandt habe (BT-Drs 19/3050 S. 12 sowie Thum, in: Schreiber, Bundeswahlgesetz 11. Auflage 2021 § 36 Rdnr. 16). Dass sich der Beschwerdeführer gemäß seiner Schilderung ab dem 1. September 2024 im Urlaub befunden habe und infolgedessen die seitens der Wahlbehörde ab 2. September 2024 versendeten korrigierten Wahlscheine nicht mehr verwenden konnte, sei auch in einem solchen - zweifellos sehr bedauerlichen - Fall seiner Risikosphäre zuzuordnen. Wenngleich hier der Briefwahlzeitraum für die von dem Mangel in der Wahlorganisation betroffenen Wahlberechtigten verkürzt gewesen sei, führe dies nicht zu einem Verstoß gegen wahlrechtliche Bestimmungen. II. Entscheidungsgründe Der Einspruch ist zurückzuweisen. Dem Vortrag des Einspruchsführers lässt sich kein Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler entnehmen, der Auswirkungen auf die Zusammensetzung des 8. Brandenburger Landtages hat. Der Wahlprüfungsausschuss teilt insoweit die rechtliche Bewertung in der Stellungnahme des Landeswahlleiters und macht sich diese zu eigen. Nach der ständigen Entscheidungspraxis in Wahlprüfungsangelegenheiten trägt der Wahlberechtigte das Risiko, dass ihn Wahlunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig erreichen (vgl. zuletzt für die Wahlen zum Deutschen Bundestag: BT-Drucksache 20/5800 u. a. Anlagen 21 - 26, 32 - 34, 37). Auch wenn kein Wahlfehler vorliegt, so erachtet es der Wahlprüfungsausschuss als höchst unbefriedigend, dass die Stimme des Einspruchsführers nicht in das Wahlergebnis eingeflossen ist, obwohl er aus seiner Sicht alles unternommen hat, um seine Stimme abzugeben. Der Wahlprüfungsausschuss bittet alle Stellen, die mit der Briefwahl befasst sind, auf eine gebührende Qualitätssicherung zu achten und die Unterlagen den Bürgerinnen und Bürgern zügig zuzustellen. III. Rechtsmittelbelehrung Gegen die Entscheidung des Landtages ist gemäß Artikel 63 Absatz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg die Beschwerde an das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg zulässig. Die Beschwerde kann gemäß § 12 des Wahlprüfungsgesetzes in Verbindung mit § 12 Nummer 7 und § 59 des Verfassungsgerichtsgesetzes Brandenburg innerhalb einer Frist von zwei Monaten seit der Zustellung der Entscheidung des Landtages beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Jägerallee 9 - 12 in 14469 Potsdam erhoben werden; die Beschwerde ist innerhalb dieser Frist zu begründen. Beschwerdeberechtigt ist ein Wahlberechtigter, dessen Einspruch vom Landtag verworfen worden ist, wenn ihm hundert Wahlberechtigte beitreten. Die Wahlberechtigten, die einem Wahlberechtigten als Beschwerdeführer beitreten, müssen diese Erklärung persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners anzugeben (§ 59 Absatz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg). Anlage 4 Beschluss in der Wahleinspruchssache des Herrn K. aus L. Az.: WPA8/LTW24/8 ruar 2025 beschlossen: Der Wahleinspruch wird zurückgewiesen. 2025 109 I. Sachverhalt Mit am 12. Dezember 2024 bei der Präsidentin des Landtages eingegangenem Schreiben hat der Einspruchsführer Einspruch 22. September 2024 erhoben. Der Einspruchsführer wendet sich gegen das in § 24 Absatz 4 Satz 3 des Landeswahlgesetzes Brandenburg (BbgLWahlG) festgelegte Unterschriftenerfordernis für Wahlvorschläge von Parteien und politischen Vereinigungen, die nicht mit mindestens einer oder einem im Land gewählten Abgeordneten im Deutschen Bundestag oder im Landtag vertreten sind. Er trägt vor und beantragt festzustellen, dass die bei der Landtagswahl zur Anwendung gekommene Regelung des § 24 Absatz 4 Satz 3 BbgLWahlG unvereinbar mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl nach Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes und nach Artikel 22 Absatz 3 Satz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg gewesen sei, soweit auch die Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) für die Zulassung ihrer Landesliste Unterstützungsunterschriften vorlegen musste, obwohl sie bei der vorangegangenen Landtagswahl 2,6 % der Zweitstimmen erhalten habe. Dass Parteien Unterstützungsunterschriften zur Zulassung ihrer Wahlvorschläge sammeln müssten, obwohl sie bei der letzten Landtagswahl bereits mindestens 1 % der Zweitstimmen erhalten hätten, stelle eine Benachteiligung gegenüber den hiervon befreiten, im Landtag vertretenen Parteien dar, welche unnötig sei. Die Benachteiligung bestehe darin, dass die nicht befreiten Parteien für die Zulassung ihrer Wahlvorschläge einen erheblichen Aufwand betreiben müssten, von dem andere Parteien befreit seien, wodurch ihnen ein Wettbewerbsvorteil entstehe. Durch die Regelung überschreite der Gesetzgeber seinen Gesetzgebungsspielraum. Das Unterschriftenquorum in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung verfehle seine beabsichtigte Wirkung. Bisher vorgebrachte Bedenken gegen eine zusätzliche Befreiung vom Unterschriftenquorum ausschließlich von Parteien mit einem vorangegangenen Wahlergebnis von über 1% griffen nicht durch. Hinsichtlich der Einzelheiten des gesamten Vortrages wird auf den Inhalt der Akten verwiesen. Dem Einspruchsführer wurde mit Schreiben vom 6. Januar 2025 der Eingang seines Einspruchs bestätigt und das Aktenzeichen mitgeteilt. II. Entscheidungsgründe Der Einspruch ist zurückzuweisen. Der Landtag hat im Rahmen des Verfahrens lediglich die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl unter Anwendung der dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen nachzuprüfen. wahlgesetz in § 24 Absatz 4 Satz 3 BbgLWahlG ein Unterschriftenerfordernis vor, nach dem „Wahlvorschläge von Parteien und politischen Vereinigungen, die am Tage der Bekanntmachung des Wahltages nicht aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlages mit mindestens einer oder einem im Land gewählten Abgeordneten im Deutschen Bundestag oder im Landtag vertreten sind, […] außerdem der persönlichen und handschriftlichen Unterschrift von wahlberechtigten Personen [bedürfen]; es sind erforderlich 1. für den Kreiswahlvorschlag mindestens 100 Unterschriften von wahlberechtigten Personen aus dem Wahlkreis, 2. für die Landesliste mindestens eins vom 1 000 der Wahlberechtigten bei der letzten Landtagswahl, höchstens jedoch 2 000 Unterschriften von wahlberechtigten Personen.“ Das Unterschriftenerfordernis für die Tierschutzpartei für die Landeswahlgesetz, da die Partei am Tag der Bekanntmachung des Wahltages nicht mit einer oder einem im Land gewählten Abgeordneten im Deutschen Bundestag oder im Landtag vertreten war. Die Verfassungsmäßigkeit der Wahlvorschriften im BbgLWahlG hingegen wird nicht durch das Parlament selbst überprüft. Der Wahlprüfungsausschuss und der Landtag des Landes Brandenburg als Gesetzgeber überprüfen daher die Gültigkeit von Wahlrechtsvorschriften im Wahlprüfungsverfahren nicht auf ihre Übereinstimmung mit der Verfassung; diese Kontrolle ist dem Landesverfassungsgericht vorbehalten. Dem Landtag fehlt die Verwerfungskompetenz. III. Rechtsmittelbelehrung Gegen die Entscheidung des Landtages ist gemäß Artikel 63 Absatz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg die Beschwerde an das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg zulässig. Die Beschwerde kann gemäß § 12 des Wahlprüfungsgesetzes in Verbindung mit § 12 Nummer 7 und § 59 des Verfassungsgerichtsgesetzes Brandenburg innerhalb einer Frist von zwei Monaten seit der Zustellung der Entscheidung des Landtages beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Jägerallee 9 - 12 in 14469 Potsdam erhoben werden; die Beschwerde ist innerhalb dieser Frist zu begründen. Beschwerdeberechtigt ist ein Wahlberechtigter, dessen Einspruch vom Landtag verworfen worden ist, wenn ihm hundert Wahlberechtigte beitreten. Die Wahlberechtigten, die einem Wahlberechtigten als Beschwerdeführer beitreten, müssen diese Erklärung persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners anzugeben (§ 59 Absatz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg). Einrichtung spezialisierter Anlaufstellen für Menschen mit Impfschäden durch einen Covid-19-Impfstoff ruar 2025 zum TOP 10 folgenden Beschluss gefasst: „Long-COVID und Post-Vac-Syndrom - bewährte Strukturen für Betroffene von langfristigen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Anschluss an eine SARS-CoV-2-Infektion sowie von Impfschäden durch einen COVID-19-Impfstoff in Brandenburg sichern Der Landtag stellt fest: Im Zuge der Coronapandemie wurde eine Häufung langfristig fortbestehender postviraler Syndrome bei an COVID-19 Erkrankten beobachtet. Ein weiterer Teil erkrankter Bürgerinnen und Bürger leidet an einer gleichartigen Symptomatik nach einer COVID-19-Impfung. Dieser Symptomkomplex wird allgemein als Long-/Post COVID und Post-Vac-Syndrom bezeichnet. Unter der Schirmherrschaft der Landesregierung entstand daher im Jahr 2021 eine landesweite Initiative von spezifischen Diagnostik- und Therapieangeboten. Daraus gründete sich das DiReNa Gesundheitsnetzwerk Brandenburg für die Versorgung von Long-COVID und Post-Vac-Syndrom Erkrankten im Land Brandenburg. Im Mai 2024 trat zudem die Long-COVID Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft, die eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für Versicherte mit Verdacht auf Long-COVID sowie für Erkrankungen mit ähnlicher Ursache oder Symptomatik regelt. richtung einer Enquete-Kommission ‚Lehren aus der Coronapandemie zur Analyse und Aufarbeitung staatlicher Maßnahmen sowie zur Stärkung der Krisenresilienz des Landes Brandenburg‘. Im Rahmen dieser sollen auch Betroffene von langfristigen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Anschluss an eine SARS-CoV-2-Infektion sowie von Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe (Post-Vac-Syndrom) eine angemessene Beachtung erfahren. Der Landtag beschließt: Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. die erfolgreich begonnene Etablierung von Netzwerkstrukturen für die Diagnostik und Behandlung von Betroffenen, die im Land Brandenburg unter Long-COVID oder Post-Vac-Syndrom leiden, fortzusetzen; 2. das Informationsangebot auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse für Menschen, die von Impfschäden (Post-Vac-Syndrom) durch einen COVID-19- Impfstoff betroffen sind, zu erweitern; 3. die Enquete-Kommission ‚Lehren aus der Coronapandemie zur Analyse und Aufarbeitung staatlicher Maßnahmen sowie zur Stärkung der Krisenresilienz des Landes Brandenburg‘ jederzeit zu unterrichten und aktiv zu unterstützen, um unnötigen Mehraufwand und Doppelprüfungen zu vermeiden; 4. bei den Akteuren der Gesundheitsversorgung auf die Umsetzung der Long-COVID-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses hinzuwirken; 5. dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales zeitnah darzulegen, welche Ziele aus Brandenburger Sicht in Bezug auf die Versorgung von an Long-COVID und Post-Vac-Syndrom Erkrankten verfolgt werden und welche Möglichkeiten zur Umsetzung in der medizinischen Versorgung und der sozialrechtlichen Unterstützung gesehen werden; 6. zu prüfen, inwieweit bereits im Land bestehende und unter anderem unter der Schirmherrschaft der Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB) durchgeführte Forschungsprojekte weiter unterstützt werden können.“ Film- und Medienwirtschaft in Brandenburg sichern und stärken ruar 2025 zum TOP 12 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag stellt fest: Brandenburg ist Filmland - und das in nahezu allen Landesteilen. Im Jahr 2024 gab es 101 geförderte Filmproduktionen mit Drehorten in Brandenburg und damit einen neuen Höchststand. Das ist angesichts der vielfältigen Krisen der letzten Jahre (Coronapandemie, Ukraine-Krieg, zunehmender globaler Konkurrenzdruck sowie Drehbuchautoren- und Schauspielerstreiks in Hollywood) umso bemerkenswerter. Trotz eines leichten Rückganges schlägt sich die Filmförderung in einem erheblichen Regionaleffekt nieder. So zog die Filmförderung in Höhe von 26,7 Millionen Euro die fünffachen Investitionen nach sich, was einem Regionaleffekt von rund 132 Millionen Euro entspricht. Die Filmbranche ist zudem ein wichtiger Beschäftigungsfaktor in Berlin-Brandenburg mit mindestens 50 000 Arbeitsplätzen. Wenn man Handwerk, Logistik, Gastronomie und Hotels hinzurechnet, die ebenfalls von Filmarbeiten profitieren, sind sogar bis zu 100 000 Arbeitsplätze von der Filmwirtschaft abhängig. Zentraler Eckpfeiler der Film- und Medienwirtschaft in Brandenburg ist die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH. Aufgabe der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH ist es, die medienwirtschaftliche und kulturelle Infrastruktur in der Region Berlin-Brandenburg unter künstlerischen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten mit einem besonderen Schwerpunkt in der Film- und Fernsehproduktionsförderung zu unterstützen. Im Ergebnis dessen, ist die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH unter anderem auf der diesjährigen Berlinale mit 15 geförderten Filmen und Serien im offiziellen Programm vertreten. Die gleichbleibend große Nachfrage nach Brandenburger Filmexpertise darf jedoch nicht über die schwierige gesamtwirtschaftliche Lage der Branche hinwegtäuschen. Die Bundesregierung hat eine Reform der Filmförderung zugesagt, die bis heute in großen Teilen nicht umgesetzt ist. Ohne ein konkurrenzfähiges Fördermodell wird es zukünftig immer schwieriger große internationale Filmproduktionen nach Deutschland und Brandenburg zu holen. Für einen Übergangszeitraum hat der Bund die Förderquoten der bestehenden Förderrichtlinien (Deutscher Filmförderfonds und German Motion Picture Fund) auf international konkurrenzfähige 30 % angehoben, die dauerhafte Finanzierung ist aber nicht gesichert. Der Landtag beschließt: Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. sich gegenüber dem Bund für eine förderpolitische und strukturelle Reform der Filmförderung einzusetzen, die insbesondere die Einführung eines Steueranreizmodells vorsieht. Konkret sollen Produzentinnen und Produzenten von Filmen und High-End-Serien sowie Produktionsdienstleister mindestens 30 % der anerkannten deutschen Herstellungskosten als Filmförderzulage erhalten. Bis zur Umsetzung dieses Modells soll auf eine Fortschreibung der in den Förderrichtlinien aktuell erhöhten Förderquote von 30 % hingewirkt werden; 2. zu prüfen, inwieweit die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH weiterentwickelt werden kann, um dabei zukünftig auch einen verstärkten Fokus auf eine Medienförderung zu legen, die den eigenen Standort und die eigenen Akteure stärker berücksichtigt. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz soll dem zuständigen Ausschuss bis spätestens Ende des Jahres 2025 über die Ergebnisse der Prüfungen berichten.“ 2025 111 Anwesenheitsliste Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Frau Abg. Bessin (AfD) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (BSW) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (BSW) Herr Abg. Hanko (AfD) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Frau Abg. Dr. Ludwig (CDU) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies-Köhler (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (BSW) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (BSW) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Schriftliche der Landesregierung auf Mündliche Fragestunde im Landtag Antworten Anfragen in der am 27.02.2025 Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 50 des Abgeordneten Jörg Vogelsänger (SPD-Fraktion) Zukunft der Städtebauförderung im Jahr 2025 Wir haben aktuell keinen beschlossenen Landeshaushalt deshaushalt. Damit sind wir bei Land und Bund Bei der Städtebauförderung kommt hinzu, dass rung zur Umsetzung der gemeinsamen Programme mündliche Anfrage in der Januarsitzung des diese Vereinbarung noch abgeschlossen werden Unabhängig von den eingeschränkten Möglichkeiten ist nach meiner Kenntnis die Verwaltungsvereinbarung Jahr 2025 neue Projekte bewilligen zu können. Deshalb frage ich die Landesregierung: Wie ist tungsvereinbarung zur Städtebauförderung? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Mit Schreiben vom 30. Januar 2025 hat Frau noch bestehenden vorläufigen Haushaltsführung Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung Der Bund stellt den Ländern über diese Verwaltungsvereinbarung, ren, 790 Millionen Euro zur Verfügung. Der Anteil knapp 38 Millionen Euro, der in gleicher Höhe Ich bin hoffnungsvoll, dass der zukünftige Landeshaushalt im Einzelplan 11 enthalten wird. Gegenwärtig wird durch mein Haus die Ressortbeteiligung samen Geschäftsordnung der Landesregierung kann die Verwaltungsvereinbarung kurzfristig tungsvereinbarung tritt jedoch erst in Kraft, nachdem haben. Auf einer Länderbesprechung Anfang Februar signalisiert, die durch den Bund vorgelegte Somit bin ich hoffnungsvoll, dass dies innerhalb Eingegangen: 27.02.2025 / Ausgegeben: 27.02.2025 und keinen beschlossenen Bunin der vorläufigen Haushaltsführung. eine Bund-Länder-Verwaltungsvereinbanotwendig ist. In der Antwort auf meine Landtages teilte Minister Tabbert mit, dass konnte. bei der vorläufigen Haushaltsführung, zwingend erforderlich, um im der aktuelle Stand der Bund-Länder-Verwal-Minister für Infrastruktur und Landesplanung Bundesbauministerin Geywitz mir trotz der des Bundes eine von ihr unterzeichnete 2025 zur Gegenzeichnung übersandt. wie auch in den Vorjahdes Landes Brandenburg beträgt somit durch Landesmittel zu komplementieren ist. 2025/2026 entsprechende Mittel entsprechend § 31 der gemeindurchgeführt. Nach positivem Abschluss von mir unterzeichnet werden. Die Verwalalle Bundesländer diese unterzeichnet auf Fachebene haben alle Bundesländer Verwaltungsvereinbarung zu unterzeichnen. der nächsten zwei Monate geschehen wird. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 51 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Haftentlassungen aufgrund zu langer Verfahren 1 Kürzlich berichtete „Bild“ über Recherchen der ten im vergangenen Jahr bundesweit 61 dringend haft entlassen werden müssen, weil ihre Strafverfahren auch Verdächtige von schweren Straftaten wie denburg werden fünf Fälle angegeben. Ich frage daher die Landesregierung: Wie viele im Sinne der Vorbemerkung im Kontext von Strafverfahren men während der letzten fünf Jahre im Land Jahren und Straftaten entsprechend StGB, derentwegen Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Für die Beantwortung Ihrer mündlichen Anfrage ich auf die Antwort der Landesregierung auf die Land Brandenburg, die wegen zu langer Verfahrensdauer Betreffend die Jahre 2023 und 2024 verweise (Anlage). Wie sich der Tabelle entnehmen lässt, samt sechs Tatverdächtige wegen Verfahrensverzögerungen chungshaft entlassen worden. Anlage/n: 1. Tabellarische Übersicht 1 Vgl. „Justiz überlastet! 61 Verbrecher aus U-Haft entlassen“, ueberlastet-61-verbrecher-aus-u-haft-entlassen-67a5fea1334072169a3e2a43 11.02.2025. Eingegangen: 27.02.2025 / Ausgegeben: 27.02.2025 im Land Brandenburg „Deutschen Richterzeitung“. Hiernach hät-Tatverdächtige aus der Untersuchungszu lange dauerten. Darunter waren Mord oder Totschlag. Für das Land Bran-Entlassungen aus der Untersuchungshaft aufgrund welcher Straftaten ka-Brandenburg vor? Bitte aufschlüsseln nach die Entlassenen angeklagt waren. Minister der Justiz und für Digitalisierung die betreffend die Jahre 2020 bis 2022 verweise mündliche Anfrage 1608 „Tatverdächtige im aus der Untersuchungshaft seit vom 10. Mai 2023). ich auf die beigefügte tabellarische Übersicht sind im Jahr 2024 in fünf Verfahren insgevorzeitig aus der Untersuin: https://www.bild.de/politik/inland/justiz-(08.02.2025), abgerufen am Jahr Verfahren in denen Anzahl der jenach Entscheidung weils nach Entdes OLG gemäß §§ scheidung des 121, 122 StPO Tat- OLG gemäß verdächtige entlas- §§ 121, 122 StPO sen wurden entlassenen Tatverdächtigen 2023 1. Verfahren 1 2. Verfahren 1 2024 1. Verfahren 2 2. Verfahren 1 3. Verfahren 1 4. Verfahren 1 5. Verfahren 1 Vorgeworfenes Delikt Gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern Räuberische Erpressung Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Totschlag Versuch des besonders schweren Falls des Diebstahls Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern Raub und gefährliche Körperverletzung Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 52 des Abgeordneten Jörg Vogelsänger (SPD-Fraktion) Vierspuriger Weiterbau der L 33 von Hönow Die Landesstraße 33 gehört zu den vom Verkehrsaufkommen Brandenburg. Zudem ist sie östlich von Berlin Bedeutung steigt auch deshalb, weil die Realisierung desstraße 158) noch weit entfernt ist. Es ist einfach ein Ärgernis, dass einem vierspurigen 2,4 Kilometer langer zweispuriger folgt und es Mit Sicherheit ist eine gemeinsame Planung große Herausforderung. Leider sind wir bei diesem Planungszeit. Es ist ein Beispiel für den dringenden Genehmigungsverfahren. Ich frage die Landesregierung: Wie ist der aktuelle terbau der Landesstraße 33 von Hönow nach Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Der vierstreifige Ausbau der L 33 zwischen Hönow sich im Planfeststellungsverfahren. Die Zustimmung stellungsunterlagen liegt vor. Diese wurden an die jeweiligen Anhörungsbehörden übergeben. Die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen im Frühjahr dieses Jahres erfolgen. Eingegangen: 27.02.2025 / Ausgegeben: 27.02.2025 nach Berlin stärksten Landesstraßen in eine der wichtigsten Straßen für Pendler. Die der Ortsumgehung Ahrensfelde (Bun-Abschnitt der Landesstraße 33 ein danach vierspurig weitergeht. mit Berlin, wie hier notwendig, immer eine Projekt bereits bei über einem Jahrzehnt Handlungsbedarf bei Planungs- und Planungsstand zum vierspurigen Wei-Berlin? Minister für Infrastruktur und Landesplanung und der Landesgrenze zu Berlin befindet der Vorhabenträger zu den Planfestder Länder Berlin und Brandenburg soll voraussichtlich Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 53 des Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow Staatliche Förderung der Stadt Potsdam für Die Landeshauptstadt Potsdam betreibt selbst dem Namen „Potsdam! bekennt Farbe“ und ist Vereins „Neues Potsdamer Toleranzedikt e.V.“. Ich frage die Landesregierung: Welche finanziellen in den Jahren 2023 bis einschließlich heute direkt gen rechts“ erhalten? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Landeshauptstadt Potsdam hat in den finanziellen Mittel des Landes für den Kampf gegen Land gefördert wurden allerdings Projekte, demokratisches Miteinander einsetzen. Eine ausführliche Bericht der Landesregierung zur Umsetzung Brandenburg“, der dem Landtag im Mai 2024 Hauptausschuss als auch im Plenum beraten 1 Vgl. Webseite der Landeshauptstadt Potsdam zu „Potsdam! tegorie/potsdam-bekennt-farbe-0, abgerufen am 20.02.2025. Eingegangen: 27.02.2025 / Ausgegeben: 27.02.2025 (AfD-Fraktion) sogenannte Bündnisse „gegen rechts“ das sogenannte Bündnis „gegen rechts“ mit Mitglied und Unterstützer unter anderem des 1 Mittel hat die Landeshauptstadt Potsdam oder indirekt im sogenannten Kampf „ge-Ministerin und Chefin der Staatskanzlei die Jahren 2023 bis einschließlich heute keine Rechtsextremismus erhalten. Durch das die sich für Weltoffenheit, Toleranz und ein Darstellung darüber finden Sie im des Handlungskonzepts „Tolerantes zugeleitet wurde und der im Juni sowohl im wurde. bekennt Farbe“, https://www.potsdam.de/de/ka-Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 54 des Abgeordneten Falk Peschel (BSW-Fraktion) Ankündigung der LEAG, sich aus der Fernwärmeversorgung Medienberichten zu Folge hat die LEAG angekündigt, aus der Fernwärmeversorgung zurückziehen bestehende Wärmeliefervertrag mit der Städtischen tens der LEAG über den 31. Dezember 2025 munale Unternehmen bezieht den Großteil der dem Braunkohlenkraftwerk der LEAG in Schwarze Ich frage die Landesregierung: Welche Auswirkungen mit Fernwärme für Spremberg und die anderen sich die LEAG tatsächlich als Lieferant von Fernwärme Namens der Landesregierung beantwortet der Klimaschutz die Mündliche Anfrage wie folgt: Die LEAG hat angekündigt, die Verträge zu den Weißwasser und Spremberg zum 31. Dezember 31. Dezember 2027 auslaufen zu lassen. Dies erheblicher Preisschwankungen auf dem Strommarkt erforderlichen flexiblen Kraftwerksfahrweise, Fernwärmeversorgung entgegenstünde. Die drei Städte haben bereits eine Transformationsstudie sorgung erstellt. Planmäßig wäre demnach die 2029 abgeschlossen. Die Ankündigung der LEAG, gern, hat den Planungshorizont nun deutlich verkürzt. Es wurden verschiedene Gespräche mit allen Lösungsmöglichkeiten geführt. Für die Identifizierung nachhaltiger Lösungen ist es dabei entscheidend, Anschlussvertrag erscheint als eine Lösung, gewinnen. Die Städtischen Werke Spremberg und die Austausch über eine sich anschließende Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und zum 31. März 2025 technische Lösungsvarianten Bewertung vorlegen zu wollen, um die betroffenen Eingegangen: 27.02.2025 / Ausgegeben: 27.02.2025 zurückziehen zu wollen sich aus wirtschaftlichen Gründen zu wollen. Das soll zur Folge haben, dass der Werke Spremberg (Lausitz) GmbH seihinaus nicht mehr verlängert wird. Das kom-Wärme für sein Netz seit vielen Jahren aus Pumpe. sieht sie für die bisherige Versorgung betroffenen Lausitzer Kommunen, wenn zurückziehen sollte? Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Fernwärmelieferungen an die Stadtwerke 2025 sowie an Hoyerswerda zum geschieht nach Aussage der LEAG aufgrund und einer vor diesem Hintergrund die einer kontinuierliche für eine klimaneutrale Wärmever-Transformation für Spremberg frühestens den bisherigen Vertrag nicht zu verlän-Beteiligten zur Erörterung gemeinsamer und Implementierung geeigneter und den Zeitdruck zu minimieren. Ein um Zeit für die geplante Transformation zu LEAG befinden sich in einem intensiven Wärmeversorgung. Nach Gesprächen des Klimaschutz hat die LEAG mitgeteilt, bis einschließlich einer ersten wirtschaftlichen Kommunen darin zu unterstützen. Bis dahin soll nach Aussage der LEAG auch eine - ähnlich wie in Weißwasser - der Vertrag bis Die Sicherstellung einer lückenlosen Energieversorgung eine enge Zusammenarbeit und Lösungsbereitschaft Spremberg. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, weiterhin mit der LEAG und der Stadt Spremberg gerung zu erreichen. - 2 Verständigung stattfinden, ob und inwieweit 30. April 2026 verlängert werden kann. hat oberste Priorität und erfordert zwischen der LEAG und der Stadt Energie und Klimaschutz befindet sich in Gesprächen, um eine Vertragsverlän-- Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 55 der Abgeordneten Lena Kotré (AfD-Fraktion) Sprunghafter Anstieg islamistischer Gefährder Die Erkenntnisse der Landesregierung zu der Brandenburg dürften nach dem Hamas-Massaker stiegen sein. Ich frage die Landesregierung: Wie viele islamistische seit 2023 bis einschließlich jetzt aufhältig? (Bitte und kreisfreien Städten sortiert angeben.) Namens der Landesregierung beantwortet die die Mündliche Anfrage wie folgt: Der Begriff „islamistischer Gefährder“ ist Grundlage nen mit herausgehobenen Gefährdungspotenzial. heitlich abgestimmte Definition. Demnach ist bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, taten von erheblicher Bedeutung begehen wird. Sinne des § 100a der Strafprozessordnung. Im Land Brandenburg bewegte sich die Zahl bereichs „religiöse Ideologie“ im Jahr 2023 im im hohen einstelligen Bereich und aktuell erneut Nähere zahlen- und ortsgenaue Angaben können kenntnisstand in laufenden Gefahrenabwehrvorgängen Eingegangen: 27.02.2025 / Ausgegeben: 27.02.2025 seit Oktober 2023 Anzahl der islamistischen Gefährder im Land vom 7. Oktober 2023 sprunghaft ange-Gefährder sind im Land Brandenburg pro Jahr und Monaten nach Landkreisen Ministerin des Innern und für Kommunales einer polizeilichen Definition für Perso-Für den Begriff existiert eine bundeseineine Person als Gefährder einzustufen, wenn dass die Person politisch motivierte Straf-Das betrifft insbesondere Straftaten im der Gefährder des sogenannten Phänomenmittleren einstelligen Bereich, im Jahr 2024 im mittleren einstelligen Bereich. nicht erfolgen, ohne den polizeilichen Eroffenzulegen. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 56 des Abgeordneten Dr. Jan Redmann (CDU-Fraktion) Schienenersatzverkehr auf der Strecke Berlin-Hamburg Die Deutsche Bahn plant, die stark frequentierte vom 1. August 2025 bis zum 30. April 2026 für dieser Zeit soll ein umfangreicher Schienenersatzverkehr gerichtet werden, die täglich bis zu 86 000 Kilometer ICE-Fahrten vorgesehen, um den Fernverkehr Dennoch ist mit erheblichen Einschränkungen bestehen beispielsweise Bedenken, ob das mit ternehmen Ecovista e.K. die erforderlichen Kapazitäten ten kann. Ich frage die Landesregierung: Nach welcher welche Maßnahmen beim Bund und der Deutschen lässlichen Ablauf des Schienenersatzverkehrs sicherzustellen? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Generalsanierung des Hochleistungskorridors ist ein Vorhaben der DB InfraGo. Der zeitliche wird in Abstimmung mit dem Bund als Eigentümerin festgelegt. Das Land Brandenburg hat hierauf Der Umfang der Baumaßnahmen führt leider schränkungen des Schienenpersonennahverkehrs, Das Land Brandenburg hat sich über den VBB die Fahrgäste ein umfangreiches Ersatzkonzept Verkehrsnachfrage, Verkehrsverflechtungen, der bedienten Orte in die Planungen des Ersatzkonzepts Mit der frühen Beteiligung der Landkreise und den Planungsprozess eingeführt. Dieser Austausch weise ist in diesem Frühjahr ein weiterer Termin Landkreisen und Kommunen sowie der DB InfraGo Eingegangen: 27.02.2025 / Ausgegeben: 27.02.2025 Bahnstrecke zwischen Berlin und Hamburg eine Generalsanierung zu sperren. Während (SEV) mit über 170 Bussen einzurücklegen. Zudem sind 65 tägliche aufrechtzuerhalten. für die Fahrgäste zu rechnen. Insbesondere der Durchführung des SEV beauftragte Un- und Qualitätsstandards gewährleis-Bewertung des Ersatzfahrplans ergreift sie Bahn, um einen reibungslosen und verauf dieser Strecke im Gebiet Brandenburgs Minister für Infrastruktur und Landesplanung Berlin-Hamburg ab August dieses Jahres und räumliche Umfang der Baumaßnahme der Bundesschienenwegeinfrastruktur keinen Einfluss. zu erheblichen zeitlichen und räumlichen Eindie allein der Bund zu verantworten hat. mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass es für mit Bussen und Bahnen gibt. Dabei wurden die unterschiedliche Lage der Bahnhöfe und eingebracht. Kommunen wurden die lokalen Belange in soll stetig fortgeführt werden. Beispielsgeplant, um mit den besonders betroffenen mögliche Verbesserungen zu erörtern. Es wird zudem ein enges Monitoring zum Start kann nach Einführung nachfrageorientiert angepasst Eine besondere Herausforderung bei der Sanierung im Stadtumlandbereich von Berlin die Kapazität werden kann. Durch die entwickelte Verbundlösung auf vielen Relationen mindestens abschnittsweise gung. Die durch das Land Brandenburg für das tragenden Kosten liegen trotz Bundesbeteiligung Zugverkehrs. Für den am stärksten nachgefragten hat das Land Brandenburg eine mögliche Verkürzung sechseinhalb Monate, also bis Mitte Februar Prüfung aufseiten des Vorhabenträgers muss und der VBB stehen hierzu in regelmäßigem Austausch für Busfahrer und Fahrzeuge sind vertraglich abgesichert. Erstmalig werden Fahrgäste früher als sechs Monate über die Fahrpläne informiert. Klar ist aber, dass lich verlängern wird, zusätzliche Umstiege sind Das Land Brandenburg hat aber alle Anstrengungen nahme auf die Pendler weitgehend zu mindern. - 2 des Ersatzverkehrs eingeführt. Das Konzept werden. dieses Hochleistungskorridors ist, dass der Züge nicht alleinig durch Busse ersetzt mit Bus & Bahn steht den Fahrgästen weiterhin ein Bahn-Angebot zur Verfü-Ersatzkonzept mit Bussen und Bahnen zu weit über denen des regulären Abschnitt zwischen Spandau und Nauen des Sperrzeitraums von neun auf 2026 statt Ende April 2026, gefordert. Die sehr zeitnah abgeschlossen werden. Das MIL mit der DB InfraGo. Die Kapazitäten bereits gebunden und somit frühzeitig vor Beginn der Maßnahme umfassend die Fahrzeit sich für viele Fahrgäste deutvielfach in Kauf zu nehmen. unternommen, den Einfluss der Maß-- Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 57 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Abgerufene Mittel des „Paktes für Pflege“ Am 31. März 2021 veröffentlichte das Ministerium Verbraucherschutz (MSGIV) eine Pressemitteilung, „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen kommunaler 1 richtete. Für die „Richtlinie zur Förderung von Pflege vor Ort“ sollen jährlich 11,7 Millionen Euro Millionen für Ämter, amtsfreie Städte und Gemeinden und kreisfreie Städte. Die Richtlinie soll zum 30. Ich frage daher die Landesregierung: Mittel von der Richtlinie für die „Pflege vor Ort“ bis heute konkreten Projekte? (Bitte jährlich aufschlüsseln: jeweiligen Antragstellern [beantragte/bewilligte/abgeflossene jekte entsprechend der Antwort auf die mündliche ode.) Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Mit der Richtlinie „Pflege vor Ort“ ist es gelungen, entstehen zu lassen, die Menschen mit Pflegebedarf entlasten und unterstützen, insbesondere durch Informationsangeboten, der wohnortnahen Schaffung einer Möglichkeit, so lange wie möglich können. Damit dies gelingt, ist es notwendig, dass die Bedarfe vor Ort feststellen, entsprechende Maßnahmen vor Ort durchführen und begleiten. Antragsstellende sind in der Richtlinie „Pflege und amtsfreie Gemeinden und Städte. Die Umsetzung ihrer jeweiligen Maßnahmen. Grundlage ist die Einreichung eines Antrages mit einer Tabelle). In dieser werden von den antragstellenden Maßnahmen mit Inhalt, Ziel, geplanten Kosten 1 Vgl. „Pakt für Pflege: Förderrichtlinie tritt in Kraft“, in: mitteilungen/detail/~31-03-2021-pakt-fuer-pflege-antraege-ab-1-april 06.07.2023. Eingegangen: 27.02.2025 / Ausgegeben: 27.02.2025 für die „Pflege vor Ort“ für Soziales, Gesundheit, Integration und in der es über das Inkrafttreten seiner Pflegepolitik – Pflege vor Ort“ be-Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik – zur Verfügung gestellt werden, davon neun und 2,7 Millionen Euro für Landkreise Juni 2025 auslaufen. in welcher Höhe wurden seit Inkrafttreten (Stichtag) von wem abgerufen für welche Gesamtsumme sowie zusätzlich nach den Mittel] mit Einordnung der Pro-Anfrage Nr. 2211 in der 7. Legislaturperi-Ministerin für Gesundheit und Soziales die direkt vor Ort in den Kommunen Projekte und deren Angehörige nachhaltig den Ausbau von Beratungsstrukturen und Begleitung und Betreuung und damit der in dem vertrauten Wohnumfeld leben zu die Kommunen in eigener Verantwortung Angebote entwickeln und ihre jeweiligen vor Ort“ Landkreise, kreisfreie Städte, Ämter Kommunen erhalten Fördermittel für die für die Bewilligung von Fördermitteln ergänzenden Anlage (Ziele-Maßnahmen-Kommunen ihre jeweiligen einzelnen und gegebenenfalls umsetzenden Träger https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/presse/presse-(31.03.2021), abgerufen am (Letztempfänger) benannt. Häufig leiten die nahmen bewilligte Fördermittel an geeignete Zuwendung an die Letztempfänger entsteht ein dem die allgemeinen und besonderen haushaltsrechtlichen und eingehalten werden müssen. Durch dieses zweistufige Verfahren ist eine garantiert, da die Planung, Steuerung, Begleitung ist. Insgesamt 170 kreisangehörige Kommunen Richtlinie „Pflege vor Ort“ beantragt und umgesetzt. Im rechnerischen Durchschnitt hat jede Kommune durchgeführt oder hierfür die Mittel für Einzelmaßnahmen Begleitung jeder einzelnen Maßnahme durch das als sachgerecht angesehen. Förderrechtlich Förderung einer Kommune jeweils ein „Förderprojekt“; geplanten Maßnahmen stellen Unterpunkte werden von der Bewilligungsstelle, dem Landesamt die Bewilligungshöhe und die Auszahlungssummen einer Datenbank erfasst. Diese Daten sind in finden. Die einzelnen Maßnahmen, die von der jeweiligen Maßnahmen-Tabelle eingereicht werden, sind - wie die Unterpositionen bei anderen Projektförderungen gesondert erfasst. Lediglich im Zuge der Evaluation beauftragten „BQS Institut für Qualität und Tabellen qualitativ hinsichtlich der einzelnen Abschlussbericht vom 27. Mai 2024 wurden durchgeführt. Die Verwendung der Mittel durch die Kommunen nachgewiesen. Mit der Verwendungsbestätigung erwähnte Ziele-Maßnahmen-Tabelle ein. Diese der Maßnahme, die jeweiligen tatsächlichen Gesamtausgaben Fördermittel des Landes. Die Ziele-Maßnahmen-Tabelle gung - ihr Inhalt wird aber auch hier nicht in eine tragen. Die Verwendungsbestätigungen der Förderperiode zum 30. April 2023 einzureichen und werden dungsbestätigungen der Förderperiode 2023 reichen. Es wäre dem Land technisch möglich, dungsbestätigungen die erbetenen Daten aus munen und aller Haushaltsjahre zusammenzustellen. wand bei 170 beteiligten kreisangehörigen Kommunen tretbar. Aus Sicht der Landesregierung ist es sachgerecht, zuhalten. Die Richtlinie „Pflege vor Ort“ ist darauf - 2 Kommunen für die Umsetzung der Maß-Träger weiter. Mit der Weiterleitung der eigenes „Zuwendungsrechtsverhältnis“, in Nebenbestimmungen gelten erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen einzelner Maßnahmen vor Ort möglich haben bis heute Maßnahmen aus der vier bis fünf Maßnahmen selbst weitergeleitet. Eine zentrale Land ist nicht möglich und wird auch nicht und fördertechnisch ist für das Land die die einzelnen von der Kommune dieses Förderprojektes dar. Entsprechend für Soziales und Versorgung (LASV), je Jahr und Antragsteller (Kommune) in den beiden Anlagen zu dieser Antwort zu Kommune in der genannten Ziele-Teil des Zuwendungsantrages, werden aber auch - nicht durch das LASV des Paktes für Pflege wurden von dem Patientensicherheit“ die Ziele-Maßnahmen-Maßnahmen ausgewertet. Nach dem landesweit insgesamt 664 Maßnahmen wird durch eine Verwendungsbestätigung reichen die Kommunen erneut die oben ist pro Maßnahme ergänzt um das Ergebnis und die jeweils eingesetzten ist Teil der Verwendungsbestäti-Datenbank der Zuwendungsbehörde über-2021-2022 liegen vor - sie waren bis derzeit durch das LASV geprüft. Die Verwen-– 2024 sind bis zum 30. April 2025 einzunach Abschluss der Prüfungen der Verwenden Ziele- Maßnahmen-Tabellen aller Kom-Allerdings wäre der Verwaltungsauf- und fünf Haushaltsjahren nicht verdie erbetenen Informationen nicht vorausgerichtet, die Kommunen bei deren - Aktivitäten im Vor- und Umfeld der Pflege zu unterstützen. haltung des Haushaltsrechts gebunden; sie sind mitteln verpflichtet, in ihren jeweiligen parlamentarischen Pakts für Pflege zu berichten sowie diesen Bericht Damit ist die Öffentlichkeit auf örtlicher Ebene dungen getroffen werden - gewährleistet. Anlage/n: 1. Übersicht "Bewilligungsstand je Kommune" sorgung (LASV), Stand 21.02.2025 2. Übersicht "Bewilligungsstand je Kommune" sorgung (LASV), Stand 21.02.2025 - 3 Die Kommunen sind an die Einbei Inanspruchnahme von Landesförder-Gremien über die Umsetzung des in geeigneter Form zu veröffentlichen. - dort, wo auch die einzelnen Förderentscheides Landesamtes für Soziales und Verdes Landesamtes für Soziales und Ver-- Übersicht "Bewilligungsstand je Kommune" des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV), Stand 21.02.2025 Richtlinie "Pflege vor Ort": Ämter und Gemeinden, Kapitel 07 070 / 633 93 Förderbetrag Verwaltungsbezirk 2021 2022 (gerundet) bewilligt ausgezahlt bewilligt ausgezahlt Kreisfreie Städte 1.204.900,00 € 39.759,80 € 38.123,80 € 558.770,14 € 445.118,00 Brandenburg an der Havel, Stadt 244.350,00 € 63.586,17 € 63.586,17 Cottbus, Stadt 303.050,00 € 121.849,33 € 73.644,43 Frankfurt (Oder), Stadt 217.650,00 € 12.331,80 € 12.331,80 € 172.887,40 € 172.887,40 Potsdam, Stadt 439.850,00 € 27.428,00 € 25.792,00 € 200.447,24 € 135.000,00 Landkreis Barnim 780.800,00 € 22.000,00 € 20.400,00 € 402.441,77 € 373.828,27 Ahrensfelde 33.600,00 € 1.600,00 € 0,00 € 32.250,39 € 32.250,39 Bernau bei Berlin, Stadt 177.300,00 € 1.629,38 € 1.629,38 Eberswalde, Stadt 208.800,00 € 184.770,05 € 184.770,05 Panketal 70.900,00 € 10.339,82 € 10.339,82 Schorfheide 48.800,00 € 10.400,00 € 10.400,00 € 0,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € 66.846,04 € 66.846,04 Wandlitz 89.900,00 € Werneuchen, Stadt 28.400,00 € 28.400,00 € 48.000,00 € 47.786,50 Biesenthal-Barnim 48.000,00 € Joachimsthal (Schorfheide) 27.200,00 € 30.206,09 € 30.206,09 Britz-Chorin-Oderberg 47.900,00 € Landkreis Dahme-Spreewald 530.700,00 € 24.281,24 € 24.281,24 € 315.166,14 € 280.750,11 Bestensee 22.700,00 € Eichwalde 21.600,00 € 21.600,00 € 116.200,00 Heidesee 21.000,00 € Heideblick 9.600,00 € 17.458,33 € 17.458,33 € 111.772,54 € 105.356,51 Königs Wusterhausen, Stadt 113.200,00 € Lübben (Spreewald), Stadt 53.900,00 € 18.600,00 € 18.600,00 32.600,00 € 32.600,00 Luckau, Stadt 32.600,00 € Märkische Heide 13.100,00 € 6.822,91 € 6.822,91 € 7.993,60 € 7.993,60 Mittenwalde, Stadt 22.700,00 € Schönefeld 25.000,00 € 25.000,00 € Schulzendorf 25.500,00 € 25.500,00 € Wildau 43.700,00 € Zeuthen 44.100,00 € 44.100,00 € Schenkenländchen 28.800,00 € Lieberose/Oberspreewald 25.200,00 € Unterspreewald 28.000,00 € 28.000,00 € Landkreis Elbe-Elster 398.400,00 € 65.524,28 € 65.524,28 € 228.073,14 € 217.983,12 Verbandsgemeinde Liebenwerda 98.900,00 € 9.730,68 € 9.730,68 € 54.900,24 € 45.616,00 Doberlug-Kirchhain, Stadt 32.800,00 € 32.800,00 € 32.800,00 € 32.800,00 € 32.800,00 Elsterwerda, Stadt 32.700,00 € 1.417,20 € 1.417,20 Finsterwalde, Stadt 72.700,00 € 9.392,00 € 9.392,00 € 54.664,80 € 54.664,80 11.313,80 € 11.313,80 € 30.030,20 € 30.030,20 Herzberg (Elster), Stadt 33.700,00 € Röderland 14.700,00 € 10.900,00 € 10.900,00 Schönewalde, Stadt 10.900,00 € Sonnewalde, Stadt 10.600,00 € 10.000,00 € 10.000,00 16.000,00 € 16.000,00 Elsterland 16.000,00 € Kleine Elster (Niederlausitz) 18.700,00 € 3.768,00 € 2.962,22 Plessa 23.200,00 € Schlieben 19.900,00 € 2.287,80 € 2.287,80 € 13.592,70 € 13.592,70 Schradenland 13.600,00 € Landkreis Havelland 468.000,00 € 159.893,50 € 158.058,50 € 305.249,60 € 298.084,68 2.756,00 € 2.756,00 Brieselang 24.500,00 € Dallgow-Döberitz 15.600,00 € 15.200,00 € 13.385,00 € 15.200,00 € 13.000,00 Falkensee, Stadt 120.600,00 € 54.151,20 € 54.151,20 € 105.480,00 € 105.480,00 Ketzin/Havel, Stadt 22.800,00 € 12.720,00 € 12.700,00 € 22.800,00 € 22.800,00 Milower Land 14.800,00 € 13.994,40 € 13.994,40 € 13.994,40 € 13.994,40 Nauen, Stadt 47.800,00 € 18.832,00 € 18.832,00 € 24.600,00 € 24.600,00 Premnitz, Stadt 41.200,00 € 19.467,90 € 19.467,90 € 41.200,00 € 41.200,00 Rathenow, Stadt 94.400,00 € 3.728,00 € 3.728,00 € 58.912,00 € 58.912,00 Schönwalde-Glien 22.400,00 € Wustermark 17.900,00 € 9.760,00 € 5.852,28 Friesack 21.800,00 € 21.800,00 € 21.800,00 € 0,00 € Nennhausen 10.900,00 € Rhinow 13.300,00 € 10.547,20 € 9.490,00 Landkreis Märkisch-Oderland 769.900,00 € 69.260,29 € 66.449,89 € 239.506,70 € 217.106,70 Altlandsberg, Stadt 26.800,00 € 4.000,00 € 1.189,60 € 9.600,00 € 19.748,70 € 19.748,70 Bad Freienwalde (Oder), Stadt 58.800,00 € Fredersdorf-Vogelsdorf 46.800,00 € Hoppegarten 71.100,00 € Letschin 20.900,00 € 20.900,00 € 20.900,00 € 20.900,00 € 20.900,00 Müncheberg, Stadt 30.700,00 € Neuenhagen bei Berlin 67.500,00 € 40.480,00 € 40.480,00 Petershagen/Eggersdorf 51.200,00 € Rüdersdorf bei Berlin 60.700,00 € 25.300,00 € 25.300,00 Seelow, Stadt 25.300,00 € Strausberg, Stadt 136.000,00 € 1.128,00 € 1.128,00 4.880,00 € 4.880,00 € 28.400,00 € 14.800,00 Wriezen, Stadt 28.400,00 € Falkenberg-Höhe 15.900,00 € 19.900,00 € 19.900,00 € 39.800,00 € 39.800,00 Golzow 19.900,00 € Lebus 18.500,00 € 8.050,00 € 8.050,00 Märkische Schweiz 37.133,33 € 20.000,00 € 20.000,00 (zzgl. 1/3 von Neuhardenberg = 6.133,33 €) Neuhardenberg (Auflösung 18.400,00 €) 0,00 € Seelow-Land 28.166,67 € (zzgl. 2/3 von Neuhardenberg = 12.266,67 €) Barnim-Oderbruch 26.100,00 € 19.580,29 € 19.580,29 € 26.100,00 € 26.100,00 Landkreis Oberhavel 749.000,00 € 34.700,00 € 34.700,00 € 428.740,73 € 372.821,14 Birkenwerder 25.500,00 € 1.603,60 € 1.603,60 Fürstenberg/Havel, Stadt 25.300,00 € Glienicke/Nordbahn 38.600,00 € 8.000,00 € 8.000,00 € 26.560,00 € 26.560,00 67.273,70 € 29.360,76 Hennigsdorf, Stadt 123.400,00 € Hohen Neuendorf, Stadt 100.700,00 € 61.578,65 € 56.000,00 8.800,00 € 8.800,00 Kremmen, Stadt 25.300,00 € Leegebruch 19.300,00 € Liebenwalde, Stadt 16.700,00 € Löwenberger Land 28.100,00 € 5.200,00 € 5.200,00 € 2.000,00 € 2.000,00 17.244,78 € 17.244,78 Mühlenbecker Land 36.000,00 € Oberkrämer 24.900,00 € 21.500,00 € 21.500,00 € 162.300,00 € 162.300,00 Oranienburg, Stadt 162.300,00 € Velten, Stadt 31.600,00 € 25.280,00 € 12.852,00 Zehdenick, Stadt 56.100,00 € 56.100,00 € 56.100,00 Gransee und Gemeinden 35.200,00 € Landkreis Oberspreewald-Lausitz 400.600,00 € 18.728,80 € 18.728,80 € 166.989,38 € 127.409,88 Calau, Stadt 28.300,00 € 25.840,00 € Großräschen, Stadt 32.300,00 € Lauchhammer, Stadt 62.100,00 € 24.680,00 € 24.680,00 25.246,40 € 25.246,40 Lübbenau/Spreewald, Stadt 64.000,00 € Schipkau 23.500,00 € 1.760,00 € 1.371,20 Schwarzheide, Stadt 17.000,00 € Senftenberg, Stadt 88.500,00 € 18.728,80 € 18.728,80 € 86.305,60 € 72.062,40 Vetschau/Spreewald, Stadt 26.500,00 € 2023 2024 2025 bewilligt ausgezahlt bewilligt ausgezahlt bewilligt ausgezahlt € 869.546,74 € 806.156,95 € 930.540,15 € 873.230,05 € 354.846,16 € 0,00 € € 164.822,01 € 162.751,05 € 139.984,98 € 135.708,19 € 63.216,77 € 0,00 € € 106.631,58 € 105.273,58 € 134.228,36 € 105.795,05 € 53.197,54 € 0,00 € € 178.483,97 € 177.606,08 € 217.000,61 € 217.000,61 € 108.825,00 € 0,00 € € 419.609,18 € 360.526,24 € 439.326,20 € 414.726,20 € 129.606,85 € 0,00 € € 566.217,35 € 565.799,53 € 579.744,24 € 579.744,24 € 297.810,76 € 0,00 € € 32.136,26 € 32.136,26 € 33.499,72 € 33.499,72 € 15.625,27 € 0,00 € € 86.015,98 € 86.015,98 € 79.610,64 € 79.610,64 € 45.325,21 € 0,00 € € 206.778,38 € 206.778,38 € 233.389,80 € 233.389,80 € 101.215,77 € 0,00 € € 15.451,90 € 15.139,90 € 28.503,92 € 28.503,92 € 17.064,63 € 0,00 € 0,00 € 42.000,00 € 42.000,00 € 42.000,00 € 42.000,00 € 24.000,00 € 0,00 € € 83.486,51 € 83.486,51 € 89.900,00 € 89.900,00 € 44.950,00 € 0,00 € 0,00 € 28.400,00 € 28.400,00 € 0,00 € 0,00 € 10.000,98 € 0,00 € € 47.948,32 € 47.842,50 € 46.040,16 € 46.040,16 € 23.628,90 € 0,00 € € 24.000,00 € 24.000,00 € 26.800,00 € 26.800,00 € 16.000,00 € 0,00 € € 466.898,43 € 461.538,43 € 409.774,83 € 409.774,83 € 189.377,61 € 10.924,25 € € 21.600,00 € 75.300,00 € 21.600,00 € 21.600,00 € 10.800,00 € 0,00 € 4.600,00 € 4.600,00 € 5.760,00 € 5.760,00 € 0,00 € 0,00 € € 145.926,37 € 145.926,37 € 147.145,59 € 147.145,59 € 56.600,00 € 0,00 € € 34.200,00 € 34.200,00 € 36.876,93 € 36.876,93 € 7.734,65 € 0,00 € € 32.600,00 € 32.600,00 € 44.500,00 € 44.500,00 € 16.300,00 € 0,00 € € 19.056,10 € 19.056,10 € 0,00 € 0,00 € 5.240,00 € 0,00 € 0,00 € 49.000,00 € 64.900,00 € 25.000,00 € 25.000,00 € 12.500,00 € 0,00 € 0,00 € 25.500,00 € 0,00 € 25.500,00 € 25.500,00 € 12.750,00 € 0,00 € 42.315,96 € 36.955,96 € 39.292,31 € 39.292,31 € 20.478,71 € 0,00 € 0,00 € 44.100,00 € 0,00 € 44.100,00 € 44.100,00 € 22.050,00 € 0,00 € 20.000,00 € 20.000,00 € 20.000,00 € 20.000,00 € 10.924,25 € 10.924,25 € 0,00 € 28.000,00 € 28.000,00 € 0,00 € 0,00 € 14.000,00 € 0,00 € € 251.705,00 € 220.370,70 € 225.526,62 € 218.955,14 € 121.954,34 € 0,00 € € 52.600,00 € 52.600,00 € 62.656,00 € 59.948,00 € 41.416,00 € 0,00 € € 32.800,00 € 24.200,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € € 8.262,80 € 6.800,00 € 32.640,00 € 31.000,00 € 16.350,00 € 0,00 € € 67.219,20 € 46.539,20 € 46.154,62 € 46.154,62 € 28.650,34 € 0,00 € € 44.200,00 € 44.200,00 € 42.516,00 € 42.516,00 € 16.850,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € € 2.000,00 € 1.408,50 € 2.000,00 € 476,33 € 2.000,00 € 0,00 € € 31.023,00 € 31.023,00 € 25.960,00 € 25.960,00 € 9.888,00 € 0,00 € 13.600,00 € 13.600,00 € 13.600,00 € 12.900,19 € 6.800,00 € 0,00 € € 336.385,76 € 323.485,76 € 346.799,81 € 328.296,11 € 184.273,47 € 29.245,14 € € 7.568,00 € 7.568,00 € 7.568,00 € 5.360,30 € 3.440,00 € 0,00 € € 15.200,00 € 10.700,00 € 15.200,00 € 9.000,00 € 7.600,00 € 0,00 € € 128.597,28 € 128.597,28 € 129.748,81 € 129.748,81 € 60.300,00 € 13.341,00 € € 19.700,00 € 11.300,00 € 16.800,00 € 16.800,00 € 11.400,00 € 0,00 € € 5.600,00 € 5.600,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € € 15.200,00 € 15.200,00 € 27.600,00 € 24.600,00 € 23.900,00 € 0,00 € € 41.200,00 € 41.200,00 € 41.200,00 € 41.200,00 € 20.600,00 € 0,00 € € 71.809,28 € 71.809,28 € 83.743,00 € 83.743,00 € 40.008,42 € 13.336,14 € 480,00 € 480,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € € 13.360,00 € 13.360,00 € 15.296,00 € 8.200,00 € 8.057,05 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.376,00 € 1.376,00 € 1.904,00 € 1.904,00 € 2.568,00 € 2.568,00 € € 16.295,20 € 16.295,20 € 7.740,00 € 7.740,00 € 6.400,00 € 0,00 € € 294.150,93 € 288.451,49 € 337.718,94 € 314.164,55 € 198.727,03 € 0,00 € 800,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € € 31.227,40 € 31.227,40 € 45.457,10 € 45.457,10 € 29.395,52 € 0,00 € 33.095,38 € 0,00 € € 41.800,00 € 41.800,00 € 20.900,00 € 20.900,00 € 10.450,00 € 0,00 € € 13.779,00 € 13.779,00 € 13.779,00 € 13.779,00 € 0,00 € 0,00 € € 25.300,00 € 25.300,00 € 38.532,31 € 38.532,31 € 16.650,00 € 0,00 € € 6.811,20 € 6.811,20 € 43.017,20 € 19.596,81 € 40.619,46 € 0,00 € € 28.400,00 € 28.400,00 € 28.400,00 € 28.400,00 € 14.200,00 € 0,00 € € 39.800,00 € 39.800,00 € 39.800,00 € 39.800,00 € 9.950,00 € 0,00 € € 17.700,00 € 12.000,56 € 18.500,00 € 18.366,00 € 9.250,00 € 0,00 € € 37.133,33 € 37.133,33 € 37.133,33 € 37.133,33 € 18.566,67 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 3.500,00 € 0,00 € € 52.200,00 € 52.200,00 € 52.200,00 € 52.200,00 € 13.050,00 € 0,00 € € 521.002,06 € 486.080,54 € 560.701,86 € 560.701,86 € 286.967,79 € 32.394,33 € € 17.600,00 € 17.600,00 € 17.600,00 € 17.600,00 € 3.840,00 € 0,00 € € 30.080,00 € 30.080,00 € 24.720,00 € 24.720,00 € 15.840,00 € 4.613,33 € € 120.565,46 € 93.472,80 € 74.400,00 € 74.400,00 € 26.601,60 € 0,00 € € 63.495,68 € 63.495,68 € 80.931,16 € 80.931,16 € 42.723,24 € 0,00 € € 8.800,00 € 8.800,00 € 20.240,00 € 20.240,00 € 10.120,00 € 0,00 € 15.440,00 € 15.440,00 € 7.720,00 € 0,00 € 13.700,00 € 13.700,00 € 16.000,00 € 16.000,00 € 8.000,00 € 0,00 € € 2.400,00 € 2.400,00 € 4.000,00 € 4.000,00 € 4.416,00 € 4.416,00 € € 29.336,18 € 29.336,18 € 30.278,70 € 30.278,70 € 15.816,95 € 3.840,00 € 24.900,00 € 24.900,00 € 12.450,00 € 6.000,00 € € 162.300,00 € 162.300,00 € 162.300,00 € 162.300,00 € 81.150,00 € 13.525,00 € € 8.000,00 € 3.000,00 € 0,00 € 0,00 € 12.640,00 € 0,00 € € 64.724,74 € 61.895,88 € 56.100,00 € 56.100,00 € 28.050,00 € 0,00 € 33.792,00 € 33.792,00 € 17.600,00 € 0,00 € € 216.669,38 € 206.998,21 € 253.965,13 € 241.624,83 € 138.846,33 € 2.200,00 € 7.487,33 € 2.200,00 € 892,50 € 32.296,69 € 28.001,69 € 30.132,00 € 27.930,40 € 15.216,00 € 0,00 € € 55.789,39 € 55.789,39 € 62.040,00 € 54.184,56 € 30.886,46 € 0,00 € € 16.165,36 € 16.165,36 € 37.807,20 € 35.523,94 € 23.295,20 € 0,00 € 23.500,00 € 18.123,83 € 23.500,00 € 23.500,00 € 11.750,00 € 0,00 € € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € € 78.748,80 € 78.748,80 € 88.107,20 € 88.107,20 € 44.250,00 € 0,00 € Förderbetrag 2021 2022 Verwaltungsbezirk (gerundet) bewilligt ausgezahlt bewilligt ausgezahlt Altdöbern 17.200,00 € Ortrand 19.900,00 € 3.157,38 € 3.157,38 Ruhland 21.300,00 € Landkreis Oder-Spree 735.200,00 € 49.649,88 € 48.849,88 € 207.597,17 € 198.335,54 Beeskow, Stadt 35.900,00 € Eisenhüttenstadt, Stadt 145.700,00 € 2.500,00 € 2.500,00 € 15.820,00 € 15.820,00 Erkner, Stadt 54.500,00 € 9.249,88 € 9.249,88 € 45.250,12 € 45.250,12 Friedland, Stadt 11.900,00 € Fürstenwalde/Spree, Stadt 115.300,00 € 0,00 € Grünheide (Mark) 36.800,00 € 36.800,00 € 36.800,00 Rietz-Neuendorf 13.600,00 € 7.500,00 € 3.125,42 Schöneiche bei Berlin 54.500,00 € 6.000,00 € 5.200,00 € 18.987,05 € 14.100,00 Storkow (Mark), Stadt 34.200,00 € 34.200,00 € 34.200,00 Tauche 14.000,00 € 14.000,00 € 14.000,00 1.200,00 € 1.200,00 € 0,00 € Woltersdorf 28.600,00 € Brieskow-Finkenheerd 26.100,00 € 0,00 € Neuzelle 24.500,00 € Odervorland 30.700,00 € 30.700,00 € 30.700,00 € 35.040,00 € 35.040,00 Scharmützelsee 46.700,00 € Schlaubetal 36.800,00 € 0,00 € Spreenhagen 25.400,00 € Landkreis Ostprignitz-Ruppin 460.800,00 € 24.350,60 € 23.510,60 € 213.048,54 € 199.857,16 0,00 € Fehrbellin 34.700,00 € Heiligengrabe 18.400,00 € 0,00 € 6.152,00 € 6.152,00 € 50.703,90 € 50.703,90 Kyritz, Stadt 50.800,00 € Neuruppin, Stadt 145.700,00 € 840,00 € 0,00 € 41.255,08 € 40.415,08 11.440,00 € 7.356,62 Rheinsberg, Stadt 41.800,00 € Wittstock/Dosse, Stadt 67.400,00 € 37.037,53 € 37.037,53 Wusterhausen/Dosse 26.900,00 € 3.600,00 € 3.600,00 € 26.900,00 € 26.900,00 Lindow (Mark) 22.500,00 € Neustadt (Dosse) 34.900,00 € 29.268,00 € 21.000,00 Temnitz 17.700,00 € 13.758,60 € 13.758,60 € 16.444,03 € 16.444,03 Landkreis Potsdam-Mittelmark 537.800,00 € 39.562,80 € 39.562,80 € 228.542,52 € 202.154,16 Beelitz, Stadt 28.900,00 € 800,00 € 800,00 € 23.120,00 € 4.619,08 Bad Belzig, Stadt 36.600,00 € Groß Kreutz (Havel) 18.500,00 € Kleinmachnow 56.100,00 € Kloster Lehnin 30.100,00 € Michendorf 26.500,00 € 20.000,00 € 20.000,00 € 26.500,00 € 26.500,00 Nuthetal 20.200,00 € 6.596,80 € 6.596,80 € 14.310,88 € 14.310,88 Schwielowsee 28.600,00 € 4.016,00 € 4.016,00 € 21.871,70 € 21.871,70 Seddiner See 8.500,00 € Stahnsdorf 27.100,00 € 2.400,00 € 47.139,94 € 47.139,94 Teltow, Stadt 60.300,00 € Treuenbrietzen, Stadt 24.800,00 € 6.200,00 € 61.400,00 € 61.400,00 Werder (Havel), Stadt 67.500,00 € Wiesenburg/Mark 14.000,00 € Beetzsee 17.900,00 € Brück 25.600,00 € 8.150,00 € 8.150,00 € 25.600,00 € 25.600,00 Niemegk 12.000,00 € Wusterwitz 14.200,00 € 0,00 € Ziesar 20.400,00 € Landkreis Prignitz 426.100,00 € 13.700,00 € 13.700,00 € 108.509,06 € 105.949,96 Groß Pankow (Prignitz) 15.100,00 € Gumtow 16.300,00 € 0,00 € Karstädt 27.800,00 € 0,00 € Perleberg, Stadt 60.800,00 € 44.744,96 € 44.744,96 Plattenburg 14.200,00 € Pritzwalk, Stadt 63.000,00 € 3.908,00 € 3.908,00 Wittenberge, Stadt 129.600,00 € 5.220,00 € 5.220,00 € 40.230,00 € 37.670,90 Bad Wilsnack/Weisen 32.400,00 € 8.480,00 € 8.480,00 € 10.608,00 € 10.608,00 Lenzen-Elbtalaue 26.400,00 € Meyenburg 19.500,00 € 6.800,00 € 6.800,00 Putlitz-Berge 21.000,00 € 2.218,10 € 2.218,10 Landkreis Spree-Neiße 384.600,00 € 17.607,51 € 16.530,74 € 380.217,93 € 372.377,93 Drebkau, Stadt 15.300,00 € 14.167,51 € 13.090,74 € 11.278,23 € 11.278,23 Forst (Lausitz), Stadt 65.400,00 € 65.400,00 € 65.400,00 Guben, Stadt 69.800,00 € 69.800,00 € 69.800,00 23.200,00 € 23.200,00 Kolkwitz 23.200,00 € Neuhausen 12.800,00 € 12.800,00 € 12.800,00 3.440,00 € 3.440,00 € 10.500,00 € 10.500,00 Schenkendöbern 10.500,00 € Spremberg, Stadt 82.700,00 € 82.700,00 € 82.200,00 13.040,00 € 5.700,00 Welzow, Stadt 13.400,00 € Burg (Spreewald) 24.300,00 € 24.300,00 € 24.300,00 37.199,70 € 37.199,70 Döbern-Land 37.200,00 € Peitz 30.000,00 € 30.000,00 € 30.000,00 Landkreis Teltow-Fläming 515.400,00 € 75.613,90 € 74.113,90 € 315.005,28 € 306.760,27 Am Mellensee 21.700,00 € 22.938,98 € 22.938,98 5.940,00 € 5.940,00 € 14.100,00 € 5.855,00 Baruth/Mark, Stadt 14.100,00 € Blankenfelde-Mahlow 68.000,00 € 288,00 € 288,00 € 5.840,00 € 5.840,00 Großbeeren 14.000,00 € 8.000,00 € 8.000,00 Jüterbog, Stadt 50.700,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 50.700,00 € 50.700,00 Luckenwalde, Stadt 77.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 62.000,00 € 62.000,00 Ludwigsfelde, Stadt 76.900,00 € 41.141,90 € 41.141,89 Niedergörsdorf 19.700,00 € 7.156,80 € 7.156,80 € 17.460,00 € 17.460,00 Nuthe-Urstromtal 18.600,00 € 10.400,00 € 10.400,00 Rangsdorf 33.000,00 € 16.500,00 € 15.000,00 € 16.500,00 € 16.500,00 Trebbin, Stadt 27.600,00 € 29.700,00 € 29.700,00 € 25.500,00 € 25.500,00 Zossen, Stadt 51.900,00 € 6.029,10 € 6.029,10 € 40.424,40 € 40.424,40 Dahme/Mark 42.200,00 € Landkreis Uckermark 637.800,00 € 166.800,00 € 159.301,53 € 427.863,00 € 366.365,22 Angermünde, Stadt 74.400,00 € 40.000,00 € 40.000,00 Boitzenburger Land 16.200,00 € 16.200,00 € 8.701,53 € 16.200,00 € 15.696,81 21.200,00 € 21.200,00 Lychen, Stadt 21.200,00 € Nordwestuckermark 18.100,00 € 18.100,00 € 18.100,00 € 0,00 € 80.270,00 € 67.403,41 Prenzlau, Stadt 104.600,00 € Schwedt/Oder, Stadt (zzgl. Amt Oder Welse) 190.300,00 € 3.600,00 € 3.600,00 € 19.840,00 € 19.840,00 48.000,00 € 48.000,00 € 88.128,00 € 40.000,00 Templin, Stadt 91.800,00 € Uckerland (ab 2022 im Verbund = 89.000 €) 12.200,00 € 12.200,00 € 12.200,00 € 111.925,00 € 111.925,00 23.500,00 € 23.500,00 € 0,00 € Brüssow (Uckermark) 23.500,00 € Gartz (Oder) 30.000,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € 30.000,00 € 30.000,00 20.300,00 € 20.300,00 Gerswalde 20.300,00 € Gramzow 35.200,00 € 35.200,00 € 35.200,00 € 0,00 € Oder-Welse (Auflösung) Budget 16.900,00 € 0,00 € Insgesamt: 9.000.000,00 € 821.432,60 € 801.835,96 € 4.525.721,10 € 4.084.902,14 193 61 142 Anzahl: 31,6% 73,6% amtsfreie Gemeinden 2023 2024 2025 bewilligt ausgezahlt bewilligt ausgezahlt bewilligt ausgezahlt € 10.169,14 € 10.169,14 € 12.378,73 € 12.378,73 € 5.961,34 € 0,00 € € 470.708,41 € 300.741,44 € 316.951,30 € 293.708,10 € 170.917,20 € 9.855,00 € 15.808,00 € 15.808,00 € 15.808,00 € 15.808,00 € 0,00 € 0,00 € € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € € 52.634,40 € 52.634,40 € 53.382,84 € 53.382,84 € 26.800,20 € 0,00 € 10.710,00 € 10.710,00 € 14.210,00 € 14.210,00 € 5.355,00 € 0,00 € 0,00 € 96.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € € 56.800,00 € 56.800,00 € 36.800,00 € 36.800,00 € 17.664,00 € 0,00 € € 13.600,00 € 13.600,00 € 13.600,00 € 12.703,08 € 6.800,00 € 0,00 € € 26.677,08 € 26.677,08 € 29.320,00 € 29.320,00 € 19.176,00 € 9.855,00 € € 34.200,00 € 34.200,00 € 34.200,00 € 34.200,00 € 17.100,00 € 0,00 € € 14.000,00 € 14.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 26.100,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 12.136,00 € 0,00 € € 33.100,00 € 33.100,00 € 30.700,00 € 30.700,00 € 15.300,00 € 0,00 € 46.700,00 € 9.133,45 € 46.700,00 € 26.264,20 € 23.350,00 € 0,00 € 18.978,93 € 15.729,93 € 26.230,46 € 26.230,46 € 14.536,00 € 0,00 € 0,00 € 25.400,00 € 18.348,58 € 16.000,00 € 14.089,52 € 12.700,00 € 0,00 € € 373.194,78 € 362.359,47 € 403.403,94 € 354.057,57 € 191.304,00 € 13.344,00 € 0,00 € 8.864,00 € 8.864,00 € 7.872,00 € 7.872,00 € 4.816,00 € 0,00 € 13.341,91 € 13.341,91 € 14.881,82 € 14.881,82 € 8.320,00 € 0,00 € € 50.800,00 € 50.800,00 € 50.800,00 € 50.800,00 € 25.400,00 € 0,00 € € 160.272,86 € 159.797,55 € 192.881,47 € 147.182,36 € 72.850,00 € 9.496,00 € € 41.800,00 € 31.440,00 € 41.800,00 € 39.198,88 € 20.880,00 € 0,00 € € 54.876,15 € 54.876,15 € 73.800,00 € 73.800,00 € 33.700,00 € 0,00 € € 11.360,00 € 11.360,00 € 5.140,00 € 4.093,86 € 12.640,00 € 0,00 € € 16.856,00 € 16.856,00 € 0,00 € 0,00 € 3.848,00 € 3.848,00 € € 15.023,86 € 15.023,86 € 16.228,65 € 16.228,65 € 8.850,00 € 0,00 € € 363.722,94 € 363.112,95 € 364.798,65 € 361.308,40 € 190.452,77 € 44.800,00 € € 0,00 € 0,00 € 14.095,86 € 14.095,86 € 14.450,00 € 0,00 € 36.600,00 € 36.600,00 € 18.299,70 € 5.600,00 € 13.790,00 € 13.790,00 € 4.210,00 € 4.210,00 € 9.120,00 € 0,00 € 56.100,00 € 56.100,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 27.300,00 € 27.300,00 € 15.950,00 € 12.459,75 € 5.420,00 € 0,00 € € 26.500,00 € 25.890,01 € 26.500,00 € 26.500,00 € 13.250,00 € 0,00 € € 25.127,04 € 25.127,04 € 25.199,94 € 25.199,94 € 10.100,00 € 10.100,00 € € 16.805,90 € 16.805,90 € 16.355,84 € 16.355,84 € 4.250,00 € 0,00 € 712,56 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € € 60.300,00 € 60.300,00 € 95.687,01 € 95.687,01 € 58.200,00 € 29.100,00 € 0,00 € 24.800,00 € 24.800,00 € 36.800,00 € 36.800,00 € 4.343,07 € 0,00 € € 67.000,00 € 67.000,00 € 67.800,00 € 67.800,00 € 33.500,00 € 0,00 € 6.720,00 € 0,00 € € 25.600,00 € 25.600,00 € 25.600,00 € 25.600,00 € 12.800,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 20.400,00 € 20.400,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € € 253.238,04 € 233.134,81 € 278.200,00 € 263.474,73 € 144.210,39 € 12.644,26 € 0,00 € 7.640,00 € 7.640,00 € 7.640,00 € 6.240,00 € 4.744,00 € 0,00 € 0,00 € 31.800,00 € 31.800,00 € 37.600,00 € 37.600,00 € 13.900,00 € 0,00 € € 39.347,20 € 39.347,20 € 60.800,00 € 60.423,38 € 30.400,00 € 6.344,26 € € 8.960,00 € 7.417,41 € 4.960,00 € 4.960,00 € 4.800,00 € 0,00 € € 109.197,00 € 90.636,36 € 129.600,00 € 116.651,35 € 64.710,00 € 0,00 € € 17.560,00 € 17.560,00 € 18.400,00 € 18.400,00 € 6.920,00 € 6.300,00 € € 19.200,00 € 19.200,00 € 19.200,00 € 19.200,00 € 9.600,00 € 0,00 € € 19.533,84 € 19.533,84 € 0,00 € 0,00 € 9.136,39 € 0,00 € € 382.563,93 € 382.563,93 € 433.979,48 € 418.799,22 € 192.300,00 € 32.449,00 € € 10.578,23 € 10.578,23 € 15.180,26 € 0,00 € 7.650,00 € 0,00 € € 65.400,00 € 65.400,00 € 72.600,00 € 72.600,00 € 32.700,00 € 0,00 € € 69.796,00 € 69.796,00 € 69.800,00 € 69.800,00 € 34.900,00 € 0,00 € € 23.200,00 € 23.200,00 € 46.859,52 € 46.859,52 € 11.600,00 € 5.800,00 € € 12.800,00 € 12.800,00 € 12.800,00 € 12.800,00 € 6.400,00 € 2.133,00 € € 10.500,00 € 10.500,00 € 10.500,00 € 10.500,00 € 5.250,00 € 0,00 € € 82.700,00 € 82.700,00 € 86.700,00 € 86.700,00 € 41.350,00 € 0,00 € € 13.040,00 € 13.040,00 € 13.040,00 € 13.040,00 € 6.700,00 € 0,00 € € 27.350,00 € 27.350,00 € 39.300,00 € 39.300,00 € 12.150,00 € 4.050,00 € € 37.199,70 € 37.199,70 € 37.199,70 € 37.199,70 € 18.600,00 € 18.600,00 € € 30.000,00 € 30.000,00 € 30.000,00 € 30.000,00 € 15.000,00 € 1.866,00 € € 399.333,39 € 380.440,48 € 430.169,82 € 416.369,82 € 214.699,60 € 59.270,00 € € 21.700,00 € 21.700,00 € 21.700,00 € 21.700,00 € 10.849,60 € 0,00 € € 14.100,00 € 14.100,00 € 14.100,00 € 11.500,00 € 7.050,00 € 0,00 € € 30.560,00 € 30.560,00 € 43.504,00 € 35.504,00 € 18.720,00 € 18.720,00 € € 11.200,00 € 11.200,00 € 11.200,00 € 11.200,00 € 5.600,00 € 0,00 € € 50.700,00 € 48.707,10 € 50.240,00 € 50.240,00 € 25.350,00 € 4.800,00 € € 73.080,00 € 56.180,00 € 76.200,00 € 73.000,00 € 38.500,00 € 19.250,00 € € 72.645,14 € 72.645,13 € 71.098,54 € 71.098,54 € 38.450,00 € 0,00 € € 19.700,00 € 19.700,00 € 23.450,00 € 23.450,00 € 9.850,00 € 0,00 € € 18.600,00 € 18.600,00 € 18.600,00 € 18.600,00 € 9.300,00 € 0,00 € € 33.000,00 € 33.000,00 € 33.000,00 € 33.000,00 € 16.500,00 € 16.500,00 € € 23.350,00 € 23.350,00 € 26.350,00 € 26.350,00 € 13.770,00 € 0,00 € € 30.698,25 € 30.698,25 € 40.727,28 € 40.727,28 € 20.760,00 € 0,00 € € 549.934,86 € 541.917,28 € 618.698,32 € 615.431,68 € 274.241,77 € 40.983,90 € € 74.400,00 € 74.400,00 € 74.400,00 € 74.400,00 € 37.200,00 € 0,00 € € 16.200,00 € 15.386,84 € 15.285,48 € 13.656,81 € 8.100,00 € 0,00 € € 21.200,00 € 21.200,00 € 21.200,00 € 21.200,00 € 10.600,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € € 100.000,00 € 97.125,28 € 104.600,00 € 104.600,00 € 45.963,77 € 18.733,90 € € 92.552,90 € 88.223,20 € 155.969,01 € 154.331,04 € 64.328,00 € 0,00 € € 78.000,00 € 78.000,00 € 78.000,00 € 78.000,00 € 39.000,00 € 0,00 € € 112.232,52 € 112.232,52 € 111.716,48 € 111.716,48 € 44.500,00 € 22.250,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € € 30.000,00 € 30.000,00 € 28.800,00 € 28.800,00 € 14.400,00 € 0,00 € € 25.349,44 € 25.349,44 € 28.727,35 € 28.727,35 € 10.150,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € € 6.315.272,00 € 5.923.151,97 € 6.490.973,09 € 6.249.641,13 € 3.150.929,22 € 288.109,88 € 159 167 170 82,4% 86,5% Förderbetrag 2021 2022 Verwaltungsbezirk (gerundet) bewilligt ausgezahlt bewilligt ausgezahlt Auflösung Amt Oder-Welse 25.03.2022 16.900,00 Bergholz Meyenburg (Eingliederung in Schwedt) Mark Landin (Eingliederung in Schwedt) Passow (Eingliederung in Schwedt) Pinnow (mitverwaltet durch Schwedt) Neues Budget Schwedt 190.300,00 € Auflösung Amt Neuhardenberg 01.01.2022 18.400,00 Gusow-Platkow --> Seelow Land 12.266,67 Neuhardenberg --> Seelow Land Märkische Höhe --> Märk. Schweiz 6.133,33 2023 2024 2025 bewilligt ausgezahlt bewilligt ausgezahlt bewilligt ausgezahlt Übersicht "Bewilligungsstand je Kommune" des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV), Stand Richtlinie "Pflege vor Ort": Landkreise und kreisfreie Städte, Kapitel 07 070 / 633 93 Förderbetrag 2021 Verwaltungsbezirk (gerundet) bewilligt Kreisfreie Städte 600.000,00 € 32.571,60 € 14.496,00 € Brandenburg an der Havel, Stadt 150.000,00 € 0,00 € Cottbus, Stadt 150.000,00 € 18.075,60 € Frankfurt (Oder), Stadt 150.000,00 € 0,00 € Potsdam, Stadt 150.000,00 € Landkreis Barnim 150.000,00 € 11.526,25 € Landkreis Dahme-Spreewald 150.000,00 € 0,00 € Landkreis Elbe-Elster 150.000,00 € 13.400,00 € Landkreis Havelland 150.000,00 € 23.045,76 € Landkreis Märkisch-Oderland 150.000,00 € 0,00 € Landkreis Oberhavel 150.000,00 € 17.980,96 € Landkreis Oberspreewald-Lausitz 150.000,00 € 0,00 € Landkreis Oder-Spree 150.000,00 € 0,00 € Landkreis Ostprignitz-Ruppin 150.000,00 € 25.000,73 € Landkreis Potsdam-Mittelmark 150.000,00 € 0,00 € Landkreis Prignitz 150.000,00 € 0,00 € Landkreis Spree-Neiße 150.000,00 € 0,00 € Landkreis Teltow-Fläming 150.000,00 € 0,00 € Landkreis Uckermark 150.000,00 € 0,00 € Cottbus im Verbund 0,00 € (CB, SPN, EE, LDS, OSL) Insgesamt: 2.700.000,00 € 123.525,30 € 21.02.2025 2022 2023 2024 2025 ausgezahlt bewilligt ausgezahlt bewilligt ausgezahlt bewilligt ausgezahlt bewilligt ausgezahlt 1.220,94 € 277.399,07 € 143.017,00 € 379.454,15 € 357.127,33 € 323.111,38 € 322.461,31 € 114.492,32 € 0,00 € 0,00 € 58.480,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 71.788,14 € 30.550,20 € 100.735,29 € 84.327,47 € 87.789,18 € 87.139,11 € 39.492,32 € 0,00 € 1.220,94 € 101.700,00 € 101.700,00 € 150.000,00 € 150.000,00 € 150.000,00 € 150.000,00 € 75.000,00 € 0,00 € 0,00 € 45.430,93 € 10.766,80 € 128.718,86 € 122.799,86 € 85.322,20 € 85.322,20 € 0,00 € 0,00 € 11.526,25 € 9.979,58 € 9.979,58 € 61.192,80 € 56.702,82 € 70.488,64 € 61.022,06 € 27.069,54 € 0,00 € 0,00 € 53.565,76 € 53.565,76 € 67.242,58 € 67.242,58 € 85.866,86 € 85.866,86 € 42.940,68 € 0,00 € 6.000,00 € 32.200,00 € 28.100,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 13.532,11 € 51.261,48 € 51.261,48 € 111.971,03 € 100.934,76 € 113.228,68 € 90.352,19 € 12.520,00 € 12.520,00 € 0,00 € 64.000,00 € 0,00 € 72.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 17.980,96 € 69.816,71 € 69.816,71 € 62.289,33 € 33.979,14 € 58.480,00 € 42.929,26 € 25.600,00 € 0,00 € 0,00 € 37.840,00 € 10.281,60 € 54.600,00 € 51.008,16 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 100.000,00 € 57.164,69 € 75.000,00 € 0,00 € 25.000,73 € 53.972,51 € 53.972,51 € 97.394,78 € 97.394,78 € 107.731,52 € 107.731,52 € 75.000,00 € 0,00 € 0,00 € 104.760,06 € 78.333,69 € 100.825,18 € 71.571,56 € 118.177,66 € 89.655,76 € 47.180,03 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 43.262,73 € 43.262,73 € 36.714,51 € 18.357,26 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 30.600,00 € 30.600,00 € 81.900,00 € 81.900,00 € 60.000,00 € 0,00 € 0,00 € 122.688,00 € 62.688,00 € 126.400,00 € 73.240,00 € 128.760,00 € 105.148,20 € 73.350,00 € 6.000,00 € 0,00 € 19.205,34 € 19.205,34 € 125.643,34 € 125.643,34 € 113.611,97 € 102.337,41 € 58.052,30 € 0,00 € 0,00 € 132.711,40 € 16.958,17 € 132.711,40 € 76.123,53 € 117.652,60 € 85.836,02 € 60.000,15 € 0,00 € 75.260,99 € 1.029.399,91 € 597.179,84 € 1.422.324,59 € 1.141.568,00 € 1.462.272,04 € 1.275.668,01 € 707.919,53 € 36.877,26 € Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 58 des Abgeordneten Christian Dorst (BSW-Fraktion) Wiedereinführung einer Vermögensteuer Bis 1996 wurde in Deutschland eine Vermögensteuer desverfassungsgerichts wurde sie ausgesetzt, Geldvermögen und Immobilien- bzw. Betriebsvermögen mögensteuer als solche wurde aber nicht beanstandet, fassung. Ihre Nichterhebung seit 1997 bedeutet werden diejenigen geschont, die sich höhere mögensteuer ist nicht nur aus Gründen der Gerechtigkeit, matischen Gründen gerechtfertigt, denn Vermögen Eine Vermögensteuer mit progressivem Tarif, chenden Freibeträgen würde gewährleisten, menspiel mit anderen Steuern noch rentabel geführt ellen Bundestagswahlkampf 2025 spielt das steuer eine Rolle. Diese ist eine Ländersteuer, der Bund im Wege der konkurrierenden Gesetzgebung Auch im Land Brandenburg fehlen für Bildung, tur, Sicherung der Daseinsvorsorge und viele wendigen finanziellen Mittel. Bisher ist es politisch schen einerseits wachsenden Defiziten bei Daseinsvorsorge fähigkeit und andererseits einer enormen Konzentration Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie einer Vermögensteuer? Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: In Zeiten, in der die Vermögensverteilung nach überwiegenden Bevölkerung in den letzten Jahren gen gewachsen sind, die derzeitige Ausgestaltung titionen - insbesondere in Bildung und Infrastruktur grundsätzlich alle Möglichkeiten geprüft und Staates zu stärken. Dazu gehört es auch, sich steuer auseinanderzusetzen. Ich stehe der Wiedereinführung einer reformierten positiv gegenüber: Eingegangen: 27.02.2025 / Ausgegeben: 27.02.2025 erhoben. Nach einem Urteil des Bunweil in der Praxis ungleiche Maßstäbe für angewendet worden sind. Die Versie ist Teil der deutschen Finanzvereine Missachtung des Grundgesetzes. So Steuern am ehesten leisten können. Die Ver- sondern auch aus steuersystebesitzt eine eigene Leistungsfähigkeit. niedrigem Eingangssteuersatz und ausreidass kleinere Unternehmen auch im Zusamwerden können. Im Rahmen des aktu-Thema Wiedereinführung einer Vermögenderen Erträge den Ländern zukam, die aber bundeseinheitlich geregelt hatte. Gesundheit, eine leistungsfähige Infrastrukandere zukunftsweisende Aufgaben die notnicht gelungen, den Widerspruch zwi- und wirtschaftlicher Leistungsvon Vermögen aufzulösen. die Forderung nach der Wiedereinführung Minister der Finanzen und für Europa die wie vor sehr ungleich ist, das Vermögen der stagnierte, während sehr hohe Vermöder Schuldenbremse notwendige Inves-- erschwert, sollten meines Erachtens genutzt werden, um die Einnahmebasis des wieder verstärkt mit dem Thema Vermögen-Vermögensteuer aus folgenden Gründen 1. Die Erhebung der Vermögensteuer dient der teren Lastenverteilung. 2. Vermögen führt zu einer Stärkung der persönlichen Aufwendungen aus Arbeitseinkommen oder gensinhaber nicht erbracht werden. 3. Durch die Wiedereinführung einer reformierten mögen wieder einen gerechten Beitrag zur Verringerung Stärkung der Wirtschaft Deutschlands leisten. - 2 Steuergerechtigkeit und damit einer gerechwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. sonstigem Einkommen müssen vom Vermö-Vermögensteuer würden sehr große Versozialer Ungleichheiten und zur - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 59 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Mittel des „Paktes für Pflege“ für die „Pflege Am 31. März 2021 veröffentlichte das Ministerium Verbraucherschutz (MSGIV) eine Pressemitteilung, „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen kommunaler 1 richtete. Für die „Richtlinie zur Förderung von Pflege vor Ort“ sollen jährlich 11,7 Millionen Euro Millionen für Ämter, amtsfreie Städte und Gemeinden und kreisfreie Städte. Die Richtlinie soll zum 30. Ich frage daher die Landesregierung: Mittel in krafttreten der Richtlinie bis zum 30. Juni 2025 das Land bereitgestellt? Bitte jährlich nach Gesamtbetrag schlüsseln analog der Antwort der Landesregierung der 7. Legislaturperiode der Abgeordneten Dr. Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Stand 21. Februar 2025 sind insgesamt 26 049 im Rahmen der Richtlinie „Pflege vor Ort“ bewilligt Die Mittelbewilligung für das jeweilige Förderjahr Ort“ beträgt: a) für Landkreise/kreisfreie Städte Jahr bewilligt 2021 123 525,30 Euro 2022 1 029 399,91 Euro 2023 1 422 324,59 Euro 2024 1 462 272,04 Euro 2025 707 919,53 Euro 1 Vgl. „Pakt für Pflege: Förderrichtlinie tritt in Kraft“, in: mitteilungen/detail/~31-03-2021-pakt-fuer-pflege-antraege-ab-1-april 06.07.2023. Eingegangen: 27.02.2025 / Ausgegeben: 27.02.2025 vor Ort“ für die Kommunen für Soziales, Gesundheit, Integration und in der es über das Inkrafttreten seiner Pflegepolitik – Pflege vor Ort“ be-Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik – zur Verfügung gestellt werden, davon neun und 2,7 Millionen Euro für Landkreise Juni 2025 auslaufen. welcher Höhe wurden bzw. werden seit Infür die „Pflege vor Ort“ den Kommunen durch sowie nach den Kommunen aufauf die mündliche Anfrage Nr. 2211 in Oeynhausen. Ministerin für Gesundheit und Soziales die 769,38 Euro in den Jahren 2021 bis 2025 worden. des Landesförderprogrammes „Pflege vor https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/presse/presse-(31.03.2021), abgerufen am 19 Anträge wurden bisher eingereicht und bewilligt, beteiligen sich im Förderzeitraum 18 von 18 Landkreisen/kreisfreien b) für Ämter und Gemeinden Jahr bewilligt 2021 821 432,60 Euro 2022 4 525 721,10 Euro 2023 6 315 272,00 Euro 2024 6 490 973,09 Euro 2025 3 150 929,22 Euro 170 von 193 antragsberechtigten Ämtern und sich im Förderzeitraum (rund 88 %). Im Verbund Anträge gestellt. c) insgesamt (a+b) Jahr bewilligt 2021 944.957,90 Euro 2022 5 555 121,01 Euro 2023 7 737 596,59 Euro 2024 7 953 245,13 Euro 2025 3 858 848,75 Euro Als Anlagen werden zwei Übersichten Stand 21. bewilligten Fördermittel im Rahmen der Richtlinie munen auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien angehörigen Gemeinden für die Jahre 2021 bis Anlage/n: 1. Übersicht "Bewilligungsstand je Kommune" sorgung (LASV), Stand 21.02.2025 2. Übersicht "Bewilligungsstand je Kommune" sorgung (LASV), Stand 21.02.2025 - 2 davon ein Antrag im Verbund. Damit Städten (100 %). Gemeinden/Verbandsgemeinden beteiligen mehrerer Ämter/Gemeinden wurden zwei Februar 2025 beigefügt, die die Höhe der „Pflege vor Ort“ für die jeweiligen Kom-Städte sowie auf der Ebene der kreis-2025 abbilden. des Landesamtes für Soziales und Verdes Landesamtes für Soziales und Ver-- Übersicht "Bewilligungsstand je Kommune" des Landesamtes Richtlinie "Pflege vor Ort": Landkreise und kreisfreie Städte, Kapitel Förderbetrag Verwaltungsbezirk Kreisfreie Städte 600.000,00 Brandenburg an der Havel, Stadt 150.000,00 Cottbus, Stadt 150.000,00 Frankfurt (Oder), Stadt 150.000,00 Potsdam, Stadt 150.000,00 Landkreis Barnim 150.000,00 Landkreis Dahme-Spreewald 150.000,00 Landkreis Elbe-Elster 150.000,00 Landkreis Havelland 150.000,00 Landkreis Märkisch-Oderland 150.000,00 Landkreis Oberhavel 150.000,00 Landkreis Oberspreewald-Lausitz 150.000,00 Landkreis Oder-Spree 150.000,00 Landkreis Ostprignitz-Ruppin 150.000,00 Landkreis Potsdam-Mittelmark 150.000,00 Landkreis Prignitz 150.000,00 Landkreis Spree-Neiße 150.000,00 Landkreis Teltow-Fläming 150.000,00 Landkreis Uckermark 150.000,00 Cottbus im Verbund (CB, SPN, EE, LDS, OSL) Insgesamt: 2.700.000,00 für Soziales und Versorgung (LASV), Stand 21.02.2025 07 070 / 633 93 2021 2022 2023 2024 2025 bewilligt bewilligt bewilligt bewilligt bewilligt € 32.571,60 € 277.399,07 € 379.454,15 € 323.111,38 € 114.492,32 € € 14.496,00 € 58.480,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € € 0,00 € 71.788,14 € 100.735,29 € 87.789,18 € 39.492,32 € 18.075,60 € 101.700,00 € 150.000,00 € 150.000,00 € 75.000,00 € € € 0,00 € 45.430,93 € 128.718,86 € 85.322,20 € 0,00 € € 11.526,25 € 9.979,58 € 61.192,80 € 70.488,64 € 27.069,54 € € 0,00 € 53.565,76 € 67.242,58 € 85.866,86 € 42.940,68 € € 13.400,00 € 32.200,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € € 23.045,76 € 51.261,48 € 111.971,03 € 113.228,68 € 12.520,00 € € 0,00 € 64.000,00 € 72.000,00 € 0,00 € 0,00 € € 17.980,96 € 69.816,71 € 62.289,33 € 58.480,00 € 25.600,00 € € 0,00 € 37.840,00 € 54.600,00 € 0,00 € 0,00 € € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 100.000,00 € 75.000,00 € € 25.000,73 € 53.972,51 € 97.394,78 € 107.731,52 € 75.000,00 € € 0,00 € 104.760,06 € 100.825,18 € 118.177,66 € 47.180,03 € € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 43.262,73 € 36.714,51 € € 0,00 € 0,00 € 30.600,00 € 81.900,00 € 60.000,00 € € 0,00 € 122.688,00 € 126.400,00 € 128.760,00 € 73.350,00 € € 0,00 € 19.205,34 € 125.643,34 € 113.611,97 € 58.052,30 € 0,00 € 132.711,40 € 132.711,40 € 117.652,60 € 60.000,15 € € 123.525,30 € 1.029.399,91 € 1.422.324,59 € 1.462.272,04 € 707.919,53 € Übersicht "Bewilligungsstand je Kommune" des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV), Richtlinie "Pflege vor Ort": Ämter und Gemeinden, Kapitel 07 070 / 633 93 Förderbetrag Verwaltungsbezirk 2021 bewilligt Kreisfreie Städte 1.204.900,00 € 39.759,80 € Brandenburg an der Havel, Stadt 244.350,00 € Cottbus, Stadt 303.050,00 € Frankfurt (Oder), Stadt 217.650,00 € 12.331,80 € Potsdam, Stadt 439.850,00 € 27.428,00 € Landkreis Barnim 780.800,00 € 22.000,00 € Ahrensfelde 33.600,00 € 1.600,00 € Bernau bei Berlin, Stadt 177.300,00 € Eberswalde, Stadt 208.800,00 € Panketal 70.900,00 € Schorfheide 48.800,00 € 10.400,00 € 10.000,00 € Wandlitz 89.900,00 € Werneuchen, Stadt 28.400,00 € Biesenthal-Barnim 48.000,00 € Joachimsthal (Schorfheide) 27.200,00 € Britz-Chorin-Oderberg 47.900,00 € Landkreis Dahme-Spreewald 530.700,00 € 24.281,24 € Bestensee 22.700,00 € Eichwalde 21.600,00 € Heidesee 21.000,00 € Heideblick 9.600,00 € Königs Wusterhausen, Stadt 113.200,00 € 17.458,33 € Lübben (Spreewald), Stadt 53.900,00 € Luckau, Stadt 32.600,00 € Märkische Heide 13.100,00 € 6.822,91 € Mittenwalde, Stadt 22.700,00 € Schönefeld 25.000,00 € Schulzendorf 25.500,00 € Wildau 43.700,00 € Zeuthen 44.100,00 € Schenkenländchen 28.800,00 € Lieberose/Oberspreewald 25.200,00 € Unterspreewald 28.000,00 € Landkreis Elbe-Elster 398.400,00 € 65.524,28 € 9.730,68 € Verbandsgemeinde Liebenwerda 98.900,00 € Doberlug-Kirchhain, Stadt 32.800,00 € 32.800,00 € Elsterwerda, Stadt 32.700,00 € Finsterwalde, Stadt 72.700,00 € 9.392,00 € Herzberg (Elster), Stadt 33.700,00 € 11.313,80 € Röderland 14.700,00 € Schönewalde, Stadt 10.900,00 € Sonnewalde, Stadt 10.600,00 € Elsterland 16.000,00 € Kleine Elster (Niederlausitz) 18.700,00 € Plessa 23.200,00 € Schlieben 19.900,00 € 2.287,80 € Schradenland 13.600,00 € Landkreis Havelland 468.000,00 € 159.893,50 € Brieselang 24.500,00 € Dallgow-Döberitz 15.600,00 € 15.200,00 € 54.151,20 € Falkensee, Stadt 120.600,00 € Ketzin/Havel, Stadt 22.800,00 € 12.720,00 € 13.994,40 € Milower Land 14.800,00 € Nauen, Stadt 47.800,00 € 18.832,00 € Premnitz, Stadt 41.200,00 € 19.467,90 € Rathenow, Stadt 94.400,00 € 3.728,00 € Schönwalde-Glien 22.400,00 € Wustermark 17.900,00 € Friesack 21.800,00 € 21.800,00 € Nennhausen 10.900,00 € Rhinow 13.300,00 € Landkreis Märkisch-Oderland 769.900,00 € 69.260,29 € Altlandsberg, Stadt 26.800,00 € 4.000,00 € Bad Freienwalde (Oder), Stadt 58.800,00 € Stand 21.02.2025 2022 2023 2024 2025 bewilligt bewilligt bewilligt bewilligt 558.770,14 € 869.546,74 € 930.540,15 € 354.846,16 € 63.586,17 € 164.822,01 € 139.984,98 € 63.216,77 € 121.849,33 € 106.631,58 € 134.228,36 € 53.197,54 € 172.887,40 € 178.483,97 € 217.000,61 € 108.825,00 € 200.447,24 € 419.609,18 € 439.326,20 € 129.606,85 € 402.441,77 € 566.217,35 € 579.744,24 € 297.810,76 € 32.250,39 € 32.136,26 € 33.499,72 € 15.625,27 € 1.629,38 € 86.015,98 € 79.610,64 € 45.325,21 € 184.770,05 € 206.778,38 € 233.389,80 € 101.215,77 € 10.339,82 € 15.451,90 € 28.503,92 € 17.064,63 € 0,00 € 42.000,00 € 42.000,00 € 24.000,00 € 66.846,04 € 83.486,51 € 89.900,00 € 44.950,00 € 28.400,00 € 28.400,00 € 0,00 € 10.000,98 € 48.000,00 € 47.948,32 € 46.040,16 € 23.628,90 € 30.206,09 € 24.000,00 € 26.800,00 € 16.000,00 € 315.166,14 € 466.898,43 € 409.774,83 € 189.377,61 € 21.600,00 € 21.600,00 € 21.600,00 € 10.800,00 € 4.600,00 € 5.760,00 € 0,00 € 111.772,54 € 145.926,37 € 147.145,59 € 56.600,00 € 18.600,00 € 34.200,00 € 36.876,93 € 7.734,65 € 32.600,00 € 32.600,00 € 44.500,00 € 16.300,00 € 7.993,60 € 19.056,10 € 0,00 € 5.240,00 € 25.000,00 € 49.000,00 € 25.000,00 € 12.500,00 € 25.500,00 € 25.500,00 € 25.500,00 € 12.750,00 € 42.315,96 € 39.292,31 € 20.478,71 € 44.100,00 € 44.100,00 € 44.100,00 € 22.050,00 € 20.000,00 € 20.000,00 € 10.924,25 € 28.000,00 € 28.000,00 € 0,00 € 14.000,00 € 228.073,14 € 251.705,00 € 225.526,62 € 121.954,34 € 54.900,24 € 52.600,00 € 62.656,00 € 41.416,00 € 32.800,00 € 32.800,00 € 0,00 € 0,00 € 1.417,20 € 8.262,80 € 32.640,00 € 16.350,00 € 54.664,80 € 67.219,20 € 46.154,62 € 28.650,34 € 30.030,20 € 44.200,00 € 42.516,00 € 16.850,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 10.900,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 10.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 16.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 3.768,00 € 2.000,00 € 2.000,00 € 2.000,00 € 13.592,70 € 31.023,00 € 25.960,00 € 9.888,00 € 13.600,00 € 13.600,00 € 6.800,00 € 305.249,60 € 336.385,76 € 346.799,81 € 184.273,47 € 2.756,00 € 7.568,00 € 7.568,00 € 3.440,00 € 15.200,00 € 15.200,00 € 15.200,00 € 7.600,00 € 105.480,00 € 128.597,28 € 129.748,81 € 60.300,00 € 22.800,00 € 19.700,00 € 16.800,00 € 11.400,00 € 13.994,40 € 5.600,00 € 0,00 € 0,00 € 24.600,00 € 15.200,00 € 27.600,00 € 23.900,00 € 41.200,00 € 41.200,00 € 41.200,00 € 20.600,00 € 58.912,00 € 71.809,28 € 83.743,00 € 40.008,42 € 480,00 € 0,00 € 0,00 € 9.760,00 € 13.360,00 € 15.296,00 € 8.057,05 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.376,00 € 1.904,00 € 2.568,00 € 10.547,20 € 16.295,20 € 7.740,00 € 6.400,00 € 239.506,70 € 294.150,93 € 337.718,94 € 198.727,03 € 9.600,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 19.748,70 € 31.227,40 € 45.457,10 € 29.395,52 € Förderbetrag Verwaltungsbezirk 2021 bewilligt Fredersdorf-Vogelsdorf 46.800,00 € Hoppegarten 71.100,00 € Letschin 20.900,00 € 20.900,00 € Müncheberg, Stadt 30.700,00 € Neuenhagen bei Berlin 67.500,00 € Petershagen/Eggersdorf 51.200,00 € Rüdersdorf bei Berlin 60.700,00 € Seelow, Stadt 25.300,00 € Strausberg, Stadt 136.000,00 € Wriezen, Stadt 28.400,00 € 4.880,00 € Falkenberg-Höhe 15.900,00 € 19.900,00 € Golzow 19.900,00 € Lebus 18.500,00 € Märkische Schweiz 37.133,33 € (zzgl. 1/3 von Neuhardenberg = 6.133,33 €) Neuhardenberg (Auflösung 18.400,00 €) 0,00 € Seelow-Land 28.166,67 € (zzgl. 2/3 von Neuhardenberg = 12.266,67 €) Barnim-Oderbruch 26.100,00 € 19.580,29 € Landkreis Oberhavel 749.000,00 € 34.700,00 € Birkenwerder 25.500,00 € Fürstenberg/Havel, Stadt 25.300,00 € 8.000,00 € Glienicke/Nordbahn 38.600,00 € Hennigsdorf, Stadt 123.400,00 € Hohen Neuendorf, Stadt 100.700,00 € Kremmen, Stadt 25.300,00 € Leegebruch 19.300,00 € Liebenwalde, Stadt 16.700,00 € Löwenberger Land 28.100,00 € 5.200,00 € Mühlenbecker Land 36.000,00 € Oberkrämer 24.900,00 € 21.500,00 € Oranienburg, Stadt 162.300,00 € Velten, Stadt 31.600,00 € Zehdenick, Stadt 56.100,00 € Gransee und Gemeinden 35.200,00 € Landkreis Oberspreewald-Lausitz 400.600,00 € 18.728,80 € Calau, Stadt 28.300,00 € Großräschen, Stadt 32.300,00 € Lauchhammer, Stadt 62.100,00 € Lübbenau/Spreewald, Stadt 64.000,00 € Schipkau 23.500,00 € Schwarzheide, Stadt 17.000,00 € Senftenberg, Stadt 88.500,00 € 18.728,80 € Vetschau/Spreewald, Stadt 26.500,00 € Altdöbern 17.200,00 € Ortrand 19.900,00 € Ruhland 21.300,00 € Landkreis Oder-Spree 735.200,00 € 49.649,88 € Beeskow, Stadt 35.900,00 € Eisenhüttenstadt, Stadt 145.700,00 € 2.500,00 € Erkner, Stadt 54.500,00 € 9.249,88 € Friedland, Stadt 11.900,00 € Fürstenwalde/Spree, Stadt 115.300,00 € Grünheide (Mark) 36.800,00 € Rietz-Neuendorf 13.600,00 € Schöneiche bei Berlin 54.500,00 € 6.000,00 € Storkow (Mark), Stadt 34.200,00 € Tauche 14.000,00 € Woltersdorf 28.600,00 € 1.200,00 € Brieskow-Finkenheerd 26.100,00 € Neuzelle 24.500,00 € 30.700,00 € Odervorland 30.700,00 € Scharmützelsee 46.700,00 € Schlaubetal 36.800,00 € Spreenhagen 25.400,00 € Landkreis Ostprignitz-Ruppin 460.800,00 € 24.350,60 € Fehrbellin 34.700,00 € 2022 2023 2024 2025 bewilligt bewilligt bewilligt bewilligt 33.095,38 € 20.900,00 € 41.800,00 € 20.900,00 € 10.450,00 € 40.480,00 € 13.779,00 € 13.779,00 € 0,00 € 25.300,00 € 25.300,00 € 38.532,31 € 16.650,00 € 1.128,00 € 6.811,20 € 43.017,20 € 40.619,46 € 28.400,00 € 28.400,00 € 28.400,00 € 14.200,00 € 39.800,00 € 39.800,00 € 39.800,00 € 9.950,00 € 8.050,00 € 17.700,00 € 18.500,00 € 9.250,00 € 20.000,00 € 37.133,33 € 37.133,33 € 18.566,67 € 0,00 € 3.500,00 € 26.100,00 € 52.200,00 € 52.200,00 € 13.050,00 € 428.740,73 € 521.002,06 € 560.701,86 € 286.967,79 € 1.603,60 € 17.600,00 € 17.600,00 € 3.840,00 € 26.560,00 € 30.080,00 € 24.720,00 € 15.840,00 € 67.273,70 € 120.565,46 € 74.400,00 € 26.601,60 € 61.578,65 € 63.495,68 € 80.931,16 € 42.723,24 € 8.800,00 € 8.800,00 € 20.240,00 € 10.120,00 € 15.440,00 € 7.720,00 € 13.700,00 € 16.000,00 € 8.000,00 € 2.000,00 € 2.400,00 € 4.000,00 € 4.416,00 € 17.244,78 € 29.336,18 € 30.278,70 € 15.816,95 € 24.900,00 € 12.450,00 € 162.300,00 € 162.300,00 € 162.300,00 € 81.150,00 € 25.280,00 € 8.000,00 € 0,00 € 12.640,00 € 56.100,00 € 64.724,74 € 56.100,00 € 28.050,00 € 33.792,00 € 17.600,00 € 166.989,38 € 216.669,38 € 253.965,13 € 138.846,33 € 7.487,33 € 25.840,00 € 32.296,69 € 30.132,00 € 15.216,00 € 24.680,00 € 55.789,39 € 62.040,00 € 30.886,46 € 25.246,40 € 16.165,36 € 37.807,20 € 23.295,20 € 23.500,00 € 23.500,00 € 11.750,00 € 1.760,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 86.305,60 € 78.748,80 € 88.107,20 € 44.250,00 € 3.157,38 € 10.169,14 € 12.378,73 € 5.961,34 € 207.597,17 € 470.708,41 € 316.951,30 € 170.917,20 € 15.808,00 € 15.808,00 € 0,00 € 15.820,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 45.250,12 € 52.634,40 € 53.382,84 € 26.800,20 € 10.710,00 € 14.210,00 € 5.355,00 € 0,00 € 96.000,00 € 0,00 € 0,00 € 36.800,00 € 56.800,00 € 36.800,00 € 17.664,00 € 7.500,00 € 13.600,00 € 13.600,00 € 6.800,00 € 18.987,05 € 26.677,08 € 29.320,00 € 19.176,00 € 34.200,00 € 34.200,00 € 34.200,00 € 17.100,00 € 14.000,00 € 14.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 26.100,00 € 0,00 € 12.136,00 € 35.040,00 € 33.100,00 € 30.700,00 € 15.300,00 € 46.700,00 € 46.700,00 € 23.350,00 € 18.978,93 € 26.230,46 € 14.536,00 € 0,00 € 25.400,00 € 16.000,00 € 12.700,00 € 213.048,54 € 373.194,78 € 403.403,94 € 191.304,00 € 0,00 € 8.864,00 € 7.872,00 € 4.816,00 € Förderbetrag Verwaltungsbezirk 2021 bewilligt Heiligengrabe 18.400,00 € Kyritz, Stadt 50.800,00 € 6.152,00 € Neuruppin, Stadt 145.700,00 € 840,00 € Rheinsberg, Stadt 41.800,00 € Wittstock/Dosse, Stadt 67.400,00 € Wusterhausen/Dosse 26.900,00 € 3.600,00 € Lindow (Mark) 22.500,00 € Neustadt (Dosse) 34.900,00 € Temnitz 17.700,00 € 13.758,60 € Landkreis Potsdam-Mittelmark 537.800,00 € 39.562,80 € Beelitz, Stadt 28.900,00 € 800,00 € Bad Belzig, Stadt 36.600,00 € Groß Kreutz (Havel) 18.500,00 € Kleinmachnow 56.100,00 € Kloster Lehnin 30.100,00 € Michendorf 26.500,00 € 20.000,00 € Nuthetal 20.200,00 € 6.596,80 € Schwielowsee 28.600,00 € Seddiner See 8.500,00 € 4.016,00 € Stahnsdorf 27.100,00 € Teltow, Stadt 60.300,00 € Treuenbrietzen, Stadt 24.800,00 € Werder (Havel), Stadt 67.500,00 € Wiesenburg/Mark 14.000,00 € Beetzsee 17.900,00 € Brück 25.600,00 € 8.150,00 € Niemegk 12.000,00 € Wusterwitz 14.200,00 € Ziesar 20.400,00 € Landkreis Prignitz 426.100,00 € 13.700,00 € Groß Pankow (Prignitz) 15.100,00 € Gumtow 16.300,00 € Karstädt 27.800,00 € Perleberg, Stadt 60.800,00 € Plattenburg 14.200,00 € Pritzwalk, Stadt 63.000,00 € 5.220,00 € Wittenberge, Stadt 129.600,00 € Bad Wilsnack/Weisen 32.400,00 € 8.480,00 € Lenzen-Elbtalaue 26.400,00 € Meyenburg 19.500,00 € Putlitz-Berge 21.000,00 € Landkreis Spree-Neiße 384.600,00 € 17.607,51 € Drebkau, Stadt 15.300,00 € 14.167,51 € Forst (Lausitz), Stadt 65.400,00 € Guben, Stadt 69.800,00 € Kolkwitz 23.200,00 € Neuhausen 12.800,00 € Schenkendöbern 10.500,00 € 3.440,00 € Spremberg, Stadt 82.700,00 € Welzow, Stadt 13.400,00 € Burg (Spreewald) 24.300,00 € Döbern-Land 37.200,00 € Peitz 30.000,00 € Landkreis Teltow-Fläming 515.400,00 € 75.613,90 € Am Mellensee 21.700,00 € Baruth/Mark, Stadt 14.100,00 € 5.940,00 € Blankenfelde-Mahlow 68.000,00 € 288,00 € Großbeeren 14.000,00 € Jüterbog, Stadt 50.700,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € Luckenwalde, Stadt 77.000,00 € Ludwigsfelde, Stadt 76.900,00 € 7.156,80 € Niedergörsdorf 19.700,00 € Nuthe-Urstromtal 18.600,00 € Rangsdorf 33.000,00 € 16.500,00 € Trebbin, Stadt 27.600,00 € 29.700,00 € Zossen, Stadt 51.900,00 € 6.029,10 € 2022 2023 2024 2025 bewilligt bewilligt bewilligt bewilligt 0,00 € 13.341,91 € 14.881,82 € 8.320,00 € 50.703,90 € 50.800,00 € 50.800,00 € 25.400,00 € 41.255,08 € 160.272,86 € 192.881,47 € 72.850,00 € 11.440,00 € 41.800,00 € 41.800,00 € 20.880,00 € 37.037,53 € 54.876,15 € 73.800,00 € 33.700,00 € 26.900,00 € 11.360,00 € 5.140,00 € 12.640,00 € 29.268,00 € 16.856,00 € 0,00 € 3.848,00 € 16.444,03 € 15.023,86 € 16.228,65 € 8.850,00 € 228.542,52 € 363.722,94 € 364.798,65 € 190.452,77 € 23.120,00 € 0,00 € 14.095,86 € 14.450,00 € 36.600,00 € 18.299,70 € 13.790,00 € 4.210,00 € 9.120,00 € 56.100,00 € 0,00 € 0,00 € 27.300,00 € 15.950,00 € 5.420,00 € 26.500,00 € 26.500,00 € 26.500,00 € 13.250,00 € 14.310,88 € 25.127,04 € 25.199,94 € 10.100,00 € 21.871,70 € 16.805,90 € 16.355,84 € 4.250,00 € 2.400,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 47.139,94 € 60.300,00 € 95.687,01 € 58.200,00 € 6.200,00 € 24.800,00 € 36.800,00 € 4.343,07 € 61.400,00 € 67.000,00 € 67.800,00 € 33.500,00 € 6.720,00 € 25.600,00 € 25.600,00 € 25.600,00 € 12.800,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 20.400,00 € 0,00 € 0,00 € 108.509,06 € 253.238,04 € 278.200,00 € 144.210,39 € 0,00 € 7.640,00 € 7.640,00 € 4.744,00 € 0,00 € 31.800,00 € 37.600,00 € 13.900,00 € 44.744,96 € 39.347,20 € 60.800,00 € 30.400,00 € 3.908,00 € 8.960,00 € 4.960,00 € 4.800,00 € 40.230,00 € 109.197,00 € 129.600,00 € 64.710,00 € 10.608,00 € 17.560,00 € 18.400,00 € 6.920,00 € 6.800,00 € 19.200,00 € 19.200,00 € 9.600,00 € 2.218,10 € 19.533,84 € 0,00 € 9.136,39 € 380.217,93 € 382.563,93 € 433.979,48 € 192.300,00 € 11.278,23 € 10.578,23 € 15.180,26 € 7.650,00 € 65.400,00 € 65.400,00 € 72.600,00 € 32.700,00 € 69.800,00 € 69.796,00 € 69.800,00 € 34.900,00 € 23.200,00 € 23.200,00 € 46.859,52 € 11.600,00 € 12.800,00 € 12.800,00 € 12.800,00 € 6.400,00 € 10.500,00 € 10.500,00 € 10.500,00 € 5.250,00 € 82.700,00 € 82.700,00 € 86.700,00 € 41.350,00 € 13.040,00 € 13.040,00 € 13.040,00 € 6.700,00 € 24.300,00 € 27.350,00 € 39.300,00 € 12.150,00 € 37.199,70 € 37.199,70 € 37.199,70 € 18.600,00 € 30.000,00 € 30.000,00 € 30.000,00 € 15.000,00 € 315.005,28 € 399.333,39 € 430.169,82 € 214.699,60 € 22.938,98 € 21.700,00 € 21.700,00 € 10.849,60 € 14.100,00 € 14.100,00 € 14.100,00 € 7.050,00 € 5.840,00 € 30.560,00 € 43.504,00 € 18.720,00 € 8.000,00 € 11.200,00 € 11.200,00 € 5.600,00 € 50.700,00 € 50.700,00 € 50.240,00 € 25.350,00 € 62.000,00 € 73.080,00 € 76.200,00 € 38.500,00 € 41.141,90 € 72.645,14 € 71.098,54 € 38.450,00 € 17.460,00 € 19.700,00 € 23.450,00 € 9.850,00 € 10.400,00 € 18.600,00 € 18.600,00 € 9.300,00 € 16.500,00 € 33.000,00 € 33.000,00 € 16.500,00 € 25.500,00 € 23.350,00 € 26.350,00 € 13.770,00 € 40.424,40 € 30.698,25 € 40.727,28 € 20.760,00 € Förderbetrag Verwaltungsbezirk 2021 bewilligt Dahme/Mark 42.200,00 € Landkreis Uckermark 637.800,00 € 166.800,00 € Angermünde, Stadt 74.400,00 € Boitzenburger Land 16.200,00 € 16.200,00 € Lychen, Stadt 21.200,00 € Nordwestuckermark 18.100,00 € 18.100,00 € Prenzlau, Stadt 104.600,00 € Schwedt/Oder, Stadt (zzgl. Amt Oder Welse) 190.300,00 € 3.600,00 € Templin, Stadt 91.800,00 € 48.000,00 € Uckerland (ab 2022 im Verbund = 89.000 €) 12.200,00 € 12.200,00 € Brüssow (Uckermark) 23.500,00 € 23.500,00 € 10.000,00 € Gartz (Oder) 30.000,00 € Gerswalde 20.300,00 € 35.200,00 € Gramzow 35.200,00 € Oder-Welse (Auflösung) Budget 16.900,00 € 0,00 € Insgesamt: 9.000.000,00 € 821.432,60 € Anzahl: 193 61 amtsfreie Gemeinden Auflösung Amt Oder-Welse 25.03.2022 16.900,00 Bergholz Meyenburg (Eingliederung in Schwedt) Mark Landin (Eingliederung in Schwedt) Passow (Eingliederung in Schwedt) Pinnow (mitverwaltet durch Schwedt) Neues Budget Schwedt 190.300,00 € Auflösung Amt Neuhardenberg 01.01.2022 18.400,00 Gusow-Platkow --> Seelow Land 12.266,67 Neuhardenberg --> Seelow Land Märkische Höhe --> Märk. Schweiz 6.133,33 2022 2023 2024 2025 bewilligt bewilligt bewilligt bewilligt 427.863,00 € 549.934,86 € 618.698,32 € 274.241,77 € 40.000,00 € 74.400,00 € 74.400,00 € 37.200,00 € 16.200,00 € 16.200,00 € 15.285,48 € 8.100,00 € 21.200,00 € 21.200,00 € 21.200,00 € 10.600,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 80.270,00 € 100.000,00 € 104.600,00 € 45.963,77 € 19.840,00 € 92.552,90 € 155.969,01 € 64.328,00 € 88.128,00 € 78.000,00 € 78.000,00 € 39.000,00 € 111.925,00 € 112.232,52 € 111.716,48 € 44.500,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 30.000,00 € 30.000,00 € 28.800,00 € 14.400,00 € 20.300,00 € 25.349,44 € 28.727,35 € 10.150,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 4.525.721,10 € 6.315.272,00 € 6.490.973,09 € 3.150.929,22 € 142 159 167 170 Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 60 des Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) Besuch des Ministers der Finanzen und für Ausweislich der Terminankündigung der Landesregierung und für Europa, Robert Crumbach, am 17. Februar sche Woche in Brüssel teil. Ich frage die Landesregierung: Welche Erkenntnisse des Ministers beziehungsweise welche konkreten Brandenburg? Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Als Mitglied des Bundesrates habe ich kürzlich men mit dem Sejm und dem Senat der Republik mentarischen Woche in Brüssel teilgenommen. chen, haushaltspolitischen und sozialen Fragen Bestimmendes Thema waren Forderungen, und ihre Verteidigungskapazitäten auszubauen, men künftig finanziert werden sollen. An die Vertreter der nationalen Parlamente der Appell, sich bei ihren Regierungen für neue Eigenmittel nannten Themenfelder einzusetzen. Im Rahmen der Diskussionen zum künftigen für unser Land die Ausgestaltung der Kohäsionspolitik ich mich in der Sitzung des Haushaltausschusses Serafin gegen den von der Europäischen Kommission pro Mitgliedstaat in der nächsten Förderperiode dass die deutschen Länder auch künftig programmieren können. Zudem habe ich die überbordenden Verwaltungsvorschriften kommissar dazu aufgerufen, Rechnungsprüfungen zu begrenzen. Kommissar Serafin erklärte zu grenzung des Audits über einen leistungsorientierten Eingegangen: 27.02.2025 / Ausgegeben: 27.02.2025 Europa in Brüssel nahm der Minister der Finanzen 2025 an der Europäische Parlamentari- und Ergebnisse brachte der Besuch Folgen ergeben sich daraus für das Land Minister der Finanzen und für Europa die an der vom Europäischen Parlament zusam-Polen organisierten Europäischen Parla-Es wurde über die aktuellen wirtschaftlidebattiert. die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken sowie Überlegungen, wie diese MaßnahEU-Mitgliedstaaten erging aus Brüssel der der EU zur Finanzierung der vorgemehrjährigen Finanzrahmen ab 2028 nimmt die zentrale Rolle ein. Hierzu habe gegenüber EU-Haushaltskommissar vorgelegten Vorschlag eines Plans (single plan) ausgesprochen und gefordert, ihre regionalen EU-Förderprogramme moniert und den Haushaltsder EU künftig auf Betrug und Korruption den Rechnungsprüfungen, dass er diese Be-Ansatz erzielen möchte. Des Weiteren habe ich mich am Rande der Konferenz des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments, angesichts der von Präsident Trump angedrohten hungen zwischen der EU und den Vereinigten Die EU versucht derzeit, einen drohenden Handelsstreit aber im Notfall zu entsprechenden Gegenzöllen, von Trump, bereit. - 2 mit dem langjährigen Vorsitzenden Bernd Lange, getroffen und mich Zölle über den Stand der Handelsbezie-Staaten von Amerika informiert. durch Gespräche abzuwenden, ist wie schon unter der ersten Präsidentschaft - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 61 des Abgeordneten Dennis Hohloch (AfD-Fraktion) Rückkauf des Areals des ehemaligen Landtages Das Areal des ehemaligen Potsdamer Landtages Volksmund „Kreml“ genannt) wurde durch das damaligen Finanzministers Görke (Die Linke) men Sanus AG verkauft, dessen gestellter Bauantrag 2 dam abgelehnt worden ist. Ich frage die Landesregierung: Macht das Land einbarten Rückkaufsrecht Gebrauch? Namens der Landesregierung beantwortet die die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Ausübung des Wiederkaufrechts für das Grundstück ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Die zur Geltendmachung von Ansprüchen aus dem erarbeitet. Im Hinblick auf die bei Verkauf erfolgte Befassung Finanzen (AHF) ist vorgesehen, den AHF in weitere Vorgehen zu unterrichten. Zum Schutz der Rechtsposition des Landes weiterführenden Äußerungen abgesehen. 1 Vgl. PNN-Online v. 21.07.2015 zu „Ehemaliger Landtag damer ‚Kremls‘“, https://www.tagesspiegel.de/potsdam/landeshauptstadt/streit-um-verkauf-des-potsdamerkremls-7225003.html, abgerufen am 19.02.2025. 2 Vgl. rbb24-Online v. 20.11.2024 zu „Bauantrag für Sanierung https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/11/brandenburg-potsdam-brauhausberg-kreml-landtagsgebaeude-investor-bauantrag-abgelehnt.html, abgerufen Eingegangen: 27.02.2025 / Ausgegeben: 27.02.2025 auf dem Brauhausberg in Potsdam auf dem Potsdamer Brauhausberg (im Land Brandenburg noch unter der Ägide des 1 an das private Berliner Immobilienunternehzwischenzeitlich durch die Stadt Pots-Brandenburg von seinem vertraglich ver-Ministerin des Innern und für Kommunales Am Havelblick 8 („Alter Landtag“) rechtliche Bewertung für eine Entscheidung Vertrag aus dem Jahr 2015 wird derzeit des Ausschusses für Haushalt und einer der kommenden Sitzungen über das wird vor einer Entscheidungsfindung von auf dem Brauhausberg: Streit um Verkauf des Potsdes früheren Landtagsgebäudes abgelehnt“, am 19.02.2025 Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 62 der Abgeordneten Melanie Matzies-Köhler (BSW-Fraktion) Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in Brandenburg Das jetzt vom Bundesrat verabschiedete Gewalthilfegesetz Bedarf orientiertes Hilfesystem für Frauen und gesetzlich geregelt, dass gewaltbetroffene Frauen minierungsfreien Rechtsanspruch haben auf schlechtsspezifischer Gewalt. Ich frage die Landesregierung: Was plant sie, stellen für gewaltbetroffene Frauen und Kinder, helfen? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Das vom Bundesrat am 14. Februar 2025 Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und Gewalthilfegesetz, hat das Ziel, künftig bundesweit verlässliche Frauenhilfeinfrastruktur sicherzustellen. und ihren Kindern soll ein kosten- und diskriminierungsfreier und Beratung bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Die Länder stehen in der Verantwortung, das und die Kosten dafür zu tragen, abzüglich der Trotz deutlicher Ausbaubemühungen in den derzeitige Angebot an Schutzeinrichtungen, nicht ausreichend. Das bestehende Brandenburger Betroffenen Schutz und Hilfe bieten. Besonders wie zum Beispiel Frauen mit Behinderungen Zugang zu Schutz- und Beratungsangeboten Die vorhandenen Schutzhäuser, ihr Raumangebot entsprechen nicht dem Bedarf. Die Brandenburger von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern Schutz wäre etwa doppelt so hoch. Das Land verfügt Konvention des Europarats fordert 258 Familienplätze Eingegangen: 27.02.2025 / Ausgegeben: 27.02.2025 soll auch in Brandenburg ein am ihre Kinder sichern. Erstmals wird bundes- und ihre Kinder einen kosten- und diskri-Schutz und Beratung bei häuslicher und geum den Schutzeinrichtungen und Beratungsdie jetzt in einer kritischen Situation sind, zu Ministerin für Gesundheit und Soziales die verabschiedete Gesetz für ein verlässliches häuslicher Gewalt, das sogenannte eine bedarfsgerechte, vergleichbare und Allen von Gewalt betroffenen Frauen Rechtsanspruch auf Schutz Gewalt gewährt werden. Bundesgesetz landesrechtlich umzusetzen vom Bund bereitgestellten Mittel. vergangenen Jahren ist in Brandenburg das Beratungsstellen und Präventionsangeboten Frauenhilfesystem kann nicht allen für Menschen mit besonderen Bedarfen, oder psychischen Erkrankungen, ist der schwierig. und ihre personellen Kapazitäten Frauenhäuser bieten jährlich ca. 1 000 in akuter Bedrohungslage. Der Bedarf aktuell über 134 Familienplätze. Die Istanbulfür Brandenburg. Insbesondere angesichts der steten Zunahme prägter Handlungsbedarf. Laut der Polizeilichen 6 700 Menschen im Land Brandenburg Opfer waren weibliche Opfer. Zudem übernehmen die Frauenhäuser auch zusätzliche und lokale Netzwerkfunktionen, für die es in tungs- und Interventionsstellen gibt. Diese Bündelung gen zwar zu einer breiten Fachkompetenz, aber Neben weiteren Frauenhäusern benötigt das Beratungsstellen zu häuslicher Gewalt, sexueller spezifisch gegen Frauen gerichteter Gewalt. Eine ventionsstellen für häusliche Gewalt im Flächenland onsstellen entlastet die Frauenhäuser, greift frühzeitig Stärkung der Schnittstelle zwischen Polizei, Opferhilfeangeboten, amt und Täterarbeit. Bislang ist Brandenburg stellen. Mit einer landesweiten Implementierung zes werden Wiederholungstaten verhindert und geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt chendeckende Versorgung mit Angeboten der maßnahme im Kontext häuslicher Gewalt. Die orte zur Täterarbeit können die Versorgung des Mit dem Gewalthilfegesetz gibt es nun einen auf den Ausbau eines verlässlichen Frauenhilfesystems hinwirkt. Es besteht damit die Verpflichtung, eine häusern, Fachberatungsstellen sowie Präventionsangeboten Die Landesregierung wird die Gesetzesumsetzung Akteure im Land vorbereiten. Auf dieser Grundlage planung und ein Finanzierungskonzept erarbeitet tragsverhandlungen mit dem Bund zum Bundesfinanzanteil Ab dem Jahr 2027 kann Brandenburg die Bundesfinanzmittel lung über das Finanzausgleichsgesetz (FAG) erreichen erst ab 2030 den Maximalbetrag. Gleichwohl burg bereits früher beginnen, um mit hinreichenden diskriminierungsfreien Zugang zu Schutz und 01.01.2032 zu gewährleisten. - 2 häuslicher Gewalt besteht insoweit ausge-Kriminalstatistik wurden im Jahr 2023 fast häuslicher Gewalt, mehr als 4 600 davon Aufgaben wie Notrufe, Beratungen anderen Bundesländern spezielle Fachberavon Aufgaben führt in den Einrichtunauch zu Überlastungen. Land Brandenburg daher auch spezifizierte Gewalt und anderen Formen geschlechtsbesondere Funktion können künftig Intereinnehmen. Die Arbeit der Interventiin die Gewaltspirale ein und dient zur Frauenhäusern, Jugenddas einzige Bundesland ohne Interventionsdieses koordinierenden, proaktiven Ansatwird das gesamte Hilfesystem im Kontext nachhaltig gestärkt. Zudem wäre die flä-Täterarbeit eine wesentliche Präventionsmomentan drei vorhandenen Angebotsstand-Flächenlandes nicht leisten. bundesweit einheitlichen Rechtsrahmen, der unter Nutzung von Bundesmitteln bedarfsgerechte Versorgung mit Frauenim Land zu schaffen. dieses Jahr unter Beteiligung wichtiger sollen 2026 eine Bestandsentwicklungswerden, die als Voraussetzung für die Verfür Brandenburg dienen. aus der Umsatzsteuerverteierhalten. Diese sind allerdings gestaffelt und muss der Ausbau im Land Branden-Strukturen einen flächendeckenden und Beratung im Sinne des Rechtsanspruchs ab - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 63 des Abgeordneten Wilko Möller (AfD-Fraktion) Machbarkeitsstudie zum Standort des im ningszentrums der Polizei Das Ministerium des Innern und für Kommunales ren einen geeigneten Standort für ein Einsatztrainingszentrum burg. Die ursprünglich in Frage kommenden wurden nach Auswertung der eingeholten Machbarkeitsstudien 1 für nicht geeignet bzw. zu teuer befunden. Nunmehr schuss für Inneres und Kommunales am 14. Standort im Landkreis Barnim gefunden und eine durchgeführt werde. Ich frage die Landesregierung: Wann ist mit dem geplante Einsatztrainingszentrum im Landkreis Namens der Landesregierung beantwortet die die Mündliche Anfrage wie folgt: Mit Schreiben vom 6. Februar 2025 wurde durch Liegenschaften und Bau (BLB) die PD - Berater baufachlichen und immobilienwirtschaftlichen beauftragt. Mit einem Ergebnis rechnen wir im 1 Vgl. MAz-Online v. 10.06.2022 zu „Jüterbog: Antiterrorzentrum https://www.maz-online.de/lokales/teltow-flaeming/jueterbog/forst-zinna-bei-jueterbog-wird-doch-kein-antiterrorzentrum-fuer-brandenburgs-polizei-6I2VNBLWY56UCJDM27ABH3QBC4.html, Eingegangen: 27.02.2025 / Ausgegeben: 27.02.2025 Landkreis Barnim geplanten Einsatztraisucht nunmehr schon seit mehreren Jahder Polizei im Land Branden-Standorte in Frankfurt (Oder) und Jüterbog aus verschiedenen Gründen hat die Innenministerin Lange im Aus-Januar 2025 berichtet, dass ein geeigneter Machbarkeitsstudie über die Geeignetheit Ergebnis der Machbarkeitsstudie über das Barnim zu rechnen? Ministerin des Innern und für Kommunales den Brandenburgischen Landesbetrieb für der öffentlichen Hand GmbH mit einer Bestandsaufnahme bzw. Machbarkeitsstudie Laufe dieses Jahres. in Forst Zinna ist vom Tisch“, abgerufen am 20.02.2025. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 64 der Abgeordneten Ellen Fährmann (CDU-Fraktion) Projekte „Pflege vor Ort“ müssen weitergehen In dem Schreiben vom Landesamt für Soziales ruar 2025 an die Landrätinnen und Landräte sowie der Pakt für Pflege weitergeführt werden soll. dass - sofern die notwendigen Haushaltsmittel rung der Aktivitäten der Kommunen bei „Pflege einer Förderrichtlinie erfolgt. (…)“ Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: alle der über 600 Projekte von „Pflege vor Ort“ Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Die zentrale Voraussetzung für die Weiterführung Weiterführung der gemeinsamen Förderung von wir, wie Sie wissen, entsprechende Finanzmittel Da aber nicht die Landesregierung den Landeshaushalt kann ich als Mitglied der Landesregierung in dieser Was ich aber zusagen kann, ist, dass wir im Ministerium treffen, bei grünem Licht durch den Landtag schnell um eine möglichst nahtlose Weiterführung der Eingegangen: 27.02.2025 / Ausgegeben: 27.02.2025 und Versorgung (LASV) vom 3. Feb-Oberbürgermeister wird informiert, dass Hier heißt es: „Es ist davon auszugehen, zur Verfügung gestellt werden - die Fördevor Ort“ zunächst weiterhin auf Grundlage Kann sie verbindlich zusagen, dass weitergeführt werden können? Ministerin für Gesundheit und Soziales die der Projekte von „Pflege vor Ort“ ist die Land und Kommunen. Und dafür brauchen im Landeshaushalt 2025/26. beschließt, sondern der Landtag, Hinsicht leider keine Zusage machen. und im LASV die Vorbereitung dafür eine Förderung umsetzen zu können, Projekte zu ermöglichen. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 65 des Abgeordneten Oliver Skopec (BSW-Fraktion) Plötzlicher Wintereinbruch und Vorbereitung Nach den meist milden Temperaturen der vergangenen Wintereinbruch mit Eis und viel Schnee zu verzeichnen. peraturen stellen besonders auf den Straßen eine mer dar. Ich frage die Landesregierung: Wie waren die bruch mit Eis und Schnee vorbereitet? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Wenn es auch derzeit wieder etwas milder ist, war, ein Wintereinbruch mit Schnee und Eis jederzeit Brandenburg entsprechend der Straßenbaulast Bundesautobahnen zuständig. Die Landkreise, nalen und der Landesbetrieb Straßenwesen ist dig. Der Landesbetrieb Straßenwesen ist im Winterdienst Bundesstraßen, 131 Kilometer Auf- und Abfahrten Landesstraßen außerorts und für die Kreisstraßen 223 Kilometern. In Ortsdurchfahrten mit einer und streut der Landesbetrieb zudem im Auftrag stellt bereits im Oktober die Einsatzbereitschaft meistereien her. Der Fuhrpark wird mit Streuautomaten und bearbeitenden Streckennetzes ausgerüstet. Die Salz befüllt und die Schichtpläne für das Personal Wetterverhältnisse erstellt. Weiterhin werden für die Räumung von größeren Radwegen zusätzlich Fremdfirmen vertraglich Der zeitliche Umfang der Räum- und Streupflicht Da nicht auf allen Straßen gleichzeitig Winterdienst ten nach den Prioritäten der Straßen festgelegt. Eingegangen: 27.02.2025 / Ausgegeben: 27.02.2025 der Winterdienste zwei Wintermonate war kürzlich ein Der Schnee und die eisigen Tem-Herausforderung für die Verkehrsteilneh-Winterdienste auf den plötzlichen Winterein-Minister für Infrastruktur und Landesplanung so ist, wie in der vergangen Woche zu erleben noch möglich. Der Winterdienst ist in organisiert. Die Autobahn GmbH ist für die Städte und Gemeinden sind für die kommufür die Bundes- und Landesstraßen zustänverantwortlich für 2 174 Kilometer an den Bundesstraßen, 4 082 Kilometer im Landkreis Dahme-Spreewald auf Gesamtlänge von 2 010 Kilometern räumt zahlreicher Kommunen. Der Landesbetrieb für den Winterdienst in allen 33 Straßen-Schneepflügen nach der Länge des zu Salzhallen wurden mit insgesamt 34 000 t mit drei Einsatzstufen entsprechend der Schneemengen und den Winterdienst auf gebunden. richtet sich nach dem Verkehrsbedürfnis. durchgeführt werden kann, wurden Rou-Auf wichtigen Straßen für den überörtlichen Verkehr soll im Zeitraum von 06:00 bis 22:00 kehr, Linienbusverkehr und sonstigem überörtlichen 20:00 Uhr eine sichere Befahrbarkeit gewährleistet 06:00 Uhr sicher befahrbar sind, beginnen die mit der Räumung und Streuung. Um eine ständige Einsatzbereitschaft über den ßenmeistereien laufend die Wettervorhersage onssystem in Zusammenarbeit mit dem Wetterdienst werden Kontrollfahrten durchgeführt, um auch lung durch Feuchtigkeit, zum Beispiel in Senken guten Vorbereitung konnten auch die letzten Straßenmeistereien gemeistert werden. Trotz aller der aufgezeigten Maßnahmen sind winterlichen Witterungsverhältnisse einzustellen, jeder Stelle sein kann. - 2 Uhr und auf Straßen mit starkem Berufsver-Verkehr im Zeitraum von 06:00 bis werden. Damit die Straßen bereits um Straßenmeistereien bei Bedarf um 03:00 Uhr ganzen Winter zu sichern, wird in den Straüber ein spezielles Straßenwetterinformativerfolgt. Bei unklaren Wetterlagen Straßenabschnitte mit einer Glätteentwick- oder Waldlagen, zu streuen. Mit dieser schneereichen und frostigen Tage von den die Verkehrsteilnehmer gehalten, sich auf die da der Winterdienst nicht zu jeder Zeit an - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 66 des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack Denkmalpflegepreis des Landes Brandenburg Das Land Brandenburg, vertreten durch das für 1992 den Brandenburgischen Denkmalpflegepreis Gebiet der Denkmalpflege und Bodendenkmalpflege. Mit dem Brandenburgischen Denkmalpflegepreis träger eine gesellschaftliche Anerkennung ihres Gewürdigt werden Leistungen, die über das nach ausgehen, insbesondere das ehrenamtliche oder bürgerschaftlichen Initiativen. Es ist ihrem letzter Minute gerettet und dauerhaft erhalten jährlich verliehen. Ich frage die Landesregierung: Aufgrund welcher seite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung gepreis des Landes Brandenburg, erstmals seit haltsführung in diesem Jahr nicht vergeben auch in diesem Jahr eine angemessene Würdigung Denkmalpflege vorzunehmen? Namens der Landesregierung beantwortet die Kultur die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Preisverleihungen des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur- als auch im Wissenschaftsbereich, dieses Preis, der Kunstpreis und der Denkmalpflegepreis, wichtige Zeichen der Wertschätzung und ein das große Engagement, die hervorragende Expertise der Preisträgerinnen und Preisträger aufmerksam Es ist dem MWFK daher nicht leichtgefallen, aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung, der 2025/2026 unterworfen sind, einmalig auszusetzen. Eingegangen: 27.02.2025 / Ausgegeben: 27.02.2025 (CDU-Fraktion) Kultur zuständige Ministerium, verleiht seit für herausragende Leistungen auf dem erfahren die Preisträgerinnen und Preisam Gemeinwohl orientierten Handelns. dem Denkmalschutzrecht Gebotene hin-Engagement von Bürgerinnen und Bürgern Einsatz zu verdanken, dass Denkmale in werden können. Die Preise wurden bisher Bewertung der Aussage auf der Internet- und Kultur, wonach der Denkmalpfle-1992 (!!) aufgrund der vorläufigen Hauswerden soll, sieht sie welche Möglichkeiten, von herausragenden Leistungen in der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Forschung und Kultur sowohl im sind der Landeslehrpreis, der Post-Docsind nicht nur Auszeichnungen, sondern bewährtes Instrument, die Öffentlichkeit auf und außergewöhnlichen Leistungen zu machen. die Vergabe dieser Preise in diesem Jahr wir bis zum Beschluss eines Haushaltes Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 67 des Abgeordneten Oliver Skopec (BSW-Fraktion) Fortführung des Deutschlandtickets 2025 Der Bundesrat hat Ende 2024 den Entwurf der Änderung des Regionalisierungsgesetzes beschlossen. des Deutschlandtickets zum 1. Januar 2025 die Auskömmlichkeit des Tickets im Jahr 2025 seine Fortführung sind aktuell in der Diskussion. Ich frage die Landesregierung: Was unternimmt führen? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Der Bund und die Länder haben sich zur Finanzierung 2023 bis 2025 verständigt. Zur Finanzierung des Euro zur Verfügung. Zur Sicherung einer auskömmlichen nanzierung angepasst und der Preis des Deutschlandtickets von 49 Euro auf 58 Euro erhöht. Die Zukunft des Tickets ab dem Jahr 2026 ist gangen, dass sich Bund und Länder nach der haushaltes über die Fortführung des Deutschlandtickets dass der Bund bei einer Fortführung die vollständige Finanzierung der entstehenden finanziellen Nachteile Verkehrsunternehmen bzw. Aufgabenträgern Die Landesregierung hat mit der Anmeldung im um handlungsfähig zu sein. Der Haushaltsbeschluss Ebenso wichtig bleibt es aber, dass die Länder entsprechenden Verkehre auch bestellen zu können zu müssen. Der Bund bleibt daher aufgefordert, gestellten Regionalisierungsmittel als auch die Mittel) entsprechend zu erhöhen. Sonst nützt im ländlichen Raum, auch ein günstiges Deutschlandticket Eingegangen: 27.02.2025 / Ausgegeben: 27.02.2025 Bundesregierung für das Zehnte Gesetz zur Zusammen mit der Preisanpassung von 49 Euro auf 58 Euro pro Monat soll dies sicherstellen. Das Deutschlandticket und sie, um das Ticket auch nach 2025 fortzu-Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Deutschlandtickets für die Jahre Tickets stellen beide jeweils 1,5 Milliarden Finanzierung wurde die Nutzerfizum 1. Januar 2025 moderat gegenwärtig offen. Aktuell wird davon ausge-Bundestagswahl mit Erstellung des Bundesab 2026 verständigen. Ziel ist es, oder mindestens weiterhin die hälftige aufgrund des Deutschlandtickets bei übernimmt. Haushalt die finanzielle Vorsorge getroffen, hierzu bleibt jedoch abzuwarten. finanziell in die Lage versetzt werden, die und nicht abbestellen oder ausdünnen sowohl die den Ländern zur Verfügung Mittel zum Ausbau der Infrastruktur (GVFGden Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere nichts. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 68 des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack Beitrag der Brandenburger Hochschulen zur Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) ferenz betont, dass Europa in der Verteidigungsforschung müsse, insbesondere in den Bereichen Künstliche nen und Cybersicherheit. Zudem forderte er eine zivilen Universitäten und der Bundeswehr. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: denburger Hochschulen leisten, um den Anforderungen werden? Namens der Landesregierung beantwortet die Kultur die Mündliche Anfrage wie folgt: Auf den vom Fragesteller genannten Forschungsfeldern technologie", „Drohnen" und „Cybersicherheit" an unterschiedlichen staatlichen Hochschulen schen Hochschulen sind in der Auswahl ihrer deshalb auch frei, sich in aktuellen oder künftigen Ebenso ist eine Zusammenarbeit mit der Bundeswehr Nach Kenntnis der Landesregierung besteht Hochschule eine sogenannte „Zivilklausel“. Alle mission, die sich nach dem Gesetz unter anderem satz von Forschungsergebnissen für nicht friedliche sieht derzeit keinen Anlass, die hochschulgesetzlichen Ethikkommissionen anzupassen. Die Landesregierung Landes bei der Weiterentwicklung ihrer Forschungsstärke Leistungsdimensionen. Die Landesregierung freiheit der Hochschulen bezüglich ihrer Forschungsthemen Eingegangen: 27.02.2025 / Ausgegeben: 27.02.2025 (CDU-Fraktion) Stärkung der Verteidigungsforschung hat auf der Münchener Sicherheitskonschneller und innovativer werden Intelligenz, Quantentechnologie, Drohdeutlich engere Kooperation zwischen den Welchen Beitrag können die Brandes Bundesministers gerecht zu Ministerin für Wissenschaft, Forschung und „Künstliche Intelligenz", „Quantenbesteht nach Kenntnis der Landesregierung Forschungskompetenz. Die brandenburgi-Forschungsthemen autonom. Es steht ihnen Forschungsprogrammen zu bewerben. möglich. an keiner staatlichen brandenburgischen Hochschulen verfügen über eine Ethikkom-„mit Fragestellungen zum möglichen Ein-Zwecke“ befasst. Die Landesregierung Vorgaben für die Tätigkeitsfelder der unterstützt die Hochschulen des als eine der hochschulischen beabsichtigt derzeit nicht, die Entscheidungseinzuengen. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 69 der Abgeordneten Dr. Jouleen Gruhn (BSW-Fraktion) Verkehrsanbindung des Potsdam Science Der Potsdam Science Park Golm ist ein sich dynamisch Forschungsstandort mit einer Vielfalt an Forschungseinrichtungen Zahl von Mitarbeitern und Studenten. Gleichzeitig dem Potsdam Science Park-Golm und Potsdam-Hauptbahnhof öffentlichen Verkehrsmittel und besonders des sodass in Zeiten des Fachkräftemangels Standortnachteile Ich frage die Landesregierung: Was plant sie, Science Park zu verbessern und auszubauen? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Eine den aktuellen Verkehrsbedürfnissen angemessene Bedienung des Universitätsstandortes und Potsdamer Planungen des Landes. Mit der Inbetriebnahme Dezember 2022 wurde das Angebotskonzept auch Standort Golm profitiert seitdem von ganztägig Griebnitzsee, Berlin und zum Flughafen BER. Mit der zweiten Betriebsstufe im Netz Elbe-Spree Anpassungen im SPNV-Angebot in der Region. Inbetriebnahme der Regional- und Fernbahnstrecke, RB 23 verkehrt dann an Werktagen weiterhin bis Potsdam-Griebnitzsee sowie in den Hauptverkehrszeiten Griebnitzsee hinaus weiter in das Berliner Zentrum. Eine Ausdehnung des Bedienzeitraums in Griebnitzsee weit überwiegend im Land Berlin Zuständigkeit müsste dies durch das Land Berlin Abstimmung mit dem Land Berlin und Rahmenbedingungen sowie der Reisendenzahlen Dezember 2025 einige Anpassungen im Zugangebot Eingegangen: 27.02.2025 / Ausgegeben: 27.02.2025 Park entwickelnder Wissenschafts- und sowie einer wachsenden wird die Verkehrsanbindung zwischen sowie Berlin im Bereich der Schienenverkehrs immer mehr ausgedünnt, befürchtet werden müssen. um die Verkehrsanbindung des Potsdam Minister für Infrastruktur und Landesplanung und gleichsam zukunftsgerichtete Ortsteils Golm war und ist Ziel der des SPNV-Netzes Elbe-Spree im im Potsdamer Raum neu aufgestellt. Der verlängerten Zügen in Richtung zum Dezember 2025 ergeben sich erneut Im Wesentlichen ist dies eine Folge der der sogenannten Dresdner Bahn. Die ganztägig im Potsdamer Stadtgebiet ab Golm über den Bahnhof Potsdamdie Nebenverkehrszeit fände östlich von statt. Entsprechend der territorialen bestellt und auch finanziert werden. Nach unter Berücksichtigung der finanziellen wurde vereinbart, dass im Fahrplan ab ab Golm berücksichtigt werden sollen. Die Zeiten der durchgehenden RB 23 am Morgen später gelegt werden. Am Nachmittag werden beibehalten. Bei Bezug auf die aktuellen Reisendenzahlen weiterhin für etwa zwei Drittel der RB Direktverbindung nach Berlin angeboten werden. Mit dem Infrastrukturbetreiber DB InfraGO laufen RB 23 ab Ende 2025 für einen besseren Anschluss Diese werden mit Vorlage des Netzfahrplans im bestehende kurze Übergang von der RB voraussichtlich erhalten. Mit diesen Maßnahmen erwarteten Nachfrage Rechnung getragen werden. Eine Ausweitung der Verkehre durch zusätzliche Berlin ist auf der RB 23 leider nicht abbildbar. durch Umsteige- und Direktverbindungen mit an Berlin angebunden. Gemäß des Landesnahverkehrsplanes RB 23 nach aktuellem Stand bis 2027 zudem ergeben sich dann weitere Anschlüsse in Richtung brunnen. - 2 nach Berlin sollen nachfragegerecht die Zeiten ebenso nachfragegerecht von Anfang 2024 kann damit 23-Fahrgäste von und nach Golm eine Prüfungen zur zeitlichen Verschiebung der an den RE 1 in Potsdam-Hauptbahnhof. Sommer 2025 abgeschlossen werden. Der 21 zum RE 1 in Potsdam bleibt zudem soll einer zielgerichteten Bedienung der Züge auch in der Nebenverkehrszeit nach Der Standort Golm bleibt aber auch künftig bis zu vier stündlichen SPNV-Angeboten gut 2023-2027 soll die Linie nach Wustermark verlängert werden. Dort Berlin-Spandau bzw. Berlin-Gesund-- Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 70 der Abgeordneten Ellen Fährmann (CDU-Fraktion) Nachbarschaftshilfe in der Pflege Der Entlastungsbetrag (125 Euro) soll pflegende sich um Entlastungs- und Betreuungsangebote sowie im Alltag, Gespräche führen, Vorlesen, Spaziergang oder Begleitung zum Arzt. Es entspricht den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen dass Kosten für eine Nachbarschaftshilfe durch Pflegekasse über den Entlastungsbetrag erstattet Landesrecht als „Angebot zur Unterstützung im erbrachte Unterstützungsleistung nach § 45b kasse erstattet werden kann. Mit dem seit Ende 2019 in Mecklenburg-Vorpommern feangebot der Nachbarschaftshilfe können Pflegebedürftige bei Behördengängen, beim Einkauf, im Haushalt Die Nachbarschaftshilfe ist im Gegensatz zu anderen nicht als Unterstützungsangebot anerkannt. Vor dem Hintergrund der Herausforderungen Erachtet es die Landesregierung als sinnvoll, niedrigschwellig anzuerkennen? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit ausdrücklich zugesagt, dass die sogenannte Landes dahingehend geändert wird, Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer Und: Wir handeln; mein Haus ist bereits dabei, schnellstmöglich in die Anhörung mit den Verbänden Eingegangen: 27.02.2025 / Ausgegeben: 27.02.2025 Angehörige entlasten. Hierbei handelt es wie zum Beispiel Unterstützung im Haushalt Einkaufen, gemeinsame Freizeitaktivitäten, des Landes Brandenburg, ehrenamtliche Einzelpersonen nicht von der werden. Es muss eine Anerkennung nach Alltag“ (§ 45a SGB XI) vorliegen, damit die Abs. 1 Satz 3 Ziffer 4 SGB XI von der Pflegeeingeführten, niedrigschwelligen Hilganz praktische Unterstützung oder Garten erhalten. Bundesländern in Brandenburg bisher in der Pflege, frage ich die Landesregierung: die Nachbarschaftshilfe auch in Brandenburg Ministerin für Gesundheit und Soziales die und Soziales am 12. Februar 2025 habe ich Angebotsanerkennungsverordnung des dass auch einzelne Personen als anerkannt werden können. die Verordnung anzupassen, damit sie gehen kann. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 71 der Abgeordneten Kristy Augustin (CDU-Fraktion) Implementierung eines Childhood-Hauses Ein Childhood-Haus ist ein Ort, an dem Kinder, erlebt haben, in einem geschützten Umfeld von können. Der Landtag hat in seiner 102. Sitzung Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt - Errichtung terdisziplinäre Vernetzung im Kinderschutz stärken“ folgend, wurden in 2024 erste Beratungen durchgeführt, onstreffen mit Staatsanwaltschaft/Polizei in Anwesenheit tember 2024 am Universitätsklinikum Ruppin-Brandenburg Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: stand für ein Childhood-Haus in Brandenburg? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Seit einigen Jahren gibt es in Deutschland und in Fällen sexualisierter bzw. körperlicher berücksichtigen. Der Schwerpunkt dieser Aufgabe und alle für das Verfahren notwendigen Schritte Fähigkeiten betroffener Kinder auszurichten. Childhood-Häuser sind kinderfreundliche, interdisziplinäre Zentren für Kinder, die Opfer und Zeugen von explorativen und forensischen Befragungen psychologisch untersucht und erhalten alle notwendigen durch optimal ausgebildetes Fachpersonal. Nach diesem Ansatz etabliert die World Childhood gemeinsam mit lokalen Trägern die sogenannten Inzwischen gibt es Childhood-Häuser in Leipzig, Düsseldorf, Hamburg, Berlin und Frankfurt Kinderzentrum München, in der Landeshauptstadt Flensburg. In Brandenburg haben sich - getragen von dem von Kindern vor sexueller Gewalt - Errichtung näre Vernetzung im Kinderschutz stärken“ - Eingegangen: 27.02.2025 / Ausgegeben: 27.02.2025 in Brandenburg die körperliche oder sexualisierte Gewalt Personen untersucht und befragt werden am 22. Februar 2024 den Antrag „Zum eines Childhood-Hauses prüfen, inmehrheitlich beschlossen. Dem Auftrag unter anderem das 2. Kooperatider Stiftung Childhood am 5. Sepin Neuruppin. Wie ist der aktuelle Umsetzungs-Ministerin für Gesundheit und Soziales die Europa Bestrebungen, das Wohl des Kindes Gewalt im Strafverfahren stärker zu besteht darin, „vom Kind aus“ zu denken an den Interessen, Bedürfnissen und und behördenübergreifende Gewalt wurden. Dorthin können Kinder zu kommen, sie werden medizinisch und therapeutischen Hilfestellungen Foundation Deutschland seit 2018 Childhood-Häuser in Deutschland. an den Unikliniken in Heidelberg, am Main, am Krankenhaus Ortenau, am Schwerin und bei ProFamilia in Landtagsbeschluss 7/9207-B „Zum Schutz eines Childhood-Hauses prüfen, interdiszipliverschiedene Akteure auf den Weg gemacht und die Voraussetzungen für die Einrichtung eruieren. Das Klinikum Westbrandenburg in Zusammenarbeit Standort Potsdam sowie das Universitätsklinikum Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft/Polizei Konzeptstand für Potsdam ist bekannt. In die konkreten mit potentiellen Finanziers, ergänzend Anschubfinanzierung durch die Childhood-Stiftung, - 2 eines Childhood-Hauses in Brandenburg zu mit dem Jugendhilfeträger für einen Ruppin-Brandenburg in Neuruppin in sind bereits aktiv geworden; ein Abstimmungen und Verhandlungen bzw. nachfolgend zu einer möglichen ist die Landesregierung nicht involviert. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 72 des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack Kostenbeteiligung der Patienten bei Rettungsdiensteinsätzen Wird der Rettungsdienst alarmiert, aber die Person portiert, können Patienten an den Kosten beteiligt rensatzung, beispielsweise in den Landkreisen Lausitz ab Januar 2025 vorgesehen. Hintergrund für alle Fehlfahrten die volle Erstattung zahlen müssten. Ich frage daher die Landesregierung: Wie sichert keine zusätzlichen Aufwendungen für sogenannte dererseits Menschen aus Sorge vor Kostenbelastungen dienstes verzichten? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes den Rettungsdienst im Land Brandenburg (BbgRettG) Städte berechtigt, Gebühren zu erheben, die (§ 17 Abs. 1 Satz 2 BbgRettG). Zur Finanzierung Benutzungsgebühren. Grundlage für die Ermittlung der Benutzungsgebührensätze oder ihren Verbänden abgestimmte, an einer rung ausgerichtete Kosten- und Leistungsrechnung rengläubiger sind die Landkreise und kreisfreien lich die Person, die Leistungen des Rettungsdienstes Vor diesem Hintergrund obliegt es den jeweiligen Kostenträgern zu einer Abstimmung über die Rettungsdienstleistungen zu kommen. Insofern jeweiligen Verfahren einzubringen, um eine Abstimmung chen. Dabei gibt das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz onssystematik vor. Eingegangen: 27.02.2025 / Ausgegeben: 27.02.2025 (CDU-Fraktion) nicht mit dem Rettungswagen abtranswerden. Das ist bereits in einigen Gebüh-Ostprignitz-Neuruppin und Oberspreewaldist, dass die Krankenkassen nicht mehr und die Landkreise hohe Mehrkosten tragen sie ab, dass einerseits die Landkreise Fehlfahrten aufbringen müssen und anauf die Alarmierung des Rettungs-Ministerin für Gesundheit und Soziales die gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes über sind die Landkreise und kreisfreien durch Gebührensatzung zu bestimmen sind des Rettungsdienstes erheben die Träger ist eine mit den Kostenträgern sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsfüh-(§ 17 Abs. 2 Satz 2 BbgRettG). Gebüh-Städte. Gebührenschuldner ist grundsätzin Anspruch nimmt. Trägern des Rettungsdienstes, mit den zu kalkulierenden Gebühren der erbrachten gilt es, rechtskonforme Kalkulationen in den über die Kostendeckung zu erreikeine bestimmte Kalkulati-Das Land Brandenburg als Träger der Luftrettung Beteiligung von Rettungsdienstträgern Kalkulationssystematik. Diese kommt auch bodengebundenen Rettungsdienst zur Anwendung Kostenträgern. Gleichwohl stellt dieses Instrument Das für Rettungswesen zuständige Ministerium erfüllt hier eine unterstützende Moderationsrolle, schwierige Situation derjenigen Rettungsdienstträger Abstimmung mit den Kostenträgern noch aussteht. ein Anliegen, die Transparenz und Kommunikation Rettungsdienstträgern und den Kostenträgern - 2 setzt seit Januar 2024 auf eine unter und den Kostenträgern erarbeitete bereits bei einigen Trägern im bzw. ist in Verhandlung mit den nur einen möglichen Lösungsweg dar. ist mit allen Beteiligten im Austausch und um gemeinsame Lösungswege für die herbeizuführen, bei denen eine Dem Ministerium ist es insbesondere zwischen bodengebundenen zu unterstützen. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 73 des Abgeordneten Gordon Hoffmann (CDU-Fraktion) Fleischcenter Perleberg Die angekündigten Kündigungen im Fleischcenter gen auf, sondern betreffen auch die gesamte Wertschöpfungskette schaft. Der Wegfall von Schlachtkapazitäten Wandel in der Fleischwirtschaft und zwingt landwirtschaftliche weite Strecken in andere Bundesländer zu transportieren. unter steigenden Produktionskosten, sinkender gen. Ich frage die Landesregierung: Bei der Planung die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Schlachtkapazitäten chern, verfolgt sie welche Strategien in diesem schwindender Verarbeitungsstrukturen verlässliche Bedingungen zu garantieren? Namens der Landesregierung beantwortet die schaft, Umwelt und Verbraucherschutz die Mündliche Der Landesregierung ist die wirtschaftlich schwierige bekannt. Das Fleischcenter Perleberg schlachtet der zweiten Februarwoche haben wir Gespräche Müller, und dem Geschäftsführer des Fleischcenters Situation und den Zukunftsprognosen des Rahmen der Notwendigkeiten mögliche Unterstützungen bereits die grundsätzliche Möglichkeit von Bürgschaften In diesem Kontext wurde unsererseits Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) Fleischcenter Perleberg, wenn gewünscht, diese Erste Gespräche zwischen den Experten des Eigentümern fanden statt. Ich persönlich werde in den kommenden Tagen lichen Gespräch zusammenkommen. Sicherlich tragfähiges wirtschaftliches Zukunftskonzept des Landes schwierig. Eingegangen: 27.02.2025 / Ausgegeben: 27.02.2025 Perleberg werfen nicht nur soziale Frader regionalen Landwirtin Brandenburg verstärkt den strukturellen Betriebe dazu, ihre Tiere über Gleichzeitig leidet die Branche Nachfrage und unsicheren Marktbedingunwelcher Maßnahmen, um den Erhalt und in Brandenburg langfristig zu si-Zusammenhang, um Landwirten angesichts Absatzmärkte und wettbewerbsfähige Ministerin für Land- und Ernährungswirt-Anfrage wie folgt: Lage des Fleischcenters Perleberg ausschließlich Mastschweine. Bereits in mit dem Landrat der Prignitz, Christian Perleberg bezüglich der aktuellen Unternehmens geführt. Wir sind gewillt, im anzudenken. Wir kommunizierten durch die Landesregierung. Kontakt zum Clustermanagement der aufgenommen und vermittelt, dass dem Bürgschaften angeboten werden sollten. MLEUV und der Geschäftsleitung und den erneut mit den Beteiligten zu einem vertrauist allen hier im Landtag bewusst: Ohne ein Unternehmens wird jede Hilfestellung des Zu den nachgefragten allgemeinen Maßnahmen: Die Ursache der aktuellen Marktentwicklung Schlachtkapazitäten in Deutschland und den sind. Dazu geht der Konsum von Schweinefleisch und ASP und MKS haben zu erheblichen Exportstaus Um Schlachtkapazitäten in Brandenburg zu Gesamtkonzept einer regionalen Wertschöpfungskette die Weiterentwicklung der Nutztierstrategie und Marktteilnehmern werden wir hier entsprechende und im positiven Fall dann Rahmenbedingungen Diese Gespräche finden kontinuierlich statt. Eine Verarbeitern planen wir noch in diesem Jahr. Eine alternative Möglichkeit für kleinere Schlachtmengen mobile (Teil-)Schlachtung bieten, die im Land wissensbasierte Informationsveranstaltungen Beitrag zur Verbesserung des Tierwohls und der dieser Nischenlösung muss die betriebswirtschaftliche vorhanden sein. Die allgemeine Unterstützung und Förderung ist ein zentrales Anliegen des MLEUV. Die Marketingkampagne Jahr 2024 hat das Landwirtschaftsministerium 500 000 Euro durchgeführt. Mittel für den neuen vom Landtag auch beschlossen werden. Ergänzend möchte ich anmerken, dass zwei Bestandteil des Fördergeschehens im Landwirtschaftsministerium Hierbei geht es zum einen um die Marktstrukturverbesserung, Maßnahmen zur Erfassung, Verarbeitung Erzeugnisse in Bezug auf Art, Menge und Qualität an die Erfordernisse des Marktes erreicht Voraussetzungen für höhere Erlöse der Erzeuger Wettbewerbsfähigkeit und einer höheren Wertschöpfung Zum anderen wird vom Land die Initiierung und und Kooperationen gefördert, die die Etablierung klima- und umweltschonenden Wertschöpfungsketten Im Zusammenhang mit Fördermaßnahmen in darauf verweisen, dass diese nur möglich sind, der EU Unterstützungen zulassen. Die Landesregierung ist sich der Herausforderungen Schlachtung und Verarbeitung bewusst und arbeitet den Partnern zu entwickeln. Umsetzen müssen - 2 ist in der Tatsache begründet, dass die angrenzenden Mitgliedstaaten ausreichend seit einigen Jahren kontinuierlich zurück, geführt. erhalten und regionale zu entwickeln, ist ein bis ins Ladenregal erforderlich. Über intensive Gespräche mit den bedeutenden Modelle von möglichen Partnern prüfen für eine erfolgreiche Umsetzung setzen. besondere Initiative mit Landwirten und regionaler Tierhalter könnte die Brandenburg durch gezielte Projekte, und gut besuchte Sachkundelehrgänge als Regionalität gefördert wird. Aber auch bei Tragfähigkeit eines Dienstleisters des Absatzes von regionalen Lebensmitteln für heimische Produkte im mit einem finanziellen Umfang von Haushalt sind angemeldet, müssen aber etablierte Förderrichtlinien seit Jahren fester Brandenburg sind. mit der durch investive und Vermarktung landwirtschaftlicher des Angebotes eine bessere Anpassung werden soll. Damit sind insbesondere zu schaffen. Dies dient der Steigerung der einheimischer Erzeugnisse. Stärkung von praxisorientierten Netzwerken oder den Ausbau von regionalen sowie zum Ziel haben. wirtschaftsrelevanten Bereichen möchte ich soweit die beihilferechtlichen Grundlagen hinsichtlich der tierischen Erzeugung, kontinuierlich daran, neue Chancen mit es final wirtschaftlich starke Partner. - Das Land kann Rahmenbedingungen schaffen Garantien für sich dynamisch entwickelnde Märkte - 3 und unterstützende Maßnahmen anbieten - können wir nicht geben. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 74 des Abgeordneten Julian Brüning (CDU-Fraktion) Reaktivierung der Bahnstrecke Guben-Lubsko Die Diskussion um die Reaktivierung der Bahnstrecke auf polnischer Seite zunehmend an Fahrt auf. und Eisenbahngesellschaften setzen sich aktiv Strecke bis nach Guben ein. Dies wäre nicht nur Mobilität, sondern auch ein wirtschaftlicher und Während die polnische Seite bereits konkrete Verkehrsministerium bislang zurückhaltend. Brandenburg kann dieses Projekt jedoch nicht Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten die Machbarkeit einer Reaktivierung der Strecke in den Dialog zu treten? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Zur Anfrage um die Reaktivierung der Bahnstrecke Ihnen gern den aktuellen Sachstand mitteilen. der Schiene, sofern verkehrlich und wirtschaftlich Anliegen. Im Hinblick auf diese Strecke liegt die Entscheidung nur sehr kurzen Abschnitts auf deutscher Seite barn. Bislang sind dem Land Brandenburg lediglich Bieniów bis Lubsko bekannt; die weiterführende polnischer Kommunen. Diese Strecke war kein Landesnahverkehrsplans durchgeführten „Potenzialanalyse Strecken und Halte“. Insofern gibt es vonseiten des Landes Brandenburg hierzu und somit auch keinerlei Erkenntnisse Zeitbedarfen. Als grundlegende Voraussetzung Nachfragepotenzials im Schienenpersonennahverkehr gegeben, wären jeweils die Finanzierung und des Betriebs der Strecke zu klären. Da die müssten auch die entsprechenden Verfahren zur durchgeführt werden. Eingegangen: 27.02.2025 / Ausgegeben: 27.02.2025 zwischen Guben und Lubsko nimmt Die polnische Regierung sowie Kommunen für eine Verlängerung der bereits geplanten eine Stärkung der grenzüberschreitenden touristischer Gewinn für die Region. Schritte einleitet, bleibt das brandenburgische Ohne eine klare Unterstützung des Landes realisiert werden. Schritte plant das Land Brandenburg, um zu prüfen und mit den polnischen Partnern Minister für Infrastruktur und Landesplanung zwischen Guben und Lubsko möchte ich Die Anbindung des ländlichen Raumes auf sinnvoll, war und ist mir stets ein wichtiges über eine Reaktivierung aufgrund des zuallererst bei unseren polnischen Nachdie Bestrebungen zur Reaktivierung von Reaktivierung bis Guben ist ein Wunsch Bestandteil der im Vorfeld des aktuellen zur Reaktivierung stillgelegter bislang noch keine Überlegungen zu erforderlichen Maßnahmen oder wäre der Nachweis eines entsprechenden zu erbringen. Ist diese Basis die Durchführung der Planung, des Baus und Strecke auf deutscher Seite stillgelegt ist, Genehmigung und Finanzierung des Baus Das Land Brandenburg und der Verkehrsverbund polnischen Partnern im regelmäßigen Austausch grenzüberschreitenden Schienenverkehrs. - 2 Berlin-Brandenburg sind mit seinen über die Weiterentwicklung des - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 75 des Abgeordneten Frank Bommert (CDU-Fraktion) Steuerung des Windenergieausbaus Der Bund hat mit dem neuen Gesetz zur Steuerung chen gestellt. Die Länder sind nun gefordert, Planungsstrukturen anzupassen, um den Windenergieausbau ziehen. Ich frage die Landesregierung: Bei was für einer für ein sogenanntes Windkraftmoratorium, unternimmt um die Regionalen Planungsgemeinschaften zu rechtssicher gesteuert werden kann? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Der im vergangenen Sommer neu in das Bundesimmissionsschutzgesetz gefügte § 9 Abs. 1a hatte zur Folge, dass sich energienutzung auch außerhalb von geplanten fristig sichern konnten. Das ist ein großes Problem hat, die Windenergie in dafür ausgewählten Vorranggebieten für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau“ Ende gesetzt. Nachdem das Gesetz den Bundesrat Kürze in Kraft treten. Vorbescheide, die vordergründig das Ziel haben, geplanter Windenergiegebiete zu „reservieren“, Dadurch wird die Steuerung über die Regionalplanung Beitrag zu mehr Akzeptanz des Windenergieausbaus neuen Regelung sind die Umweltbehörden zuständig. Das Umweltministerium hat im Vorfeld schon mit dem eine Auslegungshilfe für die unbestimmten Satz 2 BImSchG an das Landesamt für Umwelt den drei Planungsregionen, in denen Pläne noch Für die Regionalplanung sind die wesentlichen Windenergie bereits gestellt: bundesrechtlich Gesetze vor drei Jahren, nach denen die Windenergienutzung zu erfüllen haben Eingegangen: 27.02.2025 / Ausgegeben: 27.02.2025 des Windenergieausbaus wichtige Weidiese Vorgaben schnell umzusetzen und ihre geordnet und effektiv zu voll-Beurteilung der rechtlichen Möglichkeiten sie jetzt welche konkreten Schritte, stärken, damit der Ausbau der Windenergie Minister für Infrastruktur und Landesplanung (BImSchG) ein-Vorhabenträger ihre Standorte für die Wind-Vorranggebieten durch Vorbescheid kurzfür die Regionalplanung, die ja zum Ziel zu bündeln. Mit dem „Gesetz wird dieser Praxis nun ein am 14. Februar passiert hat, wird es in Standorte außerhalb ausgewiesener und können dann nicht mehr erteilt werden. wieder gestärkt und ein wichtiger geleistet. Für die Umsetzung der einen Erlass mit meinem Haus abgestimmt, Rechtsbegriffe in § 9 Abs. 1a gegeben wird. Damit sollte die Vorschrift in in Aufstellung sind, greifen können. Weichen für einen zügigen Ausbau der durch die umfassenden Wind-an-Land-Länder bestimmte Flächenvorgaben für die und ihre Planungsinstrumente von Eignungsgebieten auf Vorranggebiete umstellen Brandenburgische Flächenzielgesetz vom Landesplanungsrechts im vergangenen Jahr. bundesrechtlich eröffneten Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung, Erleichterung ausgeschöpft. Für die laufenden Planungsprozesse in den wichtig, dass die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen noch laufenden Planungsverfahren konstant und In den zurückliegenden Jahren hat vor Gesetzgebungen und Änderungen zu Anforderungen geführt. Für ein sogenanntes Brandenburg aber die Gesetzgebungskompetenz. In Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz eingegriffen werden. Das hat das OVG Münster Untersagungsregelung im Landesplanungsgesetz Landesregelung im Sinne des ehemaligen § heute nicht mehr möglich. Das liegt vor allem planungsrechtliche Wirkung haben als die damaligen Vorranggebiete für die Windenergie gibt Ausschluss der Windenergie mehr, die durch geschützt werden könnten. Selbstverständlich unterstützt und begleitet die Regionalen Planungsgemeinschaften weiterhin zügigen und rechtssicheren Aufstellung und Genehmigung - 2 mussten; landesrechtlich durch das 2. März 2023 sowie die Novelle des Damit sind landesrechtlich bereits alle Vereinfachung und Regionalen Planungsgemeinschaften ist für die derzeit in drei Regionen verlässlich bleiben. allem die schnelle Abfolge von neuen planerisch nur schwer beherrschbaren Windkraftmoratorium fehlt dem Land Diese liegt allein beim Bund. kann landesrechtlich nicht schon im September 2024 zu einer NRW festgestellt. Eine eigene 2c des Regionalplanungsgesetzes ist damit daran, dass Vorranggebiete eine andere Eignungsgebiete. Denn außerhalb der es keine planerischen Festlegungen zum landesgesetzliche Untersagungsregelungen Gemeinsame Landesplanungsabteilung die im Rahmen der Rechtsaufsicht bei der der Pläne. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 76 des Abgeordneten Rainer Genilke (CDU-Fraktion) Dublin-Zentrum in Eisenhüttenstadt Der Presseberichterstattung war zu entnehmen, Dublin-Zentrum eingerichtet werden soll. Ich frage die Landesregierung: Was ändert sich Ablauf in der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) für die Stadt Eisenhüttenstadt? Namens der Landesregierung beantwortet die die Mündliche Anfrage wie folgt: Das MIK hat am 17. Februar 2024 eine Grundsatzverständigung Einrichtung eines sogenannten Dublin-Zentrums Überstellungsverfahren von sogenannten Dublin-Fällen Das Zentrum wird mit dem Schwerpunkt von erforderliche Dublin-Verfahren wird im neuen Zentrum beschleunigt durchgeführt. Nach Abschluss des Polen direkt aus dem Dublin-Zentrum heraus. Bund wird die ZABH in die Koordinierung der Überstellungen in Polen eng eingebunden werden. Die Erwartung Abstimmungsprozesse verkürzen wird. Die Bescheid des BAMF Dublin-Fälle von Leistungen ausgeschlossen werden, was den Anreiz zur soll. Da die Unterbringung im Dublin-Zentrum Eisenhüttenstadt erfolgen wird, bedarf es keiner werden zwei bestehende Gebäude genutzt werden. Personen nach Polen ist im Rahmen der zuständig. Weitere Auswirkungen auf die Stadt erwarten. Eingegangen: 27.02.2025 / Ausgegeben: 27.02.2025 dass in Eisenhüttenstadt ein sogenanntes im Verfahren im Vergleich zum bisherigen bei der Erwartung welcher Auswirkungen Ministerin des Innern und für Kommunales mit dem BMI über die in Eisenhüttenstadt unterzeichnet, um zu beschleunigen. Überstellungen nach Polen betrieben. Das in Eisenhüttenstadt durch das BAMF Verfahrens erfolgt eine Überstellung nach Entsprechend der Vereinbarung mit dem mit den zuständigen Behörden ist, dass dies die erforderlichen Vereinbarung sieht außerdem vor, dass mit nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt Wiedereinreise nach Deutschland verringern am bestehenden Standort der ZABH in Erweiterung der Kapazitäten der ZABH. Es Für den Transport der betreffenden verfügbaren Ressourcen die Bundespolizei Eisenhüttenstadt sind derzeit nicht zu Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 77 des Abgeordneten Rainer Genilke (CDU-Fraktion) Ausreisezentrum - Wie weiter? Der Presseberichterstattung konnte entnommen Küstrin-Kietz geben soll. Ich frage die Landesregierung: Wo und wann soll geben? Namens der Landesregierung beantwortet die die Mündliche Anfrage wie folgt: Nach § 61 des Aufenthaltsgesetzes können vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer schaffen. Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise gefördert Gerichte sowie die Durchführung der Ausreise auch im Land Brandenburg. Das Projekt Ausreisezentrum in Küstrin-Kietz Ausreisezentrum ungeeignet ist. Angesichts keine konkreten Angaben zu anderen möglichen werden. Eingegangen: 27.02.2025 / Ausgegeben: 27.02.2025 werden, dass es kein Ausreisezentrum in es dann ein oder mehrere Ausreisezentren Ministerin des Innern und für Kommunales die Länder Ausreiseeinrichtungen für In den Ausreiseeinrichtungen soll die und die Erreichbarkeit für Behörden und gesichert werden. Der Bedarf dafür besteht wurde abgesagt, da der Standort für ein des Planungsstandes können derzeit noch Standorten in Brandenburg gemacht Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 78 des Abgeordneten Rainer Genilke (CDUFraktion) Abschiebeflüge Der Presseberichterstattung war zu entnehmen, Abschiebeflüge durchgeführt hat. Ich frage die Landesregierung: Plant das Land flüge oder Kooperationen mit anderen Bundesländern? Namens der Landesregierung beantwortet die die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Zentrale Ausländerbehörde (ZABH) ist seit dem Land Brandenburg zuständig. Nach derzeitiger Planung organisiert Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg Bundesländer beteiligen können. Umgekehrt wird sich die ZABH an von anderen Charterflügen in verschiedene Länder (Ausland) Eingegangen: 27.02.2025 / Ausgegeben: 27.02.2025 dass das Land NordrheinWestfalen eigene Brandenburg ebenfalls eigene Abschiebe Ministerin des Innern und für Kommunales Dezember 2020 für alle Rückführungen aus die ZABH in diesem Jahr mehrere (Sammelcharter), an denen sich andere Bundesländern federführend organisierten beteiligen.
